Häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Erasmus-Praktika (SMP)
|
|
- Theresa Heintze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Erasmus-Praktika (SMP) (Version Juni 2010) STICHWORTVERZEICHNIS 2 Praktikumsstellen 1 Praktikumsaufenthalt 7 Abbruch 7 Anerkennung 7 Aufnehmende Einrichtung 3 Auswahl der Studierenden 8 Besondere Bedürfnisse 2 Consortium Coordinator 4 Doktoranden/Doktorandinnen 2 Dokumente 4 Dokumente für SMP Abwicklung 9 Entsendende Einrichtung 3 European Intensive Language Course 8 Förderfähige Länder 5 Förderzeitraum 3 Freiwillige Praktika Pflichtpraktika 5 Graduierte 2 Konsortium 3 Mehrfach-, Doppelförderung 6 Nachnominierung 8 Nachreichung von Vertragsunterlagen 8 Netzwerk 9 Partner Higher Education Institution 5 Praktika an Hochschulen 9 Praktikumswechsel 8 Rückwirkende Förderung 6 Sprachkurs 8 Teilnahmeländer 5 Training Agreement 5 Verlängerung 6 Versicherungsschutz 7 Vollzeitpraktikum Teilzeitpraktikum 2, 7 Voraussetzungen 2-1 -
2 1) Welche Voraussetzungen müssen Studierende erfüllen, um ein Praktikum im Rahmen von Erasmus absolvieren zu können? Teilnahmeberechtigt sind Personen, die als ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Fachhochschulstudiengängen und an sonstigen teilnahmeberechtigten Institutionen eingeschrieben sind. Ein Praktikum kann im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert werden, wenn der Studierende an einer Hochschule ordentlich eingeschrieben ist, die im Sinne des Erasmus- Programms förderfähig ist und über eine erweiterte Erasmus University Charta (EUC, siehe verfügt. 2) Können Doktoranden/innen Praktika im Rahmen von Erasmus absolvieren? Ja, Doktoranden/innen können im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert werden, sofern sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, die im Sinne des Erasmus-Programms förderfähig ist und über eine erweiterte Erasmus University Charta (EUC, siehe verfügt. 3) Können auch Personen gefördert werden, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben? Eine Förderung über Erasmus ist in diesem Fall nicht möglich, allerdings können Praktika von Graduierten über das Programm Leonardo da Vinci gefördert werden. Personen, die nicht mehr an einer Hochschule eingeschrieben sind, wenden sich zur Förderung eines Praktikums über Leonardo da Vinci bitte an die zuständigen Personen in der Nationalagentur ( 4) Welche finanziellen Förderungen gibt es für Studierende mit besonderen Bedürfnissen? Studierende mit besonderen Bedürfnissen können für ihren Auslandsaufenthalt Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, wenn die erhöhten Kosten nicht aus anderen Quellen (regional, national, etc.) gedeckt werden können. Die entsendende Institution leitet Informationen und Dokumente an betreffende Personen weiter. Das Merkblatt und das Antragsformular für Sonderzuschüsse sind als Download ( verfügbar. Die Zuschüsse werden über die NA abgewickelt. Als Antragsfrist für Erasmus-Praktika Sonderzuschüsse gilt die Frist der Nominierung. 5) Welche grundsätzlichen Bedingungen gelten für ein Erasmus-Auslandspraktikum? Die entsendende Hochschule muss immer über eine erweiterte EUC verfügen (siehe Punkt 1). Die Dauer eines Erasmus-Auslandspraktikums für Studierende liegt zwischen 3 und 12 Monaten. Es können nur Vollzeitpraktika in Ländern, die am Erasmus-Programm teilnehmen gefördert werden. Teilzeitpraktika können unter Umständen im Rahmen eines Studienaufenthalts gefördert werden
3 Das geförderte Praktikum ist in einem Stück zu absolvieren. Unterbrechungen sind nicht zulässig. Die Aufenthaltsbestätigung des Unternehmens muss die gesamte Dauer des Praktikums bescheinigen. Ausgeschlossen ist die Förderung eines Erasmus-Praktikums an europäischen Institutionen und Einrichtungen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten, sowie in nationalen diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des/der Geförderten. Siehe auch: 6) In welchem Zeitraum kann ein Erasmus-Praktikum absolviert werden? Erasmus-Studierendenpraktika im Vertragsjahr 2010/11 müssen zwischen 1. Juni 2010 und 31. Oktober 2011 stattfinden. Sie dürfen allerdings nur dann bis zum 31. Oktober 2011 dauern, wenn sie vor dem 1. Juni 2011 begonnen haben. Praktika die nach dem 1. Juni 2011 beginnen, müssen spätestens am 30. September 2011 enden. Die Maßnahme darf diesen Zeitraum nicht überschreiten. Dies gilt auch für eventuelle Verlängerungen (siehe Punkt 19). 7) Was ist unter entsendende Einrichtung zu verstehen? Die entsendende Einrichtung kann eine Hochschule oder ein Konsortium (siehe Punkt 9) sein, da eine Hochschuleinrichtung entweder selbstständig oder als Mitglied eines Konsortiums Studierendenpraktika anbieten kann. 8) Was ist unter aufnehmende Einrichtung zu verstehen? Als Aufnahmeeinrichtungen für Studierendenpraktika können Unternehmen / Einrichtungen (auch Hochschulen) fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich, tätig sind. Folgende Einrichtungen sind als Aufnahmeeinrichtungen ausgeschlossen (siehe auch Punkt 4): Europäische Einrichtungen Organisationen, die EU-Programme verwalten Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute, Auslandsschulen usw.) Eine komplette Liste der EU-Institutionen und Einrichtungen finden Sie auf der Webseite Bei Unklarheiten bezüglich der Teilnahmeberechtigung (Eligibilität) einer Aufnahmeeinrichtung ist die Nationalagentur zu kontaktieren. 9) Was ist unter einem Konsortium zu verstehen? Ein Konsortium ist eine Gruppe von Einrichtungen bestehend aus einer koordinierenden Einrichtung und mindestens einer Hochschule, die zusammenarbeiten, um Praktika für Studierende abzuwickeln. Der/die Koordinator/in des Konsortiums kann eine Hochschuleinrichtung, ein Verein, eine Firma etc. sein. Er/sie ist für die Verwaltung zuständig und verantwortlich (Antragstellung Mobilitätsantrag, Nominierungen etc.) und kann auch bei der Praktikumssuche behilflich sein
4 Alle Partner eines Konsortiums müssen eine Vereinbarung unterzeichnen, in dem die Zuständigkeiten und Aufgaben der jeweiligen Partner geregelt sind. Alle Angelegenheiten finanzieller und administrativer Art, samt Anerkennung sollten hier beschrieben sein. NB: Die Heimatinstitution ist, unabhängig davon ob sie selbständige Antragsstellerin, Koordinatorin des Konsortiums oder Partnerin des Konsortiums ist, immer für die Qualität, den Inhalt und die Anerkennung des Praktikums zuständig. 10) Welche Dokumente sind für Studierende für die Durchführung von Praktika im Rahmen des Erasmus-Programms notwendig? Vereinbarung zwischen Nationalagentur und Studierenden bestehend aus: Vereinbarung über einen Erasmus-Mobilitätszuschuss Training Agreement und Quality Commitment Allgemeine Vertragsbedingungen Aufenthaltsbestätigung Transcript of Work; hierfür gibt er keine verpflichtende Vorlage, allerdings muss der Inhalt mit dem Training Agreement (siehe Punkt 9) übereinstimmen. SMP-Studierendenbericht (online in der SMP Online-Datenbank auszufüllen) sowie weitere Anhänge zur Information (siehe Vereinbarung) Für Verlängerungen von Studierendenpraktika gibt es eigene Verträge. Alle verpflichtenden Vorlagen sowie Muster finden Sie unter 11) Was ist ein Training Agreement? Für jede Studierende/jeden Studierenden ist vor Antritt des Erasmus-Praktikums ein individuelles Training Agreement abzuschließen. Das Training Agreement muss von den drei Parteien unterzeichnet werden: Heimatinstitution der/des Studierenden, Student/in und Aufnahmeeinrichtung. Für den Fall, dass der/die Studierende von einem Konsortium entsendet wird, sollte das Training Agreement auch die Unterschrift des/der Konsortiumskoordinators/-koordinatorin tragen. Die Entsendeinrichtung ist für das korrekte Ausfüllen und die Unterschriften der Parteien verantwortlich. Das Training Agreement ist Teil der Praktikumsvereinbarung. Da das unterschriebene Training Agreement für die Zuerkennung erforderlich ist, muss dieses Dokument sobald als möglich dem zuständigen Erasmus-Referat der OeAD-GmbH geschickt werden (Kopie bzw. Fax genügt). Die entsendende Einrichtung, die Hochschule und der/die Praktikant/in sollten je eine Originalversion des Dokumentes besitzen. 12) Wann ist ein Konsortiumskoordinator in das Training Agreement einzutragen? Werden Praktika über ein Konsortium abgewickelt, müssen sowohl die Angaben zum Konsortiumskoordinator ( Consortium Coordinator ) als auch zum Higher Education Institute eingetragen werden. Wenn eine Hochschule die Praktika ihrer Studierenden selbst abwickelt, ist der Punkt Consortium Coordinator freizulassen
5 13) Ist Punkt III des Training Agreements Information on the partner higher education institution in the host country unbedingt auszufüllen? Nein, dieser Punkt ist optional. Den Hochschulen wird empfohlen eine Partnerhochschule über den Aufenthalt der/des Studierenden zu informieren sofern sie eine Partnerhochschulen in der Region, in der der/die Studierende das Praktikum absolviert, haben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass den Studierenden eine zusätzliche Ansprechperson im Gastland zur Verfügung steht. Außerdem soll die Einbindung der Praktikanten und Praktikantinnen in schon bestehende Erasmus-Netzwerke ermöglicht werden. 14) Wer in der Heimathochschule der/des Studierenden unterschreibt das Training Agreement? Diese Frage ist hochschulintern zu entscheiden. 15) Können auch freiwillige Praktika im Rahmen eines Studiums unter Erasmus gefördert werden? Es können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Freiwillige Praktika sind durch die Vergabe von ECTS oder Eintrag ins Diploma Supplement ( anzuerkennen. Wenn nicht anders möglich, können freiwillige Praktika auch in das Sammelzeugnis / Transcript of Records eingetragen werden. Die Anerkennung ist durch die entsendende Hochschule zu gewährleisten und u. a. im Training Agreement (siehe Punkt 5) zu bestätigen. 16) Kann ein Praktikum aus einem freiwilligen Teil und einem Pflichtteil bestehen? Neben eindeutigen freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika, gibt es die Möglichkeit Studierende für ein freiwilliges Praktikum zu nominieren, aber einen Teil des Praktikums als Pflichtpraktikum anzurechnen. Der umgekehrte Fall, dass jemand für ein Pflichtpraktikum nominiert wird, aber ein Teil des Praktikums nicht durch ECTS-Punkte abgedeckt ist, ist nicht möglich. 17) Wie kann dies in der SMP Online-Datenbank vermerkt werden? Die Hochschule soll in diesem Fall im Hinweisfeld AB angeben, wie viele Wochen des freiwilligen Praktikums als Pflichtpraktikum gelten und in Form von ECTS-Punkten angerechnet werden. Damit die Datensätze mit diesem Hinweis bei Bedarf leicht gefiltert werden können, sollte der Hinweis wie folgt lauten: PFLICHTPRAKTIKUMSANTEIL xy Wochen xy ECTS. Der Pflichtpraktikumsanteil muss in diesem Fall in Form von ECTS-Punkten angerechnet werden, der freiwillige Praktikumsanteil ist ins Diploma Supplement einzutragen. Ob der Pflichtpraktikumsanteil länger oder kürzer als der freiwillige Praktikumsteil ist, ist unerheblich. 18) In welchen Ländern kann ein Erasmus-Praktikum absolviert werden? Insgesamt nehmen derzeit 31 Länder am Programm Erasmus-Studierendenpraktika (SMP) teil: - 5 -
6 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei. Weiters können unter Erasmus auch Praktika in den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten, die vom Europäischen Rat in seiner Entscheidung 2001/822/EC definiert wurden, gefördert werden. Eine vollständige Liste der teilnahmeberechtigten Länder und Gebiete finden Sie unter Studierendenpraktika in Kroatien und in der Früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien 1 werden aus nationalen Mitteln gefördert. Die Studierenden sind dafür in der SMP Online-Datenbank zu nominieren. Die Richtlinien für Erasmus-Mobilität gelten sinngemäß. Da die Schweiz 2010/11 nicht am Erasmus Programm teilnahmeberechtigt ist, können Auslandsaufenthalte in der Schweiz nicht mit EU-Mitteln gefördert werden. Es ist jedoch auf Basis bilateraler Abkommen ein Austausch zu Erasmus-Bedingungen möglich. Nach Auskunft der zuständigen Informations- und Koordinationsstelle Erasmus Schweiz ( werden von Schweizer Seite Zuschüsse für Incoming Praktikanten und Praktikantinnen vergeben. Praktikantenmobilität in die Schweiz findet nicht unter Erasmus statt und ist daher nicht in der Datenbank SMP-Online zu erfassen. 19) Kann eine Person mehrmals eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) aus Mitteln des Erasmus-Programms in Anspruch nehmen? Nein. Eine Mehrfach- oder Doppelförderung ist nicht möglich. Anmerkung: Wurde bereits ein Studierenden-Praktikum durch Leonardo da Vinci gefördert, ist die Förderung von Erasmus-Praktika (SMP) ebenfalls ausgeschlossen. 20) Ist die rückwirkende Förderung eines Auslandspraktikums im Rahmen von Erasmus möglich? Nein. Die rückwirkende Förderung eines bereits abgeschlossenen Auslandspraktikums ist ausgeschlossen vgl. Aufruf zum Programm für Lebenslanges Lernen, S. 6: Gemäß Haushaltsordnung der Europäischen Kommission gilt Folgendes: EU-Zuschüsse können nicht rückwirkend gewährt werden. Unter keinen Umständen dürfen EU-Zuschüsse für Mobilitätsaktivitäten gewährt werden, die bereits vor der Antragsstellung, Bewerbung, Nominierung und Vertragsunterzeichnung abgeschlossen waren. 21) Was ist bei der Verlängerung eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Erasmus-Praktikums zu beachten? Um den Auslandsaufenthalt verlängern zu können muss der/die Praktikant/in spätestens vier Wochen vor dem geplanten Praktikumsende einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein neues Training Agreement (Verlängerung) und eine neue Vereinbarung (Verlängerung) sind zu erstellen; siehe 1 Derzeit (Stand: Juni 2010) ist eine Entsendung von Studierenden zu Praktika nach Mazedonien nicht möglich. Über den aktuellen Stand informiert das Erasmus-Team der Nationalagentur
7 22) Beinhaltet der Mobilitätszuschuss für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus einen Versicherungsschutz? Nein. Die Heimatinstitution ist verpflichtet, auf den nötigen Versicherungsschutz hinzuweisen. Die Studierenden müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein und haben dafür selbst Sorge zu tragen. Siehe Training Agreement und Quality Commitment unter 23) Wie ist die Anerkennung des Praktikums im Erasmus-Programm zu gewährleisten? Bei Pflichtpraktika sind ECTS-Credits zu vergeben. Freiwillige Praktika sind zumindest durch die aufnehmende Einrichtung zu bescheinigen (Praktikumszeugnis / Transcript of Work) und durch die entsendende Hochschule im Diploma Supplement zu dokumentieren. Wenn nicht anders möglich, können freiwillige Praktika auch in das Sammelzeugnis / Transcript of Records eingetragen werden (siehe auch Punkt 15). 24) Was geschieht bei vorzeitigem Abbruch des Praktikums? Bei Abbruch des Praktikums vor Ablauf der Mindestdauer (drei Monate) ohne triftige Gründe ist das Praktikum als nicht förderfähig einzustufen. Der bisher an den/die Teilnehmer/in ausgezahlte Betrag ist vollständig zurückzuzahlen. Liegen triftige Gründe für einen Abbruch des Praktikums vor Ablauf der Mindestdauer vor ( höhere Gewalt, z.b. schwere Krankheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder enger Familienangehöriger etc.), kann u. U. anteilig die Rückzahlung der bisher geleisteten Zuschüsse erlassen werden. In diesen Fällen ist eine umgehende vorherige Rücksprache des Studierenden mit dem/der Koordinator/in der Hochschule und in der Folge mit der Nationalagentur erforderlich und zu dokumentieren. Bei Abbruch des Praktikums nach Ablauf der Mindestdauer kann das Praktikum grundsätzlich als förderfähig eingestuft und der dem abgeleisteten Praktikumszeitraum entsprechende Teil des Stipendiums gewährt werden. Diese Entscheidung obliegt der Nationalagentur in Absprache mit der Heimathochschule. Die Anerkennung des teilweise absolvierten Praktikums ist jedenfalls sicherzustellen. In jedem Fall sind die zuständigen Personen (Heimathochschule, Nationalagentur/Erasmus Referat, eventuell Konsortiumskoordinator/in) vor Abbruch des Praktikums durch den/die Teilnehmer/in zu informieren. 25) Ist es möglich, im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes an zwei Praktikumsstellen zu arbeiten? Das ist nur möglich, wenn es sich um zwei die Aufnahmeeinrichtungen, die das Training Agreement unterschreibt, die Verantwortung für die gesamte Praktikumsdauer übernimmt. Das setzt voraus, dass es eine Verbindung zwischen den Aufnahmeeinrichtungen gibt. Es ist nur ein Training Agreement für den gesamten Praktikumszeitraum auszufüllen. Die zweite Aufnahmeeinrichtung ist in dieses Training Agreement einzutragen. Die Mindestdauer von drei Monaten muss an jedem Ort eingehalten werden, unabhängig davon, ob die Praktikumsplätze in einem oder in mehreren Ländern liegen. Ausnahmen sind bei schlüssiger akademischer Begründung möglich. Es muss sich um einen durchgehenden Aufenthalt handeln
8 Der Wechsel muss vor Antritt des Praktikums bekanntgegeben und von der Heimathochschule anerkannt werden. Nur ein Wechsel des Praktikumsplatzes ist möglich, d. h. maximal zwei Praktikumsplätze pro Aufenthalt. In Erasmus SMP-Online wird nur jene Aufnahmeeinrichtung eingetragen, die das Training Agreement unterzeichnet hat. 26) Ist es möglich, den Praktikumsplatz nach Antritt zu wechseln? Ein gewünschter Praktikumswechsel nach Antritt ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Nationalagentur möglich (Kulanzfall, etwa bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seitens des Arbeitsgebers, Konflikte am Arbeitsplatz, etc.). 27) Können Erasmus-Praktikanten/innen an einem European Intensive Languages Course (EILC) teilnehmen? Ja. Interessierte Studierende bewerben sich über ihre Heimatinstitution für die Teilnahme an Intensivsprachkursen. Die Heimatinstitution ist verantwortlich dafür, nur die Bewerbungen von Studierenden, die für einen Erasmus-Aufenthalt ausgewählt wurden, an die veranstaltende Institution weiterzuleiten. Zur Abdeckung der erhöhten Lebenshaltungskosten wird für diesen Zeitraum der Erasmus-Mobilitätszuschuss ausbezahlt. 28) Welche Kriterien gibt es für die Auswahl von Studierenden, die ein Praktikum absolvieren sollen? Die Auswahl der Studierenden muss auf der Grundlage klar definierter Kriterien und Vorgangsweisen erfolgen. Der Prozess muss transparent und fair sein und die Gleichbehandlung aller Studierenden muss gewährleistet sein. Die genaue Festlegung der Auswahlkriterien, wie z.b. Studienerfolg, Sprachkenntnisse, persönliche Motivation, Referenzen usw., obliegt der entsenden bzw. der empfangenden Institution. Es ist darauf zu achten, dass alle potenziellen Kandidaten und Kandidatinnen über die Kriterien informiert sind (z.b. durch Veröffentlichung auf der Website der Hochschule). 29) Ist es möglich das Praktikum innerhalb einer Verlängerung zu wechseln? Nein, ein Wechsel im Falle einer Verlängerung ist nicht möglich. 30) Nachreichung von Vertragsunterlagen und Nachnominierung Für Erasmus-Studierendenpraktika (SMP) gilt entsprechend den Richtlinien 2010/11 eine 14-tägige Vorlauffrist zur Nominierung. Studierende können zudem für einen Praktikumsaufenthalt nominiert werden, auch wenn das Training Agreement noch nicht vorliegt. Somit sollte es in den meisten Fällen möglich sein, die 14-tägige Nominierungsfrist einzuhalten. Nominierung weniger als 14 Tage vor Antritt Sollte eine Einhaltung der Frist nicht möglich sein, die Nominierung jedoch vor Antritt des Praktikums stattfinden, bitten wir Sie den Grund dafür in der SMP Online-Datenbank in das Feld Hinweis AB anzuführen. Nominierung nach Antritt - 8 -
9 Nominierungen nach Antritt des Praktikums sind absolute Ausnahmen und bedürfen einer detaillierten Begründung. Die Nationalagentur ist jedenfalls zu kontaktieren. Der/die Studierende muss sich jedenfalls nachweisbar vor Antritt des Praktikums um eine Erasmus- Förderung beworben haben. Unterzeichnung der Vereinbarung (inkl. Training Agreement) nach Antritt Gemäß den Richtlinien für Erasmus-Aufenthalte können Zuschüsse für bereits begonnene Mobilitätsaktivitäten nur gewährt werden, wenn die Institution dokumentieren kann, dass der Aufenthalt vor Unterzeichung der Vereinbarung (inkludiert das Training Agreement) beginnen musste. In solchen Fällen bitten wir Sie, das Formular zur Nachreichung von Vertragsunterlagen und eine Kopie des Training Agreements per und Post an die Nationalagentur zu schicken. Die Nationalagentur wird sich bei entsprechender Begründung bei der Bearbeitung der offenen Nominierungsfälle bemühen, den Studierenden und Ihnen so weit als möglich entgegenzukommen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass mögliche haftungs- oder versicherungsrelevante Konsequenzen, die sich aus der Entsendung von Studierenden zu einem Auslandsaufenthalt ohne Vorliegen einer Stipendienzusage ergeben, nicht von der OeAD-GmbH oder der Nationalagentur getragen werden. 31) Welche Dokumente bzw. Informationsdokumente stehen für die mit der Abwicklung von SMP betrauten Personen zur Verfügung? Alle notwendigen Dokumente und Vorlagen finden Sie unter 32) Ist ein Praktikum im Rahmen von Erasmus möglich, wenn der/die Studie- während des Praktikums rende graduiert? Sobald Studierende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht mehr an einer österreichischen Hochschule eingeschrieben ist, fallen sie unter die Gruppe der Graduierten und können somit ein Praktikum unter dem Programm Leonardo da Vinci absolvieren. Falls also der/die Studierende das Studium während des Praktikums abschließt und die Praktikumsdauer bis zum Abschluss des Studiums weniger als drei Monate beträgt, ist das Praktikum unter dem Programm Erasmus nicht mehr eligibel. Auch die akademische Anerkennung an der Hochschule muss jedenfalls noch vor Graduierung gewährleistet sein. 33) Gibt es ein Netzwerk für Erasmus-Praktikant/innen im Gastland? Derzeit gibt es noch kein Netzwerk für Erasmus-Praktikant/innen, daher empfehlen wir den Praktikanten und Praktikantinnen auf bestehende Netzwerke zurückzugreifen (z.b. ESN oder auch Partnerhochschulen der Heimathochschule) 34) Kann man Praktika unter Erasmus auch an Hochschulen absolvieren? Ja, Praktika können in unterschiedlichen Formen an Hochschulen absolviert werden. Bei- Hochschule agiert in diesem Fall wie ein spielsweise in Bibliotheken oder angeschlossenen Universitätskliniken. Die aufnehmende Unternehmen
10 35 ) Wie ist Vollzeitpraktikum bzw. Teilzeitpraktikum definiert? Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die spezifischen Arbeitszeitbestimmungen des Gastlandes, in der Regel ist aber von einer wöchentlichen Arbeitszeit von zumindest 30 Stunden auszugehen. 36 ) Können Studierende die schon ein Leonardo da Vinci-Praktikum absolviert haben, ein Erasmus-Praktikum absolvieren? Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Leonardo da Vinci-Praktikums. Erfolgte das Leonardo da Vinci-Praktikum während der Studienzeit (Leonardo da Vinci Studierendenpraktikum), kann unter Erasmus kein Praktikum mehr absolviert werden. Wurde dass Praktikum aber vor dem Studium z. B. in der Schulzeit absolviert, kann der/die Student/in für ein Erasmus- Praktikum nominiert werden
Häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Erasmus-Praktika (SMP)
Häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Erasmus-Praktika (SMP) (Version Juli 2011) STICHWORTVERZEICHNIS Abbruch 7 Anerkennung 7 Aufnehmende Einrichtung 3 Auswahl der Studierenden 8 Besondere Bedürfnisse
MehrHäufig gestellte Fragen zur Durchführung von Praktika im neuen ERASMUS Programm im Rahmen des LLP (2007-2013), Ref. 512
Häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Praktika im neuen ERASMUS Programm im Rahmen des LLP (2007-2013), Ref. 512 Fragen zur FÖRDERFÄHIGKEIT von Praktika im neuen ERASMUS Programm Welche Voraussetzungen
MehrERASMUS+ ist mein Plus! www.leonardopraktika.de Elfriede Thron 1
ERASMUS+ ist mein Plus! www.leonardopraktika.de Elfriede Thron 1 ERASMUS+ löst das Programm für lebenslanges Lernen, JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrFörderbedingungen/Finanzierung
ERASMUS+ Förderbedingungen/Finanzierung 1. Outgoing SMS (Theoriesemester) Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins
MehrHerzlich Willkommen! "Hello to Europe" Als MitarbeiterIn mit ERASMUS ins europäische Ausland
Herzlich Willkommen! "Hello to Europe" Als MitarbeiterIn mit ERASMUS ins europäische Ausland ERASMUS-Personalmobilität 2 ERASMUS Beteiligte Länder Zur Zeit 33 förderfähige Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Mehr1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden?
university of art and design FAQs PROMOS 1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden? Nein, es können nur Praktika ab einer Dauer von sechs Wochen im außereuropäischen Ausland (Länder, die
MehrDas Learning Agreement for Studies
ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende Anerkennung der Leistungsnachweise Das Learning Agreement for Studies 3 Besteht aus: ERASMUS+ und Outside ERASMUS+ Studierende: Was ist das Learning Agreement
MehrErasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015
Erasmus-Infoveranstaltung 22.04.2015 Wie geht es weiter? - Meldung durch Göttingen an der Gastuniversität für Wintersemester geschehen - Für das Sommersemester erst im Juni/Juli - Anschreiben der Gastuni
MehrVERLÄNGERUNGSANTRAG für ein Erasmus+ Praktikum für Studierende/Graduierte im Studienjahr 2014/2015 1
VERLÄNGERUNGSANTRAG für ein Erasmus+ Praktikum für Studierende/Graduierte im Studienjahr 2014/2015 1 Name des/der Studierenden 2 :. Heimatinstitution:.. Adresse des/der Studierenden im Gastland: Allfällige
MehrElektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken
Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung
MehrA L L G E M E I N E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N
A L L G E M E I N E V E R T R A G S B E D I N G U N G E N zur Vereinbarung A über die Zuerkennung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses bzw. eines Mobilitätszuschusses für die Schweiz bzw. Kroatien (zu Erasmus-
MehrDA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrVorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007
Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für
MehrErasmus 2013/2014. erstellt von Urte Hintelmann, überarbeitet und ergänzt von Tatjana Schoffer
Erasmus 2013/2014 erstellt von Urte Hintelmann, überarbeitet und ergänzt von Tatjana Schoffer - Erasmus ist das Förderprogramm der EU für länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung - LLP
MehrInternetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
MehrAuslandsaufenthalte: was ist zu beachten?
Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können
MehrANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung
ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im
MehrAbschluss Studiengang H11
Abschluss Studiengang H11 Liebe Studierende Sie schliessen Ihr Studium mit dem Frühlingssemester 2014 an der PHZH ab. Damit wir Ihr Lehrdiplom auf den 09. Juli 2014 datieren können, müssen folgende Voraussetzungen
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des
MehrERASMUS Programm. Institut für Psychologie Universität Bonn Koordinator: Prof. Dr. Martin Reuter. Fakten zu ERASMUS
ERASMUS Programm Institut für Psychologie Universität Bonn Koordinator: Prof. Dr. Martin Reuter Fakten zu ERASMUS Erasmus von Rotterdam (* 27. Oktober 1465 in Rotterdam; 12. Juli 1536 in Basel) war ein
MehrEU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung
EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrLeistungen von Erasmus+ Studium. Teilnahmeländer
Erasmus+ ist das neue Programm der Europäischen Union zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. Erasmus+ ermöglicht es Ihnen, einen Teil Ihres Studiums an einer Erasmus-Partnerhochschule
MehrCheckliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche
Mehrs Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen
s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro
MehrHochschulbildung Lernvereinbarung für Praktika
Name der/des Studierenden Akademisches Jahr 20 /20 Nachname(n) 1 Geburtsdatum Staatsange hörigkeit Geschlecht [m/w] Praktikantin/ Praktikant Vorname(n) Studienzyklus 2 Matrikelnummer Bachelor Name Firmengröße
MehrERASMUS 2015/16. Outgoing-Informationsveranstaltung. Herzlich Willkommen!
ERASMUS 2015/16 Outgoing-Informationsveranstaltung Herzlich Willkommen! 1 W I C H T I G! Diese Schritte sollten Sie bereits erledigt haben: - Durchführung der Onlineregistrierung - Abgabe der Annahmeerklärung
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
MehrAuslandsstudium. Wintersemester / Sommersemester 2012/2013. International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen
Auslandsstudium Wintersemester / Sommersemester 2012/2013 International Business Betriebswirtschaftslehre - Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsablauf Suchen, lesen und fragen: NOVEMBER und DEZEMBER Welches
MehrPraktikum außerhalb Europas. Informationen für Studierende
Praktikum außerhalb Europas Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen?
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrILNAS-EN ISO 15841:2014
Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)
MehrInformationsveranstaltung für Outgoing-Studierende 2015/16
Willkommen Informationsveranstaltung für Outgoing-Studierende 2015/16 Vorbereitet und durchgeführt von: Ingrid Hahn-Eisenhardt Erasmus-Koordinatorin Simone Brücher Assistenz der Erasmus-Koordination Alisa
MehrWichtige Hinweise zur ERASMUS Studienbeihilfe (SMS) 2015/16
Stand: Juni 2015 Wichtige Hinweise zur ERASMUS Studienbeihilfe (SMS) 2015/16 Informationen zum Auszahlungsverfahren und den einzureichenden Unterlagen (bitte genau lesen!) Die Erasmusförderung wird in
MehrVERLÄNGERUNGSANTRAG für einen
VERLÄNGERUNGSANTRAG für einen Erasmus+ Studienaufenthalt im Studienjahr 2014/2015 1 Name des/der Studierenden:... Heimatinstitution: '... Adresse des/der Studierenden im Gastland:... Allfällige Änderung
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrLeitfaden für das Ausfüllen des Learning Agreements für ein Praktikum im Ausland
Leitfaden für das Ausfüllen des Learning Agreements für ein Praktikum im Ausland Ziel der Lernvereinbarung ist eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandspraktikums und die Gewährleistung
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird
MehrErasmus+ Learning Agreement Ausfüllhilfe
Erasmus+ Learning Agreement Ausfüllhilfe Anlage B - Learning Agreement before studies Seite 1 Bitte geben Sie hier Ihre persönlichen Daten an. Email: Bitte keine Hotmail, Live oder andere Microsoft basierte
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrWichtige Hinweise zur ERASMUS Studienbeihilfe (SMS) 2016/17
Stand: Februar 2016 Wichtige Hinweise zur ERASMUS Studienbeihilfe (SMS) 2016/17 Informationen zum Auszahlungsverfahren und den einzureichenden Unterlagen (bitte genau lesen!) Die Förderung des Auslandsstudiums
MehrTipps für die Praktikumsbewerbung.
Tipps für die Praktikumsbewerbung. Eine vollständige und professionelle Bewerbung erhöht Ihre Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Dabei stellen wir an Online-Bewerbungen die gleichen Anforderungen, wie
MehrEN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)
ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation
MehrMit BAföG ins Ausland
Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrDeutsch als Fremdsprache
Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen
Mehreidam & partner. die auslands-experten. interkulturelles training. coaching. consulting. elearning.
das eidam & partner auslandsstipendium bewerbungsunterlagen unser angebot Pro Semester bieten wir 15 deutschen Studenten ein Auslandsstipendium über 450,- Euro pro Monat. Unser Stipendium wird für Auslandspraktika
MehrS Sparkasse. SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen
S Sparkasse SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ende Januar 2016 läuft die vom deutschen Gesetzgeber gestattete Ausnahmeregelung für kartengenerierte
MehrAustauschstudenten aus dem Ausland. 1 Möglichkeiten der Mobilität. 2 Regelungen für Austauschstudenten
Austauschstudenten aus dem Ausland Studenten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind, können für einen Studienaufenthalt oder die Durchführung eines Praktikums an der CONSMUPA zugelassen
Mehr2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money
2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
Mehr0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?
FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,
MehrINTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN
INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN Abkommen zwischen der (vollständigen Namen der Schule von USP, in Portugiesisch geschrieben) DA UNIVERSIDADE DE SÃO PAULO (BRASILIEN) und die...( vollständiger Name
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrPRAKTISCHE INFORMATIONEN
PRAKTISCHE INFORMATIONEN ZUR EFD VERSICHERUNG + Verfahren + Leistungsübersicht + Kontaktdaten + Die Versicherung für den Europäischen Freiwilligendienst DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE Alle Erasmus+
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)
ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter
MehrAnleitung öffentlicher Zugang einrichten
TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...
MehrPraktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praktikumsordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Tourismus und Eventmanagement Angewandte Betriebswirtschaftslehre Business Travel Management & Eventmanagement (M.I.C.E.)
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrAnleitung zum School Education Gateway
Anleitung zum School Education Gateway Das School Education Gateway wird in 23 europäischen Sprachen zur Verfügung gestellt und bietet einen zentralen Zugangspunkt für Lehrkräfte, Schulen, Experten und
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrErklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung
Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrBAPS Basel Psychologie Studien
Was ist BAPS? BAPS ist eine Onlinedatenbank zum Verwalten von Studien. Ab diesem Semester werden Studien online auf BAPS ausgeschrieben. Dir als StudentIn gibt die BAPS Datenbank eine Übersicht über alle
MehrAntrag auf Hinterbliebenenrente
Mitgliedsnummer _ Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Hinterbliebenenrente 1. Personalien des verstorbenen Mitgliedes: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort:
MehrMaster of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)
Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement
MehrBankgeschäfte. Online-Banking
Bankgeschäfte über Online-Banking Norbert Knauber, Electronic Banking 47 % der deutschen Bankkunden nutzen Onlinebanking (Stand 12/2012) 89 % des Zahlungsverkehrs in der Sparkasse Germersheim-Kandel wird
MehrAnleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten
Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrZahlen auf Rechnung. www.clickandbuy.com 1
Zahlen auf Rechnung www.clickandbuy.com 1 Zahlen auf Rechnung Mit ClickandBuy können Sie Zahlungen auf Rechnung anbieten und durchführen. Die Bezahlmethode ist besonders interessant für Anbieter, die Waren
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrErstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
MehrERASMUS Fragebogen Auslandsstudium
ERASMUS Fragebogen Auslandsstudium Angaben zur Person der/des Studierenden Vorname, Name: m w Studienfach: Gastuniversität, Gastland: ERASMUS-Code der Gastuniversität: EUC-Nummer der Gastuniversität: Aufenthalt
MehrHinzufügen zusätzlicher Aktivitäten/Angaben und Aktivieren von relevanten Feldern, um Angaben zu machen
Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars für Projekte in der Leitaktion 1 im EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION Was ist beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zu beachten? (Stand: 24.02.2014)
MehrBREMER STUDIEN- FONDS e.v.
BREMER STUDIEN- FONDS e.v. Förderverein für studienbedingte Auslandsaufenthalte Flughafen Bremen Der Bremer Studien-Fonds e.v. fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Bremen Hochschule
MehrMerkblatt für ERASMUS+Dozentenmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken
Merkblatt für ERASMUS+Dozentenmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken Das neue ERASMUS+Programm 2014-2020 stellt Mittel für Reisen zu Lehr- und Unterrichtszwecken an ERASMUS-Partnerhochschulen in EU-
MehrStellenverwaltung für Lehrpersonen
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule ANWENDUNGSDOKUMENTATION Stellenverwaltung für Lehrpersonen Oktober 2013 Inhalt Toolanwendung Bewerbungskonto... 3 1. Einstieg in "Mein Bewerbungskonto"...
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
MehrBeratungsgespräch und Motivationsschreiben
Regelungen - Auslandspraktikum Ab WS 2010/2011 treten an der Fakultät AW/Soziale Arbeit nachfolgende Regelungen im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum in Kraft. Zuständigkeit Frau Sabrina Zimmer Diplom-Sozialpädagogin
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrÖffentlicher Schuldenstand*
Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent In Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Bruttoinlandsprodukts (BIP), (BIP), ausgewählte ausgewählte europäische europäische Staaten,
MehrPRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit
An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach 301166 04251 Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben
MehrERASMUS Auslandsstudium Studierendenberichtsformular
ERASMUS Auslandsstudium Studierendenberichtsformular Studienjahr 2009/2010 Bitte senden Sie dieses Formular nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes im Ausland an Ihre Heimathochschule! Dieser Bericht
MehrMobilität in der dualen Ausbildung
Mobilität in der dualen Ausbildung Ausgangslage und Rahmenbedingungen 30. Juni 2010, IHK Karlsruhe Die Mobilität zu Lernzwecken darf nicht die Ausnahme sein, wie dies gegenwärtig der Fall ist. Sie sollte
Mehr