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1 Willy -Brandt- haus-materialien Kompromiss zur Gesundheitsreform Ein ausgewogenes und akzeptables Ergebnis Das Wichtige tun. SPD

2 Kompromiss zur Gesundheitsreform Seite 2 kompromiss zur gesundheitsreform Ein ausgewogenes und akzeptables Ergebnis Wir Sozialdemokraten wollen ein qualifiziertes, solidarisches und bezahlbares Gesundheitssystem. Das war das Ziel unseres Gesetzentwurfs und dem dient der jetzt erreichte und gefundene Kompromiss. Die Spitzengremien von Partei und Bundestagsfraktion haben den Eckpunkten zur Gesundheitsreform zugestimmt, die in intensiven Gesprächen zwischen Koalition und Opposition ausgehandelt worden sind. Auch die Länder waren an den Verhandlungen beteiligt, so dass einer zügigen Beschlussfassung über die Gesundheitsreform in Bundestag und Bundesrat im September nichts im Wege steht. Insgesamt haben wir eine akzeptable Einigung erreicht. Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass wir mehr strukturelle Veränderungen hätten durchsetzen können. Aber für alle Strukturreformen sind wir auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Alleine und ohne einen Konsens mit CDU und FDP hätten wir mit unserer Mehrheit im Deutschen Bundestag nur Einschränkungen für Beitragszahler und Patienten beschließen können. Ein Vermittlungsverfahren wäre langwieriger geworden und hätte sicher kein besseres Ergebnis erbracht. Das wollten wir nicht. Die Verhandlungen der letzten Wochen zur Gesundheitsreform ging auf unsere Initiative zurück. Wir haben gezeigt, dass wir handeln und dass sich etwas bewegt in Deutschland. Bundesregierung und Koalition sind handlungsfähig. Wir können nicht warten, bis eine andere Mehrheit im Bundesrat wieder zustande gekommen ist. Die Lohnnebenkosten sinken Wenn wir jetzt nicht gehandelt hätten, wäre der Beitragssatz am Ende des Jahres weiter in Richtung 15% angestiegen. Die Dynamik der Kostensteigerung im Gesundheitssystem lässt sich nicht mehr mit weiter steigenden Lohnnebenkosten beantworten. Wir werden den Anstieg bremsen und die Lohnnebenkosten zurückführen, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und die Arbeit in unserem Land nicht immer teurer wird.

3 kompromiss zur gesundheitsreform seite 3 Jetzt haben wir erreicht, dass der Beitragssatz in den kommenden Jahren schrittweise auf 13% absinkt. Dazu wird im System gespart: Gesundheitszentren und die bessere Kopplung von ambulanten und stationären Angeboten sind zwei wichtige Strukturreformen. Ebenso wie die Möglichkeit einzelvertraglicher Regelungen, also die Stärkung der Kassen gegenüber dem bisherigen Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen. Solche Strukturveränderungen wirken mittelfristig: sie steigern Qualität und Effizienz. Entwicklung der Lohnnebenkosten 2004 bis 2007 Allgemeiner Beitragssatz ohne Umfinanzierung Zahnersatz & Krankengeld ,60% 13,30% 13,00% 13,00% Allgmeiner Beitragssatz mit Umfinanzierung Zahnersatz & Krankengeld ,60% 12,95% 12,65% 12,15% Quelle:BMGS Qualitätssicherung im Gesundheitswesen für die Patienten Wir schaffen eine Stiftung und ein Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Das Institut wird Standards im medizinischen und pflegerischen Bereich festlegen. Es ist fachlich unabhängig und entwickelt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zu Leistungen, Programmen und Arzneimitteln. Die Informationen sollen den Bürgern in allgemein verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Wir stärken die Patientenrechte, unter anderem durch ein qualifiziertes Anhörungsrecht für Patientenverbände und die Einsetzung eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene. Ärzte und alle anderen im Gesundheitswesen Beschäftigten müssen sich künftig kontinuierlich fortbilden. In medizinischen Versorgungszentren soll künftig eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angestellten und freiberuflichen Ärzten angeboten werden. D. h. Ärzte, Masseure, Apotheken arbeiten unter einem Dach. In der ärztlichen Versorgung soll ein Qualitätswettbewerb in Gang gesetzt werden. Krankenhäuser werden bei hochspezialisierten Leistungen z. B. bei der Behandlung von Krebserkrankungen für Einzelverträge im Rahmen der integrierten Versorgung und im Rahmen der Durchführung zugelassener Disease-Management-Programme sowie für die ambulante Versorgung geöffnet.

4 kompromiss zur gesundheitsreform seite 4 Arzneimittelversorgung wird verbessert Die Ausgaben für Arzneimittel sind in den letzten 5 Jahren überproportional angestiegen. Allein bei den Arzneimitteln, die keinen Festbeträgen unterliegen, sind die Ausgaben von 1997 bis 2002 von ca. 8 Mrd. Euro auf 15 Mrd. Euro gestiegen, während die Ausgaben für Festbetrags-Arzneimittel bei rund 9 Mrd. Euro konstant blieben. Deshalb sind steuernde Maßnahmen erforderlich, ohne die Arzneimittelversorgung grundsätzlich einzuschränken. Mit den beschlossenen Maßnahmen werden wir die überproportional gestiegenen Ausgaben für Arzneimittel begrenzen. Dazu gehört u.a. Es wird eine Festbetragsregelung auch für patentgeschützte Arzneimittel geben. Damit bremsen wir den Preisanstieg in diesem Bereich. Das verstärkt den Wettbewerb. Die Medikamente werden billiger. Nicht-verschreibungpflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich in die Eigenverantwortung der Versicherten übertragen. Diese Arzneimittel werden bereits heute überwiegend von Patienten ohne Kassenrezept selbst gekauft (bspw. Husten- und Schnupfenmittel). Hiervon ausgenommen bleiben Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Das verstärkt den Wettbewerb. Die Medikamente werden billiger. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, wie z.b. Viagra, werden von der Erstattungspflicht der Kassen ausgenommen. Das verstärkt den Wettbewerb. Die Medikamente werden billiger. Der Versandhandel für Medikamente wird erlaubt. Das verstärkt den Wettbewerb. Die Medikamente werden billiger. Das Mehrbesitzverbot von Apotheken wird aufgehoben. Eine Apotheke darf künftig bis zu drei Nebenstellen haben. Das verstärkt den Wettbewerb. Die Medikamente werden billiger. Angesichts der Wirkungen einer neuen Festbetragsregelung, der Nutzenbewertung von Arzneimitteln und der grundsätzlichen Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind Positivliste und neue Negativliste entbehrlich. Die Einspareffekte einer Positivliste werden von den o. g. Maßnahmen übertroffen. Reform der Organisationsstrukturen im Gesundheitswesen Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden professionalisiert, entbürokratisiert und auf 17 reduziert. Die Neuregelung führt dazu, dass die bisherige Monopolstellung der Kassenärztlichen Vereinigung aufgebrochen wird. Die Krankenkassen können künftig direkte Verträge zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung abschließen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verlieren die Verantwortung für die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Honorarvolumens auf die Ärzteschaft. Sie bleiben nur noch quasi Tarifpartner der Krankenkassen. Krankenkassen und Kassen- bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen müssen künftig über die Verwendung der Mittel gegenüber ihren Mitgliedern Rechenschaft ablegen und ihre Verwaltungskosten gesondert als Beitragssatz- bzw. Umlageanteil ausweisen sowie Bezüge der Vorstandsmitglieder offenlegen. Damit schaffen wir mehr Transparenz.

5 kompromiss zur gesundheitsreform seite 5 Solidarität erreicht Die SPD sorgt dafür, dass unser Gesundheitssystem solidarisch bleibt. CDU und CSU wollten die Privatisierung weiterer Bereiche durchsetzen. Beim Zahnersatz wollten sie den kompletten Ausstieg aus der Solidarität! Das haben wir verhindert. Wir haben ein Optionsmodell durchgesetzt. Niemand fällt aus der Versicherung heraus. Alle bleiben weiterhin versichert. Ab 2005 kann jeder selbst entscheiden, ob er sich beim Zahnersatz privat versichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Versicherten den Zahnersatz wie bisher versichern. Es wird einen einheitlichen Beitrag geben, der etwa bei 6 Euro im Monat liegt. Bislang hat der Kassenpatient Anspruch auf eine 50-prozentige Erstattung der Kosten für einen Zahnersatz. Kann er nachweisen, dass er seine Zähne in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig von seinem Zahnarzt überprüfen ließ, stieg der Anteil auf 60 Prozent, bei einem Nachweis von zehn Jahren sogar auf 65 Prozent. Nach einer Übergangszeit wird das Krankengeld allein durch die Versicherten finanziert. Es bleibt bei einer solidarischen Absicherung im Rahmen und gemäß den Prinzipien der GKV. Hierzu wird ein pauschaler Beitragssatzanteil erhoben. Bezahlbarkeit gewährleistet: 10% Zuzahlung aber höchstens 10 Durch Strukturreformen allein lässt sich die Absenkung der Beiträge auf 13 % nicht erreichen. Deshalb werden sich die Patienten auch auf höhere Zuzahlungen einstellen müssen. CDU und CSU wollten ihnen sechs bis sieben Milliarden Euro zusätzlicher Kosten aufbürden. Herausgekommen sind nun ca. 3,5 Milliarden Euro an Zuzahlungen. Wir haben ein klares und transparentes Zuzahlungssystem durchgesetzt: Grundsätzlich wird eine prozentuale Zuzahlung bei allen Leistungen von 10 %, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, erhoben. Sie ersetzt die bisherigen Zuzahlungen z. B. bei Medikamenten (s. Anlage). Die Zuzahlung beim Arzt beschränkt sich auf 10 Euro je Quartal. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung entfällt die Zuzahlung. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an. Bisher zahlten die Patienten 9 Euro pro Tag. Für alle Versicherten gilt künftig für alle Zuzahlungen gleichermaßen eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 % des Bruttoeinkommens. Wir haben durchgesetzt, dass der gesamte Bereich Zuzahlung sozialverträglich gestaffelt wird. Ein Kinderfreibetrag wird Familien entlasten (Familienkomponente). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit. Chronisch Kranke zahlen nicht mehr als 1% ihres Bruttoeinkommens. Damit tragen wir den besonderen Bedürfnissen von chronisch Kranken Rechnung und überfordern sie nicht. Nichtversicherungspflichtige Sozialhilfeempfänger werden den GKV-Versicherten gleichgestellt.

6 kompromiss zur gesundheitsreform seite 6 Künftig übernehmen die Krankenkassen gegen Erstattung der Kosten auch für diejenigen Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht gesetzlich versichert sind, die Aufwendungen für die Krankenbehandlung. Für Sozialhilfeempfänger werden zur Gleichbehandlung mit den GKV-Versicherten ebenfalls Zuzahlungen vorgesehen, deren Höchstgrenze jedoch 1 % bzw. 2 % des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand nicht überschreitet (ca. 36 bzw. 72 Euro max. jährlich). Beispiele: Singles mit einem Jahreseinkommen von z.b Euro werden durch Zuzahlungen mit maximal 500 Euro, d.h. 2 % ihres Bruttoeinkommens belastet. Geht er/sie jedoch nur einmal zum Arzt (10 Euro) und braucht nur ein Medikament (Zuzahlung 5 Euro für den weitaus größten Teil der verordneten Medikamente (Preisbereich bis 50 Euro, ab 100 Euro Einzelpreis max. 10 Euro)) beträgt seine/ihre tatsächliche Zusatzbelastung 15 bis 20 Euro. Im Jahr 2005 kommt die Versicherung für den Zahnersatz in Höhe von etwa 6 Euro/Monat ( jährlich ca. 72 Euro) hinzu. Die jährliche Gesamtbelastung wäre dann 87 bis 92 Euro. Wenn die Krankenkassenbeiträge um 1,0 Prozentpunkt in 2005 gegenüber 2003 sinken, wird der Single im Beispiel dagegen um 125 Euro/Jahr entlastet. Familien. Für jedes Kind gibt es einen Freibetrag von Euro im Jahr; für mitversicherte Ehegatten gibt es einen weiteren Freibetrag in Höhe von Euro. Arbeitet nur ein Partner und verdient jährlich etwa Euro, können davon insgesamt Euro Freibetrag abgezogen werden. Zwei Prozent der verbleibenden Summe von Euro, d.h. ca. 468 Euro jährlich, müsste diese Familie maximal als Zuzahlungen tragen. Für Kinder kosten Medikamente und Arztbesuche nichts, ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen frei. Gehen Frau und Mann einmal im Jahr zum Arzt und brauchen ebenso häufig ein Medikament, zahlen sie tatsächlich maximal 40 Euro im Jahr. In 2005 kommt dann die Versicherung für den Zahnersatz in Höhe von etwa 6 Euro/Monat (ca. 72 Euro jährlich) hinzu. Die jährliche tatsächliche Gesamtbelastung wäre dann 112 Euro. Wenn die Krankenkassenbeiträge um 1,0 Prozentpunkt in 2005 gegen-über 2003 sinken, wird die Familie dagegen um 175 Euro/Jahr entlastet. Rentner-Ehepaar. Bei einem Jahreseinkommen von Euro (Ehefrau ist bei ihrem Mann mitversichert) beträgt die maximale jährliche Belastung nach Abzug des Freibetrages in Höhe von Euro noch 274 Euro. Sind beide Chroniker, sinkt sie auf 137 Euro, denn dann liegt die Maximalbelastung bei 1 % der Einkünfte. Sind beide dauerhaft in ärztlicher Behandlung (beide gehen jedes Quartal zum Arzt, und benötigen ebenso häufig Medikamente), so kostet sie das maximal 1 % des Einkommens (also 137 Euro). Ab 2005 kommt noch einmal die Versicherung für den Zahnersatz in Höhe von 6 Euro, d.h. 72 Euro jährlich hinzu, zusammengerechnet also eine maximale Belastung in Höhe von 209 Euro jährlich. Durch sinkende Krankenkassenbeiträge wird das Ehepaar jährlich um 90 Euro entlastet.

7 kompromiss zur gesundheitsreform seite 7 Bisherige Zuzahlungen und Eigenanteile in der GKV (Übersicht) Die unten aufgeführten Zuzahlungen und Eigenanteile galten bisher. Zukünftig wird eine Zuzahlung bei allen Leistungen von 10% höchstens 10 Euro erhoben. Bisherige Zuzahlungen und Eigenanteile in der GKV (Übersicht) SGB V Zuzahlungsbereiche Euro bzw. v.h. 23 Stationäre Vorsorgemaßnahmen (täglich) (1) 24 Vorsorgekuren für Mütter bei voller Kostenübernahme (täglich) 29 Eigenbeteiligung bei nicht abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung 20% 30 Eigenanteil bei medizinisch notwendiger Versorgung mit Zahnersatz (2) 50% 31 Arzneimittel (1) kleine Packung (N1) mittlere Packung (N2) große Packung (N3) 4,00 Euro 4,50 Euro 5,00 Euro Verbandmittel Heilmittel (1) Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Bandagen, Einlagen (1) Vollstationäre Krankenhausbehandlung (täglich) (1) (3) 4,00 Euro 15% 20% 40 Stationäre medizinische Reha-Maßnahmen (täglich) (1) Anschluss-Reha oder der Krankenhausbehandlung vergleichbare Reha- Maßnahmen (3) übrige Reha-Maßnahmen Müttergenesungskuren bei voller Kostenübernahme (täglich) medizinisch notwendige Fahrkosten (je Fahrt) 13,00 Euro (1) Ab vollendetem 18. Lebensjahr (2) Bei regelmäßiger Zahnpflege und regelmäßiger zahnärztlicher Untersuchung während der letzten 5 Jahre: 40% (während der letzten 10 Jahre: 35%) (3) Für maximal 14 Tage im Kalenderjahr; berücksichtig bei den 14 Tagen werden bereits geleistete Zuzahlungen in diesen Leistungsbereichen sowie Zuzahlungen für vergleichbare Leistungen der RV-Träger.

8 Herausgeber: SPD-Parteivorstand, Berlin

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