im Oktober
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- Chantal Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Peter Paul Thoma (Dipl.-Ing.) ö.b.v. Sachverständiger für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik Gebäude-Energieberater (HWK) Dipl.-Ing. Peter Paul Thoma Bornheimer Landwehr Frankfurt An die Solarpraxis AG - Tagungsmanagement Frau Tina Barroso, Tel.: , tb@solarpraxis.de und Herr Sandro Schau. Tel.: , sc@solarpraxis.de. im Oktober 2006 F1 4. Forum Wärmepumpe Bedeutung des Sachverständigennetzwerkes für Wärmepumpen Vortrag am Fr., :40 15:00 Uhr im Forum 2 Raum: Friedrichshain F2 Der Referent Peter Paul Thoma (Dipl.-Ing.) 1. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der Handwerkskammer Rhein Main für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik seit Planungsgemeinschaft für Technische Gebäudeausrüstung Thoma & Vornwald Ingenieurbüro Hessen und Bayern sowie Energieberatungsbüro als Energieberater mit BAFA-Zulassung 3. Verbandarbeit Referent beim HEA- Fachverband bis 2004 / Mitglied bei folgenden Verbänden: Bundesverband Wärmepumpen BWP - Verband für Wohnungslüftung Landesverband Hessen der ö.b.u.v. Sachverständigen und Deutsches Energieberater Netzwerk e.v. Fachverband SHK Hessen Innung SHK Ffm. Immer aktuelle Informationen zu meinen Dienstleistungen unter Bankverbindung: Dipl.-Ing. Peter Paul Thoma Frankfurter Volksbank eg Bankleitzahl: Kontonummer: Büro: Franziusstraße Frankfurt Postanschrift: Bornheimer Landwehr Frankfurt/Main Tel: Fax: Mobil: info@ppt-energieberatung.de
2 Seite 2 von 5 F3 Inhalt: 1. Problematik Sachkenntnisse des gerichtlich bestellten Sachverständigen Tipps für die Bestellung eines SV im Falle eines Rechtsstreites 2. Berichte aus der Praxis Ergebnisse einer im September vorgenommene Umfrage bei 16 Herstellern von Wärmepumpen 3. Erforderliche Verbandsarbeit zur Etablierung von SV mit dem Spezialgebiete Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen 4. Fragen - Diskussion F4 Zu 1. Die Auswahl des Sachverständigen ist Abhängig von der Aufgabenstellung Privatgutachten Auftraggeber ist eine Interessenspartei z. B. Hersteller, Handwerker als Verarbeiter, Endkunde als Nutzer Schiedsgutachten Auftraggeber: beide Parteien sinnvoller Weise vertreten durch Rechtsanwälte die sich auf das Schiedsurteil einigen kann auch bei einem gerichtlichen Vergleich festgelegt werden. Gerichtsgutachten Auftraggeber ist das zuständige Gericht des anhängigen Rechtsstreites Auswahl erfolgt über Listen die dem Gericht vorliegen. Die Listen werden von den zuständigen Kammern wie Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammern dem Gericht zu Verfügung gestellt. Oft fragen die Gerichte direkt bei den Kammern an. F5 Zu 1. Qualifizierte gerichtliche Sachverständige unter BVS und den 12 Landesverbänden und/oder eigenen Verbänden wie z. B. BWP für Wärmepumpen - Solarsystemen -Lüftungsverbänden SHK und Elektroinnungen usw.
3 Seite 3 von 5 F6 Zu 1. aus meiner Internetseite Was unterscheidet den öffentlich bestellten Sachverständigen von anderen Fachleuten? Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirklich Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln F7 Zu 2. Bericht aus der Praxis Umfrage bei 16 Herstellern vom Fehlgutachten in folgenden Bereichen: Beurteilung Erdsonden Dimensionierung der Wärmequellen Unterdimensionierung der WP Beurteilung der Mess- und Regeltechnik - Messverfahren Thermodynamische Verhältnisse im Kältemittelkreislauf unpassender Heizkreis F8 Zu 2. Bericht aus der Praxis Privatgutachten gegenüber Baubehörden SACHVERSTÄNDIGEN - GUTACHTEN Bescheinigung zur Befreiung von 12 Abs. 2 EnEV bei der Bauaufsichtsbehörde Für mehrere Hersteller in ganz Deutschland! Voraussetzungen EnEV-Nachweis, Heizlastberechnung, Auslegung der Fußbodenheizung mit hydraulischem Abgleich, Gerätedaten und Planungsdaten der Anlage
4 Seite 4 von 5 F9 Zu 2. Begründung der Ausnahme Zur Begründung werden folgende Punkte angeführt: 1. Selbstregelungseffekt Während der Heizperiode überwiegen Außentemperaturen um den Gefrierpunkt. Die Fußboden Oberflächentemperaturen betragen hier max. 23 C bei einer mittleren Heizwassertemperatur von 26 C. Steigt die Raumtemperatur in Folge innerer Wärmegewinne oder Sonneneinstrahlung an, nimmt die Wärmeabgabe der Fußbodenheizung wegen der geringer werdenden Temperaturdifferenz sofort ab. Bei einer Raumtemperatur von 23 C geht die Wärmeabgabe gegen Null. Bei Fallender Raumtemperatur verhält es sich umgekehrt. Dieser Selbstregeleffekt tritt unabhängig von regelungstechnischen Einrichtungen ein. 2. Arbeitszahl der Wärmepumpenanlage (WPA) Die Arbeitszahl einer WPA ist entscheidend abhängig von einer geringen Vorlauftemperatur und einer kleinen Temperaturspreizung zwischen Vorund Rücklauf. Bei WPA wird die Rücklauftemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur geregelt. Die Volumenströme der Heizkreise sind aufeinander abgestimmt. Durch das Eingreifen der Einzelraumregelung wird der Volumenstrom reduziert, und somit die Temperaturspreizung als auch die Vorlauftemperatur erhöht. Hierdurch verursacht die Einzelraumregelung eine Verschlechterung der Arbeitszahl und damit eine Steigerung des Energieeinsatzes um bis zu 10 %. Dieser Effekt wird nicht durch mögliche Einsparungen der Einzelraumregelung von 2 % kompensiert. 3. Fehlende Wirtschaftlichkeit Den erheblichen Mehrkosten der Einzelraumregelung für Investitionen und Wartungen steht keine Energieeinsparung und damit auch keine Kosteneinsparung gegenüber. Es können allenfalls Komfortgründe zum Einbau einer automatischen Einzelraumregelung angeführt werden.
5 Seite 5 von 5 F10 Zu 3. Die Zuwachsraten bei WP lagen in 2005 bei 40 % daher ist auch ein Zuwachs an Rechtsstreitigkeiten zu erwarten. BVS und LVS sollen qualifizierte SV für Wärmepumpentechnik ausweisen. Dies kann in den Fachgruppen technische Gebäudeausrüstung durchgesetzt werden. Lobbyverbände Alle Verbände die hier am Forum teilnehmen können mit einer Rubrik SV mit Spezialkenntnissen in der Wärmepumpentechnologie ausweisen. Insbesondere Hersteller, Handwerk Energieversorger Herstellerschulungen Dem SV spezielle Schulungen anbieten Beurteilen Messen Berechnen - F11 Zu 3 Informationen an mich direkt oder den Bundesverband WärmePumpe Als Mitglied im Bundesverband Wärmepumpen sammele ich alle mir zu Verfügung gestellten Dokumentationen aus der Praxis um aus Fehlern zu lernen und die Qualität der Sachverständigen zur positiven und erfolgreichen Umsetzung der Wärmepumpentechnik voran zu bringen Ende des Beitrages Diskussion
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