Regionale Wirtschaftsförderung
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- Angelika Krüger
- vor 8 Jahren
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1 Regionale Wirtschaftsförderung
2 Bereich 2 - Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Fördersachgebiet mit den Hauptförderprogrammen: Gewerbliche Regionalförderung - Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen Gewerbliche Regionalförderung - Fremdenverkehrsbetriebe Gewerbliche Regionalförderung - Seilbahnförderprogramm in kleinen Skigebieten Kommunale Regionalförderung - Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur (RÖFE) Forschungs- und Technologieförderung (außeruniv. Forschung, BayTP) Förderung der Beruflichen Bildung INTERREG IV A - grenzüberschreitende Zusammenarbeit Bayern/Österreich Bayerisches Breitbandförderprogramm
3 Regionalförderung - Arbeitsrahmen 2013 (Landes-, Bundes- und EU-Mittel) Strukturschwache Regierungsbezirke: rund 85 Mio. Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Andere Regierungsbezirke: rund 52 Mio. Unterfranken Mittelfranken Schwaben Oberbayern Gesamt rund 137 Mio.
4 Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3
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7 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Förderzweck: Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern Gewerblicher Fremdenverkehr: vorrangig Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebots, zusätzliche Betten nur, sofern nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind
8 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Förderfähige Branchen: Industrie Handwerk (mit überregionalem Absatz) Handel (Großhandel) sonstiges Dienstleistungsgewerbe gewerbliche Fremdenverkehrsbetriebe, auch gepachtet Nicht förderfähig: Einzelhandel (weil kein Primäreffekt) Baugewerbe (weil bereits steuerlich gefördert) Speditionen/Lagerbetriebe Freie Berufe Medizinische Betriebe (Kurkliniken) Jugendherbergen
9 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Fördervoraussetzung Kleines / Mittleres Unternehmen (KMU): Mitarbeiter < 50 bzw. < 250 und Umsatz < 10 bzw. < 50 Mio. oder Bilanzsumme < 10 bzw. < 43 Mio. einschl. Unternehmensverflechtungen (Partnerunternehmen/verbundene Unternehmen)
10 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Fördervoraussetzung gewerbliche Tätigkeit im Zweifel gilt die Definition des Gewerbesteuergesetzes: - Selbstständigkeit - Nachhaltigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Nicht freie Berufe im Sinne 18 EStG! Gewerbliche Tätigkeit kraft Rechtsform ist nicht ausreichend!
11 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Fördervoraussetzung kein Unternehmen in Schwierigkeiten - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Mehr als die Hälfte des buchmäßigen Eigenkapitals wurde innerhalb der letzten 12 Monate verlustbedingt verbraucht. Bei Einzelunternehmen gilt nur das Kriterium der Zahlungsunfähigkeit
12 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Fördervoraussetzung Primäreffekt : Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen. Diese Voraussetzungen können dann als erfüllt angesehen werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. (Positivliste) Einzelfallnachweis ist möglich: Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen
13 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Fördervoraussetzung Eigenfinanzierungskraft : Eigenmittel in notwendigem Umfang verfügbar (Orientierung = 20 %), jedoch mindestens in Höhe des Zuschusses Mindestinvestition 500 TEUR (I,H,H,D) bzw. 150 TEUR (FV) Investition/Jahr > 1,5 x AfA (Förderschwelle) Investition/Jahr > JÜ + AfA (Prosperität) Privatvermögen nur begrenzt verfügbar
14 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Weitere Fördervoraussetzungen: Projektdauer max. 36 Monate Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Bankbestätigung) keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse Kein Vorbeginn (Antragstellung nach erster Auftragsvergabe Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb sind kein Vorbeginn)
15 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Förderfähige Vorhaben: Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung / Modernisierung Erwerb von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt) Nicht förderfähig: Ersatzbeschaffungen Umschuldungen
16 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Förderfähige Kosten: Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Aktivierung), auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter Nicht förderfähig: Laufender Aufwand (z.b. für Instandhaltung) Grundstückskosten Fahrzeuge Marketing (z.b. Internetauftritt) Anlaufkosten Umlaufvermögen
17 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Investitionszuschuss: Subventionswert max. 20 % bei KU bzw. max. 10 % bei MU, bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten, weitere Förderprogramme sind anzurechnen Fördersatz abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln und der Investitionshöhe In der Regel keine Absicherung des Zuschusses (Charakter zusätzlichen Eigenkapitals) Investiv- und Startkredit der LfA nicht kombinierbar
18 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Zinszuschuss: Verbilligung des LfA-Regionalkredits Ausreichung über die Hausbank Passgenauer Zuschnitt hinsichtlich Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Kreditbetrag und Zinssatz möglich Konditionen abhängig von der Risikoklasse des Endkreditnehmers
19 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Charakteristika des Regionalkredits: Zinsfestbindungen: 5, 8, 10, 12 oder 20 Jahre Tilgungsfrei: 1, 2 oder 3 Jahre Tilgung (vollständig/teilweise) gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich Keine Bereitstellungsprovision unter 500 T Darlehenssumme, über 500 T keine Bereitstellungsprovision bei Vorlage eines Abrufplanes Kombination mit anderen Förderdarlehen möglich, außer mit Start- und Investivkredit der LfA Haftungsfreistellungen von 50 % bis zu einer Darlehenssumme von 500 T für Hausbank möglich (ohne Anrechnung auf Beihilfewert) Risikogerechtes Zinssystem legt in Abhängigkeit der Bonität und der Besicherung des Kreditnehmers die Zinsobergrenze für Kreditnehmer fest
20 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Beispiel für einen Regionalkredit: Das Vorhaben liegt bei einer Investitionssumme von 720 T, der Zuwendungsempfänger setzt 80 T Eigenkapital ein, der Rest wird durch ein Regionaldarlehen von 640 T finanziert Die Regierung fördert das Vorhaben mit einem Zinszuschuss von 80 T Die Hausbank stuft den Kreditnehmer aufgrund seiner Bonität und Besicherung in die Preisklasse C ein. Der Kreditnehmer möchte eine lange Zinsfestbindung und möglichst viele tilgungsfreie Jahre, er wählt ein Darlehen mit 20 Jahre Laufzeit und 3 tilgungsfreien Jahren Das risikogerechte Zinssystem ermittelt für den Zuwendungsempfänger einen maximalen Zinssatz von 2,09 %, wovon bei der Hausbank 1,40 % zur Deckung der Risikokosten bzw. als Gewinnmarge verbleiben Der Zuwendungsempfänger kann mit seiner Hausbank über eine weitere Zinsreduktion verhandeln
21 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Mögliche Kombinationen für den Regionalkredit (Stand )
22 BRF für die gewerbliche Wirtschaft Antragsverfahren: Erste Vorklärung per Telefon Gespräch bei der Regierung, bevorzugt zusammen mit der Hausbank Antragstellung: Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (erste Auftragsvergabe) bei der Regierung eingegangen sein Eingangsbestätigung der Regierung Verwendungsnachweis ½ Jahr nach Projektabschluss Erklärung nach Ablauf der Bindungsfrist (5 Jahre)
23 Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom III/2a /524/2
24 Seilbahnförderprogramm Kleines Skigebiet: max. 3 Pisten und max. 3 km Gesamtlänge oder Gemeinde < Hotelzimmer und Wochenskipässe < 15 %
25 Seilbahnförderprogramm Förderfähige Maßnahmen: Neuerrichtung der Seilbahn Technische Modernisierung der Seilbahn Betriebsbedingte Nebenanlagen Beschneiungsanlagen Speicherteich
26 Seilbahnförderprogramm Förderfähige Betriebe: Gewerbliche KMU Kommunale Eigentümer/Betreiber
27 Seilbahnförderprogramm Fördersätze: max. 35 % bei KU max. 25 % bei MU max. 15 % bei GU, falls GU wegen Beteiligung einer Gemeinde mit mehr als Einwohner
28 W Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 2. Februar 2011 Az.: III/2 3305/45/3
29 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Förderfähige Projektträger: Kommunen kommunale Zweckverbände Gesellschaften des Privatrechts, sofern Kommunen daran überwiegend beteiligt sind
30 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Förderfähige Vorhaben: Neubau, Erweiterung, Generalsanierung, Umbau, Modernisierung von Touristischen Informationszentren / Tourismusämtern Kurparks / Kurwegen Sole- und Heilwasserleitungen Tagungs- und Veranstaltungsräumen bzw. zentren Winterwanderpflegegeräten
31 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Förderfähige Vorhaben: nur Generalsanierung, Umbau, Modernisierung von Häusern des Gastes überwiegend touristisch genutzten Hallenbädern Kongressgebäuden Kurhäusern / Kurmittelhäusern
32 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Förderfähige Vorhaben: sonstige Infrastrukturvorhaben, soweit sie für den Tourismus von besonderer Bedeutung sind auch Baukostenzuschüsse von Kommunen, sofern ein grundsätzlich förderfähiges Tourismusprojekt von einem anderen Träger (Privatunternehmen) durchgeführt wird und sich eine Kommune daran beteiligt
33 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Nicht förderfähig: Radwege und deren Beschilderung Wege entlang von Straßen (Oberste Baubehörde) Loipen (Umweltministerium)
34 RÖFE Öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur Fördersätze: von 35 % bis max. 60 % für Infrastrukturmaßnahmen, abhängig von der Finanzkraft der Kommune und der touristischen Bedeutung des Projektes bis max. 20 % für gewerbliche Maßnahmen als Teil von Infrastrukturmaßnahmen (z.b. Sauna, Solarium, Wellness, Gastronomie), soweit Kommune < Einwohner (= KU)
35 Ansprechpartner für die Regionalförderung: RD Arno Vitallowitz Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Tel.: 089/ Dipl.-Betriebswirt (FH) Gerhard Hackl Stv. Leiter des Sachgebiets Wirtschaftsförderung, Beschäftigung zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung) und BayTP Tel.: 089/ Dipl.-Volkswirtin Petra Merk zuständig für BRF (gewerblicher Fremdenverkehr, Seilbahnförderprogramm) Tel.: 089/ RA Max Meier Zuständig für RÖFE (öffentliche Fremdenverkehrsinfrastruktur) Tel.: 089/
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