Tax Excellence on Tour
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- Gretel Adler
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1 Tax Excellence on Tour Steuerforum Solothurn 2013 Eine Veranstaltung der Academy von zu steuerlichen Neuerungen und Entwicklungen
2 Agenda Uhr Begrüssungskaffee Uhr Einleitung und Begrüssung Roman Leimer, Partner, Bern Uhr Aktuelle Entwicklungen und Entscheide im Steuerbereich Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Demian Blaser, Manager, Bern Unternehmensbesteuerung und Herausforderungen in der Unternehmenssteuerreform III Ralph Lehmann, Director, Aarau/Bern Uhr Digital Transformation Aline König, Manager, Bern Uhr Keynote Speech Aktuelles aus der Welt der Steuern Marcel Gehrig, Chef Steueramt Kanton Solothurn Uhr Apéro
3 Privatpersonen / Unternehmer Demian Blaser
4 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Gesetzgebung Im letzten Jahr vorgestellte Vorlagen wo stehen wir heute? Neues Mitarbeiterbeteiligungsgesetz Seit 1. Januar 2013 in Kraft Familieninitiative: Steuerabzüge für Eigenbetreuung Kinder Abstimmung am 24. November 2013 Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» BR sistiert Vorschläge und empfiehlt Initiative zur Annahme Einheitliches Steuerstrafrecht Ergebnisbericht der Vernehmlassung bleibt abzuwarten Erbschaftssteuerinitiative BR lehnt Initiative ab (ohne Gegenentwurf) Steuerforum 2013 November 2013 Folie 4
5 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Praxis Liegenschaftsunterhalt vs. «wirtschaftlicher Neubau» (1/2) Liegenschaften im Privatvermögen Grundsatz - Unterhaltsabzug für werterhaltende Kosten - Kein Abzug für wertvermehrende Aufwendungen (insb. bei Neuund Umbauten) Sachverhalt : Liegenschaftskauf privat für TCHF : Sanierung für TCHF (TCHF 800 Unterhalt) Steuerforum 2013 November 2013 Folie 5
6 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Praxis Liegenschaftsunterhalt vs. «wirtschaftlicher Neubau» (2/2) «Wirtschaftlicher Neubau» (Praxishinweis Kanton Bern) - Weitgehende Sanierung, die bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung einem Neubau gleichkommt - Dies ist u.a. der Fall, wenn mehrere Fassaden ersetzt werden oder Baute ausgehöhlt und Innenraumeinteilung neu gestaltet wird Fazit - Unterhaltsabzug bei umfassenden Sanierungen kritisch - Anwendungsbereich von Gericht noch zu prüfen - Gegebenenfalls empfiehlt sich vorgängige Klärung mit Steuerbehörden Steuerforum 2013 November 2013 Folie 6
7 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Praxis Investitionen in Photovoltaikanlagen (1/2) Grundsatz - Unterhaltsabzug für Investitionen, die zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen - Setzt Installation auf bestehender Baute voraus - Installation auf Neubaute ist nicht abzugsfähig Sachverhalt (BGE 2C 727/2012) : Liegenschaftserstellung : Installation Photovoltaikanlage (TCHF 49) Steuerforum 2013 November 2013 Folie 7
8 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Praxis Investition in Photovoltaikanlagen (2/2) Bundesgerichtsurteil vom 18. Dezember Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass die Massnahme mindestens teilweise werterhaltend ist - Vorliegend integral wertvermehrend -> Keine Abzugsfähigkeit Fazit - Abzug kann bei «erstellungsnahen» Massnahmen kritisch sein - Gegebenenfalls empfiehlt sich vorgängige Klärung mit Steuerbehörden Steuerforum 2013 November 2013 Folie 8
9 Neuerungen für Privatpersonen und Unternehmer Entwicklungen in der Praxis Steuerbetrug bei Nichtverbuchung Privataufwand Grundsatz - Steuerhinterziehung: Veranlagung unterbleibt/unvollständig - Steuerbetrug: Verwendung gefälschter oder unwahrer Urkunde Sachverhalt (BGE 6B 755/2012) - Benützung Geschäftsfahrzeug für private Zwecke - Keine Ausscheidung eines Privatanteils Bundesgerichtsurteil vom 4. Juli Jahresrechnung ist inhaltlich unwahr -> unwahre Urkunde - Bejahung Steuerbetrug Steuerforum 2013 November 2013 Folie 9
10 Ihre Ansprechperson Demian Blaser Manager, Steuer- und Rechtsberatung Tel Steuerforum 2013 November 2013 Folie 10
11 Unternehmen Ralph Lehmann
12 Agenda Einleitung ins Thema Innovationsbox-Ansätze Massnahmen im Bereich Konzernfinanzierung Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips Übrige Massnahmen Zusammenfassung
13 Steuerkontroverse Schweiz - EU USTR III Was bisher geschah EU: Kantonale Steueregimes = unerlaubte staatl. Beihilfen (Verstoss FHA*) EU: Widerstand einzelner Mitgliedstaaten EU: Aufforderung zur Führung eines Dialogs über den Verhaltenskodex** EU: Zunehmender Druck auf die Schweiz EU: Erwartung Konkreter Fortschritte bis Sommer 2013 Dialog Sondierungsgespräche Verhandlung CH: Ablehnende Haltung CH: Ankündigung USTR III durch Bundesrat CH: Vorschlag autonome Anpassung kantonaler Steuerregimes CH: Sondierungsgespräche über allfälligen Dialog CH: Mandat zur Beilegung Steuerkontroverse; Einsetzung Projektorganisation USTR III * Freihandelsabkommen 1972 zwischen der Schweiz und der EU Steuerforum 2013 November 2013 ** EU-Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung Folie 13
14 2013 Steuerkontroverse Schweiz - EU USTR III Aktuelle Entwicklungen und Ausblick OECD: Publikation BEPS- Initiative (Febr. 2013) OECD: Publikation BEPS- Aktionsplan (Juli 2013) OECD: Bearbeitung der 15 BEPS-Aktionsfelder OECD: Umsetzung BEPS-Lösungen USTR III: Zwischenbericht der Projektorganisation USTR III (Mai 2013) USTR III: Schlussbericht der Projektorganisation USTR III (ca. Dez. 2013) USTR III: Ausarbeitung Botschaft; Durchführung Vernehmlassung (2014) USTR III: Umsetzung der USTR III benötigt ca. 5-7 Jahre Unklar, ob Übergangsfrist eingeräumt wird Denkbar, dass derzeitige und neue Steuermassnahmen während Übergangsphase parallel anwendbar sein werden Konsultation Kantone /Wirtschaft; techn. Arbeitsgruppen heute Steuerforum 2013 November 2013 Folie 14
15 Kriterien für Ersatzmassnahmen Zwischenbericht Wettbewerbsfähigkeit: Benchmark: Steuerbelastung für mobile Tätigkeiten international: Dividenden: 0% Zinserträge: 2-3% Lizenzerträge: 5-8% Internationale Grosshandelserträge: 10-12% Internationale Akzeptanz: Kumulativ zu erfüllen: Kein ring-fencing Kein Abzielen auf internationale Nichtbesteuerung Steuersystematische Begründbarkeit oder nachweisliche Anwendung in mindestens einem EU-Mitgliedstaat Steuerforum 2013 November 2013 Folie 15
16 Innovation und Steuern Innovation Privilegierte Besteuerung Fokus! Input Förderung Output Förderung Steuerforum 2013 Steuergutschriften für Forschung & Entwicklung Lizenz Innovations Patent Box November 2013 Folie 16
17 Grundprinzip von Boxenmodellen Eintrittstest Aktiven: Qualifizierende Immaterialgüter (Art 12 OECD MA) Aktivität / Substanz Personen: Funktionen: Ökonomie: Massgebliches Personal, sog. «significant people functions» F&E&I, Kontrolle über F&E&I, Supply Chain Management, Headquarter-Funktionen Übernahme von Risiko, quantitatives Minimum-Kriterium Bemessungsmechanismus Nettolizenzmethode (net income approach/direkter Ansatz) Residualmethode (residual approach/indirekter Ansatz) Steuervorteil Reduktion des anwendbaren Steuersatzes Abzug von der Bemessungsgrundlage Steuerforum 2013 November 2013 Folie 17
18 Gesamtgewinn Qualifizierende Erträge Nettoeinkünfte aus qualifizierenden Immaterialgüterrechten (IP): - Lizenzeinnahmen, Veräusserungsgewinne, Verkaufserlöse («embedded income»), Schadenersatzzahlungen etc. (Indirekte) Bestimmung des IP-Profits: Finanzerfolg Gewinn aus Routinefunktionen Trademark-Gewinn Ordentlich besteuert Ordentlich besteuert Privilegiert besteuert? Residualgewinn Residualgewinn (Gewinn aus anderen Immaterialgüterrechten) Privilegiert besteuert Steuerforum 2013 November 2013 Folie 18
19 Das «Notional Interest Deduction»-Konzept Notional Interest Deduction (NID) = kalkulatorischer Zinsabzug auf qualifizierendem Eigenkapital - Wirkung: Finanzierungsneutralität & internationale Attraktivität für Konzernfinanzierungsaktivitäten Ausgestaltungsvarianten: - Gesamteigenkapital (mit Anpassungen) Belgien (2006), Liechtenstein (2011) - Neu geschaffenes Eigenkapital Lettland (2009), Italien (2011) - Nominalkapital und Kapitaleinlagereserven - Sicherheitseigenkapital (=«Kernkapital» übersteigendes Eigenkapital) Steuerforum 2013 November 2013 Folie 19
20 Operative Aktiven Kernkapitalquoten (illustrativ) Berechnung «Sicherheitseigenkapital» Illustratives Beispiel Liquide Mittel % Berechnung Übriges UV % Steuerbares Eigenkapital (illustrativ) 250 Sicherheitseigenkapital 59 NID 3% (illustrativ) Beteiligungen % Kernkapital 0.25* * 140 1* Kernkapital 191 Steuerforum 2013 November 2013 Folie 20
21 Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips Ausland Ausland 1) HoldCo HoldCo Sub X Sub X 2) X AG Steuerstatus X AG Steuerstatus Steuerforum 2013 November 2013 Folie 21
22 Step-up bei Zuzug in die Schweiz Illustratives Beispiel (1/2) Ausland HoldCo Sub X Bilanz [in CHFm] UV FK Statutarisch 50 Statuarisch 70 Total 50 Total 70 AV EK Statutarisch 50 Nominalkapital 15 Total 50 Gesetzl. Res. -Übr. gesetzl. Res. 5 Freie Res. 10 Total 30 Total Aktiven 100 Total Passiven 100 Steuerforum 2013 Handelsrechtl. Gewinn 20.0./. Steuern (20% auf EBT) 4.0 Steuerbarer Gewinn 16.0 Steuerbelastung 20%
23 Step-up bei Zuzug in die Schweiz Illustratives Beispiel (2/2) Ausland HoldCo Steuerforum 2013 Sub X Zusätzl. steuerwirksame Abschreibungen von 100 (Steuer-)Bilanz [in CHFm] UV FK Statutarisch 50 Statuarisch 70 Aufdeckung st. Res. 30 Aufdeckung st. Res. - Total 80 Total 70 AV EK Statutarisch 50 Nominalkapital 15 Aufdeckung st. Res. 70 Gesetzl. Res. Total 120 -Steuerl. Aufw.-Res Übr. gesetzl. Res. 5 Freie Res. 10 Total 130 Total Aktiven 200 Total Passiven 200 Handelsrechtl. Gewinn /. Zusatzabschreibung /. Steuern (20% auf EBT) Steuerbarer Gewinn Steuerbelastung 20% 10%
24 Sonstige diskutierte Massnahmen Anpassungen bei der Kapitalsteuer Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Konzernfinanzierungstransaktionen Einführung der Zahlstellensteuer Anpassung der pauschalen Steueranrechnung Anpassungen beim Beteiligungsabzug Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital Einführung des Prinzips der dynamischen Rechtsfortentwicklung Steuerforum 2013 November 2013 Folie 24
25 Unternehmenssteuerreform III Fazit Enorm hohe wirtschaftliche Bedeutung der Statusgesellschaften mit mobilen Aktivitäten Bundessteuer-Einnahmen von Statusgesellschaften ~ 3,8 Mia. (2009) Keine 1:1 Ersatzlösungen vorhanden Allgemeine Gewinnsteuersatzsenkung auf genügend tiefes Niveau kaum finanzierbar und nicht zielgerichtet (Giesskannenprinzip) Eine Kombination innovativer Lösungsansätze ist erforderlich Spielraum als Nicht-EU Mitgliedsland nutzen Mut bei Umsetzung USTR III als Chance für die Schweiz Engagieren Sie sich dafür! Steuerforum 2013 November 2013 Folie 25
26 Ihre Ansprechperson Ralph Lehmann Director, Steuer- und Rechtsberatung Tel Steuerforum 2013 November 2013 Folie 26
27 Digitale Transformation Aline König
28 Themen Digitale Transformation in der Praxis Digitale Transformation und Steuern JETZT die Weichen stellen Steuerforum 2013 November
29 1954: So sieht der Heimcomputer 2004 aus Steuerforum 2013 November
30 Digitale Transformation in der Praxis Steuerforum 2013 November
31 Was ist digitale Transformation? Steuerforum 2013 November
32 Bedeutung für Arbeitsanforderungen Steuerforum 2013 November
33 Welche Jobs bleiben dem Menschen vorbehalten? Steuerforum 2013 November
34 Digital You Forum fiscal 2013 Novembre
35 Digitale Transformation und Steuern Steuerforum 2013 November
36 Schweiz Steuerforum 2013 November
37 E-Taxation auf der ganzen Welt Elektronische Steuerverfahren für E-Business und E-Commerce Ein globaler Trend Steuerforum 2013 Entwicklung indirekte Besteuerung von E-Commerce Entwicklung direkte Besteuerung von E-Commerce November
38 Die neue Transparenz Steuerforum 2013 November
39 Die dunkle Seite der digitalen Transformation Steuerforum 2013 November
40 Was bedeutet das für Sie? Steuerforum 2013 November
41 JETZT die Weichen stellen Steuerforum 2013 November
42 Ihre Ansprechperson Aline König Manager, Steuer- und Rechtsberatung Tel Steuerforum 2013 November 2013 Slide 42
43 Keynote Speech Aktuelles aus der Welt der Steuern Marcel Gehrig, Chef Steueramt Kanton Solothurn
44 Steuerforum Solothurn 20. November 2013 Aktuelles aus der Welt der Steuern 1. Ausblick gesetzliche Neuerungen 2. USTRIII: Neuer Finanzausgleich NFA 3. Lohnmeldepflicht und ELM Quellensteuer 4. Neues Rechnungslegungsrecht: Steuerliche Sicht 5. Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren 6. Beurteilung neues Steuerstrafrecht 7. Volksinitiativen SVP 8. Massnahmenplan 2014 Kanton Solothurn: Steuern Marcel Gehrig, Chef Steueramt 44
45 Steuerforum Solothurn 20. November Ausblick gesetzliche Neuerungen «Entrümpelungsgesetz», in Kraft 2014 Besteuerung Lotteriegewinne, in Kraft 2014 dbst: Freigrenze CHF, abziehbarer Einsatz 5%, max CHF Kantone Übergangsfrist 2 Jahre, eigene Limiten Pauschalbesteuerung, in Kraft 2014 dbst: Steuerbares Einkommen mindestens CHF 7-facher Mietzins oder Mietwert Summe der in der Schweiz steuerbaren Werte Kantone Übergangsfrist 2 Jahre, eigene Limiten Marcel Gehrig, Chef Steueramt 45
46 Steuerforum Solothurn 20. November Ausblick gesetzliche Neuerungen Aus- und Weiterbildungskosten Ziel: Keine Differenzierung zwischen Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der Erstausbildung Abzugsfähig, wenn berufsorientiert Betragsmässige Limite CHF Keine Übergangsfristen, in Kraft voraussichtlich 2015 Revision Steuerstrafrecht: Vernehmlassung Quellensteuer: Vernehmlassung in Vorbereitung Unternehmenssteuerreform III: Konsultation zu Zwischenbericht vom 7. Mai Marcel Gehrig, Chef Steueramt 46
47 Steuerforum Solothurn 20. November USTRIII: Neuer Finanzausgleich NFA Politische Diskussion Abschaffung der Statusgesellschaften belastet Kantone mit vielen Statusgesellschaften überdurchschnittlich Geber- und Nehmerkantone diskutieren über die künftige Gewichtung der JP-Gewinne Spielräume des interkantonalen Steuerwettbewerbs Gegenfinanzierung auf Bundesebene Beteiligungsgewinnsteuer bei NP einführen MWST erhöhen Bemessungsgrundlage bei den direkten Steuern verbreitern (NP) Marcel Gehrig, Chef Steueramt 47
48 . Steuerforum Solothurn 20. November Lohnmeldepflicht und ELM Quellensteuer Folgende Kantone kennen ab die Lohnmeldepflicht: BE, BL, BS, FR, JU, LU, NE, SO, VD und VS Die Lohnmeldepflicht wird erfüllt durch: 1. ELM: elektronisches Lohnmeldeverfahren 2. elohnausweis: elektronisch ausgefüllter Lohnausweis 3. Manueller Lohnausweis 4 8 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 48
49 . Steuerforum Solothurn 20. November Lohnmeldepflicht und ELM Quellensteuer Über den Lohnstandard-CH (ELM-Quellensteuer) können ab dem 1. Januar 2014 die Quellensteuerdaten mit sämtlichen Kantonen in einem einheitlichen und standardisierten Prozess elektronisch abgerechnet werden Empfang der QST-Meldung in elektronischer Form ist für alle Kantone ab zwingend (nicht für SSL) 4 9 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 49
50 Steuerforum Solothurn 20. November Neues Rechnungslegungsrecht: Steuerliche Sicht Ziel: Wirtschaftliche Lage so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Bild machen können Wer ist neu Buchführung- und Rechnungslegungspflichtig? Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös von mind CHF (Basis: Vorjahreszahlen) sind pflichtig Umsätze weniger als CHF erfordern eine «Milchbüchleinrechnung» zur Sicherstellung der kontinuierlicher Besteuerung Die Jahresrechnung kann neu in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung erstellt werden Umrechnung in CHF (Kurse im Anhang) Steuerbemessung nach CHF Werten Fremdwährungs-Differenzen: Keine Änderung der bisherigen Steuerpraxis (steuerneutral) Marcel Gehrig, Chef Steueramt 50
51 Steuerforum Solothurn 20. November Neues Rechnungslegungsrecht: Steuerliche Sicht Massgeblichkeitsprinzip Verbuchungsprinzip (Art. 58 DBG): Die tatsächliche Buchung im handelsrechtlichen Abschluss wird vorausgesetzt Basis ist die OR-Jahresrechnung, nicht eine allfällige Jahresrechnung nach anerkanntem Standard Die Steuerbehörde weicht von der OR-Jahresrechnung ab bei: Nicht geschäftsmässig begründetem Aufwand Abweichenden Steuergesetzen Stille Reserven sind weiterhin zulässig (trotz des geforderten «zuverlässigen Bildes» über die wirtschaftliche Lage) Warendrittel Pauschaldelkredere Einmalabschreibungen (Kanton Solothurn) Rücklagen für Forschung und Entwicklung (Kanton Solothurn) Marcel Gehrig, Chef Steueramt 51
52 Steuerforum Solothurn 20. November Neues Rechnungslegungsrecht: Steuerliche Sicht Weitere Beispiele für Spannungsfelder: Einzelbewertung von Beteiligungen und Liegenschaften: Wertberichtungen sind nachzuweisen Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten: Neu direkt über die Erfolgsrechnung Schwankungsreserven: Sind steuerlich zulässig Eigene Aktien: Minusposten im Eigenkapital: Kein Einfluss auf steuerbares EK und Berechnung verdecktes EK Noch nicht fakturierte Dienstleistungen: Sind neu steuerwirksam zu aktivieren Präsentation Oskar Ackermann, Leiter Juristische Personen Formulare und Wegleitungen 2013 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 52
53 Steuerforum Solothurn 20. November Neues Rechnungslegungsrecht: Steuerliche Sicht Fazit aus steuerlicher Sicht: Zuverlässiges Bild, stille Reserven und Massgeblichkeitsprinzip stehen in Konkurrenz Steuerneutralität ist grundsätzlich eingehalten Allfällige steuerliche Auswirkungen kann jede Unternehmung für sich selber definieren Die steuerlichen Auswirkungen sind weniger gravierend als angenommen. Viele stille Reserven sind bereits versteuert. Solothurner Praxis zu Einmal- und Zusatzabschreibungen und zu Rücklagen für Forschung und Entwicklung gilt unverändert Marcel Gehrig, Chef Steueramt 53
54 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen Voraussetzungen Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt Erben unterstützen Verwaltung bei Feststellung des Sachverhaltes vorbehaltlos Erben bemühen sich ernstlich um Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer Nicht möglich: bei (konkurs-) amtlicher Liquidation Berechtigt: Erben, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter Folge: Nachsteuer für nur 3 Steuerperioden vor dem Todesjahr Marcel Gehrig, Chef Steueramt 54
55 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Steuerstrafverfahren Straflose Selbstanzeige (1/4) Voraussetzungen Erste Selbstanzeige des Anzeigers Angezeigte Widerhandlung noch keiner Steuerbehörde bekannt Anzeiger muss Verwaltung bei Feststellung des Sachverhaltes vorbehaltlos unterstützen Anzeiger muss sich um die Bezahlung der Nachsteuer bemühen Folgen Nachbesteuerung für max. 10 Jahre Keine Busse, keine Strafverfolgung wegen anderer Steuerdelikte Teilnehmer: keine Solidarhaftung für hinterzogene Steuern Marcel Gehrig, Chef Steueramt 55
56 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Steuerstrafverfahren Straflose Selbstanzeige (2/4) Vorgehen Gesetzlich keine Form vorgeschrieben Schriftlichkeit empfohlen Als Selbstanzeige zu bezeichnen, blosse Deklaration in Steuererklärung genügt nicht Angabe der nicht deklarierten Einkünfte und Vermögenswerte Belege soweit möglich Vertreter: Vollmacht Weitere Selbstanzeige Fixe Busse von 20% der hinterzogenen Steuer Marcel Gehrig, Chef Steueramt 56
57 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Steuerstrafverfahren Straflose Selbstanzeige (3/4) Juristische Personen Keine Busse der juristischen Person Organe und Vertreter (auch nach Ausscheiden): keine Busse, keine solidarische Haftung für Nachsteuern Straflose Selbstanzeige auch möglich nach Änderung Firma oder Sitzverlegung in Schweiz nach Umwandlung gemäss Fusionsgesetz für Hinterziehungen vor Umwandlung nach Fusion oder Abspaltung für Hinterziehungen vor Fusion oder Abspaltung 5 Nicht möglich: nach Ende Steuerpflicht in der Schweiz 7 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 57
58 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Steuerstrafverfahren Straflose Selbstanzeige (4/4) Zahlen für den Kanton Solothurn (NP 2012) 215 straflose Selbstanzeigen 100 Mio. CHF deklarierte Vermögen 3,3 Mio. CHF Nachsteuern Staat 5 8 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 58
59 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Nachsteuerverfahren: «Bagatellverfahren» (1/2) Ziel: Kein Nachsteuer- (und Hinterziehungs-) Verfahren bei kleineren Beträgen, insb. geldwerten Leistungen Nachbesteuerung ; auf Besteuerung wird also nicht verzichtet Voraussetzungen nicht deklarierte Einkünfte/Erträge < CHF / Steuerperiode, total < CHF nicht deklariertes Vermögen < CHF / Steuerperiode, total < CHF Quellensteuer: Steuerbetrag < CHF / Steuerperiode, < CHF Besondere Fälle total Marcel Gehrig, Chef Steueramt 59
60 Steuerforum Solothurn 20. November Nachsteuer- & Steuerstrafverfahren Nachsteuerverfahren: «Bagatellverfahren» (2/2) Vorgehen Aufrechnung der in rechtskräftig veranlagten Steuerperioden nicht deklarierten Einkünfte/Erträge und Vermögenswerte im ältesten noch offenen Veranlagungsverfahren Mitteilung bei Abklärung oder mit Abweichungsbegründung Nur im Einverständnis des Steuerpflichtigen, andernfalls Durchführung Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren Ausnahmen 6 0 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 60
61 Steuerforum Solothurn 20. November Beurteilung neues Steuerstrafrecht Vernehmlassung Kanton Solothurn (1/2) Bisheriges Steuerstrafrecht: Fragwürdige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug Fragwürdig ist auch die doppelte Bestrafung bei gleichzeitigem Begehen Wenige Untersuchungsmöglichkeiten der Steuerbehörde bei Verweigerung der Mitwirkung des Beschuldigten Neues Steuerstrafrecht: Steuerbetrug = qualifizierte Form der Steuerhinterziehung Einheitliches Untersuchungs- und Beurteilungsverfahren für beide Delikte 6 Steueramt ist zuständig 1 Strafgericht löst Steuergericht ab Marcel Gehrig, Chef Steueramt 61
62 Steuerforum Solothurn 20. November Beurteilung neues Steuerstrafrecht Vernehmlassung Kanton Solothurn (2/2) Revision des Steuerstrafrechts ist im Grundsatz unbestritten Fragwürdig ist die Bestrafung des qualifizierten Steuerbetrugs als Verbrechen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) Die Limite von 600 TCHF für qualifizierten Steuerbetrug ist unklar (Einkommen oder Vermögen?). Massstab soll der hinterzogene Steuerbetrag sein JP sollen neu nicht mehr für die Steuerhinterziehung bestraft werden. Bestraft werden soll, wer für sie die strafbaren Handlungen vorgenommen hat. Daraus resultieren kompliziertere Verfahren und offene Fragen bei der Bussenbemessung Ob die Steuerbehörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung neu auch von Banken Auskünfte verlangen können, lässt die Regierung offen Marcel Gehrig, Chef Steueramt 62
63 Steuerforum Solothurn 20. November Beurteilung neues Steuerstrafrecht Erste Ergebnisse der Vernehmlassung SVP, FDP und CVP sind gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses SP und Grüne sind für eine konsequentere Bekämpfung der Steuerhinterziehung Gut eidgenössischer Kompromiss : Anstelle der Steuerverwaltungen sollen Gerichte über Zwangsmassnahmen entscheiden 6 3 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 63
64 Steuerforum Solothurn 20. November Volksinitiativen SVP Familienintiative SVP (1/2) Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu: Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Bemerkungen aus steuerlicher Sicht: Die Einführung des Fremdbetreuungsabzugs behob die steuerliche Benachteiligung jener Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen Die Initiative schafft steuerliche Ungerechtigkeiten Einverdienerfamilien werden steuerlich begünstigt, Zweiverdienerfamilien werden schlechter behandelt. Grundsatz Abzüge soll machen, wer entsprechende Auslagen hat wird verletzt Marcel Gehrig, Chef Steueramt 64
65 Steuerforum Solothurn 20. November Volksinitiativen SVP Familienintiative SVP (2/2) Bemerkungen aus steuerlicher Sicht: Keine Familienpolitik über das Steuersystem Einnahmenausfälle beim Bund 0,4 Mrd. CHF; bei den Kantonen und Gemeinden 1,0 Mrd. CHF jährlich Die Einnahmenausfälle im Kanton Solothurn entsprechen gut 3 Steuerprozenten (Staat 24 Mio. CHF; Gemeinden 28 Mio. CHF) Für Solothurn wäre ein Abzug von 300 CHF kostenneutral, beim Bund 500 CHF. Die Volksabstimmung findet am 24. November 2013 statt. 6 5 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 65
66 Steuerforum Solothurn 20. November Volksinitiativen SVP Kanton SO: «Weniger Steuern für alle» (1/3) Der Kanton schafft die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen für eine dauerhafte Senkung der Steuerbelastung für natürliche Personen bei der Staatssteuer. Die Entlastung erfolgt in Form eines Rabatts beim Steuerbezug auf dem steuerbaren Einkommen, welcher z.b. wie folgt ausgestaltet ist: Steuerbare Einkommen bis CHF: 15 % Steuerbare Einkommen über CHF: Für den Anteil des steuerbaren Einkommens bis CFH: 15 % Für den Anteil des steuerbaren Einkommens von bis CHF: 15 bis 10 %, linear degressiv Für den Anteil des steuerbaren Einkommens über CHF: 10 %. Marcel Gehrig, Chef Steueramt 66
67 Steuerforum Solothurn 20. November Volksinitiativen SVP Kanton SO: «Weniger Steuern für alle» (2/3) Bemerkungen aus steuerlicher Sicht: Verschiebungen bei der Steuerbelastung: Weil bei tieferen Einkommen ein höherer Rabatt gewährt werden soll, verschärft sich die Progression ab einem steuerbaren Einkommen von CHF. Verheiratete kommen in den Genuss eines betragsmässig geringeren Steuerrabatts, Konkubinatspaare werden sowohl betrags- als auch verhältnismässig stärker entlastet. Jährlicher Ertragsausfall 76 Mio. CHF oder 13.7% der einfachen Staatssteuer (bei einem strukturellen Defizit von 150 Mio. CHF) Marcel Gehrig, Chef Steueramt 67
68 Steuerforum Solothurn 20. November Volksinitiativen SVP Kanton SO: «Weniger Steuern für alle» (3/3) Politische Agenda: Mit Botschaft und Entwurf beantragt der RR dem KR die Initiative Weniger Steuern für alle zur Beratung und Beschlussfassung mit der Empfehlung, die Initiative sei abzulehnen (20. August 2013 ) Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) lehnt die Initiative mehrheitlich ab (20. September 2013) Der Kantonsrat lehnt die Initiative mit 77 zu 18 Stimmen ab (5. November 2013) Die Volksabstimmung findet am 9. Februar 2014 statt 6 8 Marcel Gehrig, Chef Steueramt 68
69 Steuerforum Solothurn 20. November Massnahmenplan 2014: Steuerliche Sicht Allgemeine Bemerkungen Strukturelles Defizit (150 Mio. CHF) Geringere SNB-Ausschüttungen (32,4 Mio. CHF) Steuerausfälle JP (38,3 Mio. CHF) Steuersenkungen NP (21,3 Mio. CHF) Spital- und Pflegekostenfinanzierung (47,9 Mio. CHF) Eigenkapital ist ohne Gegenmassnahmen im 2015 aufgebraucht Defizitbremse tritt in Kraft: Verfassung und Gesetz zwingen Kantonsrat zum Sparen Zielsetzung: Einsparungen von 150 Mio. CHF, schrittweise wirksam über die nächsten 4 Jahre Marcel Gehrig, Chef Steueramt 69
70 Steuerforum Solothurn 20. November Massnahmenplan 2014 Kt. SO: Steuern Übergeordnete Massnahmen Befristeter Verzicht auf Lohnrunden bis 2017 Anpassung Steuersatz natürliche Personen Der Kantonsrat beschloss mit dem Voranschlag 2013 eine Steuersenkung bei den NP von 104% auf 100% Diese Steuersenkung soll schrittweise rückgängig gemacht werden Budget 2014: Erhöhung von 100% auf 102% Budget 2015: Erhöhung von 102% auf 104% Marcel Gehrig, Chef Steueramt 70
71 Steuerforum Solothurn 20. November Massnahmenplan 2014 Kt. SO: Steuern Massnahmen Finanzdepartement (26,9 Mio. CHF) Revisionstätigkeit bei Steuern erhöhen (1,7 Mio. CHF) Zusätzliche Stellen bei JP, NP und QST Präventiver Effekt Einheitsbezug der Steuern durch Kanton (8,0 Mio. CHF) Bürgerfreundlich Gemeinden sparen bei Personal und Informatik Reduktion der Abschreibungen Bezugsprovision Erhöhung der Personalsteuer (6,0 Mio. CHF) Jede volljährige Person zahlt künftig 50 CHF statt 20 CHF Marcel Gehrig, Chef Steueramt 71
72 Steuerforum Solothurn 20. November Massnahmenplan 2014 Kt. SO: Steuern Massnahmen Finanzdepartement (26,9 Mio. CHF) Anpassung Katasterwerte auf schweizerischen Durchschnitt (10,0 Mio. CHF) Basis: Verkehrswerte von Die seither eingetretene Entwicklung der Liegenschaftswerte, die in den Regionen sehr unterschiedlich verlaufen ist, wird nicht abgebildet Gemäss Bundesgericht sind Katasterwerte von 70% bis 100% der Verkehrswerte zulässig. Die Solothurner Katasterwerte betragen etwa 30% der Verkehrswerte Die Eigenmietwerte sind nahe den vom Bundesgericht geforderten 60% des Marktwertes. Revision der Katasterwerte: v.a. in Gebieten, wo sich die Verkehrswerte erheblich geändert haben Revision der Eigenmietwerte: Berücksichtigung der neuen Katasterwerte und Prüfung der Zuordnung der Gemeinden in die entsprechende Gemeindegruppe Marcel Gehrig, Chef Steueramt 72
73 Steuerforum Solothurn 20. November Massnahmenplan 2014 Kt. SO: Steuern Weiteres Vorgehen «Runder Tisch» Bereinigung Massnahmenplan 2014 mit Botschaft an Kantonsrat 9. Dezember 2013: Verabschiedung Massnahmenplan 2014 durch die Regierung zu Handen des Kantonsrates 1. Quartal 2014: Beratung und Beschlussfassung durch den Kantonsrat Marcel Gehrig, Chef Steueramt 73
74 Danke für Ihre Teilnahme an der Academy von. Wir freuen uns Sie bald wiederzusehen. Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter oder besuchen Sie uns auf This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it All rights reserved. In this document, refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.
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