IFA-Jahrestagung Berlin
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- Adam Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 Internationaler Mitarbeitereinsatz Arbeitgeber/ Arbeitnehmerpflichten IFA-Jahrestagung Berlin Martin Reinhold Siemens AG 1
2 Welche (Steuer-)Themen gibt es im internationalen Geschäft? Land Deutschland Ausland Deutsche Steuergesetze Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Ausländische Steuergesetze Steuerpflichtige Einheit: Unternehmen XY AG Verrechnungspreise Betriebsstätte XY AG Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Steuerpflichtige Einheit: Mitarbeiter Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Staatsgrenze
3 Welche (Steuer-)Themen gibt es im internationalen Geschäft? Land Deutschland Ausland Deutsche Steuergesetze Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Ausländische Steuergesetze Steuerpflichtige Einheit: Unternehmen XY AG Verrechnungspreise Betriebsstätte XY AG Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Steuerpflichtige Einheit: Mitarbeiter Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Staatsgrenze
4 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Betriebsstätten im deutschen Steuerrecht -Die Betriebsstätte als Arbeitgeber -Die Betriebsstätte nach AO -Die Betriebsstätte nach DBA -Lohnsteuerliche Betriebsstätte 4
5 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Definition des zum Lohnsteuerabzugs verpflichteten inländischen Arbeitgebers 38 EStG Inländischer Arbeitgeber ist, wer im Inland einen Wohnsitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt, eine Geschäftsleitung, einen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Defintionen in den 8-13 AO Die Betriebsstätte im Sinne des 38 EStG im Inland ist eine Betriebsstätte nach der AO. 5
6 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Die Definition der Betriebsstätte nach der Abgabenordnung (AO). Ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber ist hiernach zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn er im Inland eine Betriebsstätte nach AO unterhält. Insbesondere die Montagebetriebsstätten nach 12 AO: Bei Bauausführungen oder Montagebetriebsstätten eines ausländischen Arbeitgebers in Deutschland wird dieser - ungeachtet ggfs abweichender Zeiträume gemäß eines DBA bereits ab einem Zeitraum von sechs Monaten (i.v.m. 12 AO) als Arbeitgeber i.s.v. 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG betrachtet: -> 2 AO! Oder Ständiger Vertreter nach 13 AO Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt. 6
7 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Die Definition der Betriebsstätte nach der OECD MA Betriebsstätten nach Art 5 OECD MA: Insbesondere: - feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung oder Montage ( 12 Monatsfrist Art. 5 (3)) - Vertreterbetriebsstätte 7
8 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Definition lohnsteuerliche Betriebsstätte: Darunter versteht man den (Teil-)Betrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird, also dort wo die Eingabewerte für Zwecke der Lohnversteuerung zusammengefasst werden. Abweichende Ortsbestimmung: Sofern der maßgebende Arbeitslohn nicht im (Teil-)Betrieb des Arbeitgebers bzw. nicht im Inland ermittelt wird, gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung des Arbeitgebers im Inland. Bedeutung der lohnsteuerlichen Betriebsstätte: Am Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte ist für jeden der Betriebsstätte zugeordneten Arbeitnehmer pro Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen LSt-Prüfung -> Bereitstellung von Unterlagen (müssen grds. verfügbar sein, d.h. aber nicht unbedingt vor Ort aufbewahrt). Lohnkonto kann abweichend an einem sonstigen Ort geführt werden, z.b. auch durch einen externen Provider i.a. des Arbeitgebers (dabei wird der Provider nie als lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers betrachtet!). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten gleichermaßen für das Lohnkonto. 8
9 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Lohnsteuerabzug Die Betriebstätte als inländischer Arbeitgeber hat Lohnsteuern (=Lohnsteuer, ggfs Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) auf das der deutschen Besteuerung unterliegende Gehalt nach den Merkmalen der jeweiligen Lohnsteuerbescheinigung einzubehalten und an das jeweilige Betriebstättenfinanzamt abzuführen. Achtung Haftung: Die Betriebsstätte haftet nach 42 d EStG als Arbeitgeber i.s.v. 38 EStG für (nicht-) einbehaltene Lohnsteuern! Der Lohnsteuerabzug erfolgt: für vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn sowie - von Dritter Seite gewährt Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung über einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern bzw. über steuerfreigestellte Bezüge oder sonstige im Auftrag des Arbeitnehmers vorgenommenen Zahlungen, auszuhändigen. 9
10 Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Lohnkonto Definition: Mit Lohnkonto sind die Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr im Lohnsteuerverfahren gemeint. Das Lohnkonto unterliegt keinen besonderen Formvorschriften; wichtig ist der Inhalt, der als Grundlage für die Lohnbesteuerung dient. Rechtliche Grundlagen: 41 Abs. 1 EStG i.v.m. 4 LStDV. Beginn: Einstellung eines Arbeitnehmers bzw. Anfang eines Kalenderjahres Ende: Beendigung eines Dienstverhältnisses bzw. Ende eines Kalenderjahres Inhalt: die für den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerzerlegung erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte (z.b. Persönliche Daten, Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerklasse, Anzahl der Kinder) oder anderen Bescheinigungen aus denen die persönlichen Angaben des Mitarbeiters hervorgehen. Aufzeichnungspflichten: Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns (Barlohn, Sachbezüge, geldwerte Vorteile) einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene ggfs pauschal oder ermäßigte - Lohnsteuer einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des 39b Absatz 5 Satz 1 (=bei Abschlagszahlungen) die Lohnabrechnung. Achtung: Belege zum Nachweis oder Begründung von angesetzten Vergütungsbestandteilen oder gewählten steuerlichen Vorgehensweisen sind stets mit dem Lohnkonto zu führen! 10
11 Internationaler Mitarbeitereinsatz - Sozialversicherung & Co Lohnsteuerliche Betriebsstätte deutsche Regelungen Gesetzliche Grundlage: Der Arbeitgeber hat nach 28f Abs. 1 SGB IV für jeden Beschäftigten Lohnunterlagen in deutscher Sprache zu führen. Diese sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs (getrennt nach Kalenderjahren) aufzubewahren. Neue Arbeitgeber müssen eine Betriebsnummer zur Abführung der Renten-, Krankenkassen- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge beim Arbeitsamt beantragen: iebsnummernvergabe/betriebsnummernvergabe-nav.html Für die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Meldung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zu beantragen. Sozialversicherungsbeiträge sind für jeden in D sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter zu entrichten und elektronisch an die Einzugsstelle (= zuständige Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft) zu übermitteln. Für andere ist ein Certificate of coverage vorzuhalten. Jährliche Bescheinigungen der einbehaltenen und abgeführten Beiträge sind für den Mitarbeiter auszustellen. Zusätzlich sind An- / Abmeldungen zur Sozialversicherung bei Änderungen betreffend des Mitarbeiters (z.b. Änderungen am Arbeitsverhältnis) bzw. der Arbeitgebers (z.b. Umfirmierung) erforderlich. 11
12 Beispiel deutsche Regelungen Sachverhalt: Projektleiter A aus DBA reist zur Überwachung einer Baustelle nach Deutschland, welche im Rahmen eines 9 Monate währenden Montageprojekts der S Canada Ltd. betrieben wird. Er verbringt in Deutschland 4 Monate, führt Gespräche mit dem Kunden vor Ort und bestimmt den Bau der Anlage in Deutschland wesentlich mit. Wurde eine körperschaftsteuerliche Betriebsstätte der S Canada Ltd. in Deutschland begründet? Wie ist das auf diese Tätigkeit entfallende Gehalt steuerlich zu beurteilen? Hat die S Canada Ltd. lohnsteuerliche Verpflichtungen in Deutschland zu erfüllen? 12
13 Beispiel deutsche Regelungen Lösung: Das Montageprojekt von 9 Monaten bleibt unter der DBA Frist für Montagebetriebstätten von 12 Monaten und begründet somit nach DBA keine körperschaftsteuerliche Betriebsstätte der S Canada Ltd. in Deutschland. Die Voraussetzungen in Art. 15 Abs. 2 a) c) des DBA mit Kanada sind allesamt erfüllt: Der Mitarbeiter A hält sich an weniger als 183 Tagen in Deutschland auf; das Gehalt ist nach DBA keiner deutschen Betriebsstätte der S Canada Ltd. Zuzuordnen und es liegt kein deutscher wirtschaftlicher Arbeitgeber vor. Das Besteuerungsrecht für das auf die Tätigkeit in Deutschland entfallende Gehalt verbleibt damit in Kanada. Deutschland erhält kein Besteuerungsrecht. Nach 38 EStG (s.a. D-LStR) wird die Siemens Canada Ltd. bereits ab einer Projektdauer von 6 Monaten als deutscher Arbeitgeber mit entsprechenden lohnsteuerlichen Verpflichtungen belastet. Si Canada Ltd. muss sich daher beim Betriebsstättenfinanzamt registrieren, und für Mitarbeiter A eine Freistellung nach DBA beantragen. U.E. sollte, die Arbeitgebereigenschaft erst ab Begründung einer Betriebstätte gemäß DBA angenommen werden. Da die Lst-Freistellungsbescheinigung nicht DBA Anwendungsvoraussetzung ist, kommt es zu einer Freistellung auch ohne Antrag. 13
14 I. Einleitung: Welche (Steuer-)Themen gibt es im internationalen Geschäft? Land Deutschland Ausland Deutsche Steuergesetze Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Ausländische Steuergesetze Steuerpflichtige Einheit: Unternehmen XY AG Verrechnungspreise Betriebsstätte XY AG Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Ertragsteuern (Körperschaft-, Gewerbesteuer, Quellensteuern) Steuerpflichtige Einheit: Mitarbeiter Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Vorsteuer Lohnsteuer Einkommensteuer Staatsgrenze
15 Betriebsstätten in DBA-Ländern Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 OECD-Musterabkommen) Grundsatz: Ausnahme: Versteuerung im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen. Versteuerung im Tätigkeitsstaat, wenn mindestens einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist: 1. der Empfänger der Einkünfte sich im Tätigkeitsstaat länger als 183 Tage während eines Steuerjahres / Kalenderjahres / 12-Monatszeitraumes (je nach DBA), der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, physisch aufhält oder 2. die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Arbeitgeber gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder 3. die Vergütungen von einer Betriebsstätte oder festen Geschäftseinrichtung getragen werden, die der (wirtschaftlicher) Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat. 15
16 Was passiert in einem DBA-Land, wenn die Kosten für den Einsatz im Ausland der Betriebsstätte ( PE ) zugeordnet werden? (Offshore) Deutschland DBA Staat (Onshore) Gehaltskosten der Mitarbeiter Bei Zuordnung von Gehaltskosten an eine BS des Arbeitgebers im Einsatzland wird der Mitarbeiter im Einsatzland i.d.r. ab Tag 1 lohn- und ggf. einkommensteuerpflichtig und die BS ggf. zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet. Der Mitarbeiter muss u.u. zusätzlich eine Einkommensteuererklärung im Einsatzland einreichen (Art. 15 Abs. 2 c) OECD-MK ist nicht erfüllt BStR erhält der Tätigkeitsstaat). Im Ansässigkeitststaat sollte die Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung beseitigt werden. Ob die Gehaltskosten einer Betriebsstätte zuzuordnen sind, bestimmt nach den Grundsätzen der Gewinnzurechnung (Art 7 OECD MA). 16
17 Was passiert in einem DBA-Land, wenn die Kosten für einen Einsatz einer Betriebsstätte ( PE ) nicht zugeordnet werden? (Offshore) Deutschland DBA Staat (Onshore) Gehaltskosten der Mitarbeiter Wenn keine Zuordnung der Gehaltskosten zur Betriebsstätte des Arbeitgebers im Ausland zu erfolgen hat, z.b. weil der Einsatz dem offshore Teil zuzuordnen ist, wechselt das Besteuerungsrecht zum DBA- Tätigkeitsstaat grds. nach der 183 Tage-Regel. Bis zum Erreichen der 183 Tage-Frist im Kalender/12- Monatszeitraum/Steuerjahr im Einsatzland verbleibt das Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 2 c) OECD-MK ist erfüllt). Ob die Gehaltskosten einer Betriebsstätte zuzuordnen sind, bestimmt nach den Grundsätzen der Gewinnzurechnung (Art 7 OECD MA). 17
18 Betriebsstätten in Nicht-DBA-Ländern Methoden der Vermeidung einer Doppelbesteuerung Grundsatz: Ausnahmen: Versteuerung sowohl im Wohnsitzstaat als auch im Tätigkeitsstaat, unabhängig davon, ob die Kosten an eine Betriebsstätte zugeordnet werden, oder nicht. Abgestellt wird grds. auf die Tätigkeitsausübung im anderen Staat. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bleiben im Tätigkeitsstaat gemäß nationalen Rechtsvorschriften steuerfrei oder werden nicht versteuert. Unilaterale Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA: Der Wohnsitzstaat gewährt i.d.r. gemäß nationalen Rechtsvorschriften eine Anrechnung ( foreign tax credit ) der ausländischen Steuern in Bezug auf die im Herkunftsland ebenfalls versteuerten Einkünfte. Alternativ: Lokale Vorschriften regeln eine Steuerfreistellung von Arbeitseinkünften im Herkunftsland. Beispiel: der deutsche Auslandstätigkeitserlass ( ATE ), der bei Montagetätigkeiten eine Steuerfreistellung in Deutschland für Arbeitseinkünfte nach 90 Tagen ohne schädliche Unterbrechungen (z.b. Anwesenheit in einem DBA- Staat) (unter Progressionsvorbehalt) vorsieht, so dass die Arbeitseinkünfte lediglich im Einsatzstaat versteuert werden. 18
19 Beispiele Einsätze im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte DBA Länder Sachverhalt: Projektleiter A aus Deutschland reist zur Überwachung einer Baustelle nach Kanada, im Rahmen eines S AG Betriebsstättenprojekts (Art 5 (3) DBA Kanada erfüllt). Er verbringt dort eine Woche, führt Gespräche mit dem Kunden vor Ort und bestimmt den Bau der Anlage in Kanada wesentlich mit. Wie ist das auf diese Tätigkeit entfallende Gehalt steuerlich zu beurteilen? Was für steuerliche Pflichten hat die S AG Betriebsstätte in Kanada? Was für steuerliche Pflichten hat der Mitarbeiter in Kanada? 19
20 Beispiele Einsätze im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte DBA Länder Lösung: Der Einsatz ist dem onshore Teil des Projekts zuzuordnen, da eine produktive Wertschöpfung in Kanada dadurch gegeben ist. Die auf diesen Einsatz entfallenden Gehaltskosten sind der S AG Betriebsstätte in Kanada zuzuordnen. Die Voraussetzung in Art. 15 Abs. 2 c) DBA Kanada ist nicht erfüllt, so dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat obliegt. Das Besteuerungsrecht für das auf den Einsatz in Kanada entfallende Gehalt des wird daher gem. Art. 15 Abs. 1 DBA Kanada ab Tag 1 zugewiesen. Die S AG-Betriebsstätte ist insoweit zum Lohnsteuerabzug und Reporting gemäß kanadischen Vorschriften verpflichtet. In Deutschland wird der Arbeitslohn insoweit steuerfrei gestellt. Der Mitarbeiter ist grds. (ggfs im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht) zusätzlich zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung zur Veranlagung für Provincial & Federal Tax verpflichtet 20
21 Beispiele Einsätze im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte Nicht-DBA Länder Lösung für B: Der Einsatz des B ist aufgrund der produktiven Wertschöpfung dem onshore Teil des Projekts und somit der SAG Betriebsstätte zuzurechnen. Die auf den Einsatz des B entfallenden Gehaltskosten sind der SAG Betriebsstätte in Aruba zuzuordnen. Zwischen Deutschland und Aruba wurde kein DBA abgeschlossen. B übt eine Tätigkeit in Aruba aus und erzielt damit Einkünfte aus einer Quelle in Aruba, womit er dem Grunde nach in Aruba steuerpflichtig wird. Bis zu 90 Tagen bleibt er in Deutschland lohn- und einkommensteuerpflichtig. Ab dem 91. Tag kann das Gehalt rückwirkend ab Tag 1 bei Erfüllung der übrigen ATE-Vorschriften lohnsteuerfrei gestellt werden. Die SAG-Betriebsstätte ist insoweit für B zum Lohnsteuerabzug und Reporting in Aruba verpflichtet (als Agent des Arbeitgebers SAG). Die SAG ist weiterhin zum Lohnsteuerabzug in Deutschland verpflichtet. Der Mitarbeiter ist zusätzlich zur Einreichung von Einkommensteuererklärungen in Aruba und in Deutschland verpflichtet, wobei sein Gehalt ab 90 Tagen in Deutschland bei Erfüllung der ATE-Vorschriften unter Progression steuerfrei bleiben kann. 21
22 Sonstige Punkte, die eine Betriebsstätte als Arbeitgeber beachten muss DBA+ Nicht-DBA Länder Lokales Betriebsstättenpersonal wird im Stammhausland tätig: FinVerw in D nimmt Lohnsteuerabzugspflicht des Stammhauses an. Besteuerungsrecht in DBA Fällen? Immigrationsrecht: Welcher Aufenthaltstitel ist für die Arbeitnehmer notwendig? Benötigt der Arbeitnehmer ein Arbeitsvisum? Kann die Betriebsstätte überhaupt Arbeitgeber in diesem Sinne sein? Arbeitsrecht: Muss ein lokaler Arbeitsvertrag geschlossen werden? Welche Form? Muss ein lokales Mindestgehalt gezahlt werden? Währungsrestriktionen: Kann der Arbeitnehmer lokal gezahltes Gehalt ausführen? Kann außerhalb des Landes Gehalt gezahlt werden? sonstiges: Müssen sonstige Meldungen gemacht werden? Z.B. Registrierungen von Dienstreisen in das Land von Stammhausarbeitnehmern zur Betriebsstätte. Z.B: KIAB in Österreich 22
23 Vielen Dank 23
Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
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