Der Staat als Venture Capital Investor
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1 Der Staat als Venture Capital Investor Eine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland Oktober 2014
2 Der Staat als Venture Capital Investor Eine Studie zur Bedeutung öffentlicher Beteiligungsgesellschaften in Deutschland Oktober 2014 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, neben dem Innovationsgeschehen gelten Existenzgründungen als wichtiger Indikator für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Die deutsche Venture-Szene gilt im internationalen Vergleich als abgehängt. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BvK) kommt in seiner Statistik für das Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass in 2013 EUR 670 Mio. in Venture Capital Investitionen und EUR 350 Mio. in Wachstumsfinanzierungen geflossen sind. Insgesamt wird demnach ein Anteil von lediglich ca. 0,24 % des BIP in Venture Capital investiert (European Venture Capital Association (EVCA), Yearbook 2013, Seite 45). Es ist vielfach darauf hingewiesen worden, dass die BvK- und EVCA-Zahlen ungenau sind, weil sich sowohl BvK als auch EVCA im Wesentlichen auf Angaben von BvK-Mitgliedsunternehmen stützen und somit viele Investorengruppen jedenfalls nicht vollständig berücksichtigt werden (Business Angels, Corporate Venture Gesellschaften, Crowdfunding-Plattformen, Inkubatoren und zum Teil öffentliche Beteiligungsgesellschaften). Doch selbst wenn die Zahlen nach oben zu korrigieren sind, herrscht allgemeine Übereinkunft, dass die Venture-Szene im Vergleich zur Wirtschaftskraft Deutschlands zu klein ist. Aufgrund der relativen Schwäche des deutschen Venture-Marktes und der im europäischen Vergleich geringen Anzahl an privaten VC-Fonds kommt staatlichen Beteiligungsfonds eine maßgebliche Bedeutung zur Belebung des Venture-Marktes zu. Der Staat ist wohl der wichtigste Venture Capital Investor in Deutschland. Geschätzt wird, dass an rund 45 % aller VC-Investments in der Frühphase öffentliche Beteiligungsfonds beteiligt sind (Studie des Fraunhofer Instituts, Venture Capital und weitere Rahmenbedingungen für eine skultur, 2012). Damit liegt Deutschland etwas über dem europäischen Durchschnitt: In Europa werden nach Angaben der EVCA 38 % aller VC-Investments mit öffentlichen Beteiligungsgesellschaften abgeschlossen (EVCA Yearbook 2013). Diese hohe Bedeutung von öffentlichen /staatlichen Beteiligungsgesellschaften rechtfertigt es, sich genauer mit diesen auseinanderzusetzen. Soweit bekannt, gibt es keine aktuelle Übersicht zu staatlichen Beteiligungsgesellschaften in Deutschland. Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist es schwierig, ein vollständiges Bild über die Fondslandschaft zu bekommen. Die vorliegende Studie hat das Ziel, folgende Fragen zu beantworten: - Welche wesentlichen Beteiligungsfonds bestehen auf Bundes- und Landesebene? - Welche Bundesländer sind besonders aktiv? - Welche vertraglichen Strukturen werden gewählt? - Was ist Gründern, Business Angels und Investoren zu empfehlen, wenn sie mit öffentlichen Beteiligungsgesellschaften zusammenarbeiten? Ich hoffe, die dargestellten Ergebnisse bieten eine gute Orientierung und ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre. Ihr Dr. Lorenz Jellinghaus LUTZ ABEL Rechtsanwalts GmbH Der Staat als Venture Capital Investor 3
3 Management Summary Management Summary Management Summary je Bundesland Die Auswertung der in der Studie berücksichtigten staatlichen Beteiligungsgesellschaften ergibt folgendes Bild: 1. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund pro Jahr die Möglichkeit hat, über seine Fonds (ERP Startfonds, HTGF und EAF) ca. EUR 109 Mio. zu investieren. Die berücksichtigten Länderfonds kommen auf Grundlage der getroffenen Annahmen zusammen auf ein durchschnittliches jährliches Investitionsvolumen in Höhe von EUR 113,3 Mio.* Damit sind Bund und Länder für den deutschen Venture-Markt in etwa von gleich hoher Bedeutung. 2. Allerdings geben die Zahlen aufgrund der getroffenen Annahmen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene nicht vollständig das tatsächlich zur Verfügung stehende staatliche Investitionsvolumen wieder: - da auf Bundesebene der ERP/ EIF Dachfonds ausgeklammert wird, - auf Landesebene insbesondere die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften nicht berücksichtigt werden, - die Angaben zu Fondsvolumina und Laufzeit zum Teil nicht öffentlich zugänglich sind und - Erträge von VC-Fonds (z.b. durch Exits) nicht berücksichtigt werden. auflegen können (wie Thüringen, Berlin, Sachsen- Anhalt, Brandenburg), haben andere Bundesländer keine eigenen VC-Gesellschaften (Hessen, Niedersachsen, Saarland). Die erheblichen Unterschiede in der Höhe des Beteiligungskapitals, mit denen Länder Start-ups unterstützen, sind in nebenstehender Deutschlandkarte dargestellt. 4. Es dominieren auf Bundes- und Länderebene unmittelbare Beteiligungen durch staatliche Fonds, d.h. die staatliche Beteiligungsgesellschaft trifft selbst die Investment-Entscheidung. Dachfonds- Konstruktionen (staatliche Mittel werden einem privaten VC-Fonds zur Verfügung gestellt) werden vor allem in Zusammenarbeit mit dem European Investment Fund (EIF) aufgelegt. Auch die KfW strukturiert ihr Beteiligungsgeschäft möglicherweise noch in diesem Jahr um. Eine Mischform findet sich in einzelnen Bundesländern, in denen private Gesellschaften mit der Verwaltung des Fonds beauftragt werden (z.b. in Mecklenburg-Vorpommern). 5. Bayern spielt eine besondere Rolle. Es ist Bayern gelungen, über die LfA mit der EIF einen Dachfonds aufzulegen, der unmittelbar in private VC-Fonds investiert. Dies trägt dazu bei, dass der Fonds-Standort Bayern (insbesondere München) deutschlandweit führend ist. Knapp zwei Drittel des Beteiligungskapitals, mit denen die Länder Start-ups unterstützen, kommt aus vier Bundesländern. Dabei nimmt Bayern mit einem Investitionsvolumen von jährlich gut EUR 30 Mio. mit Abstand den bundesweiten Spitzenplatz ein. Thüringen investiert rund EUR 20 Mio. pro Jahr, Berlin knapp EUR 14 Mio. und Sachsen-Anhalt EUR 12 Mio. Alle Bundesländer zusammen investieren insgesamt rund EUR 113,3 Mio. pro Jahr (Schätzung). 0 Mio. EUR p.a. > 0 3 Mio. EUR p.a. > 3 10 Mio. EUR p.a. > 10 Mio. EUR p.a. Die Zahlen belegen aber eindrucksvoll, dass Bund und Länder eine maßgebliche Rolle als VC-Investor in Deutschland spielen und die zur Verfügung stehenden europäischen ERP- und EFRE-Mittel ein maßgeblicher Faktor für die Finanzkraft der Länder-Beteiligungsgesellschaften sind. 3. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind enorm. Während einige Bundesländer über die Nutzung von EFRE-Mitteln großvolumige VC-Fonds 6. Bei der offenen Beteiligung stehen im Wesentlichen Pari-Passu-Investments und Nachrangdarlehen zur Auswahl. Das Modell der Nachrangdarlehen wird dabei häufig nur auf Investments in der Seed-Phase passen. Dies ist bei der Bewertung der Modelle entsprechend zu berücksichtigen. Zu beachten haben Gründer, Business Angels und Investoren die besonderen Informationspflichten, welche Beteiligungsunternehmen auferlegt werden. Bund und Länder sind gleichbedeutende VC-Investoren * Bund Länder in Summe EUR 109 Mio. EUR 113,3 Mio. * Vereinfachende Annahmen, siehe Seite 8 dieser Studie. Quelle: LUTZ ABEL 10/2014, Annahmen vgl. Seite 8 dieser Studie. 4 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 5
4 Management Summary Management Summary I. Länderfonds im Vergleich Die Studie belegt eine Schwäche des deutschen Venture Capital Marktes: Das maximale Beteiligungsvolumen pro Unternehmen ist in der Regel stark begrenzt. Nur die KfW und die Länderfonds aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin können größere Finanzierungsrunden stemmen. Fast alle staatlichen Beteiligungsgesellschaften konzentrieren sich demnach auf kleinere Finanzierungsrunden, so dass sich insbesondere für spätere Länderfonds im Vergleich Bundesland Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a. in Mio. EUR (geschätzt) Max. Alter des Zielunternehmens in Jahren Finanzierungsphasen angesichts der Bedeutung der staatlichen Beteiligungsgesellschaften eine Finanzierungslücke ergibt. Staatliche VC-Fonds betreiben Standortförderung. Das Investment ist daher häufig an einen bestimmten regionalen Standort der Zielgesellschaft geknüpft. Welche Bundesländer entsprechende Vorgaben aufstellen und welche weiteren Unterschiede sich im Vergleich ergeben, ist in der folgenden Tabelle an Hand ausgewählter Kriterien zusammengefasst. Maximale Beteiligungsquote je Unternehmen in % Max. Beteiligungshöhe je Unternehmen in Mio. EUR Standortvorgaben für Zielunternehmen (BS = Betriebsstätte) Bayern 30 verschieden verschieden verschieden ja Thüringen 20 k.a. k.a. 0,1-5 ja (Sitz oder BS) II. Vertragliche Strukturen was gilt es für Zielgesellschaften und Investoren zu beachten? Die staatlichen Beteiligungsgesellschaften gehen derzeit in der Regel selbst unmittelbare Beteiligungen ein. Die Fonds werden bei einer offenen Beteiligung Gesellschafter des Zielunternehmens und nehmen Gesellschafterrechte wahr. Die Beteiligung an VC-Fonds stellt derzeit noch die Ausnahme dar (z.b. EAF und ERP/EIF Dachfonds). Es zeichnet sich aber ab, dass auch die KfW ihr Beteiligungsmodell zeitnah umstellen und ebenfalls in VC-Fonds investieren wird (Einzelheiten dazu sind derzeit noch nicht bekannt). Einzelne Bundesländer lassen ihre Fonds durch eine private Gesellschaft verwalten, z.b. verwaltet die Genius Venture Capital GmbH den Technologiefonds Mecklenburg-Vorpommern. Die Auswertung der angebotenen Investmentstrukturen zeigt, dass offene Beteiligungen von staatlichen Beteiligungsfonds vor allem über zwei Modelle erfolgen: - Pari-Passu-Modell: Der staatliche Beteiligungsfonds investiert unter den gleichen Vorgaben wie der private Investor, d.h. der öffentliche Beteiligungsfonds schließt sich den vom Privatinvestor ausgehandelten Konditionen an. Beihilferechtlich ist dadurch sichergestellt, dass keine unzulässige Beihilfe vorliegt, da angenommen wird, dass der Privatinvestor zu marktgerechten Konditionen investiert. wenn das Nachrangdarlehensmodell auch auf Wachstumsunternehmen angewandt wird, welche bereits Finanzierungsrunden hinter sich und eine entsprechend hohe Pre-Money-Bewertung erreicht haben. In diesen Fällen wird die Gewährung eines Nachrangdarlehens den Interessen der Parteien regelmäßig nicht gerecht. Denn durch die Ausgabe der Geschäftsanteile zu nominal wird die Bewertung der Gesellschaft regelmäßig belastet und die Ansprache weiterer Investoren zumindest kurzfristig erschwert. Empfehlung: Gründern ist zu empfehlen, sorgfältig zu prüfen, ob das Nachrangdarlehen zu der bisherigen Bewertung passt. In der Regel ist das Nachrangdarlehensmodell nur für die Seed-Phase sinnvoll. 2. Das Pari-Passu-Modell setzt ein enges Kooperationsverhältnis zwischen privatem Investor und staatlichem Beteiligungsfonds voraus. Einige öffentliche Beteiligungsfonds, z.b. der ERP Startfonds, verlangen daher vom privaten Investor ein Registrierungsverfahren. Durchläuft der Investor dieses erfolgreich, ist die Zusagen-Quote im Falle eines vorgesehenen Investments sehr hoch. Das Verhältnis zwischen privatem Investor und öffentlicher Beteiligungsgesellschaft wird in der Regel über einen Kooperationsvertrag geregelt, welcher eine zusätzliche Vergütung für den privaten Investor vorsehen kann. Berlin 14 k.a ,5-3 ja Sachsen-Anhalt 12 k.a. 24,9 10 teilweise Brandenburg ja (Sitz oder BS) Rheinland-Pfalz ,9 1 ja Sachsen ,2-4 ja (BS) Hamburg 3 6 k.a. 0,5-1 ja (Sitz oder BS) Nordrhein-Westfalen < 3 1,5 k.a. 0,5 ja (Bezug zu NRW) Schleswig-Holstein 1,7 6 k.a. 0,05-0,35 k.a. Baden-Württemberg 1,6 10 k.a. 0,3-1,25 ja (Sitz oder BS) Mecklenburg-Vorpommern < 1 6 k.a. 0,15-1,5 ja (Sitz oder BS) Bremen < 1 3 k.a. 0,015 ja (Sitz oder BS) Hessen Niedersachsen Saarland kein staatlicher VC-Fonds kein staatlicher VC-Fonds kein staatlicher VC-Fonds - Nachrangmodell: Darüber hinaus steht bei vielen Fonds eine offene Beteiligung verknüpft mit einem Nachrangdarlehen zur Verfügung. Die Geschäftsanteile werden zu nominal ausgegeben, eine schuldrechtliche Zuzahlung erfolgt nicht, vielmehr gewährt der staatliche Beteiligungsfonds ein Nachrangdarlehen, welches ggf. bei einer späteren Finanzierungsrunde gewandelt werden kann. Das beschriebene Nachrangmodell wird insbesondere vom HTGF angeboten. Zu den beschriebenen Investment-Modellen folgende Hinweise: 1. Das Nachrangmodell passt vor allem zu Unternehmen in der Seed-Phase, wenn der staatliche Beteiligungsfonds als erster externer Investor einsteigt. Denn in dieser frühen Phase hat die Gesellschaft noch keine hohe Pre-Money-Bewertung erreicht, so dass der Einstieg zu nominal und die Gewährung des Nachrangdarlehens in derartigen Konstellationen funktionieren. Problematisch ist allerdings, Empfehlung: Business-Angels und Investoren sollten den Kontakt zu den öffentlichen Beteiligungsgebern pflegen, um zügig eine Investmententscheidung zu erzielen. Die Zusagen-Quote ist hoch, wenn der Lead-Investor ein gewachsenes Vertrauen genießt. 3. Zu beachten sind die weitreichenden Berichts- und Zustimmungspflichten, welche sich öffentliche Beteiligungsfonds in der Regel vorbehalten. Privatinvestoren und Gründer müssen durch geeignete Strukturen sicherstellen, dass die Abläufe so aufgesetzt werden, dass den Vorgaben des staatlichen Beteiligungsfonds entsprochen wird. Insbesondere sind bei Gesellschafterbeschlüssen und Finanzierungsrunden entsprechende zeitliche Puffer einzubauen. 4. Der Wegzug aus dem vorgegebenen Standort kann erschwert bzw. ausgeschlossen sein. Die entsprechenden Vorgaben sollten Gründer und Investoren vor Eingehen der Beteiligung prüfen. Quelle: LUTZ ABEL 10/ Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 7
5 Fonds-Übersicht Fonds-Übersicht Bundesebene Zur Methode der Studie Bund Die folgende Übersicht stellt öffentlich zugängliche Informationen zu staatlichen VC-Beteiligungsfonds in Deutschland zusammen. Zur Methode haben wir folgende Hinweise: 1. Nicht erfasst sind reine Zuschüsse (wie z.b. der Investitionszuschuss Wagniskapital). 2. Es werden nur Fonds erfasst, in denen der Bund bzw. die Länder mit mindestens 50 % beteiligt sind. 3. Nicht erfasst werden Beteiligungsgesellschaften von Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken, auch wenn diese teilweise staatliche (EFRE-Gelder) verwalten.* 4. Erfasst sind nur staatliche Fonds, die ihre Mittel ausschließlich /schwerpunktmäßig in Deutschland investieren (nicht berücksichtigt ist daher der ERP/ EIF Dachfonds, siehe Anhang). 5. Berücksichtigt werden nur aktive Fonds, die nicht bereits ausvalutiert sind. 6. Bei der Frage, wieviel pro Jahr investiert werden kann, wurde allein das Fondsvolumen auf die vorgesehene Fondslaufzeit verteilt. Dies ist insofern eine unzutreffende Annahme, als die Fonds z.b. durch Exits Einnahmen generieren, die sie wieder anlegen können. Erreicht werden soll aber durch diese Vereinfachung eine Vergleichbarkeit der Bundesländer. Allerdings sind die Informationen zu den Beteiligungsgesellschaften auch in der Förderdatenbank des Bundes zum Teil nicht vollständig erfasst. Die Informationslage ist insgesamt sehr unübersichtlich. Die Studie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 9. Auch auf Grund der getroffenen Auswahl (insbesondere auf Grund der Nichtberücksichtigung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften) schafft die Studie keine vollständige Transparenz über sämtliche staatlichen Gelder, die in Venture Capital in Deutschland fließen. ERP Startfonds I und II KfW Ende 2004 ERP Startfonds I ERP Startfonds II Dritte Laufzeit hat begonnen.* ** ERP Startfonds I ca. EUR 261 Mio. ERP Startfonds II EUR 250 Mio. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu EUR 5 Mio. pro Unternehmen und maximal EUR 2,5 Mio. je Zwölfmonatszeitraum. Maximale prozentuale Beteiligung: 24,9 % Ca. EUR 50 Mio. Keine Vorgaben 10 Jahre Ja 7. Sofern keine Fondslaufzeit ermittelbar war, haben wir eine durchschnittliche Fondslaufzeit von fünf Jahren zu Grunde gelegt, um zu operationalisierbaren Ergebnissen zu kommen. 8. Die folgenden Angaben beruhen auf einer Internetrecherche und direkten Anfragen bei den Beteiligungsgesellschaften. Ausgewertet wurde insbesondere die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums, die nach entsprechenden Suchkriterien regional und nach Art der Förderung eingestellt werden kann: * Deshalb sind beispielsweise nicht berücksichtigt: BayBG, BTG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) in Hamburg, MBG Niedersachsen, MBG Baden-Württemberg, MBG Mecklenburg-Vorpommern, MBG Thüringen, MBG Bremen, MBG Rheinland-Pfalz, MBG Sachsen, Saarländische Beteiligungsgesellschaft mbh, Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbh, LBBW Venture Capital GmbH als Tochter der LBBW, Haspa Beteiligungsgesellschaft. * Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit verfügbar. ** Telefonische Auskunft 8 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 9
6 Fonds-Übersicht Bundesebene Fonds-Übersicht Bundesebene Bund Bund 2012 * European Angels Fund (EAF) Germany Europäischer Investitionsfonds (EIF) und ERP-Sondervermögen (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu je 50 % European Angels Fund (EAF) Germany keine Angabe European Angels Fund (EAF) Germany EUR 70 Mio. Keine Förderung einzelner Unternehmen, sondern von Business Angels Business Angels erhalten alle Investitions- und Gesellschafterentscheidungen Fonds stellt einen Betrag für mehrere zukünftige Investitionen zur Verfügung. Dieser richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen EUR und EUR 5 Mio. liegen. EUR 14 Mio. Keine Vorgaben Keine Vorgaben Ja 2005 High-Tech Gründerfonds Management GmbH (HTGF) Public Private Partnership zwischen Bundeswirtschaftsministerium, KfW und privaten Unternehmen (mit sehr hohem staatlichen Finanzierungsanteil von ca. 90 % beim Fonds II) High-Tech Gründerfonds I High-Tech Gründerfonds II 2011-k.A. * High-Tech Gründerfonds I EUR 270 Mio. High-Tech Gründerfonds II EUR 304 Mio. Pari-Passu-Investment: Max. EUR 0,5 Mio. (in der ersten Finanzierungsrunde) und weitere EUR 1,5 Mio. für weitere Finanzierungsrunden Alternativ: Nachrangdarlehen mit Laufzeit von 7 Jahren, Verzinsung von 10 %, die für 4 Jahre gestundet werden gegen Beteiligung in Höhe von 15 % der Geschäftsanteile EUR 45 Mio. Keine Deutschland Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit liegt max. 1 Jahr zurück * Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit verfügbar. * Gerechnet auf die erste Fondslaufzeit 10 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 11
7 Baden-Württemberg Bayern Baden-Württemberg Bayern 2014 VC Fonds Baden-Württemberg Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit 50 %, die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherungs AG und die Württembergische Versicherung AG mit jeweils 25 % VC Fonds Baden-Württemberg 2014-k.A. VC Fonds Baden-Württemberg EUR 8 Mio. In der ersten Finanzierungsrunde werden zwischen EUR und EUR investiert. In weiteren Finanzierungsrunden kann das Engagement auf ca. EUR 1,25 Mio. pro Portfoliounternehmen erhöht werden. EUR 1,6 Mio.* Unternehmenssitz und mindestens eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg 10 Jahre Clusterfonds EFRE Bayern Clusterfonds Seed GmbH & Co. KG Clusterfonds Start-Up Clusterfonds Innovation Bayern Kapital GmbH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der LfA Förderbank Bayern LfA /EIF Maximale Beteiligungshöhe pro Unternehmen Durchschnittliches Investitionsvolumen p.a.* Betreuung von folgenden Beteiligungsfonds: Clusterfonds EFRE Bayern Clusterfonds Seed GmbH & Co. KG Clusterfonds Start-Up Clusterfonds Innovation Keine genauen Angaben zur Fondslaufzeit veröffentlicht Zusammen EUR 200 Mio. (seit 1995) Neue Initiativen angekündigt: Wachstumsfonds Bayern mit einem Zielvolumen von EUR 100 Mio. Abhängig vom Fonds EUR 10 Mio. sind LfA Förderbank Bayern und European Investment Fund (EIF) Dachfonds, der in andere Fonds investiert keine Angabe EUR 100 Mio. (Dachfonds) Fonds beteiligt sich an Venture Capital Fonds. Privater Investorenanteil muss insgesamt mindestens 50 % betragen. EUR 20 Mio. Abhängig vom Fonds Technologieunternehmen Registrierungsverfahren für Lead-Investoren Bayern Abhängig vom Fonds Fonds sollte seinen Unternehmenssitz in Bayern haben Entfällt * Bei einer fiktiven Fondslaufzeit von fünf Jahren * Gerechnet auf eine Laufzeit von fünf Jahren 12 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 13
8 Berlin Brandenburg Berlin Brandenburg VC Fonds Technologie Berlin VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin IBB Beteiligungsgesellschaft mbh, als Tochter der Investitionsbank Berlin VC Fonds Technologie Berlin VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin VC Fonds Technologie Berlin EUR 52 Mio. bis 2014 VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin EUR 30 Mio. bis 2014 Fonds werden mit insgesamt EUR 100 Mio. für Zeitraum aufgestockt * Max. EUR 1,5 Mio. (in der ersten Finanzierungsrunde); insgesamt max. EUR 3 Mio. Beteiligung i.d.r. 15 %-20 % (max. 49 %) des Stamm-/ Grundkapitals EUR 14 Mio. Technologieunternehmen bzw. Unternehmen der Kreativwirtschaft Berlin Frühphasenfonds Brandenburg BFB Wachstumsfonds Brandenburg II Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg und Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verwaltet wird der Frühphasenfonds Brandenburg durch eine private Gesellschaft (bmp Beteiligungsmanagement AG). Frühphasenfonds Brandenburg 2010 BFB Wachstumsfonds Brandenburg II 2009 Frühphasenfonds Brandenburg 2010-laufend BFB Wachstumsfonds Brandenburg II 2009-laufend Frühphasenfonds Brandenburg EUR 25 Mio. (in 2014 von EUR 20 Mio. um EUR 5 Mio. aufgestockt) BFB Wachstumsfonds Brandenburg II EUR 37,5 Mio. (in 2014 von EUR 30 Mio. um EUR 7,5 Mio. aufgestockt) Das Investment des Fonds beträgt EUR 0,5 Mio. bis max. EUR 1 Mio. Der Fonds erhält eine Beteiligung von anfangs immer 15 % des Kapitals zu nominal. Die restlichen Mittel werden über ein Nachrangdarlehen zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung gestellt. Stundung der Zinsen bis maximal 4 Jahre möglich. EUR 10 Mio. Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg Maximal 6 Jahre seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit * Gerechnet auf die angekündigte neue Fondslaufzeit 14 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 15
9 Bremen Hamburg Bremen Hamburg Initialfonds Bremen Land Bremen und Bremer Aufbau-Bank GmbH Initialfonds Bremen Fondslaufzeit unklar Initialfonds Bremen unklar Beteiligungshöhe bis zu EUR über eine typisch stille Einlage. Unklar, vermutlich unter EUR 1 Mio. Zukunftsträchtige Technologie- und Ökologie-Bereiche Firmensitz und Arbeitsplätze im Land Bremen 3 Jahre 2012 IFB Innovationsstarter GmbH 100% Tochter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank Innovationsstarter Innovationsstarter EUR 12 Mio. Pari-Passu-Modell: max. EUR 0,5 Mio. (pro Finanzierungsrunde); insgesamt max. EUR 1 Mio. Alternativ: Nachrangdarlehen mit Laufzeit von 6 Jahren, marktgerechte Verzinsung, die für bestimmten Zeitraum gestundet wird gegen Beteiligung in Höhe von 15 % der Geschäftsanteile EUR 3 Mio. Keine Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg 6 Jahre 16 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 17
10 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Mecklenburg-Vorpommern Kein staatlicher Beteiligungsfonds für Venture Capital Hessen Kapital I und Hessen Kapital II zielen in erster Linie auf stille Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen und werden deshalb hier nicht berücksichtigt. Kein staatlicher Beteiligungsfonds für Venture Capital Technologiefonds MV (TFMV) Land Mecklenburg-Vorpommern Verwaltet wird der Fonds durch eine private Gesellschaft 2010 Technologiefonds MV (TFMV) 2010-heute Technologiefonds MV (TFMV) EUR 4,5 Mio. 150 TEUR bis zu EUR 1,5 Mio. im Zwölfmonatszeitraum Unter EUR 1 Mio. Sitz oder wesentliche Betriebsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern Weniger als 6 Jahre 18 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 19
11 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Kein staatlicher Beteiligungsfonds für Venture Capital 2005 NRW.BANK.Seed Fonds NRW.BANK NRW.BANK.Seed 2005-heute Fonds teilt sich regional in sieben Seed-Fonds auf: - SEED FONDS für die Region Aachen GmbH & Co. KG - Gründerfonds Bielefeld Ostwestfalen GmbH & Co. KG - Seedcapital Dortmund GmbH & Co. KG - Sirius Seedfonds GmbH & Co. KG - Rheinland Venture Capital GmbH & Co. KG - ELS GmbH & Co. KG - Gründerfonds Münsterland NRW.BANK.Seed EUR 30 Mio. Max. EUR 0,5 Mio. (Erstrundenfinanzierung) Weniger als EUR 3 Mio. Technologieorientierte Unternehmen Bezug zu Nordrhein-Westfalen 18 Monate 20 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 21
12 Rheinland-Pfalz Saarland Rheinland-Pfalz Saarland ** Innovationsfonds Rheinland-Pfalz Diverse Reginalfonds* ist die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbh (WFT) als Tochtergesellschaft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Unklar Innovationsfonds Rheinland-Pfalz keine Angabe Innovationsfonds Rheinland-Pfalz keine Angabe Die Beteiligungshöhe beträgt bis zu EUR 1 Mio. Bei einer offenen Beteiligung erwirbt der Innovationsfonds Rh-Pf. Minderheitsbeteiligungen von maximal 24,9 %. EUR 7-8 Mio. Kein staatlicher Beteiligungsfonds für Venture Capital Rheinland-Pfalz Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegen * Darüber hinaus: Venture Capital Gesellschaften für einzelne Regionen ( unklar): ** Telefonische Auskunft 22 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 23
13 Sachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Sachsen-Anhalt 2008 Technologiegründerfonds Sachsen Freistaat Sachsen, Sparkassen Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie die Sachsen Bank Technologiegründerfonds Sachsen 2008-heute Technologiegründerfonds Sachsen EUR 60 Mio. Maximal 49 % der Geschäftsanteile Eigenkapital mit einem Volumen von EUR 0,2 Mio. bis EUR 4 Mio. Weniger als EUR 8 Mio. ITK, Halbleiter- und Mikrosystemtechnik, Medizintechnik, Life Science, Umwelt- und Energietechnik sowie Neue Medien(-technologien) Sitz der Betriebsstätte in Sachsen. Nicht älter als fünf Jahre IBG Risikokapitalfonds I IBG Risikokapitalfonds II IBG Innovationsfonds IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (100 %-Tochter des Landes) IBG Risikokapitalfonds I endet 2014 IBG Risikokapitalfonds II 2009-k.A. IBG Innovationsfonds keine Angabe * IBG Risikokapitalfonds I EUR 200 Mio. IBG Risikokapitalfonds II EUR 106 Mio. IBG Innovationsfonds EUR 50 Mio. Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 10 Mio. können in mehreren Finanzierungsrunden eingegangen werden. Die Beteiligungen werden in offener (in der Regel als Minderheitsbeteiligungen bis 24,9 %) und stiller Form vereinbart. Starke Schwankungen Ca. EUR 12 Mio. Technologieorientierte Vorhaben Teilweise * Telefonische Auskunft 24 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 25
14 Schleswig-Holstein Thüringen Schleswig-Holstein Thüringen EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein Land Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig- Holstein (IB.SH), MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbh (MBG) und Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig- Holstein GmbH (WTSH) keine Angabe EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein EFRE-Seed- und StartUp-Fonds Schleswig-Holstein EUR 12 Mio. Finanzierungen von Gesellschaften in der Seed-Phase mit Beträgen zwischen EUR und bis zu max. EUR , bei Start-up-Finanzierungen bis max. EUR über typisch stillen Beteiligungen EUR 1,7 Mio. Max. 6 Jahre alt bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh als 100 % Tochter der Thüringer Aufbaubank managt derzeit sechs Beteiligungsfonds: Thüringer Innovationsfonds (TI) Venture Capital Thüringen GmbH & Co. KG (VCT) Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG (TIB) Private Equity Thüringen GmbH & Co. KG (PET) Private Equity Thüringen GmbH & Co. Zweite Beteiligungen KG (PET II) Thüringer Gründerfonds (ThGF) 2003 * Thüringer Aufbaubank Keine feste Laufzeit Zusammen ca. EUR 230 Mio. Die Förderung erfolgt in Form von stillen oder offenen Beteiligungen. Für Start-up-Unternehmen beträgt die Beteiligungshöhe bei offenen Beteiligungen EUR bis EUR 5 Mio. bei einer Laufzeit von zwei bis sieben Jahren. Ca. EUR 20 Mio. Abhängig vom Fonds Der Sitz des Unternehmens oder die wesentliche Geschäftstätigkeit müssen im Freistaat Thüringen liegen. * Telefonische Auskunft 26 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 27
15 Anhang LUTZ ABEL Anhang Erstklassig. Vorausschauend. Persönlich. Nicht berücksichtigt: ERP/EIF Dachfonds Der ERP/EIF Dachfonds agiert europaweit. Zahlen zu Investmentvolumina sind für Deutschland, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht. Unser sehr erfahrenes Team an spezialisierten Rechtsanwälten aus dem Bereich Venture Capital / M&A berät seit Jahren Investoren, Family Offices, Business Angels und Start-ups von der Seed-Finanzierung bis hin zum Börsengang. Wir kennen die VC-Vertragswelt und die unterschiedlichsten Branchen von Biotech über Cleantech bis IT. Wir wissen, wie sich Vertragsklauseln auswirken und zeigen Ihnen auf, wann es sich zu verhandeln lohnt. Allein in den letzten fünf Jahren haben wir mehr als 150 Finanzierungsrunden (VC / Growth) in Deutschland und Österreich begleitet. Darüber hinaus beraten wir Investoren bei Exits. ERP/EIF-Dachfonds Bundeswirtschaftsministerium Keine genaue Angabe für Deutschland für Deutschland Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds beteiligt sich an deutschen Venture Capital-Fonds. Die Investitionen adressieren speziell zwei Segmente des VC-Marktes: Frühphasen-Fonds mit einem Schwerpunkt auf Technologietransfer, d.h. Fonds, die über Zugang zu und Kooperation mit wichtigen öffentlichen und privaten Forschungszentren und -einrichtungen verfügen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erstinvestments. Fonds, die Anschlussfinanzierungen für Technologieunternehmen in Frühphasen sowie Wachstumsphasen (Expansion, Development Stage) anbieten. Hierbei stehen typischerweise Folgefinanzierungen im Fokus. Der Fonds hat bisher in 32 VC-Fonds in Deutschland investiert, die auf der Homepage veröffentlicht sind. Keine genaue Angabe für Deutschland, da der Fonds europaweit investiert. Technologieunternehmen Maßgeblicher Investitionsschwerpunkt muss in Deutschland liegen Entfällt Das bieten wir Investoren - Fondsstrukturierung - Umfassende Beratung bei Finanzierungsrunden (inklusive Due Diligence) - Know-how-Protection in Beteiligungsunternehmen - Sicherung der Investorenrechte - Rechtliches Beteiligungsmanagement - Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Exits (Trade Sale, Asset Deal, Börsengang) Das bieten wir Start-ups - Rechtliche Optimierung des Unternehmens (Rechtsformwahl, Founder Due Diligence, Corporate Governance) und seiner Finanzierung (Equity oder Mezzanine) - Regelung der Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern - Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter - Wahrung der Gründerrechte bei der Beteiligung von Investoren - Know-how-Management LUTZ ABEL steht für umfassende Full-Service-Beratung aus einer Hand: Gemeinsam mit den Kollegen anderer Praxisgruppen bilden unsere spezialisierten M&A-Anwälte ein auf die individuellen Bedürfnisse der Mandantenzugeschnittenes Team. Auf diese Weise beraten wir Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts: VC / M&A, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Real Estate, Vertriebsrecht, Kartellrecht, Insolvenzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Bitte sprechen Sie uns an: Dr. Bernhard Noreisch, LL.M. Rechtsanwalt, Partner LUTZ ABEL München Brienner Straße München Telefon +49 (0) noreisch@lutzabel.com Dr. Lorenz Jellinghaus Rechtsanwalt LUTZ ABEL Hamburg Am Sandtorkai Hamburg Telefon +49 (0) jellinghaus@lutzabel.com 28 Der Staat als Venture Capital Investor Der Staat als Venture Capital Investor 29
16 LUTZ ABEL Rechtsanwalts GmbH München Brienner Straße München Telefon Telefax Hamburg Am Sandtorkai Hamburg Telefon Telefax Stuttgart Königstraße Stuttgart Telefon Telefax Der Staat als Venture Capital Investor
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