1. Einführung eines neu entwickelten Risikogerechten Zinssystems zum

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1 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: 1. Einführung eines neu entwickelten Risikogerechten Zinssystems zum Besonderheiten des Risikogerechten Zinssystems im KfW-Sonderprogramm 3. Einführung eines neuen Bonitätsklassenrasters für Nachrangdarlehen zum Änderungen der Konditionenübersichten 1. Einführung eines neu entwickelten Risikogerechten Zinssystems zum Vor dem Hintergrund der Einführung eines risikoadjustierten EU-Referenzzinssystems ist die Modifizierung des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW erforderlich. Für alle Zusagen ab dem wird das neue Risikogerechte Zinssystem der KfW in den Programmen mit RGZS angewendet. Die Grundkonzeption des RGZS bleibt unverändert. Auch künftig wird in Abhängigkeit von der Bonität des Antragstellers und der Werthaltigkeit der Sicherheiten die Preisklasse festgelegt. Die Definition der einzelnen Bonitäts-, Besicherungs- und Preisklassen ändern sich jedoch. Etwaige sonstige Änderungen gegenüber der bisherigen Umsetzung des RGZS sind im Folgenden aufgeführt. KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

2 Seite 2 zum Rundschreiben vom Bonitätsklassen: Künftig bestehen im RGZS grundsätzlich sechs Bonitätsklassen. Diese sind wie folgt definiert: Bonitätsklasse Bonitätseinschätzung durch die Bank 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,10 % A- und besser 2 sehr gut > 0,10 % und <= 0,40 % BBB 3 gut > 0,40 % und <= 1,20 % BB+ 4 befriedigend > 1,20% und <= 1,80 % BB 5 noch befriedigend > 1,80 % und <= 2,80 % BB- 6 ausreichend > 2,80 % und <= 5,50 % B+ Besicherungsklassen: Künftig bestehen nur noch drei Besicherungsklassen. Diese sind wie folgt definiert: werthaltige Besicherung in Besicherungsklassen Prozent 1 >= 70% 2 > 40% und < 70% 3 <= 40% Preisklassen: Bonitätsklasse Besicherungsklasse Preisklasse A B C D E F G H Abweichend vom bisherigen RGZS sind bei Kombinationen aus Bonitätsklasse und Besicherungsklasse, die in der Preisklassenübersicht nicht abgebildet sind, im neuen RGZS keine Zusagen möglich. Dies gilt sowohl für Förderkredite unter voller Primärhaftung der Hausbank als auch für teilweise haftungsfreigestellte Darlehen. Ausnahmen bestehen im KfW-Sonderprogramm (vgl. 2.). KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

3 Seite 3 zum Rundschreiben vom Besonderheiten des Risikogerechten Zinssystems im KfW-Sonderprogramm Um der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise angemessen Rechnung zu tragen, wird auch das neue RGZS für das KfW-Sonderprogramm erweitert. Hierzu wird eine weitere Bonitätsklasse eingeführt. Bonitätsklassen KfW-Sonderprogramm: Bonitätsklasse Bonitätseinschätzung durch die Bank 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,10 % A- und besser 2 sehr gut > 0,10 % und <= 0,40 % BBB 3 gut > 0,40 % und <= 1,20 % BB+ 4 befriedigend > 1,20% und <= 1,80 % BB 5 noch befriedigend > 1,80 % und <= 2,80 % BB- 6 ausreichend > 2,80 % und <= 5,50 % B+ 7 noch ausreichend > 5,50 % und <= 10,00 % B Erforderliche Bestätigungen bei Antragstellung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist bei Betriebsmittelkrediten bei Vorliegen der Bonitätsklasse 7 von der Hausbank zu bestätigen, dass gemäß dem aktuellen Rating der Hausbank eine Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 6,67 % nicht überschritten wird. Die bisher für Investitionskredite erforderliche Bestätigung entfällt. Die Bestätigungen zum , dass im Sinne der Kriterien der Hausbank beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorlag und die Hausbank keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat, sind weiterhin erforderlich. Die Merkblätter für das KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen (Anlage 1), das KfW-Sonderprogramm Große Unternehmen (Anlage 2) und das KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierungen (Anlage 3) haben wir entsprechend angepasst. KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

4 Seite 4 zum Rundschreiben vom Einführung eines neuen Bonitätsklassenrasters für Nachrangdarlehen zum Vor dem Hintergrund der besonderen Vorgaben für die Messung von Beihilfen bei Nachrangdarlehen müssen wir für die Preisfestlegung für die risikoadjustiert bepreisten Nachrangtranchen vom RGZS abweichende Bonitätsklassen einführen. Bonitätsklassenraster für Nachrangtranchen: Bonitätseinschätzung Bonitätsklasse 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Einstufung externer Ratingagenturen 1 ausgezeichnet <= 0,08 % A und besser 2 sehr gut > 0,08 % und <= 0,26 % A- bis BBB 3 gut / befriedigend > 0,26 % und <= 1,20 % BBB- bis BB 4 ausreichend > 1,20 % und <= 4,40 % BB- bis B+ Antragsberechtigung: Aufgrund des neuen Zuschnitts der Bonitätsklassen ist auch eine Neufestlegung der zusagefähigen Bonitätsklassen erforderlich. Unsere Bereitschaft, bestimmte Risiken in den Nachrangtranchen zu übernehmen, bleibt gegenüber dem aktuellen Stand unverändert. Im Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen sind Unternehmen mit einer maximalen Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 2,5 % antragsberechtigt. Im ERP-Innovationsprogramm sind Unternehmen mit einer maximalen Einjahresausfallwahrscheinlichkeit von 4,4 % antragsberechtigt. Die Merkblätter für das Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (Anlage 4) und das ERP-Innovationsprogramm (Anlage 5) haben wir entsprechend angepasst. 4. Änderung der Konditionenübersichten Die Konditionenübersichten werden zum entsprechend dem neu entwickelten RGZS und dem Bonitätsklassensystem für Nachrangdarlehen angepasst. Rechtzeitig vor Einführung des neuen RGZS sowie des neuen Bonitätsklassensystems für Nachrangdarlehen werden wir Ihnen eine Übersicht der indikativen Zinssätze zur Verfügung stellen. KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

5 Seite 5 zum Rundschreiben vom Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern: Unternehmensfinanzierung Servicenummer: / *) Wohnwirtschaft und Infrastruktur Servicenummer: / *) *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / zur Verfügung. Die aktuellen Merkblätter sind diesem Schreiben beigefügt und können in Kürze auch im Internet von unserer Homepage oder aus dem Archiv des KfW Beraterforums ( herunter geladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden. Bestellungen: Bestellnummer: Bestellnummer: Bestellnummer: Bestellnummer: Bestellnummer: Zentraler Bestellservice der KfW: Servicenummer: / *) bestellservice@kfw.de Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen in der Fassung 12/ Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Große Unternehmen in der Fassung 12/ Programm-Merkblatt KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierungen in der Fassung 12/ Programm-Merkblatt Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen in der Fassung 12/ Programm-Merkblatt ERP-Innovationsprogramm in der Fassung 12/2009 *) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen. Mit freundlichen Grüßen KfW Dr. Jochen Struck Joachim Laurich KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

6 Seite 6 zum Rundschreiben vom Anlagen: 1. Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen in der Version 12/ Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen in der Version 12/ Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Projektfinanzierungen in der Version 12/ Merkblatt Unternehmerkapital - KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen in der Version 12/ Merkblatt ERP-Innovationsprogramm in der Version 12/2009 KFW BANKENGRUPPE KfW Palmengartenstr Frankfurt Tel.: Fax: S.W.I.F.T.: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Norbert Kloppenburg, Wolfgang Kroh, Bernd Loewen, Dr. Axel Nawrath

7 Anlage 1 zum Rundschreiben vom KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen PROGRAMM-NR. 081, 082 Unternehmenskredite für mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert. Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm werden Kredite zu Marktkonditionen an mittelständische und große Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe. Die Förderbedingungen für große Unternehmen sind dem Merkblatt zum KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen zu entnehmen. Im Rahmen des Programms werden auch sogenannte Projektfinanzierungen begleitet. Die Förderbedingungen für Projektfinanzierungen sind dem Merkblatt zum KfW-Sonderprogramm - Projektfinanzierungen zu entnehmen. Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission "Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanzund Wirtschaftskrise", veröffentlicht im Amtsblatt der EU C16/1 vom und der "Bundesrahmenregelung Niedrigverzinsliche Darlehen". Wer kann Anträge stellen? Freiberuflich Tätige sowie mittelständische in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der maximale Gruppenumsatz beträgt 500 Millionen Euro. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten 1. Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, 2. Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie 3. alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms - Große Unternehmen möglich. Antragsberechtigt sind ferner banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften ungeachtet ihrer Größe. Die Antragsberechtigung beschränkt sich auf die Betriebsmittelvariante des KfW-Sonderprogramms - Mittelständische Unternehmen (Programmnummer 082). Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formularnummer ) sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer ). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag Sollten nach diesem Stichtag auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entstanden sein, ist es dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt. Was wird mitfinanziert? Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf z. B. durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen, im folgenden Betriebsmittel genannt) finanziert werden. Bestellnummer: Datum: 12/2009.

8 Leasinggesellschaften können Betriebsmittel zur Finanzierung von Leasingneugeschäft beantragen. Anschlussfinanzierungen sind hier ausgeschlossen. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel können finanziert werden. Kreditbetrag: Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Bei Investitionen beträgt der Kreditbetrag insgesamt in diesem Programm maximal 150 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe/Konzern im Sinne von verbundenen Unternehmen (siehe Definition unter "Wer kann Anträge stellen?"). Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen/freiberuflich Tätigen 30 % des letzten Jahresumsatzes des Antragstellers betragen. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe/Konzern beträgt jedoch nicht mehr als 50 Millionen Euro. Bei Leasinggesellschaften beträgt der Kreditbetrag, der maximal beantragt werden kann, 200 Millionen Euro. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig? Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW- Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist bei bankdurchgeleiteten Krediten eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von langlebigen Investitionsgütern (z. B. Bauvorhaben und Schiffsfinanzierungen) kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Auf Wunsch ist bei Kreditlaufzeiten bis zu 3 Jahren auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr. Wie sind die Konditionen? Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht zu entnehmen. Die KfW behält sich bei Krediten mit Haftungsfreistellung vor, die Zuordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung gegebenenfalls anzupassen. Bei Krediten ohne Haftungsfreistellung kann bei einem Kreditbetrag über 10 Millionen Euro die Hausbank den Zinssatz in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers während der Dauer der Zinsbindungsfrist variieren, wobei ein Anheben des Zinssatzes über den zum Zusagezeitpunkt geltenden Maximalzinssatz in der jeweils zugesagten Preisklasse nicht zulässig ist. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist der Zinssatz fest für die gesamte Dauer der Zinsbindungsfrist. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht zu entnehmen, die unter der Fax-Nr oder im Internet un- Bestellnummer: Datum: 12/2009

9 ter abgerufen werden kann. Der Zinssatz ist für 3 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen. Der nicht von der Haftung freigestellte Teil des Kredits darf nicht vorrangig oder durch zusätzliche Sicherheiten abgesichert werden. Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen. Haftungsfreistellung Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % oder optional 50 % möglich. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann eine Haftungsfreistellung von 60 % beantragt werden. Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr (bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorliegt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist für Investitionen die 081 und für Betriebsmittel die 082 anzugeben. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Antragsvordruck (Formularnummer ) Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer ) Beantragung von Haftungsfreistellung Bei Beantragung der Haftungsfreistellung sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich: Antragsvordruck (Formularnummer ) inklusive der genauen Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit in der Kreditvariante (ggf. entsprechende Anlage zum Antrag) Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer ); bei Betriebsaufspaltungen, Konzernen oder Unternehmensgruppen ergänzt um ein aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen Bei Antragstellung durch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Unternehmen, bei denen noch keine 2 vollständigen Jahresabschlüsse vorliegen: "Risikoanlage A" (Formularnummer ) "Risikoanlage B" (Formularnummer ) Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht des Kreditnehmers inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (Einzel- und ggf. konsolidierter Abschluss; bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sowie Kreditverbindlichkeitenspiegel; sofern bei Unternehmensgruppen bzw. Betriebsaufspaltungen kein Konzernabschluss vorliegt, bitten wir um die bankinterne konsolidierte Auswertung der Hausbank. Bei Leasinggesellschaften zusätzlich Angaben über Kundenstruktur sowie eine Substanzwertrechnung für das Bilanzjahr und die 2 vorangegangenen Geschäftsjahre (mindestens jedoch für das vorangegangene Geschäftsjahr). Bestellnummer: Datum: 12/2009

10 Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Hausbank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der Hausbank inklusive Votum (bei Leasinggesellschaften inklusive Angaben zur fristenkongruenten Finanzierung) Bestätigung der Hausbank, dass 1. per Stichtag a. im Sinne ihrer Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, b. sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat und 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Betriebsmittelkrediten bei Antragstellern mit einer Bonitätsklasse 7 eine 1- Jahresausfallwahrscheinlichkeit von 6,67 % nicht überschritten wird. Ferner bei Anträgen bis Euro: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschuss-Rechnung älter als 6 Monate ist Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen für das kommende Jahr (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditätsund Kapitaldienstfähigkeitsplanung). Die Einreichung gesonderter Planungsunterlagen ist nicht erforderlich, sofern die interne Kreditvorlage der Hausbank entsprechende Angaben erhält. Ferner bei Anträgen über Euro: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschuss-Rechnung älter als 3 Monate ist Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen möglichst für die kommenden 3 Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung), bei Leasinggesellschaften Planannahmen hinsichtlich des Neugeschäftsvolumens. Sofern diese Unterlagen nicht vorliegen, kann die Hausbank dazu auch andere geeignete Unterlagen einreichen. Bei Anträgen mit einem Kreditbetrag von mehr als 10 Millionen Euro sind darüber hinaus weitere marktund bankübliche Unterlagen zur Risikoprüfung (Produkte, Markt- und Wettbewerbssituation, Bewertung der Managementkompetenz, etc.) einzureichen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern und sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem kumulierten Kreditbetrag größer 150 Millionen Euro im Rahmen des KfW-Sonderprogramms kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Immobilienfinanzierung Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt, erforderlich. Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers bei der KfW über 50 Millionen Euro: Bei Anträgen, die zu einem Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers von über 50 Millionen Euro bei der KfW führen, sind die vom Kreditnehmer unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen. Einwilligungserklärung/Auskunfteien Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft einholen (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus), wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies betrifft ausschließlich Anträge mit Haftungsfreistellung von: Freiberuflern Kleingewerbetreibenden Gesellschaftern einer GbR. Hierzu hat die Hausbank vom Antragsteller die Einwilligung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft mittels des KfW-Formulars "Einwilligungserklärungen" (Formularnummer ) einzuholen. Das Formular verbleibt bei der Hausbank. Bestellnummer: Datum: 12/2009

11 Anlage 2 zum Rundschreiben vom KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen PROGRAMM-NR. 083, 084 Unternehmenskredite für große Unternehmen zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland Um die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert. Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Neben der Förderung von mittelständischen Unternehmen bietet die KfW im KfW-Sonderprogramm - Große Unternehmen unter den hier aufgeführten Bedingungen Kredite an Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro an, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, sich jedoch nicht am Kapitalmarkt refinanzieren können. Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe. Im Programm sind entweder bankdurchgeleitete Finanzierungen mit anteiliger Haftungsfreistellung oder Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien ("Konsortialfinanzierungen") möglich, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt (siehe dazu nähere Details im Abschnitt Direktkredite zur Unternehmensfinanzierung im Rahmen eines Bankenkonsortiums am Ende des Merkblatts). Die Förderbedingungen für mittelständische Unternehmen sind dem Merkblatt zum KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen zu entnehmen. Im Rahmen des Programms werden auch Projektfinanzierungen für Projektgesellschaften, deren Gesellschafter große Unternehmen sind, begleitet. Nähere Details dazu enthält das Merkblatt KfW-Sonderprogramm - Projektfinanzierungen. Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission "Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanzund Wirtschaftskrise", veröffentlicht im Amtsblatt der EU C16/1 vom und der "Bundesrahmenregelung Niedrigverzinsliche Darlehen". Wer kann Anträge stellen? In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel mehr als 500 Millionen Euro beträgt. Eine Finanzierung von großen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro ist grundsätzlich möglich, sofern das Unternehmen keinen Zugang zum Kapitalmarkt hat. Von der Möglichkeit des Zugangs zum Kapitalmarkt wird dann ausgegangen, wenn es sich um ein DAX-Unternehmen handelt oder seit dem Anleihen emittiert worden sind. Aus zwingenden Gründen, die vom Antragsteller darzulegen sind, kann in Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten 1. Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, 2. Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie 3. alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz 500 Millionen Euro übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist deren Umsatz zu konsolidieren. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer ). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Bestellnummer: Datum: 12/2009

12 Situation des Unternehmens zum Stichtag Sollten nach diesem Stichtag auf Grund der Finanzund Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entstanden sein, ist es dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt. Was wird mitfinanziert? Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Zudem ist eine Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf (ohne konkreten Verwendungszweck) möglich. Darüber hinaus können Betriebsmittel (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen, im folgenden Betriebsmittel genannt) finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel oder einer Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf können finanziert werden. Kreditbetrag: Der maximale Kreditbetrag beträgt in der Regel 300 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe/Konzern im Sinne von verbundenen Unternehmen (siehe Definition unter "Wer kann Anträge stellen?"). Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln oder der Unternehmensfinanzierung zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme des Antragstellers betragen. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig? Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW- Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist eine Kombination von bankdurchgeleiteten Krediten mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden. Eine Kombination von haftungsfreigestellten Krediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen in der Regel bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von langlebigen Investitionsgütern (z. B. Bauvorhaben und Schiffsfinanzierungen) kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Auf Wunsch ist bei Kreditlaufzeiten bis zu 3 Jahren auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr. Wie sind die Konditionen? Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht zu entnehmen. Die KfW behält sich bei Krediten mit Haftungsfreistellung vor, die Zuordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung gegebenenfalls anzupassen. Bei Krediten ohne Haftungsfreistellung kann bei einem Kreditbetrag über 10 Millionen Euro die Hausbank den Zinssatz in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers während der Dauer der Zinsbindungsfrist variie- Bestellnummer: Datum: 12/2009

13 ren, wobei ein Anheben des Zinssatzes über den zum Zusagezeitpunkt geltenden Maximalzinssatz in der jeweils zugesagten Preisklasse nicht zulässig ist. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist der Zinssatz fest für die gesamte Dauer der Zinsbindungsfrist. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht zu entnehmen, die unter der Fax-Nr oder im Internet unter abgerufen werden kann. Der Zinssatz ist für 3 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen. Der nicht von der Haftung freigestellte Teil des Kredits darf nicht vorrangig oder durch zusätzliche Sicherheiten abgesichert werden. Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen. Haftungsfreistellung Für Investitionsvorhaben ist die Beantragung einer Haftungsfreistellung von 70 % oder optional 50 % möglich. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden. Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist für Investitionen die 083 anzugeben. Für Betriebsmittel und Unternehmensfinanzierungen zur Deckung von allgemeinem Finanzierungsbedarf ist die 084 anzugeben. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Antragsvordruck (Formularnummer ) Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer ) Beantragung von Haftungsfreistellung Bei Beantragung der Haftungsfreistellung sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich: Antragsvordruck (Formularnummer ) inklusive der genauen Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit in der Kreditvariante (ggf. entsprechende Anlage zum Antrag) Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer ); bei Betriebsaufspaltungen, Konzernen oder Unternehmensgruppen ergänzt um ein aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen Bei Antragstellung durch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Unternehmen, bei denen noch keine 2 vollständigen Jahresabschlüsse Bestellnummer: Datum: 12/2009

14 vorliegen: "Risikoanlage A" (Formularnummer ) "Risikoanlage B" (Formularnummer ) Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht des Kreditnehmers inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (Einzel- und ggf. konsolidierter Abschluss) sowie Kreditverbindlichkeitenspiegel; sofern bei Unternehmensgruppen bzw. Betriebsaufspaltungen kein Konzernabschluss vorliegt, bitten wir um die bankinterne konsolidierte Auswertung der Hausbank Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern vorliegender Jahresabschluss/Einnahmen-Überschuss-Rechnung älter als 3 Monate ist Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen möglichst für die kommenden 3 Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung). Sofern diese Unterlagen nicht vorliegen, kann die Hausbank dazu auch andere geeignete Unterlagen einreichen Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Hausbank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der Hausbank inklusive Votum Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW-Bankengruppe ("Konzernklausel"/Formularnummer ). Bestätigung der Hausbank, dass 1. per Stichtag a. im Sinne ihrer Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, b. sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat und 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Betriebsmittelkrediten bei Antragstellern mit einer Bonitätsklasse 7 eine 1- Jahresausfallwahrscheinlichkeit von 6,67 % nicht überschritten wird. Bei Anträgen mit einem Kreditbetrag von mehr als 10 Millionen Euro sind darüber hinaus weitere marktund bankübliche Unterlagen zur Risikoprüfung (Produkte, Markt- und Wettbewerbssituation, Bewertung der Managementkompetenz, etc.) einzureichen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern und sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem kumulierten Kreditbetrag größer 150 Millionen Euro im Rahmen des KfW-Sonderprogramms kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Immobilienfinanzierung Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt, erforderlich. Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers bei der KfW über 50 Millionen Euro: Bei Anträgen, die zu einem Gesamtkreditvolumen des Kreditnehmers von über 50 Millionen Euro bei der KfW führen, sind die vom Kreditnehmer unterzeichneten Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre beizufügen. Direktkredite zur Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Bankenkonsortien Die KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Die Mindestgröße für eine Konsortialfinanzierung beträgt bezogen auf das gesamte Konsortium in der Regel 50 Millionen Euro. Der Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung beträgt maximal 50 %. Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt in der Regel 200 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe/Konzern im Sinne von verbundenen Unternehmen (siehe Definition unter "Wer kann Anträge stellen?"). Eine Kombination von Direktkrediten im Rahmen eines Bankenkonsortiums aus diesem Programm mit haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig. Die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Gebühren, Besicherungsstruktur) werden von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden. Die Antragstellung bei der KfW erfolgt formlos durch die konsortialführende Bank. Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: Komplettes Unterlagenset, das die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, insbesondere: (Entwurf eines) Indikativen Term Sheet (Finanzierungsstruktur, Laufzeit, Finanzkennzahlen, Sicherheiten, Margen, Gebühren) Bestellnummer: Datum: 12/2009

15 Entwurf des Konsortial- bzw. Finanzierungsvertrages Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht des Kreditnehmers inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres sowie Kreditverbindlichkeitenspiegel Quartalszahlen, sofern vorliegender Jahresabschluss älter als 3 Monate ist. Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Konsortialführerin zum Unternehmen oder die interne Kreditvorlage der Konsortialführerin inklusive Votum Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW-Bankengruppe ("Konzernklausel /Formularnummer ). Bestätigung der konsortialführenden Bank, dass 1. per Stichtag a. im Sinne ihrer Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, b. sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat und c. der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist und bei Betriebsmittelkrediten bei Antragstellern mit einer Bonitätsklasse 7 eine 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von 6,67 % nicht überschritten wird. Ferner sind folgende Unterlagen erforderlich: Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen möglichst für die Kreditlaufzeit (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung) Beurteilung/Bestätigung der Planung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Beratungsgesellschaft Sensitivierungen der arrangierenden Bank zur Unternehmensplanung (insbesondere im Hinblick auf die Covenantberechnungen) Aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen. Informationsmemorandum/Vorhabensbeschreibung Brancheninformationen/Wettbewerbsanalyse/ Produktanalyse Sofern von den im vorherigen Abschnitt genannten Unterlagen einzelne nicht vorliegen, kann die konsortialführende Bank dazu auch andere geeignete Unterlagen einreichen. Die konsortialführende Bank stellt der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern und sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem kumulierten Kreditbetrag größer 150 Millionen Euro im Rahmen des KfW-Sonderprogramms kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Als Programmnummer für Konsortialfinanzierungen ist die 083 anzugeben. Bestellnummer: Datum: 12/2009

16 Anlage 3 zum Rundschreiben vom KfW-Sonderprogramm - Projektfinanzierungen PROGRAMM-NR. 085 Kredite zur Projektfinanzierung von Projektgesellschaften für Vorhaben in Deutschland Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms begleitet die KfW auch sogenannte Projektfinanzierungen. Dabei handelt es sich um Finanzierungen von Projekten mit in der Regel eigens hierfür gegründeten (Einzweck-) Projektgesellschaften als Kreditnehmer. Dies umfasst auch Projekte im Rahmen von sogenannten "Private Public Partnerships (PPP-Projekte)". Projektfinanzierungen können entweder als bankdurchgeleiteter Kredit oder als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien ("Konsortialfinanzierungen") mitfinanziert werden, sofern sich eine oder mehrere Geschäftsbanken pari passu und zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligen und eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Im KfW-Sonderprogramm vergibt die KfW bei bankdurchgeleiteten Krediten Investitions- und Betriebsmittelbeihilfen gemäß Ziffer 4.4. der Mitteilung der Kommission "Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanzund Wirtschaftskrise", veröffentlicht im Amtsblatt der EU C16/1 vom und der "Bundesrahmenregelung Niedrigverzinsliche Darlehen. Wer kann Anträge stellen? Projektgesellschaften, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, können unabhängig von ihrem Gruppenumsatz und dem ihrer Gesellschafter Anträge stellen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer ). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag Sollten nach diesem Stichtag auf Grund der Finanzund Wirtschaftskrise die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entstanden sein, ist es dennoch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms antragsberechtigt. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: Projekte können ab einem Gesamtfremdfinanzierungsvolumen von in der Regel 50 Millionen Euro mitfinanziert werden. Für bankdurchgeleitete Projektfinanzierungen beträgt der maximale Finanzierungsanteil der KfW 70 % der gesamten Fremdfinanzierung. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit beträgt der maximale Anteil der KfW an der gesamten Fremdkapitalfinanzierung 35 %. Kreditbetrag: Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt pro Projekt in der Regel 200 Millionen Euro. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig? Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW- Sonderprogramm mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Ausgeschlossen ist bei bankdurchgeleiteten Krediten eine Kombination mit Förderprogrammen, in denen "De-minimis" Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht für das gleiche Vorhaben vergeben werden. Eine Kombination von bankdurchgeleiteten haftungsfreigestellten Krediten und Direktkrediten aus diesem Programm mit weiteren haftungsfreigestellten Förderkrediten oder Nachrangdarlehen der KfW für das gleiche Vorhaben ist nicht zulässig. Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Bei Projektfinanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit betragen die möglichen Kreditlaufzeiten bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr. Ferner kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Gebühren, Besicherungsstruktur) von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden. Bestellnummer: Datum: 12/2009

17 Wie sind die Konditionen? Bei Projektfinanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit gelten folgende Konditionen: Zinssatz: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht zu entnehmen. Die KfW behält sich bei Krediten mit Haftungsfreistellung vor, die Zuordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung gegebenenfalls anzupassen. Bei Krediten ohne Haftungsfreistellung kann bei einem Kreditbetrag über 10 Millionen Euro die Hausbank den Zinssatz in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers während der Dauer der Zinsbindungsfrist variieren, wobei ein Anheben des Zinssatzes über den zum Zusagezeitpunkt geltenden Maximalzinssatz in der jeweils zugesagten Preisklasse nicht zulässig ist. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist der Zinssatz fest für die gesamte Dauer der Zinsbindungsfrist. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht zu entnehmen, die unter der Fax-Nr oder im Internet unter abgerufen werden kann. Der Zinssatz ist für 3 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden. Wie erfolgt die Tilgung? Bei bankdurchgeleiteten Krediten nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit werden die von den Konsortialpartnern vereinbarten Tilgungsparameter von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Bei bankdurchgeleiteten Krediten sind vom Kreditnehmer für Projektfinanzierungen bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden grundsätzlich im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen. Der nicht von der Haftung freigestellte Teil des Kredits darf nicht vorrangig oder durch zusätzliche Sicherheiten abgesichert werden. Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit wird die von den Konsortialpartnern vereinbarte Besicherungsstruktur von der KfW übernommen, sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich für Projektfinanzierungen angesehen werden. Haftungsfreistellung Für bankdurchgeleitete Projektfinanzierungen beträgt die mögliche Haftungsfreistellung 50 %. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. Bestellnummer: Datum: 12/2009

18 Wie erfolgt die Antragstellung? Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen ist der Antrag bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit erfolgt die Antragstellung formlos direkt bei der KfW. Als Programmnummer für alle Projektfinanzierungen ist die 085 anzugeben. Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen mit Haftungsfreistellung und Projektfinanzierungen als Direktkredit sind folgende Unterlagen erforderlich: Komplettes Unterlagenset, das die arrangierende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, insbesondere: Projektbeschreibung, -struktur und -analyse, wobei die letztere vor allem die Projektstärken und Projektrisiken und Risikomitigation darstellt Cash Flow Modell inklusive Sensitivierungen, mit Beurteilung/Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Beratungsgesellschaft. Projektzeitplan Angaben und Bonitätsunterlagen (unter anderem Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres) zu den wesentlichen Projektbeteiligten (z. B. Projektsponsor, Generalunternehmer) einschließlich Referenzen (Entwurf eines) Indikativen Term Sheet (Finanzierungsstruktur, Laufzeit, Finanzkennzahlen, Sicherheiten, Margen und Gebühren) (Entwürfe der) Due Diligence Berichte (z. B. und sofern diese vorliegen Due Diligence Berichte zu Technik, Versicherung, Markt, Recht, Umwelt, Steuern) Entwürfe der Projekt-/Finanzierungsverträge Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der arrangierenden Bank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der arrangierenden Bank inklusive Votum Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW-Bankengruppe ("Konzernklausel"/Formularnummer ). Ferner, soweit anwendbar: Bestätigung der Hausbank oder der konsortialführenden Bank, dass 1. per Stichtag a. im Sinne ihrer Kriterien beim Antragsteller keine wirtschaftliche Überschuldung vorliegt, b. sie keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragstellers von mehr als 30 Tagen hat und c. bei Projektfinanzierungen als Direktkredit, dass der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Projektfinanzierungen als Direktkredit, dass der Antragsteller kein Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen. Die KfW behält sich vor, sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen und ergänzende Unterlagen anzufordern. In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei einem kumulierten Kreditbetrag größer 150 Millionen Euro im Rahmen des KfW-Sonderprogramms kann zur Entscheidungsfindung eine externe Expertise erforderlich sein. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Bei bankdurchgeleiteten Projektfinanzierungen mit Haftungsfreistellung sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: Antragsvordruck (Formularnummer ) inklusive der genauen Spezifizierung der Sicherheiten für den haftungsfreigestellten Kredit in der Kreditvariante (ggf. entsprechende Anlage zum Antrag) Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse" (Formularnummer ); bei Betriebsaufspaltungen, Konzernen oder Unternehmensgruppen ergänzt um ein aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen. Bei Projektfinanzierungen als Direktkredit stellt die konsortialführende Bank der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Immobilienfinanzierung Im Falle einer Immobilienfinanzierung mit anschließender Fremdvermietung ist die Bestätigung der Hausbank, dass keine Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke erfolgt, erforderlich. Bestellnummer: Datum: 12/2009

19 Anlage 4 zum Rundschreiben vom Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (über 3 Jahre) PROGRAMM-NR. 054, 055, 064 Nachrangkapital zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Produktfamilie Unternehmerkapital Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die KfW Nachrangdarlehen für Gründer, Freiberufler und Mittelständler an. Die Produktfamilie besteht aus den beiden Bausteinen, "ERP-Kapital für Gründung" für Existenzgründer und junge Unternehmen (bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme), "KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI)" für etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als 3 Jahren am Markt tätig sind. KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Damit unterstützt die KfW die Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung. Für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU- Definition der EU) gibt es ein spezielles KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen in der Fremdkapitaltranche (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Formular-Nr ). Wer kann Anträge stellen? Mittelständische in- und ausländische Unternehmen/freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen/freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Im Einzelnen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten: Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist, Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen. Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten. Die Antragsteller sind seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) und verfügen über eine ausreichende Bonität (1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit dabei nicht schlechter als 2,5 %). Hierzu gehört, dass sie positive Zukunftsaussichten aufweisen und insgesamt kreditwürdig sind. Bei Investitionen im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro) und freiberuflich Tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind: Tochtergesellschaften der o. g. deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland, sowie joint-ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Freistellungsvoraussetzung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Formularnummer ). Eine Antragstellung im KMU-Fenster ist möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. In diesem vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungs- Bestellnummer: Datum: 12/2009

20 dienstleistungen und Messeteilnahmen gemäß Art. 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 214/3 vom Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen", Formularnummer ). Was wird mitfinanziert? Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, z. B. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer. Im Falle einer Förderung im KMU- Fenster müssen diese vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Im Falle einer Förderung im KMU Fenster ist grundsätzlich Voraussetzung, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird. Die Angaben zum Beschäftigungseffekt unter Punkt 5 des Antragsformulars (Formularnummer ) sind zwingend erforderlich; ohne diese Information ist eine Zusage nicht möglich. Die Förderung von gewerblichen Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Darüber hinaus können Betriebsmittel in Höhe von 20 % der mit KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen geförderten Investitionen finanziert werden. Im KMU- Fenster sind auf Grund der Vorgaben des EU- Beihilferechts nur folgende 2 Maßnahmen als Betriebsmittel förderfähig: extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, Kosten für erste Messeteilnahmen Alle anderen Formen der Betriebsmittelförderung erfolgen außerhalb des KMU-Fensters. In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Kreditbetrag: maximal 4 Millionen Euro pro Vorhaben Bei Auslandsinvestitionen sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall von joint-ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem prozentualen deutschen Anteil gewichtete Wert der Gesamtinvestition maßgeblich. Ausnahme: Bei Investitionen in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-joint-venture-Partnern förderfähig. Wie werden die Mittel bereitgestellt? Erfüllt der Antragsteller die Fördervoraussetzungen, erhält er ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem klassischen Darlehen aus der Programmvariante Ergänzungsfinanzierung KfW-Unternehmerkredit zu KfAI ("Fremdkapitaltranche") und einem Nachrangdarlehen ("Nachrangtranche") besteht: Fremdkapitalund Nachrangtranche sind obligatorisch gleich groß. Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen möglich? Die Kombination einer Finanzierung aus dem Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen mit anderen Förderprogrammen der KfW ist zulässig. Nicht zulässig ist jedoch die Kombination mit dem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit. Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen. Welche Kreditlaufzeit ist möglich 10 Jahre bei beiden Tranchen. Wie sind die Konditionen? Zinssatz der Ergänzungsfinanzierung Unternehmerkredit zu KfAI (Fremdkapitaltranche): Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen. Die Fremdkapitaltranche wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Bestellnummer: Datum: 12/2009

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