Abrechnungsgrundlagen. Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten
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- Heiko Kirchner
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Transkript
1 Abrechnungsgrundlagen Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten
2 Umlagefähige Betriebskosten Gemäß Verordnungen
3 Abrechnungsgrundlagen warme Betriebskosten Verteilung nach HKVO Grundkosten (max. 50 %) Verbrauchskosten (max. 70 %) 3
4 Abrechnungsgrundlagen Umlagefähig innerhalb einer Heizkosten-/ Warmwasserkostenabrechnung nach der HKVO: 7 Heizungsbetriebskosten Brennstoffkosten Betriebsstrom (ca. 3% - 5 % der Brennstoffkosten) Bedienung, Überwachung, Pflege Wartung (Kessel, Brenner) Kehr- und Reinigungsgebühren der Abgasanlage Immissionsmessung Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung sowie die Gerätemiete und Wartung Eichkosten 4
5 Abrechnungsgrundlagen Umlagefähig innerhalb einer Heizkosten-/ Warmwasserkostenabrechnung nach der HKVO 8 Warmwasserbetriebskosten Die Kosten der Wassererwärmung (entsprechend 7 Absatz 2) Die Kosten der Wasserversorgung: Wasserverbrauch (KW f. WW) Grundgebühr, Zählermiete und Wartung Kosten der hauseigenen Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen sowie ggf. deren Zusatzstoffe 5
6 Abrechnungsgrundlagen Generell nicht umlagefähige Kosten: Weder bei umlagefähigen Betriebskosten gem. HKVO, Aufteilung innerhalb der Heizkosten-und Warmwasserabrechnung noch bei weiteren umlagefähigen Betriebskosten gem. BetrKV, Aufteilung innerhalb einer Betriebskostenabrechnung: Reparaturen Instandhaltungen Generell nicht umlagefähig! Verwaltungskosten 6
7 Abrechnungsgrundlagen Generell nicht umlagefähige Kosten: Verwaltungskosten sind: Nutzerwechselkosten - Kosten für die Aufteilung der Abrechnungsdaten Zwischenablesekosten - Kosten für eine zusätzliche Ablesung bei NW - Abrechnungsgebühr für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung 7
8 Heizkostenabrechnung Inhaltliche und formelle Anforderungen
9 Heizkostenabrechnung Ablesedienst: Der Ableser muss den Ablesetermin mindestens 1 Woche vorher ankündigen Ablesebeleg = Kopie an den Nutzer MDE = Kein Ausdruck an den Nutzer - auf Wunsch Ablesungen auf einem Quittungsblock - 9 Es muss für jeden Abrechnungszeitraum eine Ablesung durchgeführt werden
10 Heizkostenabrechnung Einzelabrechnung: Vertragspartner -> Auftraggeber Nutzer, Name und Anschrift Messdienstunternehmen Abrechnungs-/Versorgungszeiträume Nutzungsdauer (Nutzerwechsel) 10
11 Heizkostenabrechnung Heizkosten-/Warmwasserkostenabrechnung Versorgungszeitraum Heizung * und Versorgungszeitraum Warmwasser * (Zeit der Versorgung mit Wärme und/oder Warmwasser) * Aufteilung der Kosten bei Nutzerwechsel (HZG = Gradtage, WW = Kalendertage) 11 * Rechnungsdaten
12 Heizkostenabrechnung 12 Brennstoffe: lagerfähige Brennstoffe Anfangsbestand Anlieferungen Restbestand nicht lagerfähige Brennstoffe Anlieferung Verbrauch leitungsgebundene Versorgung (Fernwärme) Verbrauch Durchschnittsverbrauch der Abrechnungseinheit nur bei der Abrechnung für den Gebäudeeigentümer
13 Heizkostenabrechnung Ermittlung des Restbestandes: Brennstoffkosten Anfangsbestand + Anlieferungen - Restbestand (" first in first out ") 13 Brennstoffverbrauch - Gesamt
14 Heizkostenabrechnung Verteilung der Kosten für HZG und WW nach 7 und 8 HKVO Grundkosten Verbrauchskosten Preis je Einheit Einheiten des Nutzers Abrechnungsergebnis Gesamtkosten des Nutzers Vorauszahlungen Saldo (Guthaben oder Nachzahlung) 14
15 Heizkostenabrechnung Gesamtabrechnung Kostenaufstellung Ergebnis für die Hausverwaltung Gesamtabrechnung Nutzerübersicht Gesamtabrechnung Ablesewerte 15
16 Abrechnungsgrundlagen Gerecht verteilen - Fehler vermeiden Funkablesung Ablesung unabhängig von der Anwesenheit der Mieter Schätzungen vermeiden kostengerecht verteilen Weniger Ansätze für Rechtsstreitigkeiten Hohe Qualität durch automatisierte Ablesung Schreib- oder Übertragungsfehler sind nicht mehr möglich Optimierte Manipulationserkennung Z.B. Plombenbruch oder Demontage werden sicher erkannt und taggenau festgehalten 16
17 Abrechnungsgrundlagen Schnelle Erstellung der Abrechnung Keine Nachfolgetermine für nicht anwesende Mieter erforderlich Alle Ablesedaten liegen sofort vor Die Abrechnungserstellung wird nicht durch Nachzügler verzögert Garantierte Termine für korrekte Lieferung Fest vereinbarte Terminkette Kunde / Techem Vertragliche Fixierung von Service-Vereinbarungen 17
18 Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV ) zum Gemäß Bundesratsbeschluss vom
19 Der gesetzliche Hintergrund. Rund 30% des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf Wohngebäude. Rund 74% dieser Energie werden für das Beheizen der Räume verwendet, weitere 12% entfallen auf die Wassererwärmung. Somit ist die novellierte HKVO ein wichtiger Bestandteil des integrierten Energie -und Klimaprogramms der Bundesregierung. Denn die CO2-Emmissionen sollen im Jahr 2020 um 40% niedriger liegen als Was ändert sich mit der novellierten Heizkostenverordnung? - Wo kann für Sie Handlungsbedarf entstehen? 19
20 Änderungen in der HeizkostenV / 9 9 Abs. 1 Warmwasserkosten mit eigenen Wärmezählern erfassen. 1. Neu: Wärmezähler für die Warmwasserenergie ab Gilt bei allen Heizungsanlagen, die gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser bereitstellen Ausnahme: unzumutbar hoher baulicher und technischer Aufwand. Konkrete Beträge nennt die Verordnung allerdings nicht. 2. Neu: Leicht Modifizierte Formel nach Gesamtwarmwasser 3. Neu: Statt 18%, nun 32 kwh/m² Pauschale Wärmemengenzähler für WW sind ab 2014 Pflicht! 20
21 Techem - Positionierung Passiv: Techem empfiehlt, rechtszeitig den Einbau von Wärmezählern zu prüfen und nicht bis zum Stichtag zu warten. 21
22 Änderungen in der HeizkostenV / Abs. 2 Alte Erfassungsgeräte austauschen. Neu: Viele alte Erfassungsgeräte Altgeräte müssen bis spätestens durch zeitgemäße Technologie ersetzt werden. Auszutauschen sind: Heizkostenverteiler wie z.b. Verdunster, die vor Juli 1981 bereits installiert wurden. Warmwasserkostenverteiler, die vor dem 01. Januar 1987 eingebaut wurden. Folge: Abrechnung nicht rechtssicher, kann angefochten werden Wegfall des Bestandschutzes für ALT-VHKVs und WKVs! 22
23 Techem - Positionierung Aktiv: Seit einigen Jahren aktive Angebotserstellung mit Empfehlungen und auch Aktionen zur Umrüstung. Nun sicherlich verstärkter mit entsprechenden Hinweisen. 23
24 Fazit Energiesparen ist das Gebot der Stunde Mit Techem sind Sie aktuell informiert und für alle Veränderungen gerüstet. Der Gesetzgeber setzt die HeizkostenVO bewusst ein, Energiesparmaßnahmen zu fördern und zu fordern. 24 T t H i kv2009 df
25 Fragen und Schlusswort Bei offenen Fragen versuchen Sie es einmal unter Hier finden Sie die HKVO im Originaltext, unsere Broschüren dazu zum downloaden und vieles, vieles mehr. Danke 25
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