Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung; Anlagenplanungen in Lübeck und Neumünster

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1 Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung; Anlagenplanungen in Lübeck und Neumünster Dr.-Ing. Burkhard Weber Büro für Umwelt- und Verfahrenstechnik GmbH 1 Einführung Mit den Artikelverordnungen über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Anhang 23. AbwV) sind die künftigen Anforderungen an den Bau und Betrieb von MBA sowie Anforderungen an die Ablagerung von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen festgelegt worden. Durch den Verordnungscharakter und aufgrund der z. T. sehr konkreten Festlegungen im Detail hat der Gesetzgeber den Gestaltungs- und Interpretationsspielraum der Planer und Vollzugsbehörden sehr eingeschränkt. Positiv ausgedrückt sind die Anforderungsprofile an das Verfahrenskonzept und die Betriebsführung der MBA sowie an den Betrieb der Deponie bestimmt. MBA werden sich durch einen hohen technischen Standard und geringe Emissionen auszeichnen. Daraus resultieren Entsorgungspreise in einem überschaubaren Kostenfenster. Trotz der konkreten Festlegungen in den Verordnungen fallen bei näherer Betrachtung gewisse Spielräume, aber auch Regelungslücken und Unstimmigkeiten in den Texten auf. Wie bei allen jüngeren Gesetzgebungsverfahren sind Kompromisse aus verschiedenen Interessenlagen die Ursache. So lässt sich schon kurz nach In-Kraft-Treten der Verordnung eine große Kreativität in der technischen und juristischen Auslegung beobachten. Der Verordnungsgeber versucht diese Entwicklung über Stellungnahmen und Kommentierungen einzudämmen. Mögen die Klarstellungen für den künftigen Vollzug zu einer möglichst einheitlichen Rechtsinterpretation führen. Ein gewisser Gleichklang und eine interne Abstimmung der Vollzugsbehörden bei der Auslegung der Verordnung wäre zweckdienlich.

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3 MBA Lübeck und Neumünster BUV Dies gilt umso mehr, da in aktuellen Ausschreibungsverfahren die Verordnung als Planungsund Vergabegrundlage dient. Eine unterschiedliche Auslegung der Verordnung durch die Verfahrensanbieter würde zu nicht vergleichbaren Angeboten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das würde dem Ziel der Verordnungen widersprechen, mehr Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Im Folgenden wird auf die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. 2 Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) Mit Umsetzung der AbfAblV dürfen ab 2005 keine Abfälle mehr unvorbehandelt abgelagert werden. Ab 2009 müssen Deponien für MBA-Abfälle TA Si-Standard haben. Der Vollzug dieser Fristen wird zu einer Stilllegung vieler Deponien führen. Näheres wird in der Deponieverordnung (liegt im Entwurf vor) geregelt. Die AbfAblV wird i. w. den Abfallinput in die MBA über die Auswahl der zulässigen bzw. geeigneten Abfallarten, deren Stoffstromaufteilung in der mechanischen Stufe sowie die Art und Dauer der biologischen Behandlung bestimmen. Massenbilanz der mechanischen Stufe und Anlagenbedarf Künftig werden aus den Anlieferungsmengen von MBA ca. 50 % an heizwertreichen Abfällen und Metalle ausgeschleust werden müssen. Durch weitergehende Aufbereitung können daraus Sekundärbrennstoffe (SBS) zur energetischen Verwertung gewonnen werden. Zur thermischen Behandlung (TB) verbleibt auch ein kleiner Teil. Den biologischen Stufen (Vergärung und/oder Rotte) wird vorrangig nur noch die organikhaltige Fraktion aus dem Hausmüll zugeführt. Die Mitbehandlung von Klärschlamm ist möglich. Untersuchungs- und Nachweispflichten Mit der AbfAblV werden sowohl auf den Abfallbesitzer (=MBA-Betreiber) als auch auf den Deponiebetreiber im Rahmen der Eigenüberwachung umfangreiche Untersuchungs- und Nachweispflichten zukommen (s. Tab. 2-1 und 2-2). Erforderliche Behandlungszeiten in der biologischen Stufe Die in ihrem Zusammenhang miteinander korrelierenden, aber in ihrer festgesetzten Höhe nicht direkt miteinander korrespondierenden Parameter TOC Eluat, AT 4 und GB 21 erfordern bestimmte voneinander abweichende Behandlungszeiten (Spielräume).

4 BUV MBA Lübeck und Neumünster Abfallbesitzer = MBA-Betreiber 5 (6) Deponiebetreiber 5 (1)-(5), (7) Art und Nachweispflichten Art und Kontrollpflichten - Eigenüberwachung - Eigenüberwachung - Betriebstagebuch - Betriebstagebuch - Vorlage bei Behörde auf Verlangen - Vorlage bei Behörde auf Verlangen Häufigkeit Häufigkeit Je angefangene Mg - Annahmekontrolle von jeder Anlieferung mindestens einmal im Monat - stichprobenhafte Kontrollanalysen im - Verdachtsfall - Rückstellproben Annahmekontrolle - Sichtkontrolle auf Aussehen, Konsistenz, Farbe, Geruch - Feststellung von Masse und Abfallart Analysen (Deklarationsanalyse) Analysen (Kontrollanalyse) Anhang 2 - Parameterauswahl nach Auffälligkeit Anhang 2 Anhang 4 (3.2) - TOC Feststoff = 18 % oder - TOC Feststoff = 21 % oder - H 0 = kj/kg TS - H 0 = kj/kg TS - AT 4 = 5 mg O 2 /g TS oder - AT 4 = 10 mg O 2 /g TS oder - GB 21 = 20NI/kg TS - GB 21 = 30NI/kg TS - TOC Eluat = 250 mg/l - TOC Eluat = 300 mg/l Zusätzliche Anforderungen - Abtrennung heizwertr. Abfälle ( 4 (1), 4) - Ordnungsgemäße Ablagerung ( 4 (2), Anhang 3) - nach Verfüllung eines Deponieabschnittes Methanoxidationsschicht - Einbaufläche begrenzen - Abdeckung nicht beschickter Flächen - Einbaufläche profilieren (5 10 %) - Oberfläche glätten und abdecken - Einbaudichte alle Mg - Einbauwassergehalt < 35 % Tab.: 2-1 Untersuchungs- und Nachweispflichten nach AbfAblV 5

5 MBA Lübeck und Neumünster BUV Deponiebetreiber Abfallbesitzer MBA- Betreiber Nr. Parameter 1) Einheit Grenzwert Maximalwert Grenzwert Statische Methode Median 80 %- 4 von 5 Regel Perzentil Wertegrundlage = 12 Werte = 12 Werte 5 Werte 2 TOC Feststoff % TS = 18 = 21 = TOC Eluat mg/l = 250 = 300 = AT 4 mg/g TS = 5 = 10 = GB 21 NI/kg TS = 20 = 30 = 30 6 H 0 KJ/kg TS = = = ) Nr. 2 und Nr. 6 sowie 5.1 und 5.2 können jeweils gleichwertig angewandt werden Tab.: 2-2 Grenzwerte für die Ablagerung von MBA-Abfällen nach AbfAblV 5 Die Umsetzung der Anforderungen in die konkrete Anlagenplanung hat zum Ergebnis, dass die erforderliche Aufenthaltszeit in der biologischen Stufe von folgenden, grundsätzlich zu beachtenden Faktoren abhängt: - Abfallarten und deren Zusammensetzung - Stoffstromteilung in der mechanischen Stufe, Eigenschaften der Feinfraktion zur biologischen Behandlung - Art der biologischen Behandlung - Art und Einbindung der Vergärung - System und Steuerung der Rotte - Effizienz, Prozessstabilität der Systeme - Betriebsführung Nach bisherigem Kenntnisstand bestimmen der AT 4 - und der TOC Eluat -Grenzwert die erforderliche Rottezeit (s. Bild 2-1). Zum sicheren Unterschreiten der geforderten Grenzwerte sind beim rein aeroben Wandermietenverfahren Rottezeiten von ca. 12 bis 16 Wochen erforderlich (Betriebserfahrungen aus Niedersachsen). Eine Verkürzung der Rottezeit ist durch Prozessoptimierung oder durch Vorschaltung einer Intensivrottestufe (z. B. Tunnel) oder einer Vergärungsstufe zu erreichen. Bei statischen Systemen in der Nachrotte verlängern sich die Rottezeiten.

6 BUV MBA Lübeck und Neumünster Festlegung der Nachrottezeiten aus dem Verlauf der Atmungsaktivität (AT 4 ) für unterschiedliche Behandlungskonzepte AT 4 (mg O 2 /g TS) I II I = Gesamtrotte II = Nachrotte mit vorgeschalteter Teilstromvergärung III = Nachrotte mit vorgeschalteter Gesamtstromvergärung III Grenzwert = Rottedauer (Wochen) Bild 2-1: Festlegung der Rottezeiten für eine MBA nach AbfAblV Derzeit diskutierte sehr kurze Intensivrotte-Zeiten von 2 Wochen und der anschließende Ü- bergang in eine offene Nachrotte bergen die Gefahr von Nachrüstungsmaßnahmen, wenn die Ergebnisse aus Technikumsversuchen sich in der großtechnischen Praxis nicht bestätigen. Wir stehen einer derart weitgehenden Optimierung skeptisch gegenüber und berücksichtigen sie in unseren Planungen nicht. Vergärung Mit Vorschaltung einer Vergärung verkürzt sich die erforderliche Nachrottedauer auf 6 bis 8 Wochen, sofern die gesamte Feinfraktion zur biologischen Behandlung einer Gesamtstrom- Vergärung unterzogen wird. Werden nur Teilmengen anaerob vorbehandelt (Teilstrom- Vergärung), so verlängert sich die erforderliche Nachrottedauer auf 9 bis 13 Wochen, abhängig vom Verhältnis Vergärungsrückstände zu Unvergorenem in der Nachrotte.

7 MBA Lübeck und Neumünster BUV Nachrotte Zum sicheren Unterschreiten eines AT 4 -Wertes von < 20 mg O 2 /gts als Übergang zur offenen Nachrotte (nach 16 der 30. BImSchV) sind ca. 5 8 Wochen Rottezeit erforderlich. Aktuelle Untersuchungen weisen noch kürzere Zeiten aus. Der AT 4 -Wert von Vergärungsrückständen erfüllt mit 15 bis 25 mg O 2 /gts teilweise die Anforderungen der offenen Nachrotte. Wegen der Strukturarmut und erhöhter NH 3 -Gehalte ist jedoch direkt anschließend eine geruchs- und emissionsarme offene Nachrotte nicht möglich. Deponie TOC und Heizwert bestimmen die Abtrennung heizwertreicher Abfälle. In der AbfAblV ist in 4 (1), 4 die Genehmigung zur Ablagerung mechanisch-biologisch vorbehandelter Abfälle direkt mit der Forderung nach Abtrennung der heizwertreichen Abfälle in der MBA verbunden. Der Umfang an Ausschleusung heizwertreicher Bestandteile vor der Ablagerung wird durch die Begrenzung der TOC-Gehalte im Feststoff (TOC = 18 %) und des oberen Heizwertes (H 0 = kj/kg TS) bestimmt. Während der TOC-Gehalt durch konsequente Stoffstromtrennung (bezogen auf den Input ca. 50 %ige Entnahme der heizwertreichen Anteile vor der Ablagerung bzw. biologischen Behandlung) und weitestmöglichen Abbau der organischen Substanz in der Vergärung und/oder Rotte einzuhalten ist, konnte die sichere Einhaltung des H 0 -Wertes bisher in der Praxis nicht nachgewiesen werden. Für die Deponie verbleiben 30 bis 35 % der Anliefermenge. Es ist zwar ein Vermischungsverbot zur Einhaltung der Deponiekriterien formuliert, ein Vermischungsverbot zum Erreichen bestimmter Verwertungskriterien fehlt. 3 Auswirkungen der 30. BImSchV Die 30. BImSchV wird die bauliche Ausführung, die Prozessführung, das gesamte Luft- und Abluft/Abgasmanagementsystem sowie die Prozesskontrolle und Betriebsführung der MBA beeinflussen (s. Tab. 3-1). Die Anforderungen an die Emissionen können nur über ein ausgeklügeltes Konzept zur Abluftbehandlung erreicht werden. Dieses Konzept muss entlang der Abluft- und Abgasströme der mechanischen und biologischen Stufen entwickelt werden (s. Bild 3-1).

8 BUV MBA Lübeck und Neumünster Mindestabstand (als Sollbestimmung) Mindestabstand zu Wohnbebauung > 300 m Bauliche/verfahrenstechnische Anforderungen Einhausung aller Anlagenteile, Zugang über Schleusen mit Unterdruck Kapselung der Aggregate, alternativ Absaugung Vollständige Fassung und Reinigung der Abluft aus Rottevorgängen, Ausnahme: technisch einfache Nachrotte unter eng begrenzten Voraussetzungen Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Kreislaufführung von Luft und Wasser Ableitung der Abluft über Kamin Abwasser ist zu minimieren und zu behandeln Speicherkapazität für Abwasser ist vorzuhalten Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert Halbstundenmittelwert Monatsmittelwert Einzelmessung mg/nm 3 mg/nm 3 g/mg MBA GE/m 3 Gesamtstaub TOC Lachgas (N 2 O) Geruchsstoffe ) Dioxin < 0,1 mg/m 3 Messung und Überwachung Kontinuierliche Messungen - Gesamtstaub - TOC - Lachgas (N 2 O) - Abgasvolumenstrom - Abgastemperatur - Druck - Feuchtegehalt - Restabfall Input in die MBA Einzelmessungen/Begehungen - Geruch und Dioxine/Furane 1) zusätzlich: Kontrolle der Auswirkungen durch Begehungen gemäß VDI-Richtlinie 3940 Tab.: 3-1 Anforderungen an MBA gemäß 30. BImSchV (Teil 2) Die Regelungen sind weitgehend und detailliert. Dennoch bleiben Ungereimtheiten, weil die vorgeschriebene Entnahme der heizwertreichen Fraktion zwar die Einhaltung des TOC nicht aber die des oberen Heizwertes garantiert. Der Übergang zur offenen Nachrotte bei einem AT 4 -Wert von < 20 mg O 2 /gts stellt noch nicht eine emissionsarme Nachrotte im offenen Verfahren sicher.

9 MBA Lübeck und Neumünster BUV Zuluft Anlieferung/Aufbereitung Flachbunker Aggregate Staubfilter Abgasreinigung mit Biogasnutzung Abgas Hallenluft Bypass Zuluft Rotte Hallenluft Luftbefeuchter Biofilter Kamin Mietenluft Vorrotte Mietenluft Nachrotte Kühler Kühler Saurer Wäscher Saurer Wäscher RTO 1) 1) oder gleichwertig Vergärung alternativ Erdgas Aggregate Zuluft Hallenluft Fermenter Biogasreinigung BHKW Abgas Bild 3-1: Schematischer Aufbau eines Luft-/ Abgasmanagementsystems für eine MBA nach 30. BImschV 4 Geltungsbereich Mit der 30. BImSchV werden die Anforderungen an den Standort, Bau und Betrieb von Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen gestellt. Reine mechanische Aufbereitungsanlagen fallen demnach nicht in den Anwendungsbereich der 30. BImSchV. Diese Regelungslücke soll z. B. über Anforderungen an Anlagen zum Trocknen von Abfällen in der Neufassung der TA Luft aufgefangen werden. 5 Konsequenzen für Anlagenplanung und Ausschreibung Die Verfahrensschritte und Betriebseinheiten der MBA, die nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen geplant werden, müssen stark miteinander vernetzt werden. Dabei sind die einzelnen Behandlungsstufen sowie die Luft- und Prozessführung auf die Anforderungen der Abgasreinigung auszurichten.

10 BUV MBA Lübeck und Neumünster Das technische und wirtschaftliche Betriebsergebnis der MBA wird maßgeblich von der sinnvollen Kombination der Verfahren bestimmt. Das heißt hier, dass ein ganzheitlicher Planungsansatz für die mechanischen und biologischen Behandlungstechniken im Einklang mit den Abluftreinigungstechniken zu wählen ist. Dafür trägt der Planer die Verantwortung. Der Anlagenbauer hat für die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Komponenten, die er anbietet und liefert, gerade zu stehen. Der Betreiber muss dann letztlich mit qualifiziertem und motiviertem Personal eine aufgabengerechte Betriebsführung sicherstellen. Die Höhe der Emissionen und deren zeitliche Freisetzung im Behandlungsverlauf - insbesondere in der Rotte wird von der Betriebsführung und Prozesssteuerung beeinflusst. Daher sollten die rechtlichen Emissionsanforderungen nicht einfach über Vertragsbedingungen und Gewährleistungsanforderungen an den Generalunternehmer, Anlagenbauer oder Komponentenlieferanten weitergeleitet werden. Für die Ausschreibung von MBA nach Einzelgewerken wird die Definition von Schnittstellen zwischen Abfallbehandlung und Abgasreinigung entsprechend dieser Aufgabenstellung an Bedeutung gewinnen. Eine zu einseitige Durchleitung aller aus Bau und Betrieb von MBA erwachsenden Risiken auf den Anlagenbauer ohne Übernahme der aus der Betriebsführung und dem Abfallinput resultierenden Risiken durch den Betreiber führt zu unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnissen. Nur wenn bei der Ausschreibung von MBA, ob sie nun nach VOB oder VOL, ob sie verfahrensoffen oder verfahrensgebunden erfolgt, die - Rahmenbedingungen - Behandlungsziele - Schnittstellen und - der gewünschte Anlagenstandard in den Verdingungs- und Vertragsunterlagen eindeutig und rechtssicher definiert werden, ist sichergestellt, dass die eingehenden Angebote miteinander vergleichbar sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beurteilungskriterien vorher festliegen müssen und nicht nachgeschoben werden können. Dadurch wird auch vermieden, dass die für den späteren Anlagenbetreiber notwendige Betriebssicherheit der Anlagen nicht schon im Rahmen der Ausschreibung über Nebenangebote dem Wettbewerbsdruck zum Opfer fällt. Das heißt, der niedrigste Angebotspreis ist nicht allein das maßgebende Vergabekriterium, obwohl die Verführung insbesondere bei klammen Kassen oder dem Wunsch nach einem fantastisch günstigen Entsorgungspreis groß ist.

11 MBA Lübeck und Neumünster BUV Bei der Vergabeentscheidung spielen neben der Höhe der Investitionskosten die Betriebsund Gesamtentsorgungskosten eine zentrale Rolle. Durch die abhängig von Verfahren und Anbieter unterschiedlichen Stoffstromaufteilungen und Emissionen (Abwasser- und Abgasmengen) können sich bei den Jahreskosten stark von den Investitionskosten abweichende Rangfolge ergeben. 6 MBA Lübeck Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen, am Standort der Deponie Niemark eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu errichten. Für die MBA Lübeck sind neue Objekte zu errichten, es wird aber auch auf vorhandene Einrichtungen und Anlagen zurückgegriffen (Tab. 6-1). Die Entscheidung für die Planung der MBA wurde auf Basis einer Studie gefällt. Die dort untersuchte Nullvariante (Externe MVA und Schließung der Deponie Mitte 2005) wurde aus Kostengründen abgewählt. Bis 2005 abzuschreibende Restbuchwerte und erhöhte Rückstellungen für Stilllegung und Nachsorge gaben den Ausschlag. Diese erhöhten Kosten hätten den Verbrennungs- und Transportkosten hinzu gerechnet werden müssen. Die MBA Lübeck wird in die vorhandene Struktur der Deponie Niemark eingebunden. Basierend auf den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde ein differenziertes technisches Konzept für die mechanische Aufbereitung (MA) und die biologische Behandlung (BB) gewählt. In der MA werden über die Sichtung (Grobstoffe) und die anschließende Aufbereitung die heizwertreiche Fraktion sowie Metalle ausgeschleust. Für die BB verbleiben im wesentlichen die Feinfraktion aus dem Hausmüll und der mit zu behandelnde Klärschlamm. Die BB ist dreistufig vorgesehen: - Vergärung für etwa 75 % der Feinfraktion - Tunnelrotte für 25 % Feines und den Gärrückstand - Wandermiete für den Output der Tunnelrotte. Insgesamt ist eine Aufenthaltszeit in der BB von 14 bis 16 Wochen gegeben. Die Anforderungen bzw. Festlegungen von Bild 2-1 sind eingehalten.

12 BUV MBA Lübeck und Neumünster Bereich Eingangsbereich mit -Stauraum -Waage mit Büro -Probenahmestelle -Zwischenlager -Kleinanlieferbereich Fahrzeughalle, Werkstatt Abwasserbehandlung Deponie Thermische Behandlung Energetische Verwertung (EV) Status vorhanden vorhanden für Deponiefahrzeuge und Geräte vorhanden (Umkehrosmose) vorhanden extern extern: z. B. TEV Neumünster Straßen und Wege zur inneren Erschließung für die MBA Anlieferhalle der MBA Mechanische Aufbereitung der MBA Sozialtrakt der MBA Biologische Behandlung der MBA Biogasverwertung (BHKW) Abluftbehandlung Oberflächenwasserbehandlung Neubau Neubau Neubau/Neuanlage Neubau Neubau/Neuanlage Neubau/Neuanlage Neubau/Neuanlage Neubau Tab. 6-1: Bausteine der MBA Lübeck Die Abluftreinigung wurde entlang der Behandlungsstufen aufgebaut. Die Hallenabluft wird nach Staubabscheidung für die beiden Rottestufen genutzt. Das Abgas der Vergärungsstufe ist das Biogas, welches in einer BHKW-Anlage energetisch genutzt und damit quasi thermisch behandelt wird. Die hochbelastete Abluft der Tunnelrotte wird in einer regenerativen thermischen Oxidation (RTO) behandelt. Für die geringer belastete Abluft der Wandermiete wird ein Biofilter eingesetzt. Ammoniak wird über saure Wäscher entfernt. Mechanische Aufbereitung, biologische Behandlung und Abluftbehandlung bilden ein integrales System, in welchem alle Behandlungsstufen aufeinander abgestimmt wurden. Das Konzept von mechanischer Aufbereitung und biologischer Behandlung ist Bild 6-1 zu entnehmen. Das Konzept der Abluftbehandlung, welches auf die oben genannten Behandlungsstufen abgestimmt wurde, entspricht Bild 3-1.

13 MBA Lübeck und Neumünster BUV Input Restabfall/Klärschlamm Mg/a? 100% HWR grob/holz Mg/a? 5 % Sichtung/Zerkleinerung I Energetische Verwertung Mg/a? 40,5 % HWR mittel Mg/a? 35,5 % Mechanische Aufbereitung Zerkleinerung Siebung/Sichtung Metalle/Verwertung Mg/a? 2,5 % Inertes Deponie Mg/a? 1,5 % Homogenisierung / Bewässerung Biologische Behandlung Biogas Mg/a? 6 % Vergärung Tunnel Miete 3 Wochen 3 Wochen 8 Wochen Rotteverlust Wasserverlust / Organikabbau Mg/a? 19 % Inertes Mg/a? 1,5 % Deponie Niemark Mg/a a? 32 % Bild 6-1: MBA-Lübeck Input Mg/a (davon Mg/a Klärschlamm)

14 BUV MBA Lübeck und Neumünster Die Neubauten für die MBA werden aus drei großen, autonomen Baukörpern bestehen: Dies sind - die Anlieferungs- und Aufbereitungshalle mit angrenzendem Sozialtrakt, Werkstatt sowie Betriebsräumen für die Vergärung, Klärschlammanlieferung, - die Halle für die Tunnelrotte mit integriertem Raum für die regenerative thermische Oxidation (RTO), - die Halle für die Wandermiete mit angrenzendem Betriebsraum für die Ablufttechnik sowie angegliedertem Biofilter. Der Flächenbedarf für die MBA wird rund 5 ha betragen. Die Netto- Gesamtentsorgungskosten (anteilig für MBA, thermische Behandlung, energetische Verwertung, Transport und Deponie) wurden von uns zu rund 180 DM/Mg Input +/- x berechnet. 7 MBA Neumünster Die MBA Neumünster soll für die Abfälle aus Rendsburg-Eckernförde, Neumünster und Plön errichtet werden. Im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung unter Federführung der AWR (Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde) erhielt die FA. Umweltschutz Nord Kompostsysteme (UNK) den Zuschlag für Planung, Bau und Betrieb der MBA (zunächst für die Abfälle der Kreises Rendsburg-Eckernförde). Neumünster und Plön schlossen sich im Rahmen spezifischer Vertragsverhandlungen einem Entsorgungsverbund an. Als Standort der MBA wurde die Deponie Wittorferfeld festgelegt. Unser Büro war in die Vorüberlegungen zu Standortfindung und Anpassung des Deponiekonzeptes eingebunden. Die UNK-Stoffstromanlage, die technisch an die gültigen Artikelverordnungen angepasst wurde, ist ein Vollverwertungskonzept und weicht damit von dem Lübecker Verfahren ab. Der Deponie können theoretisch 3 % vom Input und die Schwerstofffraktion aus einer Feinaufbereitung zugewiesen werden. Eine Organik-Feinfraktion soll zu Zwecken der Bodensanierung verwertet werden. Die vorgesehene Rottezeit von 4 Wochen wäre auch nicht ausreichend, um die Anforderungen der AbfAblV einzuhalten. Das Verfahrens- und Massenfließbild des UNK-Konzeptes geht aus Bild 7-1 hervor. Wie in Lübeck soll die MBA in die Struktur der Deponie Wittorferfeld eingebunden werden. Die Stadtwerke Neumünster planen, eine thermische Ersatzbrennstoff-Verwertungsanlage (TEV) neben ihrem Heizkraftwerk zu errichten. Damit ist standortnah ein schlüssiges Gesamt-Entsorgungskonzept gegeben. Das differenzierte Konzept zur Abluftbehandlung sowie in groben Zügen die Massenbilanz ist mit den Lübecker Planungen vergleichbar. Der Unterschied liegt im Verbleib der Abfälle nach der biologischen Behandlung bzw. der mechanischen Nachbehandlung.

15 MBA Lübeck und Neumünster BUV BUTZ, 2001, stuft das UNK-Konzept als Fehlentwicklung ein. Die Verwertung der Organik- Feinfraktion zur Bodensanierung sieht er als ökologisch nicht vertretbar an. Er begründet das auch damit, dass immerhin fast ein Jahrzehnt äußerst kontrovers diskutiert wurde, ob die Ablagerung von MBA-Abfall auf Deponien zu vertreten ist. Das UBA stellte klar, dass Restabfall eine Schadstoffsenke ist und MBA-Abfälle auf TA Si-Deponien abgelagert werden können. Ein Teil dieser Abfälle soll nun als Zuschlagstoff für die Bodensanierung dienen. BUTZ sieht das als ökologisch bedenklich an. Die Firmen UNK und BIODEGMA antworteten auf den Vorwurf von BUTZ und stellten fest: - Eine ausschließliche Verwertung von Feinfraktionen aus der MBA in Bodenreinigungsanlagen ist nicht beabsichtigt. Es sollen dort solche Fraktionen verwertet werden, deren Schadstoffgehalte den Output -Grenzwerten der jeweiligen Anlage entsprechen bzw. den zulässigen Gehalten am Einbauort der Böden. Diese Fraktionen werden nicht produziert, wenn die Anlagentechnik, die Qualität des Ausgangsmaterials oder die Genehmigungssituation dieses nicht zulassen. Für die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens ist dies nur von geringer Bedeutung. - Wir machen darauf aufmerksam, dass Organikfeinfraktionen auch anderweitig verwertet/beseitigt werden können. So ist es möglich, diese Fraktionen dem heizwertreichen Anteil zuzuschlagen. Die Organikfeinfraktion ist nicht mit dem Material identisch, das in dem Artikel als MBA-Feinfraktion bezeichnet wird. Vielmehr wird die Organikfeinfraktion durch eine aufwendige Feinaufbereitung hergestellt. Das Verhältnis der Teilfraktionen aus diesem Verfahrensschritt ist variabel und hängt vom Ausgangsmaterial ab. Damit wird erreicht, dass die Schadstoffe größtenteils aus der Organikfeinfraktion entfernt und beispielsweise in die Staubfraktion überführt werden. Diese stellt dann die Schadstoffsenke dar und wird entsprechend verwertet. Die Sichtweise von BUTZ und die Stellungnahme von UNK/BIODEGMA ist im vollständigen Wortlaut der Zeitschrift WLB (Heft 7-8, Heft 9) zu entnehmen. Wer sich ein vollständiges Bild machen will, möge dort oder unter nachlesen. Das LANU hat in diesem Genehmigungsverfahren eine möglicherweise schwere Aufgabe. Es muss entscheiden und belegen, ob es sich nach BUTZ um eine Fehlentwicklung handelt, indem UNK Regelungslücken in bestehenden Rechtsvorschriften ausnutzt oder das Konzept den Grenzbereich des rechtlich Zulässigen überschreitet. Nach Einschätzung von UNK/BIODEGMA hat BUTZ eine pauschale Abqualifizierung des beabsichtigten Einsatzes von Hilfssubstraten in begrenzten Mengen vorgenommen.

16 BUV MBA Lübeck und Neumünster MBA-Stoffstromanlage für Rendsburg-Eckernförde, Neumünster und Plön; Input Mg/a Anlieferung Gewerbe- und Hausmüll Mg/a? 100% Metalle/Verwertung Mg/a? 3 % Heitwertreiche Grobfraktion Mg/a? 35 % Mechanische Aufbereitung Zerkleinerung Absiebung Homogenisierung Bewässerung Inertes Deponie Mg/a? 3 % Energetische Verwertung Mg/a? 49 % Biologische Behandlung BIODEGMA- Verfahren Intensivrotte, 4 Wochen Rotteverlust Wasserverlust / Organikabbau Mg/a? 18 % Heizwertreiche Mittelfraktion Mg/a? 8 % Absiebung Feinaufbereitung Absiebung Windsichtung Intensivrotte, 4 Wochen Heizwertreiche Feinfraktion (Leichtstoff-/Staub- Fraktion) Mg/a? 6 % Schwerstoff-Fraktion Deponiewegebau Straßenzuschlagmaterial Mg/a? 10 % Organik-Feinfraktion Bodensanierung Deponieabdeckung Mg/a? 17 % Bild 7-1: MBA-Neumünster (Input Mg/a)

17 MBA Lübeck und Neumünster BUV Die Gesamtentsorgungskosten für die MBA Neumünster wurden in den KN veröffentlicht. Nach Anpassung der technischen Konzeption an die gültigen Artikelverordnungen betragen sie: 140,12 DM/Mg für Rendsburg-Eckernförde und 167,12 DM/Mg für Neumünster und Plön. Danksagung Mein Dank gilt dem Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Entsorgung (IBA), Hannover, und da insbesondere Herrn Dr.-Ing. Ketel Ketelsen. Mit dem Büro IBA haben wir die MBA Lübeck geplant. Wichtige Hinweise und Textquellen wurden der IBA-Veröffentlichung in Müll & Abfall entnommen, die teilweise auf der Planung für Lübeck basiert. Mein Dank geht auch an die Herren Held, Lüerssen und Seeger von den Entsorgungsbetrieben Lübeck, mit denen das MBA-Konzept für die Hansestadt entwickelt wurde. Literatur Butz, Wolfgang Entwicklung der MBA vor dem Hintergrund der Ablagerungsverordnung und der 30. BImSchV. Wasser, Luft, Boden (WLB), Heft 7-8 (2001) Ketelsen, Ketel, Elmar Bröker und Elisabeth Fehre Auswirkungen der 30. BImSchV und AbfAblV auf Bau und Betrieb von MBA und Deponie". Müll und Abfall, Heft 8 (2001): Umweltschutz Nord und Biodegma Firmenunterlagen und MBA-Konzept (vorgestellt auf den Kasseler Abfallwirtschaftstagen 2001) Umweltschutz Nord und Biodegma Stellungnahme zum Beitrag von W. Butz". Wasser, Luft, Boden (WLB), Heft 9 (2001)

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