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2 Seite 2 Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH

3 Vorwort Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer oder weniger bildlich gesprochen ist ein neues Konzept noch keine Garantie für Fortschritt, Verbesserung und Veränderung in unserer täglichen Arbeit im Dienst von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Ein neues Konzept will umgesetzt werden, es muss verwirklicht werden, es braucht engagierte Lehrerinnen und Lehrer, welche die Theorie, die Anliegen und Schwerpunkte inhaltlich umsetzten, oder anders gesagt, sich vom Konzept überzeugen lassen und es in ihrem Berufsalltag mit Leben erfüllen. Das neue Konzept ist vielversprechend. Es ist eine Chance, der zentralen Herausforderung der öffentlichen Schule, der heterogenen Zusammensetzung der Klassen, den Bedürfnissen aller Kinder aber insbesondere jenen mit besonderen Bedürfnissen, besser zu entsprechen durch: vermehrtes systemisches Arbeiten (Kind, Eltern, Lehrpersonen, Lehrerteams, Schulleitung, spezialisierte Instanzen,... arbeiten eng zusammen.) Schulversagen ist normal und Störungen im Lernen gehören zu einer Schullaufbahn. Die traditionelle Sicht und Begründung des Schulversagens ist noch allzu oft individuumzentriert. Wir alle wissen, das Schulversagen nach multifaktoriellen Erklärungen verlangt - tragen wir aber diesem Wissen in unserer täglichen Arbeit auch genügend Rechnung? Schulschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern können nicht nur auf Grund von Persönlichkeitsmerkmalen verstanden werden. Sie sind keine statischen Eigenschaften eines Kindes, sondern müssen im Zusammenhang mit schulischen und familiären Bedingungen gesehen werden und es gilt, alle vorhandenen Ressourcen im Umfeld des Kindes zu nutzen. Präventiv wirkt hier eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten: Schüler, Eltern, Lehrperson der Regelklasse, der Lehrperson der Pädagogischen Schülerhilfe, des Lehrerteams, der Schulleitung und eventuell spezialisierten Instanzen. Das hat zur Folge, dass weniger das Kind im Zentrum steht, sondern dass alle möglichen Ressourcen im Umfeld aktiviert werden. Dieser Ansatz zeigt sich darin, dass für jedes Kind ein Förderkonzept ausgearbeitet wird, welches auch das Umfeld des Kindes in Schulschwierigkeiten in die Planung und Umsetzung der pädagogischen Massnahmen einbezieht. Diese Zusammenarbeit kann die Kompetenzen der Regelschule erweitern und sie entlasten, weil sie durch Fachpersonen unterstützt wird. Andererseits verlieren die Fachpersonen durch die enge Kooperation mit der Regelschule den Bezug zur Norm weniger. förderdiagnostisches Vorgehen Hervorzuheben neben vielen anderen wertvollen Aspekten förderdiagnostischer Arbeitsweise ist, dass bei diesem Ansatz diejenigen diagnostischen Informationen die wichtigsten sind, die einer optimalen Förderung dienen. Für eine gute Förderung sind die Schwächen des Kindes mit besonderen Bedürfnissen nicht das Entscheidende. Viel wichtiger sind die Stärken und Ressourcen des Kindes und des Umfeldes, auf die in der Förderung aufgebaut werden kann. Somit tritt vorwiegend defizit-orientiertes Denken und Handeln in den Hintergrund. Förderdiagnostisches Vorgehen wird auch als Prozess verstanden. Schulschwierigkeiten sind durchaus pädagogischen Massnahmen zugänglich und folglich sind getroffene Massnahmen regelmässig zu überprüfen. Delegation von Kompetenzen nach unten verbunden mit geringerem administrativen Aufwand (in der Zusammenarbeit von Amt für Sonderschulwesen, Schulleitung und spezialisierten Instanzen bei Aufnahme und Austritt aus der PSH,...) Bis anhin mussten die Kinder, die in die PSH aufgenommen werden sollten dem Amt für Sonderschulwesen gemeldet werden, das dann über die Anträge zu befinden hatte. Auch alle Veränderungen im Schülerverzeichnis und Stundenplan während des Jahres mussten durch die PSH-Lehrpersonen mittels Formularen übermittelt werden. Diese zentralistische Pensenverwaltung wird vom neuen Konzept durch Delegation von Kompetenzen zu Gunsten eines flexibleren und administrativ weniger aufwändigen Einsatzes der pädagogischen Schülerhilfe aufgegeben. Hugo Berchtold Pädagogischer Berater des Amtes für Sonderschulwesen Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH Seite 3

4 Pädagogische Schülerhilfe (PSH) Konzept der Pädagogischen Schülerhilfe 1. Definition Die Pädagogische Schülerhilfe unterstützt Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen, die in der Regelklasse integriert sind. 2. Generelle Zielsetzung Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen verlangt nach einem differenzierten Unterricht, der den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. Folglich darf sich Pädagogische Schülerhilfe nicht lediglich auf das Kind beschränken, sondern muss auch seiner spezifischen Situation innerhalb der Klasse Rechnung tragen. Seite 4 Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH

5 3. Spezifische Zielsetzung Die Pädagogische Schülerhilfe bietet eine gezielte Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen: Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbehinderung, Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsschwäche, Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten, Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Problemen, Rolle der PSH-Lehrperson Die PSH-Lehrperson stellt eine globale Unterstützung für die Klassenlehrperson dar, die sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert und bietet vielfältige Formen der Zusammenarbeit wie Beratung, Team-Teaching, Förderung im Klassenzimmer, Einzelförderung oder Arbeit in Kleingruppen,... an. Die PSH-Lehrperson stellt in diesem Sinne eine Ressource für die Klassenlehrperson und für das gesamte Schulzentrum dar und ist Ansprechpartner für Fragen, die im Zusammenhang mit Kindern in Schulschwierigkeiten stehen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, ist eine konstante Weiterbildung unabdingbar. 5. Schwerpunkte 5.1 Ganzheitliche Förderung Günstige Lernvoraussetzungen müssen vorhanden sein, bevor spezifische Lösungsstrategien in den schulischen Bereichen erarbeitet werden. Schulische Probleme sind immer mit dem gesamten Umfeld des Kindes in Beziehung zu setzen. Die Beziehungen zur Klassenlehrperson, zu den Mitschülerinnen und Mitschülern, zum familiären Umfeld sowie die Einstellung des Kindes und seines Umfeldes zur Schule und zur Leistungserwartung allgemein spielen dabei eine zentrale Rolle. Eine systemische Auseinandersetzung, die das gesamte Umfeld des Kindes einbezieht, ist folglich unabdingbar. Die Einstellung der Klassenlehrperson, der Eltern und des Kindes selber gegenüber individuellen Unterschieden zu thematisieren und gemeinsam zu reflektieren, ist ein ebenso zentraler Aspekt der heilpädagogischen Arbeit der PSH-Lehrperson wie die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Förderung seines Bewusstseins um seine eigenen individuellen Fähigkeiten. Die ganzheitliche Förderung strebt eine Verbesserung des Selbstvertrauens, der Selbständigkeit, -kontrolle, -einschätzung, Kommunikationsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit, der verschiedenen Wahrnehmungsbereiche sowie eine Modifikation von hemmenden Verhaltensmustern an. 5.2 Die spezifische Förderung Die spezifische Förderung baut auf den Stärken und Schwächen des Schülers oder der Schülerin auf. Die individuelle Betreuung oder der Unterricht in Kleingruppen bietet in der Regel ideale Voraussetzungen, damit ein Kind elementare Lernvoraussetzungen aufarbeiten und sich spezifische Lerninhalte aneignen kann. Dabei muss die PSH- Lehrperson das Repertoire der herkömmlichen Unterrichtsmethoden erweitern, den unterschiedlichen Lerntypen und -rhythmen, dem Vorwissen, den früheren Lernerfahrungen und dem Arbeitsverhalten Rechnung tragen, sinnvolle Lösungsstrategien ausarbeiten, verschiedene Lernkanäle ansprechen, adäquate Hilfs- und Unterrichtsmaterialien einsetzen, Lernstrategien vermitteln Arbeitsfelder Die Pädagogische Schülerhilfe umfasst verschiedene Arbeitsfelder: Die Prävention ist vor allem im Bereich der Unterstufe eine zentrale Aufgabe der Pädagogischen Schülerhilfe und soll verhindern, dass sich Teilleistungsschwächen zu Lernbehinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten zu Verhaltensstörungen entwickeln. Die PSH-Lehrperson kann auch von der Kindergärtnerin beratend zu Hilfe gezogen werden. In Einzelfällen können auch Kinder des Kindergartens betreut werden. Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH Seite 5

6 6.1 Die Arbeit mit dem Kind Die direkte Arbeit mit dem Kind ist nach wie vor eine zentrale Aufgabe der PSH-Lehrperson. Das Kind soll aktiv in die Planung und Umsetzung des Förderkonzepts einbezogen werden. 6.2 Die Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson Die PSH-Lehrperson ist eine Stütze für die Klassenlehrperson, welche die pädagogische Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse trägt. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehrperson und der PSH-Lehrperson ist unabdingbar, wenn ein Kind für die PSH gemeldet wird oder bereits von dieser Massnahme profitiert, besonders wenn es darum geht, die Gesamtsituation des Kindes zu evaluieren, seine Stärken und Schwächen zu definieren sowie ein entsprechendes Förderkonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Allgemeine pädagogische Probleme, methodisch-didaktische Aspekte, unterrichtsintegrierte Prävention und Fördermassnahmen, adäquate Hilfsmittel, Unterrichtsreflexion usw. bilden ebenfalls Gegenstand der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Klassenlehrperson und PSH-Lehrperson. 6.3 Die Zusammenarbeit mit den Eltern Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung, damit ein Kind im Rahmen der Pädagogischen Schülerhilfe unterstützt werden kann. Die Eltern werden in die Umsetzung des Förderkonzepts eingebunden. Regelmässige Aussprachen sind notwendig, um gegenseitige Erwartungen zu klären und Informationen weiterzuleiten. 6.4 Koordination Die PSH-Lehrperson koordiniert die Massnahmen der verschiedenen schulexternen Dienststellen und arbeitet mit diesen zusammen: Amt für Sonderschulwesen, EBKJP, Frühberatungsdienst... Falls notwendig, weisen die PSH- Lehrperson und die Klassenlehrperson die Eltern auf die Möglichkeiten einer Therapie oder einer Abklärung durch eine spezialisierte Instanz hin. Eine entsprechende Anmeldung kann nur im Einverständnis der Eltern erfolgen. Psychologinnen und Psychologen sowie andere Therapeutinnen und Therapeuten unterstützen die Massnahmen der PSH im Rahmen von Abklärungen, Supervisionen, Therapien usw. 7. Arbeitsformen der PSH Die PSH-Lehrperson wählt in Absprache mit der Klassenlehrperson die geeigneten Arbeitsformen. Sie arbeitet sowohl im Klassenzimmer wie auch im PSH-Lokal: 7.1 Im Klassenzimmer und im Schulhaus Gerade im Hinblick auf die Forderung, dass der Pädagogischen Schülerhilfe eine wichtige Aufgabe im Bereich der Differenzierung zukommt, ist die klassenintegrierte Arbeit zu bevorzugen. Es bieten sich hier vielfältige Arbeitsformen an: Beobachtung des Kindes und seines unmittelbaren schulischen Umfeldes, der Klassenlehrperson die Möglichkeit bieten, gezielte Beobachtungen in der Klasse durchzuführen, während die PSH-Lehrperson unterrichtet, 10. Ablaufschema Einzelförderung oder Arbeit mit einer Kleingruppe, Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer, Team-Teaching, Mitarbeit im Lehrerteam,... Die Mitarbeit an Schulprojekten und ausserschulischen Tätigkeiten bietet der PSH-Lehrperson die Möglichkeit, Kinder mit Schulschwierigkeiten in anderen Situationen zu beobachten und zu erleben und eröffnet deshalb neue Perspektiven. 7.2 Im PSH-Lokal Die individuelle Förderung eines Kindes oder einer Kleingruppe in einem speziellen Lokal kann notwendig sein, um gezielt an Basisfunktionsförderung, Verhaltensmodifikation, Lücken schliessendem Lernen zu arbeiten oder wenn speziell aufwendig Hilfsmittel und Methoden eingesetzt werden. Damit unterrichtsnahe Förderung möglich ist, braucht es auch in diesem Falle klare Absprachen mit der Klassenlehrperson. 8. Meldung In der Regel ist es die Klassenlehrperson, die ein Kind mit Schwierigkeiten für die Pädagogische Schülerhilfe meldet. Ebenso kann eine Meldung von den Eltern, dem Schüler oder der Schülerin selber oder Seite 6 Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH

7 einer spezialisierten Instanz ausgehen. In jedem Fall aber müssen die Eltern über die Meldung unterrichtet werden und damit einverstanden sein. Es ist die Aufgabe der PSH-Lehrperson auf die Meldungen einzugehen und die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Nach der Meldung eines Kindes folgt eine kurze Phase der Beobachtung. Nach Abschluss der Beobachtungsphase wird entschieden, ob das Kind von der PSH-Lehrperson in direkter Arbeit betreut werden muss oder ob durch Beratung der Klassenlehrperson und der Eltern sowie klaren Vereinbarungen den Bedürfnissen des Kindes Rechnung getragen werden kann. 9. Förderung in der Pädagogischen Schülerhilfe Die PSH-Lehrperson und die Klassenlehrperson arbeiten in enger Zusammenarbeit ein Förderkonzept aus, welches die Schwierigkeiten beschreibt und auf den Stärken des Kindes und seines Umfeldes aufbaut. Gemeinsam werden die generellen und spezifischen Ziele definiert, Vorgehen und Mittel festgelegt und die Aufgaben aller Beteiligten (Klassenlehrperson, PSH-Lehrperson, Kind, Eltern, Therapeutin oder Therapeut,...) festgehalten. Das Einverständnis aller Beteiligten ist notwendig, vor allem aber muss der Schüler oder die Schülerin mit dem Förderkonzept einverstanden und zur Mitarbeit bereit sein. Das Förderkonzept wird zeitlich begrenzt. Regelmässig findet mit der Schülerin oder dem Schüler im Sinne der formativen Beurteilung eine Überprüfung der vereinbarten Lernziele statt. Ebenso sind regelmässige Kontakte mit den Eltern notwendig. Nach Ablauf der zum vornherein festgehaltenen Dauer des Förderkonzepts erfolgt eine Evaluation, an der alle beteiligten Personen teilnehmen. Es wird überprüft, welche Ziele erreicht und welche Mittel effizient waren. Das Ergebnis der Evaluation zeigt, ob sich die Förderung durch die Pädagogische Schülerhilfe erübrigt, oder ob die Massnahme verlängert wird. Es ist wünschenswert, die direkte Arbeit der PSH-Lehrperson mit dem Kind zu unterbrechen. 9.1 Förderung nach offiziellem Lehrplan Kann der Schüler oder die Schülerin mit der Unterstützung durch die Pädagogische Schülerhilfe die Lernziele des offiziellen Lehrplans voraussichtlich erreichen, wird in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen die Förderung geplant. Bei diesen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Beurteilung wie in der entsprechenden Regelklasse. 9.2 Förderung nach individuellen Lernzielen Wenn das Unterrichtsprogramm der Regelklasse den Schüler/die Schülerin trotz besonderer Bemühungen der Lehrperson oder trotz Unterstützung der PSH-Lehrperson dauernd überfordert, kann eine Förderung nach reduziertem Programm zwischen: Erziehungsberechtigten, Klassenlehrperson, PSH-Lehrperson, Schulleitung, vereinbart werden. Bevor diese Vereinbarung getroffen wird, empfiehlt sich der Beizug einer spezialisierten Instanz, die Bewilligung durch das Amt für Sonderschulwesen ist notwendig. Wenn eine Vereinbarung getroffen worden ist, ersetzt ein Lernbericht die offizielle Bewertung. Das Zeugnis enthält im weiteren den Eintrag Reduziertes Programm in Deutsch und/oder Mathematik. Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH Seite 7

8 ORGANISATION IN DEN REGIONEN / VORSCHLAG FÜR DIE SCHULLEITUNGEN Pensenzuteilung: Jede Region erhält eine fixes Pensum zugeteilt. Kriterien, die zur Zuteilung führen, sind : Gesamtschülerzahl besondere Schwierigkeiten / Behinderungen Anzahl der Schulorte Zusammensetzung der Abteilungen Falls die aufgrund der oben erwähnten Kriterien erfolgte Stundenzuteilung für eine Region nicht ausreicht, kann das Departement für Erziehung, Kultur und Sport in Ausnahmefällen weitere Stunden zuteilen. Dazu braucht es ein entsprechendes Gesuch der Schulleitung mit einem klaren Bedürfnisnachweis. Verwaltung des zugeteilten Pensums Innerhalb einer PSH-Region kann das zugeteilte Pensum autonom verwaltet werden. Die PSH-Lehrpersonen legen in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen die Bedürfnisse der einzelnen Schulorte fest. Basierend auf dieser Bedürfnisabklärung entscheidet die Schulleitung der Standortgemeinde in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen über den zeitlichen Einsatz der PSH-Lehrpersonen für den jeweiligen Schulort. Falls es sich als notwendig erweist, kann das Amt für Sonderschulwesen einbezogen werden. Verändert sich im Verlaufe der Schuljahres innerhalb der Schulregion die Bedürfnisse, kann die Schulleitung der Standortgemeinde in Absprache mit den PSH-Lehrpersonen Änderungen anbringen. Die Schulleitungen der betroffenen Schulorte sind zu informieren. Die Schulleitung der Standortgemeinde informiert generell die Schulleitungen der einzelnen Schulorte der PSH-Region, verteilt die administrativen Unterlagen und regelt die anfallenden administrativen Aufgaben wie z. B. die Subventionierung der Lehrmittel, Meldung des Lehrpersonals, Meldung der Stellvertretungen... Interne Evaluation Die PSH-Lehrpersonen müssen ihre Arbeit gut dokumentieren und jeder Zeit gegenüber der verantwortlichen Schulleitung Rechenschaft ablegen können: Anwesenheitsplan im jeweiligen Schulort mit den Klassenlehrpersonen abgesprochener zeitlicher Einsatzplan eine Liste der Schülerinnen und Schüler, die von der PSH- Lehrperson betreut werden oder im Verlaufe des Schuljahres betreut wurden Form der Betreuung: individuell, in der Gruppe, Team- Teaching, Beobachtungen in der Klasse, Beratung der Klassenlehrperson, Kontakte mit spezialisierten Instanzen... ausgearbeitete Förderkonzepte Die PSH, ihre Funktionsweise, die Prioritätensetzung usw. sollen an den Teamsitzungen der Lehrpersonen regelmässig besprochen werden. Externe Evaluation Sämtliche Unterlagen der internen Evaluation sind unter anderem auch Gegenstand der externen Evaluation. Das Amt für Sonderschulwesen wird periodisch gemeinsam mit der Schulleitung und den PSH-Lehrpersonen die Situation analysieren. Das Schulinspektorat nimmt gegebenenfalls an der externen Evaluation teil. Seite 8 Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH

9 PFLICHTENHEFT FÜR LEHRPERSONEN DER PÄDAGOGISCHEN SCHÜLERHILFE I. Grundlagen Das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962 Das Dekret über die Hilfs- und Sonderschulen vom 25. Juni 1986 und das entsprechende Ausführungsreglement vom 25. Feb Das Pflichtenheft gründet auf dem Konzept der Pädagogischen Schülerhilfe. ll. Arbeitsbereiche der PSH-Lehrperson a) Kind/Klasse Die PSH-Lehrperson unterstützt und fördert Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen. Die Intervention der PSH-Lehrperson richtet sich auf die Kinder in Schulschwierigkeiten. Sie unterstützt die Klassenlehrperson bei der Wahrnehmung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und unterstützt sie in ihren Bemühungen, den unterschiedlichen Bedürfnissen durch einen differenzierten und angepassten Unterricht gerecht zu werden. Dafür bezieht sie die Ressourcen der Kinder und des Umfeldes mit ein. Schulschwierigkeiten werden dabei nicht nur als Persönlichkeitsmerkmale eines Kindes gesehen, sondern das Gesamtbild der Schwierigkeiten ergibt sich auch aus dem sozialen und schulischen Umfeld des Kindes. b) Zusammenarbeit, Koordination Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, Klassenlehrpersonen, der Schulleitung und evtl. weiteren Beteiligten wie spezialisierten Instanzen,... Die PSH-Lehrperson unterstützt und koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die PSH-Lehrperson informiert die Schulleitung entsprechend den gemeinsam festgelegten Richtlinien. c) Lehrerteam Die PSH-Lehrperson ist Mitglied des Schulhausteams. Sie ist Ansprechpartner und Ressource für die Lehrpersonen im Hinblick auf Schulschwierigkeiten und Integration. d) Administration Die PSH-Lehrperson dokumentiert ihre Arbeit. III. Arbeitszeit Die PSH-Lehrperson weist das vom Departement bewilligte Pensum in einem Anwesenheitsplan aus. Arbeitsbereich a Die Unterrichtszeit wird bei einem Vollpensum auf alle 9 Halbtage der Schulwoche verteilt, bei kleineren Pensen ist eine Verteilung unter pädagogischen Gesichtspunkten vorzunehmen. Arbeitsbereich b d: Für die Beratung, die Beobachtung von Kindern in der Klasse, die Zusammenarbeit mit den Eltern und den spezialisierten Instanzen und die Unterstützung der Lehrerteams werden folgende Zeitgefässe zur Verfügung gestellt: Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH Seite 9

10 IV. Präzisierungen zum Ablaufschema des Konzepts Meldungen erwidern 1. Die PSH-Lehrperson geht auf Meldungen von Schülerinnen und Schülern, Klassenlehrpersonen, Eltern oder spezialisierten Instanzen,... ein. 2. Die PSH-Lehrperson klärt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die jeweilige Situation. Die Meldung eines Kindes für die PSH zeigt an, dass einem Problem eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; sie bringt aber auch Erwartungen zum Ausdruck. Eine Klärung der Situation ist erforderlich, um den Bedürfnissen des Kindes angemessen entsprechen zu können. Beobachtungsphase 1. In einer ersten Phase wird das Kind im schulischen Umfeld beobachtet. 2. Weiter ist mit den verschiedenen betroffenen Personen Kontakt aufzunehmen (Klassenlehrperson, Eltern, spezialisierte Instanzen,...). 3. Die Interventionsformen werden in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson festgelegt. Die Abklärungsphase kann ergeben, dass sich eine direkte Arbeit der PSH-Lehrperson mit dem Kind nicht als notwendig erweist. Adäquate Strategien werden in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, den Eltern und/oder mit den spezialisierten Instanzen ausgearbeitet. Förderkonzept In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson wird ein Förderkonzept ausgearbeitet, das folgende Angaben enthält: Stärken und Schwächen des Kindes, generelle und spezifische Ziele, die Art und Weise der Intervention (in der Klasse, mit der Klasse, im PSH-Lokal, in der Gruppe,...), konkrete Aufgaben aller beteiligten Personen (PSH-Lehrperson, Klassenlehrperson, Eltern, Kind...), Dauer der Intervention, Unterschrift aller Beteiligten. PSH-Lehrperson und Klassenlehrperson legen gemeinsam fest, wer für die Durchführung der einzelnen Massnahmen verantwortlich ist. Sie unterbreiten dem Kind sowie den Eltern die vorgesehenen Massnahmen. Dadurch werden diese zu Beteiligten des Förderkonzepts. Während der Umsetzung sind die Eltern regelmässig zu informieren. Evaluation 1. Die Evaluation erfolgt anhand der gesetzten Ziele in Zusammenarbeit der PSH-Lehrperson mit der Klassenlehrperson und den beteiligten Personen nach Ablauf der festgelegten Dauer, mindestens aber einmal pro Semester. 2. Unter Umständen kann die Evaluation ergeben, dass eine Phase ohne PSH-Unterricht angebracht ist. 3. Es empfiehlt sich, nach Abschluss eines Förderkonzeptes den PSH-Unterricht punktuell zu unterbrechen. V. Weitere Aufgaben Beteiligung an allgemeinen Aktivitäten der Schule 1. Die PSH-Lehrperson beteiligt sich an: pädagogischen Reflexionen, Elternabenden und Elterngesprächen, Projekten der Schule, gemeinsamen Aktivitäten (Theater, sportliche und kulturelle Aktivitäten,...), Die PSH-Lehrperson legt ihre Prioritäten bezüglich der oben genannten Punkte in Absprache mit den Klassenlehrpersonen und der Schulleitung fest. Die Lehrpersonen der PSH sind dazu verpflichtet sich regelmässig weiterzubilden. Seite 10 Konzept Pädagogische Schülerhilfe - PSH

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