Machen Sie den Test: Wie gut sind Sie aufgestellt im B2B-Vertrieb?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Machen Sie den Test: Wie gut sind Sie aufgestellt im B2B-Vertrieb?"

Transkript

1 Der Vertrieb hochwertiger Konsumgüter wird rechtlich immer komplexer. Wie geht man rechtskonform mit Händlern und Kunden um? Wo sind vertriebskartell-rechtliche Schranken? Wer sein Vertriebssystem optimieren will, muss die Standardsituationen kennen. Machen Sie den Test: Wie gut sind Sie aufgestellt im B2B-Vertrieb? Seite 1 von 14

2 A BESTELLUNG, AGB, LIEFERUNG UND UMTAUSCH 1. Sind auch mündliche Absprachen bindend? Was ist, wenn unsere AGB Schriftform vorsehen? 2. Wie werden AGB einbezogen? Gelten unsere AGB mit dem Hinweis auf unseren Lieferscheinen als akzeptiert? 3. Wann sind AGB unwirksam? Sind die kompletten AGB ungültig, sobald eine Klausel unwirksam ist? 4. Müssen wir auf Bestellung liefern oder dürfen wir auch einzelne Bestellungen ablehnen? 5. Binnen welcher Frist müssen wir liefern? 6. Können wir Vorkasse verlangen? 7. Wer zahlt das Porto für Retouren? Dürfen wir die Annahme unfreier Ware verweigern? 8. Was sind Mängel? Wie viel müssen wir bei besonders pingeligen Kunden akzeptieren? 9. Können wir uns aussuchen, ob wir die mangelhafte Ware umtauschen oder eine Gutschrift schreiben? 10. Gibt es eine Frist für die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen? 11. Wie lange hat der Käufer Zeit, mangelhafte/ im Paket fehlende Ware zu reklamieren? Können wir dafür eine Frist setzen? 12. Wie lange können Mängel geltend gemacht werden? Kann man die Frist abkürzen? 13. Muss die Ware bei Umtausch originalverpackt sein? 14. Können wir bei Umtausch eine Bearbeitungsgebühr erheben? Seite 2 von 15

3 B VOM KARTELLRECHT UND DEM UMGANG MIT HÄNDLERN 1. Müssen sich die Händler an unsere unverbindlichen Verkaufspreise (UVP) halten? 2. Können wir die Rabattgewährung gegenüber den Händlern davon abhängig machen, dass sie die UVP einhalten? 3. Können wir einzelnen Händlern bessere oder schlechtere Konditionen geben? 4. Müssen wir einem Händler alle Produkte liefern, die er bestellt? 5. Können wir einem Händler verbieten, dass er unsere Produkte an einen Wiederverkäufer weiterverkauft? 6. Dürfen wir den Händlern den Verkauf unserer Produkte über das Internet, insbesondere bei Amazon oder ebay verbieten? 7. Können wir unseren Händlern vorschreiben, dass sie nur solche Produkte online bewerben, die bei ihnen vorrätig sind? 8. Dürfen wir dem Händler vorschreiben, in welche Gebiete er unsere Ware verkaufen darf und in welche nicht? 9. Dürfen wir dem Händler verbieten, über eine Zweitfiliale zu verkaufen oder die Belieferung ablehnen, wenn er in ein Gebiet umzieht, in dem schon ein anderer Händler sitzt? 10. Dürfen wir dem Händler kündigen oder weitere Lieferungen ablehnen, wenn er gegen diese Verbote verstößt? 11. Können wir von Händlern, die wir nicht beliefern, einen Nachweis anfordern, woher sie unsere Ware haben? 12. Wir möchten mit einem bestimmten Händler nicht mehr zusammenarbeiten. Wie machen wir das? 13. Hat der Händler bei Kündigung einen Ausgleichsanspruch? Seite 3 von 15

4 A. BESTELLUNG, AGB, LIEFERUNG UND UMTAUSCH Die Antworten zu unseren FAQ im B2B-Vertrieb dienen lediglich der Orientierung und können eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Fragen und Antworten beziehen sich ausschließlich auf den inländischen Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (B2B). Bitte beachten Sie, dass wir die Antworten möglichst knapp gehalten haben. Damit sind sie zwangsläufig generalisierend und nicht auf alle Einzelfälle gleichermaßen anwendbar. Für weitergehende Fragen und individuelle Beratung wenden Sie sich gern an unsere Vertriebsspezialisten. 1. Sind auch mündliche Absprachen bindend? Was ist, wenn unsere AGB Schriftform vorsehen? Grundsätzlich bedarf ein Vertrag keiner Schriftform und kann auch mündlich geschlossen werden. Selbst durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten ist ein Vertragsschluss möglich. Dies ist z.b. der Fall, wenn ein Verkäufer Ware unter Nennung des Kaufpreises an einen Dritten übergibt und jener die Ware kommentarlos entgegennimmt. Mit diesem Verhalten bringt er zum Ausdruck, dass er die Ware zu dem angebotenen Preis kaufen möchte und nimmt das Angebot des Verkäufers konkludent an. Ausnahmen von der Formfreiheit bestehen nur in den Fällen, in denen das Gesetz die Einhaltung besonderer Formerfordernisse explizit vorsieht, wie es z.b. bei Kaufverträgen über Immobilien der Fall ist. Eine mündliche Abrede kann auch dann bindend sein, wenn Ihre AGB ein Schriftformerfordernis enthalten. Die formularmäßige Vereinbarung der Schriftform ist gem. 305b, 307 BGB unwirksam, da der Gesetzgeber nachfolgende individuelle Abreden gegenüber AGB als höherrangig ansieht. Ein Schriftformerfordernis in Ihren AGB schützt Sie also nicht davor, dass Ihr Vertragspartner sich auf eine mündlich getroffene Abrede berufen kann. Ihnen selbst hingegen ist der Verweis auf eine mündliche Abrede in diesem Fall verwehrt. 2. Wie werden AGB einbezogen? Gelten unsere AGB mit dem Hinweis auf unseren Lieferscheinen als akzeptiert? AGB regeln die Bedingungen eines Vertrages und müssen daher bei Vertragsschluss wirksam in diesen miteinbezogen werden. Im nationalen B2B-Verkehr ist es ausreichend, wenn im Angebot auf die eigenen AGB verwiesen wird und diese beispielsweise über die Homepage abrufbar sind oder auf Nachfrage übergeben werden. Im internationalen Geschäftsverkehr sind die Einbeziehungsvoraussetzungen strenger und es ist erforderlich, dass die AGB dem Vertragspartner tatsächlich übergeben werden. Im Idealfall und zur Vermeidung von anschließenden Beweisproblemen sollte man sich diese von seinem Vertragspartner unterschrieben zurücksenden lassen. Ein Verweis in den Lieferscheinen führt nicht egal ob Seite 4 von 15

5 national oder international zur wirksamen Einbeziehung von AGB, wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen wurde, da eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes nach Vertragsschluss nicht möglich ist. Wir raten dazu, bereits in dem Angebot auf die Anwendbarkeit Ihrer AGB zu verweisen und diesen Verweis ggf. in der Auftragsbestätigung zu wiederholen. 3. Wann sind AGB unwirksam? Sind die kompletten AGB ungültig, sobald eine Klausel unwirksam ist? Einzelne Klauseln in AGB sind unwirksam, wenn Sie den Vertragspartner des AGB- Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen ( 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Wann dies der Fall ist, ist in den 307 BGB ff. geregelt. Darüber hinaus existiert umfangreiche Rechtsprechung, die sich mit der Frage der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von AGB-Regelungen befasst. Folge einer unwirksamen Regelung in AGB ist grundsätzlich, dass die betroffene Klausel nicht zur Anwendung kommt und durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt wird. Die übrigen Regelungen bleiben wirksam, wenn die unwirksame Klausel inhaltlich abgetrennt werden kann und ihr Wegfall nicht dazu führt, dass das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Vertragsfreiheit in AGB sehr eingeschränkt ist und die Rechtsprechung sich in diesem Bereich ständig weiterentwickelt. Um sicher zu gehen, dass Ihre AGB wirksam sind, sollten Sie diese in regelmäßigen Abständen von einem Spezialisten überprüfen und ggf. anpassen lassen. 4. Müssen wir auf Bestellung liefern oder dürfen wir auch einzelne Bestellungen ablehnen? Niemand kann gezwungen werden, Verträge abzuschließen es herrscht Vertragsfreiheit. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme eines Angebotes zustande. Tätigt jemand eine Bestellung aufgrund eines unverbindlichen Angebotes, liegt in der Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Ein Vertrag mit den entsprechenden Lieferpflichten kommt in diesem Fall erst zustande, wenn Sie die Bestellung z.b. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie Ihrem Vertragspartner zuvor ein bindendes Angebot unterbreitet haben. In diesem Fall stellt die Bestellung bereits die Annahme des Angebotes dar und führt zu einem wirksamen Vertragsschluss. Wir empfehlen daher, Angebote stets als unverbindlich zu kennzeichnen, so dass Sie es letztlich in der Hand haben, ob die Bestellung angenommen wird oder Sie einen Vertrag beispielsweise aufgrund veränderter Rohstoffpreise oder Lieferengpässe auf Seiten Ihres Lieferanten ggf. doch nicht oder zu geänderten Konditionen abschließen möchten. Zudem kann es in Ausnahmefällen einen Lieferzwang geben, siehe hierzu unten B. 4. Seite 5 von 15

6 5. Binnen welcher Frist müssen wir liefern? Der Lieferzeitpunkt richtet sich nach der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarung. Sofern eine Lieferfrist nicht konkret vereinbart wurde, ist zunächst zu ermitteln, ob sich die Leistungszeit möglicherweise aus den Umständen ergibt. Dabei sind im Wege der Auslegung die Natur des Schuldverhältnisses, die Verkehrssitte und die Beschaffenheit der Leistung zu berücksichtigen. Bei einem Werkvertrag z.b. ist im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss mit der Herstellung des Werks zu beginnen und es ist in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. Gerade bei Kaufverträgen, bei denen sich aus den Umständen regelmäßig keine längeren Lieferzeiten herleiten lassen, kann der Käufer die Lieferung der Ware mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich sofort verlangen ( 271 Abs. 1 BGB). Wir empfehlen Ihnen als Verkäufer daher stets, eine Vereinbarung über am besten unverbindliche Liefertermine zu treffen. 6. Können wir Vorkasse verlangen? Ja. Es handelt sich hierbei zwar um eine Vereinbarung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, wonach Zahlung und Lieferung der entsprechenden Ware gleichzeitig fällig werden; aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit steht es den Vertragsparteien jedoch frei, eine Vorkasse-Vereinbarung zu treffen. Aufpassen sollte man jedoch mit Vorkasse-Regelungen in AGB. Ob diese wirksam sind, hängt davon ab, ob dafür ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Vertragspartners hinreichend Rechnung getragen wird. 7. Wer zahlt das Porto für Retouren? Dürfen wir die Annahme unfreier Ware verweigern? Wenn es sich um den Umtausch mangelhafter Ware handelt, muss der Verkäufer die erforderlichen Transportkosten tragen ( 439 Abs. 2 BGB). Da die Versendung als unfrei teurer ist, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass diese Kosten nicht erforderlich sind und eine Regelung treffen, wonach nur die regulären Portokosten erstattet werden. Die Annahme sollte man dennoch nicht verweigern. Wenn die Ware mangelfrei ist und der Umtausch freiwillig erfolgt, kann man hierzu abweichende Vereinbarungen treffen (z.b. in den Liefer-AGB) und, wenn die Regelungen das entsprechend vorsehen, die Annahme unfrei versendeter Ware verweigern. Beachten Sie bitte, dass sowie bei Verträgen mit Verbrauchern, beispielsweise im Fernabsatzrecht (z.b. Internetvertrieb) andere Vorschriften für die Kosten der Rücksendung gelten können. Seite 6 von 15

7 8. Was sind Mängel? Wie viel müssen wir bei besonders pingeligen Kunden akzeptieren? Ein Mangel liegt gemäß 434 BGB in erster Linie dann vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so ist die Ware auch dann mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die Beschaffenheit aufweist, die ein Käufer gewöhnlicherweise erwarten darf. Zu der maßgeblichen Beschaffenheit gehören zudem Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Werbeaussagen des Verkäufers erwarten kann. Schließlich liegt ein Mangel auch dann vor, wenn eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wird, die Montage falsch vorgenommen oder eine fehlerhafte Montageanleitung geliefert wird. Liegt ein solcher Mangel bei Gefahrübergang (in der Regel bei Übergabe der Ware) vor, muss der Verkäufer nacherfüllen (d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache), auch wenn es pingelig erscheinen mag. Im Einzelfall kann der Nacherfüllungsanspruch jedoch beschränkt sein. Gemäß 439 BGB kann eine Art der Nacherfüllung verweigert werden, wenn diese im Vergleich zur Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig wäre. Dies bedeutet, dass der Verkäufer bspw. nur zu reparieren braucht und nicht zur Lieferung einer neuen Sache verpflichtet ist. Im Einzelfall kann der Verkäufer bei Unverhältnismäßigkeit die Nacherfüllung sogar gänzlich verweigern. Dennoch kann der Käufer dazu berechtigt sein, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern. 9. Können wir uns aussuchen, ob wir die mangelhafte Ware umtauschen oder eine Gutschrift schreiben? Nein. Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. nach Wahl des Käufers Nachlieferung oder Beseitigung des Mangels. Erst wenn Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig ist bzw. der Käufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er das Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises. Eine Gutschrift kann nur gegeben werden, wenn der Kunde zustimmt. 10. Gibt es eine Frist für die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen? Es gibt keine verbindliche Frist für die Bearbeitung von Gewährleistungsfällen. Der Käufer kann jedoch eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kommen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz in Betracht. Seite 7 von 15

8 11. Wie lange hat der Käufer Zeit, mangelhafte / im Paket fehlende Ware zu reklamieren? Können wir dafür eine Frist setzen? Ein Kaufmann hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Nacherfüllungsansprüche entfallen, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war ( 377 HGB). Was unverzüglich bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls und branchenabhängig. In Verträgen oder AGB kann die Frist bestimmt werden, allgemein gelten fünf Werktage oder eine Woche als ausreichend. 12. Wie lange können Mängel geltend gemacht werden? Kann man die Frist abkürzen? Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Zwischen Unternehmern können auch kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart werden, auch in AGB. Ist der Endkunde des Käufers allerdings Verbraucher, so kann der Käufer noch mindestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem er die Ansprüche des Endkunden erfüllt hat, gegenüber seinem Verkäufer Mängelrechte geltend machen auch wenn in diesem Verhältnis eine kürzere Verjährung vereinbart worden war (so genannter Lieferantenregress, 479 BGB). Es besteht jedoch eine absolute Obergrenze von 5 Jahren. Die Untersuchungspflichten gemäß 377 HGB (vgl. A 11) bleiben hiervon unberührt. 13. Muss die Ware bei Umtausch originalverpackt sein? Ist die Sache mangelhaft, so bestehen die Rechte des Käufers unabhängig davon, ob die Ware originalverpackt ist oder nicht. Im Gegensatz dazu steht der freiwillige Umtausch, also bspw. bei Rückgabe der Ware, ohne dass die Ware einen Mangel aufweist. Da es sich hier lediglich um Kulanz handelt, kann der Verkäufer verlangen, dass die Ware originalverpackt ist. Besonderheiten gelten für Geschäfte, bei denen Verbraucher beteiligt sind. So besteht etwa bei Fernabsatzgeschäften, also bei Verkäufen bspw. über Onlineshops oder den Versandhandel, ein Widerrufsrecht. D.h. Verbraucher können Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Die Ware muss hierfür unter Umständen nicht mehr originalverpackt sein. Seite 8 von 15

9 14. Können wir bei Umtausch eine Bearbeitungsgebühr erheben? Bei Rückgabe der Ware im Ladengeschäft, ohne dass diese einen Mangel aufweist, steht es dem Verkäufer frei, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Ist die Ware jedoch mangelhaft, so muss der Umtausch stets kostenlos erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr ist nicht zulässig ( 439 Abs. 2 BGB). Besonderheiten bestehen bei Geschäften, bei denen Verbraucher beteiligt sind. Bei Fernabsatzverträgen hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten mangelfreier Ware nur zu tragen, wenn der Verkäufer ihn entsprechend informiert hat (bis zum 12. Juni 2014 galt dies nur bei einem Warenwert bis zur Euro 40,00-Grenze, vgl. 347 Abs. 6 BGB). B. VOM KARTELLRECHT UND DEM UMGANG MIT HÄNDLERN 1. Müssen sich die Händler an unsere unverbindlichen Verkaufspreise (UVP) halten? Nein, im Gegenteil: Man darf seinen Händlern keine festen Weiterverkaufspreise vorschreiben. Denn eine Preisbindung der zweiten Hand (auch: vertikale Preisbindung ) ist als Kernbeschränkung verboten. Erlaubt sind dagegen (echte) unverbindliche Preisempfehlungen (UPE bzw. UVP = Unverbindlicher Verkaufspreis) und (echte) Höchstpreise (dazu B. 2.). 2. Können wir die Rabattgewährung gegenüber den Händlern davon abhängig machen, dass sie die UVP einhalten? Nein, denn UVP und Höchstpreise sind nur erlaubt, soweit sie nicht aufgrund von Druck- oder Lockmitteln tatsächlich wie Fest- oder Mindestverkaufspreise wirken (Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV, Art. 4 lit. a Vertikal-GVO). Das Androhen von Nachteilen bzw. das Versprechen / Gewähren von Vorteilen für die Einhaltung / Umsetzung des UVP ist unzulässig, wenn und weil es eine indirekte Preisbindung bewirkt bzw. bezweckt (vgl /heiss-empfehlungen-zum-preis.html). Höchstpreise müssen zudem so hoch sein, dass der Händler eine Marge erzielt, die es ihm realistischerweise erlaubt, den Höchstpreis zu unterbieten. Will man als Hersteller / Lieferant die Preise bestimmen, kann man die Produkte über eigene Geschäfte (inkl. Shop-in-Shops) verkaufen oder über (echte) Handelsvertreter. Seite 9 von 15

10 3. Können wir einzelnen Händlern bessere oder schlechtere Konditionen geben? Grundsätzlich ja, weil Vertragsfreiheit besteht. Ausnahmsweise müssen Sie als Hersteller / Lieferant den Händlern dieselben Konditionen gewähren nämlich insbesondere dann, wenn Sie eine marktbeherrschende Stellung haben oder die Händler anderweitig von Ihnen abhängig sind (z.b. sortimentsbedingte Abhängigkeit bei Markenprodukten) und dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass man ihnen bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Bedingungen gewährt. 4. Müssen wir einem Händler alle Produkte liefern, die er bestellt? Grundsätzlich nein. Man ist nicht gezwungen, Verträge einzugehen und Angebote anzunehmen es besteht Vertragsfreiheit. Allerdings kann man aufgrund des Vertriebsvertrages zur Lieferung aller Produkte oder der Produkte bestimmter Serien an den Händler verpflichtet sein insofern lohnt ein Blick in den Vertrag. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, so können auch mündliche Abreden oder sogar nur faktische Lieferbeziehungen entsprechende Lieferpflichten begründen; denn Vertriebsverträge müssen nicht schriftlich vereinbart werden (vgl /gesetzliche-kuendigungsfrist-von-12-monaten-im-vertrieb.html). Ferner kann man ausnahmsweise dann zur Belieferung des Händlers verpflichtet sein, wenn man eine marktbeherrschende Stellung hat und sich die Nichtbelieferung als Missbrauch dieser Stellung auswirken würde oder die Händler anderweitig von der Belieferung abhängig sind (z.b. sortimentsbedingte Abhängigkeit bei Markenprodukten). 5. Können wir einem Händler verbieten, dass er unsere Produkte an einen Wiederverkäufer weiterverkauft? Grundsätzlich nein. Das Verbot des Weiterverkaufs an Wiederverkäufer ist nur im selektiven Vertriebssystem zulässig und auch dort nur unter bestimmten Bedingungen. Selektiv ist ein Vertriebssystem, wenn man die Händler nach bestimmten (qualitativen und/oder quantitativen) Kriterien auswählt. In einem solchen Vertriebssystem darf man den Händlern verbieten, an Händler, die nicht zum Vertriebssystem gehören (sog. Außenseiter), innerhalb des Vertriebsgebiets zu liefern. Querlieferungen unter den zugelassenen Händlern darf man dagegen auch im selektiven Vertriebssystem nicht verbieten (vgl. Art. 4 lit. b und lit. d Vertikal- GVO; Leitlinien Vertikal-GVO Rn. 55). Im Übrigen gilt die Freistellung gemäß Vertikal-GVO nur insoweit, als der Marktanteil des Herstellers / Lieferanten bzw. des Händlers 30% nicht übersteigt bei einem höheren Marktanteil kommt nur eine Einzelfreistellung in Frage. Seite 10 von 15

11 6. Dürfen wir den Händlern den Verkauf unserer Produkte über das Internet, insbesondere bei Amazon oder ebay verbieten? Ob und wieweit man als Hersteller / Lieferant den Händlern den Internetverkauf verbieten kann, hängt vom Vertriebssystem ab. Im selektiven Vertriebssystem (siehe B. 5.) kann man den Händlern den Vertrieb über das Internet allenfalls ausnahmsweise vollständig verbieten. Die Anforderungen sind sehr hoch. Voraussetzung ist, dass das vollständige Verbot des Internetverkaufs im Einzelfall erforderlich und angemessen ist, um die Produktqualität bzw. die richtige Anwendung des Produkts sicherzustellen, also qualitative Vorgaben an den Internethandel nicht genügen (vgl. Art. 4 lit. c Vertikal- GVO und Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie Leitlinien Vertikal-GVO, Rn. 56). Unzulässig ist das Verbot bei Kosmetika oder Kontaktlinsen (insbesondere weil sie keine individuelle Beratung vor Ort benötigen), hingegen möglicherweise zulässig bei verschreibungspflichtigen Medikamenten (vgl. EuGH, Pierre Fabre, Urteil vom , Az. C-439/09 und Ker-Optika, Urteil vom , Az. C-108/09); konkrete qualitative Vorgaben an den Internethandel machen, z.b. zur Gestaltung der Webseite. Unter Umständen kann man auch den Verkauf über Internetplattformen Dritter (Auktionsplattformen und / oder Marktplätze = ebay, Amazon, etc.) verbieten, wenn und weil der Verkauf das Markenimage gefährdet, möglicherweise bei Markenartikeln (hier ist Vieles im Fluss, vgl /unzulaessiges-verbot-des-verkaufs-von-markenartikeln-ueber-ebay.html). Ein vollständiges Verbot des Verkaufs über offene Marktplätze sieht das Bundeskartellamt allerdings scheinbar sehr kritisch. Im exklusiven Vertriebssystem (d.h.: wenn man sich Gebiete / Kunden selbst oder einem Händler exklusiv vorbehalten hat) kann man den Händlern den Verkauf über deren eigene Webseite grundsätzlich nicht verbieten; den aktiven Verkauf beschränken, nämlich in Gebiete oder an Kundengruppen, die man sich selbst vorbehalten oder exklusiv einem anderen Händler zugewiesen hat. Auf solche Gebiete oder Kundengruppen bezogene Werbemaßnahmen kann man verbieten (z.b. Direktmailings oder auf Nutzer in bestimmten Gebieten ausgerichtete Bannerwerbung). Alternativ kann man Händler per Prämien für die Offline- Vertriebstätigkeit motivieren, ohne allerdings die tatsächliche Verwendung der Prämien vorgeben zu können (vgl. Art. 4 lit. a (i) Vertikal-GVO; Leitlinien Vertikal-GVO, Rn. 52); Seite 11 von 15

12 ausnahmsweise den Internetvertrieb insgesamt, begrenzt auf zwei Jahre, verbieten, wenn es zur Etablierung einer neuen Marke auf dem Markt erforderlich ist, insbesondere wenn der Händler erhebliche Investitionen tätigen muss (vgl. Art. 4 lit. a (i) Vertikal-GVO; Leitlinien Vertikal-GVO, Rn. 61). Verzichtet man auf ein Vertriebssystem und fährt stattdessen eine Universalvertriebsstrategie (naheliegend eher bei Massenwaren des täglichen Bedarfs), so kann man konsequenterweise den Händlern den Verkauf über das Internet weder insgesamt, noch über bestimmte Plattformen verbieten. 7. Können wir unseren Händlern vorschreiben, dass sie nur solche Produkte online bewerben, die bei ihnen vorrätig sind? Man kann die Pflicht mit den Händlern vereinbaren oder sie einfach auf ihre gesetzlichen Pflichten hinweisen. Denn gemäß Gesetz müssen Händler ihre Kunden über etwaige Lieferbeschränkungen informieren und unter Umständen die Produkte anderweitig zu höheren Preisen beschaffen. Zudem droht Händlern bei unklarer Information das Risiko, wegen unlauteren Wettbewerbs in Anspruch genommen zu werden (vgl. 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG). Es bestehen insbesondere folgende Pflichten: vor Abgabe seiner Vertragserklärung sollte der Händler den Verbraucher informieren, dass er sich vorbehält, gleichwertige Produkte zu liefern bzw. das versprochene Produkt bei Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern ( 312d BGB i.v.m. Art. 1 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB); die Verkaufs-AGB sollten einen entsprechenden Rücktritts- oder Änderungsvorbehalt vorsehen (der die Voraussetzungen der 308 Nr. 3, 4 und 8 BGB einhalten muss); spätestens beim Bestellvorgang muss der Händler den Verbraucher über etwaige Lieferbeschränkungen informieren etwa per Ampelsystem, welches die Warenverfügbarkeit anzeigt (vgl. 312j Abs. 1 BGB gilt ab Juni 2014, vgl /neue-regeln-im-handel-mit-verbrauchern-ab-juni-2014.html); nach Bestellzugang muss der Händler in angemessener Zeit die Annahme oder Ablehnung erklären ( 147 Abs. 2, 148 ff. und 308 Nr. 1 BGB); ab Vertragsschluss ist der Händler zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, da er als Verkäufer grundsätzlich das sog. Beschaffungsrisiko übernimmt ( 276 Abs. 1 BGB) es sei denn, er hat einen Rücktritts- oder Änderungsvorbehalt vereinbart (s.o.). Seite 12 von 15

13 8. Dürfen wir dem Händler vorschreiben, in welche Gebiete er unsere Ware verkaufen darf und in welche nicht? Eine solche Beschränkung des Gebietes (gilt auch für Beschränkungen des Kundenkreises) stellt einen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Zulässig ist dies nur im Rahmen eines exklusiven Vertriebssystems (siehe B. 6.). Dazu muss der Hersteller / Lieferant die Gebiete, in die nicht verkauft werden darf, entweder sich selbst oder einem anderen Händler exklusiv vorbehalten haben. Verboten werden kann aber nur der aktive Verkauf in die anderen Gebiete; der passive Verkauf auf Anfrage eines Kunden aus dem anderen Gebiet darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Anforderungen an ein solches exklusives Vertriebssystem sind aber hoch und müssen in der Praxis streng eingehalten werden. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Beschränkung rechtswidrig sein und mit hohen Geldbußen belegt werden. In jedem Fall sollten Sie mit einem Spezialisten sprechen, bevor Sie eine solche Gebietsaufteilung einführen. 9. Dürfen wir dem Händler verbieten, über eine Zweitfiliale zu verkaufen oder die Belieferung ablehnen, wenn er in ein Gebiet umzieht, in dem schon ein anderer Händler sitzt? Solche Maßnahmen können bewirken, dass der Ort der Vertriebsstelle vom Hersteller / Lieferant faktisch genehmigt werden muss und zum anderen das Gebiet beschränken, in das der Händler seine Waren verkaufen darf (siehe B. 8.). Beides kann den freien Wettbewerb einschränken und ist damit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In einem selektiven Vertriebssystem (siehe B. 5.) darf der Hersteller / Lieferant untersagen, dass die Produkte von nicht zugelassenen Niederlassungen aus vertrieben werden (so genannte Standortklausel ). Sofern dies der Unterstützung eines zulässigen exklusiven Vertriebssystems (siehe B. 6.) dient, darf der Hersteller / Lieferant auch verlangen, dass der Händler seine Vertriebsstelle auf eine bestimmte Anschrift, einen bestimmten Ort bzw. ein bestimmtes Gebiet beschränkt. Außerhalb solcher Systeme sind solche Maßnahmen unzulässig. 10. Dürfen wir dem Händler kündigen oder weitere Lieferungen ablehnen, wenn er gegen diese Verbote verstößt? Wenn die Verbote selbst wettbewerbswidrig sind (z.b. die unzulässige Beschränkung des Verkaufsgebietes oder der Kundengruppe oder bindende Preisvorgaben), dann ist auch jede Maßnahme wettbewerbswidrig, die der Durchsetzung dieser Verbote dient oder dienen soll. Kündigung oder Liefersperre sind für den Händler besonders empfindliche Strafen, sodass schon die Androhung erreichen kann, dass sich der Händler der wettbewerbswidrigen Vorgabe beugt. Sie sind damit unzulässig. Ist das Verbot hingegen rechtskonform, so kann der Verstoß Seite 13 von 15

14 eines Händlers einen Vertragsverstoß darstellen, der je nach Schwere und Schadenshöhe auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Auch hier sollten Sie aber hinsichtlich Kündigungsfrist, Begründung und der evtl. erforderlichen vorherigen Abmahnung Rechtsrat einholen. Besonders bei langjährigen Lieferverbindungen können Treuepflichten entstehen, die einer sofortigen Kündigung entgegenstehen (siehe B. 12.). 11. Können wir von Händlern, die wir nicht beliefern, einen Nachweis anfordern, woher sie unsere Ware haben? Grundsätzlich gibt es einen solchen Auskunftsanspruch nicht; lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen, z.b. wenn der Händler gefälschte Ware verkauft und damit das Markenrecht des Herstellers /Lieferanten verletzt, kann ein Nachweis angefordert werden. Selbst wenn der Vertrieb der Ware ausschließlich in einem selektiven Vertriebssystem erfolgt und damit nahe liegt, dass der betreffende Händler nur aufgrund des Vertragsverstoßes eines systemangehörigen Händlers in den Besitz der Ware gekommen ist, muss er seine Bezugsquellen nicht offen legen. 12. Wir möchten mit einem bestimmten Händler nicht mehr zusammenarbeiten. Wie machen wir das? Liegt ein schriftlicher Vertrag vor, so bestimmen sich die Möglichkeit der Kündigung sowie die Kündigungsfrist nach den darin getroffenen Vereinbarungen. Aber auch ohne schriftliche Grundlage kann eine Lieferbeziehung vertragliche Pflichten begründen, insbesondere wenn die Belieferung schon über einen längeren Zeitraum und einigermaßen regelmäßig stattgefunden hat. Mit der Dauer und Intensität der Lieferbeziehungen wachsen auch die wechselseitigen Treuepflichten, so dass eine Kündigung dieses (ungeschriebenen) Vertriebsvertrages nur unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist möglich ist. Wie lang die Kündigungsfrist sein muss, bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl /gesetzliche-kuendigungsfrist-von-12-monaten-im-vertrieb.html). Eine fristlose Kündigung kommt nur bei schwerwiegenden Vertragsverstößen in Betracht und sollte nicht ohne vorherige Rechtsberatung ausgesprochen werden. Ist die Kündigung unwirksam oder die Kündigungsfrist zu kurz bemessen, so drohen Schadensersatzansprüche des Händlers. 13. Hat der Händler bei Kündigung einen Ausgleichsanspruch? Einen Ausgleichsanspruch gemäß 89b HGB haben grundsätzlich nur Handelsvertreter, die lediglich Verträge zwischen Kunde und Prinzipal vermitteln und hierfür eine Provision bekommen. Auf selbstständige Händler, welche die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen, findet diese Norm analog nur dann Anwendung, wenn der Seite 14 von 15

15 Vertragshändler nach seiner Stellung im Vertriebssystem des Prinzipals mit einem Handelsvertreter vergleichbar ist. Wichtige Kriterien hierfür sind die Eingliederung in das Vertriebssystem (Exklusivität? Mindestabnahmemengen? Intensität der vertraglichen Berichtsund sonstigen Unterstützungspflichten?) sowie insbesondere die Pflicht des Vertragshändlers während oder bei Beendigung des Vertriebsverhältnisses, dem Prinzipal die Daten seiner Endkunden preiszugeben. Dabei muss diese Pflicht zur Herausgabe von Kundendaten nicht ausdrücklich festgehalten sein, sondern kann sich auch aus der gelebten Praxis des Vertriebsverhältnisses ergeben. Beispielsweise kann die Übermittlung von Kundendaten im Rahmen von Rückrufaktionen, der Ausstellung von Garantiekarten oder sonstigen Nachweispflichten des Vertragshändlers ausreichen, um den Prinzipal in die Position zu versetzen, nach Ende der Vertragsbeziehungen mit dem Handelsvertreter die Geschäftsbeziehung mit diesen Kunden selbst fortzusetzen und damit dem Vertragshändler einen Ausgleich analog 89b HGB zu schulden. Die Berechnung der Höhe dieses Ausgleichsanspruchs ist kompliziert, insbesondere für Vertragshändler, auf die die gesetzlichen Regelungen nur analog anwendbar sind. Wir beraten Sie gern. Europe > Middle East > Asia Seite 15 von 15

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis -

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt

Mehr

Rechtssichere b2b-shops

Rechtssichere b2b-shops Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Änderungen des Widerrufsrechts

Änderungen des Widerrufsrechts Aktualisierung des Ratgebers Ärger mit Handy, Internet oder Telefon, 1. Auflage 2013 Änderungen des Widerrufsrechts Stand: 13. Juni 2014 Seite 72 81 5 5. Vertragsende und Umzug Wann und wie kann ich einen

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis? Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom

Mehr

Händlerschutz deckt auf

Händlerschutz deckt auf Händlerschutz deckt auf Das neue Recht bei ebay Die ganze Wahrheit https://www.händlerschutz.com 1 Einleitung: Die deutschlandweit erste umfangreiche Auswertung nach Umstellung der neuen Verbraucherrechterichtlinie.

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012

Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.

Mehr

Das Frachtgeschäft; wichtige Normen

Das Frachtgeschäft; wichtige Normen Das Frachtgeschäft Gegenseitiger Vertrag, der den Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern, und den Absender verpflichtet, die vereinbarte

Mehr

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f. Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

I. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie?

I. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie? Der Geschäftsführer das angestellte Organ der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete

Mehr

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

(1) Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop www.fupa.net/spielerfrau/kalender neue Waren, insbesondere FuPa-Produkte, zum Kauf an.

(1) Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop www.fupa.net/spielerfrau/kalender neue Waren, insbesondere FuPa-Produkte, zum Kauf an. Verkaufsbedingungen für den FuPa-Onlineshop 1 Allgemeines (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen der FuPa GmbH, Postweg 4, 94538 Fürstenstein (nachstehend: Verkäuferin ),

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

B2B- und B2C-Shop. Die Trennung von B2B- und B2C-Shops. Rechtliche Anforderungen an den Aufbau. Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

B2B- und B2C-Shop. Die Trennung von B2B- und B2C-Shops. Rechtliche Anforderungen an den Aufbau. Warum ist die Unterscheidung so wichtig? Die Rechtliche Anforderungen an den Aufbau RESMEDIA Whitepaper B2B- und B2C-Shop Warum ist die Unterscheidung so wichtig? www.res-media.net 1 Die Unterscheidung B2B und B2C Was sind die wesentlichen Unterschiede

Mehr