Reform der gesetzlichen Unfallversicherung was bringt das UVMG? Neuerungen und Auswirkungen

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1 Reform der gesetzlichen Unfallversicherung was bringt das UVMG? Neuerungen und Auswirkungen

2 Inhalt Kurze Historie des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) UVMG: Was kommt? Was nicht? Die Kernpunkte der Reform Übersicht Reformthema I: Fusionen Reformthema II: Lastenverteilung Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung Reformthema IV: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 2

3 Inhalt (II) Reformthema V: Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) Reformthema VI: Änderungen beim Insolvenzgeld Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht Reformthema VIII: Änderungen versicherter Personenkreis Hintergrund: Änderungen im Leistungsrecht? Exkurs: Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung eine sinnvolle Forderung? Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 3

4 Rasante Entwicklungen - kurze Historie des UVMG (I) / : Entschließungen von Bundestag und Bundesrat, in denen die Bundesregierung zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes von Bund und Ländern zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung aufgefordert wird 2005: Koalitionsvertrag: Reform der UV 29. Juni 2006: Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Dezember 2006: Beschlüsse der Mitgliederversammlung des HVBG im Verschiedene Arbeitsentwürfe zu gesetzlichen Änderungen Ende November 2007: Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 4

5 Rasante Entwicklungen - kurze Historie des UVMG (II) Februar 2008: Verabschiedung des Entwurfes zum UVMG durch das Bundeskabinett und Einbringen in das Gesetzgebungsverfahren 25. April 2008: Stellungnahme des Bundesrats Mai 2008: Beratung im Bundestag 25. Juni 2008: Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales 26. Juni 2008: Verabschiedung des UVMG durch den Bundestag 19. September 2008: Bundesrat verzichtet auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 5

6 Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung Was kommt Fusionen Lastenverteilung Erweitertes Meldeverfahren Was nicht Reform des Leistungsrechts Privatisierung Wahlfreiheit Rechts- und Fachaufsicht Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 6

7 Die Kernpunkte der Reform Übersicht UVMG - Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung Fusionen: Reduzierung der Zahl der Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 von 23 auf neun, Prüfung der Reduzierung der Unfallkassen von 27 auf 17 Vom Lastenausgleich zur Lastenverteilung Überaltlastausgleich Neuregelung des Vermögensrechts Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung Übergang der Prüfdienste der UV auf die RV Im Arbeitsschutz eine gemeinsame Strategie in Deutschland: GDA Insolvenzgeld ist künftig an die Einzugsstellen zu zahlen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 7

8 Reformthema I: Fusionen Gesetzgeber hat der Unfallversicherung vorgegeben, wie viele Träger es zukünftig noch geben darf bzw. soll Ziel: Bis Ende 2009 noch 9 Berufsgenossenschaften, im Bereich der öffentlichen Hand möglichst eine Unfallkasse pro Bundesland und eine Unfallkasse auf Bundesebene Seit 2004 Zahl der Berufsgenossenschaften schon um 12 Träger zurückgegangen, entsprechende Entwicklung bei den Unfallkassen Grund: Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft Maxime: Branchenorientierung und Regionalprinzip bleiben bestehen Prävention orientiert sich weiterhin an den speziellen betrieblichen Bedürfnissen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 8

9 Reformthema I: Fusionen Konzept zur Struktur der gewerblichen Berufsgenossenschaften Rohstoffe/Chemie Nahrungsmittel /Gaststätten Bauwirtschaft Metall Handel Verwaltungen und Dienstleistungen Verarbeitendes Gewerbe Transport, Verkehr Gesundheit und Wohlfahrtspflege Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 9

10 Reformthema I: Fusionen - Selbstverwaltung Fusionsvorgaben Bei einer Fusion sind die Interessen der beteiligten Branchen bzw. von Ländern, Kommunen und Feuerwehrverbänden in den Selbstverwaltungsgremien angemessen zu berücksichtigen ist die ortsnahe Betreuung der Versicherten und Unternehmen sicherzustellen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 10

11 Reformthema I: Fusionen Fazit Regierung bekräftigt den von der Selbstverwaltung eingeschlagenen Weg Aber: Zeitplan zu straff, da Fusionen sorgfältig geplant und umgesetzt werden müssen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 11

12 Reformthema II: Lastenverteilung - Kernpunkte Ziel: Umverteilung strukturell bedingter Altlasten Ersetzt den bisherigen Lastenausgleich Übergang vom alten auf das neue System erfolgt stufenweise bis zum Jahr 2013 Durch den Strukturwandel bedingte Altlasten werden künftig von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen (so genannte Überaltlast) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 12

13 Reformthema II: Lastenverteilung - Kernpunkte Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst Rentenlasten in Höhe ihrer Strukturlast, d.h. der Last, die der Träger hätte, wenn er schon immer so viele bzw. wenige Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verzeichnet hätte wie im aktuellen Jahr Die danach noch verbleibenden Lasten werden solidarisch verteilt, zum Teil (30%) mit Risikobezug, zum größeren Teil (70 %) nach Belastbarkeit der Unternehmen (gemessen an den beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 13

14 Reformthema II: Lastenverteilung - Bisheriger Lastenausgleich BG X BG Y Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 14

15 Reformthema II: Lastenverteilung - Neugeregelte Lastenverteilung BG X BG Y Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 15

16 Reformthema II: Lastenverteilung - Folgen für die Unternehmen Produzierendes Gewerbe wird entlastet Dienstleistungsgewerbe wird belastet Freibetragsregelung Einschätzung: Entlastung für mehr als 1 Mio. Unternehmen Zusatzbelastung nur in seltenen Fällen mehr als 0,2 Prozent der Lohnsumme Fazit: Sinnvolle Anpassung an die strukturellen Veränderungen der deutschen Wirtschaft und Investition in die Zukunft Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 16

17 Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung Grundlagen: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II): Übergang der Betriebsprüfungen auf die Rentenversicherung. Rentenversicherung will die Daten arbeitnehmerbezogen verarbeiten und prüfen UVMG: Weitreichende Folgeänderungen aufgrund des Prüfungsüberganges Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 17

18 Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung - Kernpunkte Lohnnachweis entfällt ab 2012 Das Verfahren zur Erhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (DEÜV) enthält künftig ggf. auch unterjährig für jeden Beschäftigten separat Angaben zur Unfallversicherung DEÜV-Entgeltmeldung wird um sechs Felder erweitert (u.a. Name, Entgelt, Arbeitsstunden etc.) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 18

19 Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung Bisheriges vs. zukünftiges Meldeverfahren Meldeverfahren bisher 1 Meldung pro Unternehmen - UV-pflichtige Lohnsumme nach - Gefahrtarifstelle(n) - Arbeitsstunden Meldeverfahren zukünftig (DEÜV) 1 Meldung pro Arbeitnehmer -Name des Arbeitnehmers -Gefahrtarifstelle(n) -UV-pflichtiges Entgelt -Mitgliednummer bei UV-Träger -Betriebsnummer des UV-Trägers -Arbeitsstunden Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 19

20 Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung Folgen des zukünftigen Meldeverfahrens Regierung erwartet: Abbau von 56 Mio. Euro Bürokratiekosten Mehrkosten für Software von 3 Mio. Euro Unfallversicherung erwartet mehr Personalaufwand für die Eingabe der Daten höhere Softwarekosten für Unfallversicherungsmodul Verlust an Flexibilität bei der Erhebung von Daten Höhere Kosten für externe Lohnbuchhaltung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 20

21 Reformthema III: Veränderung des Melderechts in der Sozialversicherung - Fazit Berufsgenossenschaften und Unfallkassen befürchten durch die Neuregelung des Meldeverfahrens mehr Bürokratie für Arbeitgeber und Versicherungsträger Zusätzlicher Nutzen nicht erkennbar Ziel Bürokratieabbau wird damit verfehlt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 21

22 Reformthema IV: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Staat Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesländer Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 22

23 Reformthema IV: GDA Entwicklung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in den Jahren 2004 bis 2007 Ausgangspunkt: UVMG schafft die Grundlage für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Ziel: Ressourcen im Arbeitsschutz effizienter und effektiver nutzen und so die Prävention in Deutschland weiter voranbringen Kernpunkt: Staat und Unfallversicherung stimmen sich im Arbeitsschutz stärker ab Bei Aufsicht und Beratung sind (faktisch nicht existente) Doppelbesichtigungen ausgeschlossen Vorschriftenwerk im Arbeitsschutz wird übersichtlicher gestaltet Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 23

24 Reformthema IV: GDA - Ziele Kernpunkt: Festlegung gemeinsamer Ziele zwischen staatlichen Aufsichtsbehörden und Präventionsdiensten der Unfallversicherung Erste Ziele von Bund, Länder und Unfallversicherung : die Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen zu verringern die Zahl und Schwere von berufsbedingten Haut-Erkrankungen zu verringern Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und der Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 24

25 Reformthema IV: GDA - Struktur Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) Setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger zusammen mit Vertretern der Sozialpartner zu bestimmten Teilen. Die NAK entwickelt gemeinsame Arbeitsschutzziele und wählt Handlungsfelder aus Bezieht dabei die relevanten Kreise (Sozialpartner!) ein Koordiniert Informationen, Beratung und Überwachung der Betriebe Entwickelt das Vorschriften- und Regelwerk weiter. Gemeinsame Landesbezogenen Stellen (GLS) regeln die regionale Umsetzung verbindlich für alle UVT! Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 25

26 Das Räderwerk der GDA BMA-LASI-UVT-Bereich, Abstimmung des strategischen Rahmens NAK Sozialpartner Sozialpartner/ ehrenamtlicher Bereich, politisch steuernd Bund Länder DGUV + UVTs Selbstverwaltung UVTs Mitgliedschaft Beratung Einflussnahme / Steuerung / Abstimmung LV mit GLS operative Umsetzung LA* UVTs Hauptamt, Präventionsabteilungen GLS = Gemeinsame Landesbezogene Stelle LA = Lenkungsausschuss hauptamtlicher Bereich, operativ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 26

27 Reformthema IV: GDA Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung Das UVMG mit der GDA wird auf Jahrzehnte die nationale Präventionspolitik prägen. Die GDA bedeutet einen Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsschutzlandschaft. Gleichwohl deckt die GDA nur einen Teil der Präventionsaktivitäten von Staat und UV ab und lässt damit Spielraum für trägerspezifische Präventionsaktivitäten. Auch andere als die GDA-Ziele und Handlungsfelder werden im Fokus der Präventionsarbeit von Staat und UV bleiben, beispielsweise branchen- und zielgruppenspezifische Präventionskonzepte und -programme Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 27

28 Reformthema IV: GDA - Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung (II) Die GLS haben bei der GDA-Umsetzung und Koordination in der Fläche eine Schlüsselfunktion. Die Forderung der Sozialpartner nach stärkerer Einbindung in die GDA steht nach wie vor im Raum Der Abstimmungsprozess bei der Weiterentwicklung und operativen Umsetzung der GDA zwischen den GDA-Trägern, Sozialpartnern und weiteren Dritten (z.b. GKV) muss deutlich vereinfacht werden. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 28

29 Kategorien von Präventionsprojekten im Zeitalter der GDA Konzept: 4 Ebenen abgestimmte Themen Abstimmung/ Koordination über die GDA- Strukturen Bundesweit einheitliche und verbindliche Projekte mit höchster Priorität ( Leuchtturm- oder Kategorie I-Projekte ) Projekte nach bundesweit einheitlichen Kriterien ( Kategorie II-Projekte ) Bau- und Montage Zeitarbeit Sicher fahren und transportieren Pflegetätigkeiten Im Büro gesund und erfolgreich arbeiten Feuchtarbeit und hautschädigende Stoffe Sicherheit und Gesundheit in Schulen Ernährungsindustrie feinmechanische Montiertätigkeiten Gastronomie und Hotellerie Personenbeförderung im ÖPNV 6 5 Beispiele Information der anderen GDA-Träger Eigenständige Projekte einzelner Träger unter dem Dach der GDA (auch Kooperationsprojekte) Div. Projekte zur Reduzierung der Häufigkeit von Arbeitsunfällen in einzelnen Branchen oder Wirtschaftssektoren Curriculum-Entwicklung mit der KMK Übliche Abstimmung (außerhalb der GDA) Projekte einzelner Träger außerhalb der GDA (auch Kooperationsprojekte) Diverse Projekte zu verschiedenen Berufskrankheiten Diverse Projekte zu Wegeunfällen, zum Beispiel mit dem DVR und der DVW Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Optimierung von Schutzschuhen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 29

30 Reformthema IV: GDA - Fazit GDA bringt Vorteile für Unternehmen und Betriebe Unfallversicherung und Gewerbeaufsicht stimmen sich zukünftig bei der Beratung und Aufsicht intensiver ab - daher sind Doppelkontrollen also kurz aufeinander folgende Besuche verschiedener Präventionsdienste faktisch ausgeschlossen Abbau von Bürokratie durch die engere Verzahnung des Vorschriftenwerks der Unfallversicherung mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht Wirksamere Prävention und weiter sinkende Unfallzahlen nutzen allen Beteiligten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 30

31 Reformthema V: Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) UVVen können nur noch unter engen Voraussetzungen durch die Unfallversicherungsträger erlassen werden, soweit 1. dies zum Zweck der Prävention geeignet ist, 2. dies zum Zweck der Prävention erforderlich ist und 3. staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen. Unter den Begriff staatliche Arbeitsschutzvorschriften fallen sowohl Gesetze, Verordnungen als auch Technische Regeln. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 31

32 Reformthema VI: Übertragung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den UV-Trägern. Diese refinanzieren sich bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage jährlich nachträglich. UVMG überträgt den Einzug der Insolvenzgeldumlage für die Zeit ab auf die Einzugsstellen (Krankenkassen und Minijob- Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Gesamt-SV-Beitrag monatlich für das laufende Jahr treffen die nachträgliche Umlage der UV-Träger für 2008 und die laufende Umlage der Einzugsstellen für 2009 systembedingt zusammen. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 32

33 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (I) Die Reform des Vermögensrechts beinhaltet im wesentlichen drei Punkte: Neuordnung der Vermögensmassen, d.h. neben Betriebsmittel und Rücklage wird zukünftig ein Verwaltungsvermögen ausgewiesen Neugestaltung der Höchstgrenze für Betriebsmittel sowie der Höchst- und Mindestgrenze für die Rücklage Verpflichtung der Träger zur Bildung von Altersrückstellungen Inkrafttreten ab Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 33

34 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (II) - Bestandteile des Verwaltungsvermögens Das Verwaltungsvermögen beinhaltet die illiquiden Bestandteile der heutigen Rücklage Das Verwaltungsvermögen des Unfallversicherungsträgers umfasst alle Vermögensanlagen, die der Verwaltung des Unfallversicherungsträgers zu dienen bestimmt sind, einschließlich der Mittel, die zur Anschaffung und Erneuerung dieser Vermögensteile bereitgehalten werden, betriebliche Einrichtungen, Eigenbetriebe, gemeinnützige Beteiligungen und gemeinnützige Darlehen, Altersrückstellungen (inkl. Beihilfen), die zur Finanzierung zukünftiger Verbindlichkeiten oder Investitionen gebildeten Sondervermögen. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 34

35 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (III) Weitere Regelungen zum Verwaltungsvermögen Hinweis in 172 b (1), dass Mittel für den Erwerb, die Errichtung, die Erweiterung und den Umbau von Immobilien der Eigenbetriebe sowie der durch Beteiligungen oder Darlehen geförderten gemeinnützigen Einrichtungen der Unfallversicherungsträger oder anderer gemeinnütziger Träger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung aufgewendet werden dürfen, dass diese Vorhaben auch unter Berücksichtigung des Gesamtbedarfs aller Unfallversicherungsträger erforderlich sind. Zukünftig Aktivierung und Abschreibung aller beweglicher Einrichtungsgegenstände analog Steuerrecht (Wegfall der Sonderreglungen für die UV in 20 Absatz 4 SVRV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 35

36 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (IV) Konsequenzen aus der Bildung des Verwaltungsvermögens und der neuen Höchstgrenzen für Rücklage und Betriebsmittel Bessere Vergleichbarkeit zwischen den Sozialversicherungsträgern Erhöhung der Transparenz Signifikante Veränderung der Finanz- und Liquiditätsplanung der Unfallversicherungsträger (Wichtig: Bildung von Rückstellungen zur Refinanzierung des Verwaltungsvermögens) Charakter von Betriebsmittel und Rücklage nähert sich an Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 36

37 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (V) Altersrückstellungen, 172c SGB VII-neu Personenkreis: 1. Dienstordnungsangestellte und Beschäftigte, denen einzelvertraglich beamtenrechtliche Versorgung zugesagt wurden 2. Tarifangestellte mit Direktzusage gilt nicht für Beamte und Tarifangestellte mit mittelbarer Versorgungszusage (z.b. VBL). Außerdem sind für laufende Ruhestandsbezüge keine Altersrückstellungen zu bilden Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 37

38 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (VI) - Altersrückstellungen Altersrückstellungen für Versorgungsausgaben und Beihilfen der Bediensteten und Hinterbliebenen für alle schon bestehenden Beschäftigungsverhältnisse (aktiv über hinaus) und Neueinstellungen Entnahme ab 2030 (ursprünglich geplant: Zudem wurde auf Initiative der DGUV ein Ausnahmetatbestand für besonders belastete Träger eingefügt) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 38

39 Reformthema VII: Änderungen im Vermögensrecht (VII) - Befreiung von Altersrückstellungen, 219 Abs. 4 SGB VII-neu 1. UVT ist Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung (Eintritt vor dem 31. Dezember 2009): => entsprechende Berücksichtigung 2. UVT ist Mitglied einer privatwirtschaftlichen Versorgungseinrichtung (Eintritt vor dem 31. Dezember 2009) => anteilige Berücksichtigung des Deckungskapitals Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 39

40 Reformthema VIII: Änderungen versicherter Personenkreis Beauftragte Ehrenamtsträger können nun ebenfalls freiwillig versichert werden. Die bisherige Beschränkung auf Wahlämter ist aufgehoben. Auch Personen, die sich ehrenamtlich für Parteien betätigen, können sich freiwillig versichern. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 40

41 Hintergrund: Änderungen im Leistungsrecht? UVMG sieht keine Änderungen im Leistungsrecht vor Ursprüngliches Vorhaben der Regierung: Leistungsrecht zielgenauer auszugestalten Vorgeschlagenen Änderungen fanden weder Zustimmung der Arbeitgeber noch der Versicherten. Zusätzlich Gefahr von enormem bürokratischen Aufwand, daher Verschiebung der Reform In dieser Legislaturperiode wird die Regierung das Thema wohl nicht mehr behandeln Es ist zu erwarten, dass das Thema erneut auf die Tagesordnung kommt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 41

42 Exkurs: Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung eine sinnvolle Forderung? Weniger Bürokratie? Anbietersuche Berufskrankheiten Altlasten Weniger Kosten? Sparen kann ein privater Anbieter nur bei Verwaltungskosten Aufwand für Marketing? Rendite? Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 42

43 Vergleich Privatversicherung gegen öffentliches Monopol Beispiel Australien Name Organisationsform West Australia privat: 2,12 Northern Territory privat: 2,70 South Australia hybrid: 3,00 ÖR- Monopol: 1,20 NSW hybrid: 2,17 Victoria hybrid: 1,62 Canberra privat: 3,32 durchschnittlicher Beitragssatz Neuseeland ÖR-Monopol 0,86 Tasmanien privat: 1,92 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 43

44 Stichwort Wahlfreiheit Wettbewerb unter den Berufsgenossenschaften Branchengliederung in der Prävention Aufsichtsdienste auf Bedürfnisse einer Branche ausgerichtet Unternehmen mit hohen Risiken werden überall höhere Beiträge zahlen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Stand 11/ 2008 Folie 44

45 Vielen Dank!

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