Konzeption Schuldner- und Insolvenzberatung in der Justizvollzugsanstalt Würzburg Stand: Mai 2014
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- Timo Koenig
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1 Konzeption Schuldner- und Insolvenzberatung in der Justizvollzugsanstalt Würzburg Stand: Mai 2014 Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene Schuldner- und Insolvenzberatung (JVA) Wallgasse Würzburg Telefon: 0931/ Telefax: 0931/ de.sbjva@christophorus-wuerzburg.de Geschäftsführende Trägergesellschaft Gemeinnützige Christophorus GmbH Neubaustr Würzburg Telefon: 0931/ Telefax: 0931/ info@christophorus-wuerzburg.de
2 Gliederung 1. Einleitung 2. Träger und Aufgabe 3. Zielgruppe 4. Personelle und zeitliche Situation 5. Beratungsprozess 5.1 Beratungsmethode 5.2 Kontaktaufnahme und Organisation der Beratungstermine 5.3 Beratungsangebote und inhalte 5.4 Dokumentation der Beratungsgespräche 5.5 Nachbetreuung und Weitervermittlung 5.6 Qualitätssicherung in der Beratung 6. Kooperation/Netzwerke/Zusammenarbeit 7. Finanzierung 8. Perspektiven 1. Einleitung Es besteht ein hoher Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Ein Großteil der Inhaftierten ist ver- oder überschuldet. Nach eigenen Einschätzungen beläuft sich die Prozentzahl der überschuldeten Gefangenen auf etwa 50 %. Weitere 30 % haben große finanzielle Sorgen. Es ist festzustellen, dass die finanziellen Probleme sowie die Überschuldungsituation vor der Inhaftierung entstanden sein können. Verstärkt entstehen sie während und nach der Inhaftierung. Gerade aufgrund der Straffälligkeit und einer daraus resultierenden Freiheitstrafe entstehen Zahlungsverpflichtungen. Die Inhaftierten müssen aufgrund der anstehenden Freiheitsstrafe ihr gewohntes Umfeld verlassen. Wohnungen werden beispielsweise nicht fristgerecht gekündigt. Alltägliche finanzielle Verpflichtungen (bspw. Ratenzahlungen, Verträge, Versicherungen) werden nicht mehr bezahlt. Es folgen Rückstände, Mahnschreiben, Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur eidesstattlichen Versicherung. Im Rahmen des Übergangsmanagements zeigt sich die Gefahr des Scheiterns aller Resozialisierungsbemühungen, wenn nicht die finanzielle Situation der/des Inhaftierten im Rahmen des Behandlungsvollzugs geklärt, bzw. geregelt ist. Eine Entlassung aus der Haft in die Freiheit mit (erneuter) finanzieller Unsicherheit und Überschuldung lässt die Annahme zu, dass dies die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich erhöht. 2
3 Allen beteiligten Akteuren ist die hohe Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung während der Haft bewusst. 2. Träger und Aufgabe Die Christophorus-Gesellschaft ist eine diakonisch-caritative gemeinnützige Gesellschaft und hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu beraten und zu helfen. Dieses Hilfsangebot ist auch für straffällig gewordene Menschen, die sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg befinden, bestimmt. Die freie Straffälligenhilfe der Christophorus-Gesellschaft soll im Rahmen des Übergangsmanagements die Brückenfunktion an den Übergängen zwischen Strafhaft und Freiheit bilden. Sie leistet dabei einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration und handelt im Sinne der Resozialisierung. Die Schuldner- und Insolvenzberatung, als Teil der freien Straffälligenhilfe der Christophorus-Gesellschaft, dient als Unterstützung in Ver- oder Überschuldungsituationen sowie bei der Schuldenregulierung der Inhaftierten in der JVA Würzburg. Um die Rückfallquote zu reduzieren ist die Schuldner- und Insolvenzberatung als ein Beitrag zur Resozialisierung gemäß Artikel 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) 1 zu leisten. Täterarbeit ist auch Opferschutz. Im Bereich des Insolvenzrechts liegt die staatliche Anerkennung nach 305 Abs.1 Nr.1 Insolvenzordnung (InsO) vor. 3. Zielgruppe Das Beratungsangebot der Schuldner- und Insolvenzberatung richtet sich an alle Inhaftierten der JVA Würzburg. 4. Personelle und zeitliche Situation Derzeit ist die Stelle ist mit einer Beratungsfachkraft in Teilzeit besetzt. Die Beratung findet einmal wöchentlich in der JVA Würzburg statt. Es finden etwa zehn Gespräche pro Woche statt. Die Einzelberatung dauert bis zu 30 Minuten. Für die Dateneingabe und Datenpflege sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs sind zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit zuständig. 5. Beratungsprozess 5.1 Beratungsart Die Beratung findet in einem Einzelgespräch statt, um auf die individuelle Situation und Problemlage des/der einzelnen Klienten/in einzugehen. 1 Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Art. 2 BayStVollzG). 3
4 Halbjährlich findet im Mehrzweckraum der JVA Würzburg eine Informationsveranstaltung zum Insolvenzrecht statt. Diese Veranstaltung wird als Gruppenveranstaltung angeboten. Hier werden rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen sowie der Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens dargestellt. Im Anschluss werden offene Fragen zum Insolvenzrecht geklärt. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden darauf hingewiesen, welche Vorbereitungen sie selbst für das Erstgespräch im Vorhinein zu treffen haben. 5.2 Kontaktaufnahme und Organisation der Beratungstermine Der Kontakt zur Schuldner- und Insolvenzberatung erfolgt in der Regel per Antrag auf Eigeninitiative der Inhaftierten. Im Einzelfall wird eine Beratung im Rahmen des Vollzugsplans oder vom Sozialdienst der JVA vorgeschrieben bzw. empfohlen. Nach der Anmeldung per Rapportschein findet eine Terminvergabe nach der Reihenfolge der Anmeldungen statt. Durch den hohen Beratungsbedarf wird eine Warteliste geführt. Die Inhaftierten, welche auf der Warteliste vermerkt werden, werden gleichzeitig schriftlich aufgefordert und informiert wie sie sich anhand einer Checkliste auf das Erstgespräch vorbereiten sollen. Die Terminvergabe erfolgt in Absprache mit der Besuchsabteilung der JVA. Zunächst werden die Rapportscheine durch die JVA an die Beratungsstelle gefaxt. Es wird daraufhin eine Liste der angemeldeten Klienten/innen erstellt und an die Besuchsabteilung der JVA zurückgefaxt. Die JVA Würzburg stellt im Rahmen des Übergangsmanagementseinen Einzelraum in der Besuchsabteilung zur Verfügung. In dem Beratungsraum steht ein Telefonanschluss und Internetverbindung zur Verfügung. Die Vorführung der Inhaftierten zu dem Beratungstermin wird von den Beamten der Besuchsabteilung organisiert. 5.3 Beratungsangebote/-inhalte Erstgespräch und Klärung des Beratungsverlaufs In einem Erstgespräch wird zunächst die Problemlage zusammen mit dem/der hilfesuchenden Inhaftierten erörtert. Zugleich wird auf Hilfestellungen und Beratungsangebote hingewiesen. Mithilfe eines Erstkontaktbogens werden Basisinformationen über den/die Klienten/in festgehalten. Die Beratungsfachkraft erfragt sowohl soziodemografische Daten als auch Daten, die sich auf die Haftsituation beziehen. Wichtig sind hier bspw. Informationen über den Entlassungszeitpunkt und die Entlassungssituation, da hier über den weiteren Beratungsverlauf bereits entschieden werden kann. 4
5 Nach der Anamnese der Problemstellung im Gespräch und durch den Erstkontaktbogen wird gemeinsam entschieden, ob die Beratung weiter erfolgt oder ein Einmalkontakt ausreicht. Die Inhaftierten erhalten Informationen und Beratung, welche die Bereiche der Ver- und Überschuldung betreffen wie bspw. das gerichtliche Mahnverfahren, die Bereiche Kontopfändung, Lohnpfändung sowie Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pfändungsmöglichkeiten während der Inhaftierung. Aufklärungsthemen, Prävention und Grundlagenkenntnisse (z.b. Informationen zum Pfändungsschutzkonto, Pfändungsschutz nach Entlassung, Gerichtvollzieher) in Bezug auf Schulden werden in den Beratungsgesprächen besprochen. Die Sondersituation Inhaftierung und Schuldenregulierung beinhaltet auch die Beratung und Aufklärung der Pfändungs- und Abtretungsmöglichkeiten während der Haft. Dieses Thema kommt in nahezu jedem Beratungstermin zur Sprache, weil Pfändungen und Abtretungen der Gläubiger dann Anwendung finden, wenn das Überbrückungsgeld angespart ist. Exkurs: Arbeitet der/die Inhaftierte in der JVA Würzburg, so teilt sich sein Arbeitsentgelt zu 4/7 Eigengeld und 3/7 Hausgeld auf. Das Hausgeld steht dem/der Inhaftierten für den Einkauf zur freien Verfügung. Das Eigengeld wird zunächst zum Überbrückungsgeld für die Entlassung angespart. Im Normalfall kann das unpfändbare Überbrückungsgeld bis zu 1791 Euro angespart werden (Stand 2014). Wenn der festgesetzte Überbrückungsgeldbetrag erreicht ist, stehen dem/der Inhaftierten die 4/7 Eigengeld frei zur Verfügung, das sie aber nicht im Besitz haben und nicht für den Einkauf verwenden dürfen. Besteht jedoch auf dem Konto des/der Inhaftierten ein vorgemerkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, eine Abtretung oder ein Aufrechnungsersuchen eines Gläubigers, so wird das überschüssige Eigengeld an den Gläubiger abgeführt. 2 Weiterhin ist im Einzelgespräch zu klären, ob Dauerschuldverhältnisse beendigt wurden (durch bspw. Kündigung der Wohnung, der Versicherungen, des Energievertrages etc.) und ob unterhaltsberechtigte Personen versorgt sind (Unterhaltsregelung). Hier ist der Fokus darauf zu legen, dass kein weiterer Anstieg der Schulden erfolgt. Zum Abschluss des Erstgespräches wird festgelegt, ob eine längerfristige Beratung und Zusammenarbeit stattfindet und wie die Sammlung der Schuldendaten und -dokumente erfolgt. 2 Praxisbeispiel: Ein Inhaftierter hat den Überbrückungsgeldbetrag durch Arbeitsentgelt bis 1791 Euro voll angespart. Auf seinem Konto ist ein Aufrechnungsersuchen der Staatsanwaltschaft wegen Gerichtskosten vorgemerkt. Sein Arbeitsentgelt beträgt monatlich 140 Euro. Davon gehen 3/7 (60 Euro) auf das Hausgeld und 4/7 (80 Euro) an den Gläubiger. 5
6 Auflistung der Verbindlichkeiten Voraussetzung für eine aussagekräftige Beratung und erfolgreiche Entschuldung ist ein Überblick über die gesamte Schuldensituation. Hier wird die/der Inhaftierte aktiv eingebunden. Grundsätzlich ist eine aktive Mitarbeit während der Haft eingeschränkt. Die Inhaftierten können sich über Verwandte oder Bekannte entsprechende Unterlagen zusenden lassen. Professionelle Gläubiger führen Schriftverkehr auch mit Inhaftierten, die somit schon über Unterlagen verfügen. Es gibt weitere Möglichkeiten an Informationen über seine Schulden zu kommen, z.b. durch die Anfrage bei Auskunfteien wie der Schufa Holding AG. In der Beratung werden die Anträge für eine Schufa-Selbstauskunft sowie die Adressen der anderen Auskunfteien verteilt, so dass die Inhaftierten selbst diese Anfragen verschicken. Weiterer Beratungsverlauf Nachdem alle Möglichkeiten der Datensammlung ausgeschöpft wurden, erfolgt eine Analyse der Schulden- bzw. Überschuldungsituation. Von der Beratungsstelle wird ein Gläubiger-, bzw. Forderungsverzeichnis erstellt. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für die Erstellung eines Regulierungsplans bis hin zur Insolvenztabelle. Hier wird in Zusammenarbeit mit dem/der Inhaftierten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Forderungen erörtert, Grundlagen einzelner Verbindlichkeiten benannt sowie anschließend die Richtigkeit der Forderungen durch der Beratungsstelle geprüft. Der/die Inhaftierte erhält im Anschluss Informationen über Regulierungs- und Entschuldungsmöglichkeiten. Da die Christophorus-Gesellschaft anerkannte Insolvenzberatungsstelle nach 305 Abs.1 Nr.1 InsO ist, wird je nach Schuldensituation und Sanierungsstrategie über ein Insolvenzverfahren aufgeklärt. Die Teilnahme an der zuvor erwähnten Informationsveranstaltung zum Insolvenzrecht ist im Falle eines angestrebten Insolvenzverfahrens Voraussetzung für die weitere Beratung. Das dient dazu, dass der/die Inhaftierte ausreichend informiert und auf die Komplexität des Insolvenzverfahrens vorbereitet wird. Es gibt eine Fülle von Regulierungsmaßnahmen, angefangen vom außergerichtlichen Einigungsversuch bis zum Insolvenzantrag. Da die Inhaftierten keinen Zugang zu einem PC und in der Regel nicht über ausreichende Mittel verfügen, erfolgt die Korrespondenz mit den Gläubigern über die Beratungsstelle. Hierfür sind entsprechende Vollmachten von den Inhaftierten zu unterschreiben. 5.4 Dokumentation der Beratungsgespräche Mit einer entsprechenden Dokumentationssoftware werden die Beratungsgespräche in einem elektronischen Klientenverwaltungsprogramm 6
7 festgehalten, so dass auch der interne Informationsfluss zwischen den Mitarbeiterinnen gesichert wird und bei Rückfragen auf die Dokumentation zurückgegriffen werden kann. Hierfür unterschreibt der/die Inhaftierte die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung und Datenlöschung. 5.5 Nachbetreuung/Weitervermittlung Bleibt die/der Inhaftierte nach seiner Entlassung im Großraum Würzburg, kann auf Wunsch der/des Klienten/in die Beratung und Unterstützung bei der Schuldenregulierung weiter erfolgen. Wird der/die Inhaftierte in eine weiter entfernte Stadt entlassen, wird eine Beratungsstelle am zukünftigen Wohnort des Entlassenen empfohlen. Die vorbereiteten Dokumente werden der/dem Entlassenen übergeben. 5.6 Qualitätssicherung in der Schuldner- und Insolvenzberatung Um die Qualität der Beratung zu sichern, werden die Beratungsinhalte in einem elektronischen Klientenverwaltungsprogramm dokumentiert. Weiter wird durch Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung speziell für den Bereich der Straffälligenhilfe die Aktualität und Professionalität gewährleistet. Darüber hinaus finden intern wöchentliche Fallbesprechungen und in größeren Abständen Supervisionen statt. 6. Kooperation/Netzwerke/Zusammenarbeit Intern findet die Kooperation mit den Diensten der JVA Würzburg statt. So besteht bei Bedarf ein Informationsfluss zwischen dem Sozialdienst, der Vollzugsabteilung oder der Seelsorge der JVA und der Christophorus- Gesellschaft. Die Zusammenarbeit und der Ausbau eines Netzwerkes im Rahmen der Straffälligenarbeit finden auch mit externen Fachstellen im Bereich sozialer Arbeit statt. Die Beratungsstelle steht bspw. in regelmäßigem Kontakt mit der Bewährungshilfe, der Fachambulanz für Sexualstraftäter und der Jugend- und Drogenberatung. 7. Finanzierung Für 2013 erhielten wir erstmals eine Zuschussfinanzierung durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Gegebenenfalls erfolgt eine Abrechnung der Insolvenzfälle über Fallpauschalen über die Regierung von Unterfranken, die auf die Kommunen entfallen sollen. Die aktuelle Restfinanzierung erfolgt über Eigenmittel der Christophorus-Gesellschaft. 7
8 8. Perspektiven Um angemessen zu beraten und Verwaltungsleistungen bereitzustellen, müssen die Kosten gedeckt sein. Der Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung in der JVA Würzburg ist höher als er gedeckt werden kann. Somit sind Erweiterungen vor Ort durch die Besetzung der Beratungsfachkraft in Vollzeit erforderlich. Günther Purlein Geschäftsführer Navina De Schuldner- und Insolvenzberaterin Zentrale Beratungsstelle für Strafentlassene 8
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