Wie Internet und Smartphone das Bezahlen verändern

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1 Zahlungsverkehr 2.0 Wie Internet und Smartphone das Bezahlen verändern Frankfurt, 30. Oktober 2014, Vereinigung der Repräsentanten ausländischer Banken/Frankfurt Payment Network Dr. Heike Winter, Deutsche Bundesbank Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr

2 Agenda Zahlungsverhalten in Deutschland und Europa Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Herausforderungen für die Regulierung Perspektiven Seite 2

3 Zahlungsverhalten in Deutschland und Europa Anteile von Zahlungsarten am Umsatz des Einzelhandels in Deutschland Bar; 78,7% Scheck; 8,3% Rechnung; 6,5% Karte; 6,2% EC- Lastschrift; 1,7% EC-Cash; 0,8% Kreditkarte; 3,3% Bar; 54,40% Andere; 41,90% EC- Lastschrift; 12,90% EC-Cash; 23,10% Sonstige; 0,3% Handelskarte; 0,4% Sonstige; 3,70% Maestro /Vpay; 0,50% Kreditkarte; 5,40% Quelle: EHI-Erhebung Seite 3

4 Zahlungsverhalten in Deutschland und Europa Studien der Bundesbank zum Zahlungsverhalten Bargeld Buchgeld Elektronisches Geld Seite 4

5 Zahlungsverhalten in Deutschland und Europa Nutzung unbarer Zahlungsmittel in Europa Milliarden Transaktionen % 14 % 6 % % Sonstige Schecks E-Geld % 50 % Karten Lastschrift Überweisung 5 19 % 14 % 0 31 % 40 % 17 % 20 % 14 % 28 % DE FR GB IT Quelle: Blue Book der EZB Prozentangaben beziehen sich jeweils auf den Anteil am nationalen unbaren Zahlungsverkehr. Seite 5

6 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Strukturelle Marktbesonderheiten Skaleneffekte: sinkende Durchschnittskosten bei steigender Produktionsmenge aufgrund hoher Einstiegskosten o Verdoppelung des Produktionsvolumens bei nur 20% Kostensteigerung Durchschnittskosten einer Zahlung sinken um 40% Verbundeffekte: eine Infrastruktur ermöglichst den Betrieb mehrerer Produkte o Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Bundesbank werden nicht nur Überweisungen und Lastschriften, sondern auch Einzüge von Kartenzahlungen und Scheckzahlungen abgewickelt Netzwerkeffekte: der Nutzen für jeden beteiligten Teilnehmer steigt mit der Zahl aller Teilnehmer ( kritische Masse -Konzept) o Nutzen einer Karte hängt für den Händler davon ab, dass möglichst viele Kunden über eine solche verfügen Zweiseitige Märkte: Anbieter von Zahlungsdiensten müssen sowohl Verbraucher wie Händler überzeugen o Ein neues Kartenzahlungssystem kann sich am Markt nur durchsetzen, wenn es sowohl auf Verbraucherseite als auch von Händlern angenommen wird Seite 6

7 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Trägertechnologien innovativen Bezahlens am Point of Sale NFC (Nahfeld- Kommunikation) Funktechnik zur Übertragung kleiner Datenmengen über sehr kurze Entfernungen (max. 10 cm) Vorgänger-Technik (RFID) z.b. bei manchen Dienstausweisen genutzt QR-Code Grafischer Code in dem Text und Zahlen hinterlegt werden können (z.b. mit Zahlungsaufforderung) Kamera des Smartphones liest Code aus und übersetzt hinterlegte Zeichen Ortsbezogene Dienste Über das Mobilfunknetz, W-LAN oder Bluetooth kann sich der Kunde beim Händler anmelden, woraufhin der Händler vom Kunden eine Zahlung passend zur Bestellung anfordern kann Zahlcode Der Käufer erhält einen einmalig gültigen Code, den er an der Kasse zum Zahlen angeben muss. Seite 7

8 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Innovativ Bezahlen am Point of Sale NFC (Nahfeld-Kommunikation) QR-Code Ortsbezogene Dienste Zahlcode Seite 8 Anm.: Übersicht ist nicht abschließend.

9 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste PayPal im E-Commerce Konto des Kunden Konto des Händlers 1. Anforderung der Ware Kunde - Muss bei Paypal registriert sein - Zahlungsinstrumente hinterlegt (z.b. Lastschrift, Kreditkarte) Seite 9 2. Preisinformation und Reservierung der Ware Händler - Versendet Ware nach Erhalt der Information über den Zahlungseingang

10 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste PayPal im E-Commerce PayPal wurde 1998 in den USA gegründet. Kernangebot: Online-Transaktionen zwischen PayPal-Konten PayPal-Konten lassen sich über Bankkonten oder Kreditkarten aufladen (vorausbezahlte Konten) und werden auf zentralen Rechnern im Internet geführt Adressierung erfolgt über die Mailadresse des Kontoinhabers Enorme Vereinfachung des Zahlungsvorgangs (insbesondere in den USA) Rasantes Wachstum (u.a durch Kooperation mit dem Internetauktionsanbieters ebay) In DE inzwischen bei allen großen Online-Händlern akzeptiert Hohe Gebühren für Zahlungsempfänger (grundsätzlich 1,9% + 0,35 EUR) Ausbau des Angebotes auf P2P-Zahlungen und PoS-Dienste Zunächst seit 2004 in Großbritannien als E-Geld-Institut (ELMI) gemäß EU-Richtlinie 2000/46/EG zugelassen, besitzt PayPal seit 2007 eine luxemburgische Banklizenz. Seite 10

11 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Payment Initiation Services im E-Commerce Kunde gibt Log-In-Daten für Online-Banking an Zahlungsauslösedienst Zahlungsauslösedienst führt anschließend automatisch Überweisung an Händler durch Zahlungsauslösedienst Online-Banking der Hausbank z.b. Sofortüberweisung Seite 11 Händler erhält anschließend Nachricht über erfolgreich beauftragte Überweisung Kosten für den Händler: 39,90 EUR, Fixbetrag per Transaktion 0,10 EUR bis 0,25 EUR, pro Transaktion 0,75% bis 0,90% des Umsatzbetrages

12 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Mobile Point of Sale Adapter mit Kartenlese-Funktion wird mit einem Smartphone verbunden Funktionsweise Händler gibt Betrag in das Smartphone ein, steckt die Karte in das Lesegerät mpos Anbieter Kunde muss abhängig vom System und der eingesetzten Karte auf dem Display unterschreiben oder auf Zusatzgerät PIN eingeben Smartphone übermittelt die Zahlungsdaten Händler erhält innerhalb einiger Tage die Auszahlung mpos Anbieter Seite 12

13 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Amazon Payments 5 Bestellungen bei 5 Onlinehändlern = 5 Kundenkonten Vereinfachung durch 1 zentrales Kundenkonto: Beliebiger Onlinehändler integriert Amazon payments Kunde wählt Amazon payments als Zahlungsmethode Log-In mit bekanntem Kundenkonto Automatische Übernahme der Anschrift- und Zahlungsdaten und Abschluss des Einkaufs Seite 13

14 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Apple Pay Wallet-Lösung für das iphone 6 Basiert auf NFC-Technik in Verbindung mit Kreditkarten von VISA, MasterCard und American Express, die von den fünf größten US-amerikanischen Banken ausgegeben werden. Bisher nur in den USA verfügbar eine Ausweitung auf andere Länder soll folgen: in den ersten drei Tagen wurden 1 Mio. Kreditkarten freigeschaltet; evt. Kooperation mit Alibaba Funktionsweise: ApplePay am PoS: Passbook-App auswählen, das Handy wird an das Kontaktlos- Terminal halten und die Transaktion per Fingerabdruck auf dem iphone bestätigen Apple Pay zur Zahlung in diversen anderen Apps (z.b. Opentable, Starbucks). iphone enthält gerätspezifische Identifikationsnummer in Secure Element, die im Hintergrund mit der vom Kunden gewählten Kreditkarte verknüpft ist. Keinerlei Speicherung von Daten im Einzelhandel: Übertragen werden nur die gerätspezifische Identifikationsnummer zusammen mit einer Transaktionsnummer. Seite 14

15 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Bitcoins Bitcoin ist virtuelles Geld, das nur online verfügbar ist 2009 Quellcode von unbekanntem Programmierer für Bitcoin veröffentlicht Keine zentrale Ausgabestelle für Bitcoins: Einheiten werden dezentral von Computernetz generiert alle Bitcoin- Schöpfer und nutzer bilden zusammen ein Netzwerk Jede Erstellung und Weitergabe von Bitcoin hinterlässt eine anonyme Spur in einer Ereigniskette An Hand der Ereigniskette wird jede Schöpfung und Transaktion auf Echtheit überprüft - Erst nach Echtheitsüberprüfung ist Transaktion abgeschlossen Transaktionen sind final und anonym -> unwiderruflich Vorsicht: Bitcoin werden weder von einer zentralen Stelle ausgegeben, noch kontrolliert, daher ist die Anlage in Bitcoin hochspekulativ Seite 15

16 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Bitcoins erste Gerüchte über Zahlungschwierigkeiten bei bis dahin größter Bitcoin-Börse Mt. Gox eine weitere Börse wurde ausgeraubt Zyprische Bankkunden sollen Rettung mittragen Russland sagt Zypern Hilfen zu EU verabschiedet Rettungsplan Ebay erwägt aktiv Bitcoin in PayPal zu integrieren Ebay erwägt erstmalig Bitcoin als Zahlungsmittel zu akzeptieren China erlässt schriftliche Bitcoin-Regulierung, die Nutzung einschränkt, kurz darauf untersagt die Zentralbank den Bitcoinhandel Seite 16

17 Neue Entwicklungen am Markt für Zahlungsdienste Bitcoins Durch einen mathematisch definierten Wachstumspfad und die feste Obergrenze hat Bitcoin ein eingebautes deflationäres Element Annahmen über die Besitzstruktur Ein Großteil der Bitcoins (55 %, geschätzt) ist gar nicht im Umlauf (wird gehortet ) Ein Großteil der Nutzer haben nur wenige Bitcoins Einige wenige Nutzer vereinen große Bestände an Bitcoins auf sich Seite 17

18 Herausforderungen für die Regulierung Bitcoin: Rechtliche Einstufung in Deutschland Bankaufsichtsrechtlich: BaFin stuft BTC als Finanzinstrument in Form von Rechnungseinheiten ein Nutzung, Mining sowie An- und Verkauf sind grundsätzlich erlaubnisfrei Erlaubnistatbestände sind allerdings das Finanzkommissionsgeschäft, die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Betrieb eines multilateralen Handelssystems Steuerrechtlich: Laut BMF unterliegen Bitcoins der Umsatzsteuer Seite 18

19 Herausforderungen für die Regulierung Rechtsvakuum bei Drittanbietern Zurzeit werden Kontoauthentifizierungsdaten an eine Drittfirma weitergegeben werden, die in Deutschland nur der Gewerbeaufsicht unterliegt Zahler weiß nicht, ob sich der Drittanbieter beim Zugriff auf das Konto auf eine reine Deckungsanfrage beschränkt, oder ob weitere Daten ausgespäht werden, die evtl. zu Marketingzwecken genutzt werden Aufsichtsrechtliche Überwachung der Drittanbieter fehlt völlig, denn der Dienst ist kein Zahlungsdienst im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie Regelung in der Zahlungsdiensterichtlinie könnte dazu beitragen die Probleme zu lösen Payment Initiation Services sollten nach Ansicht des Eurosystems als Zahlungsdienst aufgenommen werden, und damit die gleichen Anforderungen erfüllen wie Zahlungsinstitute Zugang auf Konto sollte sich auf Deckungsanfrage beschränken Drittanbieter sollen sicherstellen, dass der Zugang zum Konto sicher ist: entweder durch Redirection auf das Online-Banking des kontoführenden Instituts oder durch die Herausgabe eigener Authentifizerungsmittel. Beide Kriterien soll Teil einer standardisierten europäischen Schnittstelle für Kontozugang werden. Seite 19

20 Herausforderungen für die Regulierung Rechtsvakuum bei Drittanbietern Berücksichtigung in der neuen Payment Services Directive (PSD2, zurzeit in der Überarbeitung) vorgesehen - Payment Initiation Services werden Zahlungsdienst (Erweiterung des Anhangs) - Zustimmung zum Zahlungsvorgang (Art. 57) gilt auch dann, wenn er über Drittparteien an das kontoführende Institut weitergeleitet wird - Zugang zu Informationen über Zahlungskonten durch dritte Zahlungsdienstleister und Nutzung dieser Informationen (Art. 58) ist erlaubt, - wenn Drittparteien - die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlers keiner anderen Person zugänglich machen - Sich gegenüber dem kontoführenden Institut unmissverständlich identifizieren - Keine der sensitiven Zahlungsdaten oder der personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlungsdienstenutzers speichern. - wenn kontoführende Institute sich verpflichten - die Drittparteien unmittelbar darüber zu informieren, dass der Zahlungsauftrag eingegangen ist und, ob ausreichend Deckung vorhanden ist, um die Zahlung auszuführen - die über Drittparteien eingegangenen Zahlungsaufträge nicht anders zu behandeln als diejenigen, die direkt über den Zahler eingehen. Seite 20

21 Herausforderungen für die Regulierung Rechtsvakuum bei Drittanbietern Berücksichtigung in der neuen Payment Services Directive (PSD2, zurzeit in der Überarbeitung) vorgesehen Authentifizierung (Art. 87) Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsdienstleister für die Auslösung elektronischer Zahlungsvorgänge eine starke Kundenauthentifizierung verlangt Von den Nutzern beauftragte dritte Zahlungsdienstleister dürfen sich auf das Authentifizierungsverfahren des kontoführenden Zahlungsdienstleisters stützen EBA erstellt zusammen mit der EZB Leitlinien über den neuesten Stand der starken Kundenauthentifizierung EU-Parlament: Die EBA erstellt Leitlinien darüber, wie dritte Zahlungsdienstleister sich gegenüber kontoführenden Zahlungsdienstleistern authentifizieren müssen, sowie über den neuesten Stand der Kundenauthentifizierung und über jegliche Ausnahmen von der verstärkten Kundenauthentifizierung. Seite 21

22 Herausforderungen für die Regulierung Rechtsvakuum bei Drittanbietern Berücksichtigung in der neuen Payment Services Directive (PSD2, zurzeit in der Überarbeitung) vorgesehen In Art. 87 erwähnte Starke Kundenauthentifizierung orientiert sich an den Empfehlungen des SecuRe Pay Forums Hintergrund: Zunehmende Gefährdung der Sicherheit des ZV durch die Nutzung des Internets Intention: Gemeinsame Basis für das Verständnis der Aufsichtsbehörden in Europa zu entwickeln Empfehlungen sollen durch die zuständigen nationalen Stellen in der Institutsaufsicht berücksichtigt werden Beteiligte: Institutsaufsicht und Zahlungsverkehrsüberwachung in den EU-Ländern, beobachtet durch weitere EWR-Länder Empfehlungen für die Sicherheit von Internet-Zahlungen (Verabschiedet Januar 2013) Forderung von strong authentication: Nutzung von mindestens zwei Elementen etwas, was nur der Nutzer kennt (z.b. Password) etwas, was nur der Nutzer besitzt (z.b. Token) etwas, was direkt zum Nutzer gehört (z.b. Fingerprint) Seite 22

23 Herausforderungen für die Regulierung Bitcoin: Überlegungen zu europäischer Regelung Seite 23

24 Herausforderungen für die Regulierung Bitcoin: Überlegungen zu europäischer Regelung Umfassender und neuartiger Regulierungsansatz wäre erforderlich, u. a.: Erfordernis einer verantwortlichen Governance Authority für virtuelle Währungen Kapitalanforderung zur Abdeckung von Risiken Klare Abtrennung von Kundenkonten Kurzfristige Empfehlung an nationale Aufsichtsbehörden: Banken und Zahlungsdiensteleister sollten keine Virtuellen Währungen kaufen, halten oder verkaufen Empfehlung an den EU-Gesetzgeber Marktteilnehmer an der Schnittstelle Virtuelle echte Währungen den Geldwäsche- Bestimmungen unterwerfen Seite 24

25 Perspektiven Bargeldnutzung tendenziell auf dem Rückzug Marktdurchdringung innovativer Zahlverfahren Grundsätzlich Henne-Ei-problem des zweiseitigen Marktes Zahler: Zunehmend bessere Ausrüstung (Smartphone inzwischen Standard) Bedienung innovativer Zahlverfahren muss intuitiv möglich sein Sicherheit muss gewährleistet sein Zahlungsempfänger: Kassenterminals können bald durchgängig Kontaktloszahlungen akzeptieren Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen Aktives Erklären neuer Zahlverfahren soll unbedingt vermieden werden Zahlungsdienstleister Zunehmender Wettbewerb durch Nicht-Banken Erhöhte regulatorische Anforderungen an die Sicherheit von Zahlungsdiensten erfordern mehr Investitionen Seite 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 26 Dr. Heike Winter Deutsche Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße Frankfurt am Main

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