Rechtsformänderung der Stadtwerke Wetzikon

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1 Rechtsformänderung der Stadtwerke Wetzikon Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 31. August 2015 Stadtrat Heinrich Vettiger, Ressort Tiefbau+Energie

2 Agenda Ausgangslage Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Anträge Weiteres Vorgehen 1

3 1. Ausgangslage Seit Fukushima ist alles anders Quelle: 2

4 1. Ausgangslage Projekt «SWW 2016» gemeindeeigene Stadtwerke stärken Ausgangslage stärkerer Wettbewerb zunehmende Regulierung Energiestrategie 2050 Projekt Handlungsfähigkeit erhalten Versorgung sichern Kundennähe statt Verwaltung Rahmenbedingungen Organisation von der Verwaltung herauslösen Eigentum bleibt bei der Stadt Zeithorizont 1. Juli 2016: Überführung in neue Strukturen 3

5 2. Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Eigentümerin bleibt die Stadt Wetzikon Heute Verwaltungsabt. Stadt Verwaltungsabt. Stadtwerke Wetzikon Stadtwerke Wetzikon AG Morgen Elektrizität Elektrizität Gas Gas Grundwasserfassungen / Quellen Wasser Wasser Öffentliche Beleuchtung Öffentliche Beleuchtung Öffentliche Beleuchtung Städtische Photovoltaikanlagen Städtische Photovoltaikanlagen Städtische Photovoltaikanlagen Öffentliche Brunnen Öffentliche Brunnen Öffentliche Brunnen Dienstleistung Eigentum Nutzungsrecht Leistungserbringung 4

6 2. Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Alles aus einer Hand 5

7 2. Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Finanzielle Situation der SWW Abgeltung an die Stadt Wetzikon Dividende Gemeindesteuern Verzinsung Darlehen Konzessionsabgabe Angaben in Mio. CHF / Quelle: Mittelfristplanung Stadtwerke Wetzikon AG (SWW), (Stand ) 6

8 2. Eckwerte der beabsichtigten Rechtsformänderung Zukünftige Kompetenzen der verschiedenen Organe der Stadt Wetzikon sowie des Verwaltungsrates Souverän Grosser GR Stadtrat Verwaltungsrat Gemeindeordnung: Übertragung der Aufgaben auf die Stadtwerke Wetzikon AG. Beschluss über Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse der Stadt Wetzikon am Aktienkapital der Stadtwerke Wetzikon AG. Wahl der Mitglieder des Grossen Gemeinderates und des Stadtrates. Genehmigung der Verordnung über die Stadtwerke Wetzikon AG. Wahrnehmung der Oberaufsicht über alle städtischen Organe. Wahl der Mitglieder der Energiekommission (Energiekommission ist für die Erarbeitung und Umsetzung der Energiepolitik zuständig). Ausübung der parlamentarischen Instrumente (Motion, Postulat und Interpellation sowie schriftliche Anfrage). Beaufsichtigung der Stadtwerke Wetzikon AG. Genehmigung des Konzessionsvertrages sowie Festlegung der Konzessionsgebühr gemäss den Bestimmungen des Konzessionsvertrages. Genehmigung des Personalüberleitungsvertrags. Ausübung der Aktionärsrechte (insb. Vertretung der Aktien in der Generalversammlung). Vertretung im Verwaltungsrat der Stadtwerke Wetzikon AG mit einem Mitglied. Kenntnisnahme des jährlichen Berichts über den Geschäftsverlauf sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft. Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadtwerke Wetzikon AG. Oberleitung der Gesellschaft mit abschliessender finanzieller Kompetenz. Festlegung der Organisation der Gesellschaft. Erlass von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Festlegung der Grundsätze der Kostenbeiträge, Tarife und Preise im Rahmen der regulatorischen Bestimmungen. Erlass eines Personalreglements. Ernennung und Abberufung der Geschäftsführung. 7

9 3. Integration der Wasserversorgung «Dienstleistung aus einer Hand» Besonderheit Wasserversorgung: Wichtiges Element des heutigen Querverbundes Quelle Chämtnerbach 8

10 3. Integration der Wasserversorgung «Dienstleistung aus einer Hand» Synergien nutzen - 91% aller konzessionierten Wasserversorgungen sind mit Gas- oder mit Stromund Gasversorgungen gemeinsam 10

11 3. Integration der Wasserversorgung «Dienstleistung aus einer Hand» Positives Feedback AWEL Sitzung betreffend Umsetzung der Vorprüfung vom 17. August 2015 mit anschliessendem Brief des AWEL-Rechtsdiensts vom 20. August 2015: Fazit «Wir gehen davon aus, dass eine Überführung der Werke in eine Aktiengesellschaft mit Blick auf das kantonale Recht möglich ist.» 11

12 5. Weiteres Vorgehen Sofern der Grossen Gemeinderat dem Geschäft zustimmt, beschliesst am 22. November 2015 die Stimmbevölkerung abschliessend Phase I Machbarkeit Phase II Konzeption Phase III Entscheidung Phase IV Umsetzung 2a Recht / Organisation 4a Recht / Organisation Umfeld- / Unter- 1a nehmens- analyse Eigentümerstrategische Handlungsoptionen, 1b Ziele und Rahmenbedingungen Projekt- 1c planung 2b Finanzen 3 Politischer Entscheidungsprozess 4b Finanzen 5 Projektmanagement & Kommunikation Projektstart (April 2014) Start Phase II (Nov 2014) Entscheidungsgrundlagen je nach Arbeitspaket (März 2015) Entscheid Urne (22. Nov 2015) Umwandlungsstichtag (1. Juli 2016) Projektabschluss (Dez 2016) Entscheid GGR 31. August

13 5. Weiteres Vorgehen Aus Sicht Bevölkerung / Kunden Als Verwaltungsabteilung Stadt Wetzikon Als Stadtwerke Wetzikon AG (SWW AG) Eigentum 100% Stadt Wetzikon 100% Stadt Wetzikon Verkauf mit Urnenentscheid mit Urnenentscheid Kundenbeziehungen Tarife und Preise Betrieb Leitungen von Anlagen Strom, Gas Wasser Ein Ansprechpartner, eine Ablesung, eine Rechnung Gemäss gesetzlichen Vorgaben Stadtwerke Ein Ansprechpartner, eine Ablesung, eine Rechnung Gemäss gesetzlichen Vorgaben SWW AG Finanzierung langfristig kostendeckend langfristig kostendeckend Koordination Strassenbau Abteilung Bau - Stadtwerke Abteilung Bau - SWW AG 13

14 5. Weiteres Vorgehen JA JA, weil Die Stadtwerke sollen effektiver, schneller und flexibler handeln können wie es ihre Konkurrenz auch kann Die Stadtwerke müssen jetzt fit gemacht werden, damit sie die Herausforderungen anpacken können Die Stadtwerke brauchen eine fachlich kompetente, strategische Unternehmensführung mit persönlicher Verantwortlichkeit Die AG eine bewährte und geeignete Rechtsform mit einer transparenten Rechnungslegung 14

15 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit 15

16 Backup 16

17 1. Ausgangslage Deutliche Mehrheit der Schweizer Stadtwerke sind als Aktiengesellschaft oder als selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung organisiert Schweizer Stadtwerke* und ihre Rechtsform Aktiengesellschaft 30% 50% Selbständige öffentlichrechtliche Unternehmung 20% Unselbständige öffentlichrechtliche Unternehmung Aktiengesellschaft Selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung Unselbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung (Verwaltungsabteilung) SWW * alle Städte mit mehr als Einwohnern sowie alle Städte, die bei Swisspower AG beteiligt sind. Quelle Rechtsform: 17

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