CITRIX LIZENZVEREINBARUNG

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1 CITRIX LIZENZVEREINBARUNG Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine rechtsgültige Vereinbarung (nachstehend als "VEREINBARUNG" bezeichnet) zwischen Ihnen, dem lizenzierten Benutzer und Citrix Systems, Inc., Citrix International GmbH oder Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd. Der Lizenzrechtsträger bestimmt sich nach dem Erfüllungsort für dieses Citrix Produkt oder Feature Release, beide werden nachstehend als PRODUKT bezeichnet, (wobei das jeweils zutreffende Unternehmen im folgenden "CITRIX" genannt wird). Citrix Systems, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, vermarktet und unterst Citrix Systems International GmbH, eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht, bei der es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Citrix Systems Inc. handelt, vermarktet und unterst Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd bietet SUPPORT in Asien und dem pazifischen Raum. DURCH INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ERKLÄREN SIE SICH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESES PRODUKT NICHT INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN. 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Dieses PRODUKT enthält Software ("Server-Software"), die Dienste auf einem Computer ("Server") bereitstellt, sowie andere Software ("Agent-Software"), mit der die Server-Software Endpunktgeräte ("Geräte") oder gleichzeitige XenApp-Benutzersitzungen ("Sitzungen") überwachen kann. Dieses PRODUKT wird auf der Basis eines CCU-Lizenzierungsmodells lizenziert. Die Server-Software wird durch Benutzerlizenzen aktiviert, die eine stufenweise Verwendung der Server-Software je nach Lizenzmodell gestatten (nachstehend als "Benutzerlizenzen" bezeichnet). Bei EdgeSight für Endpunkte wird durch die Anzahl der Benutzerlizenzen bestimmt, wie viele Geräte von der Server-Software überwacht werden können. Bei EdgeSight für XenApp wird durch die Anzahl der Benutzerlizenzen bestimmt, wie viele Sitzungen von der Server-Software überwacht werden können. Agent-Software wird nicht durch Benutzerlizenzen aktiviert, sie kann jedoch nur dann zusammen mit der Server-Software betrieben werden, wenn die Server-Software durch Benutzerlizenzen aktiviert wurde. Benutzerlizenzen für andere CITRIX Produkte oder andere Versionen desselben PRODUKTS dürfen nicht dazu verwendet werden, um den zulässigen Nutzungsumfang des PRODUKTS zu erweitern. CITRIX gewährt Ihnen die folgenden weltweit gültigen, nicht ausschließlichen und dauerhaften Rechte (vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen in Bezug auf Kündigung und auf die Evaluation-PRODUKTE) an der Server- und Agent-Software sowie an der beigefügten Dokumentation (nachstehend zusammenfassend als "SOFTWARE" bezeichnet): a. Server-Software. Sie sind berechtigt, die Server-Software auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern zu installieren und zu verwenden. Benutzerlizenzen für die Server-Software können direkt auf Servern in Ihrer Produktionsumgebung und auf zusätzlichen Servern in Ihrer Umgebung für die Wiederherstellung im Störungsfall installiert und verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass - basierend auf den von ihnen insgesamt erworbenen Benutzerlizenzen - mit der Server-Software nur die zulässige Anzahl von Geräten oder Sitzungen in jeder Umgebung überwacht wird. b. Agent-Software. Die Agent-Software für EdgeSight für Endpunkte kann auf der durch Benutzerlizenzen abgedeckten Anzahl von Geräten installiert werden. Die Agent-Software für EdgeSight für XenApp kann auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern, auf denen Citrix XenApp ausgeführt wird, installiert werden. c. Not For Resale. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Not For Resale" (Nicht zum Weiterverkauf bestimmt) trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden VEREINBARUNG enthaltener anderslautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung für Demonstrations-, Prüf- und Bewertungszwecken zur Unterstützung Ihrer Kunden zulässig, und zwar nur, wenn Sie gegenwärtig ein von CITRIX autorisierter Distributor oder Händler sind. Not For Resale-Software darf nicht für Kundenschulungen verwendet werden. Beachten Sie, dass sich die Not for Resale-SOFTWARE zum auf der Verpackung der Software oder in der License Management Console angegebenen Zeitlimit selbst deaktiviert. d. Evaluation. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Evaluation" trägt, so erlaubt die Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden VEREINBARUNG enthaltener anderslautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung zu internen Demonstrations-, Prüf- und Bewertungszwecken. Beachten Sie, dass sich Evaluation-SOFTWARE zum auf der Verpackung der SOFTWARE oder in der License Management

2 Console angegebenen Zeitlimit selbst deaktiviert. e. Developer Edition. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Developer Edition" trägt, erlaubt die Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden VEREINBARUNG enthaltener anderslautender Bestimmungen, lediglich die Verwendung zur internen Entwicklung Ihres/Ihrer eigenen Produkts/Produkte, die zusammen mit der SOFTWARE eingesetzt werden. Sie erhalten hiermit keine Lizenz, die SOFTWARE, oder einen Teil davon, in Ihr eigenes Produkt / Ihre eigenen Produkte einzubauen. f. Archivkopie. Sie können eine (1) Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form anfertigen, wobei dies ausschließlich zu Archivierungszwecken erfolgen darf sowie mit dem Vorbehalt, dass Sie auf der Kopie alle Urheberrechtsvermerke anzubringen haben. 2. ABONNEMENT-RECHTE. Ihr Abonnement für die SOFTWARE (nachstehend als "Abonnement" bezeichnet) beginnt an dem Tag, an dem die Benutzerlizenzen an Sie per geliefert werden. Wenn Sie Benutzerlizenzen auf einer Lizenzkarte erhalten, beginnt das Abonnement an dem Termin, den Sie über mycitrix.com für das zur Verfügung stellen der Benutzerlizenzen angefordert haben. Das Abonnement gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt wird (nachstehend als "Abonnementlaufzeit" bezeichnet). Während der Abonnementlaufzeit kann CITRIX von Zeit zu Zeit Updates allgemein verfügbar machen und zur Lizenzierung bereitstellen. Für die Zwecke dieser VEREINBARUNG bedeutet Update eine allgemein verfügbare Version derselben SOFTWARE. Bei allgemeiner Verfügbarkeit eines solchen Updates während der Abonnementlaufzeit liefert Ihnen CITRIX kostenfrei eine (1) Kopie eines jeden solchen Updates für jede Kopie der SOFTWARE, die Sie gemäß dieser VEREINBARUNG ursprünglich lizenziert hatten, um die Anzahl der Benutzerlizenzen zu unterstützen, für die Sie auf Grund Ihres Erwerbes von Abonnementrechten für diese Benutzerlizenzen über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Jedes dieser Updates, die Ihnen auf diese Weise geliefert werden, gilt als SOFTWARE nach Maßgabe der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG, mit der Ausnahme, dass sie nicht unter die auf die SOFTWARE Anwendung findende beschränkte Gewährleistung fallen, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. Um Updates verwenden zu können, müssen Sie eventuell zusätzliche Hardware oder Software von CITRIX und/oder Drittanbietern erwerben. Sie erkennen an, dass CITRIX neue oder andere Computerprogramme oder Versionen der SOFTWARE entwickeln und vertreiben darf, die Teile der SOFTWARE enthalten und die alle oder einige der Funktionen ausführen, die von der SOFTWARE ausgeführt werden. Keine in dieser VEREINBARUNG enthaltene Regelung verleiht Ihnen Rechte hinsichtlich solcher neuen oder anderen Computerprogramme oder Versionen. Sie erkennen auch an, dass diese VEREINBARUNG für CITRIX nicht die Verpflichtung begründet, Updates öffentlich verfügbar zu machen. Alle Lieferungen von Updates erfolgen Exworks CITRIX (Incoterms 2000). 3. SUPPORT. Sie können SUPPORT für die SOFTWARE erwerben. SUPPORT beginnt mit dem Datum des Erwerbs und hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr und unterliegt einer jährlichen Verlängerung. SUPPORT wird in verschiedenen Kombinationen von Anzahl der Supportanfragen, technischen Kontakten, Service-Zeiten und geografischen Regionen sowie Technical Relationship Management angeboten. Eine "Supportanfrage" ist als einzelner SUPPORT-Fall definiert sowie die erforderlichen, angemessenen Bemühungen zur Problemlösung. Eine Supportanfrage erfordert möglicherweise mehrere Telefonanrufe und Offlinerecherchen, um eine endgültige Lösung zu finden. Die Bewertung der Supportanfrage bestimmt die Antwortzeit. Nicht verwendete Supportanfragen verfallen am Ende jeder Jahresfrist ab. SUPPORT kann für die SOFTWARE erworben werden, bis das End-Of-Life der SOFTWARE gemäß der Citrix Product Support Lifecycle Policy auf erreicht ist. SUPPORT erfolgt remote von CITRIX zu Ihren Standorten. In Fällen, in denen eine gegenseitige Vereinbarung für Besuche an Ihrem Standort vorliegt, sind Sie für angemessene Reisekosten und Spesen verantwortlich. Die Leistung von CITRIX ist davon abhängig, dass Sie die folgenden Verpflichtungen erfüllen. (i) Sie ernennen einen Customer Support Manager ("CSM"), der als Hauptansprechpartner für Verwaltungsaufgaben fungiert; (ii) Sie ernennen benannte Kontaktpersonen (Named Contacts), einschließlich einem CSM, die vorzugsweise jeweils Citrix zertifiziert sind und jede benannte Kontaktperson (außer dem CSM) erhält eine individuelle Service-ID-Nummer für den Kontakt mit SUPPORT; (iii) Sie erklären sich bereit, angemessene Problembestimmungsaktivitäten und angemessene Problemlösungsaktivitäten durchzuführen, die von CITRIX vorgeschlagen werden. Sie erklären sich bereit, sich bei derartigen Anfragen kooperativ zu verhalten; (iv) Sie sind verantwortlich für die Implementierung der notwendigen Schritte, um die Integrität und

3 Sicherheit von Software und Daten gegen den nicht autorisierten Zugriff zu schützen und für die Wiederherstellung von jeglichen aufgrund von schwerwiegenden Fehlern verloren gegangenen oder geänderten Dateien; (v) Sie sind verantwortlich für die Beschaffung, Installation und Wartung aller Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und anderer Hardware an Ihrem Standort und dafür, CITRIX Zugang zu Ihren Einrichtungen zu geben, wie es zum Ausführen der SOFTWARE erforderlich ist und dafür, CITRIX zu gestatten, den Service zu leisten, der in dieser VEREINBARUNG festgelegt ist und (vi) Sie müssen alle derzeit verfügbaren und zutreffenden Hotfixes, Hotfix Rollup Packs und Service Packs oder deren Entsprechungen für die SOFTWARE rechtzeitig implementieren. CITRIX ist nicht verpflichtet, SUPPORT für Probleme zu leisten, die sich daraus ergeben, dass (i) Sie Anpassungen des Betriebssystems oder der Umgebung vorgenommen haben, die sich negativ auf die SOFTWARE auswirken; (ii) Änderungen an oder Ergänzungen zu der SOFTWARE von Parteien außer CITRIX durchgeführt wurden; (iii) die SOFTWARE auf einer anderen CPU und mit anderen Peripheriegeräten verwendet wird, als die CPU oder die Peripheriegeräte, für die die SOFTWARE entwickelt und lizenziert wurde oder (iv) die SOFTWARE das End-Of-Life-Stadium erreicht hat. In Situationen, in denen CITRIX keine zufriedenstellende Lösung für Ihre kritischen Probleme mit normalen SUPPORT-Methoden bereitstellen kann, hat CITRIX die Möglichkeit, vom Produktentwicklungsteam einen privaten Fix erstellen zu lassen. Private Fixes werden zur Problembehebung in Ihrer speziellen Situation erstellt und dürfen von Ihnen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CITRIX außerhalb Ihrer Organisation weitergegeben werden. CITRIX behält alle Rechte, Titel und Ansprüche für private Fixes. Hotfixes oder private Fixes sind nicht SOFTWARE im Sinne dieser VEREINBARUNG und sie unterliegen nicht der beschränkten Gewährleistung oder Rechtsmängelhaftung, die für die SOFTWARE gelten, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. 4. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE, BESCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN. Sie dürfen die SOFTWARE nicht verleihen, vermieten oder als Teilzeiteigentum nutzen, es sei denn, dies wird durch die anwendbaren Gesetze ausdrücklich gestattet; es ist Ihnen jedoch gestattet, die SOFTWARE und zugehörige schriftliche Materialien dauerhaft einem Dritten zu überlassen. Für eine solche dauerhafte Überlassung muss das Abonnement aktuell sein und Sie müssen CITRIX sofort über den Transfer informieren und selbst keine Kopien der SOFTWARE einbehalten, und der Erwerbende den Bedingungen dieser VEREINBARUNG vor der Überlassung zustimmt. Wenn Sie Benutzerlizenzen an der SOFTWARE erworben haben, um andere CITRIX Lizenzen für CITRIX Software zu ersetzen, und ein solcher Austausch Bedingung für die Transaktion ist, dann erklären Sie sich damit einverstanden, diese anderen CITRIX Lizenzen zu vernichten und nach der Installation der neuen Benutzerlizenzen und der SOFTWARE keine Kopien einzubehalten. Sie müssen die Seriennummern dieser ersetzten Lizenzen und der entsprechenden Ersatzbenutzerlizenzen dem Händler und bei Aufforderung CITRIX direkt für die Zwecke der Lizenzverwaltung mitzuteilen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht verändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, darauf basierende Entwicklungen ableiten bzw. sie kopieren (es sei denn, dies erfolgt zur Anfertigung einer Sicherungskopie, wie dies vorstehend gestattet ist); dies gilt jedoch nur in dem Umfang, in dem vorstehende Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen an der SOFTWARE und der zugehörigen Dokumentation keine eigentumsrechtlichen Vermerke, Aufkleber oder Kennzeichnungen entfernen. Im gesetzlich zulässigen Umfang erklären Sie sich damit einverstanden, dass CITRIX die Einhaltung der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung während der normalen Geschäftszeiten überprüft. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE ODER EINE KOPIE DAVON ALS GANZES ODER IN TEILEN NUR INSOWEIT VERWENDEN, KOPIEREN, VERÄNDERN ODER ÜBERTRAGEN BZW. RECHTE AN DER SOFTWARE ODER DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION GEWÄHREN, ES SEI DENN DIES IST IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN. ALLE NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE SIND CITRIX ODER SEINEN LIEFERANTEN VORBEHALTEN. Für den Fall, dass es Ihnen nach zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften (z. B. Gesetze auf nationaler Ebene zur Anwendung der EU-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen) gestattet ist, eine der vorgenannten Tätigkeiten ohne die Zustimmung von CITRIX durchzuführen, um bestimmte Informationen über die Software zu erhalten, erklären Sie sich bereit, diese Informationen zuerst schriftlich und unter Angabe des Zwecks, zu dem Sie die Informationen benötigen, von CITRIX zu erbitten. Erst wenn und nachdem CITRIX Ihr Ersuchen nach ihrem alleinigen Ermessen teilweise oder vollständig zurückweist, sind Sie berechtigt, die Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte wahrzunehmen.

4 5. RECHTSMÄNGELHAFTUNG. CITRIX wird Sie bei etwaigen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren, die gegen Sie geltendgemacht werden, weil die SOFTWARE angeblich gegen ein Patent oder gegen ein Urheberrecht eines Dritten verstößt (im weiteren Ansprüche wegen Rechtsmängeln genannt) entschädigen und verteidigen oder nach eigenem Ermessen diese beilegen, stets vorausgesetzt, dass Sie CITRIX unverzüglich, nachdem Sie von einem Anspruch wegen Rechtmangels Mitteilung erhalten haben bzw. selbst Kenntnis erlangt haben, über den behaupteten Anspruch schriftlich informieren, sodass CITRIX durch die Verzögerung einer solchen Benachrichtigung nicht beeinträchtigt wird. CITRIX hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, oder Beilegung eines behaupteten Anspruchs wegen der Verletzung von Rechten Dritter, und der Kunde unterstützt CITRIX in angemessener Weise bei der Verteidigung. Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Anspruch wegen eines Rechtsmangels oder wenn CITRIX von der Wahrscheinlichkeit eines solchen Anspruchs überzeugt ist, kann CITRIX nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) für den Kunden das Recht zur fortgesetzten Nutzung der angeblich rechtsverletzenden SOFTWARE erwirken; (ii) die betreffende SOFTWARE ersetzen oder dergestalt ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt; oder (iii) die Rückgabe der SOFTWARE akzeptieren und eine angemessene Rückerstattung leisten. CITRIX übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche wegen Rechtsmängeln oder behaupteten Rechtsmängeln, die darauf beruhen, dass (i) Sie die SOFTWARE weiterhin nutzen, nachdem Citrix Sie aufgefordert hat, die Verwendung dieser SOFTWARE aufgrund eines Anspruchs wegen Rechtsmängeln einzustellen; (ii) die SOFTWARE durch Sie oder auf Ihre Anweisung hin geändert wurde; oder (iii) Sie die SOFTWARE mit CITRIX-fremden Programmen, Daten, Hardware oder sonstigen Materialien verbunden haben, falls der Anspruch durch die alleinige Verwendung der SOFTWARE nicht bestünde. VORSTEHENDE BESTIMMUNGEN REGELN DEN AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DES KUNDEN IM HINBLICK AUF JEDE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. 6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS. CITRIX gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung der SOFTWARE an Sie, dass die Datenträger, auf denen die SOFTWARE geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Fertigungsfehlern sind und dass die SOFTWARE im wesentlichen so funktioniert, wie dies in der von CITRIX veröffentlichten, der SOFTWARE beigefügten Produktdokumentation beschrieben ist. Die ausschließliche Haftung von CITRIX und seiner Lieferanten sowie Ihr alleiniger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung (abhängig davon, dass Sie die SOFTWARE an CITRIX oder einen autorisierten Händler retournieren) besteht ausschließlich darin, nach dem alleinigen Ermessen von Citrix sowie vorbehaltlich des anwendbaren Rechts die Datenträger bzw. die SOFTWARE umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten bzw. die SOFTWARE umgetauscht oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen und diese VEREINBARUNG zu beenden. CITRIX stellt den von Ihnen angeforderten SUPPORT in professioneller und fachmännischer Art und Weise bereit, aber CITRIX kann nicht garantieren, dass jede Frage oder jedes Problem, dass Sie aufbringen auch gelöst werden kann bzw. dass dies innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERNEHMEN CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON CITRIX MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND BEZEICHNETEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, KONKLUDENTE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE HAFTUNG, UND ES STEHEN IHNEN KEINE DERARTIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ZU. CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON CITRIX SCHLIESSEN IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE DAS ABONNEMENT UND DEN SUPPORT INSBESONDERE DIE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF EINE BESTIMMTE QUALITÄT, VERFÜGBARKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, SICHERHEIT, DAS NICHTVORHANDENSEIN VON VIREN, BUGS UND FEHLERN SOWIE JEDWEDE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG AUS; HIERZU ZÄHLT U. A. DIE GEWÄHRLEISTUNG WEGEN RECHTSMÄNGELN, UNGESTÖRTE BENUTZUNG, UNGESTÖRTER BESITZ, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS NICHT GEGEN RECHTE DRITTER VERSTOSSEN WIRD, UND DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERTRAGSZWECK. DIE SOFTWARE IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DEN VERTRIEB MIT EINEM GERÄT ENTWORFEN, HERGESTELLT ODER GEDACHT, DESSEN AUSFALL DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PERSONEN- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN. DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFT- UND HARDWARE UM DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, FÜR DIE INSTALLATION, DIE BENUTZUNG UND DIE MIT DER SOFT- UND HARDWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE LIEGT BEI IHNEN.

5 7. EIGENTUMSRECHTE. Ihnen wird kein Anspruch auf oder Eigentum an der Software übertragen. CITRIX und/oder seine Lizenzgeber bleiben weiterhin Inhaber aller Rechtsansprüche und Urheberrechte an der SOFTWARE, einschließlich der Anpassungen oder Kopien. Sie erwerben nur eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software. 8. EXPORTBESCHRÄNKUNG. Sie stimmen zu, die SOFTWARE in keiner Form ohne die entsprechenden Regierungslizenzen zu exportieren, zu re-exportieren oder zu importieren. Sie sind sich darüber bewusst, dass die SOFTWARE auf keinen Fall in ein Land exportiert werden darf, das einem amerikanischen Embargo unterliegt, oder zu Personen, die von den USA als unerwünscht angesehen werden, verbotenen juristischen Personen oder von den USA speziell benannten Staatsbürgern. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS WEDER CITRIX NOCH DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN VON CITRIX HAFTBAR SIND FÜR ETWAIGE DATENVERLUSTE, VERLUST DER PRIVATSPHÄRE, EINKOMMENSVERLUSTE, ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN ODER GEWINNAUSFALL, DIE KOSTEN EINER WIEDERBESCHAFFUNG, VERLUSTE AUFGRUND DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DES SUPPORTS, VERLUSTE ODER SCHÄDEN AUFGRUND IHRER TEILNAHME AM HOSTING-VERFAHREN ODER VERWENDUNG VON SOFTWARE VON DRITTHERSTELLERN ODER HARDWARE ODER ANDERE KONKRETE ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN JEDWEDER ART, FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DES SUPPORTS, DER REFERENZMATERIALIEN ODER DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION, DEM EXPORT, ERNEUTEM EXPORT ODER IMPORT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DEN JEWEILIGEN URSACHEN UND JEGLICHER ANSPRUCHSGRUNDLAGE. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH DANN, WENN CITRIX, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT ENTSPRECHENDER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, IST DIE HAFTUNG VON CITRIX, SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DEN ERWERB DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE ODER SUPPORT AUFGEWENDET WORDEN IST. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE GEBÜHREN DIESE GEFAHRENZUWEISUNG WIDERSPIEGELN. IN EINIGEN STAATEN IST DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBEN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ODER DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. Im Rahmen dieser VEREINBARUNG steht der Begriff "mit Citrix verbundenes Unternehmen" für jede juristische Person, deren stimmberechtigte Anteile zu fünfzig Prozent (50%) oder mehr direkt oder indirekt von Citrix Systems, Inc. gehalten werden. Verbundene Unternehmen, Lieferanten und autorisierte Distributoren sollen Drittbegünstigte dieser VEREINBARUNG sein. 10. BEENDIGUNG. Diese VEREINBARUNG bleibt bis zu ihrer Beendigung in Kraft. Sie können diese VEREINBARUNG jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, indem Sie die SOFTWARE auf Ihrem Rechner löschen, alle Kopien der SOFTWARE vernichten und CITRIX schriftlich die Seriennummern der beendeten Lizenzen mitteilen. CITRIX kann die vorliegende VEREINBARUNG jederzeit kündigen, falls Sie diese VEREINBARUNG verletzen. Unbefugtes Kopieren der SOFTWARE oder der zugehörigen Dokumentation sowie eine sonstige Nichteinhaltung der Lizenzgewährung im Rahmen der vorliegenden VEREINBARUNG beenden die vorliegende VEREINBARUNG automatisch, und Citrix stehen dadurch alle anderweitigen Rechtsbehelfe offen. Sie stimmen zu und erkennen an, dass, falls Sie diese VEREINBARUNG in wesentlichem Maß verletzen, Citrix irreparable Schäden entstehen, für die Schadenersatz in Geld allein nicht angemessen wäre und dass CITRIX, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt ist, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, ohne eine Kaution hinterlegen zu müssen. Mit Beendigung dieser VEREINBARUNG erlöschen die hierin gewährten Nutzungsrechte. Die SOFTWARE, die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Sicherungskopien davon sind unverzüglich zu vernichten.

6 11. STAATLICHE BENUTZER. Falls Sie eine US-Behörde gemäß Absatz der Federal Acquisition Regulation (48 CFR (Oktober 1995)), Absatz und des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (48 CFR , (Juni 1995)) sind, so erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass die SOFTWARE "Commercial Computer Software" darstellt und dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Regierung oder eine ihrer Behörden durch alle in dieser Standard-VEREINBARUNG für gewerbliche Lizenzen dargelegten Bestimmungen, Bedingungen, Beschränkungen und Einschränkungen geregelt werden und diesen unterliegen. Für den Fall, dass aus irgendeinem Grund die Absätze , oder keine Anwendung finden, erklären Sie sich hiermit damit einverstanden, dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Behörden der Commercial Computer Software Restricted Rights Klausel bei 48 CFR Absatz (c)(1) und (2) (Juni 1987), oder, falls anwendbar, den Rechten in der Technical Data und Computer Software Klausel bei DFARS (a)1(14) (Juni 1995) unterliegt. Hersteller ist Citrix Systems, Inc., 851 West Cypress Creek Road, Fort Lauderdale, Florida, AUTORISIERTE DISTRIBUTOREN UND HÄNDLER. CITRIX autorisierte Distributoren und Händler sind nicht berechtigt, Änderungen an dieser VEREINBARUNG vorzunehmen oder CITRIX durch zusätzliche Aussagen, Zusicherung oder Garantien zu verpflichten. 13. GELTENDES RECHT, GERICHTSTAND. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems, Inc. handelt, so unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des US-Bundesstaats Florida, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der einzelstaatlichen und Bundesgerichte im Verwaltungsbezirk Broward County, Florida, unterliegen. Falls der Anbieter Citrix Systems International GmbH ist, unterliegt diese VEREINBARUNG schweizerischem Recht, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen Gerichte im Kanton Zürich unterliegen. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd handelt, so unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des Staates New South Wales, Australien, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Staat New South Wales unterliegen. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden VEREINBARUNG nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein, so gilt diese insoweit als entfallen und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft. Soweit eine Bestimmung als entfallen erachtet wird, erklären sich die Parteien damit einverstanden, die übrigen Bestimmungen einzuhalten, und zwar in Übereinstimmung mit dem ursprünglich mit dieser VEREINBARUNG beabsichtigten Zweck. 14. MITTEILUNGEN AN CITRIX. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG haben oder sich aus einem anderen Grund mit Citrix in Verbindung setzen möchten, so schreiben Sie bitte an Citrix an folgende Adresse: Citrix Systems, Inc., Customer Service, 851 West Cypress Creek Road, Ft. Lauderdale, Florida 33309; Citrix Systems International GmbH, Rheinweg 9, CH-8200 Schaffhausen, Schweiz und Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd., Level 3, 1 Julius Avenue, Riverside Corporate Park, North Ryde, NSW 2113, Australia. 15. WARENZEICHEN. Citrix, EdgeSight und XenApp sind Warenzeichen und/oder eingetragene Warenzeichen von Citrix Systems, Inc. in den USA und anderen Ländern. CTX_code: ES_P_A56650

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