Neuerungen im Steuerrecht und Rechnungswesen
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- Jan Kohler
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1 Neuerungen im Steuerrecht und Rechnungswesen Ulf Schneider Geschäftsführender Gesellschafter, RUSSIA CONSULTING Rechts- und Steuerupdate zur Jahresmitte 2014 St. Petersburg, 25. Juni 2014
2 Agenda 2 Interne Kontrolle bei der Auslagerung des Rechnungswesens Deoffshorisierung CFC-Regelungen Gesetzesvorhaben Strafbarkeit bei fiktiven Leistungsbeziehungen Erweiterung der Unterkapitalisierungsregeln (Thin Cap) Universelles Übergabedokument (UDP) Elektronischer Dokumentenaustausch B2B Dialog der AHK Moskau mit dem FNS Road Map des FNS
3 Interne Kontrolle 3 Interne Kontrolle in Art. 19 Rechnungslegungsgesetz (vom Dezember 2011) Einführung eines obligatorischen Systems der internen Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeit Für Unternehmen, die einer Prüfungspflicht unterliegen, auch zwingend für Finanz- und Rechnungswesen Anzuwenden seit Januar 2013, jedoch erst in letzter Zeit relevante praktische Erfahrungen
4 Interne Kontrolle bei der Auslagerung des Rechnungswesens 4 Prüfung des Jahresabschlusses und des IKS des Outsourcing- Anbieters Outsourcing-Kunde Outsourcing des Rechnungswesens Vorlage der Bescheinigung über die Prüfung des internen Kontrollsystems Auditor des Outsourcing-Anbieters Auditor des Kunden Outsourcing- Anbieter Prüfung/Bescheinigung über das interne Kontrollsystems
5 Deoffshorisierung 5 Vorgeschlagene Maßnahmen: Einführung von Rechtsvorschriften in Bezug auf CFCs (Hinzurechnungsbesteuerung) Standort des Managements ausschlaggebend für Besteuerung Doppelbesteuerungsabkommen: Anti-Treaty-Shopping Besteuerung von Immobilientransaktionen über share deals
6 Alter Gesellschafter Deoffshorisierung 6 Zypern LLC 1 Verkauf der OOO LLC 2 OOO Russland Immobilie in Russland Neu: Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Russland
7 CFC-Regelungen / Zurechnungsbesteuerung 7 Besteuerung von Gewinnen ausl. Gesellschaften in Russland Steuerpflichtiger: Gesellschafter = russ. Steuerinländer Besteuerungsgrundlage: nicht ausgeschütteter Gewinn Ausnahme ( white list ): Ausländische Gesellschaft in Land der eurasischen Wirtschaftsunion Russland und der Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft haben ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen abgeschlossen und effektiver Gewinnsteuersatz im Ansässigkeitsstaat beträgt mehr als 15%
8 Gesetzesvorhaben 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht der Wirtschaftsprüfer des Steuerpflichtigen Wirtschaftsprüfer werden verpflichtet, auf Anfrage der Steuerbehörden sämtliche Informationen über Ihre Mandanten an die Behörden zu übermitteln Dadurch Ende des Schweigepflicht Internationales Steuerrecht: Abkommen zur umfassenden Amtshilfe in Steuersachen Gemeinsam entwickelt von OECD und Europarat Derzeit über 60 Unterzeichnerstaaten (Russland in 2011 unterschrieben, allerdings in Praxis erst jetzt mehr und mehr relevant)
9 Universelles Übergabedokument (UPD) 9
10 Universelles Übergabedokument (UPD) 10 Von 300 RUSSIA CONSULTING-Kunden haben drei abgelehnt, vom UPD Gebrauch zu machen Teilweise Meinung, dass das UPD erst ab dem 1. Januar 2015 benutzt werden kann, da UPD-Nutzung in interne Buchhaltungsrichtlinien aufgenommen werden soll, die zumeist zum 1. Januar aktualisiert werden e-upd ersetzt nicht die Faktura-Rechnung und kann nicht als Grundlage für Vorsteuerabzug dienen,
11 Strafbarkeit bei fiktiven Leistungsbeziehungen 11 GmbH Tochtergesellschaft Fiktive Dienstleistungen OOO Mittelabfluss Problem: in der Praxis Interpretationsmöglichkeiten was fiktiv und was nicht Zu beurteilen durch Staatsanwaltschaft Illegaler Mittelabfluss ist Straftatbestand und wird mit Geldstrafe (ab RUB), Zwangsarbeit oder Gefängnis bestraft
12 MinFin zu Thin Cap-Regeln 12 GmbH Anteile >20% OOO Darlehen Bürgschaft Bank (keine verbundene Person) Differenz zwischen berechneten und maximalen abzugsfähigen Zinsen wird im vorliegenden Fall nicht als Dividende umqualifiziert und daher nicht an der Quelle besteuert
13 Erweiterung der Unterkapitalisierungsregeln 13 Umgehungsvariante in der Vergangenheit: Schwestergesellschaft gewährt das Darlehen an die russische Tochtergesellschaft Folge: laut Wortlaut bisher nicht von ThinCap-Regelungen umfasst Neu: Entwurf einer Neufassung des Art. 269 Abs. 2 des Steuerkodex Alle verbundenen Unternehmen sind nun umfasst 100 % GmbH Muttergesellschaft 100 % OOO Darlehen GmbH
14 Elektronischer Dokumentenaustausch B2B 14 Status Quo der EDI B2B-Implementierung in Russland Anzahl der Unternehmen, die EDI B2B einsetzen, wächst stetig (März 2013: , Mai 2014: Unternehmen) Ausweitung des Einsatzes von EDI B2B einer der Schwerpunkte in der Road Map des FNS zur Vereinfachung der Steuerbuchhaltung
15 Elektronischer Dokumentenaustausch B2B 15 Probleme beim Roaming zwischen verschiedenen Providern Erste und bislang einzige funktionierende Roaming-Lösung zwischen den Providern DiaDoc und Korus seit August 2013 Derzeit gebräuchlichste Lösung für Empfang von E-Docs von anderem Provider als dem eigenen: Abschluss von Verträgen mit mehreren Providern (da Empfang von E-Docs kostenlos)
16 Dialog der AHK mit dem FNS 16 Fortschreitender Dialog der AHK mit dem Föderalen Steuerdienst (FNS) zu den Themen: Neutralität der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Dienstleistungsverrechnung (z.b. Mutter-Tochter) Pilotprojekt EDI B2B mit dem universellen Übergabedokument (UPD) Vorschläge zur Vereinfachung des Buchhaltungs- und Steuerwesens
17 Dialog der AHK mit dem FNS 17 Vorschläge zur Vereinfachung des Buchhaltungs- und Steuerwesens 1. Отмена счета-фактуры на агентский НДС и изменение порядка его оплаты 2. Отмена норм ГСМ (горюче-смазочные материалы) 3. Лимит по НДФЛ для суточных 4. Консультирование налогоплательщиков 5. Единый отчет по «зарплатным налогам» 6. Стороны договора возмездного оказания услуг самостоятельно определят документальное оформление их приемки-сдачи 7. Документальное оформление командировок 8. Кредит-ноты 9. Списание расходных материалов на затраты в момент приобретения 10. Обычная заработная плата вместо среднего заработка при отпуске и командировке 11. Отпускные за 3 дня при краткосрочных от-пусках 12. Выплата заработной платы 2 раза в месяц
18 Road Map des FNS 18 Allgemeine Ziele: Rang Russlands im Doing Business - Report der Weltbank, Sparte Steuern Durchschnittlicher Aufwand für die Vorbereitung und Einreichung der Steuererklärungen h 170 h 160 h
19 Road Map des FNS 19 Konkretere Ziele: Vereinfachung der Vorbereitung und Einreichung von Finanzberichten und Steuerklärungen Verbesserung der Kommunikation zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen Annäherung der Finanz- und Steuerbuchhaltung Verbesserung der USt-Verwaltung Übergang zum elektronischen Dokumentenaustausch Verbesserung der Verwaltung besonderer Steuersysteme
20 Outsourcing der Generaldirektorfunktion an eine Verwaltungsgesellschaft Ulf Schneider Geschäftsführender Gesellschafter, RUSSIA CONSULTING Rechts- und Steuerupdate zur Jahresmitte 2014 St. Petersburg, 25. Juni 2014
21 Durchführung des Outsourcing 21 Deutschland Beteiligung Russland Tochter- OOO Mutter- GmbH Service-Vertrag: Verwaltungsgesellschaft Rahmenvereinbarung mit Haftungsfragen etc. VG- OOO (Outsourcing)
22 Gründe für Outsourcing GD-Funktion 22 Operativer Manager fokussiert sich auf Business, nicht Papier Auslagerung gewisser Haftungsfragen Controlling über Tochtergesellschaft Designierter dt. GD hat noch keine Arbeitsgenehmigung GD scheidet kurzfristig aus, Nachfolger noch nicht gefunden Vertrauen in designierten GD nicht ausreichend gewachsen Leitung von SPVs (Special Purpose Vehicles), z.b. bei Immobilienprojekt
23 Aktuelle Vorteile einer Verwaltungsgesellschaft 23 Verwaltete Gesellschaft profitiert von: Etablierten Strukturen in der VG Internem Kontrollsystem der VG 100% Compliance mit der russischen Gesetzgebung dank Genehmigung durch den Föderalen Antimonopoldienst
24 Aktuelle Vorteile einer Verwaltungsgesellschaft 24 Mehr Rechtssicherheit als früher gegenüber Antimonopolbehörde durch positiven Erfahrungsschatz Mehr Rechtssicherheit gegenüber physischem formellem Generaldirektor Verwaltungsgesellschaft wird nun auch als zulässige Form im russischen Zivilgesetzbuch genannt
25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 25 Buchhaltungs-Outsourcing Steuerberatung Import, Zollabwicklung, Produktzertifizierung IT-Anbindung / ERP Interim Management Büroräume mit Service Ulf Schneider Geschäftsführender Gesellschafter +7 / 812 / / 495 / SchneiderU@russia-consulting.eu Personalsuche Visum, Arbeitsgenehmigung Business Workshops
26 Unsere Büros Moskau Ulf Schneider, Lars Flottrong ul. Bakhrushina 32/ Moskau, Russland T +7 / 495 / info@russia-consulting.eu St. Petersburg Andreas Bitzi Finlyandskiy pr. 4a St. Petersburg, Russland T +7 / 812 / spb@russia-consulting.eu Frankfurt Anna Bryanchaninova Wilhelm-Leuschner-Straße Frankfurt am Main,Deutschland T +49 / (0)69 / info@germany-consulting.de Warschau Adrian Branny Al. Jerozolimskie Warschau, Polen T +48 / 22 / info@poland-consulting.com Kiew Sven Henniger vul. Shovkovychna Kiew, Ukraine T +380 / 44 / info@ukraine-consulting.eu Minsk Yulia Pliuto ul. Surganova Minsk, Belarus T +375 / 17 / info@belarus-consulting.eu Almaty Kirill Afanasyev Tole Bi Straße 101, Block 9 B Almaty, Kasachstan T +7 / 727 / info@kazakhstan-consulting.eu Aktau Kirill Afanasyev Microdistrict 29 A BC Nur Plaza, Büro Aktau, Kasachstan T +7 / 7292 / info@kazakhstan-consulting.eu
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