Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt"

Transkript

1 Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom BEL-Nr. Leistungsbeschreibung EUR - Preise EUR - Preise 0 Arbeitsvorbereitung Modell 5,72 5, Modell bei Implantatversorgung 5,72 5, Doublieren eines Modells 13,04 12, Platzhalter einfügen 12,83 12, Verwendung von Kunststoff 12,83 12, Galvanisieren 12,83 12, Set-up je Segment 7,80 7, Sägemodell 9,14 8, Einzelstumpfmodell 9,14 8, Modell nach Überabdruck 9,14 8, Set-up Modell für KFO 8,00 7, Fräsmodell 9,14 8, Zahnkranz 4,63 4, Zahnkranz sockeln 4,92 4, Modellpaar trimmen 6,60 6, Fixator 7,43 7, Mittelwertartikulator 8,39 7, Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 8,39 7, Modellpaar sockeln 15,97 15, Basis für Vorbissnahme 7,74 7, Basis für Konstruktionsbiss 6,66 6, Individueller Löffel 19,54 18, Funktionslöffel 19,54 18, Basis für Bissregistrierung 19,54 18, Basis für Stützstiftregistrierung 19,54 18, Basis für Aufstellung 19,54 18, Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung 19,54 18, Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 19,54 18, Bisswall 5,64 5, Bisswall bei Implantatversorgung 5,64 5, Registrierplatte und -stift auf Basen 25,07 23, Übertragungskappe Kunststoff/Metall 21,46 20, Provisorische Krone/Brückenglied 28,70 27, Formteil 15,57 14,79

2 2 1 Festsitzender Zahnersatz Wurzelstiftkappe 66,88 63, Vollkrone/Metall 71,90 68, Teilkrone/Metall 71,90 68, Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 70,40 66, Krone für vestibuläre Verblendung 71,35 67, Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung 71,90 68, Krone für vestibuläre Verblendung bei Implantatversorgung 71,35 67, Vorbereiten Krone 11,99 11, Krone/Brückenglied einarbeiten 11,99 11, Stiftaufbau einarbeiten 11,99 11, Modellation gießen 15,63 14, Stiftaufbau 47,29 44, Brückenglied 51,45 48, Teleskopierende Krone 224,03 212, Teleskopierende Primär- o. Sekundärkrone 149,49 142, Individuelles Geschiebe 187,20 177, Konfektions-Geschiebe 92,79 88, Konfektions-Anker 92,79 88, Primär-/Sekundär-Teil Konfektions-Anker 61,71 58, Wiederbefestigen Sekundär-Teil 61,71 58, Gefrästes Lager 44,58 42, Schubverteilungsarm 33,44 31, Metallverbindung nach Brand 24,91 23, Konditionierung je Zahn/Flügel 11,86 11, Vestibuläre Verblendung Kunststoff 40,71 38, Zahnfleisch Kunststoff 12,95 12, Vestibuläre Verblendung Keramik 83,58 79, Vestibuläre Verblendung Keramik bei Implantatversorgung 83,58 79, Zahnfleisch Keramik 29,89 28, Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung 29,89 28, Vestibuläre Verblendung Komposit 63,66 60, Zahnfleisch Komposit 17,25 16,39 2 Modellguss Metallbasis 121,55 115, Einarmige gegossene Haltevorrichtung 10,41 9, Kralle 10,41 9, Ney-Stiel 10,41 9, Auflage 10,41 9, Umgehungsbügel bei Diastema 10,41 9, Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 19,06 18,11

3 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung/Auflage 25,76 24, Bonwillklammer 46,98 44, Rückenschutzplatte 34,00 32, Metallzahn, gegossen 34,00 32, Metallkaufläche, gegossen 34,00 32, Lösungshilfe 9,82 9, Unterfütterbarer Abschlussrand 15,68 14, Zuschlag einzelne gegossene Klammer 16,31 15,49 3 Herausnehmbarer Zahnersatz Aufstellung Grundeinheit 25,60 24, Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 25,60 24, Aufstellen Wachs- oder Kunststoff je Zahn 1,54 1, Aufstellen Wachs- oder Kunststoff 1,45 je Zahn bei Implantatversorgung 1, Aufstellen Metall je Zahn 2,01 1, Übertragung je Zahn 1,26 1, Fertigstellung Grundeinheit 43,01 40, Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 43,01 40, Fertigstellen je Zahn 2,77 2, Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung 2,77 2, Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung 8,47 8, Gebogene Auflage 8,47 8, Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung 14,34 13, Weichkunststoff 47,81 45, Sonderkunststoff 47,81 45, Zahn zahnfarben hergestellt 19,50 18, Zahn zahnfarben hinterlegt 10,20 9,69 4 Aufbissbehelfe Aufbissbehelf m. adj. Oberfläche 59,34 56, Aufbissbehelf o. adj. Oberfläche 47,41 45, Umarbeiten zum Aufbissbehelf 35,91 34, Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn 25,81 24,52 7 Kieferorthopädie Basis Einzelkiefergerät 42,89 40, Basis bimaxilläres Gerät 74,87 71, Schiefe Ebene 13,08 12, Vorhofplatte 45,69 43, Kinnkappe 41,72 39,63

4 710 0 Aufbiss 7,84 7, Abschirmelement 16,09 15, Weichkunststoff/KFO 17,41 16, Sonderkunststoff (KFO) 47,31 44, Schraube einarbeiten 13,04 12, Spezial-Schraube einarbeiten 21,74 20, Trennen einer Basis 5,68 5, Labialbogen 15,62 14, Labialbogen modifiziert 21,74 20, Labialbogen intermaxillär 21,74 20, Feder, offen 6,98 6, Feder, geschlossen 10,45 9, Verbindungselement/intramaxillär 17,41 16, Verbindungselement/intermaxillär 21,75 20, Verankerungselement 17,77 16, Einzelelement einarbeiten 6,84 6, Metallverbindung (KFO) 7,38 7, Einarmiges H-/A-Element 7,13 6, Mehrarmiges H-/A-Element 12,50 11,88 8 Reparatur/Erweiterungen Grundeinheit ZE 16,56 15, Grundeinheit Instandsetzung ZE/implantatgestützt 16,56 15, LE Sprung 7,14 6, LE Bruch 7,14 6, LE Einarbeiten Zahn 7,14 6, LE Basisteil Kunststoff 7,14 6, LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten 7,14 6, LE Rückenschutzplatte einarbeiten 7,14 6, LE Kunststoffsattel 7,14 6, Retention, gebogen 31,06 29, Retention, gegossen 39,23 37, Gegossenes Basisteil 59,59 56, Metallverbindung bei Instandsetzung/ Erweiterung 15,55 14, Teilunterfütterung einer Basis 30,45 28, Teilunterfütterung/implantatgestützt 30,45 28, Vollständige Unterfütterung 48,72 46, Vollständige Unterfütterung/implantatgestützt 48,72 46, Prothesenbasis erneuern 59,62 56, Prothesenbasis erneuern/ Implantatversorgung 59,62 56, Auswechseln Konfektionsteil 10,46 9, Instandsetzung Krone/Flügel/ Brückenglied 30,64 29, Instandsetzung Krone/implantatgestützt 30,64 29, Grundeinheit/Instandsetzung KFO oder Aufbissbehelf 14,11 13,40 4

5 LE Einfügen Regulierungs- und Halteelement 5,93 5, LE Erneuerung eines Elementes/ Intermaxillär 10,88 10, KFO-Basis erneuern 52,34 49, Remontieren KFO-Gerät 25,46 24,19 9 NEM-Material- und Versandkosten Versandkosten 4,10 ** Versandkosten bei Implantatversorgung 4,10 ** Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung 12,17 12,17 ** Versandkosten für die Zahnarztpraxis In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Zahnarztpraxis den Versand bzw. Versandgang für prothetische Leistungen zum Fremdlabor übernimmt. Folgende Beträge können hierfür angesetzt werden: Ersatzkassen Gemäß Anlage 1 "Abrechnung von Material- und Laborkosten" Punkt 3 des EKV-Z beträgt die Höhe der Versandkostenpauschale, die der Portogebühr für ein Päckchen entspricht, 4,40 EUR. Primärkassen Gemäß Vereinbarung mit den Primärkassen in Sachsen-Anhalt beträgt die Höhe der Versandkosten ab ,10 EUR (siehe BEL-Nr ). Versandkosten können bei praxiseigenen Laboratorien nicht berechnet werden, auch wenn das Labor räumlich von der Praxis getrennt ist.

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. NRW2-Köln/Düsseldorf. Regelversorgung.

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. NRW2-Köln/Düsseldorf. Regelversorgung. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in NRW2-Köln/Düsseldorf Regelversorgung. Bei Arbeiten für den Bereich KFO-/ und Schienen weichen die Preise teilweise ab. Bitte prüfen! Abrechnungsliste BEL-II (2014)

Mehr

Preisliste. Hamburg. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.1.2015 bis 31.12.2015. Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Preisliste. Hamburg. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.1.2015 bis 31.12.2015. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Hamburg Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.1.2015 bis 31.12.2015 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,06 0018 Modell bei Implantatversorgung 6,06

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2016-31.12.2016 BEL-Nr.

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2018-31.12.2018 BEL-Nr.

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.03.2017-31.12.2017 BEL-Nr.

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2014-31.12.2014 BEL-Nr.

Mehr

Frequenzen BEL II 2014 ZE und KfO

Frequenzen BEL II 2014 ZE und KfO REGELVERSORGUNG UND KfO/Schienen ZE KFO 0 ARBEITSVORBEREITNG 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1 Doublieren eines Modells 002 2 Platzhalter einfügen 002 3 Verwendung von Kunststoff

Mehr

Niedersachsen Prothetik

Niedersachsen Prothetik Leistungs- und Vergütungsverzeichnis für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker im Rahmen der Regelversorgungen nach 56 Abs. 2, Satz 2 i. V. m. 57 Abs. 2 SGB V Niedersachsen

Mehr

Preisliste. Berlin. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen. gültig ab bis

Preisliste. Berlin. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen. gültig ab bis Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen gültig ab 1.7.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,48 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Berlin. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung. gültig ab

Berlin. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung. gültig ab Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung gültig ab 1.1.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,34 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Berlin. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Berlin. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,18 0018

Mehr

Bayern. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4.

Bayern. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Bayern Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.4.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,47 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Hessen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4.

Hessen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Hessen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.4.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,51 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Baden-Württemberg. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Baden-Württemberg. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Baden-Württemberg Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Sachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Sachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Sachsen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,22 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Niedersachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Niedersachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Niedersachsen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,61 0018 Modell bei

Mehr

Thüringen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Thüringen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Thüringen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,34 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Sachsen-Anhalt. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Sachsen-Anhalt. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Sachsen-Anhalt Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.3.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,07

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Schleswig-Holstein. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Schleswig-Holstein. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Schleswig-Holstein Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Mecklenburg-Vorpommern. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Mecklenburg-Vorpommern. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Mecklenburg-Vorpommern Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2 Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Bitte beachten: Im Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster

Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Bitte beachten: Im Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Preisliste der BEL-KFO Leistungen

Preisliste der BEL-KFO Leistungen 0010 Modell 5,43 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,47 0021 Doublieren 11,51 0022 Platzhalter einfügen 11,56 0023 Verwendung von Kunststoff 11,56 0024 Galvanisieren 11,56 0030 Set-up 5,04 0051 Sägemodell

Mehr

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise)

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise) 0 001 0 Modell Modell 6,63 6,30 001 8 Modell Modell 6,63 6,30 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 15,52 14,74 stellung/doublieren eines Modells 002 2 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung/

Mehr

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise)

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise) BEL- 0 001 0 Modell Modell 6,32 6,00 001 8 Modell Modell 6,32 6,00 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 14,83 14,09 stellung/doublieren eines Modells 002 2 Weitere Maßnahmen

Mehr

Frequenzen Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr.

Frequenzen Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr. Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr. Anzahl 01.01. -31.12.2013 Arbeitsvorbereitung Gruppe 0 Zahnersatz KfO 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1 Doublieren

Mehr

Preisliste. Rheinland-Pfalz. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab bis

Preisliste. Rheinland-Pfalz. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab bis Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Rheinland-Pfalz Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab 1.1.2014 bis 30.3.2014 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 5,48 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Synopse: Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen BEL-II-2014 (gültig ab ) Stand

Synopse: Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen BEL-II-2014 (gültig ab ) Stand Synopse: Kurztexte aus dem und dem nebst Anmerkungen (gültig ab 01.01.2014) Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1

Mehr

Kieferorthopädie und Schienen

Kieferorthopädie und Schienen 0 001 0 Modell Modell 6,22 5,91 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 14,57 13,84 stellung/doublieren eines Modells 003 0 Set-up je Segment Set-up je Segment 9,40 8,93 005 4 Modell

Mehr

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Zum Gehölz 11 24640 Hasenmoor BEL II Leistungsverzeichnis Stand : 13.07.2008 0010 Modell aus Hartgips 5,27 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,27 0021 Doublieren eines

Mehr

Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen

Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem und dem nebst Anmerkungen Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002

Mehr

Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des BEL-II-2006 mit Hinweisen der KZBV

Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des BEL-II-2006 mit Hinweisen der KZBV Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des mit Hinweisen der KZBV Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Preisliste. Baden-Württemberg. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.4.2016 bis 31.12.2016

Preisliste. Baden-Württemberg. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.4.2016 bis 31.12.2016 Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Baden-Württemberg Abrechnungsliste BEL-II (2014) gültig ab 1.4.2016 bis 31.12.2016 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,23 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92 BEL-Leistungs-Nr. Bezeichnung Kurzbezeichnung Fremdlabor Preis Eigenlabor Preis 001 0 Modell Modell 6,23 5,92 001 8 Modell bei Modell bei 6,23 5,92 002 2 002 3 002 4 005 1 005 2 005 3 005 5 Weitere Maßnahmen

Mehr

001 0 Modell Modell 6,33 6, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,33 6,01

001 0 Modell Modell 6,33 6, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,33 6,01 BEL-Leistungs-Nr. Bezeichnung Kurzbezeichnung Fremdlabor Preis Eigenlabor Preis 001 0 Modell Modell 6,33 6,01 001 8 Modell bei Modell bei 6,33 6,01 002 2 002 3 002 4 005 1 005 2 005 3 005 5 Weitere Maßnahmen

Mehr

Platzhalter einfügen 12,75 12,11. Galvanisieren 12,75 12,11. Sägemodell 9,67 9,19. Einzelstumpfmodell 9,67 9,19. Fräsmodell 9,67 9,19

Platzhalter einfügen 12,75 12,11. Galvanisieren 12,75 12,11. Sägemodell 9,67 9,19. Einzelstumpfmodell 9,67 9,19. Fräsmodell 9,67 9,19 001 0 Modell Modell 6,06 5,76 001 8 Modell bei Modell bei 6,06 5,76 002 2 002 3 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Platzhalter in Abdruck einfügen Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Verwendung

Mehr

Ein Lächeln muss nicht teuer sein!

Ein Lächeln muss nicht teuer sein! Ein Lächeln muss nicht teuer sein! Ihr Partner für Qualität und Service: PRO DENTAL Leipzig UG Tel: 0341/3511300 Fax: 0341/5646012 Zahntechnikermeister Patrick Langos Lützowstraße 11a 04155 Leipzig Wir

Mehr

PKV-Info. Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte

PKV-Info. Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte PKV-Info Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Private Studentische Krankenversicherung (PSKV) Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Einige Unternehmen

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis zahntechnische Leistungen Tarife Gold und Silber. Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen

Preis- und Leistungsverzeichnis zahntechnische Leistungen Tarife Gold und Silber. Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen Zahntechnische Leistungen Erstattungsfähiger Höchstbetrag in Euro Arbeitsvorbereitung Dowel-Pin setzen 4,30 Dublieren Einzelstumpf 9,12 Dublieren

Mehr

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

DKV Deutsche Krankenversicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Preis- und Leistungsverzeichnis des BestMed Tarifs BM und der BestMed Komfort Tarife BMK / 0-3 für zahntechnische Leistungen 1. Leistung Arbeitsvorbereitung 0001 Modell

Mehr

Beschluss. Vom 3. Dezember 2015

Beschluss. Vom 3. Dezember 2015 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015)

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015) B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2015) Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für hüsse 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender

Mehr

Leistungs- und Preisverzeichnis

Leistungs- und Preisverzeichnis KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG SAARLAND - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken, Telefon: (0681) 58 60 80 Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken Leistungs- und Preisverzeichnis

Mehr

VORSTANDSINFORMATION. Nr. 26/2017. Potsdam, An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg

VORSTANDSINFORMATION. Nr. 26/2017. Potsdam, An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 28 der Satzung der KZVLB An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Vorstand:

Mehr

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Zum Gehölz 11 24640 Hasenmoor BEL II Leistungsverzeichnis Stand : 21.07.2008 0010 Modell aus Hartgips 5,33 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,33 0021 Doublieren eines

Mehr

Info. Private Studentische Krankenversicherung

Info. Private Studentische Krankenversicherung Info Private Studentische Krankenver Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Private Studentische Krankenver Merkblatt für Zahnärztinnen und Zahnärzte Stand: April 2011 Unternehmen der privaten Krankenver

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen Befunde und Festzuschüsse Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen 16 1 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weit - gehender Zerstörung der klinischen Krone oder

Mehr

0 Arbeitsvorbereitung

0 Arbeitsvorbereitung 0 Arbeitsvorbereitung 001 Modell 001-0 Modell 4,78 Hierunter ist das Modell aus Hartgips und Superhartgips abzurechnen. Wird ein Kunststoffmodell gefertigt, so ist zusätzlich zur Position 001 die Pos.

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Seite 10

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Seite 10 Vorwort Seite 10 Rechtliche Grundlagen Seite 12 Rechtliche Grundlagen in der GKV Seite 12 Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach 88 Abs. 1 SGB V.. Seite 12 Bundeseinheitliches

Mehr

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIF GE VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Mehr

Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach 88 Abs. 1 SGB V

Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach 88 Abs. 1 SGB V Vereinbarung über das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach 88 Abs. 1 SGB V Der Verband Deutscher Zahntechniker Innungen (Bundesinnungsverband), Berlin einerseits und der Spitzenverband Bund der

Mehr

1 Modell 6,07. 2 Implantatmodell/ Spezialmodell 19,63. 3 Set-up Modell 10,02. 4 Stumpfmodell / Sägemodell / Fräsmodell / Modell nach Überabdruck 9,76

1 Modell 6,07. 2 Implantatmodell/ Spezialmodell 19,63. 3 Set-up Modell 10,02. 4 Stumpfmodell / Sägemodell / Fräsmodell / Modell nach Überabdruck 9,76 Preis- Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (PLV) gültig für ab dem 21.12.2012 abgeschlossene geschlechtsunabhängige Tarife erstattungsfähige Höchstbeträge (ohne MwSt. und ohne Material)

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Bestimmung der Befunde und der. Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Bestimmung der Befunde und der. Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinien) vom 3. November 2004, veröffentlicht

Mehr

Gemeinsames Rundschreiben. zur Einführung des BEL II - 2014. zum 01.04.2014

Gemeinsames Rundschreiben. zur Einführung des BEL II - 2014. zum 01.04.2014 1 Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II - 2014 zum 01.04.2014 Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II - 2014 zum 01.04.2014 Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)/

Mehr

801 0 Grundeinheit Instandsetzung ZE

801 0 Grundeinheit Instandsetzung ZE Gruppe 8: Reparatur/Erweiterungen BEL II 2006 BEL II 2014 Änderungen im BEL neu 801 0 Grundeinheit Instandsetzung ZE 801 0 Grundeinheit Instandsetzung ZE Prothese aus Kunststoff und/oder Metall; die L-Nr.

Mehr

Zahnersatz 2005 Version 1.0

Zahnersatz 2005 Version 1.0 is-dental GmbH, Agentur für neue Medien Helmut Haumann Dr. Harald Strippel Norbert Lenga Zahnersatz 2005 Version 1.0 Aktuelle Regelungen und Fallbeispiele in Bilddarstellungen. e, en und Festzuschüsse

Mehr

Gebührenverzeichnis. Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen

Gebührenverzeichnis. Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen enverzeichnis Anlage 4 Bu- Leistung Versorgung der Unfallverletzten und Berufserkrankten mit Zahnersatz und Zahnkronen ab 01.01.2015 Beträge in EUR 1 Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes

Mehr

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIF GE VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung

Vereinbarung über die Vergütung Anlage 7 zum GV-Z 195 Vereinbarung über die Vergütung gemäß 88 Absatz 2 SGB V ( 88 Abs. 2 - Vertrag ) zwischen 1. der Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern 2. der Südbayerischen Zahntechnikerinnung

Mehr

Union Krankenversicherung

Union Krankenversicherung Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Krankheitskostenvollversicherung für Beihilfeberechtigte Stand: 01.10.2012, SAP-Nr.: 331651, 10.2012 Es gelten die AVB/KK Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIF GE VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Mehr

Anlage 3 zum Rundschreiben der KZVB 9/2014

Anlage 3 zum Rundschreiben der KZVB 9/2014 Anlage 3 zum Rundschreiben der KZVB 9/2014 BEL - Nr. Verzeichnis der aufgelisteten zahntechnischen Leistungen bei der medizinisch notwendigen Versorgung einschließlich Zahnkronen und Spuprakonstruktion

Mehr

Union Krankenversicherung

Union Krankenversicherung Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Tarife BA/BP Krankheitskostenvollversicherung für Beihilfeberechtigte Stand: 01.10.2012, SAP-Nr.: 331651, 10.2012 Es gelten die AVB/KK Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband), Berlin. -einerseits- und

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband), Berlin. -einerseits- und Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach 88 Abs. 1 SGB V Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (Bundesinnungsverband), Berlin -einerseits- und der Spitzenverband Bund der

Mehr

Preis-Liste. Büchner Zahntechnik GmbH Schriesheimerstrasse 14 68519 Viernheim Tel.:06204/9617-0 Fax: 06204/9617-20

Preis-Liste. Büchner Zahntechnik GmbH Schriesheimerstrasse 14 68519 Viernheim Tel.:06204/9617-0 Fax: 06204/9617-20 Liste 0: BELII,BEL,BEB und Material-Liste 1 Verwaltung 70701 Versand je Versandgang 5,00 70703 Depotführung Zähne 4,00 70704 Depotführung Legierung 4,00 70706 Foto oder Video Dokumentation 11,80 70801

Mehr

Union Krankenversicherung

Union Krankenversicherung Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft V-Tarife Krankheitskostenvollversicherung Stand:01.10.2012, SAP-Nr.: 331809, 10.2012 Es gelten die AVB/KK - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-

Mehr

VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB

VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 27 der Satzung der KZVLB. An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg... Vorstand: Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender Rainer Linke,

Mehr

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Bayerische Beamtenkrankenkasse Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Tarif Zahn 1 Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Stand: 01.04.2012, 330811, 04.2012 Es gelten die AVB/VT Allgemeinen Versicherungsbedingungen für

Mehr

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004

Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Zahnersatz Gebührentabelle Praxis-Schnellinformation für das Erstellen der Heil- und Kostenpläne BEMA ab 2004 Leistung BEMA - ZE Heil- und Kostenplan (HuK) - für die gesamte ZE-Versorgung (Gesamtplanung)

Mehr

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30%

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30% Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die, die zugeordneten sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

GOZ INFORM 2012. Ihr Rüstzeug für die neue GOZ. Kommentierung Gebührenverzeichnis. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

GOZ INFORM 2012. Ihr Rüstzeug für die neue GOZ. Kommentierung Gebührenverzeichnis. H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen GOZ INFORM 2012 Ihr Rüstzeug für die neue GOZ Kommentierung Gebührenverzeichnis H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen 2 GOZ INFORM 2012 LZK BW 12/2011 H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und

Mehr

1.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je PZR zu 50 % ersetzt, höchstens jedoch 50 EUR.

1.2 Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden je PZR zu 50 % ersetzt, höchstens jedoch 50 EUR. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIF OPTIDENT O1D FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die AVB umfassen diesen Tarif sowie (in einem

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Vom 1. März 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2017)

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2017) B. Befunde und zugeordnete en (Beträge gültig ab dem. Januar 207) Befunde Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) Erhaltungswürdiger Zahn. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender

Mehr

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Bayerische Beamtenkrankenkasse Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Stand: 01.10.2012, SAP-Nr: 3317, 10.2012 Die Versicherungsbedingungen umfassen diesen Tarif sowie die AVB/VT Allgemeine Versicherungsbedingungen für die

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach 57 Absatz Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz Satz 2,

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung des Inhalts und Umfangs der an veränderte Abrechnungshäufigkeiten Vom 7. November 207 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Bayerische Beamtenkrankenkasse Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Tarif BKV-AS (Gruppenversicherung) Betriebliche Ergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte Stand: 01.07.2014, SAP-Nr. 333573, 07.2014 Die

Mehr

(FZ-RL): , SGB V

(FZ-RL): , SGB V Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach 57 Absatz Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz Satz 2,

Mehr

Teil III. Tarif CC. A. Versicherungsfähigkeit / Aufnahmefähigkeit. B. Leistungen des Versicherers. INTER Krankenversicherung ag

Teil III. Tarif CC. A. Versicherungsfähigkeit / Aufnahmefähigkeit. B. Leistungen des Versicherers. INTER Krankenversicherung ag INTER Krankenversicherung ag Teil III Tarif CC Dieser Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung INTER CompactCare) gilt nur in Verbindung mit Teil I

Mehr

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Bayerische Beamtenkrankenkasse Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Ergänzungsversicherung für gesetzlich Versicherte Stand: 01.10.2012, SAP-Nr. 331884, 10.2012 Es gelten die AVB/KK - Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahntechn. Leistungen ( 57 Abs.

Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahntechn. Leistungen ( 57 Abs. Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Höhe der auf die entfallenden Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5

Mehr

Versicherungschutz für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Teil 3

Versicherungschutz für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Teil 3 Teil 3 Versicherungschutz für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen GE oder im Rahmen der Familienversicherung bei einem Träger der GKV in der Bundesrepublik Deutschland versichert sind. Bei Wegfall der

Mehr

: OK Coverdenture 17 T,13 TV,UK MOG 47 K,44,43,33 VMK Herstellung Berlin. Nummer Menge Bezeichnung Einzelpreis Material Leistung

: OK Coverdenture 17 T,13 TV,UK MOG 47 K,44,43,33 VMK Herstellung Berlin. Nummer Menge Bezeichnung Einzelpreis Material Leistung Seite : 1 Beleg-Nr. : 2015.07.00016 : OK Coverdenture 17 T,13 TV,UK MOG 47 K,44,43,33 VMK Herstellung Berlin 0010 2,00 Modell 6,06 12,12 0051 2,00 Sägemodell 9,72 19,44 0053 2,00 Modell nach Überabdruck

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.07.2014 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8969 Bundesmittelpreise Zahntechnik

Mehr

Festzuschussbeträge ab 01.04.2014

Festzuschussbeträge ab 01.04.2014 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,

Mehr

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V - ohne Fortschreibung des zahnärztlichen Honorars - Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8358 Zahntechnik-Preise ab 01.01.2015 Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,7771 ab 01.01.2012 Zahntechnik-Preisfortschreibung: + 1,98

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2011 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2011 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2011 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2010 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2010 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2010 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der

Mehr

Anlage 2. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahnärztl. Leistungen ( 57 Abs.

Anlage 2. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahnärztl. Leistungen ( 57 Abs. Anlage 2 Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Höhe der auf die entfallenden Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2,

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.01.2015

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.01.2015 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V für die Bundespolizei ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8969 Bundesmittelpreise Zahntechnik

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr