BMF Schreiben [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.

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1 Beratungsblatt Nr. 1! Hinweis: Die Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung ist einkommensteuerfrei! BMF Schreiben [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Stand: 01/2014

2 Beratungsblatt Nr. 2 Besteuerung einer Direktanlage/Fondspolice Direktanlage (Fonds, Bankanlagen, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate ) Zinsen/Dividenden Anlagewechsel Todesfall Wertentwicklung Jährlich Bei Wechsel Bei Verkauf durch Erben Bei Verkauf Fondspolice mit Abschluss ab 2012 Zinsen/Dividenden Anlagewechsel Todesfall Wertzuwachs Immer Immer Erträge Bei Verkauf Steuerfrei (Halbeikünfteverfahren bei 12/62-Regelung) Stand: 01/2014

3 Beratungsblatt Nr. 4 Altersversorgung VN = VP = BB = Die VP wird ausgetauscht Steuerfreie Altersversorgung VN = VP = oder Mutter BB = Leistung bei Tod der VP steuerfrei VN = Versicherungsnehmer; VP = Versicherte Person; BB = Bezugsberechtigter Beispiel: Eltern sind meist 20 bis 30 Jahre älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 85 Jahre. Alter Zukunft 20 Jahre 45 Jahre + 40 Jahre 85 Jahre Steuerliche Regelungen im Todesfall des VP 70 Jahre, verstorben 45 Jahre, Todesfallleistung steuerfrei, Kapital wird steuerpflichtig bis zur Rente wieder angelegt 90 Jahre, verstorben 65 Jahre, Todesfallleistung steht steuerfrei für die Altersversorgung zur Verfügung 100 Jahre, verstorben 75 Jahre, Entnahmen normal steuerpflichtig, Rest als Todesfallleistung steuerfrei Stand: 07/2015

4 Beratungsblatt Nr. 6 Abschluss vor 2005 Abschluss ab 2005 bis Ende 2011 Abschluss ab 2012 Todesfallleistung 5 Jahre Beitragszahlung 60 % Todesfall (LV) Alter des Empfängers: Alter des Empfängers: 62 Jahre Versicherte Person verstirbt (auch bei VN VP) Steuerfrei Halbeinkünfteverfahren (HEV) Halbeinkünfteverfahren (HEV) Steuerfrei Sparplan* Beispiel: 20-jähriger Kunde, 45 Jahre Sparphase, 6 % Verzinsung, 100 EUR mtl. Anlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, EUR Einkommen (mit 65 Jahren verheiratet) Einmalanlage Beispiel: 65-jähriger Kunde, 20 Jahre Anlagedauer, 6 % Verzinsung, EUR Einmalanlage, kein Fondswechsel, 0,84 % p. a. Vertragskosten, EUR Einkommen (mit 85 Jahren verheiratet) Kapitalauszahlung: EUR (vor Steuer) Kapitalauszahlung: EUR (vor Steuer) Beitragssumme: EUR Beitragssumme: EUR Gewinn/Ertrag: EUR Gewinn/Ertrag: EUR Netto-Auszahlung Netto-Auszahlung : EUR ( EUR EUR [25 % vom Gewinn/Ertrag]) : EUR ( EUR EUR [25 % vom Gewinn/Ertrag]) Halbeinkünfteverfahren (HEV): EUR ( EUR EUR Steuer) Halbeinkünfteverfahren (HEV): EUR ( EUR EUR Steuer) Todesfallleistung: EUR ( EUR 0 EUR Steuer) Todesfallleistung: EUR ( EUR 0 EUR Steuer) Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu EUR Steuerersparnis bei Todesfallleistung: bis zu EUR * Die laufende Prämienzahlung endet mit dem 85. Lebensjahr der versicherten Person Stand: 09/2015

5 Beratungsblatt Nr. 58 Altersversorgung VN = Steuerfreie Altersversorgung VN = VP = Die VP wird ausgetauscht VP = oder Mutter Name des VN/BB Alter des VN/BB BB = BB = Name des VP Alter des VP Todesfallleistung der VP steuerfrei VN = Versicherungsnehmer; VP = Versicherte Person; BB = Bezugsberechtigter Beispiel: Eltern sind meist 20 bis 30 Jahre älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 85 Jahre. Alter Zukunft 20 Jahre 45 Jahre + 40 Jahre 85 Jahre Steuerliche Regelungen im Todesfall des VP 70 Jahre, verstorben 45 Jahre, Todesfallleistung steuerfrei, Kapital wird steuerpflichtig bis zur Rente wieder angelegt 90 Jahre, verstorben 65 Jahre, Todesfallleistung steht steuerfrei für die Altersversorgung zur Verfügung 100 Jahre, verstorben 75 Jahre, Entnahmen normal steuerpflichtig, Rest als Todesfallleistung steuerfrei Stand: 06/2015

BMF Schreiben 1.10.2009 [22]: Die Todesfall-Leistung einer Rentenversicherung gehört nicht zu den Einnahmen aus 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG.

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