Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen"

Transkript

1 Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund der generellen Einbeziehung von Veräußerungs- gewinnen aus Kapitalanlagen und Derivaten in die KESt/Endbesteuerung 1. Ist die generelle Einbeziehung von n aus Kapitalanlagen in Einkommensbesteuerung sinnvoll? 2. : AbgÄG 2011 und Erk des VfGH vom , G 18/11-14 Verschiebung des Inkrafttretens um 6 Monate 3. in 4. Der fehlende 5. Ergebnis / 2 1

2 ad 1. Ausgangslage (Rechtslage vor dem BBG 2011) quellenorientiert definierter Kapitalertrag, zb Dividenden, zb Kuponzinsen Kapitalanlage zb Aktie, Forderungswertpapier Innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) erzielt Veräußerungsgewinn Außerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) erzielt Seit 1993: KESt/Endbesteuerung ESt zum Normaltarif: im Veranlagungsweg (hinterziehungsanfällig) nicht steuerbar 3 ad 1. Differenzierung zwischen Kapitalertrag und Substanzgewinn Rein steuerlich, nicht wirtschaftlich Unterschiedliche steuerliche Konsequenzen: Ausschüttende Aktie thesaurierende Aktie Rentenfonds Hedgefonds Keine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Differenzierung, nur historisch erklärbar 4 2

3 ad 1. BBG 2011 / Eckpunkte der Reform Zielsetzung: Generelle Einbeziehung von n aus Kapitalanlagen und Derivaten in die Einkommensbesteuerung Einbindung in das KESt/Endbesteuerungssystem Vereinfachungen (zb Stückzinsen) in Form von Umgliederungen von in Substanzgewinne Besonderes Verlustausgleichsregime 5 ad 2. BBG 2011 / Inkrafttreten der KESt-neu mit Für Aktien und Anteile an Investmentfonds rückwirkend für Anschaffungen ab Für alle anderen Kapitalanlagen und Derivate für Anschaffungen ab Beispiel: Anschaffung Aktie : Altbestand Rechtslage alt, dh Spekulationsfrist von einem Jahr ist zu beachten Beispiel: Anschaffung Aktie 3.2.: Neubestand Veräußerung bis zum : Rechtslage alt, Spekulationsgeschäft (9 Monate), Veräußerung nach dem neues System der KESt/Endbesteuerung 6 3

4 ad 2. AbgÄG 2011 / Hinausschieben des Inkrafttretens der KESt-neu auf Aktien und Anteile an Investmentfonds für Anschaffungen ab , gilt für isd 27 Abs 3 und 4 EStG ( 124b Z 185 lit a) Alle anderen Kapitalanlagen und Derivate ab , gilt für Kapitalerträge und ( 124b Z 185 lit c) Notwendigkeit der punktuellen Verlängerung der Spekulationsfrist : für Aktien : für FWP und Derivate urspr. In-Kraft-Treten : Inkrafttreten Neuregelung 7 ad 2. Das bedeutet für Aktien Anschaffung Aktie vor dem : Altbestand Spekulationsfrist von einem Jahr gilt weiter; Dividenden sind ab vom System-neu erfasst (Verlustausgleich) Anschaffung Aktien nach dem und vor dem : Neubestand mit verlängerter Spekulationsfrist bis , für Veräußerungen nachher neues System der KESt/Endbesteuerung Anschaffung Aktien nach dem und vor dem : Neubestand mit Spekulationsfrist von einem Jahr, für Veräußerungen nachher neues System der KESt/Endbesteuerung Anschaffung Aktien nach dem : Neubestand, für Veräußerungen neues System der KESt/Endbesteuerung 8 4

5 ad 2. Das bedeutet für FWP / Derivate Anschaffung FWP/Derivat vor dem : Altbestand Spekulationsfrist von einem Jahr gilt weiter; Kapitalerträge werden nach den alten alten Regelungen erfasst (Verlustausgleich) Anschaffung FWP/Derivat nach dem und vor dem : Altbestand mit unendlich verlängerter Spekulationsfrist; ab kommt der besondere Steuersatz nach 27a Abs 1+2 EStG-neu zur Anwendung ( 124b Z TS; Verlustausgleich) Anschaffung FWP/Derivat nach dem : Neubestand, für Veräußerungen und Kapitalerträge neues System der KESt/Endbesteuerung 9 ad 3. Umgliederung von in EndbesteuerungsG u (Verfassungsrang) Kapitalerträge KESt/Endbesteuerung im betr. U außerbetrieblichen Bereich Umgliederung Stückzinsen, Indexzertifikate, Veräußerung von Nullkuponanleihen (ohne Anpassung der verfassungsrechtlichen Grundlagen) von (bisher) Keine e besonderen e vf. Bestim KESt/Endbesteuerung-neu im Privatvermögen natürlicher Personen KESt ohne Endbesteuerungswirkung, Veranlagung zum Sondersteuersatz im Betriebsvermögen natürlicher Personen 10 5

6 ad 3. Umgliederung von in Verfassungsrechtliche Würdigung aus Sicht EndbesteuerungsG: in Substanzgewinne ist insbesondere im betrieblichen Bereich problematisch, weil hier keine Endbesteuerung mehr vorgesehen ist Betrifft insbes. Nullkuponanleihen, Stückzinsen, Zertifikate Aber: Veranlagungsbesteuerung idr günstiger als Endbesteuerung 11 ad 4. Periodenübergreifende Verrechnung von Verlusten steht bei diesen Einkünften (wie bisher) nicht zu Bisher: ein geringes praktisches Problem Verfassungsrechtliche Überlegungen: Vergleich betriebliche außerbetriebliche Einkunftsarten (VfGH , G 35/10-9) Sonderregime der Einkünfte aus Kapitalvermögen kann das Nichtvorhandensein des es im außerbetrieblichen Bereich nicht rechtfertigen Bisherige Rechtfertigung: historische Überlegungen 12 6

7 ad 5. Ergebnis / Generelle ertragsteuerliche Erfassung von n aus Kapitalanlagen ist steuersystematisch sinnvoll Rahmenbedingungen der KESt-neu: gs verfassungsrechtlich unproblematisch Verfassungsrechtlich gebotene Verschiebung des Inkrafttretens auf zieht problematische Übergangsregelungen nach sich Verletzung des EndbesteuerungsG 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 7

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren

Besteuerung von Wertpapieren Besteuerung von Wertpapieren 1 Reinhard Magg, MBA, MA reinhard.magg@dieplattform.at 0664 / 884 627 58 Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / 346 793 7 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte

Mehr

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht

Grundstücksbesteuerung- Grundstücksbesteuerung neu Übersicht Grundstücksbesteuerung-neu neu Sonderfragen im privaten Bereich Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 26. April 2012 Institut für Finanzrecht, Universität Wien Übersicht Veräußerungsgeschäfte isd 30 EStG-neu

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände.

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände. Vermögenszuwachsbesteuerung (für natürliche Personen im Privatvermögen): 1. Welches Besteuerungsziel wird damit verfolgt? Ziel ist die Herstellung der Steuerneutralität von Kapitalveranlagungen durch Einbeziehung

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben. INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER

Mehr

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Wertpapiere und Steuern. Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 08. Februar 2006

Wertpapiere und Steuern. Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 08. Februar 2006 Wertpapiere und Steuern Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 08. Februar 2006 Überblick I. Besteuerung der Kapitalveranlagung 1. Grundzüge natürliche Person 2. Aktien 3. Anleihen und Zertifikate 4. Turbozertifikate

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)

Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007

Mehr

Immobilienbesteuerung

Immobilienbesteuerung alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die

Mehr

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Beteiligungen g isd 31 EStG im System der Kursgewinnbesteuerung gem BBG 2011

Beteiligungen g isd 31 EStG im System der Kursgewinnbesteuerung gem BBG 2011 Beteiligungen g isd 31 EStG im System der Kursgewinnbesteuerung gem BBG 2011 WP Prof Dr Karl Bruckner BDO Austria GmbH Wien, im Oktober 2011 Veräußerung von Beteiligungen isd 31 EStG ALTE RECHTSLAGE vor

Mehr

Kapital- und Immobilieninvestments von Privatstiftungen

Kapital- und Immobilieninvestments von Privatstiftungen Kapital- und Immobilieninvestments von Privatstiftungen WP/StB DDr. Klaus Wiedermann Wien, 28. September 2011 Stiftungsbesteuerung, 2. Auflage Stiftungseingangssteuer Finanzanlagen Unternehmensverkauf

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE BESTEUERUNG VON HEDGEFONDS

ÜBERBLICK ÜBER DIE BESTEUERUNG VON HEDGEFONDS ÜBERBLICK ÜBER DIE BESTEUERUNG VON HEDGEFONDS Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Dr. Helmut Moritz LeitnerLeitner Ausländische Hedgefonds werden in vielfältiger Form angeboten: Reinhard Leitner MAG/WP/STB

Mehr

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt

Informationsbrief. zum 3. November 2009. Inhalt Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 1. Allgemeines 5. Geschenke 2. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen a) Geschenkegrenzen a) Allgemeines b) Steuerpflicht der Geschenke b) Verlustausgleich

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds

Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds WP/StB Thomas Wilhelm Übersicht Aktuelle steuerliche Situation (Schwerpunkt blütenweiße Fonds) Bestehende Ungleichbehandlung

Mehr

Update Unternehmenssteuern 2011. 28. April 2011 Andreas Hable Christian Wimpissinger

Update Unternehmenssteuern 2011. 28. April 2011 Andreas Hable Christian Wimpissinger Update Unternehmenssteuern 2011 28. April 2011 Andreas Hable Christian Wimpissinger Inhalt 1. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen 2. Gebührenrecht 3. Inbound Dividenden 4. Outbound Dividenden 5.

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Faktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012.

Faktenaktuell. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012. Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Stand: Dezember 2012. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer

Mehr

Ein Überblick für Kapitalanleger und Trader

Ein Überblick für Kapitalanleger und Trader Abgeltungssteuer im Privatvermögen Ein Überblick für Kapitalanleger und Trader IInkl lusive Gesttal lttungsempffehl lungen von Steuerberater Christoph Iser Düsseldorf -1- Zur Person des Autors Christoph

Mehr

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Beispiel zu 2 Abs 8 EStG: Besteuerung in Ö im Jahr 01: EK aus Gewerbebetrieb (Ö): 587.000,- EK aus Gewerbebetrieb (D): - 133.000,- GBE 454.000,- x 0,5 12.120 = 214.880 anstelle von 281.380 Ersparnis: 66.500,-

Mehr

Private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Investmentfonds in Fallbeispielen

Investmentfonds in Fallbeispielen Investmentfonds in Fallbeispielen Handhabung von in- und ausländischen Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung in der Praxis von Ernst Marschner 2006 Investmentfonds in Fallbeispielen Marschner

Mehr

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002

V E R M E R K. Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf. Von: (Abt./Verf.) Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002 V E R M E R K Von: (Abt./Verf.) Abteilung Steuerrecht Herr Dr. Tischbein Ti/pf Durchwahl: 2400 Datum: 01.02.2002 Betreff: Besteuerung von Kapitalerträgen in der EU Az.: EU-Steuern Am 13. Dezember 2001

Mehr

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage

Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Anleitung zur Nutzung von ibrokerage Depotansicht In der Depotansicht erhalten Sie einen Überblick über die Wertpapiere, die sich in Ihrem Depot befinden. Darüber hinaus sehen Sie in der Spalte Aktion,

Mehr

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 1 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Am 20.12.2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Symposium KESt-neu. Besteuerung von Versicherungen. Matthias Hofstätter. Besteuerung von Versicherungen

Symposium KESt-neu. Besteuerung von Versicherungen. Matthias Hofstätter. Besteuerung von Versicherungen Symposium KESt-neu Besteuerung von Versicherungen Matthias Hofstätter 18.5.2011 Wien Besteuerung von Versicherungen Der von 27 Abs 5 Z 3 EStG verwendete Besteuerung qualifizierter Besteuerung realisierter

Mehr

Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit

Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit Convertible Bonds as an Instrument of Employee Participation: Initial- versus Final Taxation of the Monetary Profit 3. Jahreskonferenz Risk Governance Siegen, 15.10.2015 Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche

Mehr

Short-Cuts für Investoren

Short-Cuts für Investoren Fischmeister/Kwauka/Mörtl Short-Cuts für Investoren Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 ( BBG 2011 ), das umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen mit sich bringt,

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)

Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für

Mehr

Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen

Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen Überblick über die KEST neu: Grundsatzfragen Mag. Christoph Schlager Universität Wien, 18. Mai 2011 1 KESt neu - Überblick Grundtatbestände 27 - Erweiterung auf Substanz und Derivate - Fremdwährungen?

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen I

Einkünfte aus Kapitalvermögen I Geschäftsführer GmbH Fremdgeschäftsführer: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei Weisungsgebundenheit Dienstgeberbeitrag b i und Kommunalsteuer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn freier

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009. Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem 01.01.2009 Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem: - Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen ( 22 Abs. 1 Satz 1 EStG) (wenn diese keiner anderen Einkunftsart

Mehr

RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH. Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen

RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH. Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH Standort Österreich: Steuerliche und andere Anreize für Unternehmen und Privatpersonen RA/StB Dr. Martin Lohse, Partner, und RA/StB Dr. Jochen

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)

Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «06.06.2011 Klausurkolloquium "Externes

Mehr

Ausgangslage (heutiges Recht) Historie der Investmentsteuerreform

Ausgangslage (heutiges Recht) Historie der Investmentsteuerreform Inhalt Ausgangslage (heutiges Recht) Gründe für die Investmentsteuerreform Historie der Investmentsteuerreform Besteuerungsregelungen Publikumsfonds Ausgangslage (heutiges Recht) Erträge und daufwendungen

Mehr

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011)

BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) BAV-Offensive 2011 best bav - take five (Stand: 13.07.2011) Ihre 5 Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung oder das KUNDEN- und QUALITÄTs-orientierte Konzept für die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen ÖGWT-Club Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen Dr. Gernot Aigner 15. und 17.3.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Wesentliche Änderungen bei Kapitalerträgen - Überblick

Mehr

Besteuerung von Immobilieninvestments

Besteuerung von Immobilieninvestments Besteuerung von Immobilieninvestments Dr. Bernhard Arming DBA-Treuhand GmbH Mag. Michaela Egger Raiffeisenverband Salzburg Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen.

Mehr

Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen für Versicherungen. 23. November 2010 Dr. Ulf Zehetner Senior Tax Manager Wien

Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen für Versicherungen. 23. November 2010 Dr. Ulf Zehetner Senior Tax Manager Wien Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen für Versicherungen Rechnungslegung Versicherungen Update 2010 23. November 2010 Dr. Ulf Zehetner Senior Tax Manager Wien AKTUELLE LEGISTIK: Auswirkungen für VU -

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren

Mehr

Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG

Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG Mag. Isabella Mair, Universität Wien 1 Einleitung und Themenstellung 16 UmgrStG regelt

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Mehr

Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg

Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Steueroptimierung in der Wertpapierveranlagung adé? Mag. Thomas Treffner Raiffeisenverband Salzburg Wertpapiergewinn-KESt 3 Kategorien - Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einkünfte aus der Überlassung von

Mehr

Internationale Aspekte der neuen

Internationale Aspekte der neuen Internationale Aspekte der neuen Wertpapier-Kursgewinnbesteuerung Claus Staringer IFA 25.10.2011 Agenda Die Bedeutung internationaler Abgrenzungsfragen der neuen Abzugssteuer Die inländische Anknüpfung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds

Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Auslandsimmobilienfonds versus Deutsche Immobilienfonds Dipl.-Kfm. Hans-Georg Acker H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH Funds & Finance 2006 1 Wirtschaftliche Entwicklung der H.F.S. Platziertes

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr