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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Rauchverbot am Arbeitsplatz und Nichtraucherschutz - Arbeitgeberpflichten nach der Neuregelung des 5 ArbStättV Erfahren Sie das Wichtigste zu: Nichtraucherschutz - Gesetzliche Regelungen Neuregelung durch 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Begriff der Arbeitsstätte Nichtraucherschutz ein Grundrecht oder Diskriminierung der Raucher? Weitere Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichten des Arbeitgebers gem. 5 ArbStättV Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten Ausdrückliche Verpflichtung zum Nichtraucherschutz Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Überwachung und Überprüfung (auch durch die Gewerbeaufsicht) Aufklärung und Unterweisung der Beschäftigten Umsetzungsmöglichkeiten der neuen Vorschrift zum Nichtraucherschutz Räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern Raucherzonen Generelles Rauchverbot wie in Behörden und öffentlichen Einrichtungen Nichtaufbau oder Abbau von Zigarettenautomaten Betriebsvereinbarungen zum Nichtraucherschutz und zur betriebsspezifischen Umsetzung der geänderten Arbeitsstättenverordnung Gründe für eine gesetzliche Normierung des Nichtraucherschutzes Aktuelle Situation und Entwicklung in Deutschland Rauchen als Kostenfaktor Reicht ein sanktionsloses Rauchverbot? Betriebliche Gesundheitsförderung als Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebsrat Aktuelle Rechtsprechung und Grundsatzurteile Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer Nichtraucherschutz als Gegenstand einer Beschwerde Einlegen einer Beschwerde Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat bzw. Arbeitgeber Prüfung, Abhilfe und Bescheidung der Beschwerde durch den Arbeitgeber Nachteilsverbot Evtl. Leistungsverweigerungsrecht des betroffenen Arbeitnehmers Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 BetrVG Konkrete Lösungsansätze Fortbildungen zum Thema Rauchen und Raucherentwöhnung Ausdrückliche Verpflichtung zum Nichtraucherschutz Überwachung und Überprüfung (auch durch die Gewerbeaufsicht) Aufklärung und Unterweisung der Beschäftigten (siehe auch Arbeitgeber) Pflichten des Arbeitnehmers Einhaltung betriebsinterner Vorschriften, insbesondere am Arbeitsplatz Wiederholte Pflichtverletzungen: Abmahnung, Kündigung Beweisprobleme Suchtprävention im Betrieb Suchtkrankenhilfe im Betrieb professionell durchführen Ambulante Therapieformen in der Praxis Etappenprogramm Rauchfrei am Arbeitsplatz Motivationsmöglichkeiten im Betrieb Fälle; Musterformulierungen; Arbeitshilfen und Tipps

2 Zum Thema: Ihr Nutzen Sie kennen die rechtlichen Grundlagen zur Einführung eines strikten Nichtraucherschutzes und Ihre ausdrückliche Verpflichtung als Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zum Nichtraucherschutz durchzuführen sowie Ihre Pflicht zur Aufklärung und Unterweisung der Mitarbeiter. Sie wissen, welche Umsetzungsmöglichkeiten der neuen Vorschrift zum Nichtraucherschutz (Neuregelung des 5 ArbStättV) es in der Praxis gibt. Sie kennen als Betriebsrat Ihre weitgehenden Handlungsmöglichkeiten, die präventive Programme zur Rauchentwöhnung einschließen. Kaum ein Thema kann Belegschaften dermaßen spalten wie das Rauchen. Raucher sind oft Ziel kritischer Kommentare von Arbeitskollegen. Gleichzeitig sind viele Raucher selbst dem Zigarettenkonsum und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leid, kommen aber nicht von der Nikotinsucht los. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Tabakrauch nicht nur eine unangenehme Belästigung ist, sondern sogar krebserregend für den Passivraucher sein kann. Die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist eine grundlegende Aufgabe des Arbeitgebers. Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung ( 5 ArbStättV) besteht nun die ausdrückliche Verpflichtung zum Nichtraucherschutz. Auch Betriebs- und Personalräte, die für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mitverantwortlich sind, haben sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit der novellierten ArbStättV, deren Einhaltung auch durch die Behörden (Gewerbeaufsicht) überwacht wird, gelten die Vorschriften zum Schutz der nichtrauchenden Mitarbeiter nun überall im Betrieb. Bislang wurden die Nichtraucher nur in Kantinen und Pausenräumen gesetzlich vor dem blauen Dunst geschützt. Jetzt gelten die Schutzvorschriften für alle Arbeitsstätten und damit im gesamten Betrieb. Der Arbeitgeber muss betriebliche und räumliche Maßnahmen treffen, die jedem Mitarbeiter einen raucherfreien Arbeitsplatz gewähren. Wie die Neuregelung der ArbStättV in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt Ihnen unser Referent. In dem Seminar werden Ihnen zu Beginn alle relevanten gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz und weitere Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt. Sodann wird das betriebliche Beschwerderecht, das jedem Arbeitnehmer als Handlungsoption zur Verfügung steht, im Einzelnen dargestellt. Insbesondere die Stufen der Behandlung einer Beschwerde kommen hierbei ausführlich zur Sprache. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist jetzt jedes Unternehmen zur Errichtung einer Beschwerdestelle verpflichtet. Aber auch für den einzelnen Mitarbeiter gilt die Neuregelung der ArbStättV. Verstößt er gegen Rauchverbote, kann dies für ihn ganz unangenehme Folgen haben. Sie reichen von der Ordnungswidrigkeit über die Abmahnung bis hin zur Kündigung. Betriebs- und Personalräte sollten ihre Handlungsmöglichkeiten u.a. dadurch nutzen, dass sie sich intensiv mit dem Thema Rauchen beschäftigen und zu diesem gesellschaftlichen Problem Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Betriebliche Suchthelfer sind in vielen Unternehmen als wichtiger Bestandteil innerbetrieblicher Suchtpräventionsprogramme nicht mehr wegzudenken. Diese Aufgabe erfordert nicht nur fachliches Wissen, sondern auch spezielle persönliche Fähigkeiten wie z.b. die Führung von analysierenden und beratenden Gesprächen. Das Seminar stellt den Teilnehmern aber auch konkrete Konzepte wie das Etappenprogramm Rauchfrei am Arbeitsplatz vor. Nichts wäre törichter und spaltender, als jetzt eine Ausgrenzung der Raucher zu betreiben, denn ein solches Verhalten würde seinerseits den Betriebsfrieden empfindlich stören. Viel konstruktiver ist die Möglichkeit, dass das Unternehmen klare Betriebsvereinbarungen abschließt, mit denen beide Gruppen, die Raucher und die Nicht-Raucher, leben können. Auch hierzu kann der Referent durch seine langjährige Erfahrung wertvolle Hinweise und Handlungsempfehlungen geben.

3 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalreferenten und Mitarbeiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebs- bzw. Personalräte und Suchtberater. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Übernachtung Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Seminargebühren Die Seminargebühr beträgt für diese Veranstaltung nur 320,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihr Referent RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalen Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

4 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 26. August 2008, in Dortmund im Best Western Parkhotel Wittekindshof Herzlich Willkommen in Dortmund! Unser Haus im edlen Landhausstil liegt verkehrsgünstig an der B1 und ist über die A40/A44/A45 leicht zu erreichen. In unserem Restaurant "Zum Widukind", mit angrenzender Gartenterrasse, geniessen Sie leichte und gehobene Küche. Die Wittekindstube bietet regionale Gerichte und Spezialitäten. 6 Konferenzräume stehen zur Verfügung für Ihre Seminare und Veranstaltungen. Kategorie: 4 Sterne Best Western Parkhotel Wittekindshof Westfalendamm Dortmund Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Dienstag, den 23. September 2008, in Heidelberg im Holiday Inn Heidelberg Nur wenige Autominuten von der schönen historischen Altstadt entfernt, liegt das verkehrsgünstig gelegene Hotel Holiday Inn Heidelberg. Die 158 modern ausgestatteten Zimmer sind dem hohen Standards von Geschäftsreisenden angepasst. Hochmoderne Tagungsräume mit viel Tageslicht bieten die besten Voraussetzungen für eine perfekte Veranstaltung. Freundliche Mitarbeiter und ein aufmerksamer Service runden das Gesamtbild ab. Kategorie: 4 Sterne Holiday Inn Heidelberg Pleikartsförster Str Heidelberg Tel: (0) Fax (0) Mittwoch, den 05. November 2008, in Hamburg im NH Hotel Altona First-Class Komfort im Herzen der Stadt, unweit der Neuen Flora, Verkehrsgünstig gelegen. Die 232 modernen Zimmer sind alle individuell und komfortabel eingerichtet. Kulinarische Genüsse erwarten Sie im Restaurant "Navarra". Die Tagungsräume mit viel Tageslicht sind alle mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und bieten modernsten Komfort. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Altona Stresemannstraße Hamburg Tel: 040 / Fax:040 / Dienstag, den 02. Dezember 2008, in Dresden im Steigenberger Park Hotel Radebeul Am Fuß der Lössnitzer Weinberge erwartet Sie mit dem Steigenberger Parkhotel Dresden-Radebeul eine Residenz in beeindruckender Architektur: Hauptgebäude und Villenpark im italienischen Stil werden selbst gehobenen Ansprüchen gerecht. Eine kreative Mischung aus Originellem und Originalen begleiten Sie während Ihres Aufenthaltes. Vom Foyer bis in die einzelnen Räume schmücken Werke von großen Meistern unserer Zeit das Haus. Nur einen Sprung entfernt liegt die Dresdner Innenstadt mit ihren Sehenswürdigkeiten, wie Semper Oper und Frauenkirche. Kategorie: 4 * Superior. Steigenberger Parkhotel Dresden-Radebeul Nizzastraße Radebeul/ Dresden Telefon: Fax:

5 Rauchverbot am Arbeitsplatz und Nichtraucherschutz - Arbeitgeberpflichten nach der Neuregelung des 5 ArbStättV Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 320,00 zzgl. MwSt. Dienstag, den 26. August 2008, in Dortmund im Best Western Parkhotel Wittekindshof Dienstag, den 23. September 2008, in Heidelberg im Holiday Inn Heidelberg Mittwoch, den 05. November 2008, in Hamburg im NH Hotel Altona Dienstag, den 02. Dezember 2008, in Dresden im Steigenberger Park Hotel Radebeul Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen... Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von bis Nichtraucher Raucher Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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