Webdesign mit HTML und CSS Einführungsabend

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1 Einführungsabend Die eigene Internetseite Hypertext http und html Skriptsprachen im WWW Das HTML Grundgerüst HTML-Editoren Suchmaschinenoptimierung

2 Rechtliche Fallstricke Von der Domainregistrierung über das Urheberrecht bis zur Shop-Gestaltung sind viele rechtliche Fragen zu beachten. Noch Jahre nach erstellen eines Internetauftritts können rechtliche Probleme für viel Ärger sorgen. Dabei gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Schadensersatz nicht! Da das Internet noch jung ist sind viele Rechtsfragen noch nicht 100% ausgefochten. Immer wieder werden vor dem BGH das Internet betreffende Grundsatzurteile gefällt.

3 Domainregistrierung Beachten, ob Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden! Prioritätsprinzip: Wer zuerst eine Domain registriert, darf sie auch behalten. Aber: Nicht ganz einheitliche Rechtsprechung -> bereits die Registrierung kann Markenrechtsverletzung sein. Auch wenn die betreffende Seite völlig leer ist! Wenn das eigene Namens- oder Markenrecht verletzt wurde: DISPUTE-Eintrag Bei der Denic (o.a. Registrierungsstelle) wird ein entsprechender Vermerk eingetragen.

4 Das Telemediengesetz TMG Anbieter-Kennzeichnungspflichten für Dienstanbieter Verbraucherschutz Anbietertransparenz im elektronischen Geschäftsverkehr Informationen von Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr (gleichzusetzen mit Geschäftsbrief) Die telemedienrechtlichen Anbieter-Kennzeichnungspflichten oft "Impressum" Impressum = presserechtlicher Begriff " Wer nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße (bis zu ) belangt werden!..." Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.

5 Das Telemediengesetz TMG Anbieter-Kennzeichnungspflicht muss von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Ausnahme: Angebote, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Dies ist juristisch aber schwer nachzuweisen - im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieter-Kennzeichnungspflicht besteht. Von den gebührenpflichtigen Abmahnungen profitieren die Kanzleien. Leider haben manche Anwälte sich darauf spezialisiert, Internetseiten auf die Vollständigkeit ihrer Angaben zu überprüfen. Gesetzestext beim Bundesjustizministerium unter Leitfaden zur Anbieter-Kennzeichnung: ung.html Hilfen und Empfehlungen für Online-Shops:

6 Auszug aus dem Leitfaden zur Anbieter-Kennzeichnung

7 Empfehlung des BJM strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht. Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher. Geben Sie Ihre -Adresse und ein zweites Kommunikationsmittel an, das ebenso effektiv wie eine erreichbare Telefonnummer ist. Wie muss ich die Anbieter-Kennzeichnung platzieren? leicht erkennbar unmittelbar erreichbar (ohne Zwischenschritte) ständig verfügbar an gut wahrnehmbarer Stelle ohne langes Suchen auffindbar optisch ohne Schwierigkeiten wahrnehmbar durch Link auffindbar Eindeutige (gängige) Bezeichnung PDF genügt nicht Nicht nötig: Druckversion Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anbieterkennzeichnung mit Kontakt und Impressum bezeichnet werden darf. Die Bezeichnung backstage soll nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg dagegen nicht hinreichend klar sein. Ebenso nicht geklärt: wie viel Scrollen bedeutet "unmittelbar erreichbar und gut wahrnehmbar"?

8 Seh- und Bediengewohnheit des Internetnutzers Allerdings: Das Internet ist schnelllebig und entwickelt sich ständig weiter. Pflicht, sich um die Aktualität zu bemühen

9 Datenschutzbestimmungen Nötig, wenn persönliche Daten erhoben z.b. Kontaktformular Nutzerregistrierung Angaben Domainname, Name des Inhabers versichern, dass bei der "Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten" TMG und Bundesdatenschutz eingehalten wird die Daten nicht an Dritte gegeben werden dass jeder jederzeit Auskunftsrecht über seine Daten hat

10 Beliebt: Disclaimer - Haftungsausschluss für Inhalte verlinkter Seiten Die Haftung für Links nach den allgemeinen Regeln des TMG und kann nicht durch Disclaimer ausgeschlossen werden! Der Eintrag schadet aber auch nicht. Günstig kann es jedoch sein, deutlich zu machen, dass ein gelinkter Inhalt ein Fremdinhalt ist. Externe Links sollten daher wie folgt eingebunden werden: Angabe der kompletten Internetadresse in neuem Browser-Fenster/-Tab öffnen gestalterisch hervorheben (z.b. Farbe)

11 Rechtliche Bedingungen bei Shops Für Online-Shops gelten besondere Bedingungen. deutlich sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift "diesen Artikel jetzt kostenpflichtig bestellen" Datenschutzrichtlinien Einverständniserklärung mit den AGB Beachten Sie: Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Sie sind verpflichtet sich darüber zu informieren und entsprechend nachzubessern.

12 Zitate Zulässig: Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zum Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist: wenn einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zu Erläuterung des Inhaltes aufgenommen werden; wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden; wenn einzelne Stellen eines erschienen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Ohne Probleme eingebunden werden können: - Texte, Bilder, Musik, deren Schöpfer bereits 70 Jahre tot ist - Gesetze, Verordnungen, Urteile und Erlasse - wissenschaftliche oder historische Daten, Fakten und Erkenntnisse

13 Inhalte aus Wikipedia Wer Inhalte aus Wikipedia in seiner Seite veröffentlichen will muss folgende Regeln einhalten: Namensnennung Wikipedia Link auf den kopierten Artikel setzen Liste der Autoren angeben GNU-Lizenz einstellen, z.b. als als PDF-Download Text abheben (mit Anführungszeichen, kursiv oder farblich)

14 Urheberrecht/Bildrechte Neben den Pflichtangaben nach dem TMG gibt es noch weitere rechtliche Stolperfallen einer Homepage. Dabei gilt auch hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Schadensersatz nicht! Bilderrechte Jedes Bild ist geschützt! Ein besonderes Maß an schöpferischer und kreativer Gestaltung ist nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos und erst Recht professionelle Fotografien urheberrechtlich geschützt. Ein Foto darf ohne die vorherige (!) Zustimmung des Fotografen als Urheber weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. nicht im Internet eingestellt werden.

15 Bildrechte Auch die Veröffentlichung geschützter Bilder im thumbnail-format ohne Zustimmung des Urhebers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar (LG Bielefeld, Az: 20 S 49/05). Einzige Ausnahme: google hat das exklusive Recht zur Bildsuche erhalten. Umfangreiche Hilfe zu diesem Thema findet man auf der Internetseite:

16 Mediadaten - Videos Ausnahme: Streamen ("echtzeit abspielen") von Youtube-Videos

17 Zusammenfassend eigenes Bildmaterial verwenden oder Lizenzen erwerben abgebildete Personen um Genehmigung bitten notieren, dass Sie alles gewissenhaft geprüft haben, aber für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte nicht haften Beiträge Dritter kennzeichnen darauf aufmerksam machen, welche Links zu externen Seiten verweisen darum Bitten, bei Verdacht gegen einer Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzung unverzüglich auf dem Postweg in Kenntnis gesetzt zu werden. Datenschutzrichtlinien, wenn personenbezogene Daten erhoben werden. besonderen Bestimmungen für E-Commerce beachten, wenn Sie einen Shop betreiben.

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