Energielexikon. Infos rund um Strom und Gas, schnell und einfach erklärt. Wir beraten Sie gerne. Mehr Auswahl. Service rund um die Uhr.
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- Reinhold Weber
- vor 8 Jahren
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1 Wir beraten Sie gerne. Ob Fragen zur Energierechnung oder Tipps zum Energiesparen. In unseren Mark-E Foren vor Ort finden Sie Ansprechpartner, die sich mit dem Thema Energie auskennen und Sie gern persönlich beraten. Sie können uns außerdem über das Internet sowie unsere Service-Hotline zu allen Themen rund um Ihre Energieversorgung kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie! Service rund um die Uhr. Öffnungszeiten sind passé, denn in unserem Online Center haben Sie als Kunde alles im Blick! Rund um die Uhr. Egal, ob Sie uns Ihren Zählerstand übermitteln, Ihre Abschläge ändern oder Ihre Rechnung per anfordern wollen. Einfach registrieren unter und schon sind Ihre Daten online für Sie abrufbar. Natürlich nach den aktuellsten Sicherheitsstandards. Mehr Auswahl. Sie interessieren sich für unsere weiteren Angebote? Dann erhalten Sie sämtliche Informationen im Internet. Wir beraten Sie auch gern persönlich in einem unserer Kundenforen vor Ort. Unter finden Sie Anschriften und Öffnungszeiten. Oder rufen Sie uns an: Kostenfreie Service-Hotlines Telefon Telefax privatkunden@mark-e.de Energielexikon. Infos rund um Strom und Gas, schnell und einfach erklärt. Mai
2 Kleines Energielexikon Abschlagszahlung Teilzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; diese werden mit der turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Blindarbeit Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Blindarbeit belastet die Versorgungsnetze und wird bei Überschreitung von festgelegten Grenzen von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt. Leistungszählwerk misst die benötigte Leistung in einem zeitlichen Raster. Die höchste während einer Viertelstunde/Stunde gemessene mittlere Leistung wird mit dem Leistungspreis multipliziert und geht in die Verbrauchsabrechnung ein. Lieferstelle Ort, an dem die Energie geliefert wird. Messdienstleistung Vertragskonto umfasst die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle. Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung bezeichnet die Stelle, an der eine Versorgungsleistung für den Kunden erbracht/ermittelt wird. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Zählwerk HT/NT Bei Nutzung sowohl von Tag- als auch von Nachtstrom Das eine Zählwerk ist dabei für den Hochtarif (HT) zuständig, das andere Zählwerk für den Niedertarif (NT). Ein solcher Zähler ist deshalb notwendig, weil im Zuge der beiden unterschiedlichen Tarife bzw. Tarifzeiten auch verschiedene Preise pro Einheit verbrauchtem Strom veranschlagt werden. Die Steuerung der Zählwerke für HT/NT wird durch einen Impulsgeber gewährleistet. beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Messstellen (Zählern). Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifizierung eines Netzbetreibers. Strom-/Erdgasverbrauch Menge der genutzten Energie, in Kilowattstunden (kwh) ausgewiesen.
3 Unser Strommix. Mark-E Mark-E Kernenergie Kohle Unternehmensmix 5,7 % Produktmix 5,2 % Erdgas Sonstige fossile Energieträger 27,0 % 32,5 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen Erneuerbare Energien nach EEG gefördert Mit diesem Energieträgermix verbundene Umweltauswirkungen bei der Erzeugung einer Kilowattstunde (kwh) CO 2 -Emissionen Radioaktiver Abfall Ihr Verbrauch im Vergleich. Ordnen Sie Ihren Verbrauch anhand durchschnittlicher Verbräuche typischer Haushalte ein! Personen + 0,6 % 2,6 % 7,7% 56,5 % 565 g/kwh 0,0002 g/kwh 0,7 % 2,4 % 7,1 % Informationen über die Stromherkunft gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz 42 vom 7. Juli 2005, geändert Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Für die Berechnung der EEG-Umlage 2015 haben die Übertragungsnetzbetreiber Kilowattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas als nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für das Jahr 2015 zu vergütende Strommengen prognostiziert. Mehr Informationen zur Berechnung der EEG-Umlage haben die Übertragungsnetzbetreiber unter veröffentlicht. Verbrauch in kwh/a sparsam durchschnittlich hoch Ist er zu hoch? Kommen Sie mit unseren Energiespar-Rechnern Ihren Energiefressern auf die Spur: Checken Sie einfach Ihren Stromverbrauch oder vergleichen Sie gezielt einzelne Haushaltsgeräte. Übersichtlich und schnell sehen Sie nicht nur, über welche Ersparnisse sich Ihr Portemonnaie freuen darf, sondern auch die positiven Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Mehr unter 52,1 % 524 g/kwh 0,0001 g/kwh 32,5 % 0,7 % 2,4 % 7,1 % Mark-E verbleibender Mix 5,2 % 52,1 % 524 g/kwh 0,0001 g/kwh 21,9 % 4,0 % 3,0 % 8,1 % Deutschland 1 Bundesmix 46,4 % 16,6 % 511 g/kwh 0,0004 g/kwh 1 Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Datenerhebung 2013 Bundesmix 2013 Stand 29. August 2014 Ihr Strompreis auf einen Blick. Steuern, Abgaben und Umlagen machen einen erheblichen Anteil des Strompreises aus. Aufgrund der Kosten, die die Energiewende verursacht, steigen die staatlichen Preisbestandteile auf über 54 % pro Kilowattstunde. Strompreisbestandteile ab 1. Januar 2015 Beschaffung, Vertrieb, Service Umlage nach 19 StromNEV 0,237 Cent/kWh Die Umlage ist ein von Endverbrauchern getragener Beitrag für die Befreiung energieintensiver Betriebe von den Netzentgelten. KWK-Umlage 0,254 Cent/kWh Sie dient der Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung, einem Verfahren, das den zur Erzeugung eingesetzten Brennstoff besonders effizient nutzt. Konzessionsabgabe Netzentgelte EEG- Umlage Referenz: Komfort Strom 28,18 Cent/kWh (brutto) 15,156 Cent/kWh Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage nach 19 Abs. 2 StomNEV KWK-Umlage Stromsteuer Konzessionsabgabe Umsatzsteueranteil (19 % des Nettopreises hier entsprechend der Bruttoangaben ausgewiesen) Offshore-Haftungsumlage Umlage für Abschaltbare Lasten Einfach ausgedrückt wird die Abgabe für das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege (z.b. für Leitungen) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Stadt bzw. Gemeinde. Die Abgabe beträgt bis Einwohner 1,32 Cent/kWh, bis Einwohner 1,59 Cent/kWh, bis Einwohner 1,99 Cent/kWh und über Einwohner 2,39 Cent/kWh.
4 Ihr Energiepreis EEG-Umlage 6,17 Cent/kWh Die EEG-Umlage ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit dem EEG wird das Ziel verfolgt, den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor über eine Verbraucher-Abgabe zu finanzieren und so die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Offshore-Haftungsumlage - 0,051 Cent/kWh Mit dieser Umlage sollen Verbraucher an den Risiken für den Ausbau von Windkraftanlagen auf hoher See und der dazugehörigen Netze beteiligt werden, z. B. wenn durch eine Verzögerung des Netzanschlusses von Offshore-Windparks kein Strom geliefert werden kann. Umlage für Abschaltbare Lasten 0,006 Cent/kWh Mit dieser Umlage werden vorgehaltene Abschaltleistungen finanziert, die von großen Verbrauchern zur Netzstabilisierung bereitgestellt werden. Netzentgelte Die Entgelte werden für den Ausbau und die Unterhaltung des Strom- und Gasnetzes sowie den Transport und die Verteilung vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben. Stromsteuer 2,05 Cent/kWh Die Steuer wird im Alltag oft auch mit dem Oberbegriff Ökosteuer bezeichnet. Geregelt durch das Stromsteuergesetz (StromStG) wird sie auf den Energieverbrauch erhoben. Umsatzsteuer Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, werden nach dem Umsatzsatzsteuergesetz besteuert so auch Energielieferungen. Sie beträgt zurzeit 19 %. Arbeitspreis Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Leistungspreis Für die bezogene Leistung (kw) wird vom Energieversorger, je nach Vereinbarung, ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Abhängig von der Preiskondition wird der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet. Verordnungen Grundversorgung Der Inhalt des Grundversorgungsvertrages wird durch nachfolgende Verordnungen vorgegeben: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasser) vom Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom Ergänzenden Bedingungen der Mark-E Aktiengesellschaft in der jeweils gültigen Fassung, die bei uns ausliegen bzw. angefordert werden können.
5 Ihr Gaspreis auf einen Blick. Neben Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service, Netzentgelten und Umsatzsteuer sind im Gaspreis die folgenden Abgaben und Steuern enthalten. Konzessionsabgabe Einfach ausgedrückt, wird die Abgabe für das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege (z.b. für Leitungen) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Stadt bzw. Gemeinde. bei Tariflieferungen bis Einwohner 0,22 Cent/kWh, bis Einwohner 0,27 Cent/kWh, bis Einwohner 0,33 Cent/kWh und über Einwohner 0,40 Cent/kWh. Energiesteuer auf Erdgas 0,55 Cent/kWh Besteuert wird der Verbrauch/die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer auf Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Umsatzsteuer Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, werden nach dem Umsatzsatzsteuergesetz besteuert so auch Energielieferungen. Sie beträgt zurzeit 19 %. Regelenergieumlage Regelenergie dient dazu, unvorhersehbare Schwankungen im Erdgasnetz aufzufangen und die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen auszugleichen. Diese Differenz kann beispielsweise durch unvorhersehbare Verbrauchsentwicklungen entstehen. Die Höhe der Umlage wird von den Regulierungsbehörden kontrolliert und halbjährlich neu festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der NetConnectGermany unter: Ihr Verbrauch im Vergleich. Durchschnittlicher Gasverbrauch/m 2 abhängig vom energetischen Standard je mit und ohne Warmwasserbereitung. Haustyp Erdgasverbrauch in kwh/m 2 /a inkl. Warmwasser ohne Warmwasser Ein- und Zweifamilienhaus Reihenendhaus Reihenmittelhaus Wohnung im Mehrfamilienhaus Wohnung im Mehrfamilienendhaus Wohnung im Mehrfamilienmittelhaus Erdgasverbrauch ergibt sich aus der am Gaszähler angegebenen Verbrauchsmenge in Kubikmetern. Zu Abrechnungszwecken in Energieeinheiten (kwh) wird er mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert. Thermische Gasabrechnung Der Energiegehalt von Erdgas ist nicht immer gleich, sondern von Druck und Temperatur abhängig. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet, so dass nicht das Erdgasvolumen, sondern die enthaltene Energiemenge abgerechnet wird. Umrechnungsfaktor/Zustandszahl Der Erdgasverbrauch wird volumenbezogen (m³) gemessen, jedoch thermisch in kwh abgerechnet. Die Umrechnung über Zustandszahl und Brennwert gibt an, wie viele Kilowattstunden (kwh) in einem Kubikmeter (m³) enthalten sind. Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Brennwert optimal gut hoch < 65 > 66 > 131 < 52 > 53 > 105 < 46 > 47 > 92 < 39 > 40 > 79 < 31 > 32 > 63 < 27 > 28 > 65 optimal gut hoch < 51 > 52 > 109 < 41 > 42 > 87 < 37 > 38 > 77 < 31 > 32 > 66 < 24 > 25 > 53 < 22 > 23 > 48 Zeigt den gesamten im Erdgas enthaltenen Energiegehalt an. Quelle: lexekon in Verbindung mit HEA
6 Energiedienstleistungsgesetz Gerne beraten wir Sie auch unter unserer kostenfreien Service- Hotline oder persönlich in unseren Mark-E Foren. Wertvolle Tipps zur Energieeinsparung enthält unsere Broschüre Schlau! Energietipps, die Klima und Geldbeutel schonen, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden. Außerdem bietet die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentlich geführte Anbieterliste, die Ihnen eine Übersicht über wirksame Angebote zur Verbesserung der Energie-Effizienz in Ihrem Haushalt verschafft. Diese Liste finden Sie unter Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Haben Sie Interesse an allgemeinen Informationen zum Energiemarkt oder benötigen Unterstützung bei energierechtlichen Fragestellungen? - Dann könnte Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Elektrizität/Gas - die zentrale Anlaufstelle für Endkunden - behilflich sein. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, Bonn Telefon von Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr oder Bundesweites Infotelefon - (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) Telefax verbraucherservice-energie@bnetza.de Schlichtungsstelle Energie Sollten Sie einmal nicht mit uns zufrieden sein, teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit: Mark-E Aktiengesellschaft Kundenmanagement Platz der Impulse Hagen Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine akzeptable Lösung zu finden. Falls wir Ihr Anliegen nicht innerhalb von vier Wochen aus der Welt schaffen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zur Beilegung von Streitigkeiten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zuerst an unsere Beschwerdestelle gewandt haben und innerhalb der Frist von vier Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Zusätzlich muss es sich um Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Unternehmen handeln, die die vertragliche Leistung, deren Qualität sowie sonstige Rechte und Pflichten aus dem Vertrag betreffen. Demnach werden Nachfragen z.b. zur Rechnung nicht im Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle berücksichtigt. Über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde entscheidet eine unabhängige Schlichtungsperson. Schlichtungsstelle Energie e.v. Friedrichstraße Berlin Telefon Telefax info@schlichtungsstelle-energie.de Kostenfreie Service-Hotlines: Telefon Telefax privatkunden@mark-e.de
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