Betriebsräte Grundlagen

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1 Betriebsräte Grundlagen

2 Inhalt Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Geschäftsführung des Betriebsrats Protokollführung 2.0 Der Praxisworkshop für Betriebsräte BR-JAV: Zusammenarbeit leicht gemacht! Seminarreihe für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Betriebsratsarbeit strategisch und zielorientiert (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich: Besser statt billiger Aktive BR-Arbeit trotz Schichtbetrieb Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. Carl Hilty 11

3 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Seminargebühr: 990, Betriebsräte Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Das Seminar Einführung in die Betriebsratsarbeit ist die Basis für das Grundwissen eines jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen Rüstzeugs die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/-innen auszubauen. Es werden im Seminar praxisorientiert Kompetenzen entwickelt um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen, sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der 2, 74, 75 BetrVG Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen Stellen Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und unbestimmte Rechtsbegriffe Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Die Geschäftsführung des Betriebsrats ( BetrVG) Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Einführung in die Mitbestimmungsrechte ( 87 BetrVG) Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 12

4 e für die neugewählten Betriebsräte im Bereich der IG Metall Augsburg 1: : BR1_Sc_15-05 : Kritische Akademie, Inzell 2: : BR1_Sc_15-07 : Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen Kosten für Unterkunft und Verpflegung Kritische Akademie, Inzell 670, Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen 672, 3: : BR1_Sc_15-06 : Kritische Akademie, Inzell im Bereich der IG Metall Kempten und Weilheim : : BR1_Sc_15-02 : Kritische Akademie, Inzell im Bereich der IG Metall Neu-Ulm/Günzburg 1: : BR1_Sc_15-01 : Kritische Akademie, Inzell 2: : BR1_Sc_15-04 : Kritische Akademie, Inzell 13

5 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR Kompakt Modul I Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Betriebsräte Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative ergreifen, um ihre und die Interessen der Arbeitnehmer/-innen zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert, die eigenen Rechte zu nutzen. Die Teilnehmer/-innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern. Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten 1: : BRK_01_ : : BRK_01_ : : BRK_01_ : : BRK_01_15-11 Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit BR 1 wird empfohlen. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 14

6 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR Kompakt Modul II Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie geben wir Auskunft? Das Seminar Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln gibt den Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen. Die Teilnehmer/-innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss, wenn betroffene Arbeitnehmer/-innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der Betriebsrat richtig verhält. Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Direktionsrecht, Befristung, Abmahnung und Kündigung Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte unterschiedliche Konfliktebenen für Arbeitnehmer/-innen im Betrieb Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation Übersicht über die Rechtsquellen; Informationen beschaffen, bewerten und für das Beratungsgespräch aufbereiten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: Inzell 670, Beilngries 627, Betriebsräte Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. 1: : BRK_02_15-09, : Kritische Akademie, Inzell 2: : BRK_02_15-10, : Kritische Akademie, Inzell 3: : BRK_02_15-16, : Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 4: : BRK_02_15-11, : Kritische Akademie, Inzell Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit BR 1 wird empfohlen. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 15

7 Geschäftsführung des Betriebsrats Fokusseminar BGS_30_15-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsrats gehören zum grundlegenden Handwerkszeug des Betriebsrats. Dabei schreibt das BetrVG bestimmte zwingende Formalien vor, die eingehalten werden müssen. Wenn der Betriebsrat bei der Geschäftsführung nicht korrekt handelt, können Beschlüsse unwirksam sein, was auch enorme Folgen für Arbeitnehmeransprüche bedeuten kann. Deshalb muss jedes Betriebsratsmitglied die Vorschriften über die Geschäftsführung des Betriebsrats kennen. Das Seminar vermittelt die notwendigen rechtlichen Kenntnisse für eine ordnungsgemäße Organisation der Betriebsratsarbeit. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 198, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rudolf Reitter, Berater und Fachreferent Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte Protokollführung 2.0 Der Praxisworkshop für Betriebsräte Aufbauseminar BSB_12_15-02 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Dieser Workshop zur Protokollführung ist eine Mischung aus Theorie und Praxis. Im Seminar erfahren die Teilnehmer/-innen, wie Protokolle korrekt, verständlich geschrieben werden und auf welche wesentlichen Inhalte es ankommt. Praktische Anwendung finden diverse Programmelemente von MS Word. Zum Einsatz kommen Word-Vorlagen für Niederschriften und Anwesenheitslisten sowie Text-Vorlagen für die individuelle BR-Praxis. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 345, : Betriebsräteakademie Bayern, Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 16

8 BR-JAV: Zusammenarbeit leicht gemacht! Fokusseminar Dieses Seminar richtet sich an ganze JAV-Gremien und Betriebsräte die für Jugend zuständig sind. Ziel des Seminares ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat. Welche Möglichkeiten bietet hier das Betriebsverfassungsgesetz, was ist darüber hinaus nötig? Weitere Schwerpunkte sind das Kennenlernen der jeweiligen Grenzen und die Aufgabenverteilung zwischen den Gremien um die Zusammenarbeit möglichst effektiv zu gestalten. Und nicht zuletzt geht es um strategische Überlegungen für eine abgestimmte Verhandlungsführung. Seminargebühr: 340, Unterkunft/Verpflegung 202, : Betriebsräteakademie Bayern, Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkentnisse notwendig. Freistellung: 65 Abs. 1 i.v.m. 37. Abs. 6 BetrVG : Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen JAVs_04_15-01 Parkhotel Donauwörth, Donauwörth Seminarreihe für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter in Betrieben mit über 200 Beschäftigte Teil III Besondere Führungs- und Leitungsaufgaben Mit der Wahl zum Vorsitzenden oder Stellvertreter des Betriebsrats ändern sich die Aufgaben und die Verantwortung. Neben der inhaltlichen Arbeit sind Fragen der Arbeitsorganisation im Gremium und Leitungsaufgaben von zentraler Bedeutung. Im dritten Teil dreht sich alles um Führungsaufgaben sowie Personalplanung und Personalentwicklung im Betriebsrat. Seminargebühr: 600, Unterkunft/Verpflegung 325,50 : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Stefan Leinfelder Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte, Stv. Betriebsratsvorsitzende Hinweis: Wir empfehlen, alle drei Teile zu besuchen BRV_68_15-02 Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn 17

9 Betriebsratsarbeit strategisch und zielorientiert Für Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in Betrieben bis 200 Arbeitnehmer/-innen BRV_70_15-02 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Betriebsräte agieren oft nur auf die Vorhaben des Arbeitgebers. Eigene Projekte geben dem Betriebsratsgremium neue Kraft und steigern sein Ansehen bei den Beschäftigten. Mit diesem Seminar behalten Betriebsräte das Ruder selbst in der Hand. Strategisches Handeln setzt voraus, dass der Betriebsrat eine klare Zielorientierung hat. In diesem Seminar werden den Teilnehmer/-innen einfache Methoden und Werkzeuge für die Umsetzung vermittelt. Sie planen und bearbeiten ein konkretes betriebliches Projekt. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 369, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rudolf Reitter, Berater und Fachreferent Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende (Pro)aktiv und beteiligungsorientiert erfolgreich: Besser statt billiger Für Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende in Betrieben über 200 Arbeitnehmer/-innen BRV_66_15-01 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Besser statt billiger ist eine Grundentscheidung für eine nachhaltige Wettbewerbsstrategie der Unternehmen. Sie stellt soziale, technische und ökologische Innovationen, hochwertige Produkte, effiziente Prozesse, die Gesundheit der Beschäftigten sowie eine qualifizierte und motivierte Belegschaft in den Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns. Damit versteht sie sich als Alternative zu kurzsichtigen gewinnorientierten Konzepten.. Im Seminar bekommen die Teilnehmer/-innen Impulse, um eigene Strategien für ihren Betrieb zu überdenken und weiterzuentwickeln. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 369, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rudolf Reitter, Berater und Fachreferent Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende

10 Aktive BR-Arbeit trotz Schichtbetrieb Fokusseminar Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass die Betriebsratstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Das ist jedoch in Schichtbetrieben in der Praxis schwer möglich. Das wirft für die betroffenen Betriebsräte rechtliche Fragen auf, wie z.b.: In welchem zeitlichen Umfang sind Betriebsräte von ihren Schichten vor und nach Betriebsratssitzungen zu befreien? Wie ist das arbeitszeitrechtlich zu behandeln? Wie erfolgt ein Zeit- bzw. Entgeltausgleich? Welche Vergütung ist fortzuzahlen? Diese und weitere Fragen Betriebsratsarbeit im Schichtbetrieb werden im Seminar behandelt. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 184, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Rudolf Reitter, Berater und Fachreferent Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen BGS_65_15-02 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 19

11 Arbeitsrecht

12 Grundlagen Arbeitsrecht I Grundlagen Arbeitsrecht II Grundlagen Arbeitsrecht III Aktuelle Rechtsprechung in der Betriebsratsarbeit Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Betriebsratsarbeit im AT-Bereich Betriebsrat und Gewerkschaft Compliance: Einführung für Betriebsräte Mobiles Arbeiten Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen Der Arbeitsvertrag Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete, er kennt weder Gründe noch Gegengründe. Anselm Feuerbach 21

13 Grundlagen Arbeitsrecht I Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag ASR_01_15-02 Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 701,50 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Cornelia Lindner Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Grundlagen des Arbeitsrechts II. Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein. Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht? Systematik; Unterscheidung kollektives und individuelles Arbeitsrecht; Rechtsquellen; Günstigkeitsprinzip Bewerbung: zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen Einstellung: Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG Arbeitsvertrag: Abschluss; Form; Inhalte; NachwG; Beteiligungsrechte des Betriebsrats Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag? Pflicht zur Arbeitsleistung und Recht auf Entgeltzahlung durch Arbeitgeber; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Umgang mit Arbeitsmitteln Folgen mangelhafter Arbeitsverträge aktuelle Rechtsprechung praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 22

14 Grundlagen Arbeitsrecht II Während das Arbeitsverhältnis besteht Den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses bilden neben dem Arbeitsvertrag Gesetzte, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer (innen) bestehenden Normen eingehalten werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer(innen) kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer(innen) vom Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn Betriebsvereinbarungen etwa zur Arbeitszeit oder zum Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbaren werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. Geltendmachung von Ansprüchen, z.b. Fristen, Form Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z.b. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz Abmahnung: Definition, Form, Inhalte Tarifvertragsrecht: Tarifautonomie; Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband; Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen Entgeltansprüche, z.b. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen Entgeltfortzahlung, z.b. bei Krankheit Arbeitszeit: Definition, ArbZG, TV, BV; besondere Formen; Pausen; Ruhezeiten Urlaub: BUrlG, TV, BV; neueste Rechtsprechung; Bildungsurlaub; sonstige Freistellungen aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern eingebracht werden) ASR_02_15-02 Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 701,50 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Wilhelm Bichlmeier Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Grundlagen des Arbeitsrechts III. Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 23

15 Grundlagen Arbeitsrecht III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Der Besuch der Grundlagenseminare Arbeitsrecht I und II wird empfohlen. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar greifen wir diese Situation auf und erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie den damit verbundenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere der Kündigung beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Beendigungsformen: Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe Kündigung als Ultima Ratio Massenentlassungen 1: : ASR_03_15-02, : Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminargebühr: 990,, Unterkunft/Verpflegung: 759,50 Referent: Peter Hirsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 24 2: : ASR_03_15-04, : Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn Seminargebühr: 990,, Unterkunft/Verpflegung: 701,50 Referent: Dr. Mathias Wieland, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

16 Aktuelle Rechtsprechung in der Betriebsratsarbeit Das Betriebsratsamt verlangt von Betriebsräten den stetigen Einsatz für die Arbeitnehmer/- innen. Dies setzt voraus, dass die Betriebsratsmitglieder ihre Rechte und Pflichten aus dem BetrVG kennen, Verhandlungsgeschick gegenüber dem Arbeitgeber haben und über Kenntnisse der wesentlichen Normen des Arbeitsrechts und der aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgericht und des Bundesarbeitsgerichts verfügen. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte, der Landes- und des Bundesarbeitsgerichtes zum Betriebsverfassungsgesetz und zum Arbeitsrecht : Landgasthof Linde, Günzburg Seminargebühr: 200, Unterkunft/Verpflegung 39,90 :, Referentin: Yvonne Bayerlein Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsräte 1: ASR_06_ : ASR_06_15-04 Seminar oder nicht gefunden? Unsere Außenstelle hilft gerne! 25

17 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Auffrischung Vertiefung betriebliche Fragen ASR_23_15-01 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 785, Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte Referentin Christiane Jansen Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/-innen. In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. An den Betriebsratsvorsitzenden liegt es, den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und richtig zu interpretieren. In einem Seminar speziell für die Betriebsratsvorsitzenden besprechen wir, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen. Was der Betriebsrat immer wissen muss Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb) Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss Rechtssichere Betriebsvereinbarungen Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, Sozialauswahl, Betriebsbedingte Kündigung; Änderungskündigung) Fragen zum Betriebsübergang ( 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen Die Haftung des Betriebsrats; Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen) Wo und Wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern) Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 26

18 Fresh up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt Als Betriebsrat wiedergewählt, viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in Amt und Würden. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An diese Betriebsräte wendet sich das Seminar: Es wird das arbeitsrechtliche Grundwissen aufgefrischt. Die Teilnehmer/-innen bekommen dabei Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/- innen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Beginn des Arbeitsverhältnisses --Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) --Probezeit, Befristungen --Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag --Beteiligungsrechte des Betriebsrats --Übersicht neuere Rechtsprechung Das bestehende Arbeitsverhältnis --Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit --Arbeitszeitformen --Urlaubsrecht --Entgeltzahlungen --Übersicht neuere Rechtsprechung Beendigung des Arbeitsverhältnisses --Beendigungsarten --Die richtige Anhörung des Betriebsrates --Kündigungsschutz Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag --Übersicht neuere Rechtsprechung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG ASR_07_15-02 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 785, Betriebsräte Referentin Christiane Jansen Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 27

19 Betriebsratsarbeit im AT-Bereich Fokusseminar: Vertretung und Beratung von AT-Arbeitnehmern/-innen ARS_29_15-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung: 322, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Christiane Jansen Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Arbeitnehmer nehmen sofern sie keine leitenden Angestellten sind- vollumfänglich an der Betriebsratswahl statt. Damit ist der Betriebsrat auch für die Belange, Fragen und Probleme im AT- Bereich zuständig. In diesem Seminar werden die häufig im AT-Bereich auftretenden Fragen erfasst und diskutiert. Anhand von praktischen Beispielen werden die Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet. Mit konkreten Tipps und Lösungsansätzen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit AT-Beschäftigten wird das Seminar abgerundet. Definition eines AT-Arbeitsverhältnisses --Bezug zum Tarifvertrag --Rechtliche Einordnung --Arbeitsrechtliche Auswirkungen Häufige Themen und Fragestellungen im AT- Bereich --Arbeitszeitgestaltung --Psychische Belastungen --Vergütung und Mehrarbeit Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten nach dem BetrVG --Mitwirkungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 BetrVG) --Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ( 87 BetrVG) Lösungsansätze, Beteiligungsmöglichkeiten und Tipps aus der Praxis Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 28

20 Betriebsrat und Gewerkschaft Die Zusammenarbeit gemäß 2 BetrVG Betriebsrat und Gewerkschaften sollen nach dem Betriebsverfassungsgesetz zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber den Gewerkschaften zahlreiche Rechte im Betrieb zugesichert. Im Seminar werden die unterschiedlichen Ebenen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft anhand von praktischen Beispielen und aktueller Rechtsprechung erarbeitet Seminargebühr: 220, Unterkunft/Verpflegung 43, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Christiane Jansen, Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen ARS_18_15-11 Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen Compliance: Einführung für Betriebsräte Fokusseminar In immer mehr Unternehmen wird betriebliches oder sogar privates Verhalten von Arbeitnehmern umfassend durch interne Richtlinien und Compliance-Regeln vorgeschrieben. Häufig werden sogenannte»codes of conduct«zentral im Mutterunternehmen erstellt und allen Töchtern übergestülpt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden häufig übergangen, Ethikrichtlinien das Papier nicht Wert, auf dem sie stehen. Das Seminar gibt einen Überblick zur Thematik und zeigt, welche Rechte der Betriebsrat hat und wie der Betriebsrat Regelungen aus Complianceregelungen für seine Arbeit nutzen kann. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 184, : Betriebsräte-akademie Bayern, Referent: Wilhelm Bichlmeier Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsräte ASR_18_15-05 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 29

21 Mobiles Arbeiten Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen Fokusseminar ASR_18_15-06 Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen Mobile Geräte sind für Arbeitnehmer/-innen in vielen Unternehmen Alltag. Für den Arbeitgeber ist das hilfreich; die Beschäftigten sind fast rund um die Uhr erreichbar. Auch viele Arbeitnehmer/-innen mögen diese Flexibilität. Was häufig von allen Beteiligten ausgeblendet wird, sind die kollektivrechtlichen, arbeitnehmerschutz- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle von mobiler Arbeit. Es zeigt die Probleme, die eine solche Tätigkeit mit sich bringen kann und die zu beachtenden rechtlichen Grundlagen. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 175,50 : Betriebsräte-akademie Bayern, Referentin: Heike Rozek, Beraterin, Fachreferentin für Arbeitsrecht und Datenschutz Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Der Arbeitsvertrag Fokusseminar ARS_30_15-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen in Vertragsfragen wirksam vertreten zu können, braucht der Betriebsrat Wissen zum Arbeitsvertragsrecht. Das Seminar vermittelt dem Betriebsrat seine Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG und der Ausgestaltung/Inhalte von Arbeitsverträgen. Die Teilnehmer/-innen erfahren, ob und wie einzelne Arbeitsvertragsklauseln gerichtlich überprüft werden können. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 156, : Betriebsräte-akademie Bayern, Referent: Daniel Capellaro Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen 30

22 Die IG Metall ist für mich als Bildungsanbieter wichtig, weil sie die kompetentesten Referenten hat. 31

23 Arbeits- und Gesundheitsschutz

24 Grundlagenseminar Arbeits-und Gesundheitsschutz Aufbauseminar Arbeits-und Gesundheitsschutz Begleitseminar zur A+A 2015 BEM und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen Was tun beim Arbeitsunfall Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Arbeiten bis zum Umfallen?! Burnout erkennen und begrenzen Burnout im Betrieb Wie spreche ich Betroffene an? Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. Robert Frost 33

25 Grundlagenseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz 34 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz. Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/-innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert. Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen --Einflussfaktoren und Bedeutung --Belastungen am Arbeitsplatz Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem BetrVG Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes --Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen --Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht --Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften --Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: : AuG_G1_15-04, : Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, 2: : AuG_G1_15-05, : Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506,

26 Aufbauseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz Der Erfolg im betrieblichen Arbeit und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Und wie arbeiten sie zusammen? In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt. Die Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden genau beleuchtet. Dabei bearbeiten die Teilnehmer/-innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes Gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht Zusammenarbeit des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: : AuG_G2_15-03, : Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506, 2: : AuG_G2_15-02, : Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 620,20 3: : AuG_G2_15-01, : Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670,, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 35

27 Begleitseminar zur A+A 2015 Fachmesse A+A in Düsseldorf AuG_03_15-03 Hotel Stadt München, Düsseldorf Seminargebühr: 840, Übernachtung/Frühstück: 744, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Karlheinz Wissel Parallel zur Fachmesse Arbeitsschutz aktuell vom 27. bis 30. Oktober 2015 in Düsseldorf bietet die ein Begleitseminar mit ausgewählten Schwerpunkten und Referenten für Betriebsräte an, die sich den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Aufgabe gemacht haben. Aber auch Schwerbehindertenvertreter können z.b. die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für behinderte Menschen im Rahmen einer Integrationsvereinbarung mitgestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten speziell an ihrer betrieblichen Situation orientierte Seminarinhalte, nehmen an ausgesuchten und zu den Kernthemen passenden Kongressveranstaltungen teil und bearbeiten die Erkenntnisse zusammen mit ausgewählten Arbeitsschutzexperten nach. An allen vier Tagen besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Anleitung und geführt die Messe, lernen Neuigkeiten und neue Erkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und erarbeiten anschließend jeweils Möglichkeiten zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilungen Betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen DGUV Vorschrift 2 - Mitwirkung des Betriebsrates Der Betriebsrat und die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstätten ohne Barrieren Vorkenntnisse: Kenntnisse wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis Auf der Internetseite finden Sie Informationen zu den Inhalten und über das weitere Angebot der Messe und des Kongresses. 36

28 BEM und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen Fokusseminar Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ergibt sich durch die Verknüpfung der Gefährdungsbeurteilung ( 5 ArbSchG) mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement ( 84 Abs. 2 SGB IX) die Chance, gezielt Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern. Das Seminar zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung und das betriebliche Eingliederungsmanagement im Betrieb zusammengehören und dies vom Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung angegangen werden kann. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 290, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse: Es sind Grundkenntnisse über das Betriebliche Eingliederungsmanagement erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte AuG_05_15-02 Akademie Bayerischer Genossenschaften, Beilngries Was tun beim Arbeitsunfall? Fokusseminar Der Alltag im Beruf ist nicht ungefährlich, es besteht immer die Gefahr eines Unfalls. Was aber ist ein Arbeitsunfall und welche Konsequenzen kann er haben? Wie können Unfälle vermieden werden? Und: Was haben Betriebsräte bei einem Unfall zu tun? Im Seminar wird alles Wissenswerte rund um das Thema Arbeitsunfall erläutert. So werden die Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung ebenso dargestellt, wie Informationen zu innerbetrieblichen Maßnahmen bei einem Arbeitsunfall. Die Teilnehmer/-innen erfahren, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist, wie betriebliche Unfallmaßnahmen mit Hilfe von Checklisten reibungslos gestaltet werden können und wie sie aktiv zur Unfallverminderung in ihrem Betrieb beitragen können. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 322, : Betriebsräteakademie Bayern, Referent: Ludwig Wittmann Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte AuG_07_15-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries 37

29 Gesundheitsmanagement als Aufgabe des Betriebsrates Stressmanagement, Gesundheitsberatung, eigene und betriebliche Praxis Ges_02_15-02 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 639, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Susanne Scale Personaltrainerin, Gesundheitscoach Hinweis Das Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Freigestellte. Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium all zu oft erst thematisiert, wenn aus Gesundheit Krankheit geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas Stress als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema eigene Gesundheit auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/-innen im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/-e, Stellvertreter/-in oder Freigestellte/-r nach BetrVG zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab. Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen bei Büroarbeitsplätzen Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung --Grundlagenwissen zum Thema Stress --Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten --Möglichkeiten der Stressbewältigung (Arbeitswelt-/Alltagstauglich) --Zeitorganisation als Betriebsrat/ Betriebsratsorganisation Ernährung, Bewegung und Entspannung sind grundlegend für die Gesundheit: Situation im Betrieb, eigene Situation als Betriebsratsvorsitzender/-vorsitzende, Stellvertreter/-in, Freigestellte/-r Gesundheit als Führungsaufgabe: Situation im Betriebsratsgremium, Situation im Betrieb Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu? Biorhythmus und die Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der Arbeit Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema Gesundheit Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX

30 Arbeitsorganisations- und Stressmanagement im Betriebsratsgremium Die Arbeit im Betriebsrat ist komplex, es laufen Fristen und vom eigenen Handeln sind die Kolleg/-innen betroffen. Als Betriebsratsmitglied versucht man seine Arbeit verantwortungsbewusst zu übernehmen und den Ansprüchen der Kolleg/-innen gerecht zu werden. Das führt zu psychischen Belastungen und Stress. Da wird gute Selbstorganisation und ein kluges Stressmanagement zur Schlüsselkompetenz. Im Seminar wird auf die individuelle Situation als Betriebsratsmitglied eingegangen und die Teilnehmer/-innen lernen sowohl Stress zu vermeiden als auch mit Stress umzugehen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation im Alltag als Betriebsratsmitglied ab. Zeit- und Zielplanung in der Betriebsratsarbeit --Situationsanalyse -- Zeit-Diebe erkennen --Stärken- und Schwächenanalyse --Organisationsprinzipien --Rationeller Umgang mit Informationen --Umgang mit Störungen --Führung und Delegation als Instrument des Zeitmanagements Modernes Selbstmanagement für Betriebsräte --Methoden der Stressbewältigung --Praktische Übungen zur Bewältigung von Stress --Achtsamer Umgang mit sich und anderen -- Antreiber des eigenen Verhaltens erkennen --Grenzen setzten Grenzen wahren Grenzen öffnen --Verantwortung übernehmen --Ziele setzten Zukunft gestalten --Vom Hamster im Rad zum Fels in der Brandung Ges_02_15-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Betriebsräte Referent Susanne Scale Personaltrainerin, Gesundheitscoach Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 39

31 Arbeiten bis zum Umfallen?! Fokusseminar Indirekte Steuerung und Arbeitszeit Psy_05_15-01 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung: 326, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Stephan Siemens Initiative Meine Zeit ist mein Leben Die Gestaltung der Arbeitszeit betrifft nicht nur die betrieblichen Arbeitsbedingungen, sondern immer mehr auch die privaten Lebensumstände. Mit immer neuen Arbeitszeitmodellen sollen betroffene Arbeitnehmer/-innen vermeintlich selbstbestimmter arbeiten können. Tatsächlich wird so die unternehmerische Verantwortung weitgehend auf die Beschäftigten übertragen. Im Seminar werden neben den erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Arbeitszeitgestaltung insbesondere die Arbeitszeitmodelle betrachtet, mit denen Arbeitgeber Unternehmensprozesse indirekt steuern. Daraus werden die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit abgeleitet. Rechtliche Rahmenbedingungen und Definition der Arbeitszeit Unternehmensführung durch indirekte Steuerung --Arbeitszeitmodelle in der Praxis (z.b. Vertrauensarbeitszeit) --Erfahrungen und Auswirkungen grenzenloser Arbeit --Chancen und Risiken der Arbeitszeiterfassung Arbeitszeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im gesellschaftlichen Kontext Anforderungen an die Betriebsratsarbeit und Handlungsmöglichkeiten Konstruktiver Diskurs in der betrieblichen Öffentlichkeit --Betroffene Arbeitnehmer/-innen aktiv beteiligen --Arbeitgeber überzeugen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 40

32 Burnout erkennen und begrenzen Fokusseminar Mehr und mehr Menschen in den Betrieben leiden an Belastungen, die unter dem Namen Burnout zusammengefasst werden. Allgemeine Erschöpfung bis hin zu Depressionen, Zynismus und nachlassende Leistungsfähigkeit greifen in den Unternehmen um sich. Burnout ist eine Erscheinung, die sich in Zukunft in der Arbeitswelt weiter ausbreiten wird. Durch die Beschäftigung mit Burnout kann man viel über die neuen Formen der Organisation der Arbeit lernen, und darüber, wie sie sich im eigenen Betrieb darstellen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats werden anhand von Beispielen aus der Praxis ausführlich behandelt. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 326, : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Sabine Heegner Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Psy_01_15-01 Kritische Akademie, Inzell Burnout im Betrieb Wie spreche ich Betroffene an? Fokusseminar Betriebsräte werden immer häufiger mit Beschäftigten konfrontiert, die unter psychischen Problemen leiden. Der Umgang mit diesen Kolleg/-innen wird immer schwieriger, denn es entstehen innere Widersprüche zwischen Solidarität, Mitgefühl und berechtigter Abwehr. Betriebsräte haben die Sorge, sich falsch oder übergriffig zu verhalten, aber auch, die Hilfesuchenden permanent betreuen zu müssen und dafür nicht ausreichend Energie zur Verfügung zu haben. Das Seminar beleuchtet die Hintergründe der Kolleg/-innen, die unter Burnout leiden. Es zeigt Konzepte und konkrete Hilfen, wie Gespräche mit den Betroffenen geführt werden können. Seminargebühr: 480, Unterkunft/Verpflegung 184, : Betriebsräteakademie Bayern, Referentin: Sabine Heegner Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX : Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Psy_01_15-02 Kritische Akademie, Inzell 41

33 Tarifvertrag und Entgelt

34 ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick Entgeltgestaltung I Richtig eingruppieren in Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag Leistungsgestaltung in Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern Entgeltgestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung Eingruppierung und Entgeltchancen in indirekten Bereichen Der Manteltarifvertrag der bayr. Metall- und Elektroindustrie Die Tarifverträge der bayerischen Metallund Elektroindustrie Ein Überblick Arbeitszeitregelungen im Betrieb Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. John F. Kennedy. 43

35 ERA-TV Kompakt: Arbeitsbewertung / Überblick MTE_02_15-02 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Betriebsräte Jeder Betriebsrat muss wissen, welche Entgeltsysteme im Betrieb zur Anwendung kommen und wie sie funktionieren. Das Seminar gibt einen Überblick über die komplexe Thematik des ERA-Tarifvertrages. Zentrales Element ist die Arbeitsbewertung und die Abgeltung von Belastungen. Dabei werden die Methoden der Leistungsentgeltermittlung ebenso vermittelt, wie die Konfliktlösungsinstrumente. Ein Muss für alle, die in Entgeltfragen mitreden sollen. Der Entgeltaufbau nach ERA-Tarifvertrag Die Aufgaben des Betriebsrats Die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Belastungsbewertung Die Methoden zur Ermittlung des Leistungsentgelts Konfliktlösungsmöglichkeiten im betrieblichen Alltag Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II. 44

36 Entgeltgestaltung I Grundlagenseminar Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/- innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung. Arbeitsgestaltung im Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik Bedeutung von Tarifverträgen Entgeltaufbau und Entgeltsystematik Die verschiedenen Entgeltbestandteile Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag? Tarifpolitische Perspektiven Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG ETG_01_15-03 Kritische Akademie, Inzell Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Betriebsräte Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil A und B. 45

37 Richtig eingruppieren in Betrieben der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit und ohne ERA-Tarifvertrag Entgeltgestaltung II - Teil A MTE_3a_15-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 598, Betriebsräte Referentin Ursula Eiter Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil B. Richtig eingruppieren? Aber wie in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden. Das Handwerkzeug dafür erarbeiten die Teilnehmer/-innen in diesem Seminar. Das Seminar zeigt nicht nur die Theorie, die Teilnehmer/-innen bereiten auch ausgehend von typischen Handlungssituationen den Transfer in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. Der Konflikt um Entgelt und Leistung Arbeitsbewertung was ist das? Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik und neue Regelungen in den ERA-Tarifverträgen Grundsätze zur Eingruppierung (Anforderungsbezug und ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen) Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgaben Die Rolle der Orientierungsbeispiele Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 46

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