Die Umsetzung der BRK in Bund und Kantonen
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- Valentin Huber
- vor 8 Jahren
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1 Die Umsetzung der BRK in Bund und Kantonen 26. Juni 2014
2 Inhaltsübersicht Was braucht es für eine wirksame Umsetzung der BRK? Wie stellt sich die Ausgangslage in der Schweiz dar? Welche Fragen und Herausforderungen gilt es zu beantworten? 2
3 Weg und Ziel: BRK als Road map Achieving rights for people with disabilities is an ongoing challenge. This Convention will serve as a road map and a reference point in the pursuit of opportunity and the creation of a society where access, fairness and equality are available to all people with disabilities ( ). Graham Edwards, MP (Australien) 3
4 Der Schlüssel zum Erfolg The key to the Convention s success will, of course, be effective implementation ( ). The Convention itself is quite specific with regard to the actions that need to be taken by governments to implement it. Botschafter Dan MacKay (NZ) 4
5 Was verlangt die BRK für die Umsetzung? Geeignete Gesetze und Massnahmen Strukturen und Institutionen für die Umsetzung und Überwachung Ressourcen 5
6 Allgemeine Verpflichtung (Art. 4 BRK) Die Vertragsstaaten verpflichtet sich die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung unter Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten und unter Benutzung aller geeigneten Mittel zu gewährleisten. 6
7 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung (Art. 33 BRK) Schaffung von Focal Points Prüfung von Koordinationsmechanismen Schaffung von Rahmenbedingungen, um die Umsetzung zu fördern und zu überwachen, insbesondere von unabhängigen Mechanismen Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Überwachung 7
8 Erwartungen der Schweiz an die BRK Das Übereinkommen gäbe dem schweizerischen Behindertengleichstellungsrecht einen einheitlichen Rahmen und würde dessen Sichtbarkeit erhöhen. Dank seiner identischen Zielsetzung die Beseitigung der Benachteiligungen, mit denen Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen nach wie vor konfrontiert sind, seiner weitgehend inhaltlichen Deckungsgleichheit mit dem nationalen Recht und seinem umfassenden Ansatz stellt das Übereinkommen eine wertvolle Basis für die Auslegung, Ausgestaltung und Umsetzung des schweizerischen Behindertengleichstellungsrechts dar. Botschaft des Bundesrats zum Beitritt der Schweiz zur BRK 8
9 Ausgangslage in der Schweiz Nationales Recht mit gleicher Stossrichtung, etliche Massnahmen in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen. Umsetzung des nationalen Behindertengleichstellungsrechts in den Regelstrukturen. Herausforderungen erkannt, BRK als Gelegenheit, Antworten zu geben. Initialstaatenbericht als 1. Schritt der weiterführenden Umsetzung in Bund und Kantonen. 9
10 Normen Ausgebautes, aber zersplittertes und abstraktes Behindertengleichstellungsrecht. Entfalten die bestehenden Massnahmen die gewünschte Wirkung? Ist eine proaktive und kohärente Gleichstellungspolitik möglich? 10
11 Strukturen Umsetzung in den Regelstrukturen, EBGB als Focal Point auf nationaler Ebene Weitgehendes Fehlen von weiteren Strukturen zur Förderung der Umsetzung und Überwachung. Handlungsbedarf erkannt: Motor für die Umsetzung, Koordination zwischen verschiedenen Bereichen und Ebenen. 11
12 Fazit Die BRK räumt der Umsetzung einen grossen Stellenwert ein. Sie gibt dazu klare Vorgaben. Bund und Kantone sind wie bereits aufgrund des nationalen Rechts angehalten, zu einer proaktiven Umsetzung der Konvention beizutragen. Die Konvention stellt für die Umsetzung der bereits laufenden Massnahmen einen wichtigen Bezugsrahmen dar. Es gilt, diesen Rahmen zu nutzen und in den nationalen Kontext zu übersetzen. Es braucht dazu ein umfassendes Engagement aller Akteure. Der 1. Staatenbericht ist die zentrale Standortbestimmung und Grundlage für Weichenstellungen für die künftige Umsetzung der BRK. 12
13 Und nun an die Umsetzung! 13
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