Wertungsspielordnung des Blasmusikverbandes Tirol (gültig ab Februar 2012)

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1 Wertungsspielordnung des Blasmusikverbandes Tirol (gültig ab Februar 2012) Präambel Die im Rahmen des Blasmusikverbandes Tirol durchgeführten Konzertbewertungen, kurz Wertungsspiele genannt, dienen a) der Hebung des musikalischen Niveaus der Blasorchester, b) der Intensivierung der Probenarbeit in den Blasmusikkapellen, c) der Feststellung des musikalischen Leistungsstandes der Orchester, d) der Verbreitung gehaltvoller, empfehlenswerter Blasmusikliteratur und e) der Förderung des zeitgenössischen österreichischen Blasmusikschaffens und neuer richtungsweisender Tendenzen in der Blasmusikkultur der Gegenwart. Im Sinne des geltenden Vereinsgesetzes können Wertungsspiele von folgenden Körperschaften veranstaltet werden: 1. vom Blasmusikverband Tirol, 2. von den Tiroler Bezirksverbänden und 3. von Mitgliedsvereinen aufgrund eines entsprechenden Auftrages des Tiroler Blasmusikverbandes Tirol. 1 Rahmen Der Rahmen für die Veranstaltung von Wertungsspielen soll ein würdiger, dem Ansehen der Blasmusik als kulturpolitisch bedeutender Faktor entsprechender sein. 2 Ort Der Ort für die Durchführung von Wertungsspielen muss so gewählt sein, dass Witterungseinflüsse, Straßen oder sonstiger Lärm (z.b. im Zusammenhang mit einem Restaurantbetrieb) vollkommen ausgeschaltet sind. 3 Teilnahme Jedes Blasorchester, das einem österreichischen Landesverband im ÖBV angehört, hat das Recht, an den Wertungsspielen teilzunehmen, soferne es die in dieser Wertungsspielordnung festgelegten Bedingungen erfüllt. Die Anmeldung zu einer Konzertmusikbewertung hat zu enthalten: 1. Vollständiger Name des Musikvereines (Blasorchesters), 2. vollständiger Name und Anschrift des Dirigenten/der Dirigentin, 3. vollständiger Name und Anschrift des Obmannes/der Obfrau, 4. Besetzungsliste und Namensliste der Musiker/innen, 5. Titel der aufzuführenden Komposition(en), 6. Vor und Zuname des Komponisten/Bearbeiters, 7. drei Exemplare von Partituren/ Direktionsstimmen Auch Mitgliedsorchester ausländischer Blasmusikverbände können zur Teilnahme an Wertungsspielen unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Wertungsspielordnung zugelassen werden.

2 4 Aushilfen/Substituten Grundsätzlich darf nur mit vereinsinternen Musikern/innen zum Wertungsspiel angetreten werden. Im Interesse einer werksgetreuen Interpretation sind maximal drei Substituten für Oboe, Englischhorn, Fagott, Kontrabass, Kontrabassklarinette, Kontrafagott, Harfe, Klavier, E Gitarre oder E Bass zugelassen. Als Substituten gelten jene Musikerinnen und Musiker, die nicht als ordentliche Mitglieder (Erstmitgliedschaft oder Zweitmitgliedschaft) in der Mitgliederverwaltung eingetragen sind und für ein Konzertprojekt in einer fremden Musikkapelle einspringen. Weiters können fehlende Stimmen durch maximal drei Aushilfen aus anderen Musikkapellen ersetzt werden. Jede Kapelle ist verpflichtet die Anzahl der Substituten und Aushilfen anzugeben, die beim Wertungsspiel publik gemacht werden. Sind mehr als drei Aushilfen für eine werksgetreue Interpretation nötig, kann die Kapelle in der Stufe S (A/S, B/S, C/S, D/S, E/S) antreten. Berufsmusiker, die weiterhin zum Mitgliederstand des Musikvereines zählen, sowie aktive Vereinsmitglieder, die bei einer der österreichischen Militärmusiken ihren Militärdienst ableisten, gelten nicht als Aushilfen. Der für den musikalischen Bereich eines Wertungsspieles fachlich zuständige Funktionär hat gemäß 11 für die Einhaltung dieser Bestimmungen zu sorgen. Damit der Einsatz von Aushilfen und Substituten innerhalb des vorgegebenen Rahmens kontrolliert werden kann, hat jede Kapelle unmittelbar vor dem Wertungsspiel eine aktuelle Besetzungs und Namensliste unter der Angabe der Substituten und Aushilfen einzureichen. Bei eventuellen Unregelmäßigkeiten können die Verbandsfunktionäre, Bezirksfunktionäre und jeweils der Obmann und Kapellmeister der am Wertungsspiel teilnehmenden Musikkapellen Einspruch erheben. Dieser muss in schriftlicher Form noch vor der Überreichung der Wertungsurkunde an den Veranstalter eingereicht werden. Kapellen, die nachgewiesenermaßen mehr Aushilfen oder Substituten als zulässig eingesetzt haben, erhalten keinen Wertungsausweis. Die Jury ist mit dieser Frage nicht zu befassen. 5 Kategorien Beim Wertungsspiel kann in fünf Kategorien angetreten werden. Kategorie A (sehr leicht) Kategorie B (leicht) Kategorie C (mittelschwierig) Kategorie D (schwierig) Kategorie E (sehr schwierig) zusätzliche Bezeichnung S zur Kategorie = Sonderklasse: a) für jene Musikkapellen, die mit mehr als den erlaubten Substituten und Aushilfen beim Wertungsspiel antreten b) für Auswahl, Schul, Bezirks oder Landesblasorchester 6 Pflicht /Selbstwahlstück In der Regel sind bei einem Wertungsspiel ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück vorzutragen. Die Pflichtstücke werden alle zwei Jahre durch den ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) und (als zusätzliche Alternative) durch die Landesverbände festgelegt und zeitgerecht in der Fachzeitschrift Österreichische Blasmusik in der Verbandszeitung BiT (Blasmusik in Tirol) sowie auf der Homepage des Blasmusikverbandes Tirol ( tirol.at) bekannt gemacht. Das von einem Blasorchester aufgeführte Pflichtstück darf von diesem in den folgenden drei Jahren nicht als Selbstwahlstück verwendet werden; jedoch steht es der Kapelle frei, dieses Stück im selben Kalenderjahr bei mehreren Wertungsspielen vorzutragen. In der Leistungsstufe A muss kein Pflichtstück gespielt werden. Selbstwahlstücke müssen folgende Kriterien erfüllen: 1. Konzertante gehaltvolle Literatur

3 2. Die Nettospielzeit beider Konzertstücke (Pflicht und Selbstwahlstück) zusammen sollte der jeweiligen Stufe entsprechen: Kategorie A mindestens 6 Minuten Kategorie B mindestens 8 Minuten Kategorie C mindestens 12 Minuten Kategorie D mindestens 16 Minuten Kategorie E mindestens 20 Minuten 3. Das Stück muss mehrere unterschiedliche dynamische Abstufungen und 4. mindestens zwei verschiedene Tempi (Charakteristika) enthalten. Grundsätzlich sind als Selbstwahlstücke zum Wertungsspiel nur die in den Blasmusik Katalog aufgenommenen Werke mit den vom Blasmusikverband Tirol und vom Österreichischen Blasmusikverband getätigten Abänderungen und Ergänzungen zugelassen. Noch nicht eingestufte Werke können gemeldet werden, wenn mindestens acht Wochen vor dem Wertungsspiel drei Partituren bei der Geschäftsstelle des Blasmusikverbandes Tirol zur Einstufung eingereicht werden. 7 Einstufung Das Orchester spielt in jener Kategorie, der das Pflichtstück angehört. Das Selbstwahlstück muss daher auch derselben (oder einer höheren) Kategorie angehören. 8 Meldefrist Die Anmeldung zum Wertungsspiel hat auf dem jeweils auszugebenden Formular mit allen verlangten Angaben mindestens sechs Wochen vor dem Wertungsspiel zu erfolgen. Zugleich mit der Anmeldung müssen drei Partituren (Direktionsstimmen) mit dem Eigentumsvermerk des jeweiligen Musikvereines beigeschlossen sein. 9 Jury Die vom Landeskapellmeisterteam zu bestellende Jury setzt sich in der Regel aus drei Juroren zusammen, wobei ein Juror aus dem Bundesland Tirol sein muss. Um die Unabhängigkeit der Jury zu demonstrieren, werden die beiden anderen Juroren aus den benachbarten Bundesländern oder Nachbarstaaten bestellt. Die Koordination und den Vorsitz übernimmt ein Mitglied des Landeskapellmeisterteams des Blasmusikverbandes Tirol. Im Zuge eines Wertungsspiels ist die Jury so zu platzieren, dass jedes Jurymitglied das musizierende Orchester optimal sehen und hören und ihre verantwortungsvolle Aufgabe ungestört vom Publikum ausüben kann. Die Juroren haben sich jeglicher Äußerung über den musikalischen Wert des Stückes zu enthalten. Sie haben ausschließlich interpretatorische Kriterien zu bewerten und dabei jedwede öffentliche Beifalls oder Missfallensäußerung zu unterlassen. Es wird nach einem Punktesystem bewertet. Jedem Juror stehen 100 Punkte zur Verfügung. Die Endpunktezahl resultiert als Durchschnittswert der vorliegenden Bewertungsergebnisse jedes einzelnen Jurors. Dezimalstellen werden weder auf noch abgerundet. Es werden keine Prädikate vergeben. Die Bepunktung wird für das Pflicht und Selbstwahlstück getrennt vorgenommen. Über die öffentliche Bekanntgabe der Wertungsergebnisse entscheidet der Veranstalter. Die Wertungsergebnisse sind unanfechtbar. 10 Bewertungskriterien Die Bewertung erfolgt in den Kriterien: 1. Stimmung und Intonation 2. Ton /Klangqualität 3. Phrasierung und Artikulation 3

4 4. Spieltechnische Ausführung 5. Rhythmische und Zusammenspiel 6. Tempo und Agogik 7. Dynamische Differenzierung 8. Klangausgleich und Registerbalance 9. Interpretation und Stilempfinden 10. Künstlerisch musikalischer Gesamteindruck 11 Pflichten des Veranstalters Dem Veranstalter obliegt die Überprüfung der eingegangenen Meldungen im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen der Wertungsspielordnung. Er ist für die korrekte Durchführung des Wertungsspieles und für die termingerechte Einsendung der Programme an den Landesverband sowie an die AKM verantwortlich. Weiters ist er für die Organisation der geeigneten räumlichen Gegebenheiten zuständig. Der Blasmusikverband Tirol sorgt für die Vorbereitung der nötigen Wertungsformulare und sendet spätestens vier Wochen vor dem Wertungsspiel jedem Juror eine Auflistung der antretenden Musikkapellen samt entsprechender Direktionsstimmen (Partituren) zu. Für die Einstufung des Selbstwahlstückes ist der Landeskapellmeister mit seinem Landeskapellmeisterteam zuständig. Nach Durchführung des Wertungsspiels werden die verwendeten Wertungsformulare von den zuständigen Landesverbänden archiviert. 12 Verschiedene Modi Um den Tiroler Musikkapellen weitere Anreize zu bieten, um an Wertungsspielen teilnehmen zu können, werden verschiedene Modi angeboten: a) Pflicht / Selbstwahlstück Vortrag eines Pflicht und Selbstwahlstückes mit einer Punktebewertung. Als Feedback erhält die Kapelle das Punkteprotokoll (Durchschnitt aller drei Juroren vom Pflicht und Selbstwahlstück getrennt), die schriftlichen Kurznotizen der Juroren, einen Live Mitschnitt und auf Wunsch ein Jurygespräch. b) Kritikspiel Beim Kritikspiel müssen zwei Selbstwahlstücke der angegeben Leistungsstufe gespielt werden. Es werden keine Punkte vergeben. Ein Feedback wird durch ein schriftliches Kurzprotokoll, einen Live Mitschnitt sowie ein Jurygespräch gegeben. c) Kurzkonzert Beim Kurzkonzert müssen keine Pflichtstücke gespielt werden. Alle vorzutragenden Konzertstücke müssen aber aus der gleichen oder einer höheren Kategorie sein ein Konzertstück, das maximal 1/3 der gesamten Spielzeit ausmachen darf, kann um eine Kategorie tiefer sein. Die Juroren vergeben eine zusammenfassende Punktebewertung. Folgende Zeitrahmen sind einzuhalten: Kategorie A: Minuten Kategorie B: Minuten Kategorie C: Minuten Kategorie D: Minuten Kategorie E: Minuten Reine Spielzeit (erster bis letzter Ton), keine Ansage zwischen den Stücken. Das Landeskapellmeisterteam des Blasmusikverbandes Tirol. 4

5 LKpm.Stv. Dr. Werner Mayr LKpm. Mag. Hermann Pallhuber LKpm.Stv. Dr. Rudi Pascher 5

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