ERASMUS+ Fibel Studieren in Europe mit ERASMUS -Leitfaden für Outgoings-
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- Elvira Bruhn
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1 Higher Educatin ERASMUS+Fibel ERASMUS+ Fibel Studieren in Eurpe mit ERASMUS -Leitfaden für Outgings- Herzlichen Glückwunsch! Zunächst gratulieren wir Ihnen, dass Sie einen Platz im Aalener Erasmus+ Prgramm ergattern knnten, und wünschen Ihnen einen erflgreichen Auslandsaufenthalt. Ein Studium im Ausland ist eine grße Bereicherung swhl in Hinblick auf Persönlichkeitsbildung als auch auf die Chancen am Arbeitsmarkt. Die dabei gewnnenen Erfahrungen fördern Ihre Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Kreativität und Prblemlösungskmpetenz, Offenheit und Tleranz. Die Auseinandersetzung mit einer anderen Kultur, einem anderen akademischen Umfeld, auch einem anderen Lernansatz und in den meisten Fällen auch das Erwerben und/der Vertiefen einer Fremdsprache ist Ihrer Berufsbefähigung sicherlich förderlich. Nutzen Sie daher diese Chance und machen Sie Ihren Auslandsaufenthalt zu einem ganz speziellen Erlebnis. Die Hchschule Aalen sieht Internatinalisierung als wichtigen Bestandteil einer qualitativ hchwertigen Ausbildung und unterstützt daher aktiv alle Maßnahmen in diesem Bereich, insbesndere die Studierendenmbilität an Hchschulen im Ausland. Diese Fibel beschreibt Punkte, die Sie in der Vrbereitung und der Durchführung Ihres Auslandsstudiensemesters berücksichtigen sllten. Um Missverständnissen vrzubeugen: diese Infrmatinen enthalten keine Hinweise zu Verfahrensweisen und Przedere an der vn Ihnen ausgewählten Gasthchschule. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Klleginnen und Kllegen Vrrt, mit denen Sie bereits in Kntakt sein müssten. Detaillierte Infrmatinen über die Partneruniversitäten finden Sie außerdem über deren Internetauftritte, die auf unserer Webseite unter ( links ) verlinkt sind der aber in der jeweiligen Infbx der betreffenden Partnerhchschule bei uns im AAA zur Einsicht. Bitte nutzen Sie die angegebenen Infmöglichkeiten in angemessener Weise, auch damit Sie Vrrt gleich nach Ankunft ntwendige administrative Angelegenheiten schnell erledigen können. Wir wünschen Ihnen eine erflgreiche und erfahrungsreiche Zeit. Ihr Team des Akademischen Auslandsamtes 1
2 Higher Educatin 1 FÖRDERBEDINGUNGEN 1.1 AUFENTHALTS-/FÖRDERDAUER Unabhängig vn Art und Anzahl der Mbilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Mnate pr Studienzyklus 1 gefördert werden: 12 Fördermnate im ersten Studienzyklus (Bachelr der gleichwertig) 12 Fördermnate im zweiten Studienzyklus (Master der gleichwertig) für einzügige Studiengänge (z. B. Medizin, alte Diplmstudiengänge) gilt eine Gesamtdauer der Erasmus+ Förderung vn 24 Fördermnaten 12 Fördermnate in der Prmtinsphase Die im jeweiligen Studienzyklus durch LLP-ERASMUS (SMS und/der SMP) geförderten Mnate werden auf die 12 Mnate je Studienzyklus in Erasmus+ angerechnet. Die Durchführung weiterer Auslandsaufenthalte in z. B. einem zweiten Bachelrstudium,sind ebenfalls nur innerhalb des vrgegebenen Kntingents vn 12 Mnaten möglich. Die Dauer vn Abslventen-/Graduiertenpraktika wird auf das Erasmus+ Zeitkntingent der vrangegangenen Studienphase angerechnet bzw. ist vn der maximal möglichen Erasmus+ Förderdauer des vrangegangenen Studienzyklus zu reservieren. Wurde z. B. im Bachelr bereits ein Studienaufenthalt vn 8 Mnaten abslviert, s verbleiben 4 Mnate für ein Graduiertenpraktikum. Im Grant Agreement werden Studierende auf diese Förderdauern hingewiesen. Ergänzend hierzu kann in das Grant Agreement der als gesndertes Dkument eine Erklärung des Geförderten über die bisherigen Erasmus-Förderzeiträume angefrdert werden. Auf das Erasmus-Zeitkntingent wird nicht nur der finanziell geförderte Zeitraum angerechnet, sndern der kmplette Zeitraum im Grant Agreement. Dies schließt Zer Grant-Zeiträume ein. Gemäß der Definitin der EU KOM entspricht 1 Fördermnat genau 30 Tagen. Im Grant Agreement für Studienaufenthalte und Praktika/Praxisaufenthalte wird die Aufenthaltsdauer flgendermaßen festgelegt: Das Anfangsdatum des finanziellen Erasmus-Förderzeitraums ist der erste Tag, an dem der Geförderte an der Gasthchschule/ dem Unternehmen für akademische Zwecke anwesend ist (z. B. Anfangsdatum der ersten Veranstaltung/der erste Arbeitstag, eine vn der aufnehmenden Einrichtung rganisierte Begrüßungsveranstaltung der Kurse zur sprachlichen bzw. kulturellen Vrbereitung), darüber hinaus kann auch der Aufenthaltszeitraum für Sprachkurse, die vn einer anderen als der aufnehmenden Einrichtung rganisiert der angebten werden, zum finanziellen Erasmus-Förderzeitraum zählen, sfern die sendende Einrichtung diese Kurse als relevant für den Auslandsaufenthalt einstuft. 1 Bezieht sich auf den Studienzyklus, nicht auf das Studienfach: Abslviert ein Student einen zweiten Bachelr, hat aber bereits im ersten Bachelr das Erasmus+ Kntingent vn 12 Mnaten in Anspruch genmmen, kann er keine Erasmus+ Förderung im zweiten Bachelr in Anspruch nehmen. 2
3 Higher Educatin Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem ein Geförderter bei der aufnehmenden Einrichtung für akademische Zwecke anwesend sein muss (z. B. Ende individuelle Prüfungsphase/Prüfungszeitraum, Arbeit, Pflichtvrlesung). Diese Daten unterscheiden sich zumeist vn tatsächlichen Aufenthaltszeiträumen im Ausland: Ein Student wird in der Regel vr dem ersten verpflichtenden Tag an der aufnehmenden Einrichtung eintreffen und nach dem letzten verpflichtenden Tag vn der aufnehmenden Einrichtung abreisen. Für Zeiträume vr und nach Studienaufenthalt bzw. Praktikum erhält der Geförderte keine finanzielle Erasmus-Förderung. Der Förderzeitraum muss nicht vr dem Aufenthalt auf den Tag genau festgelegt werden. Die endgültige Erasmus-Förderung wird erst nach Ende der Mbilität genau berechnet. Ein Nachweis der bisher in Anspruch genmmenen Erasmus-Förderung kann als Selbsterklärung im der als Anhang zum Grant Agreement gefrdert werden. Für jedes Zielland bzw. jede aufnehmende Einrichtung muss ein neuer Förderzeitraum mit den entsprechenden Dkumenten und der Mindestlaufzeit vereinbart werden. FÖRDERZEITRÄUME Mbilitätszuschüsse für Studienaufenthalte können für einen Zeitraum vn mindestens 3 Mnaten (90 Tage) bis maximal 12 Mnaten (360 Tage) vergeben werden. Einzige Ausnahme hiervn sind die in manchen Teilnahmeländern angebtenen Trimester der Terms, die ft die Mindestförderdauer vn 3 Fördermnaten unterschreiten. Die tatsächliche Dauer der Mbilitätsphase ist nach ihrem Abschluss durch die aufnehmende Einrichtung zu belegen. KOMBINATION STUDIUM UND PRAKTIKUM Zur Kmbinatin vn Studium und Praktikum: das Studium an einer Partnerhchschule im Ausland (SMS - Student Mbility fr Studies) kann auch eine Praktikumsphase beinhalten: sfern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthchschule stattfindet, an der ein Studierender seinen Studienaufenthalt abslviert (der Praktikumszeitraum muss im Learning Agreement fr Studies verankert sein) kann diese Kmbinatin als eine SMS- Peride gefördert werden, dabei ist die Kmbinatin der Teile beliebig wählbar: Es gibt keine Vrgabe für das zeitliche Verhältnis. WIEDERHOLTE FÖRDERUNG Eine wiederhlte Förderung ist im Prgramm Erasmus+ möglich: Bis zu einer Gesamtförderzeit vn 12 Fördermnaten je Studienzyklus (siehe 1.1.1) können Studierende (auch als Graduierte/Abslventen) bei Beachtung der jeweiligen Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte und Praktika/Praxisaufenthalte mehrfach gefördert werden. Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit vn zwei Mnaten für Praktika/Praxisaufenthalte und drei Mnaten für Studienaufenthalte. Die im jeweiligen Studienzyklus durch ERASMUS im Prgramm für Lebenslanges Leben (LLP) bereits geförderten Fördermnate werden auf die maximal möglichen 12 Fördermnate je Studienzyklus in Erasmus+ angerechnet, als beginnt die Berechnung in Erasmus+ nicht neu. Ein Nachweis der bisher in Anspruch genmmenen Erasmus-Förderung kann als Selbsterklärung im der als Anhang zum Grant Agreement gefrdert werden. 3
4 Higher Educatin VERLÄNGERUNG Die entsendende Hchschule und die aufnehmende Hchschule/Einrichtung können unter flgenden Vraussetzungen mit den Teilnehmern eine Verlängerung des laufenden Mbilitätszeitraums vereinbaren: Jede Verlängerung muss (im Falle vn Studierenden einen Fördermnat) vr Ablauf des ursprünglichen Aufenthalts vn dem Teilnehmer beantragt werden. Dies ist frmls per möglich (siehe Artikel 1.3 des Grant Agreement). Die Änderung des LA/Mbilitätsprgramms (ST) muss vr dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts verabredet werden. Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Keine Einzelmbilität, auch keine Verlängerung, darf bei 16-mnatiger Prjektlaufzeit über den 30. September 2016 bzw. bei 24-mnatiger Prjektlaufzeit über den 31. Mai 2017 hinausgehen. Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderhöchstdauer zur Flge haben. ABBRUCH/UNTERBRECHUNG Ein Abbruch des Aufenthalts vr Vllendung der Mindestdauer wegen Krankheit kann nur dann für die nachgewiesene Zeit vr Ort gefördert werden, wenn ein ärztliches Attest vrliegt. Führen Abbrüche aus anderen Gründen (z. B. andere Vrstellungen vm Studium/Praktikum vr Ort der snstige persönliche Gründe) zur Unterschreitung der Mindestdauer, können diese nicht gefördert werden. In Ausnahmefällen der bei Ereignissen, die eine Unterbrechung der vrgesehenen Mbilitätsaktivitäten einer ganzen Gefördertengruppe (z. B. auf Grund eines Generalstreiks in den aufnehmenden Einrichtungen eines Landes der auf Grund einer Naturkatastrphe) zur Flge haben, entscheiden die NA DAAD und die EU KOM jeweils in Einzelfällen über die Anerkennung als höhere Gewalt 2 swie über die kllektiven Maßnahmen, die ergriffen werden sllen, wie z. B. Anerkennung vn nrmalerweise nicht förderfähigen Mbilitätsperiden. Eine Unterbrechung der Mbilitätsmaßnahme im Rahmen eines Studienaufenthaltes wird anders bewertet als eine Unterbrechung im Rahmen vn Praktika/Praxisaufenthalten: Während der in der Regel sehr kurzen Betriebsferien sllte die finanzielle Erasmus- Förderung nicht ausgesetzt werden (diese Regel wurde aus dem LLP-Prgramm übernmmen). Unterbrechungen während eines Studienaufenthaltes haben unterschiedliche Ursachen. Der Prjektträger sllte bei Studienaufenthalten eine pragmatische und transparente Vrgehensweise wählen. 2 Höhere Gewalt bedeutet unvrhersehbare außergewöhnliche Situatinen der Ereignisse, die sich der Kntrlle durch die Parteien entziehen und diese an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag hindern, die nicht auf Fehler der Fahrlässigkeit ihrerseits zurückzuführen sind und sich trtz aller gebührender Srgfalt als unüberwindlich erweisen. Ausstattungs- der Materialmängel der Verzögerungen bei deren Bereitstellung (es sei denn, diese Verzögerungen gehen auf höhere Gewalt zurück), Arbeitskämpfe, Streiks der finanzielle Schwierigkeiten können vn der Partei, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkmmt, nicht mit höherer Gewalt begründet werden. 4
5 Higher Educatin Beispielsweise sllte während einer Mbilitätsmaßnahme, welche über zwei akademische Jahre reicht (z. B. März Dezember 2016) eine Unterbrechung vn zwei Mnaten im Smmer nicht gefördert werden (damit spart der Studierende auch die Fördermnate des Erasmus-Kntingents). Wenn jedch eine kurzzeitige Unterbrechung vn z. B. zwei bis drei Tagen zwischen dem Sprachkurs und dem Beginn des akademisch relevanten Zeitraums liegt, der bei den Weihnachtsferien, Osterfeiertagen.ä. kann dies gefördert werden. ENDGÜLTIGE FÖRDERDAUER Für Zeiträume vr und nach dem durch die aufnehmende Einrichtung bestätigten Studienaufenthalt erhält der Geförderte keine Erasmus-Förderung. Einzige Ausnahme bilden Sprachkurse, die vn einer anderen als der aufnehmenden Einrichtung rganisiert der angebten werden: Diese Zeiträume können gefördert werden, sfern die entsendende Hchschule diese als relevant für den Auslandsaufenthalt einstuft. Zeiträume zwischen Sprachkurs und Beginn des Studiums können je nach Dauer und Festlegung durch den Prjektträger gefördert werden (siehe 1.4). Im Transcript f Recrds 3 bestätigt die aufnehmende Einrichtung das Anfangs- und Enddatum vn Studienaufenthalt bzw. Praktikum (siehe 1.1). Dieser Zeitraum ist relevant für die Berechnung der tatsächlichen Förderhöhe: Diese Daten werden im Mbility Tl Plus (ggf. mit Zer-Grant-Tagen) durch die Heimathchschule eingegeben. Das Anfangs-/Enddatum aus der Bestätigung der Gasteinrichtung muss mit den Angaben im Mbility Tl Plus übereinstimmen. Sfern im Vrfeld des akademisch relevanten Aufenthalts der Aufenthaltszeitraum für einen vrbereitenden Sprachkurs, der nicht an der Gasteinrichtung stattfindet, finanziell gefördert wird, gilt als Nachweis für diesen Aufenthaltszeitraum eine entsprechende Bestätigung des Ausrichters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum. Eine (Auf- der Ab-) Rundung der Aufenthaltsdauer auf z. B. halbe/vlle Mnate ist nicht möglich: In Erasmus+ hat ein Fördermnat genau 30 Tage. Eine Mbilität vn 100 Tagen ist im Mbility Tl Plus eine Gesamtmbilität vn 3 Fördermnaten und 10 Tagen und muss genau s finanziert werden (3 x Mnatssatz + Mnatssatz/30 Tage x 10 Tage). 1.2 ZIELGRUPPEN/TEILNEHMERKREIS Der Studienaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprgramms des Studierenden sein, das zu einem anerkannten akademischen Grad führt. Praktika/Praxisaufenthalte sllten nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein. An deutschen Hchschulen immatrikulierte Studierende können Erasmus+ Mbilitätszuschüsse in Anspruch nehmen, sfern sie ein (vllständiges) Studium in Deutschland abslvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen Erasmus+ Zuschuss in Anspruch nehmen. 3 Wenn in den Dkumenten nicht das genaue Anfangs- und Enddatum durch die Gasthchschule angegeben wird, muss zusätzlich durch eine taggenaue Bestätigung der Gasteinrichtung am Ende des Aufenthalts der knkrete Zeitraum zur Feststellung des endgültigen Förderzeitraums vrliegen. Dies kann auch durch eine Cnfirmatin f stay erflgen, die z. B. durch das IO/AAA ausgestellt und dem TR beigefügt wird. Das Traineeship Certificate kann durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt werden, sfern dieses alle gefrderten Elemente des Traineeship Certificate enthält. 5
6 Higher Educatin Es sind nur an der eigenen Hchschule immatrikulierte Studierende aus den Mitteln der Finanzhilfevereinbarung zu fördern. Diese Regelung trifft nicht auf Studierende eines gemeinsamen Studiengangs zweier deutscher Hchschulen zu. Ausgenmmen hiervn sind Knsrtien. Studierende dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Prgrammland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hchschule und nicht ihr Hauptwhnsitzland ist. Studienaufenthalte: Studierende im ersten Hchschul-/Studienjahr (gilt nicht für Master- Studierende) können nicht gefördert werden. 1.3 AKADEMISCHE ANERKENNUNG DER AUFENTHALTE Alle akademischen Leistungen müssen wie im Learning Agreement fr Studies / Traineeships vereinbart wenn möglich vllständig anerkannt 4 werden. Ein Verzicht auf die Bentung vn Leistungen aus einer akademischen Mbilität ist auf Antrag des Studierenden (Dkumentatinspflicht) nach dem Abschluss einer Mbilitätsphase nur möglich, sfern diese Optin im Learning Agreement (bzw. in einer entsprechenden Anlage) vr der Mbilität vereinbart wurde. Das grundsätzliche geltende Gebt einer vllständigen Anerkennung durch die Heimathchschule bleibt davn unbenmmen. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien- bzw. Ausbildungsleistungen des Studierenden an der Gasteinrichtung kann nur dann verweigert werden, wenn der Studierende das vn der Gasthchschule/vm aufnehmenden Unternehmen verlangte akademische/berufliche Leistungsniveau nicht erreicht der die vn den teilnehmenden Einrichtungen verlangten Bedingungen für eine Anerkennung nicht erfüllt. Hinweis: Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung vn im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der Heimathchschule (vgl. Lisbn Recgnitin Cnventin). Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die Lernergebnisse, nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthalts abslvierten Veranstaltungen. Die Heimathchschule (Auslandsbeauftragte/r der Leiter/in des Prüfungsamts) muss im vraus frmell versichern, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathchschule erfrderlichen Studienleistungen angerechnet werden, vrausgesetzt, dass der Student die gefrderte Studienleistung in den vn ihm gewählten Kursen erbringt. Hierzu gilt in der Regel das ECTS (Eurpean Credit Transfer System). In der Tat, ein Auslandsstudium bedeutet für viele Studierende wertvlle Erfahrungen und ftmals auch eine Menge Arbeit. Damit Sie für diese Arbeit mehr bekmmen als ein anerkennendes Lächeln, wurde vn der Eurpäischen Kmmissin das ECTS entwickelt. Ziel des ECTS ist es, die akademische Anerkennung vn im Ausland erbrachten Studienleistungen zu erleichtern. Hierzu werden Studien- und Prüfungsleistungen durch die Vergabe vn Credit Pints (CPs) nach einem eurpaweit einheitlichen System bewertet. 4 Grundlegende Infrmatinen dazu finden Sie im ECTS User s Guide (auch unter: 6
7 Higher Educatin WAS SIND ECTS? Grundsätzlich ist im ECTS die Vergabe vn 60 Credits pr Studienjahr der 30 pr Semester bzw. 20 pr Trimester / Term vrgesehen. Praktika und Wahlfächer, die Bestandteile eines Studiums sind, erhalten ebenfalls Credits, nicht jedch slche, die keine Bestandteile des Studiums sind. Credits für ein Fach werden nur dann gewährt, wenn die dafür vrgesehene Prüfung bestanden und die Studieneinheit erflgreich abgeschlssen wurde. Weitere Instrumente vn ECTS: Die Hchschulen bereiten ein Infrmatinspaket vr, in dem die Lehrveranstaltungen mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind Alle an der Gasthchschule erflgreich abgeschlssenen Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Anrechnungspunkten in Frm eines Transcript f Recrds angegeben Alle Studiengänge der Hchschule Aalen nehmen am ECTS teil. 1 ECTS Credit Pint entspricht einem Wrklad (Arbeitsaufwand, der in der Regel die Vrlesungen, Übungen, Labratrien, Vr- und Nachbereitungen vn Vrlesungen, Prüfungsvrbereitungen beinhaltet) in Höhe vn 30 Stunden. Je mehr Credit Pints ein Fach beinhaltet, dest umfangreicher der Wrklad und die inhaltliche Substanz eines Faches. Es ist daher abslut ntwendig, jede Änderung zum Learning Agreement umgehend dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs und dem AAA mitzuteilen. VOR DEM AUSLANDSAUFENTHALT Die an einem Austausch beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, mit allen betreffenden Studierenden vr Beginn des Auslandstudiums ein klar festgelegtes Studienprgramm in einem Learning Agreement fr Studies entsprechend den Mindestvrgaben der EU schriftlich zu vereinbaren. Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandsstudiums Änderungen des ursprünglich festgelegten Studienprgramms, sind diese innerhalb des im Learning Agreement festgelegten Zeitraums nach Ankunft des Studierenden im Gastland vn allen beteiligten Parteien abzuzeichnen, um die akademische Anerkennung gewährleisten zu können. Gemeinsam mit dem Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs und dem Fachkrdinatr Ihrer Gasthchschule arbeiten Sie vr Ihrem Auslandsaufenthalt als einen Studienplan (Learning Agreement) aus, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Anzahl der zu erreichenden Credits festgelegt werden. Sprechen Sie rechtzeitig vr Ihrem Studienaufenthalt im Ausland mit Ihren Prfessren über inhaltliche und frmale Anfrderungen zwecks späterer Anerkennung Ihrer Kurse. Für jeden Kurs, den Sie anrechnen lassen wllen, suchen Sie sich das äquivalente Fachgebiet an der Hchschule Aalen heraus und klären mit dem Auslandsbeauftragten bzw. gegebenenfalls mit dem jeweiligen Prfessr, b der Kursinhalt und -umfang dem Fachgebiet der Hchschule Aalen entspricht. Wenn möglich, legen Sie den Prfessren die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalg Ihrer Gasthchschule vr (in der Regel auf der Webseite der Gasthchschule unter ECTS-Catalg zu finden). 7
8 Higher Educatin NACH DEM AUSLANDSAUFENTHALT Nach erflgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes stellt die Gasteinrichtung dem Studierenden entsprechend dem Learning Agreement ein Transcript f Recrds aus. Die Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS erflgt jedch nicht autmatisch. Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sllten Sie deshalb flgende Schritte beachten: 1. Nach Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das Prüfungsamt Ihres Studiengangs, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens, wenn Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss ausfüllen und das Transcript f Recrds der Gasthchschule swie das vereinbarte Learning Agreement beifügen. Geben Sie möglichst die detaillierte Kursbeschreibungen der Gasthchschule mit ab, die als Nachweis über die gelehrten Inhalte dienen. 2. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; in manchen Studiengängen werden diese Aufgaben auch durch die jeweiligen Fachvertreter, durch den Studienfachberater der durch den Auslandsbeauftragten übernmmen. Erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt der bei Ihrem Auslandsbeauftragten nach dem Ablauf. Bei der Anerkennung vn im Ausland erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen wird neben der inhaltlichen Kmpnente vr allem auf die für das Fach im Ausland vergebenen ECTS Punkte, die den Arbeitsaufwand und den Stellenwert einer Prüfungsleistung im Curriculum wiedergeben, geschaut. Ihre an der Partnerinstitutin erbrachten Leistungen werden im Transcript f Recrds dkumentiert, dass Sie zum Schluss Ihres Aufenthaltes vn der Gasthchschule erhalten. Dabei handelt es sich um eine tabellarische Auflistung der Kurse, ECTS Punkte und Nten, üblicherweise nach der Skala des Gastlandes. Sbald wir im Akademischen Auslandsamt Ihr Transcript f Recrds erhalten, können wir die Ntenumrechnung vrnehmen und eine Empfehlung an den Studiengang aussprechen. Wir leiten diese Empfehlung gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Anerkennung, dem vm allen Seiten unterzeichnetem Learning Agreement swie dem Original-Transcript der Gasthchschule an Ihren Studiengang weiter. Letzteres können Sie sich drt dann wieder abhlen. Wenn Sie auf Basis Ihres am Anfang des Auslandsaufenthaltes definierten Learning Agreements nun erbrachte Leistungen anerkannt haben möchten, müssen Sie diese als in der Tat explizit nch einmal im Sekretariat Ihres Studiengangs beantragen, wie zuvr hier ben beschrieben. Ihr Sekretariat wird anhand des Learning Agreements, das deutlich macht, welche ausländischen Fächer für welche Heimatfächer anerkannt werden, des Transcript f Recrds, unserer Empfehlung einer Ntenumrechnung, swie Ihrem Antrag auf Anerkennung den Eintrag Ihrer Nten ins Zeugnis veranlassen. Beachten Sie als bitte zusammenfassend, dass Studien- und Prüfungsleistungen nicht autmatisch anerkannt werden. Sie müssen eine Anerkennung gesndert beantragen! Klären Sie vrab mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs, wie in Ihrem persönlichen Fall verfahren werden sll. 8
9 Higher Educatin 1.4 AUSWAHL DER STUDIERENDEN Die Studierenden werden vn den jeweiligen Studiengängen in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt für die Teilnahme am Erasmus+ Prgramm ausgewählt. Bisherige akademische Studienleistungen spielen hierbei die wichtigste Rlle, aber auch Ihre Mtivatin, interkulturelle Kmpetenzen, Sprachkenntnisse und snstige studienrelevante und aussercurriculare Leistungen werden berücksichtigt. Insbesndere die in der Regel eingeschränkte Anzahl an verfügbaren Austauschplätzen bei den Partnerhchschulen der Studiengänge macht eine Auswahl ntwendig. Die Details zum Auswahlverfahren für Ihre Zielhchschule erfragen Sie bitte in Ihrem Studiengang der dem Akademischen Auslandsamt. Als Hinweis: jede Fakultät bzw. Studiengang hat eine/n verantwrtliche/n Auslandsbeauftragte/n, welche/r die ERASMUS-Prgramme krdiniert und swhl die deutschen als auch die ausländischen Austauschstudierenden mit betreut. Sie können demzuflge in der Regel nur über Ihren eigenen Studiengang an eine Partnerinstitutin vermittelt werden. Unter bestimmten Vraussetzungen können auch Bewerber aus anderen Studiengängen berücksichtigt werden. Details sind im AAA zu erfragen. 1.5 VERSICHERUNGSSCHUTZ Mit einem Erasmus+ Mbilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kmmissin, nch der DAAD als Natinale Agentur der die Hchschule Aalen haften für Schäden, die aus Krankheit, Td, Unfall, Verletzung vn Persnen, Verlust der Beschädigung vn Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdzenturen der Erasmus+ Frtbildungsmaßnahmen) entstehen. Die Hchschule Aalen ewartet vn allen Teilnehmern am Prgramm sich ausreichend über die Versicherungserfrdernisse ihres Gastlandes zu infrmieren und für den ntwendigen Versicherungsschutz zu Srgen. Durch Unterschrift des Grant Agreements und seiner Anlagen bestätigt der Teilnehmer dieser Erwartung nachzukmmen. Flgende Versicherungen sllten in der Regel nebst Krankenversicherung vrhanden sein: ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland), Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht), Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Vll- der Teilarbeitsunfähigkeit), Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). Darüber hinaus sllten die Teilnehmer im Besitz einer eurpäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kstenlse Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch ntwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU- Ländern swie Island, Liechtenstein und Nrwegen zu den gleichen Bedingungen und Ksten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Infrmatinen sind zu finden unter Versicherungsksten müssen durch die Teilnehmer übernmmen werden. 9
10 Higher Educatin DAAD-GRUPPENVERSICHERUNG Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Prgramm (auch Abslventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenmmen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Infrmatinen hierzu finden Sie unter der Adresse GESETZLICHE KRANKENKASSEN Innerhalb des Eurpäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall in der Regel Sachleistungen nach den Rechtsvrschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers, wie z.b. medizinisch ntwendige ärztliche Behandlung. Der Krankenversicherungsschutz ist in den Ländern in der Regel in dem Umfang sichergestellt, als b Sie drt versichert wären. Die gesetzlichen Krankenkassen geben dazu Versicherungsnachweise aus, die im eurpäischen Ausland Versicherungsschutz im Krankheitsfalle garantieren (z.b. Eurpäische Versicherungskarte der E 111, E 109 der 106). D.h. Sie werden im entsprechenden Land nach dem drt geltenden Szialversicherungsrecht betreut. Dies kann bedeuten, dass Sie, z.b. bei einer Arztbehandlung im Ausland der für Medikamente, auch einen Eigenanteil zu zahlen haben. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, z.b. auch für einen Rücktransprt im Krankheitsfall, ist deshalb zu empfehlen. Auf alle Fälle aber sllte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse vr dem Auslandsaufenthalt genauestens infrmieren. Dies gilt insbesndere für Privatversicherungen, die in der Regel keine vergleichbaren Versicherungsbescheinigungen ausstellen. PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN Diese sind nicht an die Szialversicherungsabkmmen gebunden. Bitte infrmieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, b ein Versicherungsschutz im Ausland besteht und welche Ksten abgedeckt werden. 1.6 KOMPLEMENTÄRFINANZIERUNG AUS ANDEREN MITTELN Da es sich bei den Erasmus+ Mbilitätszuschüssen um geringe Beträge handelt, können Geförderte Kmplementärfinanzierung in Betracht ziehen, insfern andere Mittelgeber eine Dppelförderung nicht ausschliessen. Die Förderung durch das Prgramm Erasmus+ schließt lediglich eine Dppelfinanzierung aus Mitteln der EU aus. 1.7 BAFÖG IM RAHMEN VON ERASMUS+ BAföG-berechtigte Studierende sllen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen (Achtung: Auslands-BAföG ist gesndert zu beantragen). Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Mnat anrechnungsfrei. Dies gilt unterschiedsls für alle begabungs- und leistungsabhängigen Stipendien. Zuschüsse über 300 EUR/Mnat werden als Einkmmen berücksichtigt und auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet. Wir empfehlen dies wenigstens 6 Mnate im Vraus zu tun (auf jeden Fall aber vr Antritt des Auslandsaufenthaltes, da der Anspruch, wenn gegeben, erst mit Tag der Antragstellung entsteht und nicht rückwirkend beantragt werden kann). 10
11 Higher Educatin Studierende, die Auslands-BaföG beantragen, müssen, wenn Landessprache und Unterrichtssprache nicht identisch sind, für das BAföG-Amt auch Grundkenntnisse der Landessprache nachweisen. Die gefrderten Grundkenntnisse können auch erst durch einen Intensivkurs an der Gasthchschule bzw. im Gastland in den ersten Wchen des Aufenthaltes erwrben werden, allerdings steht die Förderung unter dem Vrbehalt der erflgreichen Teilnahme und wird erst nach dem Ende des Kurses gewährt. BILDUNGSKREDIT Neben dem Auslands-BAföG kann ein Bildungskredit beantragt werden. Der Bildungskredit wird unabhängig vm Elterneinkmmen gewährt. Der max. Fördersatz beträgt 300,-mtl. Weitere Infs. u. Anträge erhalten Sie unter ERASMUS+ UNTERLAGEN Grundsätzlich ist eine vertragliche Beziehung zwischen Gefördertem und Prjektträger verpflichtend. ERASMUS+ STUDENTENCHARTA Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Prgramm sind in der Erasmus+Charta für Studierende geregelt, die jedem Studierenden vr Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist. LEARNING AGREEMENT, TRANSRIPT OF RECORDS Die entsendende Hchschule und die Gasteinrichtung sind verpflichtet, vr Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden bzw. Abslventen/Graduierten eine Lernvereinbarung (Learning Agreement fr Studies) abzuschließen. Im Learning Agreement wird im Wesentlichen das zwischen den.g. Parteien vereinbarte Prgramm für den Studienaufenthalt/das Praktikum beschrieben, und die Lernziele für die Lernphase im Ausland werden festgelegt. Es enthält ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse. Das Learning Agreement ist Grundlage für die Förderung und Anlage zum Grant Agreement. Das Learning Agreement muss vn allen drei Parteien (Heimathchschule, Gasthchschule, Studierender), das Grant Agreement vn fördernder Einrichtung (Hchschule Aalen) und Geförderten vr Beginn der Mbilität (befre the mbility) verabredet und unterzeichnet sein. Das Learning Agreement muss im Gegensatz zum Grant Agreement nicht als unterzeichnetes Original vrliegen, Kpien/Scans werden akzeptiert. Ein nachträglicher Abschluss der Dkumente ist nicht zulässig. Änderungen des Learning Agreement nach Eintreffen des Studierenden an der Gasthchschule sind vier bis sieben Wchen nach dem Semesterbeginn an der Gasthchschule möglich und vn den drei Parteien im Teil Changes t the Learning Agreement (during the mbility) zu vereinbaren. Das Transcript f Recrds (TR) stellt die Gasthchschule nrmalerweise innerhalb vn fünf Wchen nach Bekanntgabe der (Prüfungs-) Ergebnisse den Gaststudierenden aus. Für die eigenen Studierenden stellt die Heimathchschule das TR hne weitere Anfrderungen nrmalerweise innerhalb vn fünf Wchen nach Erhalt des TR der Gasthchschule aus. 11
12 Higher Educatin GRANT AGREEMENT Der Prjektträger ist verpflichtet, vr Beginn des Aufenthalts mit den Geförderten ein entsprechendes Grant Agreement fr Erasmus+ studies gemäß den Minimalvrgaben der EU KOM abzuschließen. Dieses enthält u. a. die Dauer des Förderzeitraums (siehe 1.1), die Berichtspflichten der Geförderten swie die vrgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung (siehe 4.1) und Zahlungsweisen. Im Gegensatz zum Learning Agreement ist das Grant Agreement weil es sich um eine finanzielle Vereinbarung handelt nur in unterzeichneter Papierversin im Original gültig. 1.9 BERICHTE Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mbilitätsmaßnahme teilgenmmen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mbility Tl Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (Cnfirmatin f Attendance & TR) einzureichen. Sie werden nach Beendigung des durch den Prjektträger im MT+ erfassten Aufenthalts durch das Tl autmatisch aufgefrdert, den Bericht innerhalb vn 30 Tagen auszufüllen. Gleiches gilt für den ergänzenden Erfahrungsbericht für das Akademische Auslandsamt der Heimathchschule. Die Berichte sind ebenfalls im Akademischen Auslandsamt vllständig mit allen Nachweisen in ausgedruckter Frm einzureichen, swie per als PDF. FEHLENDE BERICHTE Kmmt ein Studierender den Kursanfrderungen/Anfrderungen des Learning Agreements fr Studies im Rahmen seines Auslandsstudienaufenthalts nicht nach, hat die Heimathchschule die Möglichkeit, die teilweise der vllständige Rückzahlung des Zuschusses verlangen, sfern die Geförderten bei Abschluss der Förderdkumente darüber infrmiert wurden. In diesen Fällen ist eine sich dadurch ergebende Abweichung vn den festgelegten Tages-/Mnatssätzen zu dkumentieren. Die Mindestanfrderung der Hchschule Aalen sind das erflgreiche Ablegen vn mindestens 20 ECTS. Eine Rückzahlung wird nicht gefrdert werden, wenn ein Studierender auf Grund höherer Gewalt daran gehindert wurde, seinen im Rahmen des Auslandsaufenthalts geplanten Kurs bzw. sein vereinbartes Studienprgramm zu abslvieren. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. 2 SONDERFÖRDERUNG Studierende/Graduierte mit Behinderung können über ihre Hchschule zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt zusätzlich anfallenden Ksten beantragen. Die Bewilligung für Teilnehmer mit besnderen Bedürfnissen darf entsprechend auch über den unter Punkt 4.1 genannten Höchstbeträgen liegen. Erasmus+ sll die Chancengleichheit und Inklusin fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Prgramm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besnderen Bedürfnissen der Zugang zum Prgramm erleichtert. Studierende sllten für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ auch BAföG in Anspruch nehmen, unabhängig vn einer Beantragung vn Sndermitteln (siehe 1.7). Eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist ausgeschlssen. Die Höchstgrenze für eine individuelle Snderförderung durch die NA DAAD beträgt EUR. 12
13 Higher Educatin 2.1 SONDERFÖRDERUNG VON TEILNEHMERN MIT BEHINDERUNG Nützliche Infrmatinen zu behindertengerechten Hchschulen der Eurpean Agency fr Develpment in Special Needs Educatin: Diese Snderförderung kann beantragt werden vn Studierenden mit einem Grad der Behinderung (GdB) vn mindestens 50. SONDERFÖRDERUNG ALS PAUSCHALE Die maximale mnatliche Förderhöhe wird in Erasmus+ vrgegeben durch drei Ländergruppen, siehe 4.1. Ein behinderter Teilnehmer stellt (nachdem bereits eine Zusage für eine reguläre Erasmus+ Förderung ausgesprchen wurde) vr Beginn seines Aufenthalts einen Antrag bei seiner Hchschule. Der ggf. zusätzlich zum MT+ einzureichende Teilnehmerbericht ist um die besnderen Aspekte des Aufenthalts mit Behinderung zu ergänzen. Diese zusätzliche Förderung wird als Pauschale gewährt, daher sind neben dem Nachweis des GdB keine Belege über die zusätzlichen Ksten vr Ort einzureichen. Als Nachweis dient die Bestätigung der Gasthchschule bzw. aufnehmenden Einrichtung über den Zeitraum vr Ort. 2.2 FÖRDERUNG VON STUDIERENDEN MIT KIND Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Prgrammland nehmen und drt während der Erasmus+ Mbilität alleinerziehend sind, können Sndermittel als Pauschale erhalten. Prjektträger zahlen an die Geförderten die festgesetzte mnatliche reguläre Erasmus+ Förderung je Ländergruppe je Prjektträger (siehe 4.1.1). Darüber hinaus können unabhängigvn der Anzahl der Kinder zusätzlich mnatlich 200 EUR als Pauschale gewährt werden. Um den Zuschuss für Kinder zu erhalten, stellen Studierende vr Beginn des Aufenthalts einen Antrag bei Ihrer Heimathchschule. Der ggf. zusätzlich zum MT+ einzureichende Teilnehmerbericht ist um die besnderen Aspekte des Aufenthalts mit Kind/Kindern zu ergänzen. Diese zusätzliche Förderung wird als Pauschale gewährt, daher sind neben dem Nachweis, der die Mitnahme des Kindes/der Kinder ins Ausland belegen (z. B. Reiseunterlagen der Betreuungsnachweise vr Ort) keine Belege über die zusätzlichen Ksten einzureichen. 13
14 Higher Educatin 3 SPRACHENFÖRDERUNG ONLINE (OLS) IN ERASMUS+ Mehrsprachigkeit und die Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Eurpäischen Unin nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kmpetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (emplyability) betrachtet. Teilnehmer vn Mbilitätsaktivitäten werden durch Erasmus+ unterstützt, ihre Fremdsprachenkenntnisse werden swhl vr als auch während ihres Auslandsaufenthalts gefördert. Die EU KOM führt schrittweise einen eurpäischen Onlinedienst zur sprachlichen Unterstützung ein, der den Teilnehmern vn Mbilitätsaktivitäten vn länger als zwei Mnaten die Möglichkeit bietet, ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen und an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen. Die Förderung vn Sprachkmpetenz sll wesentlich dazu beitragen, die Wirksamkeit der Mbilität zu verbessern. Weitere Infrmatinen sind flgendem Link zu entnehmen: OLS-SPRACHTESTS Die EU KOM stellt seit Oktber 2014 OLS-Sprachtests zunächst für die fünf grßen Sprachen (DE, EN, FR, ES, IT) und NL zur Verfügung. OLS-Sprachtests in sechs weiteren Sprachen (Dänisch, Griechisch, Plnisch, Prtugiesisch, Schwedisch und Tschechisch) sind vraussichtlich ab September 2015 und die entsprechenden OLS-Sprachkurse ab Frühjahr 2016 verfügbar. Der Sprachtest ist für alle Studierenden/Graduierten swhl nach der Auswahl/vr Beginn der Mbilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der jeweiligen Arbeitssprache der aufnehmenden Einrichtung zu abslvieren. Er ist jedch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Prgramm Erasmus+. Die Durchführung des OLSSprachtests sll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dkumentatin ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sllte swhl vr deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Frtschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können. Der OLS-Sprachtest ist verpflichtend und Bestandteil des geschlssenen Grant Agreement. Diese Verpflichtung besteht auch für Zer Grant- Geförderte. 3.2 SPRACHLICHE FÖRDERUNG Seit Herbst 2014 stellt die EU KOM für Teilnehmer und Geförderte kstenfreie, tutrierte Online-Sprachkurse zunächst für die fünf grßen Sprachen (DE, EN, FR, ES, IT) und NL zur Verfügung. OLS-Sprachkurse in sechs weiteren Sprachen (Dänisch, Griechisch, Plnisch, Prtugiesisch, Schwedisch und Tschechisch) sind vraussichtlich ab Frühjahr 2016 verfügbar. Das Online-Angebt wird seitens der EU KOM sukzessiv auf weitere Sprachen ausgedehnt. Mittel zur rganisatrischen Unterstützung (OS) vn den in Erasmus+ geförderten Prjekten sllen insbesndere auch zur Förderung der Sprachkmpetenz der Teilnehmer genutzt werden, vrzugsweise für Sprachen, für die nch keine OLS-Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. 14
15 Higher Educatin 4 AUSZAHLUNG VON FÖRDERUNGEN Studierende erhalten Erasmus+ Mittel während des Auslandsaufenthalts als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrksten. Der Erasmus+ Zuschuss wird als Pauschale gezahlt, nachzuweisen ist der den Vrgaben entsprechende Aufenthaltszeitraum. Die Erasmus+ Vrgaben für die Fördersätze basieren auf den Lebenshaltungsksten im Herkunfts- und Zielland. Die Prgrammländer wurden entsprechend in drei Gruppen unterteilt: siehe Tabelle 1. Es gelten die in der Tabelle genannten mnatlichen Sätze, davn ausgenmmen ist die Snderförderung (siehe 2). In der Regel werden 70 % der Erasmus+ Förderung dem Studierenden nach Unterzeichnung und Einreichung des Grant Agreements, dem Empfang einer Ankunftsbestätigung des Geförderten (cnfirmatin f enrlment) swie nach Durchführung des ersten Einstufungs-Sprachtests zur Verfügung gestellt. LÄNDER GRUPPEN Gruppe Länder Erasmus+ Zuschuss pr Mnat (30 Tage) für Studienaufenthalte Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungsksten) Dänemark Finnland Frankreich Irland Italien Lichtenstein Nrwegen Österreich Schweden Vereinigtes Königreich 270,- Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungsksten) Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungsksten) Belgien Deutschland Griechenland Island Kratien Luxemburg Niederlande Prtugal Slwenien Spanien Tschechische Republik Türkei Zypern Bulgarien Estland Lettland Litauen Malta Mazednien (FYROM) Plen Rumänien Slwakei Ungarn 210,- 150,- 15
16 Higher Educatin Es besteht die Möglichkeit, mit dem Geförderten im Grant Agreement zunächst eine finanzielle Förderung für einen kürzeren Zeitraum (z. B. vier Mnate) als den Erasmus+ Gesamtaufenthalt (z. B. fünf Mnate) zu vereinbaren. Smit würde das Grant Agreement einen Zer Grant-Zeitraum (z. B. einen Mnat) beinhalten. Der finanziell geförderte Zeitraum muss (sfern es sich nicht um eine vllständige Zer Grant-Förderung handelt) der Mindestförderdauer vn 3 Mnaten entsprechen. Die Hchschule kann je nach Verfügbarkeit vn Mitteln später (bis zum Ende der Prjektlaufzeit, bzw ) den ganzen der teilweisen Zer Grant- Zeitraum in einen Zeitraum mit finanzieller Förderung umwandeln; das Grant Agreement ist dann entsprechend anzupassen. Smit ist es in Erasmus+ möglich, statt einer Umverteilung vn Erasmus-Zuschüssen, eine Verlängerung der Förderzeiträume vrzunehmen. Dieses Vrgehen setzt Transparenz und Gleichbehandlung aller Erasmus+ Geförderten vraus. Eine parallele Förderung für gleichartige Ksten aus Mitteln anderer EU-Prgramme ist ausgeschlssen. Eine EU-Dppelförderung der Teilnehmer muss vertraglich ausgeschlssen werden. Der Anspruch vn Studierenden auf eine Studienförderung (durch natinale Stipendien der Darlehen) an der Heimathchschule sll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben. Die Studierenden der betrffenen Gruppe vn Stipendiaten (z.b. Empfänger vn besnderen Stipendien außer BAföG) könnten kmplett vn der finanziellen Förderung ausgeschlssen werden. Sie würden als Zer-Grant- Teilnehmer gefördert. Eine Anrechnung vn Mitteln Dritter durch Reduzierung des individuellen Erasmus-Förderbetrages ist dagegen nicht möglich. Die endgültigen Zuschüsse berechnen sich gemäß der bestätigten und anerkannten Aufenthaltsdauer (siehe 1.5). Wenn der Aufenthalt (gemäß Bestätigung der Gasteinrichtung) kürzer war, als im Grant Agreement vereinbart, wird die Förderung mit Hilfe vn/durch das Mbility Tl Plus für den bestätigten Zeitraum exakt ausgerechnet. Sfern die Hchschule bis zum Ende des Aufenthalts bereits 100 % der Fördersumme an den Teilnehmer ausgezahlt hat, ist der Betrag für den nicht bestätigten Zeitraum zurückzufrdern. Sfern der Studierende den Erasmus+ Förderbetrag in zwei Raten erhält (davn beträgt die erste Rate 70 % der Fördersumme), ist die zweite nch auszuzahlende Rate um den Betrag für den nicht bestätigten Zeitraum zu reduzieren. ZERO GRANT Die Förderung vn Zer Grant (= Aufenthaltstage hne finanziellen Erasmus+ Zuschuss) ist möglich. Diese Studierenden müssen alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen (alle erfrderlichen Dkumente müssen vrgelegt werden) und können dann vn allen Vrzügen des Prgramms (z. B. Befreiung vn Studiengebühren im Gastland) prfitieren. Die Geförderten sind darauf hinzuweisen, dass die Förderung als Zer-Grant auf das Kntingent vn 12 Mnaten je Zyklus angerechnet wird. Hinweis: Durch die Förderung vn Zer Grant-Studierenden wird die past perfrmance der Hchschule für den flgenden Förderzeitraum verbessert. 16
17 Higher Educatin 5 PARTNERHOCHSCHULEN 5.1 WOHNUNGSVERMITTLUNG In der Regel hilft die jeweilige Partneruniversität bei der Unterkunftssuche Vrrt. Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihre Whnung/WG-Zimmer in Aalen an einen Incming Studierenden zur Verfügung stellen möchten, können wir bei der Vermittlung helfen. In diesem Fall senden Sie bitte eine an aaa@hs-aalen.de. 5.2 STUDIENGEBÜHREN ERASMUS - Studierende sind vn der Entrichtung vn Studiengebühren an der Gasthchschule befreit, sie können jedch dazu aufgefrdert werden herkömmliche Gebühren an der Heimathchschule während des Auslandsaufenthaltes weiterzuzahlen. Versicherungsprämien, studentische Szialbeiträge swie Ksten für den Gebrauch vn Materialien, die evtl. an der Gasthchschule bezahlt werden müssen, gelten nicht als Studiengebühren. Alle ntwendigen Unterlagen sind dieser Fibel als PDF-Frmulare beigefügt. Bitte füllen Sie die Frmulare entsprechend aus und reichen Sie sie im Akademischen Auslandsamt ein. Hier im Anschluss finden Sie auch nch eine Checkliste der zu erledigenden Frmalitäten. 17
18 Higher Educatin Checkliste VOR DER ABREISE Checkliste Anerkennung vn im Ausland zu erbringenden Leistungen mit dem Auslandsbeauftragten des Studiengangs abklären Abgabe des Learning Agreements bei uns, vn Ihrem Auslandsbeauftragten des Studiengangs und Ihnen ebenfalls unterschrieben 1. Online Sprachtest bei durchführen Vn der Partnerhchschule gefrderte Unterlagen rechtzeitig an drthin senden und dem AAA eine Kpie überlassen Der Partnerhchschule rechtzeitig Ankunftsdaten melden & Schlüsselübergabe/Unterkunft klären Sich intensiv über Gasthchschule, Gastland und Leute infrmieren Letter f Acceptance, die Bestätigung der Gasthchschule, dass Sie als Erasmus+- Student/in angenmmen wurden falls diese Ihnen vn Partnerhchschule direkt zugesandt wurde und nicht an uns adressiert wurde uns im AAA zukmmen lassen Auslandskranken- und weitere Versicherungen abklären und evtl. nicht vrhandene Versicherungen rechtzeitig abschließen Frmular Erasmus+ Grant Agreement und Versicherungs- und Gesundheitserklärung uns im AAA zukmmen lassen Rechtzeitig Semesterrückmeldung in Aalen vrnehmen Prüfungsanmeldefristen in Aalen kntrllieren (falls das Ablegen vn zusätzlichen Prüfungen hier zum Ende des Auslandssemesters beabsichtigt sind) und jemanden beauftragen, die Anmeldung rechtzeitig vrzunehmen bzw. selbst nline vrnehmen. Internatinalen Studentenausweis besrgen ( bzw. über UstA/AstA) Gegebenenfalls Auslands-BAföG der Bildungskredit beantragen ZUSÄTZLICH VON STUDIERENDEN AUS DRITTSTAATEN Kpie des Abiturzeugnisses Kpie der Niederlassungserlaubnis DIREKT NACH ANKUNFT IM AUSLAND (SPÄTESTENS ZUM ZEITPUNKT DES ZWISCHENBERICHTS) Certificate f Enrlment / Ankunftsbestätigung der Gasthchschule (Nachweis, sich vr Ort eingeschrieben zu haben) unterschreiben lassen und uns im AAA zusenden ZUM ENDE DES AUSLANDSAUFENTHALTES (BZW. BIS SPÄTESTENS 4 WOCHEN NACH ENDE) Transcript f Recrds der Gasthchschule (ffizielle Übersicht der an der Gasthchschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen) vn den Kllegen Vrrt anfrdern und uns im AAA zusenden; Bitte legen Sie uns unbedingt auch die Originalbescheinigung vr, Sie können sie sich im Sekretariat Ihres Studiengangs dann wieder abhlen. 2. Online Sprachtest bei durchführen Cnfirmatin f Attendance (Nachweis über den genauen Zeitraum des Aufenthaltes) vn den Kllegen Vrrt unterschreiben lassen und uns im AAA zusenden EU-Survey-Onlineumfrage (Online abrufbar, siehe ben) anfertigen und uns als Kpie zusenden Antrag auf Anerkennung vn im Ausland erbrachten Leistungen sfrt nach Rückkehr stellen und uns zukmmen lassen, damit wir diesen mit Ihrem TR, Learning Agreement und der Umrechnung Ihrer Nten dem Sekretariat Ihres Studienganges zukmmen lassen können. 18
19 Higher Educatin Grant Agreement Die Einrichtung ERASMUS+ GRANT AGREEMENT Name Aalen University Anschrift Beethvenstr. 1 D Aalen Erasmus cde D AALEN01 Land Germany, DE Vertreten durch pascal.crmm Pascal Nachflgend die Einrichtung, für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch Crmm, Pascal, Leiter Akademisches Auslandsamt vertreten, und Der Teilnehmer Name Geburtsdatum Geschlecht Studienphase Telephne Vrname Staatsangehörigkeit Studienjahr Fachrichtung ISCED-Cde Anschrift -Adresse Aufenthaltszeitraum vn ##.##.#### bis ##.##.#### Teilnehmer erhält Die finanzielle Unterstützung umfasst finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU Zer Grant-Förderung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU in Kmbinatin mit Zer-Grant-Förderung Fördermittel für im Ausland Alleinerziehende mit Kind Fördermittel für Persnen mit Behinderung Bankknt, des Teilnehmers an das die finanzielle Unterstützung aus ERASMUS+- Mitteln der EU gezahlt werden sll: (falls ausschliesslich Zer Grant-Förderung, bitte leer lassen) Kntinhaber: Name der Bank: IBAN BIC/SWIFT 19
20 Higher Educatin Grant Agreement Nachflgend der Teilnehmer, haben die unten aufgeführten besnderen Bedingungen und Anhänge vereinbart, die fester Bestandteil dieser Vereinbarung sind ( die Vereinbarung ): Anhang I Anhang II Anhang III Anhang IV Anhang V Learning Agreement fr studies Versicherungs- und Gesundheitserklärung Allgemeine Bedingungen Unterlagen zur Anerkennung / Aufenthaltsbestätigung Gasthchschule Erasmus-Studierendencharta Die unter Besndere Bedingungen aufgeführten Bestimmungen haben Vrrang vr den Bestimmungen in den Anhängen. Anhang I muss nicht zwingend in Papierfrm mit Originalunterschriften vrgelegt werden. Gescannte der digitale Unterschriften zulässig. BESONDERE BEDINGUNGEN ARTIKEL 1 GEGENSTAND DER VEREINBARUNG 1.1 Die Hchschule gewährt dem Teilnehmer finanzielle Unterstützung bei einer Mbilitätsmaßnahme für Studium im Rahmen des Erasmus+-Prgramms. 1.2 Der Teilnehmer nimmt die in Artikel 3 vereinbarte Unterstützung an und verpflichtet sich, die Mbilitätsmaßnahme für Studium wie in Anhang I beschrieben durchzuführen. 1.3 Beide Parteien können mittels einer förmlichen Mitteilung in Schriftfrm der auf elektrnischem Wege Änderungen der Vereinbarung vrschlagen und diesen zustimmen. ARTIKEL 2 INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mbilitätsphase beginnt frühestens am [siehe Tabelle 2: der Teilnehmer] und endet spätestens am [siehe Tabelle 2: der Teilnehmer]. Das Datum des Beginns der Mbilitätsphase ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Mbilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU für 3 Mnate (insgesamt 90 Tage). 2.4 Die Gesamtdauer der Mbilitätsphase einschließlich der vrhergehenden Teilnahme am Erasmus-Unterprgramm für lebenslanges Lernen darf höchstens 12 Mnate pr Studienphase betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen mindestens einen Mnat vr Ende der Mbilitätsphase gestellt werden. 2.6 Das Cnfirmatin f Enrllment muss das bestätigte Datum des Beginns und Endes der Mbilitätsphase enthalten. ARTIKEL 3 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG AUS ERASMUS+-MITTELN DER EU 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU für die Mbilitätsphase hängt vn der jeweilen Ländergruppe des Ziellandes ab. Für Gruppe 1 Zielländer, beträgt sie 810,- EUR, dies entspricht 270,- EUR für 30 Tage. Für Gruppe 2 Zielländer, beträgt sie 630,- EUR, dies entspricht 210,- EUR für 30 Tage. Für Gruppe 3 Zielländer, beträgt sie 450,- EUR, dies entspricht 150,- EUR für 30 Tage. 20
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