Informationen für die interessierte Öffentlichkeit und die an den Bauarbeiten beteiligten Personen

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1 Informationen für die interessierte Öffentlichkeit und die an den Bauarbeiten beteiligten Personen Videoüberwachungs- und Datenschutzkonzept im Zusammenhang mit der Nutzung von Videoüberwachung auf der Baustelle des EZB-Neubaus im Rahmen der Baustellensicherung Seite 1 von 7

2 Inhaltsverzeichnis Zweck des Dokuments... 2 Welche Bereiche werden videoüberwacht?... 2 Wie wird die Videoüberwachung begründet und was sind ihre rechtlichen Grundlagen?... 3 Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und zu welchem Zweck?... 3 Wer hat Zugang zu den Daten und wem werden diese offengelegt?... 4 Wie werden die Daten geschützt?... 5 Wie lange werden die Daten gespeichert?... 5 Wie können Sie Ihre personenbezogenen Daten überprüfen, ändern oder löschen?... 6 Beschwerderecht... 7 Inwieweit werden bestehende und geltende Datenschutzbestimmungen eingehalten?... 7 Zweck des Dokuments Die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet ihren Neubau auf dem Areal der ehemaligen Großmarkthalle in Frankfurt am Main. Die vorliegende frei zugängliche Version des Videoüberwachungskonzepts 1 dient der Information der interessierten Öffentlichkeit sowie der am Bau beteiligten Personen über den Umfang der Videoüberwachung während der Bauzeit. Zusätzlich werden im vorliegenden Dokument die von der EZB getroffenen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Wahrung des Rechts auf Datenschutz sowie weiterer Grundrechte erläutert. Die legitimen Interessen aller Personen, die den Überwachungsbereich betreten, werden hierbei berücksichtigt. Zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle betreibt der von der EZB beauftragte Sicherheitsdienstleister eine Videoüberwachungsanlage. Das vorliegende Dokument vermittelt grundlegende Informationen über das System gibt Hinweise, wie Sie weiterführende Informationen anfordern können, und erklärt, wie Sie Ihre Rechte ausüben können Welche Bereiche werden videoüberwacht? Das Videoüberwachungssystem besteht aus 38 Kameras, einschließlich statischer Kameras im Bereich der Zu- und Ausfahrten sowie der Zu- und Ausgänge des Baugrundstücks. Die Einfriedung des Baugeländes besteht aus einem Bauzaun. Der Bereich direkt hinter dem 1 Das vorliegende frei zugängliche Dokument enthält eine allgemeine Zusammenfassung des detaillierten Videoüberwachungskonzepts für die Baustelle des EZB-Neubaus. Auf das Dokument mit dem ausführlichen Konzept hat nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugriff. Seite 2 von 7

3 Bauzaun wird vollflächig durch bewegliche Kameras überwacht. Interne Erschließungsstraßen werden schwerpunktmäßig durch bewegliche Video-Dome-Kameras überwacht. Neben der vorgenannten Videoüberwachungsanlage können durch den Bauherrn sogenannte Webcams oder Langzeitaufzeichnungsgeräte zur Baustellendokumentation installiert werden, die jedoch unabhängig von der zur Baustellensicherung eingesetzten Videoüberwachung betrieben werden. Es sind keine weiteren Überwachungskameras vorhanden. Wie wird die Videoüberwachung begründet und was sind ihre rechtlichen Grundlagen? Der Einsatz von Videoüberwachungstechnik ist zur Gewährleistung eines geregelten Baustellenbetriebs erforderlich (insbesondere zum Zweck der Sicherheit und Zugangskontrolle wie nachfolgend erläutert). Die rechtliche Grundlage der Videoüberwachung ist das detaillierte Videoüberwachungskonzept für die Baustelle des EZB-Neubaus, das vom Direktorium der EZB verabschiedet wurde. Dieses Konzept ist wiederum Bestandteil übergreifender von der EZB verabschiedeter Sicherheitskonzepte. Das Videoüberwachungssystem ist integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts für die Baustelle. Besucher der Baustelle sowie Mitarbeiter und Auftragnehmer der Europäischen Zentralbank werden im Rahmen der Baustelleneinweisung über Zweck und Umfang der Videoüberwachung informiert. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und zu welchem Zweck? Das Videoüberwachungssystem besteht aus Kameras, die im Zaunbereich mit Bewegungsmeldern kombiniert sind. Im Alarmfall werden die Kamerabilder automatisch auf einem Monitor angezeigt und digital aufgezeichnet. Zusätzlich werden Kamerabezeichnung, Datum und Uhrzeit dokumentiert. Im Bereich der Zufahrten sowie der Zugänge sind Sprechstellenkameras montiert, die bei Betätigung der Ruftaste im Sicherheitsleitstand aufgeschaltet werden. Statische Kameras in Zu- und Abgangsbereichen speichern bewegungsabhängig Bilddaten. Entlang der internen Baustraßen sind Video-Dome-Kameras montiert. Die Steuerung dieser beweglichen Kameraeinheiten erfolgt über den Sicherheitsleitstand des Sicherheitsdienstleisters. Ereignis- und bedarfsorientiert werden die von den Kameraeinheiten aufgenommenen Bilder durch den Sicherheitsdienstleister gespeichert. Die EZB erhebt keine Daten spezieller Datenkategorien (vgl. Abschnitt 6.7 der vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (European Data Protection Supervisor EDPS) erlassenen Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung. 2 2 Die Leitlinien sind auf der Website des EDPS verfügbar unter Seite 3 von 7

4 Der Bauherr nutzt die Videoüberwachungsanlage ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle. Die Videoüberwachungsanlage leistet einen Beitrag zur Zugangskontrolle und zur Gewährleistung der Sicherheit von Auftragnehmern, Besuchern und Mitarbeitern der EZB bei der Begehung der Baustelle. Sie dient dem Schutz von Waren und Daten, die auf der Baustelle gelagert bzw. gespeichert werden, sowie dem präventiven Brandschutz und der Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle. Sie wird durch weitere sicherheitstechnische Systeme wie etwa Einbruchmeldetechnik, Zugangskontrollanlagen und Brandmeldetechnik ergänzt. Die Videoüberwachungsanlage ist integraler Bestandteil einer Reihe von technischen, operativen und organisatorischen Maßnahmen, die im Einklang mit dem übergeordneten Baustellensicherungskonzept getroffen wurden. Sie erleichtert das Wahrnehmen, Erfassen, Erkennen sowie dank schwenk-, neig- und zoombarer Kameras und Sprechstellenkameras Identifizieren von Personen wie auch Fahrzeugen und trägt somit zur Abschreckung potenzieller Eindringlinge bei. Zusätzlich unterstützt die Videoüberwachungsanlage die Prävention, Detektion und Untersuchung von Diebstählen oder Beschädigungen von Waren und Ausstattungsgegenständen im Eigentum der EZB oder ihrer Auftragnehmer. Das System wird nicht für andere Zwecke, z. B. für die Überwachung der Arbeitsleistung oder Prüfung der Anwesenheit von Mitarbeitern oder Auftragnehmern, genutzt. Es wird auch nicht als Ermittlungsinstrument eingesetzt, es sei denn, ein sicherheitsrelevanter Vorgang, z. B. ein Diebstahl oder unautorisierter Zugang, wird aktenkundig gemacht. In dem Fall kann ausschließlich unter den nachfolgend beschriebenen Umständen Videomaterial im Rahmen von formalen behördlichen Ermittlungen, Disziplinarverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen an Ermittlungseinheiten weitergegeben oder diesen offengelegt werden. Wer hat Zugang zu den Daten und wem werden diese offengelegt? Zugang zum Live-Video haben ausschließlich geschulte Mitarbeiter sowohl des beauftragten externen Sicherheitsdienstleisters als auch der Abteilung Sicherheit der EZB. Digitale Aufzeichnungen sind ausschließlich namentlich genanntem Führungspersonal des Sicherheitsdienstleisters sowie namentlich genannten Mitarbeitern der Abteilung Sicherheit der EZB zugänglich. Von der Videoüberwachungsanlage aufgezeichnete Bilddaten können an Personen außerhalb dieses Personenkreises weitergeleitet werden, sofern eine ereignisbezogene schriftliche Dokumentation vorliegt und in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die Offenlegung dem oben beschriebenen Verwendungszweck der Videoüberwachungsanlage entspricht. Der Datenschutzbeauftragte der Europäischen Zentralbank wird in jedem Einzelfall konsultiert. Örtlichen Polizeibehörden kann zur Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten im Bedarfsfall Zugang zu den Bilddaten gewährt werden. Seite 4 von 7

5 Zur Nachverfolgung sicherheitsrelevanter Vorgänge (wie Körperverletzung, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der EZB) muss gegebenenfalls dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Rahmen seiner Untersuchungen sowie jeder anderen relevanten Stelle im Zusammenhang mit einer formalen behördlichen Ermittlung oder einem Diziplinarverfahren, die/das gemäß den Bestimmungen der ESZB-Satzung innerhalb der EZB durchgeführt wird, Zugang zu aufgezeichnetem Videomaterial gewährt werden, vorausgesetzt, die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt. Außerdem kann den vorgenannten Stellen unter besonderen Umständen Zugang gewährt werden, wenn illegale Aktivitäten, die nicht mit einem sicherheitsrelevanten Vorgang in Zusammenhang stehen, eine Nachverfolgung erforderlich machen. Voraussetzung hierbei ist, dass die begründete Erwartung besteht, dass die Weiterleitung des Videomaterials bei der Untersuchung eines diziplinarischen Verstoßes oder einer strafbaren Handlung von hinreichender Schwere dienlich ist. Anfragen zur gezielten Datensuche ( Data Mining ) werden nicht entgegengenommen. Wie werden die Daten geschützt? Zum Schutz personenbezogener Daten wurden einige technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Die Server, auf denen die Daten gespeichert sind, befinden sich in besonders abgesicherten Technikräumen. Die Bilddaten werden in einem geschlossenen sicheren Netzwerk ohne Außenanbindung übertragen. Administrative Maßnahmen stellen sicher, dass nur vertrauenswürdiges und speziell für die Aufgabe geschultes Personal Zugang zu den Systemen erhält. Dies gilt auch für technisches Personal zur Wartung und Entstörung der Anlage. Das gesamte Personal hat Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet. Zugangsrechte werden Nutzern ausschließlich für jene Systembestandteile eingeräumt, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben unabdinglich sind. Nur dem vom Controller speziell für die Festlegung von Zugangsrechten eingesetzten Systemadministrator ist es möglich, die Zugangsrechte zu den entsprechenden Systemen zu verwalten. Jede Gewährung, Veränderung oder Löschung von Zugangsrechten erfolgt im Einklang mit den Sicherheitsrichtlinien für die Videoüberwachung, die integraler Bestandteil des Videoüberwachungskonzepts der EZB zur Baustellenüberwachung des EZB-Neubaus sind. Wie lange werden die Daten gespeichert? Die Bilder werden für die Dauer von maximal einem Monat gespeichert. Danach werden alle Bilddaten gelöscht. Falls Bilder zum Zweck einer erweiterten Untersuchung (z. B. im Rahmen einer behördlichen Ermittlung) oder als Beweismittel länger aufbewahrt werden müssen, werden die entsprechenden Bilddaten isoliert und über die vorgenannten Aufbewahrungszeiten hinaus so lange wie nötig gespeichert. Dieser Prozess wird schriftlich dokumentiert und die Notwendigkeit der verlängerten Aufbewahrung in regelmäßigen Abständen überprüft. Ungeachtet dessen erfolgen Live-Darstellungen der Videoüberwachungsanlage in den Sicherheitsleitständen. Seite 5 von 7

6 Wie können Sie Ihre personenbezogenen Daten überprüfen, ändern oder löschen? Sie haben das Recht, Zugang zu Ihren personenbezogenen bei der EZB gespeicherten Daten zu erhalten, diese gegebenenfalls zu korrigieren und zu vervollständigen. Anträge auf Berichtigung, Sperrung und/oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sind an den Leiter der Abteilung Sicherheit der EZB ( Tel.: ) zu richten. Sie können ihn auch in allen weiteren Fragen zum Umgang mit personenbezogenen, aus der Videoüberwachung stammenden Daten kontaktieren. Ferner steht es Ihnen frei, den Datenschutzbeauftragten der EZB zu kontaktieren ( Tel.: ). Die Abteilung Sicherheit der Europäischen Zentralbank beantwortet Ihre Anfragen in der Regel innerhalb eines Zeitfensters von 15 Kalendertagen. Falls dies nicht möglich ist, werden Sie innerhalb von 15 Kalendertagen über die nächsten Schritte und die Gründe für die Verzögerung informiert. Selbst in äußerst komplexen Fällen wird Ihnen spätestens innerhalb von drei Monaten Zugang zu den personenbezogenen Daten gewährt oder Sie erhalten eine abschließende Begründung für die Ablehnung Ihrer Anfrage. Die Abteilung Sicherheit bemüht sich, früher zu antworten, insbesondere dann, wenn Sie die Dringlichkeit Ihrer Anfrage entsprechend begründen. Auf besonderen Wunsch können wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren, im Rahmen dessen Sie die Videoaufzeichnungen Ihrer Person ansehen können, oder eine Kopie Ihrer Bilddaten auf einem digitalen Medium für Sie anfertigen. Hierfür müssen Sie Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen (z. B. durch Vorlage eines Ausweises beim Besuchstermin). Außerdem müssen Sie bei diesem Termin das Datum, die Uhrzeit, den Aufenthaltsbereich und die weiteren Umstände zum Zeitpunkt der Videoaufnahme bekanntgeben. Dem Sicherheitspersonal ist ferner ein aktuelles Foto vorzulegen, mithilfe dessen Sie im aufgezeichneten Videomaterial identifiziert werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen wir Ihnen die Kosten der Einsichtnahme und die Kosten der Bereitstellung einer digitalen Kopie der Aufzeichnungen nicht in Rechnung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, eine Gebühr für die von uns erbrachten Dienstleistungen zu erheben, falls die Anzahl solcher Anfragen steigt. Bitte beachten Sie ferner, dass wir nicht in jedem Fall Bilddaten weitergeben können, da gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr Ausnahmeregeln Anwendung finden können. So ist beispielsweise im Fall einer Strafverfolgung zu prüfen, ob geltende Einschränkungen den Zugang zu den Bilddaten verhindern. Einschränkungen können sich auch dadurch ergeben, dass weitere Personen auf Bilddaten identifiziert werden können, deren Einverständnis zur Freigabe aus anderen Gründen nicht erlangt werden kann. Seite 6 von 7

7 Beschwerderecht Sie haben das Recht, sich an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bestehenden Rechte infolge der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die EZB verletzt wurden. Allerdings wird Ihnen empfohlen, vorab mit den zuständigen Anprechpartnern der EZB Verbindung aufzunehmen. Diese sind der Leiter der Abteilung Sicherheit und/oder der Datenschutzbeauftragte der EZB (Kontaktdaten siehe jeweils oben) Inwieweit werden bestehende und geltende Datenschutzbestimmungen eingehalten? Die Europäische Zentralbank verarbeitet Ihre Bilddaten im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung, die am 17. März 2010 durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten verabschiedet wurden, und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001. Das Videoüberwachungssystem wurde von der Abteilung Sicherheit der EZB auf Einhaltung dieser Leitlinien geprüft. Aufgrund der Art und Funktionsweise des Systems war es nicht notwendig, eine Vorabkontrollmitteilung an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu senden. Wir haben den Europäischen Datenschutzbeauftragten jedoch über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert, indem wir ihm eine Ausfertigung des ausführlichen Videoüberwachungskonzepts (auf das nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff hat) sowie der vorliegenden frei zugänglichen Version des Videoüberwachungskonzepts übersandt haben. Die im Land Hessen für den Datenschutz zuständigen Behörden wurden über Umfang, Art und Funktionsweise des betriebenen Videoüberwachungssystems zur Baustellensicherung informiert. Ihre Empfehlungen wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Einhaltung der Leitlinien wird alle zwei Jahre überprüft. Seite 7 von 7

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