ssfv info 11 Generalversammlung am 16. April 2011 in Zürich Liebe Mitglieder Inhalt Impressum

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1 syndicat suisse film et vidéo schweizer syndikat film und video sindacato svizzero film e video swiss union film and video ssfv info 11 Liebe Mitglieder Einen ganz besonderen Drehbesuch erlebte ich im letzten Herbst beim ersten Schweizer 3D-Film «One Way Trip» der Produktionsfirma HesseGreutert. Ich war mit einer Schülergruppe angemeldet. Auf dem Drehplan standen einige Stunt-Szenen ein Aussen- und Nachtdreh. Als ich mit den dreizehn wilden Jungs und deren BetreuerInnen in Schlossrued eintraf, war ich schon etwas nervös und fragte mich, worauf ich mich da wohl wieder eingelassen hatte. Als erstes erfuhren wir, dass das Wetter zu schlecht sei für den geplanten Aussendreh, der Wind war zu stark. Es wurde also kurzfristig umdisponiert auf Szenen, die im Haus gedreht wurden, unter engen Platzverhältnissen kurz: Schlecht für einen Besuch mit einer Schülergruppe. «Oje» und «schade», waren meine ersten Gedanken, aber dann kam alles ganz anders und die gesamte Crew hat den Besuch für die Jungs gerettet. Sie erhielten zum Beispiel eine Führung über das gesamte Filmset durch den Herstellungsleiter Stephan Barth, mit gleichzeitigem Einführungskurs für Dreharbeiten bei einer Filmproduktion, bei dem ihn der Regisseur Markus Welter in einer Pause unterstützte. In einem Treppenhaus bekamen die Jungs dann auch noch ein paar Drehmomente mit und waren dabei mucksmäuschenstill! Einer von ihnen wurde spontan als Statist eingebaut. Er spielte sie gut, die Leiche, welche doch die beste Rolle in einem Horrorfilm ist, oder? Der Drehbesuch war nicht nur für die Jungs ein unvergessliches Erlebnis, sondern wurde es auch für mich. Es beeindruckte mich, wie sich die gesamte Crew in einem schwierigen Moment liebevoll auf die Besucher eingelassen hatte. Auf dem Nachhauseweg waren die Jungs nicht mehr traurig, dass Melanie Winiger bereits abgedreht hatte. Karin Vollrath Inhalt Jahresberichte: Geschäftsstelle S. 3 Revision AVIG und AVIV S. 7 Comité 12a S. 8 Action Intermittents / vfa S. 9 FOCAL / STAGE POOL S. 13 Euro-MEI UNI S. 16 Suissimage S. 19 SWISSPERFORM-Gremien S. 20 Familienzulagen im Kanton Zürich S. 22 Mutationen S. 24 Impressum Herausgeber: SSFV, Josefstrasse 106, 8005 Zürich Redaktion: Karin Vollrath Übersetzung: Elizabeth Waelchli, Karin Vollrath Gestaltung: Hinderling Volkart AG, Zürich Fotos: Mit freundlicher Genehmigung der Produktionen Generalversammlung am 16. April 2011 in Zürich

2 2 T es pas la seule! La série / TSR/Rita Productions T es pas la seule! La série / TSR/Rita Productions ssfv info 11

3 Jahresbericht Geschäftsstelle 3 Jahresbericht der Geschäftsstelle; von Karin Vollrath, Geschäftsleiterin Aus gesundheitlichen Gründen musste ich die Arbeit im letzten Herbst niederlegen. Kurz vor dem Festival in Locarno war klar, dass ich mich sofort einer Operation unterziehen muss. Es war auch klar, dass ich genügend Zeit für die Rekonvaleszenz einplanen musste. Meine Abwesenheit von letztendlich drei Monaten war eine Herausforderung für den Vorstand, welche jedoch gut gemeistert wurde. Bei meiner Rückkehr im November war ich ausserdem mit einem Personalwechsel konfrontiert. Die neu engagierte Person verliess das Sekretariat jedoch bereits nach einem Monat wieder und es gab einen erneuten Wechsel. Im Dezember begann Daniela Neumann ihre Arbeit im Sekretariat. All diese Umstände führten dazu, dass im zweiten Halbjahr 2010 im Sekretariat «nur» das Notwendigste geleistet werden konnte. Einige Projekte sind liegengeblieben, oder wurden noch gar nicht lanciert. Inzwischen ist im Sekretariat wieder schon fast so etwas wie «courant normal» eingekehrt. Von März bis Juni haben wir zusätzlich eine Praktikantin engagiert, welche uns sehr motiviert unterstützt. Vorstand / Delegiertenversammlung Den Ausschuss haben wir vorerst im kleinen Kreis wieder umbenannt in «Vorstand». Den offiziellen Antrag stellen wir im Rahmen der Statutenänderungen zu Handen der GV. Wie bereits an der letzten GV angekündigt, haben wir eine zusätzliche Person in den Vorstand gewählt. Dabei handelt es sich um die Szenenbildnerin Monica Rottmeyer, die per diesjährige GV jedoch aus beruflichen Gründen bereits wieder zurücktritt. Es freut uns sehr, dass sie wiederum durch eine Frau ersetzt werden kann, und zwar durch die Aufnahmeleiterin Regula Begert. Im letzten Verbandsjahr fanden acht Vorstandssitzungen und drei Delegiertenversammlungen, davon ein Wochenende im Januar 2011 statt. An der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2010 haben wir den neuen Präsidenten des Verbandes SFP, Rolf Schmid Fama Film, eingeladen für eine Stellungnahme zu den aktuellen filmpolitischen Ereignissen und eine Vorstellung der Anliegen der Verbände SFP, GARP und ARF/FDS. Am Delegiertenwochenende wurden Robert Boner, Präsident GARP sowie Christian Davi und Pierre-Alain Meier der Interessengemeinschaft unabhängige Schweizer Filmproduzenten (IG) eingeladen, um uns ihre Visionen für die Filmförderungskonzepte vorzustellen. Ausserdem haben die Delegierten das Jahresprogramm festgelegt und die wichtigsten Ziele für 2011 definiert. Präsidium Gilles Tschudi tritt nach sieben Jahren im Amt als Präsident zurück. An der Jubiläums-GV im 2004 stellte sich nach dem kurzfristigen Rücktritt von Tom Mauss überraschend Gilles Tschudi spontan zur Wahl. Ein Schauspieler als Präsident, wie würde das wohl werden, haben sich einige damals gefragt. Die Präsidentschaft von Gilles Tschudi kam jedoch zur richtigen Zeit und war wichtig für das SSFV. Nach einer Zeit der Neuorientierung gab Gilles Tschudi dem Verband auch nach aussen ein Gesicht. Seine Bekanntheit öffnete dem SSFV viele Türen. Er engagierte sich nicht nur immer wieder intensiv für die Belange der SchauspielerInnen, sondern stellte sich mehrfach auch in den Dienst der gesamten Kulturbranche, z.b. für Aktionen rund um das Kulturförderungsgesetz oder zuletzt im Comité 12a, beim Kampf um die Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (s. auch Seite 8). In der Filmbranche galt sein besonderes Engagement der Eidgenössischen Filmkommission und der Schweizer Filmakademie, wo er stets auch die Interessen des SSFV vehement vertrat. Das SSFV hat unter der Leitung von Gilles Tschudi einiges erreicht und wir möchten ihm an dieser Stelle für sein Engagement herzlich danken. Wir sind froh über Gilles Tschudi s Angebot, dem Verband weiterhin für einzelne Projekte zur Verfügung zu stehen. An der kommenden Generalversammlung wird also ein neues Präsidium gewählt werden müssen. Die Delegierten schlagen dafür eine Kandidatin vor Mirjam Krakenberger, Editorin und Dozentin im Studienbereich Video an der Hochschule Luzern. Mirjam Krakenberger war viele Jahre im Vorstand des SSFV und vertrat bis dieses Jahr insbesondere die filmschaffenden Miturheber im Vorstand von Suissimage. Berufsbilder Die Arbeit an den Berufsbildern ist noch nicht abgeschlossen. Sie nahm viel mehr Zeit in Anspruch, als wir je erwartet hatten. Andererseits erachten wir es mehr als sinnvoll, dass die Diskussionen in den Berufsgruppen ernsthaft geführt werden. Inzwischen liegen jedoch die meisten Berufsbilder auf deutsch vor und werden zur Zeit auf französisch übersetzt. Da es in der Schweiz eben mindestens zwei Realitäten gibt auch in der Filmproduktion werden die Diskussionen über die Berufsbilder in der Westschweiz danach wohl erst beginnen. Richtlohnliste Eine durch die Delegiertenversammlung eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Richtlohnliste auseinandergesetzt. Die alte Richtlohnliste stammt aus der Zeit des Cinéma copain, die einzelnen Ansätze sind mehr oder weniger zufällig einfach gewachsen. Die Produzenten argumentieren seit Jahren mit einer nicht zu verändernden Gesamtlohnsumme dieser Richtlöhne, was mit der Realität wenig zu tun hat. Die Arbeitsgruppe hat verschiedene Lohnsysteme diskutiert und dabei den internationalen, insbesondere den europäischen Vergleich mitberücksichtigt. Entstanden ist der Vorschlag für ein ganz neues System. Die Grundidee ist, verschiedene Lohnstufen zu schaffen, und die verschiedenen Berufskategorien diesen Lohnstufen zuzuteilen. Über die Einstufung fanden bereits Diskussionen mit den meisten Berufsgruppen statt. In einem ersten Schritt wurde über mögliche Stufen diskutiert und wie die Berufskategorien hierarchisch diesen Stufen zugeteilt werden sollten.

4 4 Jahresbericht Geschäftsstelle ssfv info 11 Nach der Auswertung der verschiedenen Gespräche stellte die Arbeitsgruppe am Delegiertenwochenende einen ersten Entwurf einer möglichen Einstufung vor. Dieser hält auch dem internationalen Vergleich stand. Der Vorschlag soll zunächst wieder in den Berufsgruppen diskutiert werden. Bevor ein neues Lohnsystem mit den Produzenten oder in der Paritätischen Kommission diskutiert werden könnte, muss eine sorgfältige interne Auseinandersetzung innerhalb des SSFV stattfinden. Erst wenn sich der Verband absolut einig ist, könnten wir ein neues System auch nach aussen vertreten. Paritätische Kommission Als eines der Hauptziele für 2011 haben die Delegierten die Wiederaufnahme der Gespräche in der Paritätischen Kommission deklariert. Zum einen muss der neue Produzentenverband, die IG, mit eingebunden werden, zum anderen sollte die Lohn-Situation endlich geklärt werden. Noch immer akzeptieren viele Produzenten die der Teuerung angepasste Lohnliste des SSFV nicht und rechnen mit der alten Liste aus dem 2008! Die SSFV-Liste hat sich seit 2009 nicht verändert, da es im 2009 erstmals eine Minus-Teuerung gab, welche sich mit der Teuerung 2010 wieder ausglich. Verträge Auch dieses Jahr möchten wir alle Mitglieder daran erinnern, weiterhin ihre Verträge ans Sekretariat zu schicken! Vereinbarung SRG mit der AV-Industrie Aufgrund der Konvergenz (Zusammenführung von Radio und Fernsehen in allen Landesteilen) war die SRG intern absorbiert, sodass im April 2010 nur eine Sitzung stattfand, anstatt wie in der Vereinbarung vorgesehen zwei. Die nächste Sitzung fand dann am 24. März 2011 statt. Die Situation hat sich für die AV-Industrie nicht verbessert. Es werden eher weniger Aufträge an die freie Filmbranche vergeben. Hingegen haben die Freischaffenden immer grössere Chancen, da die SRG immer weniger Festanstellungen vergibt. Die SRG wird in den nächsten Monaten ein neues Internet-Portal installieren, in welches sich die Freischaffenden eintragen können. Aufträge an die Freischaffenden sollen dann hauptsächlich über dieses neue Portal vergeben werden. Dieses wird sehr ausführliche Informationen aufnehmen können, z.b. auch zeitliche Verfügbarkeit, Ferienabwesenheiten etc. Es sollen auch offene Stellen für Freischaffende kommuniziert werden. Obwohl dieses Portal den Freischaffenden neue Möglichkeiten schafft, ist die Politik der SRG, welche leider bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten weltweit im Trend liegt, grundsätzlich zu hinterfragen. Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten gelten immer noch als gute Arbeitgeber, verfügen sie doch alle über sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge (GAV). Nur werden immer weniger Mitarbeitende unter dem jeweiligen GAV angestellt, sondern immer mehr Freischaffende projektbezogen beschäftigt. Mit diesen sind die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten nicht bereit irgendwelche Vereinbarungen zu treffen. Auch die SRG hat uns signalisiert, dass sie nicht interessiert daran ist, z.b. über Mindestgagen zu sprechen. Das SSFV ist in erster Linie jedoch daran interessiert den Freischaffenden bei der SRG die soziale Sicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen wir in diesem Jahr unbedingt unser Projekt «Technikerkasse» vorwärtstreiben. Die Abrechnung der Freischaffenden über eine Technikerkasse würde gewährleisten, dass diesen zumindest die Sozialleistungen korrekt bezahlt und einheitlich gehandhabt werden. Das von der SRG im 2010 versprochene Treffen zu diesem Thema soll jetzt im 2011 nachgeholt werden. Ein ewiges und endloses Thema bei den Sitzungen ist natürlich jeweils das tpc, welches inzwischen umbenannt wurde von Television Production Center in Technology and Production Center. Obwohl SRF (neu: Schweizer Radio und Fernsehen) offiziell immer wieder kommuniziert, dass die Kapazitäten des tpc nicht mehr ausgebaut würden, es seien sogar Leute entlassen worden, kann man ab und zu aus der Presse entnehmen, dass das tpc neue Märkte erschliessen will. Die Vereinbarung mit der SRG sieht jedoch vor, dass sich das tpc und die audiovisuelle Industrie nicht konkurrenzieren sollen. Für die SRG muss es jedoch möglich sein, dass z.b. im tpc eine neue Technologie ausprobiert werden kann, damit SRF keine Entwicklung verschläft. An der letzten Sitzung wurde nun eine Arbeitsgruppe mit dem tpc gegründet, welche verschiedene Detailfragen klären soll. Das tpc wird sich immer aktiv an der technologischen Entwicklung beteiligen. Neue Märkte mit diesen Technologien sollen jedoch in Absprache mit der AV-Industrie erschlossen werden. Dies könnte ein möglicher Lösungsweg sein. Die Vereinbarung läuft Ende 2011 aus und die Neuverhandlungen werden im Juni 2011 beginnen. Neben der Vereinbarung mit der AV-Industrie muss im 2011 auch der Pacte de l Audiovisuel neu verhandelt werden. In diese Verhandlungen ist das SSFV nicht involviert. Kulturbotschaft Nach dem Kulturförderungsgesetz stand im 2010 die Kulturbotschaft auf der Agenda der Kulturverbände. Nach der Genehmigung des Gesetzes durch das Parlament war es Aufgabe des Bundesamtes für Kultur (BAK), eine Botschaft zu verfassen, in der die Ziele der einzelnen Sparten formuliert und der dazugehörige Rahmenkredit für die Jahre festgelegt wird. Den Film-Teil hatte noch Nicolas Bideau verfasst und es gab einen Aufschrei unter den Produzenten und Regisseuren, als darin von einem «neuen Expertisenmodell» die Rede war, welches sie gleichsetzten mit dem von Nicolas Bideau seinerzeit vorgeschlagenen Expertenmodell. Vermutlich war die Ähnlichkeit der Ausdrücke wirklich nicht unbeabsichtigt Es ist jedoch noch völlig unklar, welchen Stellenwert der Inhalt der Kulturbotschaft einnehmen wird. Für den Bereich Film werden wohl weiterhin die Filmförderungskonzepte relevant sein. Wichtig in der Kulturbotschaft ist der Rahmenkredit, der jeweils für vier Jahre festgelegt wird.

5 Jahresbericht Geschäftsstelle 5 Die Kulturbotschaft wurde den Verbänden zur Vernehmlassung geschickt. Die Stellungnahmen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Aussagen zum Kreditrahmen, werden in der Botschaft doch wichtige neue Ziele der Bundeskulturförderung formuliert, jedoch keine wesentlichen finanziellen Anpassungen vorgenommen. Im Bereich Film ist es z.b. die Digitalisierung der Kinos, für die keine zusätzlichen finanziellen Beiträge vorgesehen wurden. Das BAK hat die Kulturbotschaft aufgrund der Stellungnahmen geringfügig verbessert, etwa für die Digitalisierung der Kinos wurde der Filmkredit aufgestockt, wenn auch nur geringfügig. Die Kulturbotschaft wird vermutlich erst im Herbst im Parlament behandelt, sie sollte gleichzeitig mit dem Kulturförderungsgesetz per in Kraft treten. Filmpolitik Am letztjährigen Festival Visions du Réel eskalierte die angespannte Situation in der Filmbranche. Auslöser war der Diskussionsvorschlag der Sektion Film für ein Expertenmodell nach dem Vorbild der dänischen «commissioner» zu Handen der neuen Filmförderungskonzepte. Insbesondere die Vertreter der Verbände SFP, GARP und ARF/FDS wollten den Vorschlag nicht diskutieren und blockierten die Gespräche in der Branchen-Arbeitsgruppe, welche von der Eidgenössischen Filmkommission (EFiK) zur Ausarbeitung der neuen Filmförderungskonzepte eingesetzt wurde. 7. Mai 2010: Nicolas Bideau gibt seinen Rücktritt bekannt und teilt mit, dass er die Leitung der Bundesagentur Präsenz Schweiz im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) übernimmt und die Sektion Film im Bundesamt für Kultur (BAK) per Ende 2010 verlässt. 3. Juni 2010: Im BAK findet eine Informationsveranstaltung statt, an der Direktor Jean-Frédéric Jauslin über das weitere Vorgehen betreffend der Arbeit an den Filmförderungskonzepten informieren wollte. Ein Teil der Branche war der Ansicht, dass die Gespräche abgebrochen und die EFiK-Arbeitsgruppe aufgelöst werden sollte. Kurz vor der Veranstaltung wurde an einer Telefonkonferenz mit allen Verbänden (inkl. IG und SSFV!) versucht, eine konsensorientierte Stimmung zu schaffen. Dies gelang jedoch nicht und es kam erneut zur Eskalation. 25. Juni 2010: Bei der nächsten Sitzung einer erweiterten EFiK-Arbeitsgruppe wird deren Auflösung beschlossen. Die Verbände sollten bis Ende 2010 ihre Vorschläge für die neuen Filmförderungskonzepte schriftlich eingeben. Die Verbände SFP, GARP und ARF/FDS beschliessen eine enge Zusammenarbeit und weisen bei jeder folgenden Branchensitzung daraufhin, dass sie die überwältigende Mehrheit der Branche vertreten. 9. Juli 2010: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ernennt einen Fazilitator für die Schweizer Filmbranche und zwar Marc Wehrlin (den Vorgänger von Nicolas Bideau). Am Festival in Locarno trifft sich Bundesrat Didier Burkhalter mit der EFiK und einer Delegation von Cinésuisse. Unter anderem versichert er der Branche, dass er eine Auslagerung der Filmförderung z.b. in ein Filminstitut prüfen werde. 18. August 2010: Fazilitation 1 - Marc Wehrlin beginnt seine Arbeit und erarbeitet mit den Branchenvertreter- Innen einen Lösungsvorschlag für Alltagsregeln 2011, welcher Ende Jahr von allen Verbänden unterzeichnet wird. 31. Januar 2011: Fazilitation 2 - Marc Wehrlin beginnt mit den Gesprächen über die neuen Filmförderungskonzepte mit den BranchenvertreterInnen, welche bis Ende April abgeschlossen sein sollen. 4. Februar 2011: Das BAK gibt bekannt, dass Ivo Kummer, der langjährige Direktor der Solothurner Filmtage, ab 1. August 2011 die Leitung der Sektion Film übernehmen wird. Filmförderungskonzepte Für das SSFV nimmt Daniel Gibel an den Fazilitations- Gesprächen teil. Nach einer Auslegeordnung der von den verschiedenen Verbänden eingereichten Visionen für die neuen Filmförderungskonzepte, können heute folgende Aussagen gemacht werden: Bei Succès Cinéma sieht es gut aus, dass die Verbände sich auf Kompromisse einigen könnten. Dafür gehen die Ansichten der Verbände diametral auseinander bei der Begutachtung und bei den Kontrollmechanismen, die während eines Produktionsprozesses funktionieren sollten. Das SSFV wird im weiteren Prozessverlauf als einziger Verband Stellung nehmen zu Themen, die in den letzten zwei Jahren nie besprochen wurden darunter z.b. Aus- und Weiterbildung. Eidgenössische Filmkommission (EFiK): Die EFiK setzte im August 2010 eine Arbeitsgruppe ein, welche ein Punktesystem zur Ermittlung der Schweizer Nationalität bei Koproduktionen erarbeiten sollte. Bis anhin muss die Sektion Film in einem aufwendigen Verfahren die Ausgaben der Koproduktionspartner prüfen. Ein Punktesystem soll das Prozedere in Zukunft vereinfachen. Dabei wird die künstlerische und technische Beteiligung (Techniker, Schauspielerinnen und filmtechnische Betriebe) mit Punkten bewertet. In der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Marcel Hoehn (GARP) waren ausserdem die EFiK- Mitglieder Karin Koch (SFP), Thierry Spycher (IG), Philippe Probst (FTB), Gilles Tschudi (SSFV) und Micha Schiwow (Swissfilms) vertreten. Was die Arbeitsgruppe in kurzer Zeit zu erledigen hoffte, entpuppte sich jedoch als zähe Verhandlungen, bei denen vor allem wir und die filmtechnischen Betriebe (FTB) darum kämpfen mussten, nichts zu verlieren. Nach fünf Arbeitsgruppensitzungen liegt nun ein hart errungener Kompromiss vor.

6 6 Jahresbericht Geschäftsstelle ssfv info 11 Monté Verità Auf Initiative der SRG SSR idée suisse wurde im Sommer 2009 der Strategieprozess Monte Verità gestartet, um zusammen mit rund fünfzig VertreterInnen aus verschiedenen Bereichen der Schweizer Audiovisionsbranche der Frage nachzugehen: Was müssen wir gemeinsam tun, um dem Schweizer Film eine erfolgreiche Zukunft zu geben? In den darauffolgenden zwölf Monaten wurden während zwei mehrtägigen Workshops und in vertiefenden Arbeitsgruppen eine Vielzahl von konkreten Handlungsempfehlungen erarbeitet, die dem Schweizer Film zu grösserem nationalen und internationalen Erfolg verhelfen sollen. Im Dezember 2010 wurde den Verbänden der Abschlussbericht der SRG SSR idée suisse zugestellt. Damit die Handlungsempfehlungen Monte Verità nicht folgenlos (und somit erfolglos) bleiben, werden aus diesen Vorschlägen von VertreterInnen der EFiK (Monika Weber), der SRG SSR idée suisse (Urs Fitze), von Cinésuisse (Sven Wälti) und vom Bundesamt für Kultur (Laurent Steiert) in regelmässigen Treffen weiterführende Massnahmen und Umsetzungsvorschläge abgeleitet und mit der Audiovisionsbranche koordiniert. Das SSFV wurde zu diesem Strategieprozess nicht eingeladen. Gemäss Nachfrage bei der SRG SSR idée suisse konnten nur diejenigen Verbände berücksichtigt werden, welche an den Verhandlungen um den Pacte de l Audiovisuel beteiligt sind. Cinésuisse Der Dachverband der Schweizer Filmbranche beschäftigte sich unter anderem intensiv mit der Auslagerung der Filmförderung in ein Filminstitut. Bundesrat Didier Burkhalter forderte die Branche über den Dachverband auf, so bald wie möglich konkrete Vorschläge vorzulegen. Dabei soll nicht nur eines, sondern mehrere Modelle skizziert werden. Das EDI wird seinerseits die Machbarkeit einer Auslagerung prüfen. Ein ausführliches Dokument einer Cinésuisse-Arbeitsgruppe wurde den Mitgliedern an der letzten Versammlung vom 22. März 2011 vorgelegt und grundsätzlich genehmigt. Die Auslagerung ist das einzige Thema, bei dem unter allen Verbänden Konsens herrscht. Das Dossier kann nach der nächsten Mitgliederversammlung vom 3. Mai an Bundesrat Didier Burkhalter weitergeleitet werden. Ciné-Bulletin Die Chefredaktorin, Françoise Deriaz, zieht sich im April 2011 nach mehr als 12 Jahren aus der Redaktion in den verdienten Ruhestand zurück. An den 46. Solothurner Filmtagen wurde sie mit dem Anerkennungspreis der Gemeinden im Wasseramt für ihre über 20-jährigen Verdienste im Schweizer Film geehrt. Zürich für den Film Ausserordentlich viele Mitglieder nahmen in diesem Jahr an der Generalversammlung des Vereins Zürich für den Film (ZfdF) vom 22. März 2011 teil. Grund dafür war wohl die Ersatzwahl eines Stiftungsratsmitgliedes für die Zürcher Filmstiftung. Eine Findungskommission schlug als Ersatz für den ausscheidenden PC Fueter zwei KandidatInnen vor: Anne-Catherine Lang (Bernard Lang AG) und Samir (Dschoint Ventschr Filmproduktion AG). Gewählt wurde Anne-Catherine Lang mit 52 von 88 Stimmen. In den Vorstand wurde ein weiteres SSFV-Mitglied gewählt Christian Samuel Weber (Schauspieler) Familienzulagen im Kanton Zürich Erfolg: Ende 2008 beantragte das Sekretariat bei der SVA Zürich, zu prüfen, ob eine Direktzahlung der Familienzulagen an die Freischaffenden möglich gemacht werden könne. Das Prozedere bei häufig wechselnden Arbeitgebern war jeweils sehr aufwendig und einige Arbeitgeber drängten in der Folge die MitarbeiterInnen sanft aber deutlich dazu, auf ihre Familienzulagen zu verzichten. Für den Antrag hatten wir ein ausführliches Dossier eines Filmtechnikers mit vier Kindern zusammengestellt! Nachdem die SVA Zürich den Antrag zunächst mit Verständnis jedoch skeptisch entgegennahm, erhielten wir am 4. Januar 2011 folgende Mitteilung: In Zukunft können freischaffende Mitarbeitende bei häufigem Arbeitgeberwechsel eine Direktauszahlung der Familienzulagen über die zuständige Familienausgleichskasse beantragen (s. auch Seite 22). Berufsgruppe Schauspiel An der letzten Berufsgruppenversammlung wurde eine Arbeitsgruppe mit sehr motivierten Mitgliedern gegründet, die sich um die Konditionen der SchauspielerInnen bei Werbefilmproduktionen kümmern wird. Diese Gruppe hat sich bereits zweimal getroffen und ich bin sicher, dass an der nächsten Versammlung bereits Resultate vorgelegt werden können. Das Projekt Standardvertrag für Filmproduktionen ist eines der Projekte, die im 2010 leider liegengeblieben sind. Wir hoffen, dass wir im 2011 damit mindestens einen Schritt weiterkommen werden. Dafür wird mit weiteren Verbänden zur Zeit eine gemeinsame Schauspieler-Website in der deutschen Schweiz diskutiert und die Schauspieler haben eine Stammtischrunde initiiert, welche an den Solothurner Filmtagen das erste Mal stattfand. Der nächste Termin ist der Montag, 11. April 2011, ab 19 Uhr in der Bar «Zum Guten Glück» in Zürich. Die Nachfolge in der Redaktion des Ciné-Bulletin treten Nina Scheu (für die deutsche Schweiz) und Emmanuel Cuénod (für die Westschweiz) an.

7 Revision AVIG und AVIV 7 und das Beste wie immer zum Schluss Wie immer möchte ich an dieser Stelle den Mitgliedern herzlich für die nötigen Informationen im Rahmen der Drehbesuche und vielen anderen Begegnungen danken, ohne die meine Arbeit und mein Einsatz viel schwieriger wären. Dieses Jahr möchte ich im speziellen Fabienne Helfer danken, die während meiner Abwesenheit im Herbst meine Stellvertretung im Sekretariat übernommen hat. Sie hat das Tagesgeschäft souverän gemeistert und ausserdem im Sekretariat und der elektronischen Infrastruktur einige strukturelle Verbesserungen an die Hand genommen. Bei meiner Rückkehr konnte ich so mit wenig Altlasten einen Neuanfang starten. Natürlich gebührt mein Dank auch dem Vorstand, der während meiner Abwesenheit ebenfalls dafür gesorgt hat, dass das Schiff nicht ins Schwanken geriet. Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV); von Karin Vollrath AVIG Im Frühling 2010 wurde die Revisionsvorlage des AVIG vom Parlament verabschiedet. Es ging ausschliesslich darum, ein riesiges Loch in der Kasse zu stopfen. Deshalb sieht die Vorlage nicht nur eine Beitragserhöhung von 0.2 % vor (aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer), sondern enthält auch einen massiven Leistungsabbau, insbesondere für die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen. Die Beitragszeit als Voraussetzung für den Bezug von 400 Taggeldern wurde von 12 auf 18 Monate erhöht. Bei einer Beitragszeit von 12 Monaten werden nur noch 260 Taggelder zugesprochen. Bereits im Februar 2010 beschloss der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) das Referendum. Nur mit diesem letzten Mittel konnte die Revision noch gestoppt werden. Auch sämtliche Kulturverbände riefen ihre Mitglieder dazu auf, das Referendum zu unterstützen. In nur drei Monaten haben 140'514 StimmbürgerInnen unterschrieben (50'000 wären nötig gewesen). Widerstand gegen die Vorlage hatten inzwischen auch Städte und Gemeinden angemeldet, auf welche die bei der AVIG-Revision eingesparten Kosten einfach überwälzt worden wären. Der Abstimmungstermin für die AVIG-Revisionsvorlage wurde auf den 26. September 2010 festgelegt, der ein schwarzer Tag für alle Gewerkschaften werden sollte. Das Abstimmungsergebnis war ein typisch schweizerisches: In der Westschweiz wurde die Revision abgelehnt, in der deutschen Schweiz jedoch angenommen, mit einem Gesamtergebnis von 53.4 % der Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 35.5 %. Das Gesetz wird am 1. April 2011 in Kraft treten. Die Beitragserhöhung trat bereits am 1. Januar 2011 in Kraft. AVIV Bereits am 1. Oktober 2010 wurde das Vernehmlassungsverfahren für die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) eröffnet mit einer Frist bis zum 8. Januar Verordnungen müssen nicht im Parlament behandelt werden, darüber entscheidet der Bundesrat. Wir erinnern uns: Bei der AVIV-Revision im 2003 wurden folgende Sonderregelungen für die Kulturschaffenden festgelegt: Artikel 8 AVIV: Als Berufe, in denen häufig wechselnde oder befristete Anstellungen üblich sind, gelten insbesondere: Musiker; Schauspieler; Artist; künstlerischer Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen oder Film; Filmtechniker; Journalist. Artikel 12a AVIV: Versicherten in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (Art 8) wird die nach Artikel 13 Absatz 1 AVIG ermittelte Beitragszeit für die ersten 30 Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt. Bei einer Beitragszeit von 18 Monaten greift der Artikel 12a AVIV nicht mehr. Bereits im 2009 haben die Kulturverbände Gespräche mit dem SECO über eine Anpassung des Artikels 12a geführt. Diese wurde zu diesem Zeitpunkt kategorisch abgelehnt. Dafür wurde eine Verbesserung bei der Berechnung des versicherten Verdienstes in Aussicht gestellt, welche aufgrund eines Gerichtsentscheides vorgenommen werden musste. Die Verbände einigten sich darauf, sich bei ihrer Stellungnahme auf die Anpassung des Artikels 12a zu konzentrieren. Die gemeinsame Forderung lautete: Artikel 12a AVIV: Versicherten in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (Art 8) wird die nach Artikel 13 Absatz 1 AVIG ermittelte Beitragszeit für die ersten 90 Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt. Während des Vernehmlassungsverfahrens ist es den Kulturverbänden gelungen, weitere Kreise dazu zu bewegen, die Anpassung des Artikels 12a in ihre Stellungnahme aufzunehmen, so z.b. den SGB, die SP, die Grünen etc. Im Oktober wurde auf Initiative von Jean-Michel Cruchet (Forum Romand pour le cinéma) und Jaboc Berger (Regisseur) in der Westschweiz das «Comité 12a» gegründet. Dieses beschäftigte sich ausschliesslich mit der Lobbyarbeit rund um die Anpassung des Artikels 12a AVIV. Das Comité organisierte eine Aktion in der Wandelhalle im Bundeshaus, ein Treffen mit Bundesrat Didier Burkhalter in Solothurn etc. Gleichzeitig führte Jean-Michel Cruchet intensive Gespräche mit dem SECO.

8 8 Revision AVIG und AVIV ssfv info 11 Erfolg: Am 11. März 2011 entscheidet der Bundesrat im Rahmen der revidierten Verordnung zur Arbeitslosenversicherung (AVIV), eine Verdoppelung der Arbeitszeit bei befristeten Arbeitsverträgen in den künstlerischen Berufen bis zu 60 Tagen. Damit wurde zwar nicht die Maximalforderung der Kulturverbände erreicht. Die Anpassung auf 60 Tage, wird jedoch verhindern, dass ein grosser Teil der Theater-, Tanz, Musik- und Filmschaffenden aus ihren Berufen gedrängt werden. Diesen grossen Erfolg haben wir ohne Zweifel der Westschweiz zu verdanken. Ohne das enorme Engagement des Comité 12a hätte dieses Resultat nicht erreicht werden können. Vom SSFV haben sich im ganzen Revisionsprozess des AVIG und AVIV insbesondere zwei Mitglieder des Vorstandes immer wieder ausserordentlich engagiert bei Gesprächen mit dem SECO oder Aktionen des Comité 12a - Gilles Tschudi und Daniel Gibel. Auch die Arbeitslosenversicherungsverordnung soll per 1. April 2011 in Kraft treten. Zur Zeit gibt es jedoch noch verwirrende Informationen aus dem SECO. Das AVIG soll nämlich retrospektiv die AVIV jedoch prospektiv in Kraft treten. Das bedeutet beim AVIG, dass z.b. bei laufenden Rahmenfristen ab 1. April 2011 nachträglich retrospektiv die Beitragszeit von 18 Monaten angewendet und der Anspruch an Taggeldern angepasst würde. Bei der AVIV bedeutet es, dass bei neuen Rahmenfristen ab dem 1. April 2011 die Verdoppelung der ersten 60 Tage noch nicht angewendet würde, da ja für die Berechnung der Beitragszeit die letzten 24 Monate relevant sind. Dazu werden in den nächsten Wochen noch Gespräche mit dem SECO stattfinden müssen. Sobald klar ist, was jetzt ab wann gilt und Weisungen an die Arbeitslosenkassen herausgegeben werden, werden wir die wichtigsten Änderungen in einem Merkblatt zusammenfassen und an die Mitglieder verschicken. Comité 12a, von Daniel Gibel Zur Erinnerung: Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde am 26. September vom Stimmvolk genehmigt. Der Bundesrat entschied am 1. Oktober 2010, das neue Gesetz am 1. April 2011 in Kraft zu setzen und eröffnete das Vernehmlassungsverfahren für die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) mit einer Frist bis zum 8. Januar In der Zeit des Vernehmlassungsverfahrens zur AVIV, im Dezember 2010, gründete sich auf Initiative des Filmschaffenden Jacob Berger und Jean-Michel Cruchet (Forum Romand pour le cinéma) das Comité 12a (Aktionskomitée für die Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung). Diese Gruppe erhielt schnell die Unterstützung der meisten Organisationen, welche professionnelle Bühnen- und andere Künstler in der Schweiz vertreten. Das Ziel des Comité 12a war es, die Verdoppelung der ersten 90 Kalendertage (und nicht wie vorher 30) eines befristeten Arbeitsverhältnisses der Freischaffenden im Bereich Theater und Audiovision zu erreichen (Art. 12a AVIV). Zur Erinnerung: Diese Forderung war allen Beteiligten bestens bekannt, denn sie wurde bereits im 2009 von Action Intermittents im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum AVIG formuliert. Da der Bundesrat allein die Verordnungen so auch die AVIV verfügen kann, konzentrierten sich die Aktionen des Comité 12a darauf, mit dem Bundesrat in Kontakt zu treten und ihn in seiner Entscheidung zu beeinflussen. Auf der anderen Seite führte Jean-Michel Cruchet im SECO eine Erhebung durch, welche erstens eine Einschätzung der Kosten aufgrund der aktuellen Anwendung des Artikels 12a und zweitens eine Projektion der Kosten im Falle einer Verdoppelung der ersten 90 Tage liefern sollte. Dies um objektiv darzulegen, dass die Kosten für die Anwendung des Artikels 12a geringfügig sind in Bezug auf die vermiedenen Kosten bei der Sozialhilfe. Diese Aktionen wurden ergänzt durch eine intensive Medienarbeit in der Westschweizer Presse und durch zahlreiche öffentliche Aktionen in Zusammenarbeit mit den Verbänden in der Deutschschweiz. Endlich am 1. März 2011, dank eines Vorstosses einiger Nationalräte, wurde Jean-Michel Cruchet von Serge Gaillard, dem Chef des SECO, empfangen und am 8. März kündigte der Bundesrat an, dass eine Verdoppelung der ersten 60 Tage akzeptiert werde. Das Comité 12a begrüsst diesen auf Bundesebene errungenen Sieg nach drei Monaten intensiver Mobilisation, macht aber darauf aufmerksam, dass diese Massnahme nicht genügt um allen Feischaffenden eine Abdeckung durch die Arbeitslosenversicherung zu verschaffen, und fordert deshalb die kantonalen und regionalen Behörden auf, das Anliegen der Kulturschaffenden weiterzuverfolgen.

9 Jahresbericht Action Intermittents 9 Jahresbericht Action Intermittents (AI), Vorstand, von Daniel Gibel Angesichts der verheerenden Auswirkungen des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG), welches am 1. April 2011 retrospektiv - in Kraft treten wird (*1), beschloss der Vorstand von Action Intermittents im Verlaufe 2010 das Reglement des Genfer «Fonds des Intermittents» anzupassen. Neu erhalten die Freischaffenden bereits Zugang zum Unterstützungsfonds ab dem 3. Beitragsmonat (vorher ab dem 6. Beitragsmonat), in der Hoffnung, dass sie damit die geforderten 18 Monate Beitragszeit für den Erhalt von 400 Taggeldern in einer Rahmenfrist von zwei Jahren erreichen können. Auszug aus dem Genfer «Fonds des Intermittents», Artikel 1: Für den Anspruch auf einen Beitrag muss der Arbeitnehmer folgende Bedingungen erfüllen: a. Der Arbeitnehmer ist als Freischaffender im Bereich Theater oder Audiovision tätig (künstlerische, technische oder administrative Funktion) und hat seinen Wohnsitz im Kanton Genf. b. Er kann in der aktuellen Rahmenfrist für Arbeitslosenentschädigung, Vertragsverhältnisse in den Bereichen Theater und Audiovision von mindestens drei Kalendermonaten nachweisen. c. Er erreicht die Beitragszeit von 18 Monaten im Sinne des AVIG nicht. d. Oder er erreicht die 18 Beitragsmonate in der aktuellen noch laufenden Rahmenfrist, aber sämtliche Taggelder wurden bereits ausbezahlt, aufgrund der retrospektiven Anwendung des AVIG ab 1. April Da eine Erweiterung der Dienstleistung eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Fonds notwendig machte, leistete Action Intermittents bei den Behörden von Stadt und Kanton Genf wichtige politische Lobbyarbeit, um eine Erhöhung der Beiträge für den Fonds zu erreichen. Mit Erfolg, denn im Dezember 2010 stimmten Stadt und Kanton Genf einer Erhöhung der Mittel um je CHF 150'000.- zu. Dies erlaubt das Budget des Fonds für 2011 von CHF 300'000.- auf CHF 600'000.- zu erhöhen. Das neue Reglement wurde für eine Übergangsfrist genehmigt. Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. April 2011, soll im Mai 2011 die Situation neu eingeschätzt werden. Der Vorstand von AI war sich bewusst, dass er im 2010 die Sichtbarkeit und die Legitimität des Verbandes stärken musste, um die Freischaffenden weiterhin unterstützen zu können. Deswegen unternahm er eine intensive Kampagne mit dem Ziel neue Mitglieder zu werben. Ende 2010 ist die Mitgliederzahl von etwa 20 auf 160 gestiegen. AI hat dieses Jahr eine neue Website aufgeschaltet (*1) AVIG: Freischaffende welche in ihrer Rahmenfrist 12 Beitragsmonate erreichen, erhalten nur noch 260 Taggelder und nicht mehr 400. Um wie vorher 400 Taggelder zu erhalten, müssen in der aktuellen Rahmenfrist 18 Beitragsmonate nachgewiesen werden. Jahresbericht Vorsorgestiftung Film & Audiovision (vfa) - Stiftungsrat und Ausschuss, von Pia Gianinazzi Rückblick: Auf das Inkrafttreten des Obligatoriums in der beruflichen Vorsorge im Jahre 1985 hat die Filmbranche ihre eigene Pensionskasse errichtet, die insbesondere auf die Bedürfnisse der Freischaffenden und ihrer Arbeitgeber zugeschnitten ist. Zurzeit sind folgende neun Verbände Stifter der vfa: ARF/FDS, FTB/ASITIS, GARP, GSFA/STFG, SFA, SFP, SFV/ASDF, SSFV und VPS/ASP. Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt, das heisst, dass die gleiche Anzahl von Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerverbände darin Einsitz hat. Die Wahl der Stiftungsräte obliegt den jeweiligen Verbänden. Die Amtszeit dauert drei Jahre, eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich, damit eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist. Für die Amtsperiode 2010/2013 wurden drei neue Stiftungsräte ernannt, die übrigen wurden bestätigt. Die zwölf Sitze sind wie folgt verteilt: Zwei Sitze SFP, zwei Sitze SFA, ein Sitz GARP, ein Sitz GSFA/STFG (Arbeitgebervertreter); ein Sitz ARF/FDS, ein Sitz Institutionen, drei Sitze SSFV, ein Sitz VPS (Arbeitnehmervertreter). Als oberstes Organ der vfa trifft der Stiftungsrat die wichtigsten Entscheidungen (Genehmigung der Jahresrechnung, Festlegung des Zinssatzes, Beitragsordnung, Vorsorgereglemente usw.) und beaufsichtigt die Durchführung der Vorsorge. In der Regel kommt er zweimal jährlich zusammen. Zudem besuchen die Stiftungsräte regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen. Präsidium und Vizepräsidium wechseln alle drei Jahre zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Präsident des Stiftungsrates ist zurzeit Thomas Tribolet, SFP, Vizepräsidentin ist Pia Gianinazzi, SSFV. Das Stiftungssekretariat wird durch das SSFV besorgt und die Durchführungsstelle ist bei der AXA Winterthur angesiedelt, bei der die vfa voll versichert ist. Das Sekretariat des SSFV ist auch die wichtigste Anlaufstelle für Fragen rund um

10 10 Jahresbericht vfa ssfv info 11 die berufliche Vorsorge und wird sowohl durch die freischaffenden Versicherten als auch durch Produktionsfirmen und andere Arbeitgeber rege beansprucht. Die Führung der Tagesgeschäfte ist an einen Stiftungsratsausschuss delegiert, dem der Präsident, die Vizepräsidentin und die Stiftungssekretärin angehören. Der Ausschuss tagt mindestens alle zwei Monate mit der Leiterin der Durchführungsstelle und dem Vorsorgeberater der AXA Winterthur. Die Mitglieder des Stiftungsrates erhalten die Protokolle der Sitzungen des Ausschusses zur Orientierung. Bei der vfa waren Ende 2010 rund 1'600 Personen aktiv versichert und 122 Arbeitgeber waren ihr angeschlossen. Das Verhältnis der Festangestellten zu den Freischaffenden war rund 1:5. Die Anzahl Rentenbezüger hat 2010 leicht zugenommen; insgesamt werden 40 Alters-, Invaliden-, Ehegatten- oder Kinderrenten ausgerichtet. Die vfa verwaltete 2010 Vorsorgegelder in der Höhe von rund 60 Millionen Franken. War der Ausschuss während 2009 noch durch die Bewältigung der «Affäre Sennentuntschi» und weiterer Beitragsausstände absorbiert, konnten 2010 einige Projekte an die Hand genommen werden, welche die künftige Ausrichtung der vfa betreffen. So wurde ein neuer Vorsorgeplan für Festangestellte erarbeitet, der Vorsorgeplan C, bei dem der gesamte AHV-Jahreslohn versichert ist, wodurch erhöhte Leistungen finanziert werden können. Der Vorsorgeplan C liegt bezüglich der Beitragssätze zwischen dem Plan A (BVG-Minimum) und dem Plan B (erhöhter Sparanteil). Der Plan C wird seit dem 1. Januar 2011 allen angeschlossenen Arbeitgebern angeboten. Auch die Webseite der vfa ( konnte letztes Jahr aktualisiert werden. Dabei wurden neue Abrechnungsformulare für Freischaffende und für Selbständigerwerbende geschaffen, welche der vfa im Falle des Zahlungsverzugs des Arbeitgebers eine bessere Ausgangslage verschaffen. Auf der Webseite sind zahlreiche Merkblätter und Formulare erhältlich, welche die Meldung von vorsorgerelevanten Änderungen erleichtern, wie zum Beispiel die Anmeldung einer bestehenden Lebenspartnerschaft, welche Voraussetzung für die Begünstigung des Lebenspartners im Todesfall ist. Dank dem positiven Abschluss der Jahresrechnung 2009, welche im Juni 2010 vom Stiftungsrat einstimmig angenommen wurde, kann die vfa auch für das kommende Jahr eine bessere Verzinsung des Alterskapitals sowohl im obligatorischen als auch im überobligatorischen Bereich vornehmen. Der Stiftungsrat hat daher beschlossen, auch für 2011 den Zinssatz auf 2.25 % zu belassen. Seit nunmehr zwei Jahren ist die vfa massgeblich an der Lancierung und Entwicklung des «Netzwerk Vorsorge Kultur» beteiligt, dass einerseits freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit bietet, sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen und es andererseits den öffentlichen und privaten Kulturförderern ermöglicht, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für geförderte Künstlerinnen und Künstler abzurechnen. Das Projekt befindet sich noch in der dreijährigen Startphase, die von Suisseculture Sociale und den fünf Kultur-Pensionskassen finanziert wird, welche dem Netzwerk angeschlossen sind (Fondation de prévoyance Artes et Comoedia, CAST Charles Apothéloz-Stiftung, PK Buch, PK Musik und Bildung, vfa). Die erarbeitete Lösung sieht einen einheitlichen Beitragssatz von 12 % und eine zentrale Clearingstelle vor, welche Förderer und Kulturverbände berät und die Vorsorgebeiträge an die Pensionskassen weiterleitet ( Die vfa erachtet ihr Engagement beim Netzwerk als Beitrag zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden und als Gelegenheit zur Stärkung der eigenen Position als Pensionskasse der Filmschaffenden. Weil die gesetzliche berufliche Vorsorge auf dem Regelfall der Festanstellung basiert und die Freischaffenden sozialversicherungsrechtlich benachteiligt, ist es für die Filmbranche unerlässlich, über eine eigene Vorsorgelösung zu verfügen, welche den tatsächlichen Arbeitsbedingungen Rechnung trägt und den bestmöglichen Vorsorgeschutz gewährt. Durch ihre direkte Eingliederung in der Branche und breite Trägerschaft stellt die vfa ein flexibles Instrument dar, das rasch der Entwicklung angepasst werden kann. Die Pionierrolle der vfa im Bereich der Vorsorge für Kulturschaffende ist unbestritten und verpflichtet die Stifterverbände, ihren Beitrag zur kontinuierlichen Stärkung der Branchenlösung zu leisten. Das SSFV verfügt über eine starke Vertretung im Stiftungsrat und erhält dadurch die Möglichkeit, die Entwicklung der vfa massgeblich zu beeinflussen. Bei den Freischaffenden bereitet die Bestimmung des zu versichernden Jahreslohnes regelmässig Schwierigkeiten. Bei stark schwankender Beschäftigung stellt sich immer wieder heraus, dass Versicherte es versäumt haben, rechtzeitig den versicherten Lohn herabzusetzen und im Folgejahr mit der Zahlung der auf dem gemeldeten Lohn basierenden Risikobeitrag in Verzug geraten. Aus diesem Grund unternimmt die vfa insbesondere am Jahresende verstärkte Informationsanstrengungen (Mitteilung im Ciné- Bulletin, persönliches Schreiben an die Freischaffenden), damit die Versicherten über die eingegangenen Beitragszahlungen orientiert sind und den versicherten Lohn allenfalls anpassen können.

11 11 Giochi d Estate, Regie: Rolando Colla / Peacock Film Giochi d Estate, Regie: Rolando Colla / Peacock Film

12 12 Dreharbeiten Pilotfolge «Die Schweizer» / SRF Dreharbeiten Pilotfolge «Die Schweizer» / SRF ssfv info 11

13 Jahresbericht FOCAL 13 Jahresbericht FOCAL - Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision - Ausschuss Stiftungsrat, von Kathrin Plüss Die Stiftung FOCAL hat letztes Jahr ihren 20. Geburtstag gefeiert, zusammen mit unzähligen Leuten aus allen Teilen der Branche, die mit ganz vielen verschiedenen Beiträgen an diesem einzigartigen Gefüge teilnehmen, u.a. mit einem wunderbaren Fest während der Solothurner Filmtage hat der FOCAL-Stiftungsrats-Ausschuss, (zusammengesetzt aus dem Geschäftsführer Pierre Agthe, sechs Vertreterinnen der verschiedenen Branchenverbände, dem Vertreter der SRG und dem Präsidenten Thomas Geiser) sechs Sitzungen abgehalten, davon zwei mit den Verantwortlichen der verschiedenen Berufsbereiche (Produktion, Animation, Dokumentarfilmregie, Technik, Schauspiel, Verleih und Kino). Die Bereichsverantwortlichen erstellen für ihren Bereich ein Konzept von Weiterbildungsmassnahmen und legen es dem Ausschuss vor. Dieser entscheidet über das Programm und die strategische Ausrichtung der Stiftung. Detailliertere Informationen finden sich auf der Webseite Im Amtsjahr 2010 ist einiges an Neuerungen zu verzeichnen: Die Geschäftsstelle ist umgezogen. Die alten, sehr geschätzten Büroräumlichkeiten im Dachstock der Rue Maupas, im Zentrum von Lausanne, wurden wegen Renovation und anschliessendem Eigenbedarf der Vermieter gekündigt, und FOCAL zog im Frühling zusammen mit der Lausanner Vertretung von Suissimage, GSFA und anderen an die Avenue de la Rasude in der Nähe des Bahnhofs. Etwas teurer, etwas enger, etwas lärmiger, aber ok und nach sehr kurzer Zeit wieder voll operabel. Nach vielen Jahren unveränderter Zusammensetzung gibt es in diesen Wochen im Stiftungsrats-Ausschuss einige Änderungen. Alberto Chollet, der bisherige Vertreter der SRG hat mit dem Wechsel aus der Generaldirektion ins Redaktionsteam des Westschweizer Fernsehens seinem Nachfolger Urs Fitze Platz gemacht. Ivo Kummer, der bis anhin die Produzenten vertreten hat, ist auf Grund seiner Wahl als Chef der Sektion Film im BAK zurückgetreten und wird durch einen Vertreter, der in Kürze ernannt werden wird, ersetzt werden. Dazu haben wir beschlossen, mit Reto Schärli von Zodiac Pictures einen weiteren Vertreter der Produzenten - diesmal aus der jungen Garde - ins Comité zu berufen. Alle diese neuen Comité-Mitglieder werden dem Stiftungsrat an der GV am 18. März 2011 zur Wahl empfohlen. Auf der Ebene der Bereichsverantwortlichen gibt es ebenfalls Veränderungen. Ende April wird das Comité eine/n Verantwortliche/n für den Bereich Spielfilm bestimmen, welcher hoffentlich nach Denis Rabaglia und einer Denkpause diesem wichtigen Bereich neue Impulse verleihen wird. Mit Xavier Grin tritt auch der Verantwortliche des Bereiches Produktion zurück und wird ersetzt werden müssen. Die alte Zusammensetzung hat über eine lange Zeit in sehr guter Atmosphäre einiges bewirken können. Wir sind gespannt auf neuen Wind und freuen uns auf Ideen und Vorstellungen, welche die Neuen der FOCAL-Crew einbringen werden. FOCAL hat im Jahr 2010 in insgesamt 54 Veranstaltungen während 214 Tagen für total Teilnehmende Weiterbildung angeboten. 9% des Seminarbudgets gingen 2010 an die FilmtechnikerInnen, 12% an die SchauspielerInnen. FOCAL führt ein Evaluationssystem für seine Angebote (Fragebogen, Seminarbesuche durch Experten etc.). Für eine Standortbestimmung haben wir die Fragebogen der letzten 5 Jahre durch einen Spezialisten für Erwachsenenbildung untersuchen lassen und waren wirklich stolz über die extrem positiven Resultate dieser Auswertung. Es war ein tolles Gefühl der Bestätigung für die grosse Arbeit, die hinter den Seminaren und anderen Angeboten dieser virtuellen Schule, dieses Netzwerkes und Thinktanks, was FOCAL ist, steckt, und durch eine kleine, aber extrem kompetente Gruppe im Büro in Lausanne bewältigt wird. Trotz dieser guten Resultate waren wir auch 2010 gezwungen, uns weiterhin mit dem Thema Marketing zu beschäftigen. Natürlich begrüssen die allermeisten Leute der Branche die Weiterbildungsangebote von FOCAL und zeigen sich sehr interessiert, daran teilzunehmen. Trotzdem könnten die Kurse besser besucht sein. In unserer Anstrengung, die Kurse und andere Weiterbildungsangebote so zielgerichtet wie möglich zu halten, sprechen wir oft nur einen kleinen Kreis von Interessierten an, die nicht leicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammenzubringen sind. Sobald wir aber die Zielgruppe ausweiten, z.b. auch Nachwuchsleute in einen Kurs für gestandene Berufsleute integrieren müssen, verliert das Seminar an Nutzen für die Teilnehmer. Ein weiterer Stolperstein mag oft der Röschtigraben sein. Welche Zürcher fahren gern nach Lausanne oder Genf für einen Kurs, und die Westschweizer haben immer noch nicht Deutsch gelernt... etc. etc. Alle Kommunikations-Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Teilnehmer zu erreichen ohne dabei Puzzelteilchen der täglichen, nicht wahrgenommenen Mailflut zu werden ein ewiges Thema auf der Traktandenliste wird eine neue Leistungsvereinbarung für die nächsten 3-4 Jahre mit dem Bundesamt für Kultur fällig werden. Wir vertrauen darauf, dass wir mit dem neuen Chef der Sektion Film, der als langjähriges Ausschussmitglied FOCAL sehr gut kennt, ein gutes Klima der Zusammenarbeit haben werden. Die Prioritäten werden sich nicht gross ändern. FOCAL wird weiterhin um die Filmproduktion herum drei Hauptbereiche der Weiterbildung definieren: Development Skills, Market & Business Skills und Creative and Technical Skills. Neben den rein schweizerischen Programmen wird FOCAL im Bereich des Möglichen weiterhin die Teilnahme oder gar die Initiierung von europäischen Programmen vorschlagen. Neu sollen auch Angebote im Bereich der Cross-Media ins Programm aufgenommen werden.

14 14 Jahresbericht FOCAL Métier Cinéma (MC): In ihrer Bilanz zu den letzten drei Jahren FOCAL-Angebot für die Filmtechniker bedauert die Verantwortliche Elizabeth Waelchli, dass es MC mit dem seit Jahren ungefähr gleich bleibenden Budget immer noch nicht möglich ist, alle Berufsgruppen genügend mit Angeboten zu bedienen, und dass die Aussichten auf eine Aufstockung der Mittel leider auch in der nächsten Leistungsvereinbarung unwahrscheinlich scheint. Im letzten Jahr hat Elizabeth Waelchli im Bereich Kamera die neuen technologischen Entwicklungen durch die Digitalisierung mit einem Seminar thematisiert. Daneben wurde mit einem ersten Seminar (Atelier Requisite und Set-Requisite) ein kleiner Zyklus für den Bereich Bühnenbild initiiert und mit den Stunts, einer Masterclass im Ton, und einem Kurs für die Maskenbildner diverse Ateliers und Kurse angeboten, und sowohl gestandene Techniker wie auch Nachwuchsleute angesprochen. Die Topografie der Branche, ein Angebot für STAGE POOL-Mitglieder, und alle, welche die verschiedenen Abläufe, Verbände und Gremien der Schweizer Filmwirtschaft kennen lernen möchten, ist wiederum auf viel Interesse gestossen. Karin Vollrath hat bei dieser Gelegenheit über das SSFV, die AAB und Fragen der Sozialversicherungen referiert. Der Kurs «Topografie der Branche» wird weiterhin ca. alle zwei Jahre im Programm sein. Für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode hat sich MC zum Ziel gesetzt, die Priorität auf die Métiers der Logistik der Filmherstellung zu legen, da in den Bereichen Aufnahmeleitung, Regieassistenz, Skript ein Mangel an Weiterbildungsangeboten herrscht. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, anhand von interdisziplinären Seminaren die Zusammenarbeit zwischen den Berufssparten im Team zu trainieren und insbesondere auch die kreativen Aspekte unserer Berufe zu pflegen. Mit einem Seminar zur Kamera Alexa hoffen wir, den Zyklus im Bereich Digitalisierung des Bildes vorläufig abschliessen zu können. Selbstverständlich bleibt man aber offen für evtl. unmittelbar auftauchende Bedürfnisse in diesem Sektor. Seminare für den Nachwuchs sind im Zusammenhang mit dem STAGE POOL vor allem in den Berufssparten vorgesehen, in denen es zu wenige Leute auf dem Markt hat. ssfv info 11 se haben Wartelisten, ihr Anteil an erfahrenen Teilnehmern konnte gesteigert, das Angebot auf die Sprachregionen Suisse Romande und Tessin ausgebaut werden. Die Seminare, die seit Jahren erfolgreich geführt werden, sollen ergänzt werden durch Angebote, die auch Teilnehmer aus dem Ausland interessieren. Ein Seminar mit Christopher Fettes wurde im März durchgeführt und hatte Anmeldungen aus Deutschland, Frankreich und England zu verzeichnen. Erfreulicherweise gelang der Einbezug von Spielfilmregisseuren für Ateliers um die Schauspielführung, was in Zusammenarbeit mit dem neuen Bereichsverantwortlichen für Spielfilm ausgebaut werden könnte. Generell ist die Vernetzung der Schauspieler mit andern Berufsgruppen, mit der Theaterbranche, mit ausländischen Kollegen auch in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode eine Priorität. Dazu gehört, dass die Präsenz von FOCAL an Festivals etc. durch den Bereich Schauspiel speziell betreut wird und dazu beiträgt, dass das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Schauspieler als Gesicht des Schweizer Films gesteigert wird. Die Zusammenarbeit des SSFV und FOCAL ist seit Jahren intensiv, fruchtbar und unbestritten. STAGE POOL: Dieser hat sich weiter konsolidiert und bewährt sich. Erfreulicherweise ist die Möglichkeit, qualifizierte Stages finanziell zu unterstützen, mit einem substanziellen Beitrag des BAK aufgestockt worden. Das Jahr 2011 gilt für diesen zusätzlichen Beitrag als Pilotjahr, und es wird besonders wichtig sein, dass wir in diesem Jahr möglichst viele qualitativ hochstehende Stages unterstützen können. Ein Problem, das leider immer noch besteht, ist die mangelnde Kommunikation zwischen STAGE POOL und den Stagebetreuern. Daher weiterhin die Bitte: Techniker, informiert Euch über den STAGE POOL, meldet Eure Stagiaires, beteiligt Euch an diesem Netzwerk, das ja auch weiterhin vom SSFV mitgetragen wird. Bereich Schauspiel: Die Verantwortlichen Gabriela Kasperski und Bettina Albers haben den Schub, der durch die Angebote um das Schauspielcoaching vor zwei Jahren ausgelöst wurde, genutzt und ihr Angebot ausgebaut. Ihre Kur- T es pas la seule! La série / TSR/Rita Productions

15 Jahresbericht STAGE POOL 15 Jahresbericht STAGE POOL, von Elizabeth Waelchli Ende 2010 hat, neben dem jährlichen Beitrag der Ernst Göhner-Stiftung von CHF 90'000.-, das BAK dem STAGE POOL für 2011 einen Betrag von CHF zugesprochen gilt als Pilotphase in welcher überprüft werden soll, ob eine bessere Unterstützung der Stages und die Ergänzung der Ausbildung durch Praxis zusätzlich zu den Ausbildungen in den Abteilungen Film der Kunsthochschulen oder in verschiedenen Berufsschulen der Schweiz sinnvoll ist. Datenbank Der STAGE POOL umfasst aktuell (Anfang Februar 2011) 171 Mitglieder (eine Erhöhung um 44 gegenüber 2010), die sich folgendermassen aufteilen: Deutschschweiz 94 Westschweiz 73 Tessin 04 Männer 87 Frauen 84 Im 2010 wurden im STAGE POOL 51 neue Mitglieder aufgenommen und 11 Kandidaten die Aufnahme verweigert, da sie den Zulassungskriterien nicht entsprachen. Finanzielle Unterstützung Seit Juli 2009 und für drei Jahre erhält der Unterstützungsfonds für die Stages des STAGE POOL von der Ernst Göhner-Stiftung einen jährlichen Beitrag von CHF Dazu hat die Familien-Vontobel-Stiftung Ende 2009 für das Jahr 2010 einen einmaligen Beitrag von CHF geleistet. Im 2010 konnte der STAGE POOL dadurch 19 Stageplätze unterstützen mit einem Gesamtbetrag von CHF : 6 für Stages im Bereich Szenenbild, 4 für Stages in einem Produktionsbüro, 2 für Stages im Bereich Regieassistenz, sowie je einen für Stages in den folgenden Bereichen: Kamera, Perch, Script, Maske, Beleuchtung, Ausstattung und Produktion/Regie Dokumentarfilm. Sieben Personen sind aus dem STAGE POOL ausgetreten: 2 haben eine Assistenz oder einen Chefposten übernommen 1 Person hat ihre berufliche Orientierung gewechselt 1 Person war nicht damit einverstanden, dass ihr Curriculum Vitae auf der Website zugänglich ist 3 Personen ohne Angabe von Gründen. Die Ziele hinsichtlich der Mitgliederzahlen der Stagiaires wurden erreicht, aber die Verteilung der Stagiaires in den Sprachregionen ist noch nicht proportional zur Aufteilung zwischen den Deutsch- und den Westschweizern. Immerhin stieg der Anteil der deutschschweizer Stagiaires um 3%, von 52% auf 55%. Der Anteil der Westschweizer beträgt 42.7%, derjenige der Tessiner 3.3%. Der Anteil der Frauen nimmt weiter zu. Die Mitglieder des STAGE POOL haben die Möglichkeit, sich in drei verschiedenen Berufskategorien einzuschreiben. Die fünf meistgewählten Kategorien waren wie in den vorhergegangenen Jahren Kamera, Schnitt, Regie, Produktionsassistenz und Regieassistenz. Beratung und Information Der STAGE POOL erteilt regelmässig Auskünfte per oder telefonisch zu Fragen rund um die Stages, zu Ausbildungsmöglichkeiten, zu Löhnen und Arbeitsbedingungen. Seminare und Ateliers Im 2010 wurden zwei Veranstaltungen für den Nachwuchs wiederholt: Der Requisiten-Workshop und der Einführungskurs Topographie der Schweizer Filmbranche. Vier Mitglieder des STAGE POOL nahmen an der ersten, sieben an der zweiten Veranstaltung teil. Sie konnten von einem Rabatt von CHF profitieren. Verdingbub, Regie: Markus Imboden / C-Films

16 16 Jahresbericht Euro-MEI UNI ssfv info 11 Jahresbericht Euro-MEI UNI Vorstand; von Tom Mauss Im 19. Juni 2010 fand in Brüssel die erste Sitzung einer neuen Euro-MEI Arbeitsgruppe «kommerzielle TV-Sender» statt. Der Termin wurde so gelegt, dass die Teilnehmer am Vortag eine Plenarsitzung im Rahmen des EU-Social Dialogue besuchen konnten. Plenary Meeting - Social Dialogue - Committee on Audiovisual Diese Sitzung war eine Art Generalversammlung für dieses Komitee. Es sollten jeweils so viele Delegierte wie möglich von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite anwesend sein. Anwesend waren etwa zwölf Vertreter der Arbeitergeber, inkl. WDR, NDR, RTL VOX, EBU, etc., anwesend für die Arbeiternehmer waren etwa 25 Delegierte verschiedener Gewerkschaften und Berufsverbände (im Nachhinein habe ich gehört, dass dies eine der bestbesuchten Sitzungen dieses Komitees überhaupt war). Geleitet wird das Komitee von einer EU-Kommissarin unter der Obhut der Europäischen Kommission für Arbeit, Soziales und Gleichberechtigung. Der Vormittag ist jeweils reserviert für Vorbereitungen von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die eigentliche Plenarsitzung fängt erst kurz vor dem Mittag an. Folgende Traktanden wurden besprochen: Ausbildung SDC-Training Working Group: Die EU-Kommission möchte diese Arbeitsgruppe auflösen, da kein Geld vorhanden ist. Es gab sehr viel zu reden deswegen. Schlussendlich wurde die Entscheidung an die EU- Kommission zurück delegiert. Präsentation von Manuel Herbert. «Warum muss ich mobil sein?» (Das frage ich mich auch!!!) Das war ein Schwerpunktthema der Arbeitgeber. Die ganze Präsentation gab den Druck weiter an die Arbeitnehmer gute Ausbildung, bereit sein jede Arbeit anzunehmen, egal was und wo. (Ingenieur aus Helsinki sucht Arbeit als Strassenputzer in Brüssel). Die Präsentation wurde von Seiten der Arbeitnehmer mit einem müden Lächeln angehört, ziemlich jenseits jeglicher Realität! Power-Point-Präsentation: «Building the Workforce of the Future». Auch dieses Thema wurde von Seiten der Arbeitgeber (Lore Schmid, CEDEFOP) vorgetragen. Hauptaussage: Weiterbilden und flexibel bleiben! Kurz gesagt, es gibt keine «Stelle für das Leben» sondern man sollte sich ein Leben lang weiterbilden und bereit sein, öfters die Stelle zu wechseln. Vergessen wurde dabei, dass es sowohl Ausbildung UND Erfahrung braucht, um eine Arbeit richtig zu machen. Es bringt nicht sehr viel, wenn ich alle paar Jahre eine neue Arbeit in einem anderen Berufsfeld mache. Ich habe zwei Fragen gestellt, die nicht beantwortet wurden: Warum muss ich flexibel sein und der Arbeitgeber nicht? und Ist es nicht ein Hohn, wenn man den Leuten auf der einen Seite kündigt und diese am nächsten Tag die gleiche Arbeit als Freelancer angeboten bekommen? Vergrösserung der EU Vorstellung über EU Projekte im AV-Bereich in Bezug auf die neuen Mitglied-Staaten. Der soziale Dialog in den neuen EU-Mitgliedstaaten läuft sehr schlecht. Es gibt wenig Verständnis dafür, weder bei den Arbeitgebern noch auf Regierungsebene. Als Beispiel wurde eine Sitzung in Rumänien angesprochen. Es sind nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer erschienen, Vertreter der Regierung blieben weg. Die Sitzung wurde sehr laut und heftig. Es kam scheinbar fast zu einer Schlägerei. Statt an solchen Sitzungen teilzunehmen, entscheidet die Regierung oftmals selber. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind unzufrieden mit den Ergebnissen. In Rumänien haben die Gewerkschaften aufgehört zu verhandeln und zu reden. Gleichberechtigung Es wurde ein Video des «Cultural Diversity Network» aus England gezeigt. ( culturaldiversitynetwork.co.uk). Es hiess «Diversity Pledge». Präsentation «Developments in the BBC» von Amanda Rice, Head of Diversity, BBC. Frau Rice hat die verschiedenen Projekte zum Thema «Vielfalt» innerhalb der BBC vorgestellt. «Gender Pay Gap» (Geschlechts-spezifische Lohn- Unterschiede)-Vortrag von Manuela Rukavina, VERDI. Frau Rukavina hat die Lohn-Unterschiede in verschiedenen EU-Ländern vorgetragen. Zwei sind unter neun Prozent, neun Länder haben Unterschiede zwischen 9 und 23%. Deutschland liegt bei 23%. Durchschnitt für die EU: 18%. Leider waren ihr keine Zahlen für die Schweiz bekannt. Was leider zu kurz kam, ist dass der Lohn-Unterschied nicht das eigentliche Problem ist, sondern nur das Resultat von zu wenig geschlechtlicher Gleichstellung. Piracy (Diebstahl vom geistigen Eigentum) Dieses Thema ist mittlerweile ein Dauerbrenner im Plenum. Bericht des EU-Kommissars über den Stand der Dinge: Feststeht, dass die Piraterie auf einer sehr hohen Ebene innerhalb vieler Firmen geschieht. Es gibt keine andere Erklärung dafür, wie ein Werk so schnell auf dem Schwarzmarkt sein kann, zum Teil noch vor der offiziellen Premiere. Allerdings ist etwas untergegangen. Es ist zweierlei, das Problem zu erkennen und etwas dagegen zu unternehmen. Leider hatten wir nicht genug Zeit, um alle Punkte auf der Agenda durch zu gehen. Ich habe vorgeschlagen, dass wir für die nächste Sitzung entweder weniger auf der Agenda haben, oder mehr Zeit eingeräumt wird.

17 Jahresbericht Euro-MEI UNI 17 Die EU ist ein Riesenapparat - Die Räder rollen SEHR langsam, aber sie rollen. Was mir klar wurde bei dieser Sitzung: Die Gesprächsbereitschaft ist da. Es wäre ein Fehler, dort nicht mitzumachen, um präsent und informiert zu sein. Als Vertreter eines Nicht- EU-Landes haben wir nicht viel zu sagen, aber mindestens wissen wir woran wir sind. Viele der Diskussionen werden zu Gesetzen, irgendwann gleichen wir unsere Gesetze an. Also im Voraus mitmachen ist immer noch besser als nachher über Entscheidungen fluchen. Arbeitsgruppe «Kommerzielle TV-Sender» Es war die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe, dementsprechend ist leider noch nicht so viel passiert. Die Agenda der Arbeitsgruppe sieht folgendermassen aus: Mandat - Umfang der Arbeitsgruppe Berichte aus verschiedene Ländern über die Situation der kommerzielle TV-Sender (Ich habe dabei feststellen müssen, dass die Schweiz ein Entwicklungsland ist in diesem Bereich.) Verschiedene Aktivitäten - Schwerpunkte Gewerkschaftliche Repräsentation und Organisation (auch hier hinken wir MASSIV hinten nach. Es gibt einen Privaten Radio Sender, der organisiert ist.) Gewerkschaftliche Rechte (Hier stehen wir nicht schlecht da, immerhin hat in der Schweiz wirklich jeder das Recht, sich zu organisieren, ob fest angestellt oder frei). Verbindung zu ACT (Association of Commercial Television). In der Schweiz gibt es Verbindungen, aber dementsprechend wenig, da es wenige private Sender gibt. Soziale Verantwortung der Firmen. (Auch hier sind wir in der Schweiz am Kämpfen. Wenn der Bund (Zentrum Elektronische Medien ZEM) und SF-DRS uns eher als Selbstständige taxieren, was kann man dann von einem Privaten Sender erwarten?) Verdingbub, Regie: Markus Imboden / C-Films Nächste Schritte: Bündnisse innerhalb UNI MEI. (Wir müssen einen Weg finden, um mit dem SSM zusammen zu arbeiten. Das SSM sollte uns als Syndikat endlich akzeptieren und anerkennen!) Kampagnen mit Multinationalen Firmen (Welche hätten wir in der Schweiz?) ACT (Association of Commercial Television) Für uns etwas schwierig, weil nahezu nicht vorhanden in der Schweiz. Ich bleibe auf jeden Fall dabei. Die Arbeitsgruppe ist sehr interessant. Wir können von hier aus versuchen, mit dem SSM näher zusammen zu arbeiten. Ansonsten tangiert uns das ganze Thema hauptsächlich in Form von «Werbe Fenstern». Allerdings könnten wir das SSM möglicherweise unterstützen, wenn sie dies brauchen. SF-DRS schreit doch ständig, dass sie Werbeeinnahmen an die Privaten verlieren. Verdingbub, Regie: Markus Imboden / C-Films

18 18 Euro-MEI-Konferenz ssfv info 11 Euro-MEI Konferenz zum Thema Gleichstellung der Geschlechter hinter Bildschirm, Leinwand und Bühne vom 26. und 27. März 2010 in Strassburg; von Rachel Schlegel Fokusthema: Gleichstellung in den Medien und in der Unterhaltungsindustrie / Teilnehmende Länder: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Malta, Polen, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, England Es gab drei Hauptdiskussionspunkte mit entsprechender Arbeitsgruppenarbeit: Gleichstellung zwischen Arbeit und Privatleben und das Frauenbild in den Medien (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) Die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben ist die Frage, die im politischen Programm der Europäischen Union eine zentrale Rolle spielt. Ziel ist es, mehr und bessere Arbeitsplätze für alle zu schaffen. Alle sind aufgefordert, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben umzusetzen. Trotz Integration der Frau ins Berufsleben gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede in Bezug auf Bezahlung, Entscheidungsbefugnisse, etc. Die Medien vermitteln ein stereotypes Bild der Frau: ein traditionelles Frauenbild, nämlich das der Mutter und Ehefrau, die zudem noch jung und schlank und zu alledem auch noch berufstätig ist («die Superfrau»). Das Bild der Frau muss in den Medien verbessert und die Diskriminierung bekämpft werden. Die Medien sollen soweit beeinflusst werden, dass das von ihnen vermittelte Bild der Frau der Wirklichkeit entspricht. Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit und Berufliche Gleichstellung: Zugang zu qualifizierten Jobs und qualifizierter Ausbildung (Gleicher Lohn und Zugang zum Arbeitsmarkt) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Innerhalb der EU gibt es einen Rechtsrahmen, der Frauen und Männern das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zugesteht. Der Lohn eines jeden Arbeitnehmers wird von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst, doch beträgt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in Europa derzeit 17% (in den meisten Mitgliedstaaten der EU ist es sogar noch grösser). Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt und dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle. Es wurde von Sozialpartnern auf unterschiedlichen Ebenen eine Vielzahl von Instrumenten eingesetzt oder entwickelt, um die Ursachen der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu bekämpfen (z.b. Gleichstellungspläne, nationale Indizes für die Entlohnung von Frauen und Männern, etc.). Durch den Einsatz und die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur systematischen Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Medienbranche müssen eine umfassende Strategie erarbeitet und praktische Massnahmen aufgezeigt werden, die in verschiedenen Medienunternehmen und/oder in anderen Ländern bereits Anwendung finden. Zugang zu Beschäftigung: In den vergangenen dreissig Jahren ist die Erwerbstätigenquote von Frauen in ganz Europa beträchtlich gestiegen und zwar schneller als die der Männer; allerdings war dieser Anstieg nicht gleichmässig über alle Branchen und Berufe verteilt. Frauen sind eher überrepräsentiert in bestimmten Tätigkeitsbereichen, die ihrer traditionellen Geschlechterrolle entsprechen, wie Pflege, Bildung, Reinigung, Einzelhandel, etc.; in höheren Berufsebenen sind sie eher unterrepräsentiert. Einige der grossen Arbeitgeber haben die Einrichtung von Frauenquoten von bis zu 30% angekündigt, was bedeutet, dass jeder dritte Arbeitsplatz auf der mittleren und oberen Führungsebene künftig mit einer Frau besetzt wird. Gleichstellung von Frauen und Männern Gemeinsame Europäische Richtlinien und Standards Der europäische Sozialausschuss für audiovisuelle Medien, in welchem die europäischen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsorganisationen zusammenkommen, arbeitet seit 2009 an der Frage der Chancengleichheit. Er hat der Gleichgestellung von Frauen und Männern Vorrang eingeräumt und beschlossen, auf einen europäischen Aktionsrahmen hinzuarbeiten. Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, welche am 10. März 2010 zusammentrat und am 17. Juni 2010 erneut tagte. Die Gewerkschaften strebten an, sich vor Ende 2010 mit den Arbeitgebern auf einen Text zu einigen. Der Aktionsrahmen sollte sich auf Prioritäten in den folgenden Schlüsselbereichen konzentrieren: Beseitigung von Geschlechtsstereotypen, Darstellung der Frauen, keine Diskriminierung bei Einstellungen, Entwicklung der Berufslaufbahn, Ausbildung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Vereinbarkeit von Privatleben und Berufsleben. Fazit Frauen verdienen grundsätzlich immer noch weniger auch in unserer Branche, bei den Filmschaffenden. Kind und Familie mit Job zu vereinbaren gestaltet sich schwierig, unabhängig davon, welches Land oder welche Aufgaben betroffen sind: Im deutschsprachigen Raum hat z.b. das ORF erste Schritte in Sachen Frauenförderung unternommen. Erste Kinderkrippen wurden ansatzweise umgesetzt, jedoch ist deren Anzahl keinesfalls ausreichend. Eine einheitliche Lösung kann nicht vorangetrieben werden, da zu viele länderspezifische Unterschiede / Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Eine Teilnahme an dieser Konferenz war sinnvoll und notwendig, um das internationale Netzwerk und den Gedankenaustausch zu pflegen. Themen wie: Frauenförderung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Work-Life-Balance sind aktueller den je und müssen immer wieder aufgegriffen und thematisiert werden.

19 Jahresbericht Suissimage 19 Jahresbericht Suissimage Vorstand, von Mirjam Krakenberger Ich finde es sinnvoll, dass wir im Vorstand der Suissimage vertreten sind. Der Austausch innerhalb der verschiedenen Branchenvertreter ist wichtig. Das Gebiet des Urheberrechts ist sehr komplex und Suissimage engagiert sich ausserordentlich für seine Mitglieder. Der Vorstand besteht aus 10 Mitgliedern, (normalerweise 11; jedoch ist leider Andrea Bleuler letztes Jahr verstorben) und zwei Vertretern der Geschäftsleitung. Präsidentin ist Lili Nabholz. Urheberrechtsvertreter: Daniel Calderon (vice-président), Mirjam Krakenberger, Rolf Lyssy, Georg Radanowicz (Vize-Präsident), Jacqueline Surchat / Vertreter Rechteinhaber: José Michel Buhler, Marcel Hoehn, Gérard Ruey, Werner Schweizer / Geschäftsleitung: Dieter Meier, Fiona Dürler. Der Stiftungsrat des Kulturfonds setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Roland Cosandey; professeur, Gérard Ruey; producteur, Eva Vitija; Drehbuchautorin, Hans-Ulrich Schlumpf; Regisseur, Carola Stern; Produzentin / Leiterin der Geschäftsstelle des Kulturfonds ist Corinne Frei. Der Stiftungsrat des Solidaritätsfonds setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Marian Amstutz; Filmschaffende, Alain Bottarelli; opérateur culturel, Trudi Lutz; Filmverleiherin, Brigitte Hofer; Produzentin, Rolf Lyssy; Regisseur / Leiter der Geschäftsstelle des Solidaritätsfonds ist Valentin Blank. Die Jahresberichte des Soldaritäts- und des Kulturfonds werden an der Generalversammlung vom 29 April 2011 vorliegen. Nationale Gesellschaften im Zeitalter des «Global Village»: Verwertungsgesellschaften bedürfen gemäss schweizerischem Urheberrechtsgesetz einer Bewilligung des Bundes. Analoge Vorschriften hinsichtlich Bewilligungen und Aufsicht gibt es auch in andern Ländern Europas. Das URG verpflichtet die Schweizer Verwertungsgesellschaften zum Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen. Auf diese Weise ist auf der Basis nationaler Gesellschaften ein Netz gegenseitiger Vertretung weltweit entstanden - und es funktioniert: Ein Nutzer, der aufgrund unserer gemeinsamen Tarife eine Lizenz erhält, darf schweizweit das gesamte Weltrepertoire nutzen. Ich möchte dem SSFV und dessen Mitgliedern für das mir entgegengebrachte Vertrauen herzlich danken. Ich werde an der Suissimage-GV 2011 als Vorstandsmitglied zurücktreten. Ich habe diese Arbeit sehr gerne gemacht und fühlte mich wohl im Vorstand von Suissimage. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge trete ich nach acht Jahren zurück. Ich habe Caterina Mona angefragt, ob sie meine Nachfolge im Vorstand von Suissimage übernehmen würde und freue mich sehr, dass sie sich dafür zur Verfügung stellt. Geschäftstätigkeit Suissimage 2010, Auszüge aus dem Jahresbericht Nach dem politischen Ringen zwischen den verschiedenen Interessengruppen konnte der Bundesrat Mitte Mai 2008 das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft setzen. Aktuell gibt es eine Stimmungsmache der Piratenpartei mit den Jungfreisinnigen, welche die Eliminierung der Vergütungspflicht fordern, welche sich seit vielen Jahren bewährt hat. Geistiges Eigentum ist ein durch die Verfassung geschütztes Gut; als solches geniesst es den Schutz der Eigentumsgarantie. Die Schweiz hat in Bezug auf die Urheberrechte und Rechteinhaber in der digitalisierten Welt einen ausgesprochen liberalen Weg gewählt, welcher der europäischen Norm entspricht. Detaillierte Ausführungen über Änderungen der Tarife liegen im Jahresbericht von Suissimage vor. Beispiel Video on Demand: Auch im Falle von Video on Demand sollen die Ansprüche der Verantwortlichen für Drehbuch und Regie auf Vergütungen kollektiv über deren Verwertungsgesellschaften abgegolten werden. Die kollektive Rechtewahrnehmung steht in diesem Bereich noch am Anfang und die Entwicklung der Angebote und Nutzung von Video on Demand ist instabil. Nachdem die Entschädigungen 2009 gegenüber 2008 um die Hälfte gesunken waren, steigen sie nun wieder sehr langsam an. One Way Trip 3D / HesseGreutert Film/Superfilm 2011

20 20 Jahresbericht SWISSPERFORM ssfv info 11 Jahresbericht SWISSPERFORM Fachgruppe Ausübende Audiovision, von Irina Schönen Im Jahr 2010 haben vier Sitzungen der Fachgruppe Ausübende Audiovision stattgefunden. Die Mitglieder der Fachgruppe sind: Ernst Brem (Vorsitz), Daniel Aebi, Elisabeth Graf, Charlotte Heinimann, Irina Schönen, Yolanda Schweri, Rolf Simmen und als Vertreter der SWISSPERFORM-Verwaltung: Sabine Jones und Annina Lutz Aufgaben / Kompetenzen der Fachgruppe bzw. SWISS- PERFORM im Allgemeinen Die Verwertungsgesellschaft SWISSPERFORM nimmt Leistungsschutzrechte der Interpretierenden und Produzenten im Phono- und Audiovisionsbereich sowie der Sendeunternehmen wahr, kassiert die Nutzungs- resp. Zweitnutzungsrechte bei den Verwertern und weist diese an die Rechteinhaber (Produzierende und Interpretierende) weiter. Weitere Informationen unter Die Fachgruppen sind für die Verteilung der Einnahmen der SWISSPERFORM innerhalb der einzelnen Berechtigtengruppen zuständig. An den Sitzungen wurden u.a. Einzelfälle, Beschwerden usw. und Neu-Formulierungen des Verteilreglements besprochen und die Zuweisung der Sozialgelder abgesegnet. Revision des Verteilreglementes Nach der Revision des Verteilreglements sollen neu die Stuntperformer und Stuntdoubles aufgenommen werden. Sie können ab dem Verteiljahr 2011 berücksichtigt werden. Ausserdem werden die künstlerischen Darbietungen von Ausdrucksformen der Volkskunst hinzugefügt. Die Volkskunst ist seit der URG-Revision (1. Juli 2008) im Gesetz verankert. Grobverteilung zwischen den Berechtigtengruppen Von den Einnahmen werden vorab 10% für kulturelle und soziale Zwecke und die Verwaltungskosten (ausser den spezifischen, den einzelnen Berechtigtengruppen zugeordneten Kosten) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist zwischen den Berechtigtengruppen Interpreten Tonbereich, Interpreten Audiovisionsbereich, Phonogrammproduzenten, Audiovisionsproduzenten und Sendeunternehmen aufzuteilen. Der Grobverteilung der Tarifeinnahmen haben die Fachgruppen jährlich zuzustimmen. Was den Anteil der Sendeunternehmen anbetrifft, so wird er vertraglich zwischen SWISSPERFORM und dem Interessenverbund der Radio- und Fernsehanstalten (IRF) geregelt. Ausübende Audiovision Die Verteilung der Vergütungen an die Schauspielerinnen und Schauspieler aus der Nutzung von Spiel- und Fernsehfilmen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Suissimage aufgrund deren Werk- und Nutzungsdatenbank. SWISS- PERFORM ergänzt Informationen zu ihren Mitgliedern in der Werkdatenbank von Suissimage. Ausübende nehmen an der Verteilung teil, wenn ihre Mitwirkung bis Ende Februar des zweiten auf das zur Frage stehenden Nutzungsjahres dokumentiert ist. Die Auszahlung der Vergütungen für das Jahr 2008 erfolgte im Juli Die erste Nachverrechnung erfolgt fünf Jahre nach der Ausstrahlung und wird im sechsten Jahr ausgeschüttet (d.h. Sommer 2010 Hauptverteilung 2008 und Nachabrechnung 2004, Sommer 2011 Hauptverteilung 2009 und Nachabrechnung 2005). Die Verteilung bei den übrigen audiovisuellen Darbietungen, die im Fernsehen gesendet werden, wie zum Beispiel Shows, Musiksendungen, Cabarets, wird von der SIG im Auftrag von SWISSPERFORM durchgeführt. Die entsprechende Ausschüttung erfolgt jeweils im Dezember, die Nachabrechnung ebenfalls fünf Jahre danach. Werbung am Radio und Hörspiele werden jährlich nachverteilt. Das Total der Verteilsumme SWISSPERFORM Ausübende Audiovision aus Tarifeinnahmen 2009 beträgt CHF 2'398' Auflösung der Reserven Ausübende Audiovision: Die Reserven der Jahre 2002/2003 (Total Schauspieler CHF 323'042.50) wurden zur Hälfte zur Verbesserung der Verteilsumme und zur Hälfte zur Weiterentwicklung des Verteilsystems verwendet. Die Reserven der übrigen Darbietungen (CHF 448'496.68) sollen zu je einem Viertel an die Kulturstiftung Audiovision, an die Schweizerische Interpretenstiftung SIS, an die Entwicklung Verteilung Filmmusik und Synchronsprecher und an die Rückstellung für Beratungen gehen. Sozialfonds Ausübende Audiovision 2009: Der 10%-Abzug für kulturelle und soziale Zwecke aus den gesamten Tarifeinnahmen des Jahres 2009 wurde folgenden Institutionen zugewiesen: Audiovisionsbereich (Total CHF 1'800'235.87): 80% = CHF 1'440' an die Schweiz. Kulturstiftung für Audiovision 20% = CHF 360' für Fürsorge- und Vorsorgezwecke an: Schweizerische Interpretenstiftung SIS CHF 67' Suisseculture Sociale CHF 22' Fondation Artes et Comoedia CHF 90' CAST-Vorsorgestiftung CHF 155' Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa CHF 24' CHF 360' Im Jahr 2010 wurde in der Fachgruppe insbesondere über den Miteinbezug der Stuntleute und der Volkskunst im Verteilreglement diskutiert. Das SSFV ist an mich herangetreten mit der Bitte, dieses Jahr erneut die Informationen für den Jahresbericht zusammen zu tragen. Da ich ab April 2011 kein Mitglied des SSFV mehr bin, schlage ich vor, ab 2012 Charlotte Heinimann zu beauftragen, den Bericht zusammen mit Marcel Schneider (Delegierter) zu verfassen.

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