Der Franchisevertrag. Springer Fachmedien Wiesbaden 2015 H. Riedl, C. Schwenken, Praxisleitfaden Franchising, DOI / _2

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1 Der Franchisevertrag 2 Der Franchisevertrag ist die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Schn vr dem eigentlichen Vertragsabschluss bestehen zwischen den ptenziellen Partnern wechselseitige Rechte und Pflichten, die gerade beim Franchisevertrag eine wichtige Rlle spielen können. Beide Parteien des Franchisevertrags haben im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses Gelegenheit, die jeweiligen Vr- und Nachteile abzuwägen und ggf. ihre Vrstellungen durchzusetzen. Typischerweise legt der Franchisegeber ein vn ihm entwickeltes Vertragswerk vr, während der Franchisenehmer seinerseits Änderungsvrschläge diskutieren möchte. Gelingt es den Parteien, im Franchisevertrag Regeln für eine psitive und zukunftsrientierte Zusammenarbeit zu frmulieren, dann stehen die Chancen gut, bei einem späteren Scheitern der Zusammenarbeit der bei einer Vertragsverlängerung bzw. Vertragserweiterung für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden und unnötige Diskussinen zu vermeiden. Vr Vertragsabschluss hat der Franchisegeber die Aufklärungspflicht, den Franchisenehmer über Risiken und Vertragsinhalte zu infrmieren. Wenn der Franchisegeber durch unrealistische Angaben im Zusammenhang mit Umsatz- und Gewinnaussichten beim zukünftigen Franchisenehmer falsche Vrstellungen weckt, s könnte dieser nicht nur versuchen, den Vertrag wegen vrsätzlichen Irrtums anzufechten, sndern er könnte vr allem auch Schadenersatzansprüche, nötigenfalls sgar auch gegen einen als Vermittler eingesetzten Berater, geltend machen. Der Franchisegeber kmmt seiner Aufklärungspflicht nach und stellt dem Franchisegeber nur nachvllziehbare Kennzahlen und Systeminfrmatinen zur Verfügung. Aber auch der ptenzielle Franchisenehmer hat dem Franchisegeber über seine wirtschaftlichen Verhält- Springer Fachmedien Wiesbaden 2015 H. Riedl, C. Schwenken, Praxisleitfaden Franchising, DOI / _2 5

2 6 2 Der Franchisevertrag nisse wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen, damit in der Betriebsführung beziehungsweise der Ausübung der vertraglichen Verpflichtung keine nachflgenden Prbleme entstehen. Zur Darstellung des wirtschaftlichen Status des zukünftigen Franchisenehmers stellt der Franchisegeber ein Anfrderungsprfil zur Verfügung. Wichtig ist, dass alle Infrmatinen vm zukünftigen Franchisenehmer wahrheitsgemäß beantwrtet werden. Diese Infrmatinen sind im Franchiseunternehmen höchst vertraulich zu behandeln und sllten nur einem kleinen Kreis vn Entscheidungsträgern zugänglich sein. Beide Parteien unterzeichnen für den Infrmatinsaustausch eine Verschwiegenheitserklärung und sichern einen vertraulichen Umgang mit den Infrmatinen zu. 2.1 Inhalte eines Franchisevertrags Neben den allgemeinen Vertragsinhalten eines Standardvertrags, die stets branchenübliche Aspekte enthalten sllten, gibt es zahlreiche Punkte, die branchenübergreifend sind der örtliche Gegebenheiten beinhalten. Diese Punkte sind für beide Partner vn grßem Interesse; Sie sllten daher eine besndere Beachtung in den Verhandlungen finden und gegebenenfalls dem Standardvertrag gesndert hinzugefügt werden. Damit der Vertrag kurz und infrmativ gehalten wird, aber trtzdem alle rechtlichen Inhalte und Bedürfnisse der jeweiligen Parteien erfüllt, ist es zweckmäßig, zum Franchisevertrag eine Gebührenmatrix hinzuzunehmen, die individuelle Kennzahlen und Infrmatinen zum jeweiligen System enthält. Detailinfrmatinen zum Franchisevertrag gibt das Administratinsmanual, das die Rechten und Pflichten vn Franchisegeber und Franchisenehmer für deren Zusammenarbeit detailliert aufzeigt. Der grße Vrteil für Franchisegeber mit unterschiedlichen Knzepten und daraus resultierenden Anfrderungen ist, dass alle Franchiseverträge auf einer Vertragsstruktur aufbauen können. Die Grundphilsphie der Zusammenarbeit wird als Gesamtes in einem Franchisevertrag für alle Knzepte dargestellt. Alle weiteren Infrmatinen wie Pflichten und Rechte lassen sich in einem Administratinsmanual erfassen. Die Gebührenmatrix kann die unterschiedlichen Systeme und deren Gebühren, Kennzahlen der systemtypische Anfrderungen darstellen und der jeweiligen Philsphie des Knzeptes angepasst werden Vertragsdauer Franchisenehmer und -geber haben häufig Interesse an einem festgelegten Zeitrahmen für die Zusammenarbeit, damit beide Parteien eine gewisse Sicherheit erhalten, um Investitinen und persönliches Engagement gewinnbringend einzusetzen und um eine vrzeitige

3 2.1 Inhalte eines Franchisevertrags 7 und willkürliche rdentliche Kündigung beider Parteien zu umgehen. Franchiseverträge können sich vn einem Jahr bis zu fünf der auch zehn Jahren belaufen. Nicht selten wird die Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsptin ptimiert. Der Zeitraum der Vertragsverpflichtung hängt ft vn der Branche, den Investitinen, dem Franchisemdell der auch den Abschreibungsmöglichkeiten vn Investitinen ab Kündigung des Franchisevertrags Liegen besnders wichtige Gründe für eine Kündigung vr, ist es selbstverständlich der einen der anderen Partei vrbehalten, außerrdentlich zu kündigen. Aus Sicht des Franchisegebers ist es wichtig, dass bereits im Vertrag beziehungsweise im Administratinsmanual die Gründe, die zur außerrdentlichen Kündigung berechtigen, exakt definiert werden. Die typischen Verträge regeln auch den Fall einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung swie den Td des Franchisenehmers und die sich hieraus ergebenden Flgen. Stirbt der Franchisenehmer während der Vertragslaufzeit, sind die Erben häufig in einer misslichen Lage, da man meist nur unter grßen finanziellen Einbußen eine Einigung mit dem Franchisegeber herbeiführen kann. Sind dagegen im Franchisevertrag Möglichkeiten vrgesehen, die das Handeln der Erben erleichtern, lassen sich viele spätere Streitpunkte vermeiden der ihre Auswirkungen reduzieren. Typische außerrdentliche Kündigungsgründe sind zum Beispiel Inslvenz, ein drastischer Umsatzrückgang um einen exakt beschriebenen Przentsatz, wiederhlte grbe Vertragsverletzungen, bwhl der eine Vertragspartner den anderen zuvr schriftlich abmahnte, unerlaubte Knkurrenz swie Störungen im Zahlungs- und Lieferverkehr Gebietsschutz Häufig ist der Franchisenehmer an einer vertraglichen Festlegung seines Gebietes interessiert. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es stets für beide Parteien vn grßem Interesse, das Vertragsgebiet exakt zu bestimmen, als einen Gebietsschutz zu vereinbaren. Möchte der Franchisenehmer darüber hinaus seinen Kundenkreis schützen, s ist es für ihn wichtig, dass er dem Franchisegeber vertraglich die Zusage abringt, dass anderen Franchisenehmern im selben Unternehmen das Verbt auferlegt wird, ihm Kunden der Mitarbeiter abzuwerben. 7 7 Der Gebietsschutz sllte immer mit einem Expansinsplan hinterlegt werden, in dem die Anzahl der Standrte, der Zeitrahmen swie eine Vertragsstrafe bei Nichterreichung der Expansinszahlen festgelegt sind, damit bei Nichterreichung des Expansinsplans der Gebietsschutz aufgehben werden kann und der Franchisegeber keine Standrte in der Expansin verliert beziehungsweise das Gebiet zusätzlich mit einem weiteren Franchisenehmer besetzt werden kann.

4 8 2 Der Franchisevertrag Einsatz vn externen Dienstleistern Je nach Branche der Franchisesystem kann es sinnvll sein, den Einsatz vn Subunternehmern vertraglich festzulegen, um beispielsweise weitere Filialen zu führen. Bereits vr der Vertragsausarbeitung sllten die Parteien die Regeln und Przesse bzw. Verbte für den Subunternehmer definieren und diese im Administratinsmanual exakt beschreiben. In der Beschreibung sllten zum Beispiel Mitarbeiteranfrderungen, eine Verpflichtung zur Einhaltung der Vrgaben des Franchisegebers und der gesetzlichen vrgeschriebenen Regelungen swie Ausbildung und Kmmunikatinspflicht gegenüber dem Franchisegeber festgehalten werden. Bei Einsatz vn Subunternehmern sllte jeder Franchisegeber bei der Vertragsausarbeitung den schlechtesten der den ungünstigsten (anzunehmenden) Fall (Wrst Case) in der Zusammenarbeit und in der Ausführung der Leistung durchdenken. Hierbei sllten Situatinen, die eine negative Umsetzung der Vrgaben für das System darstellen können, besnders betrachtet werden. Diesbezüglich sllten Kündigung, Reprting der Leistung und Qualitätskntrllen des Subunternehmers klar definiert werden Wettbewerbsverbt Ein festgelegtes Wettbewerbsverbt zwingt den Franchisenehmer zu vertragstreuem Verhalten gegenüber seinem Franchisegeber. Der Franchisegeber stellt sicher, dass keine weiteren Aktivitäten des Franchisenehmers bei Mitbewerbern der branchenverwandten Unternehmen unternmmen werden. Sieht der Vertrag auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbt vr, ist dieses Verbt stets den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes anzupassen. Insbesndere im Rahmen einer landesüberschreitenden Vertragsgestaltung ist besndere Vrsicht an den Tag zu legen, damit ausgeschlssen wird, dass ungültige der unwirksame Regeln nrmiert werden. Damit das unternehmerische Engagement und die Leistung vllzeitlich dem vertraglich verpflichteten Unternehmen gelten, sllten das Wettbewerbsverbt und die zusätzlichen genehmigten Aufgabenfelder des Franchisegebers vertraglich festgehalten werden Aus- und Weiterbildung Der Franchisegeber seinerseits ist sehr bemüht, die Aus- und Frtbildung des Franchisenehmers und seiner Mitarbeiter im Sinne des Franchisesystems vertraglich zu regeln. Textmäßig nimmt das Aufstellen dieser Regeln breiten Raum in Anspruch, weil nicht nur Art und Dauer der Frtbildung, sndern auch die Kstenübernahmeverpflichtung Berücksich-

5 2.1 Inhalte eines Franchisevertrags 9 tigung finden sllten. Hierzu sllte der Franchisevertrag lediglich die Verpflichtung des Franchisegebers festschreiben. Die Przesse beziehungsweise die detaillierten Vrgehensweisen sind im Administratinsmanual zu dkumentieren. In der Gebührenmatrix können Schulungsbedarf, Ksten, Dauer und die zu schulenden Persnen festgehalten werden. Der Franchisegeber sllte im Vertrag Wert darauf legen, dass die Teilnahme an Schulungen für den Franchisenehmer, seine Vertreter und Mitarbeiter verpflichtend ist, dass der Franchisenehmer sicherstellt, dass während des Schulungszeitraums der Betrieb aufrechtzuerhalten ist, und er dafür Srge zu tragen hat, dass alle öffentlich-rechtlichen und systemrelevanten Regelungen einzuhalten sind. Ein klare Definitin der Trainingsmdule, die Kursvrbereitung und -dauer, wer welchen Kurs und dessen Nebenksten bezahlt, swie eine Aufzählung der verpflichtenden und freiwilligen Weiterbildungskurse all dies sind wichtige Bestandteile der Kmmunikatin zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Messwerte als Kennzahlen, wie zum Beispiel der vrgegebene Trainingslevel in der Gebührenmatrix, verpflichten den Franchisenehmer bei Nichterreichung zu Flgeschulungen und zeichnen ein klares Bild des Trainingsstatus. Die Verpflichtung ist Bestandteil des Franchisevertrags, Messwerte, Schulungseinheiten, Preise und Dauer der Schulung werden in der Gebührenmatrix festgehalten. Die Vrgehensweise vn Aus- und Weiterbildung regelt das Administratinsmanual, die Schulungsinhalte im Detail dagegen das interne Trainingssystem Datenschutz und verpflichtende Versicherungen Eine Datenschutz-Verpflichtung ist ein unumgänglicher Bestandteil eines Franchisevertrags. Häufig ist der Franchisegeber daran interessiert, eine strenge Geheimhaltungsklausel vertraglich zu vereinbaren. Der Datenschutz und die Geheimhaltungsverpflichtung beziehen sich auf den Franchisegeber: Er darf keine Infrmatinen über seinen Franchisenehmer außerhalb des Systems kmmunizieren. Daneben gibt es bestimmte Kriterien, wie etwa standrtbezgene Kennzahlen der G&V des Franchisenehmers, die intern sehr vertraulich behandelt werden müssen. Auch der Franchisenehmer wird verpflichtet, interne Infrmatinen und Daten, wie zum Beispiel Marketingpläne, Prduktspezifikatinen der Systeminfrmatinen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Nicht selten werden bei Verstß hhe Vertragsstrafen festgesetzt. 7 7 Franchisenehmer sllten nch im Auge behalten, b und in welcher Höhe bei Vertragsverstß Zahlungen fällig werden, die auch beim Scheitern der Vertragsbeziehung der bei gerichtlicher Auseinandersetzung vm Franchisegeber eingefrdert werden können, weil der Vertrag dies s vrsieht.

6 10 2 Der Franchisevertrag Hinsichtlich der Prdukt- und Betriebshaftpflicht sind beide Parteien angehalten, durch den Abschluss geeigneter Versicherungen für einen ausreichenden Deckungsschutz zu srgen. Die Verpflichtung zum Abschluss vn Versicherungen sllte im Vertrag geklärt sein. Eine genaue Aufzählung der Versicherungen kann in der Gebührenmatrix erflgen, da je nach Knzept diesbezüglich unterschiedliche Anfrderungen bestehen Streitigkeiten und Schiedsstelle Für den Fall späterer Streitigkeiten haben die Parteien häufig den Wunsch, ein Schiedsgericht verpflichtend hinzuziehen. Zu beachten ist, dass die Schiedsgerichte ebenfalls Gebühren verlangen; sie stehen in der Regel den typischen Gerichtsksten in nichts nach, sndern gehen sgar darüber hinaus. Eine Vereinbarung im Hinblick auf einen gemeinsamen Gerichtsstand könnte als aus Ersparnisgründen infrage kmmen. Hat der Vertrag eine Auslandsberührung, weil zum Beispiel eine der Parteien Ausländer ist der die Expansin im Ausland stattfindet, sllte die Rechtswahl im Mittelpunkt der vertraglichen Einigung stehen. Typischerweise setzt sich im Rahmen einer slchen Diskussin der Franchisegeber durch, der ein Interesse daran hat, im ihm vertrauten Gebiet Rechtsstreitigkeiten lösen zu wllen. Erkennen beide Parteien, dass Streitigkeiten tunlichst außerhalb der Öffentlichkeit ausgefchten werden sllten, sind Schiedsgerichte in der Lage, diese Diskretin sicherzustellen. In der Praxis hat sich bewährt, dass jede Partei vertraglich in die Lage versetzt wird, einen Schiedsrichter zu bestimmen, während sich die Schiedsrichter ihrerseits dann auf einen Oberschiedsrichter zu einigen haben. Gelingt die Einigung nicht, kann eine im Vertrag benannte Organisatin, zum Beispiel der Präsident der Industrie- und Handelskammer, durch eine entsprechende vertragliche Frmulierung in die Lage versetzt werden, den Oberschiedsrichter zu bestimmen. Da es jedch viele weitere Möglichkeiten gibt, Schiedsklauseln abzufassen, sllten beide Vertragspartner des Franchisevertrags größten Wert darauf legen, sich bereits bei der Vertragsanbahnung Gedanken über diese Fragen zu machen. Später lassen sich Schiedsklauseln selten neu abfassen, weil beide Parteien sich über den Vertragsinhalt einigen müssten. Ist bereits ein Streit entstanden, ist der Spielraum für eine Änderung der Schiedsklausel aufgrund der vertraglichen Interessenslagen der Parteien erheblich eingeschränkt Miet- und Pachtverträge Neben dem Franchisevertrag kann es im individuellen Fall häufig nötig sein, sich auch über weitere Verträge Miet- und Pachtverträge der markenrechtliche Verträge Gedanken zu machen. In allen Vertragsangelegenheiten sllten idealerweise beide Parteien auf Fachleute als Berater zurückgreifen. In der Regel trägt jede Partei die Ksten ihrer eigenen Berater. Legt eine Partei, häufig der Franchisegeber, einen Vertragsentwurf vr,

7 2.3 Administratinsmanual und dessen Inhalte 11 s übernimmt er auch die Ksten, die bei der Abfassung dieses Entwurfs entstanden sind. Sllten ausnahmsweise ntarielle Verträge nötig sein, teilen sich die Parteien häufig diese Ksten je zur Hälfte. Ein Franchisevertrag sllte aufgrund der vertraglichen Regelung seine Vertragsauflösung nach sich ziehen, wenn und sbald der Mietvertrag des Standrtes ausläuft. Jedem Franchisenehmer ist zu raten, den Franchisevertrag nicht vr der Finanzierungszusage zu unterschreiben und Mietverträge nicht vr dem Franchisevertrag. 2.2 Gebührenmatrix als Zusatz zum Franchisevertrag Möchte der Franchisegeber den Franchisevertrag seitenmäßig reduzieren und in einem Unternehmen für mehrere Franchisesysteme nutzen, besteht die Möglichkeit, die verbindlichen Systemgebühren, aufgeschlüsselt nach Leistung und Marke, in einer Gebührenmatrix aufzulisten und diese Matrix zum Bestandteil des Franchisevertrags zu machen. Die Matrix erhält diverse Infrmatinen, wie zum Beispiel Franchisegebühren, Marketinggebühren, Einkaufsgebühren und Eröffnungsgebühren swie zu leistende Rückstellungen zum Umsatz für Renvierungsarbeiten im Rahmen der ntwendigen Zeitintervalle, Trainingsksten, lkale Marketingverpflichtungen (häufig in Przentpunkten vm Umsatz vereinbart), Zahlungsraster, Zahlungszeiträume, Abrechnungsregelwerke, Pachtgebühren, Prvisinen, Bni und Mieten (vgl. Abb. 2.1). Den Vertragspartnern könnte es auf diese Weise gelingen, mithilfe der Übersicht Gebührenklarheit zu gewinnen und den Franchisevertrag unabhängig vn Knzept, Größe und Knditinen in einem Unternehmen für alle Knzepte gleichzustellen. Bei einem Franchisegeber mit mehreren Franchisesystemen der einem Franchisesystem und unterschiedlichen Mdulen ist eine Gebührenmatrix vn grßem Vrteil, da der Franchisevertrag die wesentlichen Vereinbarungen enthält und smit für jedes System einsetzbar ist; auch die Gebührenmatrix kann jedem System und dessen Anfrderungen angepasst werden kann. 2.3 Administratinsmanual und dessen Inhalte Das allgemeine Regelwerk des Administratinsmanuals wird in Kap. 3 erläutert. Eine Auswahl vn Inhalten und Unterpunkten sll Ihnen Ideen liefern, um für Ihr Unternehmen die für Sie relevanten Punkte herauszufinden und mit Inhalt zu füllen. Die Inhalte und die Frmulierungen sind rechtlicher Bestandteil eines Franchisevertrags, in dem der Franchisegeber die Regeln, Pflichten und Rechte für Franchisenehmer und Franchisegeber detailliert beschreiben kann.

8 12 2 Der Franchisevertrag Abb. 2.1 Gebührenmatrix

9 2.3 Administratinsmanual und dessen Inhalte 13 Inhalte können je nach Franchisesystem variieren. Arbeiten Sie mit Kennzahlen, welche bindend sind, und setzen Sie diese Matrix als Bestandteil des Franchisevertrages. Hinweisspalte Franchisegebühren Verpflichtende Schulungen Trainingsplan B Management Besetzungsplan 1 BL/ 1 erster ASS / 1 ASS / 2 SF Sllbesetzung nach Umsatz 4500 Stunden mindest. 60% VZ Pflichtveranstaltungen alle Außerrdentliche Vereinbarung Darlehen Vertrag 105 / Laufzeit 5 Jahre Mitarbeiterplanung kann auch nach Umsatz gestaffelt sein. Expansin Expansinsplan Beilage 501 Besetzungsplan laut Expansin Beilage 502 Investitinsplan Expansin Beilage 503 Vertriebsschienen Onlineshp / Im Haus / Lieferservice / Fensterverkauf / Einheitx / Einheit xxl / Einheit 3xl / Abkürzungen: Trainingsplan B = Plan, welcher der Standrtkategrie zugerdnet ist Managementbesetzung = BL = Betriebsleiter Erster ASS = erster Assistent, Befähigung zum BL ASS = Assistent SF= Schich ührer MA = Mitarbeiter Abb. 2.1 Frtsetzung

10 14 2 Der Franchisevertrag Beispiel Auszug einer Przessbeschreibung im Administratinsmanual: 12.1 Internet standrtbezgene Webseite Bestandteil des Franchisevertrages vn Herr Mustermann/Standrt Mainz Der Franchisenehmer ist verpflichtet, eine standrtbezgene Webseite einzurichten und entsprechend den Systemvrgaben zu betreiben. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer die standrtbezgene Webadresse kstenfrei zur Verfügung, ebens die Kntaktdaten der beauftragten Firma zur Webseitenprgrammierung. Die Ksten für die Prgrammierung, Bereitstellung der Sftware, Pflege der Webseite, Cntrlling vn Cntent und das Einpflegen der Cntent-Infrmatinen trägt der Franchisenehmer, siehe Aufstellung und Kstenrahmen Internet- Web Standrt Mainz. Das Erstellen und Betreiben einer selbst gestalteten Webseite ist ausdrücklich untersagt. Der Franchisenehmer ist verpflichtet, flgende Regelungen einzuhalten: Die Prgrammierung erflgt ausschließlich durch die vm Franchisegeber bereitgestellte Firma. Die Ksten laut Kstenrahmen Internet-Web Standrt Mainz trägt der Franchisenehmer. Der Franchisegeber gibt Design, Funktinalität, Sftware swie die Vrgehensweise der Prgrammierung vr. Der Franchisegeber füllt die Webseite mit natinalen Infrmatinen und Marketingaktinen. Der Franchisenehmer stellt sicher, das mnatlich ein Eintrag für die standrtbezgene Webseite bei der Firma x eingereicht wird. Erstellung des Cntent siehe Beispiele und Przessstruktur sind im LKM-Handbuch dargestellt. Der Franchisenehmer erstellt eine mnatliche Rückstellung zur Systemanpassung laut Kstenrahmen Internet-Web Standrt Mainz. Eine Systemanpassung erflgt alle 4 Jahre. Der nicht verwendete Betrag der Rückstellung wird zurückerstattet. Sfern ein Franchisenehmer seine Webseite durch eine vn ihm gewählte Firma prgrammieren möchte, muss diese alle Inhalte der Systemanfrderungen und der Systemgrundlagen einhalten und erfüllen. Alle Inhalte, Przessstrukturen und Bilddateien werden der Firma XY vm Franchisegeber zur Verfügung gestellt. Der Franchisegeber stellt diese Snderleistung der Beratung der externen Firma zu den Umsetzungsinhalten und der Systemanfrderungen dem Franchisenehmer in Rechnung. Die Cntent-Freigabe erflgt nur durch den Franchisegeber der die vn ihm beauftragten Unternehmen. Diese Snderleistung wird ebenfalls dem Franchisenehmer in Rechnung gestellt. Der Franchisenehmer spricht vr der Vergabe einzelne Anfrderungen mit dem Franchisenehmer ab und erfragt für die separaten Leistungen einen Kstenvranschlag vn seinem Franchisegeber.

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