Leitfaden Praxismodul im Bachelor-Studium

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1 1 HAWK - Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen Studiengang Immobilienwirtschaft und -management in Holzminden Leitfaden Praxismodul im Bachelor-Studium Stand: Juli 2014 Vorabversion Gültig für BPO 2012 für Studierende mit Studienbeginn WS Inhaltsverzeichnis 1 Begründung, Zweck und Ziel des praxisbezogenen Studienmoduls Zulassung Rechtsstatus Allgemeines Wahlrecht BaföG Versicherungen Unfallversicherung Kranken- und Sozialversicherung Haftpflichtversicherung Praxisstelle Anforderungen Beschaffung Mustervertrag Vergütung Erkrankung während des Praktikums Erkrankung Einführungs- und/oder Abschlussseminar Betreuung durch die Hochschule Inhalte und zeitlicher Ablauf Zeitlicher Ablauf Einführungs- und Abschlussseminar Praxisbericht Aufbau des Berichts Abgabe des Berichts Anerkennung Allgemeine Hinweise... 6

2 2 1 Begründung, Zweck und Ziel des praxisbezogenen Studienmoduls Die Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen hat in ihrer Prüfungsordnung für den Studiengang Immobilienwirtschaft und -management eine praxisbezogene Studienphase festgelegt. Dieses Modul soll von den Studierenden des Studiengangs in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Prüfungszeitraum des 5. Studiensemesters (i. d. R. ab 01. Februar des aktuellen Jahres) begonnen werden. Das Praxismodul umfasst insgesamt einen Zeitraum von 12 Wochen. In Absprache mit dem Unternehmen besteht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen. Diese Urlaubszeit wird nicht auf die Zeit des Praktikums angerechnet und verlängert in Summe den Zeitraum des Praktikums (vgl. Beispielberechnung auf S. 4). Zudem ist während der Vorlesungszeit ein Einführungs- und Abschlussseminar zu absolvieren (siehe 6.2 Einführungs- und Abschlussseminar). Das Praxismodul soll außerhalb der Hochschule in Immobilienunternehmen, insb. Projektentwicklungsgesellschaften, Immobilienmaklern, Banken, Versicherungen, Wohnungsunternehmen, Facility Management-Unternehmen sowie anderen Unternehmen und Verwaltungen mit immobilienwirtschaftlichen Aufgabengebieten (im folgenden Praxisstelle genannt) stattfinden. Ziele der Ausbildung des Praxismoduls sind vor allem: Praxiserfahrung sammeln Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse Herstellung von Kontakten zu Unternehmen und Institutionen Auf der Basis des in den ersten fünf Studiensemestern erworbenen theoretischen Wissens soll die Studentin oder der Student unter qualifizierter Anleitung immobilienwirtschaftliche Aufgaben lösen und dabei berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen aufnehmen. Darüber hinaus soll sie oder er das Umfeld der Arbeit erfahren und Einblicke in wirtschaftliche, soziale, kulturelle, ökologische, organisatorische, verwaltungstechnische, rechtliche und politische Zusammenhänge des Arbeitsbereiches gewinnen. Dies soll die persönliche und berufliche Entwicklung fördern. Die praxisbezogene Studienphase soll Studierenden und Unternehmen die Möglichkeit öffnen, an diesen Zeitraum eine Kooperation zur unternehmensbegleitenden Betreuung der Erarbeitung einer Bachelor-Arbeit anzuknüpfen. 2 Zulassung Die Studentin oder der Student meldet sich schriftlich (Formblatt) jeweils zur Praxisphase bei den Prüfungsanmeldungen an. Sie wird im jeweiligen Semesterzeitplan angegeben und liegt i.d.r. zu Beginn des 5. Semesters. Voraussetzung für die Zulassung zum Praxismodul alle Pflicht-Module aus dem 1. und 2. Studiensemester müssen bis zum Zulassungstermin bestanden sein 3 Rechtsstatus 3.1 Allgemeines Die Studentin oder der Student ist auch während des Praxismoduls mit allen Rechten und Pflichten an der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen immatrikuliert. Die studentischen Vergünstigungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Eintritte etc. bleiben erhalten. 3.2 Wahlrecht Die Studentin oder der Student besitzt das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht gem. Ziff. 3.2 zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. 3.3 BaföG BaföG-Empfänger zeigen dem Studentenwerk an, dass sie ein Praxismodul durchführen. Die Höhe der Vergütung des Studierenden ist dem Studentenwerk mitzuteilen. Empfohlen wird dabei die Vorlage des Praktikantenvertrages. Weitere Hinweise zur BaföG-Regelung sind dem beigefügten Merkblatt (Herausgegeben vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur am ) zu entnehmen (Anlage 1). 3.4 Versicherungen Unfallversicherung Die Studentin oder der Student ist während des Praxismoduls im externen Unternehmen (Praxisstelle) gem. 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist z. B. die Berufsgenossenschaft (bzw. andere Versicherungsträger), bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Während der Teilnahme an praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gem. 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 c SGB VII bei der Landesunfallkasse Niedersachsen.

3 3 Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalles i.s. des SGB VII obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Während der Ableistung eines externen Praktikums im Ausland ist für Studentinnen oder Studenten kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben Kranken- und Sozialversicherung Die Studentin oder der Student ist für die Dauer des Praxismoduls in Deutschland im Rahmen der studentischen Krankenversicherung gegen Krankheit versichert. Wird das Praxismodul im Ausland absolviert, sollte die Studentin oder der Student sich über den jeweiligen Versicherungsschutz bei ihrer oder seiner Krankenkasse informieren. Der Krankenversicherungsnachweis ist in der üblichen Form bei der Rückmeldung für das laufende Semester zu erbringen. Eine Sozialversicherungspflicht besteht für Studentinnen und Studenten in dem Praxismodul nicht (Urteil des Bundessozialgerichtes 12 RK 10/79) Haftpflichtversicherung Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten am Arbeitsplatz sollte für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflicht der Praxisstelle gedeckt sein. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. 4 Praxisstelle 4.1 Anforderungen Die qualitativen Mindestanforderungen an eine Praxisstelle sind: - Sie ist eine Einrichtung, in der für die spätere Berufsausübung typische betriebliche Erfordernisse den Ablauf und Inhalt der berufspraktischen Tätigkeit bestimmen. - Aufgaben und Verantwortungsbereiche im betrieblichen Umfeld des Arbeitsplatzes entsprechen dem späteren Berufsfeld der Studentin oder des Studenten. - Inhalt und Anforderungen der Praxistätigkeit sind durch einen Vertrag hinreichend zu bestimmen. - Die für die Betreuung der Studentin oder des Studenten in der Praxisstelle zuständige Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachgebiet Wirtschafts-, Rechts- oder Ingenieurwissenschaften oder eine gleichwertige Qualifikation. Danach kommen als Praxisstellen vorwiegend in Frage: - Wohnungsunternehmen - Banken - Versicherungen - Verwaltungen bei Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke des Landes und des Bundes mit Immobilienbeständen - Projektentwicklungsgesellschaften - Immobilienmakler - Investoren - Expansionsabteilung Gewerblicher Nutzer z. B. Handelsketten, Hotelketten, Träger sozialer Einrichtungen, - Bauträgergesellschaften etc. 4.2 Beschaffung Die Studentin oder der Student muss sich rechtzeitig und selbstständig um eine Praxisstelle (im In- oder Ausland) bemühen. Die oder der Praxismodulbeauftragte berät sie oder ihn dabei und prüft, soweit erforderlich, einen von der Studentin oder dem Studenten nachgewiesenen Platz auf die Erfordernisse der Ausbildung. Der Studiengang baut eine Datenbank mit geeigneten Praxisstellen auf. Ein Wechsel der Praxisstelle während der Praxisphase ist nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter Wechsel darf nur mit Zustimmung der oder des Praxismodulbeauftragten gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Frauenbeauftragten der Hochschule durchgeführt werden. 4.3 Mustervertrag Vor Beginn der außerhalb der Hochschule durchgeführten praxisbezogenen Studienphase schließen die Studentinnen oder Studenten und die Praxisstelle einen Vertrag ab (Siehe Anlage 1 Mustervertrag).

4 4 Dieser Vertrag soll insbesondere regeln: Dauer der Beschäftigung Leistungen der Praxisstelle Pflichten der Studentin oder des Studenten Vergütung Versicherung Vertragsauflösung Ein Exemplar des Vertrags zusammen mit dem Praktikumsbericht und der entsprechenden Anlagen, ist beim Praxismodulbeauftragen des Studiengangs abzugeben! 4.4 Vergütung Auf die Entlohnung der Studentin oder des Studenten in dem Praxismodul durch den Betrieb hat die Hochschule keinen Einfluss. Die Vertragsparteien können eine Vergütung vereinbaren. Auf die Auswirkungen der Vergütung auf die Förderung nach dem BaföG ist besonders hinzuweisen. 4.5 Erkrankung während des Praktikums Es gilt 26 Versäumnis und Rücktritt aus triftigem Grunde der Allgemeinen Prüfungsordnung vom Falls Sie während des Praktikums erkranken, teilen sie dies nicht nur dem Unternehmen mit, sondern auch dem Praxismodulbeauftragten und weisen Sie dieses durch eine ärztl. Bescheinigung nach. Sollte eine Erkrankung länger als 2 Wochen im Praktikumszeitraum vorliegen, so entscheidet der Praxismodulbeauftragte über die Anerkennung der Studienleistung. 4.6 Erkrankung Einführungs- und/oder Abschlussseminar Es gilt 26 Versäumnis und Rücktritt aus triftigem Grunde der Allgemeinen Prüfungsordnung vom Falls Sie am Einführungs- und/oder Abschlussseminar wegen einer Erkrankung nicht teilnehmen können, dann informieren Sie umgehend den Praxismodulbeauftragten und weisen dies mit einer ärztl. Bescheinigung nach. Eine Freistellung von der Teilnahme kann der/die Praxismodulbeauftragte/r in besonders begründeten Ausnahmen auf Antrag gewähren. 5 Betreuung durch die Hochschule Ansprechpartner/in für alle organisatorischen Fragen ist die oder der Praxismodulbeauftragte des Fachbereichs bzw. die oder der für das Praxismodul zuständige Verwaltungsangestellte. Sie oder er ist darüber hinaus Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner in allen fachlichen Fragen. Bei nicht zweckentsprechender Beschäftigung soll die Studentin oder der Student sich um Abhilfe bemühen. Sofern diese Bemühungen erfolglos bleiben, wird die betreuende Hochschullehrerin oder der betreuende Hochschullehrer auf eine Veränderung hinwirken. Die betreuende Hochschullehrerin oder der betreuende Hochschullehrer beurteilt den von der Studentin oder dem Studenten anzufertigen Bericht. 6 Inhalte und zeitlicher Ablauf 6.1 Zeitlicher Ablauf Das Praxismodul umfasst 12 Wochen zuzüglich einem Einführungs- und Abschlussseminar in der Vorlesungszeit des 4. bzw. 6. Semesters. Das Praxismodul umfasst insgesamt einen Zeitraum von 12 Wochen. In Absprache mit dem Unternehmen besteht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen. Diese Urlaubszeit wird nicht auf die Zeit des Praktikums angerechnet und verlängert in Summe den Zeitraum des Praktikums. Einführungsseminar und Abschlussseminar im Semester Praktische Tätigkeit in Immobilienunternehmen 12 Wochen (einschließlich Semesterbericht/Tätigkeitsnachweis) Urlaub z. B. 2 Wochen Summe 14 Wochen Abbildung 1: Exemplarische Berechnung Der Zeitraum des Einführungs- bzw. Abschlussseminar ist dem Stundenplan zu entnehmen. 6.2 Einführungs- und Abschlussseminar Die Einführungs- und Abschlussseminare werden als lehrbegleitende Veranstaltungen im 4. Semester (Einführung; einmalig im 3. Semester für Studierende mit Studienbeginn WS 12-13) und zum Ende der Praxisphase im 6. Semester (Ab-

5 5 schluss der Praxisphase) abgehalten. Bei dieser Veranstaltung gibt es eine Anwesenheitspflicht, die von Praxismodulbeauftragten dokumentiert wird. Termin liegt Anfang Mai und wird in den Stundenplan des 4. und 6. Semesters aufgenommen. Sollte der Praktikumsvertrag, wegen z. B. Urlaub oder weil das Unternehmen die Bachelor-Arbeit mitbetreut, länger als 12 Wochen laufen oder konnte das Praktikum nicht zum des entsprechenden Jahres aufgenommen werden und geht daher über Anfang Mai hinaus, so ist die Studentin bzw. der Student im 6. Semester für das Abschlussseminar vom Unternehmen frei zu stellen oder muss dem Praxismodulbeauftragten schriftl. bescheinigen, dass eine betriebsbedingte Freistellung zu diesem Termin nicht möglich ist. Das Einführungsseminar informiert z.b. über - die Zielsetzung und Organisation der praxisbezogenen Studienphase - die Rollen der an immobilienwirtschaftlichen Aufgaben Beteiligten - Interdisziplinäre Themen der Immobilienwirtschaft Das Abschlussseminar dient im Wesentlichen - dem Vorstellen der Semesterberichte - der vertieften Darstellung und Diskussion der Rollen der am immobilienwirtschaftlichen Prozess Beteiligten anhand der gewonnenen Erfahrungen - der Reflexion und Diskussion der gesellschaftlichen Wirkungen der Tätigkeit der Immobilienwirte - der Reflexion und Diskussion der Studieninhalte und der eigenen, bisher erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. 6.3 Praxisbericht Aufbau des Berichts Der Bericht über das Praxismodul muss folgendes enthalten: - Deckblatt Praktikantenbuch (siehe Anlage Praktikantenbuch) - Organisatorischer Aufbau der Praxisstelle - Ansprechpartner in der Praxisstelle - Einordnung der Praktikantentätigkeit in das Unternehmensprofil - Zeitlicher Ablauf der Praxistätigkeit - Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten; hierbei sind insbesondere die übertragenen Aufgaben zu nennen und wesentliche Arbeitsmethoden und -ergebnisse zu beschreiben. - Persönliche Wertung der Praxisphase - vom Unternehmen unterschriebene Semesterwochenberichte (siehe Anlage Wochenberichte) - Anlagen: Praktikantenvertrag, Praktikumszeugnis, Fragebogen für Ansprechpartner der Praxisunternehmen, Fragebogen für Studierende im Praxissemester Die Semesterwochenberichte sind fortlaufend während der praxisbezogenen Studienphase anzufertigen und von der Praxisstelle gegenzeichnen zu lassen. Weitere Festlegungen über Form und Inhalt sind mit der betreuenden Hochschullehrerin oder dem betreuenden Hochschullehrer abzusprechen Abgabe des Berichts Der Bericht ist gegebenenfalls zu überarbeiten, fertig zu stellen und spätestens 2 Wochen nach Beendigung der praktischen Tätigkeit bei der/dem Praxismodulbeauftragten/m einzureichen. Lassen Sie den Bericht bitte im Sekretariat mit einem Eingangsstempel versehen! 7 Anerkennung Die 18 Credits werden vergeben durch Nachweis der Studienleistungen - des von der Studentin oder dem Studenten angefertigten und von der betreuenden Hochschullehrerin oder dem betreuenden Hochschullehrer anerkannten Bericht über das Praxismodul (PB) - der von der Praxisstelle abgegebenen Bescheinigung über die Dauer und Qualität der praktischen Tätigkeit (PRA) - der Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen (Anwesenheitspflicht im 4. und 6. Semester) - dem mündlichen Vorstellen des Praxisberichtes im Abschlussseminar (P) Da es Studienleistungen sind, werden diese nicht benotet sondern gewertet mit bestanden nicht bestanden Wird das Praxismodul zunächst als mit nicht bestanden bewertet, legt der Prüfungsausschuss fest, ob das gesamte Modul wiederholt werden muss bzw. welche Teilleistungen innerhalb welcher Frist erneut zu erbringen sind.

6 6 Auszug aus Allgemeiner Prüfungsordnung vom : 26. Praktische Studienzeiten: Die Module in den Bachelor- und Masterstudiengängen können praktische Studienzeiten enthalten. Der Workload errechnet sich aus den nachweislich geleisteten Arbeitsstunden. Praktika sind Studienleistungen. Prüfungsdatum ist der jeweils letzte Tag des Praktikums. [PRA] 27. Praxis- und Projektberichte: Ein Praxis-/Projektbericht soll erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, nach didaktisch/methodischer Anleitung Studium und Praxis miteinander zu verbinden. Er umfasst insbesondere eine Auswertung der einschlägigen vorbereitenden Literatur, eine Beschreibung der Stelle, bei der die berufspraktische Phase (Praktikum bzw. Projekt) absolviert wurde, eine Beschreibung der während der berufspraktischen Phase wahrgenommenen Aufgaben, eine Theorie geleitete Reflexion der im Praktikum bzw. Projekt erfahrenen eigenen Berufspraxis und Berufsrolle sowie damit verbundener Frage- bzw. Problemstellungen. Weitere Anforderungen an den Praxisbericht können in speziellen Praxisleitfäden festgelegt werden. [PB] 8 Allgemeine Hinweise kümmern Sie sich bitte rechtzeitig selbstständig um einen Praktikumsplatz. Wir empfehlen bereits Bewerbungen zu Beginn des 4. Semester zu verschicken. Nutzen Sie die vorlesungsfreie Zeit nach dem 4. Semester und bieten Sie dem Unternehmen an, in den Semesterferien bereits Probe zu arbeiten. Bieten Sie an, Ihre Bachelor-Arbeit mit dem Unternehmen zusammen zu schreiben. sollten Sie Probleme haben einen Praktikumsplatz zu erhalten, dann wenden Sie sich bitte persönlich an den Praxismodulbeauftragten bis spätestens Beginn des 5. Semesters. beachten Sie, dass Sie bis spätestens Ende des 4. Semesters alle Pflicht- Prüfungen des 1. und 2. Semesters erfolgreich bestanden haben, sonst kann es passieren, dass Sie keine Zulassung zum Praktikum erhalten. achten Sie darauf, dass Sie im Unternehmen einen guten Eindruck hinterlassen. Seien Sie pünktlich und zuverlässig im Praktikum. Halten Sie Fristen und Termine ein. Sie sind im Praktikum ein Aushängeschild der HAWK. bei Problemen wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Praxismodulbeauftragten juergen.erbach@hawk-hhg.de

7 Mustervorlage Mustervertrag z w i s c h en nachfolgend Praxisstelle genannt - und Frau/Herrn..... Student(in) an der HAWK - Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen im Studiengang Immobilienwirtschaft und management wird folgender Vertrag über die Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit geschlossen: 1 Dauer der berufspraktischen Tätigkeit Die berufspraktische Tätigkeit dauert [mindestens 12 Wochen] ohne Urlaub. Der Vertrag wird für die Zeit vom... bis... geschlossen. 2 Leistungen der Praxisstelle Die Praxisstelle erklärt sich bereit, - die Studentin oder den Studenten für die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit auf der Grundlage der bereits erworbenen Kenntnisse in das immobilienwirtschaftliche Aufgabenfeld einzuführen, - es der Studentin oder dem Studenten zu ermöglichen, etwaige selbstverschuldetet Fehlzeiten bzw. Ausfallzeiten oder längerer Krankheit nachzuholen. - eine Betreuerin oder einen Betreuer zu benennen, - die Studentin oder den Student für die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen sowie für eventuelle Nachprüfungen freizustellen, - der/dem Praxismodulbeauftragten/m die Betreuung der Studentin oder des Studenten am Arbeitsplatz zu ermöglichen, 1

8 Mustervorlage - die von der Studentin oder dem Studenten gefertigten Wochenbericht gegenzuzeichnen, - der Studentin oder dem Studenten nach Beendigung der berufspraktischen Tätigkeit eine Bescheinigung über die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit auszustellen. 3 Pflichten der Studentin oder des Studenten Sie oder er verpflichtet sich, - die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und alle gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, - die von der Praxisstelle oder den von ihr beauftragten Personen im Rahmen der Tätigkeit erteilten Weisungen zu befolgen, - die geltenden Ordnungen der Praxisstelle, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, über die die Studentin oder der Student zu Beginn der berufspraktischen Tätigkeit belehrt wird, - die betriebliche Arbeitszeit einzuhalten, bei Fernbleiben die Arbeitsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, - Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte sowie sonstige betriebliche Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte, die ihr oder ihm zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln. - einen Bericht gemäß der Studienordnung zu erstellen. 4 Geheimhaltungspflichten Die Studentin oder der Student hat über Betriebsvorgänge, die ihrer Natur nach oder kraft besonderer Anordnung der Geheimhaltung bedürfen, Stillschweigen zu wahren; dies gilt auch nach Beendigung der berufspraktischen Tätigkeit. 5 Urlaub Während der Vertragsdauer steht der Studentin oder dem Studenten kein Erholungsurlaub zu. Die Praxisstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Die Ausfallzeit ist nachzuholen. 6 Versicherungen Die Zuordnung zur gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase im externen Unternehmen (Praxisstelle) gem. 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft (bzw. andere Versicherungsträger), bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Während der Teilnahme an praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gem. 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 c SGB VII bei der Landesunfallkasse Niedersachsen. 2

9 Mustervorlage Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls i.s. des SGB VII obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Während der Ableistung eines externen Praktikums im Ausland ist für Studentinnen und Studenten kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten am Arbeitsplatz ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflicht der Praxisstelle gedeckt. 7 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden - beiderseitig aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist - durch die Studentin oder den Studenten bei Aufgabe oder Änderung des Studienganges mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Die Auflösung wird schriftlich unter Angabe der Auflösungsgründe erklärt. 8 Vertragsausfertigungen Außer den Vertragspartnern erhält auch die Hochschule eine Ausfertigung des Vertrages. 9 Sonstige Vereinbarungen Eine Vergütung wird in Höhe von...monatlich gezahlt Ort Datum Praxisstelle: Student(in): Unterschrift Unterschrift 3

10 Vorlage für Wochenberichte Wochenbericht Nr. Vorname, Nachname Praxismodul Sommersemester 20 Datum von: Datum bis: Tätigkeitsbeschreibung Montag: Tätigkeitsbeschreibung Dienstag: Tätigkeitsbeschreibung Mittwoch: Tätigkeitsbeschreibung Donnerstag: Tätigkeitsbeschreibung Freitag: Bestätigung: Inhalt des Wochenberichts ist wahrheitsgemäß. Ort, Datum Unterschrift Praxisunternehmen

11 Vorlage Deckblatt Praxisbericht/Praktikantenbuch HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen Studiengang Immobilienwirtschaft und management Haarmannplatz 3, Holzminden Tel.: 05531/126-0 Praktikantenbuch Sommersemester 20 Nachname, Vorname Matrikelnummer: geboren am: Anschrift: Telefon: Praktikumsstätte Anschrift: Praktikumszeitraum (von-bis) Praktikumsstätte im Heimatort/-kreis Praktikumsstätte im Studienort/-kreis Zutreffendes bitte ankreuzen! Betreuender Professor ja ja Prof. Dr. Jürgen Erbach nein nein

12 Fragebogen für Ansprechpartner der Praxisunternehmen zum Praxissemester Praxisunternehmen: (Stempel) Ansprechpartner/in: Bitte fügen Sie Visitenkarte bei Praktikant Vorname Nachname: Praktikumszeitraum: Wie finden Sie die Einbeziehung eines Praxissemesters in das Studium? Sehr wichtig Wichtig Eher unwichtig Haben Sie schon andere Studierende im Praxissemester betreut? Ja Ja, aber von einer anderen Hochschule Nein, dies war das erste Praktikum dieser Art Wie beurteilen Sie die bisher vermittelten Lehrinhalte und die Kombination der Fächer des Studiengangs? Sehr gut Gut Ausreichend Schlecht Weiß nicht Konnte die Praktikantin/der Praktikant das im Studium Erlernte in die Arbeit bei Ihnen einbringen? Ja, sehr oft Ja, gelegentlich Ja, aber selten Nein Welchen thematischen Schwerpunkt halte Sie im Rahmen des Studiengangs Immobilienwirtschaft und management für unverzichtbar? Wären Sie auch in Zukunft daran interessiert, Studierende im Praxissemester bzw. Praxisverbund zu betreuen? Ja Nein Kann ich noch nicht sagen Können Sie uns Ansprechpartner bei Geschäftspartnern nennen, von denen Sie meinen, 1

13 Fragebogen für Ansprechpartner der Praxisunternehmen zum Praxissemester dass diese auch am Praxisverbund oder Praxissemester Interesse haben? Dürfen wir uns auf Sie berufen? Ja Nein Haben Sie Anregungen bzw. Verbesserungsvorschläge zu unserem Studiengang bzw. dem Praxissemester (Lehrinhalte, Ablauf, Schwerpunkte)? (ggf. auf separatem Blatt ergänzen) Haben Sie Interesse näher mit der Hochschule zusammen zu arbeiten? In absehbarer Zeit Thema für Bachelor- oder Masterarbeit Einladung zur Holzmindener Immobiliendebatte Unternehmenspräsentation vor Studierenden (angehenden Absolventen) Fachvortrag zu folgendem Thema: vor Studierenden (angehenden Absolventen) Stellenanzeigen an HAWK veröffentlichen sonstiges 2

14 Fragebogen für Studierende zum Praxissemester Name: Anschrift Matrikelnummer: Praktikumsunternehmen: (mit Anschrift) Praktikumszeitraum: Wie sind Sie auf Ihr Praxisunternehmen aufmerksam geworden? Vermittlung via Hochschule Presse / Literatur Stellenanzeige bekannter Firmenname Internet Sonstiges Haben Sie eine Vergütung erhalten? Keine bis 200 mtl. bis 450 mtl. bis 600 mtl. über 600 mtl. Wurden Sie seitens des Unternehmens bei der Wohnungssuche unterstützt? Ja, Unternehmen hat geholfen Ja, Unternehmen hat Wohnung gestellt Nein, habe selbst gesucht Nein, Praktikum im Umfeld der Hochschule, keine Suche notwendig In welchem Bereich ist Ihr Unternehmen tätig? Mehrfachnennung zulässig! Projektentwicklung Facilities Management Finanzierung Versicherung Bauträger Wohnungsverwaltung Makler/Vermittlung Sonstiges Wurden Sie während des Praktikums in einem festen oder in verschiedenen Bereichen des Unternehmens eingesetzt? nur in einem Bereich, und zwar in mehreren Bereichen, und zwar 1

15 Konnten Sie während des Praktikums auch an geschäftlichen Terminen/Gesprächen teilnehmen? Ja, regelmäßig Ja, aber nur selten Nein Wenn ja, konnten Sie sich auch an diesen Terminen/Gesprächen aktiv beteiligen? Ja, bei der Terminvorbereitung ja, bei der Terminnachbereitung Ja, bei dem Termin selbst Nein, habe nur zugehört Haben Sie auch eigene Projekte unter Anleitung selbstständig bearbeitet? Ja, regelmäßig Ja, aber nur selten Nein Konnten Sie (theoretisches) Wissen aus dem Studium in der Praxis anwenden? Ja, regelmäßig Ja, aber nur selten Nein Wie bewerten Sie Ihre Betreuung seitens des Unternehmens? sehr gut gut ausreichend schlecht Wie bewerten Sie Ihre Betreuung vor und während der Praktikumsphase seitens der Hochschule? sehr gut gut ausreichend schlecht Welche Lehrinhalte wurden im Hinblick auf das Praxissemester im Studium Ihrer Meinung nach zu wenig behandelt? Welche Lehrinhalte wurden im Hinblick auf das Praxissemester im Studium Ihrer Meinung nach zu intensiv behandelt? Haben Sie Anregungen bzw. Verbesserungsvorschläge zum Praxissemester? (ggf. auf separatem Blatt ergänzen) 2

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