INFOBULLETIN Januar - Februar 2014

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1 INFOBULLETIN Januar - Februar 2014 Das INFOBEST Team wünscht Ihnen alles Gute für das neue Jahr! EUROPA ERASMUS+ Ab Januar läuft das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport an: Erasmus+. Das Programm ist auf sieben Jahre angelegt ( ) und hat ein Budget von 14,7 Mrd. Euro zur Verfügung 40 % mehr als bisher. Es soll die allgemeine und berufliche Bildung und die Jugendarbeit voranbringen, um so die große Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen: Erasmus+ bietet die Gelegenheit, im Ausland zu studieren, sich fortzubilden oder Berufserfahrung zu sammeln. Dadurch erhöht sich auch die Mobilität der Arbeitskräfte; wer bereits in einem anderen Land studiert oder eine Ausbildung absolviert hat, ist mit höherer Wahrscheinlichkeit auch an einer späteren Arbeitsstelle im Ausland interessiert. Das neue Programm fasst alle derzeitigen EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zusammen (z.b.: Erasmus für Studierende, Leonardo da Vinci für Auszubildende, Comenius für Schüler, Grundtvig für Erwachsenenbildung, Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink etc.). Dadurch können Antragsteller nun leichter nachvollziehen, welche Möglichkeiten es gibt. Wer profitiert von Erasmus+? Im Rahmen von Erasmus+ werden mehr als 4 Millionen Menschen Zuschüsse erhalten, um im Ausland zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren und zu arbeiten. Darüber hinaus werden auch Mittel für Lehrkräfte und Betreuer(innen) sowie für Partnerschaften zwischen Universitäten, Hochschulen, Schulen, Unternehmen und Non-profit-Organisationen bereitgestellt. GRENZÜBERSCHREITENDE GESUNDHEITSVERSORGUNG Die Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte wurde zum 25. Oktober 2013 umgesetzt. Die Frist zur Umsetzung der EU- Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in die nationale Gesetzgebung ist im Oktober 2013 abgelaufen. Die Richtlinie stärkt die Stellung der Patienten: größere Auswahl bei der Gesundheitsversorgung, bessere Information, leichtere grenzüberschreitende Anerkennung von Verschreibungen. Dieser Gesetzestext ist von großer Bedeutung, da er die Patientenrechte in Europa klar regelt. Alle EU-Bürger können weitgehend selbst bestimmen, in welchem EU-Mitgliedsland sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen. Ambulante Behandlungen sind ohne Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse möglich. Nur für Krankenhausbehandlungen im Ausland ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Diese darf aber nur verweigert werden, wenn die Be- 1

2 handlung ohne große Zeitverzögerung auch im Inland erfolgen kann. Die Kosten einer Auslandsbehandlung werden den Versicherten bis zu der Höhe erstattet, die für die Behandlung im Heimatland angefallen wären. Bei vorab genehmigten Behandlungen sollen die Krankenkassen direkt mit den ausländischen Kliniken abrechnen, Patienten müssen also nicht in Vorleistung treten. Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Diese Kontaktstellen stehen in engem Kontakt mit Patientenorganisationen, Gesundheitsdienstleistern und Krankenversicherungsträgern. Aufgabe der Kontaktstellen ist, den Patienten Informationen über ihre Rechte zur Verfügung zu stellen, wenn sie grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen wollen, sowie die Kontaktdaten der nationalen Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten mitzuteilen. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen in Deutschland und Frankreich lauten: Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung c/o Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12 c, Bonn info@eu-patienten.de Point de contact national (PCN) soins de santé transfrontaliers Ministère des affaires sociales et de la santé 14, avenue Duquesne PARIS 07 SP Quelle: de.htm FRANKREICH ERHÖHUNG DER MEHRWERTSTEUER SEIT 1. JANUAR 2014 Seit dem 1. Januar 2014 ist die französische Mehrwertsteuer gestiegen: Der normale Satz (der die meisten Güter und Dienstleistungen betrifft) steigt von 19,6% auf 20 %, der mittlere Satz (für Transport, Renovierungsarbeiten für alte Gebäude) von 7 % auf 10 %. Der reduzierte Satz (für Nahrungsmittel, Gas und Strom) wird von 5,5 % auf 5 % angehoben. Weitere Informationen (in französischer Sprache) sind abrufbar unter: DEUTSCHLAND NEUE REGIERUNG Die neue Bundesregierung setzt sich wie folgt zusammen: Angela Merkel (CDU) ist zum dritten Mal als Regierungschefin gewählt worden. Sigmar Gabriel (SPD) ist Vizekanzler. Er ist außerdem Minister für Wirtschaft und Energie. Der Bereich Erneuerbare Energien war vorher im Umweltministerium angesiedelt, nun ist er Teil des Wirtschaftsministeriums. Frank-Walter Steinmeier (SPD) war vorher Fraktionschef der SPD und ist nun Außenminister. Dies war er bereits in der großen Koalition 2005 bis Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt Finanzminister. 2

3 Heiko Maas (SPD) ist Justizminister und auch zuständig für den Verbraucherschutz; vorher war er Wirtschaftsminister im Saarland. Der Bereich Verbraucherschutz unterstand vorher dem Landwirtschaftsministerium. Barbara Hendricks (SPD), die ehemalige Schatzmeisterin der SPD, ist Umweltministerin. Peter Altmaier (CDU) war vorher Umweltminister und ist jetzt Kanzleramtschef. Der ehemalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) ist Innenminister. Manuela Schwesig (SPD), ehemalige Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, ist nun Familienministerin. Andrea Nahles (SPD) war vorher SPD-Generalsekretärin und ist nun Arbeits- und Sozialministerin. Ursula von der Leyen (CDU) wechselt vom Arbeitsministerium in das Verteidigungsministerium. Johanna Wanka bleibt Ministerin für Bildung und Forschung. Hans-Peter Friedrich (CSU) war vorher Innenminister und ist jetzt Landwirtschaftsminister. Alexander Dobrind (CSU) ist Verkehrsminister. Sein Ministerium ist auch für die digitale Infrastruktur zuständig. Gerd Müller (CSU) ist Entwicklungsminister; vorher war er Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium. Hermann Gröhe (CDU), ehemals CDU-Generalsekretär, ist Gesundheitsminister. Aydan Özoguz (SPD) ist neue Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration. Monika Grütters (CDU) ist jetzt Kulturstaatsministerin. EINFÜHRUNG EINES MINDESTLOHNS Nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD soll eine Kommission eingesetzt werden, um einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn festzusetzen. Ab Januar 2015 soll dann ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Soweit bereits Tarifverträge zum Mindestlohn bestehen, dürfen diese bis maximal 31. Dezember 2016 beibehalten werden. Wird durch diese Tarifverträge bis zu diesem Datum das gesetzliche Mindestlohnniveau erreicht, bleiben diese Tarifverträge auch über den Jahreswechsel 2016/2017 bestehen. Wird durch die bereits bestehenden Tarifverträge das Mindestlohnniveau ab 2017 nicht erreicht, gilt ab dem 1. Januar 2017 stattdessen das bundesweit gesetzliche Mindestlohnniveau. Der Zeitraum bis zum 1. Januar 2017 ist demnach als ein Übergangszeitraum zu sehen. Die Mitglieder der Kommission setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen (3+3+Vorsitz). Auf jeder Seite darf ein Wissenschaftler hinzugezogen werden. Dieser hat jedoch kein Stimmrecht. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von dieser Kommission überprüft. Ausnahmen kann es laut Koalitionsvertrag bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die auf Minijobbasis vergütet werden, geben. Erfahren Sie mehr zu Mindestlöhnen in Europa unter: ERHÖHUNG DES BRIEFPORTOS ZUM 1. JANUAR 2014 Zum 1. Januar 2014 hat die Deutsche Post das Briefporto um zwei Cent auf 60 Cent für den Standardbrief erhöht. Dieser Preis gilt für Briefe bis 20 Gramm Gewicht. Wer noch alte Marken mit 58 Cent im Haus hat, kann diese um den Restbetrag ergänzen. Es gibt in den Postfilialen die neuen Zwei-Cent-Marken zu kaufen. Das Porto für andere Inlandsbriefe wie Kompakt-, Groß- und Maxibrief bleibt gleich. Einschreiben hingegen werden ebenfalls teurer. 3

4 Bei den internationalen Briefsendungen wird der Maxibrief um zehn Cent teurer, ebenso steigt der Preis für Einschreiben. Quelle: / Deutsche Post Damit hebt die Post zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten den Portopreis an zuletzt geschah dies zu Beginn des Jahres 2013, als das Briefporto von 55 Cent auf 58 Cent erhöht wurde. Grundlage für die Preiserhöhungen ist ein gerade neu gestaltetes Regulierungsverfahren, bei dem die Bundesnetzagentur der Post einen bestimmten Spielraum für die Weitergabe gestiegener Kosten einräumt. Allerdings hat die Bundesnetzbehörde bei dieser Gelegenheit noch einmal herausgestellt, dass die Post auch in Zukunft an sechs Tagen Briefe zustellen muss. "Für diese Entgelte erhalten die Versender weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistung an sechs Zustelltagen pro Woche", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. SCHWEIZ KRANKENVERSICHERUNG-OPTIONSRECHT FÜR GRENZGÄNGER FRANKREICH-SCHWEIZ I. Grundsatz: Krankenversicherungspflicht am Erwerbsort Gemäß der beim Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der europäischen Union im Jahre 2002 eingeführten Harmonisierung der Sozialversicherungs-Systeme, richtet sich die Versicherungspflicht nach dem Erwerbsortsprinzip. Jede in der Schweiz erwerbstätige Person (und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen) untersteht der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Gleiches gilt für die Bezüger einer schweizerischen Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der beruflichen Vorsorge (BV) oder der Unfallversicherung (UV) und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen, die in einem EU/EFTA- Staat wohnen. II. Ausnahme: Optionsrecht Aber die Schweiz hat mit den angrenzenden Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich) Sondervereinbarungen getroffen, damit die in diesen Ländern wohnhaften Personen sich im Wohnland versichern dürfen (sogenanntes Optionsrecht). Betroffene, die sich nicht in der Schweiz ver- 4

5 sichern wollen, müssen ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons einreichen. Bezieher einer schweizerischen Rente müssen dieses Gesuch an die Gemeinsame Einrichtung in Solothurn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der ersten Rente oder nach Umzug in den EU-Staat stellen. Um ihr Optionsrecht auszuüben, müssen diese Personen beweisen, dass sie im Wohnland und während eines Aufenthalts in einem anderen EU/EFTA-Staat und in der Schweiz für den Krankheitsfall abgedeckt sind (z.b. europäische Krankenversicherungskarte). Die Kantone sind verpflichtet, Grenzgänger, die kein Befreiungsgesuch stellen, an eine schweizerische Krankenkasse zuzuweisen. III. Modalitäten zur Ausübung des Optionsrechts mit Frankreich Personen, die in Frankreich versichert sind und über ein Optionsrecht verfügen, müssen innerhalb von 3 Monaten das Formular "Choix du système d'assurance applicable" ausfüllen und durch die Caisse-primaire d'assurance-maladie française (CPAM) visieren lassen, bevor es der schweizerischen zuständigen Behörde zurückgeschickt wird. Personen, die in der Schweiz versichert sind, nach Frankreich umziehen und wählen, sich dort zu versichern, müssen eine Kopie dieses durch die CPAM visierten Formulars unverzüglich an ihre Krankenkasse schicken, damit die Versicherung in der Schweiz endet. Derzeit haben Grenzgänger/innen mit Wohnsitz in Frankreich, welche ihr Optionsrecht ausüben, zwei Möglichkeiten, um sich in Frankreich zu versichern: Sie können sich entweder der französischen staatlichen Versicherung unterstellen (CMU), oder sie schliessen einen privaten Versicherungsvertrag ab. Die nationale Gesetzgebung in Frankreich sieht nun aber seit längerer Zeit vor, diese private Versicherungsmöglichkeit per 1. Juni 2014 zu unterbinden. Von diesem Zeitpunkt an fallen Personen, welche für einen privaten Versicherungsschutz optiert haben - sowie deren nicht erwerbstätige Familienangehörige - unter die staatliche soziale Krankenversicherung in Frankreich (CMU). Eine Rückkehr in das schweizerische KVG-System ist nicht möglich. Hinsichtlich der Umsetzung dieser angekündigten Änderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiterführenden Informationen von französischer Seite bekannt. Quelle: Weitere Informationen: HzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCLd3t4f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A GRENZÜBERSCHREITEND FRANZÖSISCHE PRÄSIDENTSCHAFT DER OBERRHEINKONFERENZ Ab dem 1. Januar 2014 hat Frankreich wieder die Präsidentschaft der französisch-deutsch-schweizerischen Oberrheinkonferenz inne. Herr Stéphane Bouillon, Präfekt der Region Elsass, Präfekt des Départements Bas-Rhin stellte bei der 39. Sitzung der Oberrheinkonferenz im Liestal den deutschen und schweizerischen Delegationen das Arbeitsprogramm für die Präsidentschaft 2014 vor. Im Bereich Wirtschaft soll ein Akzent auf die Förderung der grenzüberschreitenden Ausbildung und den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt gelegt werden; beide Faktoren tragen zur Verbesserung des Arbeitsmarktes in der Oberrheinregion bei. Ebenso tragen Maßnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit zu diesem Ziel bei. 5

6 Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Transportinfrastruktur gelegt, um die Mobilität für Grenzgänger in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu steigern. Dazu soll es einen Informationsaustausch geben, um die interne und externe Erreichbarkeit im Oberrheinraum zu skizzieren. Im Kulturbereich sind Maßnahmen geplant, um den Austausch zwischen Kulturschaffenden (im Bereich der Darstellenden Kunst und der öffentlichen Bibliotheken) zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf die Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner des Oberrheingebiets gelegt. Antworten auf aktuelle ökologische Fragen stellen sich bei Maßnahmen der Energiewende sowie bei solchen des ökologischen Landbaus sowie bei der Verlängerung politischer Maßnahmen für die Bevölkerung, die durch jeden Mitgliedstaat der Oberrheinkonferenz durchgeführt werden. Es werden Maßnahmen im Hinblick auf die innere Sicherheit ergriffen, insbesondere zur Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Sicherheit des Straßenverkehrs, im Kampf gegen Einbruchsdiebstählen und Sucht. Weiter soll die bereits bestehende trinationale Arbeit, die durch Experten der drei Länder in den Bereichen Katastrophenhilfe und Risikoanalyse entlang des Rheins besteht, aufgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Oberrheinkonferenz unter NEUER SERVICE FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ARBEITSVERMITTLUNG BAS-RHIN HAGUENAU-KARLSRUHE-RASTATT-LANDAU-WISSEMBOURG Einweihung des grenzüberschreitenden Vermittlungsservice Haguenau-Karlsruhe-Rastatt- Landau-Wissembourg Der Europäische Binnenmarkt, die demographische Entwicklung und der wachsende Fachkräftebedarf der Wirtschaft sind schlagkräftige Argumente für die Entwicklung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes. Genau in diese Richtung zielt die Einrichtung des grenzüberschreitenden Vermittlungsservice Haguenau, Karlsruhe-Rastatt, Landau und Wissembourg. Der neue Service richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitsuchende beiderseits von Rhein und Lauter. Ein kompetentes deutschfranzösisches Mitarbeiterteam widmet sich der grenzüberschreitenden Gestaltung des Arbeitsmarktes im Eurodistrikt. Die Kooperationsvereinbarung zur Gründung des neuen Vermittlungsservice wurde am 20. September 2013 anlässlich der Jobmesse Landau in der Agentur für Arbeit Landau offiziell unterzeichnet von Christine Gros-Herick, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur, Ivane Squelbut, Directrice territoriale du Bas-Rhin Pôle Emploi und Ingo Zenkner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt im Beisein von Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz Saarland der Bundesagentur für Arbeit. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Deutsch-Französischen Arbeitsvermittlung finden Sie unter: REGELN ZUM FRANZÖSISCHEN ARBEITSLOSENGELD BEI DEUTSCHEM AUFHEBUNGSVERTRAG Wird ein deutsches Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, und beantragt der ehemalige Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich dort Arbeitslosengeld, wird der Antrag seit einiger Zeit auch dann abgelehnt, wenn aus dem Aufhebungsvertrag hervor geht, dass dieser eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ersetzt. Der deutsche Aufhebungsvertrag ist damit der Eigenkündigung des Arbeitnehmers gleichgestellt. Hintergrund ist, dass die Voraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag nach deutschem Recht nicht denen der französischen rupture conventionnelle homologuée entsprechen. 6

7 Nach Ablehnung durch Pôle Emploi ist der ehemalige Grenzgänger nicht sozialversichert, wie es allerdings in Deutschland bei einer Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit der Fall wäre. Der ehemalige Grenzgänger kann nach drei Monaten zwar wieder einen Antrag stellen; diesem Antrag wird aber in der Regel nicht stattgegeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich voneinander trennen wollen oder müssen, sollten sich daher bewusst sein, dass der Arbeitnehmer nur noch durch Kündigung seitens des Arbeitgebers im Anschluss problemlos Arbeitslosengeld in Frankreich bekommen kann. Vor einer Vertragsbeendigung sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Fall bei Pôle Emploi informieren. KRAFTFAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS Berufskraftfahrer in Europa sind aufgrund der Richtlinie 2003/59/EG verpflichtet, einen Kraftfahrerqualifikationsnachweis zu erbringen. Dies bedeutet, dass Berufskraftfahrer verpflichtend Fortbildungen besuchen müssen, um diesen Nachweis zu erwerben. Den Nachweis erhalten die Kraftfahrer nach bestandener Prüfung. Die Richtlinie gibt den EU-Mitgliedstaaten zwei Möglichkeiten, diesen Nachweis auszustellen. Einmal kann der Nachweis auf dem Führerschein vermerkt werden für diese Alternative hat sich Deutschland entschieden; eine andere Möglichkeit besteht darin, den Nachweis auf einem separaten Dokument auszuhändigen. Für diese Lösung hat sich Frankreich entschieden. Andere EU-Staaten wie z.b. Luxemburg wenden beide Möglichkeiten an. Wenn ein Berufskraftfahrer, der einen französischen Führerschein hat und in Deutschland arbeitet, in Deutschland die Berufsfahrerqualifikation macht, kommt es bei der Ausstellung des Nachweises zu Problemen: Die deutsche Führerscheinstelle ist nicht befugt, auf dem französischen Führerschein einen Vermerk anzubringen, da es sich um ein hoheitliches französisches Dokument handelt. Will der Berufskraftfahrer daraufhin in Frankreich den Nachweis ausstellen lassen, wird dies dort regelmäßig nicht gemacht. Denn die französischen Behörden haben keinen Einblick und keine Überprüfungsmöglichkeit, ob die in Deutschland absolvierte Ausbildung den EU-Maßstäben entspricht. Oft zahlt der Berufskraftfahrer die Fortbildung aus eigener Tasche und hat aufgrund seiner grenzüberschreitenden Situation keine Möglichkeit, den Nachweis zu erhalten. Mittlerweile ist dieses Problem auch auf politischer Ebene bekannt. Bis eine Lösung gefunden ist, ist es jedoch ratsam, sich bei der zuständigen Führerscheinstelle vor Beginn der Fortbildung zu informieren und ggf. die Fortbildung in Frankreich zu machen. SALON REGIONAL FORMATION EMPLOI IN COLMAR Am 24. und 25. Januar 2014 findet die Arbeits- und Ausbildungsmesse im Colmarer Parc des Expositions (Messegelände) statt. Schüler, Studenten, Arbeitssuchende, Arbeitnehmer mit Wunsch nach beruflicher Umorientierung oder auch Firmengründer können dort Antworten auf ihre Fragen finden und mit rekrutierenden Unternehmen in Kontakt kommen. Workshops und Konferenzen werden ebenfalls stattfinden. Dieses Jahr wird die Halle 4 ausschließlich dem deutsch-französischen Arbeitsmarkt gewidmet sein. Mehr als 60 deutsche Arbeitgeber werden bei der Messe erwartet. Das Team von INFOBEST Vogelgrun/ Breisach informiert über den Grenzgängerstatus und hält zwei Vorträge zum Thema Arbeiten als Grenzgänger in Südbaden (Freitag, 24. Januar um 15 Uhr und Samstag, 25. Januar um 11 Uhr). Die Expertengruppe der Task Force Rentenbesteuerung von INFOBEST wird ebenfalls zugegen sein. 7

8 Sie finden INFOBEST am Freitag 24. und Samstag 25. Januar von 9 bis 18 Uhr im Parc des Expositions in Colmar, Halle 4. Der Eintritt ist frei. Weitere Auskünfte unter: (Informationen auf Französisch) INFOBEST VOGELGRUN/BREISACH BESUCH VON ABGEORDNETEN DES LANDTAGES BADEN-WÜRTTEMBERG BEI INFOBEST Am 7. Januar kam eine Delegation des baden-württembergischen Landtages zu INFOBEST, wo sie von Gérard Hug, Vizepräsident von INFOBEST sowie Präsident der Communauté de Communes du Pays de Brisach, und Peter Kuhn vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald empfangen wurden. Die Delegation bestehend aus Brigitte Lösch, der Vizepräsidentin des Landtages, aus Josha Frey (Abgeordneter des Wahlkreises Lörrach und Vorsitzender des Euro-Instituts) sowie aus Bea Böhlen (Abgeordnete des Wahlkreises Baden-Baden/Bühl und Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages) wurde von Jürgen Oser, Leiter der Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regierungspräsidium Freiburg, und Joachim Beck, Leiter des Euro-Instituts, begleitet. Im Anschluss an eine Vorstellung der Aktivitäten von INFOBEST und des Euro-Instituts gab es eine Diskussion zum Thema Europa der Bürger Europa erleben in der Region am Oberrhein. VOLKSZÄHLUNG 2014 DEUTSCHSPRACHIGE ÜBERSETZUNG DER FORMULARE Seit 2004 führt die INSEE (Französisches Statistisches Amt) eine Volkszählung zur Erfassung der in Frankreich lebenden Bevölkerung durch mit dem Ziel, die öffentlichen Einrichtungen den reellen Bedürfnissen anzupassen. Als Hilfestellung für die Volkszähler, die die im Elsass lebenden deutschen Staatsagehörigen aufsuchen, hat die deutsch-französische Einrichtung INFOBEST Vogelgrun/Breisach eine Übersetzung der Fragebögen erarbeitet. Ein Hinweiszettel in deutscher Sprache mit Erklärungen zum Hintergrund der Volkszählung sowie die zwei übersetzten Fragebögen des INSEE wurden den betroffenen Kommunen im Elsass zugeschickt. Diese Maßnahme ist eine Initiative des Eurodistrict Region Freiburg-Zentrum und Südliches Elsass, das seit Anfang 2013 unter dem Vorsitz von Dr. Dieter Salomon, Bürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau, steht. Die positive Resonanz der elsässischen Gemeinden auf diese Initiative bestätigt INFOBEST in ihrem Willen, diese Aktion auch in den kommenden Jahren weiterzuführen. Zusätzliche Informationen sind erhältlich bei der INFOBEST Vogelgrun/Breisach unter der Telefonnummer Sie finden die übersetzten Fragebögen der INSEE unter (Rubrik Aktuell). 8

9 SPRECHTAGE BEI DEN INFOBESTEN INFOBEST PAMINA INFOBEST Kehl/ Strasbourg INFOBEST Vogelgrun/ Breisach INFOBEST PALMRAIN EURES EURES-T EURES-Beraterin zum Arbeitsrecht donnerstags jede zweite Woche Agentur für Arbeit, Pôle Emploi Pôle Emploi Agentur Für Arbeit / Pôle Emploi Rentenkassen DRV DRV Krankenkassen AOK AOK und CPAM CAF Rentenbesteuerung in Deutschland dienstags und donnerstags Notar Jeden ersten Dienstag im Monat, nachmittags Grenzüberschreitende Sprechtage Auf Termin

10 INFOBEST PAMINA Altes Zollhaus / D Neulauterburg D: 07277/ / infobest@eurodistrict-regio-pamina.eu F: INFOBEST Kehl/Strasbourg Rehfusplatz 11 / D Kehl am Rhein D: 07851/ / kehl-strasbourg@infobest.eu F: / INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin / F Vogelgrun D: / vogelgrun-breisach@infobest.eu F: INFOBEST PALMRAIN Pont du Palmrain / F Village-Neuf D: / / palmrain@infobest.eu F: CH: Impressum: INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ile du Rhin, F Vogelgrun F: / D: / 832 /99 vogelgrun-breisach@infobest.eu Verantwortlich für die Januar/Februar-Ausgabe: Delphine Carré Redaktion: Pascale Allgeyer, Christiane Andler, Marc Borer, Bastien Candelier, Delphine Carré, Wibke Déhu-Leidl, Hanna Endhart, Anette Fuhr, Sandra Kurschat, Maria Rauer, Monica Schoch Januar

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