Das Mindestlohngesetz. Ein Bereich mit vielen Tretminen
|
|
- Sylvia Becker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Mindestlohngesetz Ein Bereich mit vielen Tretminen
2 Grundsätzliches zum Mindestlohn Ab dem gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Brutto für jede geleistete Arbeitsstunde eines Arbeitnehmers in Deutschland. Es ist also darauf zu zu achten, dass sowohl der Geldwert wie auch die damit verbundene Stundenzahl korrekt sind. Das gilt besonders bei Minijobs und bei festen monatlichen Bezügen. Der Mindestlohn ist unabdingbar, der Arbeitnehmer kann auf den Mindestlohn nicht verzichten ( 3 MiloG). Alle Abreden, die darauf hinauslaufen, den Mindestlohn freiwillig zu unterschreiten, werden bis auf wenige Ausnahmen keine Wirksamkeit erlangen.
3 Mindestlohn gilt für alle Unternehmen und Institutionen Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn, auch Arbeitnehmer in der Probezeit und geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber). Ausnahmen: Personen, die keinen Arbeitnehmerstatus haben, Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung bzw. Maßnahme oder aktiven Arbeitsförderung (Eingliederung) oder nach Ausbildung bis zu 3 Monaten, Langzeitarbeitslose bis zu 6 Monaten, Saisonarbeiter bis zu 70 Tagen, Zeitungszusteller, bisherige allgemeinverbindliche Tarifverträge.
4 Das Thema Praktikanten Vom Mindestlohn ausgenommen: Pflichtpraktika in Verbindung mit Schule, Ausbildung oder Studium Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen Einstiegsqualifizierungen nach 54 a des SGB III Praxisphasen während eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, bei denen praktische Tätigkeiten innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind. Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss Achtung! Genau im Praktikumsvertrag definieren!
5 Das differenzierte Thema Praktikanten Vom Mindestlohn nicht ausgenommen: Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag) Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)
6 Was zählt zur Arbeitszeit? Die Arbeitszeit ist eine wichtige Grundlage, besonders bei festen monatlichen Bezügen. Deshalb hier einige Definitionen für Grenzfälle: Rüstzeiten gehören grundsätzlich zur Arbeitszeit. Zeiten des sog. Bereitschaftsdienstes sind laut Arbeitszeitgesetz immer Arbeitszeiten. Rufbereitschaft dagegen sind keine Arbeitszeiten. Pausenzeiten sind keine Arbeitszeiten. Ruhezeiten im Speditionsgewerbe sind nicht zu vergüten.
7 Bestimmte Arbeitsformen und Mindestlohn Freie Mitarbeiter Kein Mindestlohnanspruch Akkordarbeit Mindestlohn für alle real gearbeiteten Stunden muss erreicht werden. Festgehälter Mindestlohn für alle gearbeiteten Stunden muss erreicht werden (Achtung immer genau die unterschiedlichen Monatsstunden berechnen). Provisionsempfänger Mindestlohnanspruch ist immer vorhanden. Mindestprovision einführen, die später verrechnet wird. Geschäftsführende Gesellschafter Kein Mindestlohnanspruch.
8 Grundsatz: Angerechnet werden nur direkt mit der Arbeitsleistung in Verbindung stehende Bezüge. Beispiele: Verrechnungen / Anrechnungen VWL Keine Anrechnung Direktversicherungen Nur dann Anrechnung,wenn sie gemäß 1 BetrAVG erfolgt Zulagen und Zuschläge Keine Anrechnung, wenn sie nicht regelmäßig gezahlt werden Kost und Logis Anrechnung nur in der Landwirtschaft im angemessenen Rahmen Aufwandsentschädigung Keine Anrechnung Trinkgelder Keine Anrechnung Sonderzahlungen Nur für den Monat in dem sie gezahlt werden.
9 Aufzeichnungspflichten Betrifft Minijobs (außer in Privathaushalten) und folgende in 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes genannten Branchen: Baugewerbe Gaststätten und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Schaustellergewerbe Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen Fleischwirtschaft Auch gilt es für die Zeitarbeit, wenn sie dort tätig wird.
10 Art der Dokumentationen Bis zu einer Höhe von 2.958,- muss für jede beschäftigte Person in den prekären Branchen eine Dokumentation der Arbeitszeiten realisiert werden. Auch bei Minijobs gilt diese Aufzeichnungspflicht. Sie muss Beginn, Ende, Ort und Dauer der täglichen Arbeitszeit enthalten. Die Aufzeichnung muss spätestens 7 Tage nach erfolgter Arbeitsleistung vorliegen und 2 Jahre aufbewahrt werden (wöchentliche Stundennachweise) Die Aufzeichnungen sind auf Verlangen der Prüfbehörde am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten.
11 Minijobs und Zeitkonten Bei Minijobs können bei voller Ausschöpfung der 450,00 nur noch maximal 52,9 Stunden im Monat gearbeitet werden. Bei Midijobs max. 100Stunden im Monat. Hier ist auf eine exakte Aufzeichnungspflicht zu achten. Wird in einem Monat mehr gearbeitet kann man über Zeitkonten einen Ausgleich herbeiführen. Die Fälligkeitsregelung bei der Auszahlung des Mindestlohns gilt nicht für Zeitkonten. Sie müssen nur nach 12 Monaten aufgelöst sein.
12 Festgehalt und unregelmäßige Arbeitszeiten Werden Einkommen verstetigt, so ist darauf zu achten, dass auch in Monaten mit 23 Arbeitstagen der Mindestlohn gezahlt wird. Beispiel: 40 Stunden / Woche verstetigt (40*13/3) auf 173,33 Stunden ergibt einen verstetigten Betrag von 1.473,05 im Monat. Bei einem Monat mit 23 Arbeitstagen werden jedoch 193,5 Stunden geleistet. Somit wird in diesem Monat der Mindestlohn unterschritten. Auch hier lohnt es sich, mit Zeitkonten zu arbeiten.
13 Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland in Bereichen der im 2a genannten Branchen des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes Im Werk- oder Dienstvertrag tätig wird, muss vor Beginn seiner Tätigkeit bei der zuständigen Zollverwaltung mit allen wesentlichen Angaben angemeldet werden. Dazu zählen: Familiennamen, Vornamen,Geburtsdatum, dem Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, dem Ort der Beschäftigung, dem Ort im Inland, an dem die nach 17 erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift in Deutschland der oder des verantwortlich Handelnden und dem Zustellungsbevollmächtigten
14 Die verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung Das Gesetz sieht eine verschuldensunabhängige Arbeitgeberhaftung vor. Bei Vergabe von Werk- und Dienstverträgen haftet der Auftraggeber für die Zahlung von Mindestlöhnen in der gesamten Wertschöpfungskette. Sie können als Auftraggeber von Mitarbeitern aus irgendeiner Stufe ihrer Wertschöpfungskette direkt auf Zahlung des Mindestlohns verklagt werden. Ein Ausschluss dieser Haftung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er die Mindestlöhne vollständig bezahlt, kann das Unternehmen von der Haftung nicht befreien.
15 Die verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung Die Haftung ist eine Garantiehaftung gegenüber den Mitarbeitern aus der gesamten Wertschöpfungskette. Mitarbeiter, die den Mindestlohn nicht bekommen, können sich aussuchen, wen sie aus der Wertschöpfungskette verklagen. Unternehmen haften daher verschuldensunabhängig; es kommt also nicht darauf an, ob sie von dem nicht gezahlten Mindestlohn der Subunternehmer wussten oder nicht (fahrlässiges Nichtwissen). Das Risikopotential ist erheblich, weil Unternehmen oftmals überhaupt nicht wissen, welche und wie viele Unternehmen auf Basis eines Werkvertrages oder eines Dienstvertrages in die Leistungskette eingeschaltet sind.
16 Auftraggeberhaftung auch mit Bußgeld belegt Ordnungswidrig handelt, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags: 1. entgegen 20 das dort genannte Arbeitsentgelt (den Mindestlohn) nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder 2. einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht Rechtzeitig zahlt."
17 Complianceverpflichtung von Geschäftsführern Bei wichtigen Aufträgen kann wegen des bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeitentatbestandes die Geschäftsführung aufgrund ihrer Compliance- Verpflichtungen dazu angehalten sein, die Einhaltung des Mindestlohns beim Subunternehmer zu prüfen. Da die Auftragnehmer nur in den seltensten Fällen in die Lohnabrechnungen Einblick geben, da es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse handelt, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Compliance- Audits im Vertrag. Der Auftraggeber hat dann das Recht, einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Auditor mit der stichprobenartigen Prüfung der Lohnzahlungen zu beauftragen.
18 Sanktionen bei der Auftraggeberhaftung Die Sanktionen sollen wie folgt geregelt werden: Für direkt vergebene Aufträge haftet der Unternehmer gegenüber dem Mitarbeiter nicht nur für Lohn und Sozialversicherungen, sondern riskiert auch eine Geldstrafe von bis zu ,- Euro. Bei Nachunternehmern haftet er ebenso für Lohn und Sozialversicherungen. Hier beläuft sich das Risiko einer Geldstrafe bis zu ,- Euro.
19 Notwendige Maßnahmen zur Risikominimierung Namhafte Anwaltskanzleien empfehlen: verpflichten Sie Ihren Vertragspartner zur Zahlung des Mindestlohn Sonderkündigungsrechte in die Verträge einbauen lassen Sie sich vertraglich Rückgriffsrechte für den Fall der Inanspruchnahme einräumen. Auditierungsrechte durch den Auftraggeber oder ein externes Unternehmen zu vereinbaren oder Alternativ Bürgschaft des Subunternehmers zu verlangen. Den Einsatz von Nachunternehmern sollte man unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen.
20 Ordnungswidrigkeiten Teil 1 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: eine Prüfung nicht duldet oder nicht mitwirkt, aufgezeichnete Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet. eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt.
21 Ordnungswidrigkeiten Teil 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt. eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält. das Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht..
22 Der Bußgeldkatalog Bei Verstössen gegen die Aufzeichnungspflicht bei Minijobs oder in den prekären Branchen kann ein Bußgeld bis zu ,00 verhängt werden. Bei Verstoß gegen den Mindestlohn, kann je Einzelfall ein Bußgeld von ,-- verhängt werden. Ab einem Bußgeld von 2.500,-- kann man vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Wer seinen Verpflichtungen im Rahmen der Auftraggeberhaftung nicht nachkommt (s.o.)
23 Ein Bußgeldbeispiel Wer beispielsweise 10 Arbeitnehmer/innen (Vollzeit) beschäftigt und deren Mindestlohn um 1 pro Stunde ein halbes Jahr unterschreitet, spart zunächst gut Erwischt man ihn, wird bei der Strafberechnung diese Summe verdoppelt und 30% aufgeschlagen. Zwischensumme des Bußgelds ist Wird Vorsatz festgestellt dann verdoppelt sich der Betrag. Das Bußgeld beträgt dann
24 Mindestlohn und Ausschlussfristen Bisher können in Verträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen vereinbart werden, die Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums verfallen lassen. Das Mindestlohngesetz schreibt nun vor, dass Mindestlohnansprüche zukünftig nicht mehr von derartigen Ausschlussfristen erfasst werden. Folge: Nun muss man für den Mindestlohn die Verjährungsfrist von 3 Jahren ( 195 BGB) in Kauf nehmen. Achtung: Passt man seine Ausschlussfristklausel nicht an, könnte ein Gericht die gesamte Klausel kippen.
25 Die Kontrollinstanzen
26 Notwendigkeit von Überprüfungen Alle angesprochenen Gesetzesanforderungen des MiloG sind im Rahmen der Auftraggeberhaftung von den Dienstleistern oder Werkvertragsnehmern auch zu erfüllen. Bestätigungen, dass der Mindestlohn gezahlt wird, reichen nicht aus, da sie weder die ganze Wertschöpfungskette erfassen noch hinreichend das Auftraggeberrisiko abdecken. Schaffen Sie eine Prüfinstanz oder beauftragen externe Mindestlohnexperten, die die korrekte Einhaltung des Mindestlohns in Ihrer Wertschöpfungskette durch ein rollierendes Screening sicherstellen!
27 Gehen Sie auf Nummer Sicher. Fahrlässige Missachtung der Auftraggeberhaftung kann sehr teuer werden. Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie wie Sie die Auftraggeberhaftung sicher stellen. Sprechen Sie uns an. Sicher ist Sicher I.Q.Z GmbH Compliance Management Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
Mehr03/15 Infoblatt. Mindestlohn
03/15 Infoblatt Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 14.04.2015 Mindestlohn Aufzeichnungs und Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn was geht uns das an?
Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS
MehrInformation zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz
Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014
MehrRundschreiben zum Mindestlohn
Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.
Mehr15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?
15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
MehrINFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrAufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz
Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385
MehrPraxishinweise zum Mindestlohn
Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -
MehrWissenswertes zum Mindestlohn
Wissenswertes zum Mindestlohn Langsam aber sicher wirft der gesetzliche Mindestlohn seine Schatten voraus. Im August 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar
MehrHeadline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des
Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
Mehr10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz
10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz Einleitung Exemplarische Darstellung entschiedener Rechtsfragen/Klarstellungen ird. MiLoG Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisher durchgeführten
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrWestfälische Dachtage
Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des
MehrMindestlohn: Checkliste für Unternehmen
Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine
MehrHABEN SIE SCHON DEN NOTWENDIGEN DURCHBLICK?
HABEN SIE SCHON DEN NOTWENDIGEN DURCHBLICK? ATOSS-Webinar Regelungen des Mindestlohngesetzes Auswirkungen und Umsetzung in die Praxis 1 Jan Kretschmer, 24.03.2015 01 Mindestlohngesetz Key Facts 02 Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis
Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis - neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten - Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen - Nettolohnmaximierung Folie 1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten bislang:
MehrMINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN
MINDESTLOHN BÜROKRATIE ABBAUEN MINDESTLOHN ENTBÜROKRATISIEREN Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies
MehrK r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T
K r a u ß & K r o c k e n b e r g e r S T E U E R B E R A T E R S O Z I E T Ä T Jürgen Krauß Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Steffen Krockenberger Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater Krauß & Krockenberger
MehrMindestlohngesetz. Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Mindestlohngesetz Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Agenda Geltungsbereich Auswirkungen auf bestehende Verträge, Vertragsänderungen? Haftung des Verwalters Haftung
MehrÄnderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz
Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2015 Gesetzlicher Mindestlohn ab Januar 2015 - Tarifautonomiestärkungsgesetz Stand: Januar 2015 Gesetzliche Grundlage Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz
MehrVerordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
Mehr1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2015. Bitte lesen Sie sich die
MehrMindestlohngesetz und Rente mit 63
Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Wer gesetzliche Mindestlöhne einführen will, dem empfehle ich, gleichzeitig gesetzliche Mindestgewinne für Betriebe festzuschreiben. (Hans Michelbach) Mindestlohngesetz
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro
MehrDie Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Infothek Anhang Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Stand: 12/2014 www.melzer-kollegen.de Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
MehrMindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim
Mindestlohn Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Gliederung I. Vorbemerkung II. Anwendungsbereich: Für wen gilt der Mindestlohn? III. 20: Pflichten des Arbeitgebers zur
MehrLohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer
Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar
MehrSicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.
Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB unterstützen wir die
MehrSicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten. Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.
Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Auf die Auswahl der Dienstleister achten Einsatz von Personaldienstleistung und Werkverträgen
MehrWas Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen
Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am
MehrDer neue gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der neue gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der neue gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2
MehrStephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
MehrDer gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn? Das Mindestlohngesetz (abgekürzt: MiLoG). Folie 2 Wie lautet die Anspruchsgrundlage für den gesetzl. Mindestlohn?
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSo berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig
So berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig DVZ-Symposium Der Mindestlohn und seine Folgen für Logistikunternehmen Hamburg, 24. März 2015 Marcus Menster Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrMindestlohn - Steuerberater sollten Mandanten jetzt informieren
Mindestlohn - Steuerberater sollten Mandanten jetzt informieren Jahrelang umstritten, im Jahr 2014 nun beschlossen - am 01.01.2015 tritt das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) in
MehrMindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten
Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrInformationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen
MehrWas bedeutet das MindestLohngesetz
Was bedeutet das MindestLohngesetz für mich? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. 2015 bis 31.3. 2015 www.mindestlohn.de 1 Was bedeutet das Mindestlohngesetz
MehrUnd nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz
Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz 1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum? 4 Rechte und Pflichten
MehrKIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften
KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015 Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Pflegemindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Philipp Mauritius Diakonisches
MehrNewsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner
Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn
Mehrwww.dsihk.sk Das Mindestlohngesetz in Deutschland DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DEUTSCHLAND GELTUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN
Das Mindestlohngesetz in Deutschland DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DEUTSCHLAND Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in Kraft
MehrWas bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde. Die gesetzliche Regelung
MehrIHK-VERANSTALTUNG STANDORTFAKTOR GASTRONOMIE
IHK-VERANSTALTUNG STANDORTFAKTOR GASTRONOMIE (IHK Würzburg-Schweinfurt / Karl-Götz-Straße 7, 97427 Schweinfurt ) 03.09.2015: - DAS MINDESTLOHNGESETZ IN DER PRAXIS - Referent: RA Thomas - Rechtsanwalt und
MehrWAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?
WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrLEXinform/Info-Datenbank
Seite 1 von 7 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 06.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS classic
Mehr1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.
LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd
MehrInfobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog)
Krefeld Regensburg Unternehmensnachfolge Finanzplanung Controlling Infobrief März 2015 Mindestlohngesetz (Milog) Seit August 2014 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrSchüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften
Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Zum 01.01.2015 führt der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde ein. Die gesetzliche Regelung
MehrInformationen zur Einführung des Mindestlohngesetzes
Informationen zur Einführung des Mindestlohngesetzes Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 1. Der Mindestlohn - einfach dokumentiert 2 - Warum ist die Arbeitszeitaufzeichnung wichtig? 2 - Was muss erfasst werden?
MehrKontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 16.04.2015 WirtschaftsTalk Wallenhorst, Stavermann GmbH Ruller Straße 2 49134 Wallenhorst Dr. Thomas Möller, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Finanzwirt
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrExcel Arbeitszeiterfassung
Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrBundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrAllgemeine Steuerzahlungstermine im September 2014
Mandanten-Rundschreiben September 2014 27.08.2014 Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2014 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Mi. 10.09. Lohnsteuer, Kirchensteuer
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrLeiharbeit in den Niederlanden
Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrWann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrStand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrEine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrUnfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrFreiberufliche Bodenkunde
Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
Mehr1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte ( Minijob ) Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag
MehrNeu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen
Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND Informationen für Beschäftigte aus Polen 1. Ich komme aus Polen und arbeite in Deutschland. Gibt es einen Mindestlohn für mich? Ja. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in
Mehr