Bericht der Landesregierung
|
|
- Carsten Baumgartner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 105 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Salzburger Landtages vom 29. April 2015 (Nr. 730 der Beilagen d.3.s.d.15.gp) betreffend Transparenz bei Wartezeiten in den Krankenanstalten des Landes Salzburg Zum Beschluss des Salzburger Landtages... Die Landesregierung wird ersucht zu prüfen, inwieweit im Sinne der Transparenz und der PatientInnen ein Modell geschaffen werden kann, dass alle gemäß 21a Salzburger Krankenanstalten-Gesetz zu führenden Wartelisten aller Salzburger Krankenhäuser transparent, vergleichbar und den datenschutzrechtlichen Grundlagen entsprechend ersichtlich sind und dem Landtag bis 31. Oktober 2015 zu berichten.... hat die Landesregierung wie folgt Bericht erstattet:
2 Referat Büro des Landesamtsdirektors Chiemseehof Postfach Salzburg Gesundheitsrecht Gesundheitsplanung Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Sebastian-Stief-Gasse ALL/1/ Postfach Salzburg Betreff Fax Landtag: Ausschussberatung, Beschluss; Transparenz bei Wartezeiten, gesundheitsrecht@salzburg.gv.at 21a SKAG Mag.Dr. Monika Helmberg Beilagen: 1 Sehr geehrte Damen und Herren! Telefon In Antwort auf Ihr Schreiben vom , Zahl DIS/587/ , übermitteln wir Ihnen nach Prüfung und fristgerecht in Beilage einen Bericht, inwieweit im Sinne der Transparenz und der PatientInnen ein Modell geschaffen werden kann, dass alle gemäß 21a Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 ( SKAG ) zu führenden Wartelisten aller Salzburger Krankenhäuser transparent, vergleichbar und den datenschutzrechtlichen Grundlagen entsprechend ersichtlich sind. Hochachtungsvoll Die Abteilungsleiterin Mag. Christiane Hofinger Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 9 Gesundheit und Sport Postfach Salzburg Österreich Telefon * post@salzburg.gv.at DVR
3 Gesundheitsrecht und Gesundheitsplanung Bericht entsprechend Landtagsbeschluss vom über Transparenz, Vergleichbarkeit und Einsichtnahmemöglichkeiten in Bezug auf Wartelisten gem 21a SKAG Mit Beschluss des Salzburger Landtags vom wurde die Landesregierung ersucht zu prüfen, inwieweit im Sinne der Transparenz und der PatientInnen ein Modell geschaffen werden kann, dass alle gemäß 21a Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 ( SKAG ) zu führenden Wartelisten aller Salzburger Krankenhäuser transparent, vergleichbar und den datenschutzrechtlichen Grundlagen entsprechend ersichtlich sind. Aus dem Bericht des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom geht hervor, dass ein Diskussionspunkt dabei die mögliche Vorreihung von SonderklassepatientInnen ist. Kritisiert wird unter anderem, dass Wartelisten nicht veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang wird das niederösterreichische Modell positiv erwähnt. Im Folgenden wird zuerst die Situation in Salzburg (i.e. die landesgesetzliche Grundlage, die geführten Wartelisten, und die bei der Patientenvertretung eingelangten Beschwerden) erörtert (1.), dann das erwähnte niederösterreichische Modell dargestellt (2.), um im Anschluss mögliche Maßnahmen zur Verwirklichung eines Modells von transparenten, vergleichbaren und einsehbaren Wartelisten aufzuzeigen (3.). 1. Die Situation in Salzburg betreffend Wartelisten gem 21a SLAG 1.1. Die landesgesetzliche Grundlage für das Führen von Wartelisten: 21a SKAG 21a SKAG betreffend die Führung von Wartelisten ist in Ausführung von 5a Abs 2 und 3 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz ( KAKuG ) ergangen, wobei im Wesentlichen die Grundsatzbestimmungen übernommen wurden: 21a Abs 1 SKAG verpflichtet die Rechtsträger von öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten, Wartelisten für elektive Operationen sowie für invasive Diagnostikmaßnahmen im Bereich der Sonderfächer Augenheilkunde und Optometrie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Neurochirurgie einzurichten, sofern die jeweilige Wartezeit regelmäßig 4 Wochen übersteigt. Solche Wartelisten haben gemäß 21a Abs 2 SKAG alle Personen aufzuneh- Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 9 - Gesundheit und Sport Postfach Salzburg Österreich Telefon * post@salzburg.gv.at DVR
4 2 men, mit denen ein voraussichtlicher Termin für den Eingriff vereinbart ist, und für jede einzelne Person die Wartezeit, dh die Zeit zwischen Aufnahme in die Warteliste und dem Eingriffstermin; darüber hinaus ist gemäß 21a Abs 3 SKAG in der Warteliste die Anzahl der Personen auf der Warteliste und davon die Anzahl der SonderklassepatientInnen ersichtlich zu machen. Gemäß 21a Abs 4 SKAG können sich die Personen auf der Warteliste auf ihr Verlangen über ihre Wartezeit informieren, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten auch auf elektronischem Weg. Wie aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (RV 1200 BlgNR XXIV GP, 4) hervorgeht, sah der Grundsatzgesetzgeber einen Bedarf an konkreten, in erster Linie medizinisch bedingten Reihungskriterien des Wartelistenregimes sowie eine Notwendigkeit einer landeseinheitlichen Wartelistentransparenz und normierte deshalb, dass der Landesgesetzgeber Kriterien betreffend den Ablauf und die Organisation des Wartelistenregimes vorzusehen hat. Der Salzburger Landesgesetzgeber hat festgelegt, dass die Terminvergabe ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und nach betriebsorganisatorischen Aspekten zu erfolgen habe. Aus den Erläuterungen ergibt sich, dass mit dem Hinweis auf betriebsorganisatorische Aspekte sichergestellt werden sollte, dass bei der Führung der Wartelisten auch auf eine ausreichende Auslastung der Sonderklasse ( 53 SKAG) Bedacht genommen werden kann (BlgLT 14. GP, 4. Sess., RV 584, 8). Weitere Konkretisierungen betreffend das Wartelistenregime sind nicht ergangen. Was das Informationsrecht in Bezug auf Wartelisten betrifft, so geht aus obiger Darstellung der Salzburger Rechtslage hervor, dass dieses sowohl in persönlicher als auch in sachlicher Hinsicht eingeschränkt ist: Es besteht ein Informationsrecht nur für die PatientInnen, die sich bereits auf den Wartelisten befinden, und auch für diese nur insofern, als es die eigene Wartezeit betrifft Aktuelle Wartelisten der gemeinnützigen Krankenanstalten in Salzburg Gegenwärtig werden (auf Grund des Überschreitens der Wartezeit von 4 Wochen) an folgenden Krankenanstalten Wartelisten gem 21a SKAG geführt: im Landeskrankenhaus Salzburg (in den Bereichen Orthopädie und Augenheilkunde), in der Christian-Doppler-Klinik Salzburg (im Bereich Neurochirurgie), im Krankenhaus Oberndorf (im Bereich Orthopädie), im Kardinal Schwarzenberg schen Krankenhaus in Schwarzach (im Bereich Orthopädie) und im Krankenhaus Zell am See (im Bereich Augenheilkunde) Bei der Patientenvertretung eingelangte Beschwerden Laut Auskunft von Seiten der Patientenvertretung gab es seit dem Inkrafttreten des 21a SKAG keine Beschwerde oder Anfrage betreffend Transparenz oder Einsichtnahme in Wartelisten, auch keine Beschwerde in Bezug auf eine mögliche Vorreihung von Sonderklassepatienten. Die sechs Beschwerden, die es seit 2012 zum Thema Wartezeiten gab, bezogen sich auf die Länge der Wartezeiten bis zu einer Operation. 2. Das niederösterreichische Modell In der Presse hat das auch in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom erwähnte niederösterreichische Modell großen Anklang gefunden. Vorweg sei gesagt, dass das NÖ Krankenanstaltengesetz ( NÖ KAG ), anders als das SKAG, keine konkreten Reihungskriterien des Wartelistenregimes vorsieht. Allerdings hat gemäß 16b Abs 2 letzter Satz NÖ KAG im Unterschied zu den übrigen Bundesländern, die alle keine derartige Verpflichtung vorsehen - die Veröffentlichung des Wartelistenregimes, das in anonymisierter Form (für die gleichen Eingriffe wie in Salzburg) zu führen ist, im Internet zu erfolgen. Auf der Internetseite der
5 3 Landeskliniken-Holding ( sind Wartelisten für Orthopädie, Augenheilkunde und Neurochirurgie an den verschiedenen Krankenanstalten veröffentlicht. Sie geben allerdings nur über die Gesamtzahl der PatientInnen, die Anzahl der SonderklassepatientInnen und die durchschnittlichen Wartezeiten Auskunft, nicht aber über die Reihung der PatientInnen. Der Mehrwert der zentralen Veröffentlichung niederösterreichischer Listen liegt somit darin, dass potentielle PatientInnen im Internet die durchschnittlichen Wartezeiten an den verschiedenen Krankenanstalten einsehen und vergleichen können. In diesem Sinne führte in der Sitzung des Sozial und Gesundheitsausschusses vom 15. April 2015 Dr. Bachinger, Sprecher der ARGE Österreichischer Patientenanwälte aus, dass das Modell in Niederösterreich sowohl für die PatientInnen als auch für das gesamte Gesundheitssystem positive Effekte habe, weil es zur besseren Nutzung der Kapazitäten kommen könnte. Rückschlüsse auf Reihungskriterien und eine etwaige Vorreihung von SonderklassepatientInnen sind hingegen aus den veröffentlichten niederösterreichischen Wartelisten nicht möglich. 3. Mögliche Maßnahmen 3.1. Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit betreffend Wartezeiten Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit betreffend die Wartezeiten könnte dadurch erreicht werden, dass durch eine Gesetzesnovelle die gemeinnützigen Krankenanstalten verpflichtet werden, Wartelisten auf ihrer Homepage im Internet zu veröffentlichen, was allerdings auch mit einem administrativen Aufwand für die Rechtsträger der einzelnen Fondskrankenanstalten verbunden wäre. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sollte diesfalls wie im niederösterreichischen Modell der Inhalt auf die Gesamtzahl der PatientInnen, die Anzahl der SonderklassenpatientInnen und die durchschnittliche Wartezeit beschränkt und eine monatliche Aktualisierung vorgeschrieben werden. Ob jedoch wie in Niederösterreich - eine zentrale Veröffentlichung erfolgen muss, sollte sorgfältig anhand einer Kosten-Nutzen Rechnung überlegt werden. Anders als in Niederösterreich sind die Fondskrankenanstalten in Salzburg nicht über eine Holding organisiert. Eine zentrale Veröffentlichung könnte somit (nach Gesetzesänderung) nur durch administrativen Mehraufwand im Amt der Salzburger Landesregierung erfolgen. Dieser Mehraufwand könnte durchaus beträchtlich sein, abhängig davon, wie oft die Informationen aktualisiert werden sollten, und wie aktuell und unaufgefordert die Informationen auch bei einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Ein solcher Aufwand ließe sich wohl nur dann rechtfertigen, wenn PatientInnen in entsprechendem Ausmaß bereit sind, sich aufgrund von kürzeren durchschnittlichen (!) Wartezeiten an bestimmte Krankenhäuser umleiten zu lassen. Dies erscheint fraglich, da andere Faktoren, wie schnelle Erreichbarkeit, Vertrautheit und (subjektives) Vertrauen in die Kompetenz eines Krankenhauses bzw seiner Ärzte und Ärztinnen eine große Rolle spielen. Das Ziel einer schlanken Verwaltung spricht jedenfalls dagegen, umso mehr, als eine Veröffentlichung auf den Homepages der individuellen Krankenanstalten ausreichen würde, damit sich PatientInnen bei den für sie in Betracht kommenden Krankenanstalten betreffend der Wartezeiten kundig machen können Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit betreffend die Reihung Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit betreffend die Reihung könnte nur durch eine Gesetzesnovelle erfolgen. Es müsste gesetzlich weiter konkretisiert werden, welche medizinischen Gesichtspunkte und betriebsorganisatorischen Aspekte für die Reihung in Betracht gezogen
6 4 werden sollen. Ob dies sinnvoll möglich ist, erscheint fraglich. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass durch Schaffung konkreter Kriterien der Spielraum für die medizinische Beurteilung der Dringlichkeit reduziert werden würde, was u.a. auch Haftungsfragen zur Folge haben kann. Fakt ist, dass derzeit keine der landesgesetzlichen Regelungen nähere Ausführungen dazu macht. In den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien hat die Terminvergabe (gleich Salzburg) ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und (betriebs)organisatorischen Aspekten/Belangen zu erfolgen ( 35 Abs 3 Bgld KAG 2000, 28 Abs 2 Oö KAG 1997, 20 Abs 2 ST KAG; 30 a Vbg Spitalgesetz, 17a Abs 9 Wr KAG), in Kärnten dürfen neben dem Anmeldezeitpunkt nur medizinische und soziale Gründe herangezogen werden ( 23 Abs 2 K-KAO), und Tirol legt als Kriterien für die Reihung insbesondere die Art der Indikationsstellung für den Eingriff sowie die Dringlichkeit der Durchführung nach medizinischen Priorisierungskriterien fest ( 9a Abs 2 Tir KAG). Wie oben unter 2. bereits erwähnt, verzichtet Niederösterreich ganz auf solche Kriterien. Somit kann festgehalten werden, dass die Salzburger Rechtslage jedenfalls einem Ländervergleich standhält. Würde man nach Abwägung der Vorund Nachteile Vergleichbarkeit durch weitere Konkretisierung für PatientInnen schaffen wollen, so sollte auf Grund der geringen Größe Salzburgs und der damit verbundenen Vielzahl an grenznahen Gebieten jedenfalls eine länderübergreifende Lösung gesucht werden. 3.3 Verbesserung der Möglichkeit der Information Wie oben dargestellt, bestehen derzeit Informationsrechte nur für die PatientIinnen, die sich bereits auf den Wartelisten befinden, hinsichtlich der eigenen Wartezeit. Hier könnte durch Gesetzesänderung eine Ausweitung betreffend die Reihung insofern erfolgen, als eine Verpflichtung festgelegt werden könnte, PatientInnen auf Anfrage bekannt zu geben, wie viele PatientInnen vor ihm/ihr planmäßig für diesen Eingriff vorgesehen sind. Im Fall von Vorreihungen anderer PatientInnen könnte sich der/die betroffene PatientIn dann an die Patientenvertretung wenden, die Untersuchungen anstellen kann, inwieweit die Umreihung (im Hinblick auf medizinische Gesichtspunkte und betriebsorganisatorischen Aspekte) rechtmäßig erfolgt ist. Ob ein derartiges Informationsrecht einen Zusatznutzen bringt, sei dahingestellt, da sich unzufriedene PatientInnen bereits jetzt bei dem Verdacht ungerechtfertigter Verzögerung an die Patientenvertretung wenden können. Eine Einsichtnahme in die konkreten Wartelisten kann den PatientInnen jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Überlegungen nicht eingeräumt werden. Für eine Einsichtnahme durch PatientInnen müssten die Wartelisten anonymisiert werden, und würden damit nicht mehr Informationen liefern als eine (wesentlich einfacher zu bewerkstelligende) allfällige Bekanntgabe der Reihung. Ein solches Einsichtnahmerecht auf Verlangen in eine anonym zu führende Warteliste hat von den Bundesländern auch nur der Kärntner Landesgesetzgeber vorgesehen ( 35 Abs 3 K-KAO). Ein Einsichtnahmerecht könnte allenfalls der Patientenvertretung gewährt werden, die bereits jetzt einen Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber den Rechtsträgern der Krankenanstalten hat ( 22 Abs 5 SKAG). Zur effektiven Wahrnehmung könnte im Falle einer Gesetzesnovelle auch die Einführung einer mehrjährigen Aufbewahrungspflicht betreffend die Wartelisten erwogen werden, was allerdings wieder administrativen Mehraufwand mit sich bringen würde.
7 5 Zusammenfassung: Gegenwärtig werden (auf Grund des Überschreitens der Wartezeit von 4 Wochen) an folgenden Krankenanstalten Wartelisten gem 21a SKAG geführt: im Landeskrankenhaus Salzburg (in den Bereichen Orthopädie und Augenheilkunde), in der Christian-Doppler- Klinik Salzburg (im Bereich Neurochirurgie), im Krankenhaus Oberndorf (im Bereich Orthopädie), im Kardinal Schwarzenberg schen Krankenhaus in Schwarzach (im Bereich Orthopädie) und im Krankenhaus Zell am See (im Bereich Augenheilkunde). Da bei der Patientenvertretung seit Inkrafttreten dieser Bestimmung keine Beschwerden betreffend die Transparenz von Wartezeiten und Wartelisten eingelangt sind, erscheint fraglich, ob diesbezüglich konkreter Handlungsbedarf besteht, da eine weitere Reglementierung notwendigerweise einen administrativen Mehraufwand mit sich bringen würde. 21a SKAG sieht anders als 16b Abs 2 NÖ KAG keine Verpflichtung vor, die zu führenden Wartelisten im Internet zu veröffentlichen. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung könnte eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit im Hinblick auf die durchschnittlichen Wartezeiten geschaffen werden, die allerdings auch mit einem administrativen Aufwand für die Rechtsträger der einzelnen Fondskrankenanstalten verbunden wäre. Eine zentrale Veröffentlichung würde auf Grund der Tatsache, dass die Fondskrankenanstalten anders als in Niederösterreich nicht in einer Holding organisiert sind, zusätzlichen Aufwand im Amt der Salzburger Landesregierung, dessen Rechtfertigung fraglich erscheint, nicht zuletzt im Hinblick auf die Kosten, die mit den damit verbundenen erforderlichen Personalressourcen einhergehen würden. 21a SKAG sieht für die Terminbestimmung vor, dass diese nach medizinischen Gesichtspunkten und betriebsorganisatorischen Aspekten vorzunehmen ist. Oberflächlich betrachtet könnte durch Schaffung weiterer gesetzlicher Kriterien für die Reihung eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit erfolgen. Ein Bundesländervergleich zeigt allerdings, dass kein Bundesland eine solche weitere Konkretisierung vorgenommen hat, was auf die Schwierigkeit der einheitlichen Bestimmung sachgerechter Kriterien hindeuten mag. Zudem muss berücksichtigt werden, dass durch Schaffung konkreter Kriterien der Spielraum für die medizinische Beurteilung der Dringlichkeit reduziert würde, was wiederum Haftungsfragen zur Folge haben kann. Wenn überhaupt, wäre - nicht zuletzt aufgrund der geringen Größe Salzburgs - zur Schaffung einer Vergleichbarkeit im Sinne der Patientinnen nur eine länderübergreifende Regelung sinnvoll. 21a SKAG sieht entsprechend der Grundsatzbestimmung 5a Abs 2 KAKuG ein Informationsrecht nur im Hinblick auf die Wartezeit vor. Eine Verbesserung der Informationsmöglichkeiten des Patienten/der Patientin könnte durch Auskunft über seine Reihung erfolgen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass Umreihungen auf Grund dringlicher medizinischer Indikationen (bei anderen PatientInnen) notwendig sein können. Das Recht der Einsichtnahme in Wartelisten könnte hingegen auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen PatientInnen nur bei anonymisiert geführten Wartelisten gewährt werden (diesen Weg hat Kärnten gewählt), sonst allenfalls der Patientenvertretung. Der Patientenvertretung steht allerdings bereits gegenwärtig ein Auskunftsrecht gegenüber den Rechtsträgern der Krankenanstalten zu.
8
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrBeilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss
Beilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung für eine Vereinbarung gemäß Art.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEin solidarisches Gesundheitssystem mit Zweiklassenmedizin?
Ein solidarisches Gesundheitssystem mit Zweiklassenmedizin? Transparenzmängel sind weit offene Einfallstore für Zweiklassenmedizin und Korruption! Korruption: der Missbrauch von (anvertrauter) Macht zum
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 308 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrAmt der Tiroler Landesregierung. Verwaltungsentwicklung. An alle Gemeinden Tirols. Internetadressen Gemeinden; Information zu.tirol und.tirol.gv.
Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID2014111016798 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Verwaltungsentwicklung An alle Gemeinden Tirols Mag. Mathias Winkler Telefon +43 512 508 1941
MehrKeine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten
Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrVorlage der Landesregierung
Nr. 503 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung betreffend die Übernahme des Krankenhauses Mittersill
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrArbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?
Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Mit dieser Arbeitshilfe können Sie Gespäche über Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz wirkungsvoll vorbereiten. Tipps Bereiten Sie sich
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrGebärmutterhalskrebs
Gebärmutterhalskrebs Informationsstand der Österreicherinnen von 18 bis Jahren September 27 n=4 telefonische CATI-Interviews, repräsentativ für die österreichischen Frauen zwischen 18 bis Jahre; Erhebungszeitraum
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrPSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung
Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrKörperbilder Einstellung zu Schönheitsoperationen und zur Wahrnehmung des eigenen Körpers
Pressegespräch Künstlich geformte Körper: Schönheit um jeden Preis?, 2.. 28, Wien/ Seite Körperbilder Einstellung zu Schönheitsoperationen und zur Wahrnehmung des eigenen Körpers Studie im Auftrag des
MehrNr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage
Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
MehrBericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s
Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat
MehrPatientensicherheit aus Patientensicht
Patientensicherheit aus Patientensicht 6. MetrikAnwendertag Wir haben 100 Jahre versucht Konzepte zu entwickeln damit Menschen älter werden Jetzt haben wir es geschafft! und die Gesellschaft weiß nicht,
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrInstallation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista
Installation des Authorware Webplayers für den Internet Explorer unter Windows Vista Allgemeines: Bitte lesen Sie sich diese Anleitung zuerst einmal komplett durch. Am Besten, Sie drucken sich diese Anleitung
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr. 92 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrSecure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -
Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrImplantate Anwendung in unserer Praxis
PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDie Weitsichtigkeit. Korrekturmöglichkeiten
Die Weitsichtigkeit Korrekturmöglichkeiten Der Aufbau des weitsichtigen Auges Das Auge ist im Verhältnis zum Brechwert zu kurz. Das Licht bündelt sich hinter der Netzhaut. Deshalb müssen Pluslinsen aus
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrQualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrCHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt
CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Vor einem Krankenhausaufenthalt können eine Reihe von Fragen und Unklarheiten auftreten. Mit dieser
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
Mehr10.1 Auflösung, Drucken und Scannen
Um einige technische Erläuterungen kommen wir auch in diesem Buch nicht herum. Für Ihre Bildergebnisse sind diese technischen Zusammenhänge sehr wichtig, nehmen Sie sich also etwas Zeit und lesen Sie dieses
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrDiagnose: Missverständnis
FEHLENDE DOLMETSCHDIENSTE Diagnose: Missverständnis MARIA STERKL, 23. November 2011 06:15 Wer kann "Herzkranzgefäß" in fünf Sprachen sagen? Die wenigsten. Profi- DolmetscherInnen sind im Krankenhaus jedoch
MehrAnleitung zur Benutzung des jobup.ch Stellensuchendekontos
des jobup.ch Stellensuchendekontos Willkommen auf jobup.ch! Erstellen Sie ein Konto, stellen Sie Ihren Lebenslauf online, bewerben Sie sich und verwalten Sie Ihre Bewerbungen mit unseren Lösungen, die
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrAntrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann;
Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann; Amt der Landesregierung Anschrift siehe Seite 5 Wir beantragen die Aufstockung
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrDie große Wertestudie 2011
Die große Wertestudie Projektleiter: Studien-Nr.: ppa. Dr. David Pfarrhofer Prof. Dr. Werner Beutelmeyer ZR..P.F/T Diese Studie wurde für die Vinzenz Gruppe durchgeführt Dokumentation der Umfrage ZR..P.F/T:
MehrBesser leben in Sachsen
Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr
MehrVERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)
VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrIBIS Professional. z Dokumentation zur Dublettenprüfung
z Dokumentation zur Dublettenprüfung Die Dublettenprüfung ist ein Zusatzpaket zur IBIS-Shopverwaltung für die Classic Line 3.4 und höher. Dubletten entstehen dadurch, dass viele Kunden beim Bestellvorgang
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrAnmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv)
Anmeldung und Zugang zum Webinar des Deutschen Bibliotheksverbandes e.v. (dbv) Über den Link https://www.edudip.com/academy/dbv erreichen Sie unsere Einstiegsseite: Hier finden Sie die Ankündigung unseres
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrPLATTFORM PERSONALMANAGEMENT
PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch
MehrPatientenumfrage. Was wirklich zählt
Patientenumfrage Was wirklich zählt Pressekonferenz, 20. Juni 2011 DOKUMENTATION DER UMFRAGE Ziel dieses Forschungsprojektes war die Auslotung der Bedeutung von Werten und Werthaltungen einerseits in der
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
Mehr