über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Dienstag, 23. September 2014 im Rathaus in Geiersthal, Rathausstraße 5, Raum 21

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1 NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Dienstag, 23. September 2014 im Rathaus in Geiersthal, Rathausstraße 5, Raum 21 Beginn: Ende: 18:30 Uhr 21:50 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Anton Seidl Schriftführer: Josef Geiger Anwesend sind folgende Mitglieder des Gemeinderats: Seidl Anton, Erster Bürgermeister Augustin Silvia Gruber Richard Hartmannsgruber Josef Iglhaut Günter Obermeier Anton Steer Maria Weindl Ludwig Gierl Thomas Handlos Michael Hof Daniel Iglhaut Mario Stadler Thomas Vieltorf Reinhard Wittenzellner Josef jun. Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Augustin -Presse-, Bauhofleiter Englmeier, 6 weitere Zuhörer Während der gesamten Sitzung anwesend: Geschäftsleiter Josef Kasparbauer, Kämmerer Heigl Heinrich Entschuldigt abwesend sind (Grund):./. Unentschuldigt abwesend sind:./. a) Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung wurden gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekannt gemacht (Aushang an der Anschlagtafel am Rathaus in Geiersthal). b) Der Vorsitzende eröffnet die ordnungsgemäß anberaumte Sitzung und stellt die zutreffende Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest. c) Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist; das Gremium ist daher beschlussfähig i. S. des Art. 47 Abs.2 GO.

2 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 2 EINTRITT IN DIE TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung Die Niederschrift über die 6. Gemeinderatssitzung am (öffentlicher Teil) wird genehmigt. 2. Beschaffung einer neuen Software für das Haushalts- und Kassenwesen der Gemeinde Kämmerer Heinrich Heigl schlägt vor, die bisherige Software für das Haushalts- und Kassenwesen durch eine andere Software zu ersetzen. Bisher wird das sog. teildezentrale Haushaltsund Kassenwesen der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) eingesetzt. Künftig solle das Verfahren OK.FIS Zentral Dialog, dass ebenfalls von der AKDB angeboten wird, eingesetzt werden. Im Haushalt 2014 sind noch keine Ausgabeansätze enthalten. GRM Silvia Augustin erkundigt sich, ob mit den neuen Verfahren, kameralistische Buchführung und die doppelte Buchführung (kurz genannt Doppik) möglich ist. EDV-Betreuer Heigl erläutert, dass mit der neuen Software (OK.FIS Zentral Dialog) beide Buchführungsarten vorgenommen werden können. Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Software für das Haushaltsund Kassenwesen auf das Produkt OK.FIS Zentral Dialog im Herbst des Kalenderjahres Ein entsprechender Auftrag wird der AKDB erteilt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Einrichtung des neuen Systems, der Datenübernahme und der notwendigen Schulungen für die Anwender in Höhe von insgesamt ca ,00 Euro sollen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 berücksichtigt werden. 3. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 1369/5 in Berging, Zur Säge In der 6. Gemeinderatssitzung vom wurde der Bauantrag von Herrn Helmut Handlos zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1369/5 in Berging zurückgestellt. BGM Seidl sollte mit Herrn Handlos Gespräche aufnehmen und die Befürchtungen von Herrn Hutzenkow (Anlieger) vorbringen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. BGM Anton Seidl berichtet, dass Gespräche mit dem Bauherrn geführt wurden. Da Herr Handlos anwesend ist, erteilt der Vorsitzende Herrn Handlos das Wort. Dieser erläutert dem Gemeinderat sein Bauvorhaben und erklärt, dass das Geh- u. Fahrtrecht von Anlieger Hutzenkow nicht beeinträchtigt bzw. eingeschränkt wird. GMR Josef Hartmannsgruber und GRM Günther Iglhaut sind der Meinung, dass es zu Problemen kommen könnte und fragen Herrn Handlos, ob das Fahrtrecht nicht verlegt werden kann. Herr Handlos gibt an, dass er dem Anlieger eine Verlegung des Geh- u. Fahrtrechts vorgeschlagen bzw. angeboten hat, dies jedoch nicht gewünscht wurde. GRM Gruber erkundigt sich, ob die Verrohrung des Regenwasserkanals ausreichend ist. Bauhofleiter Englmeier bejaht dies. Bürgermeister Anton Seidl fasst den Sachverhalt zusammen und trägt den Beschlussvorschlag vor. Zum Bauantrag von Helmut Handlos zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1369/5 in Berging, Zur Säge wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 3 4. Sanierung des Eingangsbereiches der Mehrzweckhalle in Geiersthal hier: Auftragsvergabe für die Eingangstür Für den Einbau einer neuen Eingangstür im Rahmen der Sanierung des Eingangsbereiches der Mehrzweckhalle in Geiersthal wurden fünf Angebote eingeholt. Bürgermeister Seidl informiert die Gemeinderatsmitglieder über das Ergebnis der Angebotsauswertung. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass die Firma B&Z günstigster Anbieter ist. Für die Baumaßnahme zur Sanierung des Eingangsbereiches der Mehrzweckhalle sind im Haushaltsplan 2014 Ausgabemittel in Höhe von Euro eingestellt. Mit der Lieferung und dem Einbau einer neuen Eingangstür im Rahmen der Sanierung des Eingangsbereiches der Mehrzweckhalle in Geiersthal wird die Firma B+Z Metallbau GmbH zum Angebotspreis von 5.045,60 Euro (Bruttopreis) beauftragt. 5. Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltungskonzeptes für die Bereiche des Totenbaches und des Nußbaches Den Gemeinderat beschäftigt seit einiger Zeit die Hochwasser-Abflusssituation des Totenbaches in Höfing (siehe Beschlussniederschrift vom ). Bei einer Kamerabefahrung der vorhandenen Bachverrohrung vom Anwesen Daffner bis zur Einmündung in den Nußbach vom März 2014 wurde festgestellt, dass sich die Verrohrung im Bereich des Grundstücks Gierl in einem schlechten Zustand befindet und im Grundstück Linsmeier ist sogar eine Verschiebung der Rohre festzustellen, die den Abflussquerschnitt wesentlich verringert. Für Hochwasserschutzmaßnahmen am Totenbach war im Haushaltsentwurf 2014 ein Ausgabeansatz in Höhe von ,00 Euro enthalten. Da der Entwurf so nicht genehmigungsfähig war, sperrte der Gemeinderat diese Ausgabeermächtigung in der Sitzung am Am besichtigte der Bauausschuss die Örtlichkeit. Im September 2014 fand eine Besprechung der Problematik mit Vertretern des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes und dem Amt für ländliche Entwicklung statt, die folgendes Ergebnis aufweist: Die Erneuerung der Bachverrohrung mit größeren Rohren als alleinige Maßnahme ist nicht genehmigungsfähig, da dies zu einer Abflussverschärfung führen würde, was nicht mit der geltenden Rechtslage zu vereinbaren ist. Beim Wasserwirtschaftsamt werden Maßnahmen des Hochwasserschutzes finanziell gefördert, wenn diese in einem integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltungskonzept enthalten sind. Auch das Amt für ländliche Entwicklung kann Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Rahmen eines vereinfachten Dorferneuerungsverfahrens fördern. Ebenfalls hier besteht die Vorgabe, dass diese Maßnahmen in einem Hochwasserschutzkonzept enthalten sind. Bei einem Dorferneuerungsverfahren könne auch eine Hofraumneugestaltung beim Anwesen Gierl gefördert werden. Die Behördenvertreter empfehlen, eine Verlegung des Baches aus dem Grundstück Gierl zu prüfen. Jedenfalls solle der untere Teil des Bachlaufes (außerhalb dem asphaltierten Bereich) künftig wieder offen fließen. Rückhaltemaßnahmen sind im Rahmen eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes auf jeden Fall nötig (z.b. Rückhaltebecken, Mulden etc.). Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird vom Wasserwirtschaftsamt mit einem 75- prozentigem Zuschuss gefördert. Vom Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes und dem Amt für ländliche Entwicklung wird empfohlen, ein solches gemeinsames Konzept für Totenbach und Nußbach zusammen erstellen zu lassen, da es auch vom Nußbach her für Anlieger in Höfing Hochwasserproblematiken gibt.

4 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 4 Bei Berücksichtigung von 75 Prozent Zuschuss vom Wasserwirtschaftsamt verbleiben der Gemeinde 25 Prozent der Planungskosten. Angebote von Planungsbüros liegen noch nicht vor. GMR Ludwig Weindl fragt nach, ob schon Konzepte, Lösungen und Kostenkalkulation vorliegen. GMR Michael Handlos erkundigt sich über den Zeitrahmen der Maßnahme. BGM Seidl gibt bekannt, dass noch keine konkreten Konzepte und Kostenschätzungen vorliegen. Erst nach der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes durch ein Planungsbüro kann über Lösungsvorschläge, Kostenschätzungen und dem zeitlichen Rahmen der entsprechenden Maßnahme entschieden werden. GMR Thomas Gierl hebt hervor, dass eine schnelle Entscheidung getroffen werden muss. Bürgermeister Seidl erteilt dem betroffenen Anlieger Alfons Gierl das Wort. Gierl berichtet, dass unter der Straße bereits ein Loch ausgespült wurde und verweist auf die Ergebnisse der Kamerabefahrung. Eine Gebäudewand sei bereits verschimmelt, im Hof sind Asphaltschäden erkennbar, schildert Anlieger Gierl weiter und fragt nach, wer für diese und weitere Schäden aufkommt. Gierl ist der Meinung, dass nicht der Nußbach das Problem ist, sondern der Totenbach. Die anwesenden Anlieger Gierl und Daffner drängen auf einen Entschluss, eine einfache, effiziente und somit auch kostengünstige Lösung zu erarbeiten. GRM Mario Iglhaut vertritt den Standpunkt, dass vorerst eine größere Verrohrung weitere Schäden der Anwohner vermeiden könnte. Durch den Bauhof, mit Einbindung gemeindlicher Baufirmen, könnte eine schnelle und kostengünstige Lösung erreicht werden, so GRM Mario Iglhaut weiter. GRM Thomas Stadler, GRM Josef Wittenzellner sowie GRM Reinhard Vieltorf heben hervor, dass eine Instandsetzung der Verrohrung bei den Anwesen Gierl und Daffner umgehend erfolgen soll. Dieser Meinung schließt sich Bürgermeister Seidl an. GRM Hartmannsgruber bringt zum Ausdruck, dass eine Wasserkonzepterstellung unverzichtbar ist. Fraktionskollege GRM Iglhaut schließt sich der Meinung an und fügt hinzu, dass bei einer Konzepterstellung, eine teilweise Offenlegung des Bachlaufes eingeplant werden sollte. BGM Anton Seidl hebt die Bedeutung der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts nochmals hervor. Bürgermeister Seidl wiederholt zudem, dass er den Bauhof beauftragt, die Rohrschäden beim Anwesen Gierl unverzüglich zu reparieren. So soll eine erste, vorläufige Schutzmaßnahme für die betroffenen Anlieger erfolgen. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines integralen Hochwasserschutzund Rückhaltungskonzeptes für die Einzugsbereiche des Totenbachs und des Nußbaches. 6. Änderung der Hundesteuersatzung Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen erheben 23 Gemeinden eine Hundesteuer (Markt Teisnach erhebt keine Hundesteuer). Von den 22 Gemeinden erheben 13 Gemeinden einen höheren Steuerbetrag (über 25,00 Euro/Jahr) als die Gemeinde Geiersthal, 2 Gemeinden haben den gleichen Steuersatz und 7 Gemeinden haben einen günstigeren Steuersatz (ca. 20,00 Euro/Jahr) als die Gemeinde Geiersthal. In Geiersthal wurde mit Satzung vom 18.November 1980 eine Hundesteuer ab eingeführt. Für jeden Hund wurde ein Steuerbeitrag in Höhe von 25,00 DM festgesetzt. Die Gemeinde Geiersthal hat im Jahr 1995 auf Basis des Art. 3 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes, mit Satzung vom 10.Mai 1994, die Hundesteuer erstmals auf 35,00 DM erhöht. Mit der Euro-Einführung wurde die Hundesteuer im Jahr 2002 auf 18,00 Euro angepasst. Die letzte Hundesteuererhöhung folgte zum mit Satzungsänderung vom

5 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 5 Hierbei wurde u.a. der Hundesteuerbetrag je steuerpflichtigen Hund von 18,00 Euro auf 25,00 Euro erhöht. Im Zuge der Haushaltsgenehmigung für dass HHJ 2014 wurde die Gemeinde vom Landratsamt Regen angehalten, u.a. die Hundesteuersätze anzuheben. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder spricht sich in der folgenden Diskussion für eine Erhöhung des jährlichen Hundesteuersatzes aus. Lt. Beschlussvorschlag des Bürgermeisters könnte auch der Steuerbetrag für Kampfhunde von 50,00 Euro/jährlich auf 100,00 Euro/jährlich angehoben werden. Hierzu wird von der Verwaltung mitgeteilt, dass aktuell kein Kampfhund im Gemeindegebiet gemeldet ist. GRM Hartmannsgruber machte den Vorschlag, den Steuersatz für einen Kampfhund auf 200,00 Euro/jährl. zu erhöhen. Der Gemeinderat beschließt eine Neufassung der Hundesteuersatzung gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift, welche zum in Kraft tritt. Für den 1. Hund wird eine jährl. Hundsteuer in Höhe von 35,00 Euro festgesetzt. Für den 2. Hund wird eine jährliche Hundsteuer in Höhe von 50,00 Euro festgesetzt. Für den 3. Hund und jeden weiteren Hund wird eine jährliche Hundsteuer in Höhe von 50,00 Euro festgesetzt. Der Steuersatz für einen Kampfhund, wird in der Satzungsneufassung auf 200,00 Euro/jährl. festgesetzt. 14 : 1 12 : 3 11 : 4 7. Änderung der Kurbeitragssatzung Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für dass HHJ 2014 wurde die Gemeinde vom Landratsamt Regen angehalten, u.a. die Kurbeitragssätze anzuheben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters könnte der Kurbeitrag von 0,25 Euro (pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr), auf 0,40 Euro angehoben werden. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr wird den Gemeinderatsmitgliedern vorgeschlagen den Tagessatz von 0,15 Euro auf 0,20 Euro anzuheben. GRM Thomas Gierl macht den Vorschlag den Kurbeitragssatz für Personen ab dem 16. Lebensjahr auf 0,50 Euro und für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr auf 0,25 Euro pro Aufenthaltstag anzuheben. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder plädieren für den Vorschlag von GRM Gierl. Als Grund wird mehrmals angefügt, dass mit der Erhöhung nicht der Vermieter, sondern der Gast geringfügig mehrbelastet wird. Auch wird anhand von Beispielen aufgezeigt, dass in anderen Ferienregionen ob im In- oder Ausland eine wesentlich höhere Kurabgabe zu leisten ist. BGM Seidl erscheint eine 100% Erhöhung zu hoch und spricht sich für eine Erhöhung lt. Beschlussvorschlag aus. Auch eine Neufassung der besonderen Vorschrift für Zweitwohnungsbesitzer soll auf Vorschlag der Verwaltung vom Gemeinderat neu festgelegt werden.

6 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 6 Der Gemeinderat beschließt eine Neufassung der Kurbeitragssatzung gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift. Der Beitrag pro Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wird auf 0,50 Euro festgesetzt. 9 : 6 Der Beitrag pro Aufenthaltstag für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr wird auf 0,25 Euro festgesetzt. 12 : 3 Einführung einer besonderen Vorschrift für Zweitwohnungsbesitzer (lt. 7, Neufassung der Kurbeitragssatzung gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift). Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 30,00 Euro. Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr 15,00 Euro. 8. Erhöhung der Fernwasser-Bestellmenge Die jährliche Wasserabnahmemenge (Bestellmenge) beim Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald ( Waldwasser ) wird um m³ erhöht, von bisher m³ auf nunmehr m³. 9. Bericht des Bürgermeisters Mitteilung/Info des Bgm, über die Erledigung/Bearbeitung der Wünsche und Anträge der Gemeinderatsmitglieder, aus der Gemeinderatssitzung vom Bericht von der Bürgermeister-Dienstbesprechung in Bodenmais Haftungsfälle (Bürgermeister und Gemeinderäte) Kommunalfinanzen (Schlüsselzuweisungen Nivellierungssätze) Resolutionen (Berufsschule, Strukturförderungen) An Schulanfänger der Grundschule Geiersthal wurde ein kleines Geschenk ausgehändigt Eingang vorzeitiger Maßnahmenbeginn für digitale BOS-Geräte für FFW n in Höhe von ,00 Euro ist eingegangen Zusammensetzung einer Arbeitsgruppe für das Kernwegenetz-Projekt ist erfolgt Mitglieder sind: Karl Fischl, Hinterberg (WBV) Josef Wittenzellner sen., Linden (Bauernverband) Klaus Englmeier (gdl. Bauhofleiter) Bgm Seidl Schreiben von Prof. Dr. Hilmer an den Bürgermeister und Gemeinderat wird vorgelesen Bericht von der Sicherheitskonferenz vom (Schule, Feuerschutz, Rettungswege) Gdl. Baumkataster wird von den Bauhofbeschäftigten erstellt Vieltorf Reinhard überprüfte die TFK-Geräte (Technik für Kinder) in der Lernwerkstatt der Grundschule Infos über das neue Leader-Projekt -100 Landschaftsziele finden mit dem Smartphone- (Nachfolge für den grünen Landkreisführer ), jede Gemeinde erhält vom Landratsamt kostenlos eine Granitstele mit QR-Code

7 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Seite 7 Anfragen der Gemeinderatsmitglieder GRM Silvia Augustin erkundigt sich, wo diese Granitstele aufgestellt werden soll. BGM Anton Seidl erwägt eine Aufstellung in der Ortsmitte Geiersthal. GRM Augustin informiert, dass eine 2. Granitstele angeschafft werden könnte, da dies im Rahmen einer Sammelbestellung über das Landratsamt Regen möglich ist. Nach ihren Informationen liegen die Kosten für eine Granitstele bei ca. 200,00 Euro. Bgm. Seidl fügt hinzu, dass er sich diesbezüglich informieren werde und eventuell zwei zusätzliche Granitstelen (für Altnußberg u. Linden) ordern werde. GRM Augustin fragt weiter nach, ob für die Granitwürfel in der Rathausstraße schon ein Angebot für Sitzauflagen vorliegt. BGM Seidl bemerkt, dass ein nicht angefordertes Angebot (ca. 820,00 Euro) von der Schreinerei Gruber eingegangen ist. Einige Gemeinderatsmitglieder bemängeln die Platzierung der Granitwürfel. Andere Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für die Anbringung von Sitzauflagen aus. GRM Handlos sind die Würfel zu grob. GRM Obermeier appelliert an die Ratskollegen, sich an den Sinn u. Zweck der Granitwürfel zu orientieren. BGM Seidl fügt hinzu, dass sich entlang der Rathausstraße genügend Sitzplätze befinden. Auch im Pavillon der Parkanlage wurden bei den Sitzmöglichkeiten nun Lehnen angebracht, so der Vorsitzende weiter. BGM Seidl bringt zum Ausdruck, dass seinen Beobachtungen zufolge die Sitzmöglichkeiten entlang der Rathausstraße zu keinem Zeitpunkt überfüllt bzw. nicht ausreichend waren. GRM Augustin stellt die Frage, ob schon neue Erkenntnisse bezüglich der Neugestaltung des Kreisverkehrs in Furthof vorliegen. BGM Seidl berichtet, dass ein Gespräch mit Kreisfachberater Klaus Eder stattgefunden hat. Der Fachberater des Landratsamts führte Gestaltungsmöglichkeiten auf, wobei jedoch Kosten für die Gemeinde in Höhe von ca ,00 Euro anfallen würden, so BGM Seidl weiter. GRM Augustin erkundigt sich nach dem Beginn der Sanierungsmaßnahme - Eingangsbereich MZH. Um terminliche Differenzen zu vermeiden, verweist GRM Augustin auf das Bezirksgartlerfest am GRM Augustin fragt weiter, ob Anfragen bezüglich des GE Linden eingegangen sind und ob die Abrechnung des Radweg Altnußberg-Seigersdorf bereits erfolgt ist. BGM Anton Seidl schildert, dass keine konkreten Anfragen bezügl. des GE Linden eingegangen sind. Eine Abrechnung des Radwegs ist seitens des Landratsamts Regen noch nicht erfolgt, so der BGM. GRM Augustin verweist darauf, dass der Kreisverkehr Geiersthal noch vor Herbstbeginn gepflegt werden sollte. GRM Gruber erinnert, dass die Löschwasserversorgungsmaßnahmen (Zisternen) in Altnußberg und Piflitz nicht vergessen werden dürfen. Der Wanderweg -Nr. 11- weist größere Schäden (Löcher) auf, berichtet GRM Gruber. GRM Gruber stellt die Frage, wer für die Verkehrssicherung auf Wanderwegen verantwortlich ist. GRM Gruber regt an, verkaufte Bauplätze im BG Roßacker auf der gdl. Internet-Seite darzustellen bzw. als verkauft zu markieren. GRM Gruber teilt mit, dass die Haustürdichtung der GTP nicht ordnungsgemäß angebracht ist bzw. heraushängt. GRM Hartmannsgruber ersucht, dass Sitzungsinformationen länger im Ratsinformationssystem gespeichert werden. Auch der gdl. Flächennutzungsplan könnte im Informationssystem für die Gemeinderatsmitglieder eingestellt werden. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG

8 Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung Nr. 07 am Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Geiersthal folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. 2 Steuerfreiheit Steuerfrei ist das Halten von 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser- Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, 4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, 5. Hunden die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zu Verfügung stehen, 7. Hunden in Tierhandlungen. 3 Steuerschuldner; Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam eine oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. Seite 1 von 4

9 Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung Nr. 07 am Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. (2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. (3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. 5 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer beträgt für den ersten Hund 35,00 Euro für jeden weiteren Hund 50,00 Euro. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. 5a Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde (1) Abweichend von 5 beträgt die Steuer für jeden Kampfhund 200,00 Euro. (2) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet: - Pitbull - Bandog - American Staffordshire Terrier - Staffordshire-Bullterrier - Tosa-Inu (3) Bei folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der Gemeinde Geiersthal für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: - Alano - American Bulldog - Bullmastiff -Bullterrier - Cane Corso - Dog Argentino - Dogue de Bordeaux Seite 2 von 4

10 Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung Nr. 07 am Fila Brasileiro - Mastiff - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Perro de Presa Canario (Dogo Canario) - Perro de Presa Mallorquin - Rottweiler Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 1 erfassten Hunden. (4) Unabhängig davon kann sich die Eigenschaft als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ergeben. (5) Die 2, 6 und 7 der Satzung finden bei Kampfhunden keine Anwendung 6 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl S. 343) mit Erfolg abgelegt haben. (2) Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler (Abs. 1 Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. 7 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. 2 Nr. 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des jeweils geltenden Steuersatzes für den ersten Hund. Seite 3 von 4

11 Anlage 1 zur Niederschrift über die Gemeinderatssitzung Nr. 07 am Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (2) In den Fällen des 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 9 Entstehung der Steuerpflicht Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. 10 Fälligkeit der Steuer Die Steuerschuld wird erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Bis zur Zustellung eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 1. April eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. 11 Anzeigepflichten (1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter ( 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 24. April 2006 außer Kraft. Seite 4 von 4

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