Selbständige Pflegeversicherung mit Gesundheitsfragen Antworten

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1 Eckdaten Wie ist das Mindesteintrittsalter der VP? Wie errechnet sich das Mindesteintrittsalter? - Versicherungsbeginnjahr minus Geburtsjahr? (Beispiel = 15) - Oder nach dem tatsächlichen Geburtstag? (Beispiel 5/2014-8/1999 = 14) Wie ist das Höchsteintrittsalter? Kann eine abweichende versicherte Person gewählt werden? Kann der Versicherungsbeginn vorausdatiert werden? Wird bei der Pflegeversicherung zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden? Welche Tarifstufen stehen bei Abschluss zur Verfügung? Welche Voraussetzungen müssen für die K-Stufen erfüllt werden? Wie hoch ist die Mindestrente bei Abschluss? Wie hoch ist die Höchstrente bei Abschluss? Werden bei der Pflegeversicherung Stückkosten erhoben? Schutz-Varianten Welche Schutz-Varianten stehen bei Abschluss zur Verfügung? Wann sind die Leistungsstaffeln festzulegen - bei Vertragsabschluss oder bei Leistungsbeginn? Wie ergibt sich die Leistungshöhe? Leistet die Generali auch, wenn eine Einstufung nach SGB-Regelung vorliegt? 15 Jahre Grundsätzlich gilt: Versicherungsjahr minus Geburtsjahr. Die VP muss allerdings zu dem gewünschten Versicherungsbeginn tatsächlich 15 Jahre alt sein. 75 Jahre Ja Der Versicherungsbeginn kann analog SBU um max. 12 Monate vorausdatiert werden (Achtung: Gültigkeit Gesundheitsfragen begrenzt auf 3 Monate, bei Jahreswechsel sind Sonderregelungen möglich). Es stehen alle Tarifstufen (K1-K8, H) zur Verfügung. Standardvoraussetzungen vgl. GID Die Mindestrente beträgt 100 Euro monatlich (garantierte Rente). Die Höchstrente beträgt Euro monatlich (Gesamtrente). Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen sechs Leistungsstaffeln der Produktlinien Premium, Klassik und Basis seinen individuellen Versicherungsschutz in den einzelnen Pflegestufen zu wählen %, 100%, 100% (Premium) 2. 50%, 100%, 100% (Premium) 3. 40%, 70%, 100% (Klassik) 4. 50%, 75%, 100% (Klassik) 5. 25%, 50%, 100% (Basis) 6. 0%, 50%, 100% (Basis) Die Leistungsstaffeln sind bei Vertragsabschluss festzulegen. Es wird eine garantierte Rente versichert. Die Staffel sagt lediglich aus, wieviel Prozent von dieser garantierten Leistung man in den jeweiligen Pflegestufen im Leistungsfall erhält. Beispiel: versicherte Rente, 50%/75%/100% bedeutet bei Eintritt Pflegestufe I: 500, bei II 750, bei III Je höher die Prozentsätze, desto höher ist der Beitrag, weil es entsprechend mehr Leistungen gibt. Bei 100%/100%/100% z.b. ist der Beitrag am höchsten. Als zusätzliche und nicht garantierte Leistung kann - sofern in dem Vertrag eingeschlossen - bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit die Pflegerente aus den Überschüssen erhöht werden, wenn die versicherte Person Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung wegen Pflegebedürftigkeit erhält, und sie dabei in eine höhere Pflegestufe eingestuft wird als nach diesen Versicherungsbedingungen (vgl. 2 Abs. 3). Die Erhöhung berechnen wir in zwei Schritten: Zunächst berechnen wir den Unterschiedsbetrag der monatlichen Pflegerente aus dieser Versicherung und der monatlichen Pflegerente, die der Kunde aus dieser Versicherung erhalten würde, wenn die in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte Pflegestufe auch für die Pflegerente aus dieser Versicherung maßgeblich wäre (vgl. 1 Abs. 2). Danach multiplizieren wir diesen Betrag mit einem Faktor, den wir jährlich neu festlegen und in unserem Geschäftsbericht veröffentlichen. Die Erhöhung kann dadurch geringer oder auch höher sein als der zunächst berechnete Unterschiedsbetrag. Sollte sich das Einstufungssystem in der gesetzlichen Pflegeversicherung (z.b. Anzahl oder Schwere der Pflegestufen) ändern, so werden wir für die beschriebene Ermittlung des Unterschiedsbetrages neue Einstufungen festlegen, die den vorherigen inhaltlich entsprechen oder möglichst nahe kommen. Seite 1 von 8 / Stand:

2 Gesundheitsfragen, Gesundheitsprüfung Müssen bei Abschluss Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden? Wie ist der Rückfragezeitraum bei den Gesundheitsfragen? Ja, die versicherte Person muss bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung ablegen. Der Rückfragezeitraum bei den Gesundheitsfragen beträgt 5 Jahre. Bis zu welcher Höhe reichen die Antragsfragen und ab wann erfolgt eine ärztliche Untersuchung? Bis Gesamtrente normale Antragsfragen Ab ärztliche Untersuchung Werden bestehende Produkte von anderen Gesellschaften bei den ärztlichen Untersuchungsgrenzen angerechnet? Werden bestehende Generali-Produkte bei den ärztlichen Untersuchungen angerechnet? Folgende Produkte werden angerechnet: Vorsorge Plus, Pflegerentenzusatzversicherung, Selbständige Pflegerentenversicherung (bei Mehrfachabschluss). Besteht die Möglichkeit der Risikovorabanfrage? Ja für folgende Vertriebswege besteht diese Möglichkeit: Exklusiv Vertrieb Generali und unabhängige Vertriebspartner. Wie lauten die Kontaktdaten für die Risikovorabanfrage ( -Adresse und Telefonnummer) für Für Makler-, Banken- und Finanzvertriebe über risikovorabanfrage@generali.de und für telefonisch über 040 die unterschiedlichen Vertriebswege? Für den Exklusivvertrieb über die Mailadresse lrm@generali.de oder der Telefonnummer Werden abgelehnte Anträge oder Verträge mit Risikoerschwernis an die HIS gemeldet? Ja, wenn es sich um Anträge / Verträge handelt. Gibt es bei der Pflegeversicherung Ausschlüsse oder / Risikozuschläge? Ja, nach individueller Prüfung können Risikozuschläge und/oder Ausschlüsse erfolgen. Welche Gesundheitsfragen müssen beantwortet werden? Der Umfang der Gesundheitsprüfung ist geringer als bei der SBU. Die sechs Gesundheitsfragen bei der SPR müssen jedoch vollständig beantwortet werden. Die Formularnummer für diese Gesundheitsfragen lautet Ist der Beruf eines Kunden bei Abschluss relevant? Gilbt es verschiedene Berufsgruppen, so wie Nein die selbständige Pflegerentenversicherung verzichtet auf eine Differenzierung nach Berufsgruppen. Für bei der BU oder EU? eine vollständige Risiko- und Leistungsprüfung muss der Beruf dennoch angegeben werden. Muss ein gefährliches Hobby während der Versicherungsdauer gemeldet werden? Muss eine Veränderung des Rauchverhaltens während der Dauer angezeigt werden? Finanzielle Risikoprüfung Ab welcher Höhe erfolgt die finanzielle Risikoprüfung? Ab Gesamtrente erfolgt eine finanzielle Risikoprüfung (auch gesellschaftsübergreifend). Werden bestehende Verträge berücksichtigt? Wenn ja, welche und in welcher Form? Wie erfolgt die Angemessenheitsprüfung? Ja, folgende Produkte werden angerechnet: Vorsorge Plus, Pflegerentenzusatzversicherung, Selbständige Pflegerentenversicherung (bei Mehrfachabschluss), Pflege(-zusatz-)versicherungen und Pflegetagegelder anderer Unternehmen. Es erfolgt eine individuelle Einzelfallprüfung, wenn die 4.000,- Euro überschritten werden Seite 2 von 8 / Stand:

3 Vorläufiger Versicherungsschutz Gibt es bei Pflegeversicherung einen vorläufigen Versicherungsschutz? In welchem Umfang / Höhe gilt der vorläufige Versicherungsschutz? Beitragszahlung Ja (vgl. Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der selbständigen Pflegerentenversicherung). Im Rahmen des vorläufigen Versicherungsschutzes beträgt die Pflegerente einschließlich Überschussbeteiligung höchstens monatlich (Gesamtrente in Pflegestufe III). Welche Zahlungsweisen sind möglich? Laufender Beitrag (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) oder Einmalbeitrag Gibt es Ratenzahlungszuschläge? Wir erheben keine Ratenzuschläge (in keinem Produkt). Wir haben für verschiedene Zahlungsweisen unterschiedliche Kalkulationsmethoden. Dies erklärt den Unterschied zwischen Jahresbeiträgen und Beiträgen mit unterjähriger Zahlungsweise. Werden Stückkosten berechnet? Nein, es werden keine Stückkosten berechnet. Ist eine Kombination aus Einmalbeitrag und laufendem Beitrag möglich? Ja, über zwei Verträge. Ist die Beitragszahlung mit Beitragsdepot möglich? Nein, ein Beitragsdepot kann nicht eingerichtet werden. Bis wann müssen Beiträge gezahlt werden? Die Mindestaufschubzeit beträgt 5 Jahre. Ansonsten kann die Beitragszahlungsdauer bis zum Alter von 85 Jahren frei gewählt werden. Ist eine abgekürzte Beitragszahlung möglich? Ja, eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer ist möglich. Sind Sonderzahlungen / Zuzahlungen möglich? Müssen die Beiträge im Leistungsfall weiter bezahlt werden? Nein, die Leistung der selbständigen Pflegerente umfasst die Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1. Gibt es bei der Pflegeversicherung auch eine Smart-Variante? Seite 3 von 8 / Stand:

4 Bestandserhaltungsmaßnahmen Ist eine Beginnverlegung möglich? Ist eine zinslose Stundung der Beiträge möglich? Besteht bei Stundung voller Versicherungsschutz? Besteht die Möglichkeit einer zinspflichtigen Teil- bzw. Vollstundung? Besteht die Möglichkeit eines Beitragslückenausgleich? Wiederherstellungsoption Die Wiederherstellungsoption wird vom Kunden in Anspruch genommen und die Pflegerente dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf den Ursprungsbetrag angepasst. Welche Rechnungsgrundlagen kommen dabei zur Anwendung? Wenn der Kunde die Wiederherstellungsoption nutzt und den Vertrag wieder auf die ursprüngliche Rentenhöhe wiederherstellt, wird nach dem dann neuen Eintrittsalter der Beitrag neu berechnet? Wird bei der Wiederherstellung - bei ggf erfolgten Änderung der Tarifwelt im Laufe der Jahre - nach einem dann gültigen Tarifwerk eine Wiederherstellung vorgenommen? Oder behält der Kunde seinen Vertrag und die bisherigen Bedingungen? Wenn sich im Zeitraum der Wiederherstellungsoption der Rechungszins ändern sollte - bleibt dann bei der Wiederherstellung auf die ursprüngliche Rente der alte Rechnungszins erhalten? Vollständige und teilweise Beitragsfreistellung/Beitragsreduktion Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsfragen nach Beitragsfreistellung Ja, unter Umständen mit erneuter Gesundheitsprüfung (Gültigkeit begrenzt auf 3 Monate). Bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine teilweise oder vollständige zinslose Beitragsstundung bei laufender Beitragszahlung für maximal sechs Monate einmalig unter folgenden Voraussetzungen möglich: - Beiträge wurden mindestens 5 Jahre lang vollständig gezahlt - Restliche Beitragszahlungsdauer nach Ablauf des Zahlungsaufschubes beträgt noch mindestens ein weiteres Jahr. Darüber hinaus ist bei folgenden Anlässen eine zinslose Beitragsstundung von jeweils höchstens 12 Monaten bei laufenden Beitragszahlung möglich: - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit für mehr als 6 Wochen der eigenen Person, des Ehepartners/der Ehepartnerin bzw. des eingetragenen Lebenspartners/der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eigenen Kindes. - Tod des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners - Tod des eigenen Kindes - Elternzeit - Pflegebedürftigkeit eines Verwandten 1. Grades - Scheidung vom Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner - Unvorhersehbare Schadensereignisse oder unvorhersehbare Einkommenseinbußen Ja. Nein, bei Risikoversicherungen im Allgemeinen besteht keine Möglichkeit der zinspflichtigen Stundung. Ja, die Möglichkeit eines Beitragslückenausgleiches besteht analog dem Vorgehen bei der SBU. Bei laufender Beitragszahlung kann die versicherte Rente bis auf den Mindestbetrag von 100 (garantierte Rente) abgesenkt werden. Anschließend kann die Pflegerente wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben werden (Wiederherstellungsoption) und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Wiederherstellungsoption kann einmal während der gesamten Versicherungsdauer für - bereits ab Beginn bei Geburt eines Kindes bis zu 12 Monate - nach Ablauf von 2 Versicherungsjahren ohne Angabe von Gründen einmalig bis zu 6 Monate - nach Ablauf von 3 Versicherungsjahren bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen werden (für die Details: AVB 12 Abs. 4). Es kommen die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen zur Anwendung. Nein, das "neue" Eintrittsalter spielt keine Rolle. Es wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ein Beitrag berechnet, der erforderlich ist um zum ursprünglichen Ablauftermin die ursprünglich abgeschlossene garantierte Rente finanzieren zu können. Der Kunde behält den bisherigen Vertrag und die bisherigen AVB. Der Rechnungszins ist in den AVB des Kunden definiert und bleibt auch dann bestehen, wenn in der Zukunft der Rechnungszins ggf. wieder angehoben oder weiter reduziert wird. Eine dauerhafte Reduzierung ist über eine teilweise/vollständige Beitragsfreistellung/Beitragsfreistellung möglich (vgl. 14). Nach einer Kündigung bzw. Beitragsfreistellung kann die Beitragszahlung innerhalb der nächsten 5 Jahre zum Beginn einer Versicherungsperiode mit schriftlichem Antrag bis zur ursprünglichen Höhe wieder aufgenommen werden, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Die versicherten Leistungen werden dann neu berechnet. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Einstellung der Zahlung ist die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ohne Gesundheitsprüfung möglich. Danach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. (vgl. 14 Abs. 5). Seite 4 von 8 / Stand:

5 Erhöhungsmöglichkeiten Kann eine Beitragsdynamik eingeschlossen werden? Es besteht die Möglichkeit optional eine Beitragsdynamik in Höhe von 2%-5% einzuschließen. Kann eine beitragspflichtige Leistungsdynamik vereinbart werden? Eine überschussfinanzierte Leistungsdynamik ist automatisch in jedem Vertrag enthalten. Im Jahr 2014 beträgt diese 3,25%. Die Leistungsdynamik wird nach Eintritt des Leistungsfalls ein garantierter Bestandteil des Vertrages. Bezieht sich die Leistungsdynamik auf die garantierte Rente und Sofortbonus? Ja, die Leistungsdynamik bezieht sich auch auf den Sofortbonus Bekommt der Kunde im Pflege-Leistungsfall jährliche Rentensteigerungen? Im Leistungsfall erhält der Kunde eine jährliche Rentensteigerung. Die jährliche Rentensteigerung beträgt im Jahr ,75%. Kann der Vertrag während der Anwartschaft jederzeit mit Gesundheitsfragen erhöht werden? Es ist jedoch ein Neuabschluss bei erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Gibt es Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsfragen? Die AVB sehen 19 verschiedene Anlässe zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vor. Zur NVG: Welche Erhöhungsrente ist je Anlass möglich? Je Anlass muss die monatliche versicherte Gesamtrente um mindestens 100 und höchstens 500 seigen (Ausnahme: NVG Möglichkeit bei Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, max. 250 Gesamtrente). Zur NVG: Welche Höchstgrenze gibt es insgesamt? Zur NVG: Welche Meldefristen sind zu beachten? Zur NVG: Gibt es ein Höchstalter bis zu dem die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist? Werden die Erhöhungen im Rahmen der NVG in dem selben Vertrag dokumentiert oder in einem neuen Vertragsteil mit zusätzlicher Versicherungsnummer? Tod VP verstirbt während der Vertragszeit. Was passiert mit dem Vertrag? Der Kunde hat einen Todesfallschutz bis zum 75. Lebensjahr versichert. Er verstirbt in dem Zeitraum nach dem 75. Lebensjahr. Bekommen die Hinterbliebenen eine Auszahlung? VP verstirbt während des Leistungsbezuges. Bekommen die Hinterbliebenen Leistungen? Was passiert bei Tod des VN (VN ungleich VP)? Kapitalentnahme Kann der Kunde während der Vertragsdauer Geld aus seinem Vertrag entnehmen? Wo wird die maximale Höhe der Kapitalentnahme in den einzelnen Jahren ausgewiesen? Wird zu der garantierten Höhe der maximalen Kapitalentnahme zusätzlich noch ein weiterer Betrag aus der Überschußbeteiligung ausgezahlt. Insgesamt kann die monatliche Rente jedoch auf höchstens (garantierte Rente) erhöht werden. Davon ausgenommen sind die bis zu 250 bei Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung. Die Nachversicherung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Eintritt des Ereignisses schriftlich bei der Generali Lebensversicherung beantragt werden. Ja, die Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung sind an Höchstalter gekoppelt. Es gibt für die versichiedenen Anlässe verschiedene Altershöchstgrenzen. Eine Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erfolgt in einem separaten Vertrag. Bei Einschluss einer Beitragsrückgewähr und Tod der versicherten Person vor dem gewählten Endalter für die Beitragsrückgewähr (max. 75 Jahre) erhalten die Bezugsberechtigten die eingezahlten Beiträge bzw. den Einmalbeitrag zurück, sofern aus dieser Versicherung noch keine Leistungen (Rente oder Beitragsbefreiung) erbracht worden sind. Nach Inanspruchnahme der Beitragsrückgewähr endet der Vertrag. Nein, der Kunde hatte nur bis zum 75. Lebensjahr einen Todesfallschutz (sofern gegen Zusatzbeitrag bei Beginn eingeschlossen). Nach diesem Zeitraum ist kein Todesfallschutz mehr versichert. Nein, bei Tod der versicherten Person im Leistungsbezug erhalten die Hinterbliebenen keine Leistungen. Die Rechtsnachfolge wird über eine Erklärung der Erben geregelt. Ja, eine Kapitalentnahme ist bis zum 75. Lebensjahr möglich. Es ist eine Teilentnahme oder auch eine vollständige Entnahme möglich. Eine Kapitalentnahme ist möglich, solange keine Pflegeleistungen gezahlt wurden. Die Höhe der maximalen Kapitalentnahme wird in der Modellrechung des Angebotes ausgewiesen. Der Kunde bekommt maximal den Garantiebetrag, der im Angebot ausgewiesen ist. Voraussetzung der Kunde hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Pflegerente bzw keine Leistung in Form der Beitragsbefreiung erhalten. Kapitalentnahme: Wenn der Kunde im Rahmen einer Kapitalentnahme Geld entnimmt und nur Ein rechtlicher Anspruch auf Wiederherstellung nach Kapitalentnahme ist nicht vorgesehen. noch das Mindesguthaben im Vertrag verbleibt, kann der Kunde anschließend wieder den Vertrag aufstocken? Ist eine Kapitalentnahme im Rahmen der Kapitalentnahmeoption steuerfrei? Ja. Seite 5 von 8 / Stand:

6 Kündigung Kann der Vertrag während der Laufzeit gekündigt werden? Welche Fristen sind bei Kündigung zu beachten? Ist bei Kündigung ein Rückkaufswert vorhanden, der ausgezahlt wird? Leistungsfall Pflege Innerhalb welcher Frist muss der Leistungsfall Pflege gemeldet werden? ADL Einstufung: Wird die ADL Einstufung beim Hausarzt anhand eines Fragebogens vorgenommen? Erfolgt eine rückwirkende Leistung nach Meldung des Leistungsfalls Pflege? Wie hoch ist die garantierte Pflegerente im Verhältnis zur Gesamtpflegerente? Wie hoch ist der Sofortbonus im Leistungsfall? Sofortbonus im Leistungsfall: Ein Kunde wird Pflegefall und der Sofortbonus beträgt zu diesem Zeitpunkt noch 70%. Er ist Pflegefall Stufe 1 und hat z.b Garantierente versichert mit der Staffel 50/75/100. Der Kunde bekommt 850 Gesamtrente. a) Der Zustand verschlimmert sich nach x Jahren. Bekommt der Kunde immer die 70% Sofortbonus, auch wenn z.b. zwischenzeitlich die Bonushöhe auf z.b. 65% reduziert wurde? Ja, die Versicherung kann bei laufender Beitragszahlung in der Zeit in der noch keine Leistungen erbracht werden (Anwartschaftsphase) gekündigt werden. Es erfolgt in diesem Fall eine Beitragsfreistellung des Vertrages, wenn die Mindestrente in Höhe von 20 erreicht wird. Ansonsten wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Im Leistungsbezug kann die Versicherung nicht mehr gekündigt werden. (vgl. AVB 14) Die Kündigungsfrist beträgt bei laufenden Beiträgen 1 Monat zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode und bei Einmalbeiträgen 1 Jahr (vgl. AVB 14). Es wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. (Ausnahme: Der Vertragswert ist so gering, dass eine Mindestrente in Höhe von 20 nicht erreicht wird.in diesem Fall wird ein Rückkaufswert ausgezahlt). Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, frühestens jedoch mit dem Versicherungsbeginn und höchstens rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren ab der Meldung des Versicherungsfalles bei der Generali Lebensversicherung (vgl. AVB 1 Abs. 2). Der Fragebogen wird von uns an den behandelnden Arzt, in der Regel ist dies ein Facharzt, versandt. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Hausarzt angeschrieben wird, um den Fragebogen zu beantworten. Dabei nimmt der Arzt auch die Beurteilung des Leistungsfähigkeit nach dem ADL-Katalog vor. Rückwirkende Leistung für maximal 3 Jahre ab Meldung des Versicherungsfalles bei der Generali Lebensversicherung (vgl. AVB 1 Abs. 2). In 2014 beträgt die garantierte Pflegerente ca. 59% der Gesamtpflegerente. In 2014 beträgt der Sofortbonus im Leistungsfall 70% der garantierten Pflegerente. Ja. b) Hat er mit Eintritt des Pflegefalls auch für alle zukünftigen Pflegestufen immer die identische Ja. Höhe des Sofortbonusses in %? c) Der Zustand verbessert sich. Im Rahmen der Nachprüfung wird festgestellt, dass er keine Der Sofortbonus wird dann entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Überschussdeklaration festgelegt. Pflegeeinstufung mehr hat. Wir stellen die Leistung ein. Der Kunde muß wieder Beiträge zahlen. Wie hoch ist der Sofortbonus (in %), wenn der Kunde dann einige Jahre wieder Pflegefall wird? Erfolgt eine Nachprüfung bei bestehender Pflegebedürftigkeit und wenn ja, in welcher Weise / Zeiträumen? In den AVB ist das Recht auf Nachprüfung der GEL nach der Anerkennung der Leistungspflicht verankert (vgl. AVB 10). Nachprüfungen werden vertragsindividuell festgesetzt. Wie wird verfahren, wenn eine bestehende Pflegebedürftigkeit während der Pflegephase entfällt, Der Anspruch auf die versicherten Leistungen sinkt oder erlischt, wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit sinkt also der Gesundheitszustand sich verbessert, so dass keine Pflegestufe bzw. entsprechende ADL-oder wenn die Pflegestufe 1 nicht mehr erreicht wird (vgl. AVB 1 Abs. 3). Wird der Wegfall der Punkte mehr vorliegen? Pflegebedürftigkeit bei einer Nachprüfung festgestellt, so stellt die Generali Lebensversicherung die Leistungen nach Ablauf des 3. Monats nachdem dem Kunden die Darlegung des Nachprüfungsergebnisses zugegangen ist ein. Der Versicherungsnehmer muss der Generali Lebensversicherung den Wegfall oder eine Minderung der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person unverzüglich schriftlich mitteilen (vgl. AVB 7 Abs. 3). Seite 6 von 8 / Stand:

7 Besteht anschließend dann wieder der Versicherungsschutz in voller Höhe? Von wem wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Kann auch der Hausarzt des Kunden die Pflegebedürftigkeit bescheinigen? Ist auch mittelschwere und schwere Demenz versichert? Wie viele Punkte müssen nach ADL erreicht werden, um die Pflegeleistungen zu erhalten? Gilt der Pflegeschutz weltweit? Leistungsfall - Kunde lebt im Ausland. Wir bieten bei der Pflege weltweiten Schutz. a) Kunde beantragt bei uns Leistungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Durch welche Ärzte erfolgt in diesen Fällen eine Einstufung? b) Wenn wir in bestimmten Fällen eine Rückkehr nach Deutschland zwecks Untersuchung wünschen, der Kunde aber aufgrund des Gesundheitszustand nicht transport- bzw/ reisefähig ist, wie ist dann das Vorgehen? Kunde lebt im Ausland. Wer zahlt die ggf erforderlichen Reisekosten, wenn eine Untersuchung in Deutschland nötig ist? Ja. Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Arzt nachgewiesen werden. Ja, auch der Hausarzt kann die Pflegebedürftigkeit des Kunden bescheinigen. Ja, bei mittelschwerer und schwerer Demenz (Schwergrad 5, Global Deterioration Scale) erhält die versicherte Person eine Leistung gemäß Pflegestufe 2. Es müssen mindestens 2 ADL-Punkte vorliegen um Leistungen gemäß Pflegestufe 1 zu erhalten. Ja, der Pflegeschutz der Versicherung gilt weltweit. In den AVBs zur SPR ist dies im 2 (6) zu finden. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen, beispielsweise durch eine Pflegegutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sofern ein solches Gutachten im Ausland nicht erhältlich ist, kann der Kunde von einem Facharzt vor Ort die Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bedingungen bestätigen lassen ( 2 Abs.2). Ggf. sind Übersetzungskosten vom Kunden zu tragen. Bei ärztlicher Bestätigung der Nichttransportfähigkeit (Übersetzungskosten sind auch hier vom Kunden zu übernehmen), bestehen wir nicht auf eine Rückreise nach Deutschland zwecks Untersuchung. Wenn fachärztliche Berichte / Gutachten vorliegen (s. Antwort a), können wir auf die Begutachtung in Deutschland verzichten bzw. auf einen Zeitpunkt verschieben, an dem der Kunde wieder transportfähig ist. Wir können außerdem zusätzliche Auskünfte sowie ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. In diesem Fall übernehmen wir die Untersuchungskosten sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Hält sich die versicherte Person nicht in der Bundesrepublik Deutschland auf, so müssen Sie die Reise- und Aufenthaltskosten vorher mit uns abstimmen; wir übernehmen diese, wenn sie üblich und angemessenen sind. Wie lange wird die Pflegerente gezahlt? Innerhalb welcher Frist erfolgt die Leistungsprüfung und der Leistungsbescheid an den Kunden? Gibt es im Leistungsbezug der Pflegerente eine jährliche Rentensteigerung? Wie hoch ist die jährliche Steigerung? Gibt es im Leistungsbezug der Pflegerente eine Leistungsdynamik? Wie hoch ist die Leistungsdynamik? Die Leistungsdauer der Versicherung ist lebenslang. Wenn der Generali Lebensversicherung alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen, erklären wir innerhalb einer Woche in Textform, ob und für welchen Zeitraum die Generali leistet (vgl. AVB 9). Ja, für das Jahr 2014 ist eine jährliche Rentensteigerung in Höhe von 1,75% vorgesehen. Die jährliche Rentensteigerung ist nach Eintritt des Leistungsfalls nicht garantiert. Ja, für das Jahr 2014 ist eine Leistungsdynamik in Höhe von 3,25% vorgesehen. Die Leistungsdynamik ist ab Eintritt des Leistungsfalls garantiert. Die Leistungsdynamik wird auf die Garantierente + Sofortbonus gewährt. Welche Leistung gibt es, wenn der Kunde die versicherte Pflegerente reduziert und nach einem gewissen Zeitraum die Wiederherstellungsoption nutzen möchte? Beispiel Abschluss mit Pflegerente, Reduzierung auf 100. In diesem Zeitraum tritt der Pflegefall ein. Welche Höhe ist versichert und kann dann die angedachte Wiederherstellungsoption ohne Gesundheitsprüfung genutzt werden? Beispiel: Abschluss mit Versicherungsschutz EUR. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten reduziert der Kunde seinen Schutz auf 100. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt Pflegefall werden, so sind die 100 maßgeblich. Eine anschliende Erhöhung des Schutzes ist nicht möglich, da der Kunde zu diesem Zeitpunkt dann bereits Leistungsfall ist. Seite 7 von 8 / Stand:

8 Steuerliche Regelungen Können die Beiträge der Pflegeversicherung abgesetzt / steuerlich geltend gemacht werden? Müssen Beiträge für die Selbständige Pflegerentenversicherung versteuert werden? Nach welcher Regelung? Müssen Leistungen aus der Selbständigen Pflegerentenversicherung versteuert werden? Provision -und Haftungsregelung Die entrichteten Beiträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge ist insbesondere unter Berücksichtigung der Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Risikoversicherungen, die nur im Todesfall eine Leistung vorsehen, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu vor dem abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht auf einen Höchstbetrag von begrenzt (vgl. auch Allgemeine Angaben über die geltende Steuerregelung bei der Selbständigen Pflegerentenversicherung). Pflegerentenversicherungen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 4 Nr. 5 des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) zur Zeit keiner Versicherungssteuer (vgl. auch Allgemeine Angaben über die geltende Steuerregelung bei der Selbständigen Pflegerentenversicherung). Nach 3 Nr. 1a EStG sind die Leistungen aus der Selbständigen Pflegerentenversicherung steuerfrei. Wie hoch ist die Abschlussprovision für den Vermittler? Die Abschlussprovision variiert je nach Vermittler und kann nur individuell genannt werden. Gibt es eine maximale Dauer für die Berechung der provisionsrelevanten Summe? 40 Jahre Wie lange haftet der Vermittler für den Vertrag? Die Haftungszeit bei der selbständigen Pflegerente beträgt 5 Jahre. Wie erfolgt die Rückbuchung bei vorzeitiger Kündigung? Die Rückbuchung der Provision erfolgt nach dem Verhältnis der bezahlten Nettobeiträge. Wenn der Kunde während der Aufschubzeit verstirbt, erlischt die Versicherung. Wird in diesem Nein, im Todesfall erfolgt keine Rückbuchung der Provision. Fall für den Vermittler eine Rückprovision gebucht? Wenn ja, in welchem Verhältnis wird belastet? Wenn der Kunde innerhalb der Haftzeit Leistungsfall wird, muss der Vermittler Provision zurückzahlen? Wenn ein Kunde innerhalb des Haftzeitraumes kündigt, wird der Vertrag in einen beitragsfreien Vertrag umgewandelt, der weiterhin besteht. Erfolgt für den Vermittler eine Rückprovision? Wie wirkt sich eine Stundung innerhalb des Haftzeitraumes auf Provision und Haftzeitraum aus? Wird für eine Erhöhung im Rahmen der Nachversicherung Provision gezahlt? Sonstiges Nein, wenn der Kunde innerhalb der Haftungszeit zum Leistungsfall wird, muss der Vermittler die Provision nicht zurückzahlen. Ja, bei Kündigung innerhalb der Haftungszeit muss der Vermittler die Provision anteilig zurückzahlen, da diese nur ratierlich verdient wird. Im Falle einer Stundung innerhalb des Haftungszeitraumes verlängert sich die Haftungszeit um den Stundungszeitraum. Auf die Provisionszahlung hat eine Stundung zunächst keine Auswirkung. Ja, eine Erhöhung im Rahmen der Nachversicherung ist provisionsrelevant. Wie hoch ist der Garantiezins? 1,25% Ist eine Pflegerente gegen Einmalbeitrag pfändungs- und Hartz IV-sicher? Unterschieden werden müssen die Phasen des Pflegerentenvertrags vor und nach einem Versicherungsfall. Ist der Versicherungsfall eingetreten, richtet sich die Pfändbarkeit nach 850b ZPO. Nach Absatz 1 dieser Vorschrift sind Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, grundsätzlich unpfändbar. Ausnahmsweise können solche Renten aber der Pfändung nach 850b Abs. 2 ZPO unterliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer kein anderes pfändbares Vermögen besitzt, eine Einzelfallabwägung die Pfändung einer Rente zulässt und die Pfändungsfreigrenze des 850c ZPO nicht überschritten ist. Eine Pfändung könnte dann erst ab dem Betrag erfolgen, der die jeweilige Pfändungsfreigrenze des 850c ZPO (mindestens 1.049,99 monatlich) übersteigt. Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind die monatlichen Renten auf etwaige Leistungen nach SGB II (Harz IV) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) anzurechnen, wenn der Versicherungsnehmer entweder gemäß 8,9 SGB II erwerbsfähig und hilfsbedürftig oder gemäß 19, 2 SGB XII leistungsberechtigt ist. Kann die PflegeRente auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angeboten werden? Vor Eintritt des Versicherungsfalles besteht keine Pfändungs- bzw. Harz IV-Sicherheit. Seite 8 von 8 / Stand:

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