Alle Infos rund um Hartz IV Ihr Geld, Ihr Recht, Ihre Pflichten
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- Gerhard Meissner
- vor 8 Jahren
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1 Hartz IV - Wer hat Anspruch auf Hartz IV? 1 Wer bekommt Hartz IV? Wie hoch sind die Regelsätze? Hartz IV - Vermögen & Nebenverdienste 2 So viel Geld darf man dazu verdienen & besitzen Hartz IV - Checkliste zur Vermögenssicherung 3 So machen Sie Ihr Vermögen hartzsicher Hartz IV - Vergünstigungen 4 news.de-tipps zu Sozialtarifen und Zuschüssen
2 Hartz IV - Wer hat Anspruch auf Hartz IV? Wer bekommt Hartz IV? Wie hoch sind die Regelsätze? Wer hat Anspruch auf Hartz IV? Hartz IV bekommen Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Sie sollten erwerbsfähig sein und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Zudem sollten sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Asylbewerber und ausreisepflichtige Personen haben dagegen keinen Anspruch auf die staatliche Stütze. Auch Ausländer, die allein zur Jobsuche in Deutschland sind sowie Ausländer, die nach ihrem Studium in Deutschland eine Beschäftigung suchen, bekommen kein Hartz IV. Auszubildende, die Bafög oder andere Leistungen beziehen, sind ebenfalls von Hartz-IV-Ansprüchen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten jedoch in Einzelfällen. Zum Beispiel bei Schwangerschaft, für die Babyerstausstattung oder bei ungedeckten Kosten der Unterkunft oder Heizung. Dies gilt jedoch bei der jeweiligen Behörde zu klären. Wie hoch sind die Regelsätze pro Monat? Alleinstehende, alleinerziehende und volljährige Hartz-IV-Empfänger: 364 Euro Volljährige Partner: 328 Euro Kinder unter 6 Jahren Euro, Kinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr Euro. Kinder und Jugendliche vom 14. bis 17. Lebensjahr Euro Erwachsene über 18 und unter 25 Jahren, die noch zu Hause wohnen: 291 Euro Ab 2012 wird der monatliche Regelsatz für Erwachsene und deren Lebenspartner um zehn Euro angehoben. Tipp: Mehrbedarfe werden an Schwangere, behinderte oder kranke Menschen gezahlt. Hinzu kommen einmalige Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, die Erstausstattung für Bekleidung - auch bei Schwangerschaft und Geburt - sowie die Anschaffung, Reparatur oder Miete orthopädischer Schuhe oder therapeutischer Geräte. Zudem werden die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, privat Versicherte bekommen einen Zuschuss von maximal 287,72 Euro. 1
3 Hartz IV - Vermögen & Nebenverdienste So viel Geld darf man dazu verdienen & besitzen Haus, Auto, Geld: Was darf ich besitzen? Gestattet sind Ersparnisse von 150 Euro pro Lebensjahr. Die zulässigen Höchstgrenzen staffeln sich: Wer vor dem 1. Januar 1958 geboren ist, darf maximal 9750 Euro besitzen, nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene dürfen den Höchstsatz von 9900 Euro nicht überschreiten und bei allen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, liegt die zulässige Höchstgrenze bei Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag in Höhe von 3100 Euro pro minderjährigem Kind sowie 750 Euro für notwendige einmalige Anschaffungen. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Die Höchstgrenzen dafür betragen Euro für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind und Euro für alle, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 zur Welt kamen. Nach dem 31. Dezember 1963 Geborene dürfen Euro für die Altersvorsorge zurückgelegt haben. Lebensversicherungen sind bis zu einem Betrag von Euro gestattet. Die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Anlagen sind anrechnungsfrei. Als erwerbsfähiger Hilfeempfänger dürfen Sie einen angemessenen PKW besitzen. Die Obergrenze für dessen Wiederverkaufswert liegt derzeit bei etwa 6000 Euro, allerdings kann jede ARGE entscheiden, was sie für angemessen hält. Was den materiellen Besitz von Wohnungen oder Häusern betrifft, ist auch hier die Rede von einer angemessenen Immobilie: Eine Wohnung ist dann erlaubt, wenn sie eine Fläche von 120 Quadratmetern nicht überschreitet, bei einem Haus liegt die Obergrenze bei rund 130 Quadratmetern. Wie viel Geld darf ich dazu verdienen? Ein Einkommen von bis zu 100 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei, ein Einkommen bis zu einer Höhe von 1000 Euro im Monat ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei und der Dazuverdienst von 1000 bis 1200 Euro pro Monat bleibt bis zu zehn Prozent anrechnungsfrei. 2
4 Hartz VI Checkliste zur Vermögenssicherung So machen Sie Ihr Vermögen hartzsicher Geben Sie der Arbeitsagentur erst Auskunft, wenn Sie wissen, wie Sie Ihre Vermögensreserven ordnen können. Denn: Alle Umschichtungen Ihres Vermögens müssen Sie unbedingt vor dem Antrag auf ALG-II erledigt haben! Wollen Sie nicht für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft im Falle einer Arbeitslosigkeit mit Ihrem Geld einstehen, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie zum Beispiel getrennte Konten einführen oder einen Untermietvertrag abschließen. Wird die Wohnung mit verwandten oder verschwägerten Personen geteilt, dann sollte man schriftlich belegen können, dass nicht alle Mitglieder der Gemeinschaft aus einem Topf wirtschaften. Stichwort: Untermietverträge. Sie sollten mit dem Teil des Vermögens, der für Hartz IV angerechnet werden könnte, vorher Ihre Bank- oder Kreditschulden bezahlen. Langfristig gesehen haben Sie mehr davon, Schuldzinsen durch pünktliches Abzahlen zu drücken, als Ihren Lebensunterhalt in der Arbeitslosigkeit durch Ihr Vermögen zu bestreiten. Negatives Vermögen gibt es für die Arbeitsagentur nicht! Gezählt werden nur Ihre positiven Vermögenswerte. Einzige Ausnahme: Hypotheken-Zahlungen auf selbst genutzte Immobilien. Generell gilt: Zahlen Sie erst Ihre Schulden, dann Vermögen im ALG II-Antrag angeben. Am besten besprechen Sie das mit Ihrem Fallmanager! 3
5 Nützliche Hartz VI Vergünstigungen news.de-tipps zu Sozialtarifen und Zuschüssen Leider ist den meisten ALG-II-Empfängern kaum bekannt, dass und welche Vergünstigungen es gibt. Welche das sind, verrät news.de: Zuschüsse für Bewerbungen: Für jede verschickte Bewerbung bekommen Sie fünf Euro zurück. GEZ: Langzeitarbeitslose können bei der GEZ einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Telefon: Auch die Deutsche Telekom bietet einen Sozialtarif für Hartz-IV-Empfänger an. Allerdings lohnt sich immer noch der Vergleich mit anderen Netzanbietern, deren Angebote oftmals noch günstiger sein können, als das der Deutschen Telekom. Strom: Auch der Energiekonzern E.ON bietet einen Sondertarif für Bedürftige an. Sport & Kultur: Je nach Kommune werden Zoo-, Museums-, Stadion- und Schwimmbadbesuch oftmals günstiger angeboten. Oft sind auch verbilligte Fahrten für Bus und Bahn inbegriffen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune nach diesen Vergünstigungen. Stand: Oktober 2011 Impressum: news.de GmbH, Barfußgäßchen 15, Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 25331, Ust-IdNr.: DE , Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Daniel Kirchhof, Georg Mannsperger, Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d. 55 RStV): Kathrin Wöhler Titelbild: dapd 4
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