Treffpunkte 2/ Psychiatrie in Europa. Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie. Betreutes Wohnen: Einsatz von Einkommen und Vermögen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Treffpunkte 2/ 2005. Psychiatrie in Europa. Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie. Betreutes Wohnen: Einsatz von Einkommen und Vermögen"

Transkript

1 Treffpunkte Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie 2/ 2005 Psychiatrie in Europa Betreutes Wohnen: Einsatz von Einkommen und Vermögen Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz: Hessen vorn? Hartz IV: Arbeitsmarktsituation psychisch behinderter Menschen Porträt: Monika Zacharias Wissenschaft: Was ist Wahnsinn? Gedichte:»Jetzt endlich lebe ich richtig«herausgegeben von der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e. V.

2 Impressum Impressum Treffpunkte Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie Die Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. Konzept Die Zeitschrift ist ein Forum für alle Beteiligten in der ambulanten, teilstationären und stationären Psychiatrie sowie in der Sozialpsychiatrie. Die Zeitschrift berichtet über allgemeine Entwicklungen; das besondere Gewicht liegt auf regionalen Aspekten der Rhein- Main- Region. Gründer Christof Streidel ( ) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Situation psychisch kranker Menschen zu verbessern. Hierzu hat die Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie im Laufe der Jahre viele Projekte initiiert, deren vorrangiges Ziel die Verbesserung der außerklinischen Versorgung ist. Angebote der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie sind beispielsweise ein Krisendienst, der auch außerhalb der üblichen Bürozeiten zur Verfügung steht, die klinische Sozialarbeit im Krankenhaus, das betreute Wohnen, die Tagesstätte Teplitz-Pavillon und der offene Treffpunkt-Süd. Die Einrichtungen bieten psychisch kranken Menschen die Möglichkeit, ihren Tag zu strukturieren und mit Anderen ins Gespräch zu kommen. Die von der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie herausgegebene Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie «Treffpunkte» dient der Vermittlung von Fachinformationen und der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation psychisch kranker Menschen. Sie soll damit helfen, Vorurteile gegenüber diesem Personenkreis abzubauen. Der Vorstand der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. setzt sich zusammen aus Wolfgang Strehse (Vorsitzender), Stephan von Nessen (2. Vorsitzender), Wolfgang Schrank (Schatzmeister), Gabriele Schlembach (Schriftführerin) sowie als Beisitzer Bernhard Moch, Regina Stappelton und Kerstin von Witzleben. Geschäftsführer der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. ist Karl H.Wieß, stellvertretende Geschäftsführerin Christel Gilcher. Die Arbeit des Vereins wird finanziert durch Leistungsentgelte für die erbrachten Einzelangebote, durch Zuschüsse der Stadt Frankfurt am Main und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen sowie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Herausgeber Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. Holbeinstraße Frankfurt am Main Telefon , Fax Internet Chefredaktion Gerhard Pfannendörfer, Heidestraße Frankfurt am Main Telefon Gerhard. de http : //www. gerhard-pfannendoerfer. de Redaktionsteam Gisela Faißt, Oliver Glaubrecht, Christel Gilcher, Stephan von Nessen, Gerhard Pfannendörfer Druck und Vertrieb Reha-Werkstatt Rödelheim, Biedenkopfer Weg 40a Frankfurt am Main, Telefon , Fax rwr@frankfurter-verein.de Internet frankfurter- verein/rwr/rwr.html Layout, Satz und Gestaltung Zehn44 Paul M. Albert info@zehn44.de Internet htpp:// Titelfoto Fotogruppe Gallus Erscheinungsweise Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich. Auflage Exemplare Einzelpreis Die Zeitschrift kostet 5,- Euro. Abonnement Das Jahresabonnement kostet 10,- Euro. Das Abonnement kann bis zum 31. Dezember jeden Jahres gekündigt werden. Bestellungen bitte an den Herausgeber. Anzeigen Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. Holbeinstraße 25-27, Frankfurt am Main Telefon , Fax gst@bsf-frankfurt. de Internet http : // de

3 Edtitorial» Es stimmt: Mit Poesie... kann man keinen Blumentopf... gewinnen... Liebe Leserin, lieber Leser, Als wären die Einführung der Fachleistungsstunde und des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (IBRP) nicht genug, sorgt der Landeswohlfahrtsverband Hessen beim Betreuten Wohnen zum Jahresanfang für zusätzlichen Aufruhr. In einer als Nach-und-Nebel-Aktion empfundenen Maßnahme erhielten Träger und Bewohner die Nachricht, ab sofort würden Einkommen und Vermögen angerechnet. Zahlreiche Bewohner kündigten daraufhin besorgt ihre Verträge. In diesem Heft räumen zwei Mitarbeiter des Landeswohlfahrtsverbandes ein, dass die Kritik am Ablauf nachvollziehbar ist. Nur die «Blume darin «Sybille Prins Deutsche Schriftstellerin geboren 1959 Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), bekannt als»hartz IV«, hat auch für Menschen mit psychischer Erkrankung, ihre Angehörigen und gemeindepsychiatrische Dienste und Einrichtungen große Schwierigkeiten beschert. Christoph Weber vom Integrationsfachdienst RheinMain beschreibt in dieser Ausgabe die ersten Erfahrungen mit den seit Jahresbeginn geltenden Bestimmungen. Die durchaus richtige Devise»Fördern und Fordern«führte angesichts der organisatorischen und personellen Schwierigkeiten der neuen Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsverwaltung und Kommunen zu einem fatalen Effekt: Da die Politik und die Ämter mit sich zu tun hatten, fing man erst einmal mit dem»fordern«an, das»fördern«von arbeitssuchenden und hilfebedürftigen Menschen blieb weitgehend auf der Strecke. Deutschland nehme einen Spitzenplatz in der psychiatrischen Versorgung ein, zumindest was die Quantität angehe, stellt der Landesarzt für seelisch Behinderte in Hessen, Manfred Bauer, in seinem Beitrag zum Schwerpunktthema»Psychiatrie in Europa«fest. Woran es im Vergleich zu unseren Nachbarn allerdings hapere, sei die mangelnde Vernetzung der einzelnen Dienste miteinander. Jeder koche sein eigenes Süppchen. Aufgabe der»treffpunkte«ist es unter anderem, für etwas mehr Transparenz zu sorgen. Hilfesuchende Menschen, betroffene Angehörige sowie freiwillige und professionelle Helfer sollen wissen, was wer warum mit welchen Folgen macht in der Psychiatrie. Gerhard Pfannendörfer Chefredaktion»Treffpunkte«P.S.: Die nächste Ausgabe der»treffpunkte«erscheint Mitte August 2005 sagen Sie uns, was Sie darin lesen wollen. Treffpunkte 1/ 05 1

4 Inhalt Inhalt 1 Editorial Magazin 3»Sozialverträglich und gesetzeskonform«der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Betreuten Wohnen wird neu geregelt Von Walter HorstmannCholibois und Jörg Daniel 24 Lernen von Freunden Die Entwicklung des Modells der Birminghamer Dienste für seelische Gesundheit Von Paul Rooney 9 Hessen vorn? Wem nützt das Hessische Behinderten- Gleichstellungsgesetz und wem das Antidiskriminierungsgesetz? Von Heribert Renn 29 Eine Reise nach Litauen Verständnis durch Begegnung: Die Krankenhauspartnerschaft des litauischen Siauliai Psychiatric Hospital mit dem Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP) Hochtaunus 11 Hartz IV Arbeitsmarktsituation psychisch behinderter Menschen Von Christoph Weber 31 Europa in Frankfurt am Main Das Internationale Familienzentrum bietet Migrantinnen und Migranten ein reichhaltiges Angebot Portrait Forum 15 Monika Zacharias: Geschichte sichern Die»Treffpunkte«werden digitalisiert Von Gerhard Pfannendörfer 33 Was ist Wahnsinn? Wissenschaftliche Definitionen geben kaum befriedigende Antworten Von Stephan von Nessen Thema Gemischte Bilanz Die deutsche Psychiatrie im europäischen Vergleich Von Manfred Bauer Europa bewegt sich Zwangsunterbringungen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie Von Harald Dreßing und Hans Joachim Salize »Jetzt endlich lebe ich richtig«drei neue Gedichte von Sybille Prins Informationen Fragebogen 2 Treffpunkte 2/04

5 Magazin Sozialverträglich und gesetzeskonform Der Einsatz von Einkommen und Vermögen im Betreuten Wohnen wird neu geregelt Von Walter Horstmann-Cholibois und Jörg Daniel Zum Jahresbeginn sorgte ein Schreiben des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für helle Aufregung bei Bewohnern und bei den Trägern des Betreuten Wohnens: Alle Menschen, die in Kostenträgerschaft des Verbandes Leistungen des Betreuten Wohnens erhalten, müssen sich künftig Einkommen und Vermögen anrechnen lassen. Die Betroffenen reagierten verunsichert; viele kündigten beim Betreuten Wohnen. Im Jahre 1986 wurde in Hessen die erste Verwaltungsvereinbarung über das Betreute Wohnen für behinderte Menschen zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen geschlossen. Die Vereinbarung, die mehrfach ergänzt wurde, entwickelte sich in den Folgejahren zum Erfolgsmodell: Bis zum 30. November 2004 wurden Plätze anerkannt, Hessen erreichte beim Betreuten Wohnen bundesweit eine Spitzenstellung. Eine wachsende Zahl von behinderten Menschen nahm dieses Betreuungsangebot zu einem weitgehend selbstbestimmten Leben an. Es war einvernehmliche Praxis, die Leistungen bis auf weiteres ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen und ohne eine Heranziehung Unterhaltsverpflichteter zu gewähren. Neue Vereinbarung Abgelöst wurde diese Vereinbarung durch eine neue vertragliche Regelung, die von den Vertragspartnern Hessisches Sozialministerium, Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Landeswohlfahrtsverband am 17. Dezember 2003 abgezeichnet wurde. Die neue Vereinbarung fordert und fördert den landesweit gleichmäßigen Ausbau des»der Landeswohlfahrtsverband ist verpflichtet, das Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen«betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung. Sie legt zugleich die sachliche Zuständigkeit und die Finanzierung für diese Aufgabe für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008 neu fest. Erstmalig wird damit eine umfassende Zuständigkeit für das Betreute Wohnen auf Zeit in die Hände des Landeswohlfahrtsverbandes gelegt. Im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung wurde die Frage des Einsatzes von Einkommen und Vermögen sowie der Heranziehung Unterhaltspflichtiger auch unter geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen neu geprüft. So war der Landeswohlfahrtsverband nun verpflichtet, zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie zur Heranziehung Unterhaltspflichtiger eine gesetzeskonforme wie auch sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten. Hintergrund der so getroffenen Entscheidung war zum einen die außerordentlich schwierige finanzielle Situation der Landkreise und kreisfreien Städte als Mitglieder des Landeswohlfahrtsverbandes, die einen Verzicht auf erzielbare Erlöse nicht zulässt. Zum anderen sah sich der Verband in der Pflicht, die bis dato praktizierte Ungleichbehandlung von Menschen, die Leistungen entweder des ambulanten oder des aber»stationären«wohnens (Wohnheim) erhielten, aufzuheben. Dies entspricht auch der veränderten rechtlichen Situation: Das neue Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sieht eine Vereinheitlichung beim Einsatz von Ein- Treffpunkte 2/05 3

6 Magazin kommen und Vermögen sowie bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger für stationäre und ambulante Maßnahmen der Eingliederungshilfe vor. Im Fallbeispiel: Vermögensanrechnung beim Betreuten Wohnen Knappe Fristen Aufgrund der lang andauernden Verhandlungen zum Abschluss einer»zusatzvereinbarung für das Betreute Wohnen«mit den Vertretern der Leistungserbringer sie konnte erst am 25. November 2004 abgeschlossen werden sowie des späten Abschlusses des Beitrittsverfahrens der Kommunalen Gebietskörperschaften zur»vereinbarung über das Betreute Wohnen«alle Landkreise und kreisfreien Städte mussten dazu entsprechende Beschlüsse fassen, konnten erste Informationen an die Leistungsempfänger und Leistungserbringer erst Mitte Januar 2005 vermittelt werden. Mit Schreiben vom 24. Januar 2005 wurden alle Personen, die in Kostenträgerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen Leistungen des Betreuten Wohnens erhalten, über die beabsichtigte Inanspruchnahme aus Einkommen und Vermögen sowie Heranziehung Unterhaltsverpflichteter informiert und um Rücksendung eines Fragebogens gebeten. Die Leistungserbringer des Betreuten Wohnens waren mit einem Rundschreiben vom 13. Januar 2005 informiert. Dies hat sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsempfängern im Betreuten Wohnen zu Irritationen geführt. Nachvollziehbarer Hauptkritikpunkt war der enge zeitliche Rahmen zwischen der schriftlichen Information und dem Zeitpunkt, zu dem die neue Regelung wirksam werden sollte. In einem Spitzengespräch zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und dem Landeswohlfahrtsverband am 1. März 2005, wie auch in der Sitzung der Vertragskommission am 10. März 2005, wurde die Problematik besprochen, (weiter auf Seite 6) Der Leistungsberechtigte A. ist alleinstehend und wird ab 1. Juli 2005 im Rahmen des Betreuten Wohnens betreut und verfügt über folgende Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Einkommen: 1. Erwerbsunfähigkeitsrente (ohne Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) 785,00 Euro 2. Betriebsrente (ebenso wie unter 1.) 240,00 Euro 3. Werkstattlohn (netto), einschließlich Arbeitsförderungsgeld 146,00 Euro Gesamteinkommen 1.171,00 Euro Vermögen: Der Leistungsberechtigte verfügt über ein Sparbuch mit einem Kontostand von 1.410,00 Euro. Er lebt in einer Mietwohnung. Die monatliche Miete beträgt 320,00 Euro zuzüglich folgender Nebenkosten: a) Strom,Wasser, Abwasser, Gas, Heizung 85,00 Euro monatlich b) Treppenhausbeleuchtung 4,00 Euro monatlich c) Anteil an den Kosten für Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gemeinschaftsantenne, Treppenhausreinigung, Hausmeister und Heizungswartung 7,00 Euro monatlich Er hat folgende Versicherungen abgeschlossen: 1. Privathaftpflicht 90,00 Euro jährlich 2. Hausrat 120,00 Euro jährlich 3. Rechtsschutz 126,00 Euro jährlich 4. Lebensversicherung 62,00 Euro monatlich 5. Krankenhaustagegeldversicherung 15,00 Euro monatlich 6. Beiträge für einen Bausparvertrag 26,00 Euro monatlich Bei der Berechnung des Kostenbeitrags ist zunächst die Einkommensgrenze zu berechnen. Rechtsgrundlage: 85 SGB XII. Grundbetrag (2 x Eckregelsatz à 345,00 Euro) 690,00 Euro + Kaltmiete 320,00 Euro + Aufwendungen zu b) und c) 11,00 Euro Einkommensgrenze 1.021,00 Euro Zur eigentlichen Kaltmiete können noch Aufwendungen, die verbrauchsunabhängig sind, hinzugerechnet werden. Das sind im vorliegenden Einzelfall die unter b) und c) aufgeführten Kosten. Nicht mit hinzuzurechnen sind Gebühren für: Wasser, Abwasser, Gas (oder Öl, Holz, Kohlen), Strom (außer für die Treppenhausbeleuchtung), Telefon etc. Dieser Einkommensgrenze ist das bereinigte Einkommen gegenüberzustellen. Bei dieser Bereinigung sind die Vorschriften des 82 Abs. 2 SGB XII anzuwenden. Nicht bei dem Ein- 4 Treffpunkte 2/05

7 Magazin kommen zu berücksichtigen ist das Arbeitsförderungsgeld nach 82 Abs. 2 Ziffer 5 in Höhe von 26,00 Euro monatlich. Weiterhin sind die Beiträge für folgende Versicherungen abzusetzen: 1. die Privathaftpflicht 90,00 Euro jährlich 2. die Hausratversicherung 120,00 Euro jährlich Die Übernahme der Beiträge zur Lebensversicherung kann nicht erfolgen, da eine ausreichende Altersversorgung gewährleistet ist. Eine Beitragszahlung zur Rechtsschutz- und Krankenhaustagegeldversicherung wird grundsätzlich nicht anerkannt. Auch der Sparbetrag für einen Bausparvertrag kann nicht übernommen werden, es sei denn, die besonderen Umstände des Einzelfalles (unmittelbar bevorstehender Kauf einer Eigentumswohnung) ließen dies zu. Die Anerkennung der Beiträge zu 1. und 2. (210,00 Euro : 12 = 17,50 Euro monatlich) erfolgt auf der Basis des 82 Abs. 2 Ziffer 3 SGB XII. Die Beiträge sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dem Grunde nach (Absicherung gegen selbst verursachte Schäden und Absicherung des Hausrats gegen Diebstahl, Feuerschäden etc.) anerkennenswert und auch von der Höhe her angemessen. Dies gilt ferner für Beiträge z.b. zur Sterbegeldversicherung, wobei nur die Absicherung der Kosten einer ortsüblichen und angemessenen Bestattung anerkannt werden kann. Außerdem sind nach 82 Abs. 2 Ziffer 4 SGB XII»die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben«abzusetzen. Diese ergeben sich aus der Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro (falls nicht ein höherer Betrag nachgewiesen ist) und den Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (sofern sie von dem behinderten Menschen selbst getragen werden) in Höhe der Kosten der günstigsten Zeitkarte im Öffentlichen Personennahverkehr. Für den Beispielsfall bedeutet dies Folgendes: Gesamteinkommen 1.171,00 Euro - Arbeitsförderungsgeld 26,00 Euro - Versicherungsbeiträge 17,50 Euro - Arbeitsmittelpauschale: 5,20 Euro bereinigtes Einkommen: 1.122,30 Euro (Fahrtkosten fallen hier nicht an) Die Einkommensgrenze beträgt: 1.021,00 Euro. Danach erfolgt die Prüfung, ob eventuell besondere Belastungen im Einzelfall bestehen, die noch anzuerkennen sind. Eine besondere Belastung kann z.b. der Schuldendienst für einen laufenden Kredit sein. Im vorliegenden Beispielsfall liegen keine solchen vor. Das Einkommen über der Einkommensgrenze beträgt daher: 101,30 Euro. Das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen ist zu 75 Prozent einzusetzen und beträgt somit: 75,98 Euro. Sind Eltern vorhanden, ist die Unterhaltspflicht gemäß 94 Absatz 2 SGB XII zu prüfen. In diesen Fällen erstreckt sich die Unterhaltspflicht der Eltern oder des Elternteils lediglich auf einen Betrag von bis zu 26,00 Euro (zuzüglich eventueller weiterer 20,00 Euro, wenn auch Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten ist). Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht nicht, wenn sie selbst Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten oder das Einkommen den zivilrechtlichen Selbstbehalt im Rahmen des Unterhaltsrechts im BGB (nach der»düsseldorfer Tabelle«) nicht übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt nach der derzeitigen aktuellen Düsseldorfer Tabelle 1.000,00 Euro bei einer alleinstehenden unterhaltspflichtigen Person (hierin sind 440,00 Euro Warmmiete enthalten). Leben noch beide Elternteile, so beträgt der Selbstbehalt 1.950,00 Euro (hierin sind 770,00 Euro Warmmiete enthalten). In welcher Höhe ein außerhalb des Betreuten Wohnens lebender Ehegatte oder ein Kind für eine im Betreuten Wohnen betreute Person Unterhalt zu leisten hat, lässt sich in einem Beispiel nicht erläutern, weil die Inanspruchnahme individuell gestaltet ist. Hier kann nur anhand konkreter Sachverhalte eine entsprechend qualifizierte Aussage getroffen werden. Treffpunkte 2/05 5

8 Magazin der Landeswohlfahrtsverband hat dabei seine Handlungsmöglichkeiten dargelegt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass gesetzeskonforme und sozialverträgliche Regelungen notwendig sind und erarbeitet werden sollen. Ausbau des Betreuten Wohnens sichern Um den Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen ausreichende Informations und Entscheidungsspielräume zu eröffnen, wurde durch den lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern ist das Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage ist 90 SGB XII. Die Heranziehung Unterhaltsverpflichteter erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Rechtsgrundlage ist 94 SGB XII.»Das Betreute Wohnen soll auch in Zukunft die bevorzugte Wohnform behinderter Menschen bleiben«verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen beschlossen, den Einsatz von Einkommen und Vermögen und die Heranziehung Unterhaltspflichtiger im Betreuten Wohnen erst ab dem 1. Juli 2005 wirksam werden zu lassen. Um den bereits genannten Anforderungen einer sozialverträglichen und gesetzeskonformen Rechtsanwendung zu genügen, sollen die folgenden Rahmenbedingungen gelten: Im Rahmen der genannten Bedingungen wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Der Landeswohlfahrtsverband möchte durch dieses Verfahren sicherstellen, dass das Betreute Wohnen auch in Zukunft die bevorzugte Wohnform einer wachsenden Zahl behinderter Menschen bleibt, die ihnen einerseits den erwünschten Freiraum zu einer selbstbestimmten Lebensweise ermöglicht und ihnen andererseits mit wirksamen Hilfen zur Seite steht. Das über der Einkommensgrenze liegende Einkommen eines alleinstehenden Leistungsberechtigten sowie das über der Einkommensgrenze liegende gemeinsame Einkommen bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern wird zu 75 Prozent eingesetzt. Rechtsgrundlage ist 87 SGB XII. Eingesetzt wird das gesamte Vermögen, das nicht zum Schonvermögen zählt. Bei nicht getrennt Walter Horstmann-Cholibois ist beim Landeswohlfahrtsverband Hessen in der Stabstelle»Steuerung für den Überörtlichen Sozialhilfeträger, Recht, Grundsatz«tätig. Jörg Daniel leitet die Pressestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. 6 Treffpunkte 2/05

9 Magazin Kommentar: Reizend Einerseits: Sozialrechtlich ist nichts gegen den Einsatz von Einkommen und Vermögen und die Heranziehung Unterhaltspflichtiger einzuwenden. Andererseits: Welche Intention verfolgen überörtliche und örtliche Sozialhilfeträger in Hessen, wenn es um den Ausbau des Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen geht? Schauen wir einmal in andere Bundesländer, so stellen wir mit Erstaunen fest, dass beispielsweise der Landschaftsverband Rheinland Verbesserungen der Hilfen und der Integration für Menschen mit Behinderungen beschließt. So soll dort ein»anreizprogramm«aufgelegt werden mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung der ambulanten Angebote der Wohnhilfen. Als Teil dieses Konzeptes wird der Landschaftsverband Rheinland bis zum Jahre 2010 darauf verzichten, von den Empfängerinnen und Empfänger ambulanter Wohnhilfen eine Kostenbeteiligung aus eigenem Einkommen und Vermögen einzufordern und auch keine Unterhaltspflichtige heranziehen. Ferner sollen Anreize für Leistungsanbieter entwickelt werden, die bereit sind, ihr Angebot im Sinne des Grundsatzes»ambulant vor stationär«umzugestalten. In Hessen dagegen sind mit der Einführung der Anrechnung Pannen passiert, die zur Verärgerung und Unverständnis sowohl bei Leistungsträgern als auch bei vielen Leistungsberechtigten geführt haben: kurzfristige Benachrichtigung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen sowohl der Träger des Betreuten Wohnens als auch deren Nutzer Postversandpanne mit ungeklärter Ursache viele Träger und Nutzer erreichte die Benachrichtigung gar nicht bis zu 30 Prozent Kündigungen von künftigen Selbstzahlern wegen erwarteter Kostenbeiträge im Betreuten Wohnen personelle Konsequenzen bei Trägern des Betreuten Wohnens Und das alles im Zusammenhang mit einem zum 1. Januar 2005 neu eingeführten Abrechnungssystem, das sich von dem bisherigen Selbstkostendeckungsprinzip eklatant unterscheidet und beim Träger des Betreuten Wohnens ein anderes Steuerungsinstrumentarium erfordert (vgl.»treffpunkte«1/2005). Unter diesen Bedingungen stellt das Betreute Wohnen keine Anreize für Menschen dar, die bisher in einer stationären All-Inclusive- Wohneinrichtung gelebt haben. Eine eigene Haushaltsführung erfordert mehr Rücklagen als die in der Sozialhilfe freigestellten Euro; man denke an Wohnungsreperaturen, Anschaffungen größerer Elektrogeräte, Heizkostennachzahlungen etc. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen hat in einem Positionspapier den Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes aufgefordert, den Zeitpunkt für die Einführung des Einkommens- und Vermögens wenigstens auf den 1. Oktober 2005 zu verschieben. Des Weiteren hat die Liga die Einrichtung eines Gremiums zur Einzelfallprüfung der sozialverträglichen Angemessenheit des Einsatzes von Einkommen und Vermögen gefordert. Für die Heranziehung des Einkommens hat die Liga vorgeschlagen, den dreifachen Regelsatz, also dreimal 345 Euro, zuzüglich Kaltmiete und Zuschläge gem. 86 SGB XII zugrunde zu legen (statt des zweifachen Regelsatzes). Das Sozialhilfegesetz (SGB XII) eröffnet durch den 86 den Ländern und Trägern der Sozialhilfe die Möglichkeit, höhere Grundbeträge festzusetzen. Es wäre sozialpolitisch sinnvoll gewesen die Härten, die den betroffenen Menschen durch die Umstellung der Einkommens- und Vermögensheranziehung entstehen, dadurch etwas abzumildern. Der Verwaltungsausschuss hat alle drei Vorschläge abgelehnt.»ambulant vor stationär«. Jeder begrüßt diesen für die Nutzer wie für die Leistungsträger sinnvollen Grundsatz was tut der Landeswohlfahrtsverband Hessen dafür? Heidi Schlütter ist Abteilungsleiterin für Soziale Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.v. Treffpunkte 2/05 7

10 Leserservice»Psychisch kranke und behinderte Menschen mögen anders denken, fühlen, handeln sie sind jedoch nicht anders geartet «Keine Ausgabe verpassen Treffpunkte abonnieren! Die Zeitschrift»Treffpunkte«ist ein Forum für alle Beteiligten in der ambulanten, teilstationären und stationären Psychiatrie sowie in der Sozialpsychiatrie. Die Zeitschrift berichtet über allgemeine Entwicklungen; das besondere Gewicht liegt auf regionalen Aspekten der Rhein-Main-Region. Christof Streidel ( ) Gründungsmitglied der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. und der Zeitschrift»Treffpunkte«Ihre Abonnements-Bestellkarte ist schon weg? Dann bestellen Sie formlos bei der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v., Holbeinstraße 25-27, Frankfurt am Main Bitte hier abtrennen Ja, ich abonniere ab sofort die Treffpunkte Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie. Das Jahresabonnement kostet 10,- Euro für vier Ausgaben. Das Abonnement kann schriftlichzum 31. Dezember jeden Jahres gekündigt werden. Name und Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Ich zahle jährlich nach Erhalt der Rechnung Ich will mich nicht selbst um die Überweisung kümmern und stimme deshalb zu, dass die Abonnementgebühr von meinem Konto per Bankeinzug abgebucht wird. Der Einziehungsauftrag gilt bis auf Widerruf. Name des Kontoinhabers Kontonummer bei Geldinstitut Bankleitzahl Widerrufsbelehrung: Diese Bestellung kann ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v. Holbeinstraße in Frankfurt am Main widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. / / Datum und Unterschrift Ihre Abonnements-Bestellkarte schicken Sie bitte ausreichend frankiert an die Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie Frankfurt am Main e.v., Holbeinstraße 25-27, Frankfurt am Main

11 Magazin Magazin Hessen vorn? Wem nützt das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz und wem das Antidiskriminierungsgesetz? Von Heribert Renn Keiner hat s gemerkt. Kurz vor letztem Weihnachten ist das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Die guten Absichten laufen denn auch ins Leere, weil sie größtenteils nur Absichtserklärungen ohne Sanktionsmöglichkeiten sind. Seit dem 21. Dezember 2004 ist das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze in Kraft (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG GVBl. II 34 46). Es soll bis zum 31. Dezember 2009 gelten und auf der Ebene des Landesrechts ergänzende Regelungen zum Gleichstellungsgesetz des Bundes schaffen,»um die in der Praxis in zahlreichen Bereichen immer noch bestehenden Ungleichheiten behinderter Menschen zu beseitigen«(so die Begründung der Landesregierung zum Gesetzentwurf LTDr. 16/2607). Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes dargestellt und die Frage beantwortet, wem das eigentlich nützt. Als Alternative wird zum Schluss das Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung vorgestellt. Hehre Ziele Ziele des neuen Landesgesetzes sind nach Paragraph 1 die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen das Gewährleisten ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und das Ermöglichen einer selbstbestimmten Lebensführung, wobei besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll ermöglicht werden durch Berücksichtigung besonderer Belange von Frauen mit Behinderungen ( 5) Förderung gemeinsamer Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen ( 6) Ermöglichen des Wohnens von Menschen mit Behinderung in ihrem vertrauten Umfeld ( 7) sowie Anerkennung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationsmittel ( 8). Die Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit soll erfüllt werden durch aktives Hinwirken des Landes und seiner Behörden und Einrichtungen zum Erreichen der genannten Gesetzesziele ( 9 Abs. 1) möglichst weitreichende Barrierefreiheit in öffentlichen Bauten, Verkehrsanlagen und Beförderungsmitteln ( 10) Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen ( 11) behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken ( 12) Kostenbeitrag zu Stimmzettelschablonen ( 13) sowie barrierefreie Informationstechnik und Medien ( 14, 15). In 16, 17 ist die Möglichkeit des Rechtsschutzes betroffener Personen durch anerkannte Verbände und ein Verbandsklagerecht gesetzlich verankert; 18 schafft die Rechtsgrundlage für das (Ehren-) Amt der oder des Behindertenbeauftragten der Hessischen Landesregierung. Massive Kritik Gegen das Hessische Behinderten- Gleichstellungsgesetz sind schon im Gesetzgebungsverfahren insbesondere von Wohlfahrts und Behindertenverbänden sowie Evangelischen Kirchen ernst zu nehmende Bedenken vorgetragen worden (z.b. Stenografischer Bericht der öffentlichen Anhörung im Hessischen Landtag vom 29. November 2004). Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die mangelnde Durchsetzbarkeit der Regelungen, die größtenteils nur Absichtserklärungen bleiben werden, da keine Sanktionen vorgesehen sind. Das Gesetz spart wesentliche Lebensbereiche aus. So fehlen zum einen Rechtsansprüche der betroffenen Menschen mit Behinderungen auf integrative Kinder- Treffpunkte 2/05 9

12 Magazin betreuung und Schulbildung, selbstbestimmtes Leben im Alter, barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Gebäuden, Diensten und Einrichtungen, Verkehrsmitteln, Medien und Kommunikationsmitteln sowie der erforderlichen Assistenz, zum anderen auch die entsprechenden Verpflichtungen des Landes und vor allem der Kommunen zur Sicherstellung der Zugänge, Dienste und Einrichtungen, also Erfüllung bzw. Durchsetzung dieser Rechtsansprüche. Besonders für Menschen mit seelischer Behinderung sind spezielle Regelungen notwendig, wie Benachteiligungen und Barrieren verhindert oder abgebaut werden sollen. Das Landesgesetz (übrigens auch das geplante Bundesgleichstellungsgesetz) enthält hierzu keine Aussagen. Es lässt sich der Eindruck nicht vermeiden, dass das Gesetz eher die tagtägliche Benachteiligung und Ausgrenzung insbesondere von Menschen mit seelischer Behinderung verschleiern, als den Auftrag des Grundgesetzes und der EU-Richtlinien zum Schutz der Gleichheit aller Menschen, Gesetzeswortlaut im Internet Das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 482) ist beim Online-Service der Hessischen Staatskanzlei abrufbar: gvbl/gesetze/34_fuersorge_und/ 3446HessBGG/HessBGG.htm einschließlich Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot, gesetzlich umsetzen und absichern soll. Gesucht: Gesamtkonzept Dem Autor ist bewusst, dass Integration, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe nicht sofort verwirklicht werden können, vor allem wegen der beschränkten finanziellen Ressourcen. Daher ist ein landes- und bundespolitisches Gesamtkonzept erforderlich, das die aufgeführten Aspekte berücksichtigt und eine zeitnahe planmäßige Realisierung, einschließlich der erforderlichen Gesetze und Haushaltsmittel sicherstellt. Der Verfassungsauftrag erfordert die Umsetzung des Paradigmenwechsels in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das so genannte Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wie es die Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat (Bundestags- Drucksache 15/4538), will diesen Paradigmenwechsel, wie er übrigens in den USA schon längst Wirklichkeit ist, im bundesdeutschen Recht nachvollziehen und eine einheitliche Norm für alle Diskriminierungsmerkmale schaffen. Nach 1 ADG ist Ziel des Gesetzes,»Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen«. Die Abschnitte 2 und 3 enthalten Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen in Arbeitsverhältnissen und Zivilrechtsverkehr. Auch der Rechtsschutz betroffener Menschen soll durch Beweiserleichterungen, erweiterte Vertretungs- und Klagemöglichkeiten sowie die Einrichtung einer Bundesantidiskriminierungsstelle erheblich verbessert werden.»das neue Gesetz schafft«keine Rechtsansprüche für«menschen mit Behinderung«Insbesondere aus den Reihen der Opposition und der Wirtschaft regt sich zum Teil heftiger und polemischer Widerstand: Der CDU-Generalsekretär rückte das rotgrüne Antidiskriminierungsgesetz in die Nähe nationalsozialistischer Rassenpolitik (Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2005). Dahinter stecken insbesondere wirtschaftspolitische Interessen. Die im Zivilrecht verankerte Vertragsfreiheit ermöglicht jedem, jederzeit Menschen mit Behinderung zu diskriminieren, indem er ihnen den Abschluss eines Miet-, Kauf-, Versicherungs-, Reise-, Bewirtungs- oder sonstigen Vertrages verweigert. Dr. Andreas Jürgens bringt es auf den Punkt:»Wir stehen vor der Entscheidung, was uns wichtiger ist: die Freiheit, Vorurteile zu haben und andere zu diskriminieren, oder die Freiheit benachteiligter Minderheiten, so zu leben wie andere auch. An Einzelheiten der vorgesehenen Regelungen mag noch im Gesetzgebungsverfahren gefeilt werden. Insgesamt ist an ihnen aber nur eines kritikwürdig: dass sie erst jetzt kommen. In anderen Rechtsordnungen gibt es längst vergleichbare Vorschriften. Es wird Zeit, dass sich auch in Deutschland das Recht auf die Seite der Diskriminierten stellt." (Frankfurter Rundschau vom 21. Januar 2005) Dr. Heribert Renn ist Leiter der Stabsstelle Recht des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. 10 Treffpunkte 2/05

13 Magazin Hartz IV und die Folgen Arbeitsmarktsituation psychisch behinderter Menschen Von Christopher Weber Seit Jahresbeginn wird unter der Devise»Fördern und Fordern«auch von vielen Menschen mit psychischer Erkrankung eine verstärkte Bemühung um Erwerbsarbeit erwartet. Doch kann dies nicht pauschal und ohne spezielle Förderung vor sich gehen. Denn Menschen mit psychischen Behinderungen mögen ihre Schwächen haben, aber sie haben unbestreitbar auch Stärken, die sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchaus ihren Platz finden lassen. Zum 1. Januar 2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz»hartz IV«genannt, in Kraft. In der Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland stellt dieses Gesetz einen tiefen Einschnitt dar, da es sich im Gegensatz zu bisherigen Verordnungen nicht mit einer Modifizierung und Anpassung vorhandener Strukturen befasst, sondern die sozialen Sicherungssysteme von Grund auf reformiert und Standards definiert, die in ihrer Stringenz und den damit verbundenen Konsequenzen bis dato unbekannt waren. Dreh und Angelpunkt von Hartz IV ist der konsequente Arbeitsmarktbezug, der gleich einem roten Faden alle Verordnungen und Regelungen durchzieht. Bezieht ein Mensch Erwerbseinkommen oder nicht, wenn nein, seit wann ist er arbeitslos und in welchem Umfang steht er aufgrund seiner persönlichen Leistungsfähigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung? Bezieht der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin eigenes Erwerbseinkommen und wie hoch ist das gemeinsame Vermögen? Das sind die entscheidenden Fragen, aus deren Beantwortung sich zukünftig ergibt, ob überhaupt und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage der betroffenen Person finanzielle Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes gewährt werden können. Daraus ergeben sich eine Fülle von Konsequenzen; einen Aspekt möchte ich herausgreifen und näher beleuchten. Es ist die Frage nach der Arbeitsmarktsituation, wie sie sich für psychisch behinderte Menschen darstellt und den Konsequenzen, die sich im Rahmen von Hartz IV für diesen Personenkreis ergeben. Will man die Diskussion auf einen banalen Nenner bringen, so kann man sagen, dass sich für psychisch behinderte Menschen keine besonderen Konsequenzen ergeben, die über jene hinausgehen, die Hartz IV nicht behinderten Menschen in ähnlichen Lebenssituationen abverlangt. Diese Sicht der Dinge mag formal richtig sein, greift aber in der Realität zu kurz. Unter der Devise»Fördern und Fordern«steckt das SGB II einen Rahmen ab, der beschreibt, mit welcher Unterstützung eine Person bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt rechnen kann, sofern sie gewissen Forderungen in Bezug auf Mitwirkung und Eigenverantwortung nachkommt. Dieser Prozess der Eingliederung in den Arbeitsmarkt beginnt damit, dass in einer zu erstellenden Eingliederungsvereinbarung festgelegt wird, welche konkreten Fördermaßnahmen einer Person zuteil werden und welche Bemühungen zur Eingliederung ins Arbeitsleben sie aus eigenem Antrieb erbringen muss. Bereits an diesem Punkt stellen sich einem psychisch behinderten Menschen die ersten Hindernisse in den Weg. Wer sich mit der Lebenswirklichkeit psychisch beeinträchtigter Menschen ernsthaft auseinander setzt, wird schnell die Erfahrung machen, dass deren Antrieb, Dinge des alltäglichen Lebens zu regeln, oftmals von einer Tagesform abhängig ist, die Schwankungen unterliegen kann. Doch wie will man dies in einer knappen und leistungsorientierten Vereinbarung hinterlegen? Wie will man schriftlich fixieren und plausibel begründen, dass es im Leben eines Menschen Tage gibt, an denen er die Herausfor- Treffpunkte 2/05 11

14 Magazin derungen des allgemeinen Arbeitsmarktes souverän bewältigen kann und ebenso Tage, an denen ihn schon die Tatsache überfordert, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen? Ein Beispiel mag dieses Phänomen verdeutlichen: Ein psychisch erkrankter Mensch lebt in einem sehr strukturierten Rahmen, der ihn die beruflichen Anforderungen gut bewältigen lässt. An einem Punkt kommt es allerdings immer wieder zu Irritationen, denn seine Regelung von Tagesstruktur sieht nicht vor, sich dieser Vorgesetzte vielleicht, ob er es in diesem Fall von hartnäckigem Zuspätkommen mit einem Verrückten zu tun hat und trifft damit unbewusst den Nagel auf den Kopf. Natürlich ist diese Bewertung entschieden zurückzuweisen, da sie mit einer nicht zu rechtfertigenden Abwertung verbunden ist. In der tieferen Bedeutung des Wortes trifft sie allerdings einen Sachverhalt, der für das hier behandelte Thema von nicht unerheblicher Bedeutung ist: Ein seelisch behinderter Mensch kennt für sein Beziehern von ALG II kann abverlangt werden, dass sie ihre Wohnverhältnisse den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen anpassen. Davon abgesehen, dass eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum anbietet, kann diese Forderung einen psychisch behinderten Menschen besonders hart treffen. Ein Wohnungswechsel geht mit einem»menschen mit einer psychischen«erkrankung müssen an dem Wettlauf «um das knappe Gut Arbeit teilnehmen«ohne eine realistische Chance, einen«arbeitsplatz zu bekommen«jeden Morgen pünktlich zu einer bestimmten Uhrzeit am Arbeitsplatz zu erscheinen, da er nach einer inneren Uhr lebt, deren Abläufe mit Uhren, die in Büros und Fabrikhallen hängen, nicht immer identisch ist. Das allerdings kann ein Vorgesetzter, der die äußere Uhr als Maß für innere Struktur verinnerlicht hat, nicht nachvollziehen. Fast regelhaft setzt sich daher nach einer gewissen Zeit folgende Abwärtsspirale in Gang: Der Mitarbeiter wird ermahnt und gelobt Besserung. Die kann er aber nicht wirklich erbringen, da er mit seiner inneren Uhr in Einklang ist und in puncto Pünktlichkeit kein Schuldbewusstsein empfindet. Der Vorgesetzte, der aus seiner Sicht ebenfalls korrekt handelt, will und kann sich dies nicht bieten lassen und schreibt eine Abmahnung, in der er für den Wiederholungsfall die Kündigung androht. Innerlich fragt Leben und somit auch für seine Anforderungen an den beruflichen Alltag Maßstäbe, die insofern als verrückt gelten, als sie meist von denen abweichen, die die so genannten»normalen«als verbindlich erklären. Vor diesem Hintergrund muss sich allerdings auch das Reformpaket Hartz IV kritisch fragen lassen, ob es an der einen oder anderen Stelle nicht von Voraussetzungen ausgeht, die insofern als verrückt anzusehen sind, als sie sich in ihrer Plausibilität dem normalen Menschenverstand oft nur schwer erschließen, weil sie mit der Lebenswirklichkeit vieler Menschen nicht unmittelbar in Einklang zu bringen sind. Welche Konsequenzen das für psychisch behinderte Menschen haben kann, möchte ich an folgenden Punkten aufzeigen: Christoph Weber ist Leiter des Integrationsfachdienstes RheinMain in Frankfurt. Wechsel des alltäglichen Beziehungsnetzes einher. Man muss sich an neue Nachbarn gewöhnen, alte Freunde bleiben zurück, der kleine Laden an der Ecke ist nicht mehr da, der Arzt des Vertrauens ist auf einmal weit weg usw. Gerade Menschen mit psychischen Problemen, die in ihrer Alltagswelt oft ein hohes Maß an Vertrautheit und Sicherheit benötigen, können durch einen Wohnungswechsel und die damit verbundene Neuausrichtung der alltäglichen Bezüge gehörig verunsichert und aus der Bahn geworfen werden. 12 Treffpunkte 2/05

15 Magazin Bezieher von ALG II sind aufgefordert, strukturiert und eigenverantwortlich an der Integration in den Arbeitsmarkt mitzuwirken. Viele seelisch erkrankte Menschen können diese strukturierte Eigenverantwortung oft nur mit Unterstützung von speziellen Hilfsangeboten, wie beispielsweise dem Betreuten Wohnen, wahrnehmen. Doch gerade jetzt, wo dieser Unterstützungsbedarf vermehrt benötigt wird, hat die Umstellung der Finanzierungsgrundlage des Betreuten Wohnens auf Fachleistungsstunden eine Effizienzdebatte eingeleitet, die auf Kosten der Betroffenen geht. Das SGB II stuft alle Menschen als erwerbsfähig ein, die unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer geregelten Arbeit nachgehen können. Dies gilt auch für psychisch behinderte Menschen. Die Folge wird sein, dass vermehrt Menschen mit einer psychischen Behinderung ALG II beziehen und sich gemäß der Logik des Förderns und Forderns um eine Teilhabe am Arbeitsleben bemühen müssen. Ob der Arbeitsmarkt allerdings in der Lage ist, diesem Personenkreis angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, spielt nach der Logik von Hartz IV erst einmal keine Rolle. Das heißt im Klartext, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl psychisch behinderter Menschen an dem Wettlauf um das knappe Gut Arbeit beteiligen muss, ohne eine realistische Chance zu haben, als Erster die Ziellinie zu überschreiten. Diese Teilhabe an einem Wettbewerb ungleicher Chancen produziert in vielen Fällen Frustration und Enttäuschung, mit denen umzugehen für einen Menschen mit psychischen Problemen oft schwerer ist als für einen so genannten Gesunden. Nach 10 SGB II ist dem erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen jede Arbeit zumutbar, es sei denn, er ist zu bestimmten Arbeiten körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage. (Es gibt noch einige andere Ausschlusskriterien, die für die Erörterung unserer Fragestellung keine entscheidende Rolle spielen und daher hier vernachlässigt werden.) Diese»Schutzklausel«kann zu der Erkenntnis führen, dass ein psychisch behinderter Mensch aufgrund der Schwankungen in seinem Leistungsprofil und seinem Antrieb, Dinge zu regeln, dem Arbeitsmarkt unter Umständen gar nicht regelmäßig drei Stunden am Tag zur Verfügung steht. Dies festzustellen, wird kaum bei den aktuell mit allen betroffenen Personen abzuschließenden Eingliederungsvereinbarungen gelingen können, denn realistisch gesehen unterliegt deren Erstellung eher dem Diktat des Zeitdruckes als der Pädagogik fachlicher Gründlichkeit. Erst im Rahmen der zweiten oder dritten dieser für sechs Monate gültigen Eingliederungsvereinbarungen, die unter der Vorgabe stehen, vorrangig Maßnahmen einzusetzen, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen ( 3 Abs. 1 SGB II), wird sich dann unter Umständen herausstellen, dass die eine oder andere Person mit einer psychischen Behinderung letzt- Was sind eigentlich Integrationsfachdienste? Mit dem SGB IX wurden flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik Integrationsfachdienste (IFD) eingerichtet. Sie sind Vermittlungs- und Fachberatungsstellen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und beraten in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Ziel der Arbeit der Integrationsfachdienste ist es, Menschen mit Behinderung eine ihnen entsprechende Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Die Beratung erfolgt unbeschadet der Art der festgestellten Behinderung. Menschen mit Hörbehinderung können sowohl in Laut- als auch in Gebärdensprache beraten werden. Um eine dauerhafte Teilhabe behinderter Menschen am Erwerbsleben zu ermöglichen, unterstützt der Integrationsfachdienst Arbeitgeber bei der Umsetzung von Integration und berät sie in Fragen zum Thema»Arbeit & Behinderung«. Integrationsfachdienste sind ein wesentlicher Baustein im Netzwerk beruflicher Rehabilitation. Sie verfügen über Kontakte zu Arbeitgebern der Region Integrationsfirmen Trägern und Anbietern von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben niedergelassenen Ärzten und Therapeuten In Frankfurt ist der Integrationsfachdienst unter folgender Adresse zu erreichen: Frankfurter Verein für soziale Heimstätten Integrationsfachdienst RheinMain Sonnemannstraße Frankfurt am Main Telefon 069/ Fax SMS und ifd@frankfurterverein.de Treffpunkte 2/05 13

16 Magazin endlich doch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Spätestens dann werden die betroffenen Personen die bittere Erfahrung machen müssen, dass sie nicht nur den Wettlauf um einen Arbeitsplatz verloren haben, sondern auch ihren Lebensunterhalt zukünftig aus Mitteln zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bestreiten müssen. Auch hier greift der Arbeitsmarktbezug von Hartz IV, denn wer nicht über ein entsprechendes Maß an Erwerbsfähigkeit verfügt, erhält auch weniger Geld. gemessen an den Maßstäben des SGB II, aber keine verlorene Zeit aus der Sicht des Integrationsfachdienstes. Lösungen sind möglich Die Lebenswirklichkeiten von Menschen zu verbiegen und mit aller Gewalt an die Strukturen des SGB II anzupassen ist in diesem Zusammenhang ebenso wenig eine Lösung wie eine pauschale Diskreditierung des Reformpaketes Hartz IV. Aufgabe der noch ausstehenden Kommentierung dieses Gesetzeswerkes und vor allem der Arbeit aller von diesem Reformwerk betroffenen Menschen, sei es als Betroffene, Sachbearbeiter oder Kostenträger, wird es sein, die Buchstaben des Gesetzes mit einem Geist zu füllen, der der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen gerecht wird. Aus meiner Arbeit im Integrationsfachdienst, die schon immer eine Arbeit an verrückten Schnittstellen gewesen ist, bringe ich die Erkenntnis und auch die Zuversicht mit, dass lebensnahe Lösungen möglich sind, so sie denn von allen beteiligten Akteuren ehrlich gewollt sind. Wie ist damit umzugehen, dass sich die Lebenswelten verrückter Menschen und eine in vielen Punkten ebenfalls verrückte Reformpolitik à la Hartz IV so unversöhnlich gegenüberstehen? Sind wir arbeitsmarktpolitisch in einer Sackgasse gelandet, aus der es kein Entrinnen gibt, außer dem Weg zurück, den eigentlich auch keiner gehen will? Sicherlich ist das SGB II an einigen Stellen so aufgestellt, dass es der Lebenswirklichkeit der betroffenen Personen nicht gerecht wird, aber auf der anderen Seite kann es nicht den Anspruch erheben, allen sich auftuenden Lebenswirklichkeiten von zwei Millionen Menschen, die aktuell in seine Zuständigkeit fallen, nahtlos zu entsprechen. Jenseits aller gerade aktuellen Rahmenbedingungen in der Sozialgesetzgebung habe ich in den 15 Jahren, in denen ich im Integrationsfachdienst tätig bin, die Erfahrung gemacht, dass es ein Maß an Verrücktheit gibt, das bei entsprechender Unterstützung durchaus mit den Anforderungen und Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen ist. Menschen mit psychischen Behinderungen mögen ihre Schwächen haben, aber sie haben unbestreitbar auch Stärken, die sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Platz finden lassen. Um diese zu entwickeln, bedarf es neben einem hohen Maß an Kompetenz auch einer großen Bereitschaft, mit Menschen kleine Schritte zu gehen und sie in ihren Erfolgen zu ermutigen. Zum Integrationsfachdienst kommen oft Personen, die sich schwer damit tun, Termine einzuhalten, zielgerichtet an einer Sache zu arbeiten, darzulegen, was ihr Anliegen ist und welchen Beitrag zur Umsetzung sie zu leisten in der Lage und bereit sind. Da vergeht schon eine geraume Zeit, bis im Hinblick auf die Erstellung einer Bewerbungsmappe oder die Reaktion auf eine Stellenanzeige der»erste Spatenstich«getan wird zu viel Zeit, 14 Treffpunkte 2/05

17 Porträt Geschichte sichern Die»Treffpunkte«werden digitalisiert Die Frankfurter Zeitschrift für Gemeindepsychiatrie»Treffpunkte«erscheint seit Die bisher vorliegenden Jahrgänge werden derzeit in der Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor digitalisiert und für die Nachwelt gesichert.»zwei Drittel haben wir.«monika Zacharias weist lächelnd auf den Stapel mit alten Ausgaben der Zeitschrift»Treffpunkte«. Seit einem Vierteljahr arbeitet sie zusammen mit einem psychisch kranken Mitarbeiter in der Reha- Werkstatt Eschenheimer Tor im Herzen Frankfurts an der umfassenden Digitalisierung der Psychiatrie-Zeitschrift. Der Herausgeber der Publikation, die Bürgerhilfe Sozialpsychiatrie, will mit diesem Projekt ein Stück Frankfurter Psychiatriegeschichte sichern. Später sollen alle Ausgaben der Zeitschrift im Internet für jedermann kostenlos zugänglich sein. der einen Seite sollen Menschen in ihrer individuellen Entwicklung gefördert und erst recht in Krisenzeiten gut begleitet werden; auf der anderen Seite muss für den Auftraggeber volle Leistung abgeliefert werden. Dies gelingt der Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor meistens mit ihren verschiedenen Service-Angeboten rund ums Büro und um die digitalen Medien. Zudem betreibt die Einrichtung zwei weitere Bürogruppen, eine Elektrowerkstatt, eine Fahrrad- und eine Textilwerkstatt sowie einen Werkstattladen. Kein Sozialbonus Monika Zacharias hat kürzlich ihren fünfzigsten Geburtstag gefeiert, ein Alter, das man der tatkräftigen und humorvollen Frau nicht ansieht. In der ehemaligen DDR ist sie aufgewachsen und hat dort Werkstoffprüferin gelernt. Nach der Wende absolvierte sie eine zusätzliche Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und arbeitete dann einige Jahre in der Industrie. Seit zwei Jahren ist sie in der Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor als Gruppenleiterin im Scan-Service tätig. Die im Mai 1981 eröffnete Reha- Werkstatt Eschenheimer Tor ist eine Einrichtung des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten. Sie hat, wie Monika Zacharias ist Kauffrau für Bürokommunikation und seit zwei Jahren Gruppenleiterin in der Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor. jede Werkstatt für behinderte Menschen, zwei Aufgaben: Sie soll erstens Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen durch Arbeit den Weg zurück in die Gesellschaft und in einen normalen Alltag ermöglichen. Und sie muss zweitens einen Großteil ihrer Kosten durch Produktion und Dienstleistungen selbst erwirtschaften. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben also täglich einen Spagat zu vollbringen: kranken Menschen eine sinnvolle Beschäftigung bieten und gleichzeitig volle wirtschaftliche Leistung bringen. Auf Die Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor verfügt über 65 Arbeitsplätze für kranke Menschen. Die meisten wohnen in Frankfurt, einige kommen auch aus dem Umland jeden Tag in die Werkstatt. Jährlich wechseln etwa 20 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in reguläre Arbeitsverhältnisse oder in andere Einrichtungen, die frei werdenden Plätze können sofort aus der langen Warteliste wieder gefüllt werden. Angeleitet und begleitet werden sie von acht fest angestellten fachlich qualifizierten Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern. Der hauseigene Sozialdienst unterstützt die berufliche und soziale Wiedereingliederung der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Treffpunkte 2/05 15

18 Porträt Alle Jahrgänge der Frankfurter Psychiatrie-Zeitschrift»Treffpunkte«werden werden in der Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor digitalisiert und so für die Nachwelt gesichert. Die Reha-Werkstatt ist ein verlässlicher Partner der Wirtschaft. Die Abteilung Scan-Service arbeitet beispielsweise ständig für die DWS Investments, die größte Fondsgesellschaft Deutschlands, und für das Bankhaus Hauck & Aufhäuser.»Da muss natürlich alles stimmen«, meint Monika Zacharias,»einen Sozialbonus gibt es für uns nicht.«die Zeiten, als Unternehmen aus Gefälligkeit einen Auftrag an»behinderten-werkstätten«vergaben, sind vorbei. Der Kunde will gute Arbeit zu einem guten Preis. Dafür wird ein ausgefeiltes Marketing gebraucht. Vielleicht eine der wenigen Schwachstellen der Einrichtung und seines Trägers. Neuerdings entwickelte Monika Zacharias zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen selbst neue Angebote für Krankenhäuser, Arztpraxen und soziale Organisationen. Handwerksbetriebe wie beispielsweise Friseursalons, die wenig mit Büroarbeiten zu tun haben wollen, können in der Reha- Werkstatt Eschenheimer Tor ihre Geschäftsunterlagen digital archivieren und die Papierberge anschließend sicher vernichten lassen. Aus 30 vollen Aktenordnern wird auf diese Weise eine einzige CD-ROM. Auch lokale Werbeaktionen wie Mailings wickelt die Reha-Werkstatt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und preisgünstig ab. Ein Tipp für Fotoamateure: Wer seine alten Fotos, Negative und Dias endlich ordnen und gleich digitalisieren lassen will, sollte einmal 069/ wählen und sich von Monika Zacharias beraten lassen Die Suche nach neuen Aufgabenfeldern und neuen Kundengruppen hat wirtschaftliche Gründe, soll aber auch das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten für die behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbreitern. Denn für jeden muss die für ihn geeignete Tätigkeit vorhanden sein. Gesucht wird der für den jeweiligen Menschen richtige Mittelweg zwischen Über- und Unterforderung. Das kann manchmal schon einige Zeit und auch einige Nerven kosten. Weitere Informationen: Reha-Werkstatt Eschenheimer Tor Eschersheimer Landstraße 26a Frankfurt am Main Telefon 069/ Fax 069/ frankfurterverein/rw_et/rwet.html So müssen die Ausgaben der»treffpunkte«am Falzrand vorsichtig aufgeschnitten werden, damit die einzelnen Seiten sauber in den extra dafür angeschafften Scanner eingeführt werden können. Nach dem Scannen müssen die erfassten Daten geprüft werden.»probleme machen besonders die oft bei den Treffpunkten verwendeten verschiedenen Papiersorten«, stellt Monika Zacharias fest.»und ganz schlimm wird s, wenn Schreibschrift erfasst werden muss.«das letzte Drittel der»treffpunkte«- Jahrgänge ist in Arbeit. In Kürze werden alle Ausgaben erfasst und auf CD-ROM gebrannt sein. Fast drei Jahrzehnte bewegte Psychiatriegeschichte spiegelt sich in den»treffpunkten«wieder und kann dank Monika Zacharias und ihres Teams ohne Sorge vor Papierzerfall und immer unleserlicher werdenden Druckbildern erforscht werden. Gerhard Pfannendörfer 16 Treffpunkte 2/05

19 Thema Gemischte Bilanz Die deutsche Psychiatrie im europäischen Vergleich Von Manfred Bauer Deutschland nimmt in Europa einen Spitzenplatz in der psychiatrischen Versorgung ein, zumindest was die Quantität angeht. Woran es im Vergleich zu unseren Nachbarn hapert, ist die mangelnde Vernetzung der einzelnen Dienste miteinander. Jeder kocht hier sein eigenes Süppchen. Aus Anlass des 25. Jahrestages der Psychiatrie Enquête fand im November 2000 in Bonn ein von der Aktion Psychisch Kranke ausgerichteter großer wissenschaftlicher Kongress statt, auf dem das Hohe Lied der Psychiatrie- Reform in Deutschland gesungen wurde. Nicht zu Unrecht, hat sich doch in den zurückliegenden 30 Jahren in Sachen Psychiatrie-Reform mehr getan als in den 100 Jahren davor. Nur an einiges sei erinnert: Im stationären Bereich wurde die erdrückende Dominanz der psychiatrischen Großkrankenhäuser zurückgefahren auf ein halbwegs erträgliches Maß, sodass die meisten dieser korrekterweise als Sonderkrankenhäuser für psychisch Kranke zu bezeichnenden Kliniken heutzutage kaum mehr als 200 bis 300 Betten aufweisen. Geblieben hingegen ist ihre zumeist abgelegene Lage auf dem flachen Land und die fehlende Anbindung an die Allgemeinmedizin. Die erhebliche Bettenreduktion war andererseits nur möglich, weil parallel zur Verkleinerung der psychiatrischen Fachkrankenhäuser eine Vielzahl psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern errichtet wurden, die für ihr Einzugsgebiet die so genannte Pflichtversorgung übernehmen. Betrachtet man das Rhein-Main-Gebiet, so handelt es sich hier um die beiden Frankfurter Kliniken Höchst und das St. Markus Krankenhaus, die psychiatrischen Abteilungen in Darmstadt, Offenbach, Hanau und Schlüchtern/ Gelnhausen, auch das Friedberger Krankenhaus gehört dazu, während die beiden Abteilungen in Langen (Kreis Offenbach) und in Wiesbaden noch in der Planung sind. Dass dies keine regionale Besonderheit ist, lässt sich daran ablesen, dass die Anzahl psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern bundesweit auf jetzt fast 200 angestiegen ist, während es 1971 ganze 21 Kliniken dieser Art gab. Doch nicht nur die stationäre und teilstationäre (tagesklinische) Psychiatrie ist einschneidend reformiert worden, vor allem außerhalb des Krankenhauses hat sich viel getan. In den zentralen Lebensbereichen Wohnen, Arbeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wurde eine Vielzahl von Einrichtungen geschaffen, die heute jeder kennt, von denen es vor 1970 aber praktisch keine gab: Betreutes Wohnen, beschütztes Arbeiten, Tagesstätten, Klubs, kleine Wohnheime, Integrationsfirmen usw. Doch damit nicht genug. Im Vergleich zum Jahr 1971, als die Psychiatrie-Reform langsam in Gang kam, hat die größte Veränderung im ambulanten Bereich stattgefunden. Um auch hier nur einige Zahlen zu nennen: ein Nervenarzt auf ca Einwohner (1971), ein Nervenarzt auf Einwohner (2004), darüber hinaus gibt es mehr als in eigener Praxis niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten, also ein Psychotherapeut auf Einwohner und ebenso viele nichtärztliche Psychotherapeuten, also ebenfalls ein Verhältnis von eins zu Damit nimmt die Bundesrepublik in Europa einen absoluten Spitzenplatz in der psychiatrischen Versorgung ihrer Bevölkerung ein. Beinahe wichtiger noch, als solche quantitativen Feststellungen, ist jedoch die Tatsache, dass sich in der Einstellung der in der Psychiatrie Tätigen ein beachtlicher Mentalitätswandel vollzogen hat. Ein Merkmal dieses Wandels ist beispielsweise die Tatsache, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen psychiatrischer Krankenhäuser auch gegen ihr persönliches Interesse die Enthospitalisierung und den Aufbau gemeindepsychiatrischer Versorgungsnetze aktiv und engagiert mitgetragen haben und weiter mittragen. Undenkbar wäre vor 30 Jahren auch gewesen, dass Angehörige psychisch Kranker und diese selbst, sich einzeln und in Verbänden vernehmbar artikulieren und mitberaten und mitbestimmen, wohin die Reise gehen soll. Treffpunkte 2/05 17

20 Thema Die Psychiatrie in Deutschland hat ein neues Gesicht bekommen. Aus einer hilflosen, vernachlässigten und schließlich der Unmenschlichkeit verfallenen Bewahrpsychiatrie, ist eine offene, hilfsbereite und in weiten Bereichen personale Psychiatrie geworden, die es gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen zu verteidigen gilt. Wie aber steht die deutsche Psychiatrie im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn da? Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, weswegen im Folgenden fünf Bereiche genauer betrachtet werden sollen: der stationäre und teilstationäre Bereich vor dem Hintergrund, inwieweit es gelungen ist, die Psychiatrie in die allgemeine medizinische Versorgung zu integrieren die Entwicklung des so genannten komplementären Bereichs in der Gemeinde die ambulante Versorgung anhand der wichtigsten Berufsgruppen der Grad der Vernetzung der Dienste miteinander der Einfluss der Betroffenen und ihrer Angehörigen auf die Planung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung Der stationäre und der teilstationäre Bereich Hierbei geht es in erster Linie um die Frage, ob die stationäre psychiatrische Versorgung weiterhin zentralistisch von den psychiatrischen Anstalten wahrgenommen wird oder inwieweit die Dezentralisierung in Form psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern fortgeschritten ist. Die Bundesrepublik nimmt hier einen unteren Mittelplatz ein, da einerseits in den letzten Jahrzehnten psychiatrische Abteilungen in großer Zahl neu eingerichtet worden sind, zugleich jedoch die psychiatrischen Fachkrankenhäuser verkleinert weiterhin existieren. Lediglich das Saarland hat sein einziges Fachkrankenhaus im Jahre 2000 geschlossen und die Betten auf insgesamt sechs psychiatrische Abteilungen verteilt. Versorgungstechnisch gesehen werden hierzulande knapp die Hälfte aller Patienten in Fachkrankenhäusern, zirka 60 Prozent in psychiatrischen Abteilungen behandelt. In England hingegen ist der Großteil der Anstalten inzwischen geschlossen worden, in Italien und Schweden wurden alle aufgegeben. In Frankreich dominieren nach wie vor die Fachkrankenhäuser, in Russland gibt es praktisch nur Anstalten. In den ehemaligen Ostblockländern Polen, Rumänien, Bulgarien usw. sind ebenfalls die Anstalten vorherrschend, wobei verstärkt Reformbemühungen zu verzeichnen sind. Die Entwicklung des komplementären Bereichs in der Gemeinde Im Zuge der Psychiatrie-Reform in Deutschland, mit ihrem Ziel der Dezentralisierung, Enthospitalisierung und Gemeindenähe der Behandlung psychisch Kranker, kam es zu einem regelrechten Boom im komplementären Bereich. Zunächst schossen Wohnheime und Werkstätten für psychisch Kranke wie Pilze aus dem Boden, später kamen Tageskliniken, Betreutes Wohnen und ambulante Hilfen dazu. Als Träger dieser Einrichtungen wurden entweder eigene Vereine gegründet oder die schon in der Behindertenhilfe erfahrenen Verbände Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie engagierten sich jetzt auch für psychisch Kranke. Inzwischen gibt es keine Stadt und keinen Landkreis mehr, die nicht über zumindest rudimentär ausgebaute komplementäre Dienste verfügen. Von den europäischen Nachbarländern lässt sich sagen, dass je weiter die Deinstitutionalisierung im klinischen Bereich fortgeschritten ist, umso dichter ist auch das Netz der komplementären und ambulanten Dienste in der Gemeinde. Dies trifft vor allem für England und die skandinavischen Länder zu, partiell auch für Italien. Insgesamt ist die Szene in allen europäischen Ländern recht unübersichtlich und auch von lokalen Gegebenheiten abhängig, sodass präzise und verallgemeinerungsfähige Aussagen über diesen Bereich nur schwerlich getroffen werden können. Die Bundesrepublik rangiert, was Dichte und Ausstattung des Angebots anbetrifft, sicher im oberen Drittel.»Die Psychiatrie in Deutschland hat ein neues Gesicht bekommen«die ambulante Versorgung Wie schon ausgeführt, hat die ambulante Versorgung im Zuge der Psychiatrie-Reform in Deutschland eine erhebliche Verbesserung erfahren zur kassenärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und Psychologen bedeutet etwa eine Fachkraft auf Einwohner, so viel wie in keinem anderen europäischen Land. Dazu kommen rund Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten sowie weitere im Ambulanten tätige Berufsgruppen wie Ergotherapeuten, Sozialarbeiter u.a. Darüber hinaus verfügen 18 Treffpunkte 2/05

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Jeder Mensch ist anders. Und alle gehören dazu!

Jeder Mensch ist anders. Und alle gehören dazu! Jeder Mensch ist anders. Und alle gehören dazu! Beschluss der 33. Bundes-Delegierten-Konferenz von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Leichte Sprache 1 Warum Leichte Sprache? Vom 25. bis 27. November 2011 war in

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von der SPD 9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung

Mehr

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg ist heute besser als früher. Baden-Württemberg ist modern. Und lebendig. Tragen wir Grünen die Verantwortung?

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Wir planen unsere Unterstützung mit!

Wir planen unsere Unterstützung mit! Wir planen unsere Unterstützung mit! Informationen über den Integrierten Teil-Habe-Plan Hessen Ein Heft in leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe. haben mit Ihren Anträgen wunderschöne Forderungen ins Schaufenster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe. haben mit Ihren Anträgen wunderschöne Forderungen ins Schaufenster Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei, Sie haben mit Ihren Anträgen

Mehr

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004 Lesen Sind Männer und Frauen gleichberechtigt? Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand soll Vorteile

Mehr

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn

Rede im Deutschen Bundestag. Zum Mindestlohn. Gehalten am 21.03.2014 zu TOP 17 Mindestlohn Rede im Deutschen Bundestag Gehalten am zu TOP 17 Mindestlohn Parlamentsbüro: Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon 030 227-74891 Fax 030 227-76891 E-Mail kai.whittaker@bundestag.de Wahlkreisbüro:

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Gute Beispiele. für selbstbestimmtes Leben. von Menschen mit Behinderung. Projekte zum Thema Wohnen:

Gute Beispiele. für selbstbestimmtes Leben. von Menschen mit Behinderung. Projekte zum Thema Wohnen: Gute Beispiele für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung Projekte zum Thema Wohnen: 1. Ifs Fundament Wohnen und Leben in Eigenständigkeit 2. IGLU = Inklusive Wohngemeinschaft Ludwigshafen

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege

Freie Wohlfahrtspflege Freie Wohlfahrtspflege Wer wir sind Was wir machen Damit es allen Menschen gutgeht. Das ist ein Text in Leichter Sprache Inhalt Wer sind wir?...3 Die Wohlfahrts-Verbände sind wichtig...5 Wir unterstützen

Mehr

Führung und Gesundheit. Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können

Führung und Gesundheit. Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können Führung und Gesundheit Wie Führungskräfte die Gesundheit der Mitarbeiter fördern können Was ist gesundheitsförderliche Führung? Haben denn Führung und Gesundheit der Mitarbeiter etwas miteinander zu tun?

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Informationen in leicht verständlicher Sprache Hamburger Budget für Arbeit» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Hier finden Beschäftigte aus Werkstätten in Hamburg Informationen in leicht verständlicher

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013) Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Was wir gut und wichtig finden

Was wir gut und wichtig finden Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447)

Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447) Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28 Kirchengesetz zur Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelisch-Reformierten Stadtsynode Frankfurt

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?... Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr