ABTEILUNG JUGENDI. Jahresbericht 2009

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1 ABTEILUNG JUGENDI Jahresbericht 2009

2 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze 3 Die JFB in Zahlen 7 Jugendberatung in Zahlen 14 Fachdienst für Hilfen bei Teilleistungsstörungen 20 Landesprogramm STÄRKE 22 Frühe Hilfen Kooperation und Vertrauensschutz 24 Beratung per Mausklick Onlineberatung für Eltern und Jugendliche 26 Begleiteter Umgang Zwangsmaßnahme und/oder Chance? 29 Therapeutisches Bogenschießen für sozial auffällige und belastete Jungen 31 Das Team der Beratungsstelle 34

3 Das Wichtigste in Kürze Konzentration auf die konzeptionelle Entwicklung der Beratungsarbeit Nach sehr bewegten sieben Jahren war das Jahr 2009 für das Team der Jugend- und Familienberatung ein Jahr der fachlichen Zäsur und der qualitativen Weiterentwicklung der Beratungsarbeit. Während in den vergangenen Jahren die Aufmerksamkeit besonders auf der Abstimmung der Beratungsarbeit auf die Bedürfnisse der Jugendhilfe, des Familiengerichts, der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und anderer Kooperationspartner sowie die Problemlagen der Ratsuchenden lag, haben wir im Jahr 2009 den Blick verstärkt nach innen gerichtet. Trotz gleichbleibend hoher Arbeitsauslastung, ist es gelungen, Punkte des bewussten Innehaltens, der Reflexion und Standortbestimmung in unserem Arbeitsalltag zu installieren. Die regelmäßige externe Supervision und sowie die Intervision im Team wurde neben den Einzelfallbesprechungen besonders intensiv für die Organisationsentwicklung des gesamten Teams und für die konzeptionelle Ausrichtung der Beratungsarbeit genutzt. In Zentrum unseres Interesses stand dabei, die Auswertung der angewendeten Beratungsmethoden in Bezug auf ihre Wirksamkeit sowie der verschiedenen Formen der Kooperation mit Überweisern insbesondere bei der Fallübergabe, Auftragsklärung und Rückmeldung der Beratungsergebnisse. Die Beratungskonzepte wurden gesichtet, auf Wirksamkeit geprüft, nachgebessert, geschärft und durch neue Methoden erweitert. Die Notwendigkeit ergab sich aus der Arbeit mit Familien in sehr komplexen Problemkonstellationen, deren Zahl seit Jahren in der Beratung prozentual zunimmt. So beobachten wir beispielsweise ein Ansteigen der Fallzahlen von psychisch belasteten oder kranken Eltern sowie Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen oder seelischen Behinderungen. Von Eltern in hochstrittigen Konfliktsituationen, die in der Bearbeitung extrem zeitintensiv und auch für uns Professionelle sehr belastend sind, wurden wir in den letzten Jahren regelrecht überflutet, so dass wir Mitte des Jahres ein Aufnahmestopp für die Fälle, die direkt vom Familiengericht an uns verwiesen werden, aussprechen mussten. Das neue Familiengerichtsverfahrensgesetz weist der Beratung eine neue verbindliche Rolle zu. Seit dem 1. September 2009 ist das neue Familiengerichtsverfahrensgesetz (FamFG) in Kraft getreten. Damit haben neue Verfahrensregeln, die auf Beschleunigung des Verfahrens und auf Einvernehmen zwischen den Parteien in Familiensachen ausgelegt sind, Rechtsverbindlichkeit erhalten. Dies hat weitgehende Auswirkungen auf die Vorgehensweise aller mit Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht befassten Professionen, auf die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt ebenso wie auf die Arbeit der Beratungsstellen. Diese grundlegende Neuorientierung des interdisziplinären Zusammenwirkens in Familienrechtsverfahren erfordert neuen Haltungen, Abstimmungsvereinbarungen, Methoden und durch das gesetzlich verankerte Beschleunigungsgebot vorgegebene Fristen, an die sich die Beteiligten halten müssen. Den Beratungsstellen wird eine verbindliche Rolle im Verfahren zugewiesen, weil der /die Familienrichter/in das Verfahren aussetzen und den Eltern eine Beratung verordnen kann, damit sie mit Hilfe der Beratung eine einvernehmliche, am Wohl des Kindes/der Kinder orientierte Lösung zu entwickeln. Allerdings waren wir auf diese Entwicklungen bereits gut vorbereitet, da wir seit 2005 unsere Arbeitsweise kontinuierlich nach dem Cochemer Modell oder wie es inzwischen heißt dem Projekt Elternkonsens ausrichten und federführend im Arbeitskreis Kindeswohl bei Trennung und Scheidung mitwirken. Trotzdem bleibt es eine große Herausforderung, mit gleich bleibenden personellen Ressourcen auf die gesetzlichen Vorgaben zu reagieren. 3

4 Kinder im Mittelpunkt Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft - Kinder und Jugendliche stärken und schützen. Ein Thema das uns 2009 besonders beschäftigt hat, war der Blick auf die Kinder im Familienrechtsverfahren. Während in den vergangenen Jahren die Beratung sehr an den Eltern und dem Ziel Einvernehmen zwischen ihnen zu erarbeiten, im Vordergrund unseres fachlichen Interesses stand, haben wir im vergangenen Jahr die belastete Situation der Kinder im Trennungs- und Umgangsprozess in den Fokus unserer konzeptionellen Entwicklungen gerückt. Dabei wurden Impulse aus einem Fachtag Das Kind im Mittelpunkt von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) am 4. Mai 2009 in Stuttgart ebenso aufgegriffen und auf unsere Beratungskonzepte übertragen, wie die Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien. Besonders anregend für unsere Arbeit waren die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projektes: Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft - Kinder und Jugendliche stärken und schützen, einer Studie über die Hilfen für hochkonflikthafte Trennungs- und Scheidungsfamilien und deren Folgen für die Praxis, die auf einem Fachtag am in Fulda vorgestellt wurden. Bei dieser sehr umfangreiche Studie wirkten drei namhafte Institutionen mit: die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) in Fürth, das Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) in Potsdam. Gemeinsamer Fortbildungstag der Psychologischen Beratungsstelle in der Brückenstraße, dem ASD und der Jugend- und Familienberatung Schon fast Tradition hat der jährliche gemeinsame Fortbildungstag des ASD und der beiden Erziehungsberatungsstellen, zu dem diesmal die Psychologische Beratungsstelle in der Brückenstraße eingeladen hatte. Neben einem fachlich spannenden Vortrag von Prof. Dr. Michael Günther mit dem Titel Was wollen Sie eigentlich von mir? Erstgespräche mit schwierigen Jugendlichen wurden sehr gut organisierte Kleingruppen zur fachlichen Diskussion angeboten, in denen ein reger Austausch stattfand. Dabei ging es um den oft schwierigen Zugang zu Jugendlichen, um Formen der Kooperation von Psychotherapie und Pädagogik sowie um die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Jugendhilfe. Es war ein insgesamt sehr gelungener, gut organisierter Fachtag mit hoher Beteiligung aus allen drei Stellen und spannenden Diskussionen, der sehr zur gegenseitigen Verständigung beigetragen hat. Onlineberatung Erstmalig in diesem Jahr berichten wir über unsere Beteiligung an der bke Onlineberatung, die wir als neue Beratungsform in unser Angebot aufgenommen haben. Die virtuelle Beratung gewinnt im Landkreis Tübingen insbesondere deshalb an Bedeutung, weil wir aufgrund der hohen Nachfrage inzwischen immer längere Wartezeiten zu verzeichnen haben. Eltern und Jugendliche mit dringendem Beratungsbedarf können zunächst auf die Onlineberatung verwiesen werden. Den Ratsuchenden kann sehr zeitnah ein Zugang zu einer ersten beraterischen Unterstützung ermöglicht werden. In akuten Belastungssituationen steht eine professionelle Ansprechperson zur Seite, die eine erste Klärung herbeiführen und den Druck nehmen kann, bis ein persönliches Erstgespräch stattfindet. In weniger komplexen Fällen kann nach der Inanspruchnahme der Onlineberatung auf ein Gespräch in der Beratungsstelle vor Ort auch ganz verzichtet werden. 4

5 Therapeutisches Bogenschießen Neu ist auch das körperorientierte Gruppenangebot Therapeutisches Bogenschießen für sozial auffällige und belastete Jungen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren in der Halle der Kirnbachschule Pfrondorf. Aufgrund der Erfahrungen, dass insbesondere Jungen den gesprächsorientierten Angeboten nicht immer zugänglich und über körperorientierte Verfahren oftmals leichter erreichbar sind, haben wir dieses neue Gruppenangebot entwickelt. Es richtet sich insbesondere an Jugendliche mit Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, an sozial auffällige und belastete Jugendliche sowie an Jugendliche mit Unsicherheiten in sozialen und/oder Leistungssituationen. Erste Erfahrungen zeigen, dass es von den Jugendlichen und auch den Kooperationspartnern, die uns immer öfter Jungen in die Gruppe vermitteln, sehr gut angenommen wird. Landesprogramm STÄRKE Die traditionell gute Vernetzung durch den Facharbeitskreis Familienbildung Familien(selbst)hilfe und unsere verstärkten Aktivitäten bei den Frühen Hilfen boten beste Vorraussetzungen dafür, dass mit viel Kreativität und guter Zusammenarbeit zahlreiche Angebote geschaffen und belastete Familien unterstützt werden konnten. Bewährt hat sich dabei auch, dass das Programm STÄRKE und die Frühen Hilfen in der Jugend- und Familienberatung zusammengefasst und von einer Person koordiniert werden ist es gelungen, die Anzahl noch mehr Gruppen, Projekte und Einzelbetreuungen für Familien in besonders belasteten Lebenslagen aus den Projektmitteln zu finanzieren. Der Landkreis Tübingen liegt im Landesvergleich bei der Höhe der verwendeten Mittel an dritter Stelle. Bei der Ausschöpfung der Mittel aus dem Landesprogramm STÄRKE lag der Landkreis Tübingen 2009 ganz vorn. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass die Umsetzung der Rahmenrichtlinien des Programms in der Praxis zu erheblichem Unmut und einem Mehraufwand an Verwaltung geführt hat. Nach den Erfahrungen aller im Netzwerk aktiven Fachkräfte widersprechen die Rahmenrichtlinien dem tatsächlichen Bedarf belasteter Familien, ja schließen besonders belastete Eltern geradezu aus. Die zentrale Bedingung für den Zugang zu Hilfen aus dem Programm STÄRKE ist der Besuch eines Kurses, wird dort die Notlage einer Familie erkannt, so kann eine Einzelberatung erfolgen. Doch gerade mehrfach belastete Familien sind oftmals nicht in Lage, ihren Aktionsradius zu erweitern, denn sie sind mit ihren Alltagssorgen am Rande der Belastbarkeit oder gar nicht gruppenfähig. Mangelnde Mobilität, Scham und Schwellenängste schränken sie in ihrem Handeln ein. Diese Familien erreichen wir weitaus besser über sehr praktische aufsuchende Angebote wie das Haushaltsorganisationstraining oder gezielte, niederschwellige, auf sie zugeschnittene Projekte. Über den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu Helfern können sie dann für weitere Angebote gewonnen werden. Das Programm Stärke sollte aufgrund der inzwischen ausgewerteten Erfahrungen aus dem Facharbeitskreis Familienbildung Familien(selbst)hilfe stärker am Bedarf belasteter Familien orientiert und entsprechend modifiziert werden. Entsprechende Forderungen wurden auf Landesebene bereits sowohl von den Jugendamtsleitern als auch den Trägern der Familienbildung formuliert. 5

6 Ausblick Im Jahr 2010 haben wir in Kooperation mit der Techniker Krankenkasse (TK) eine große Fachveranstaltung zum Thema Frühe Hilfen geplant, auf die wir Sie bereits jetzt schon aufmerksam machen wollen: DIE CHANCE DER ERSTEN MONATE DIENSTAG 16. NOVEMBER :00 Uhr bis 17:00 Uhr Großer Sitzungssaal des Landratsamtes Wilhelm-Keil-Straße 50 6

7 Die JFB in Zahlen Die folgende Darstellung gibt Ihnen einen Überblick über die statistische Wirklichkeit der Erziehungs- und Jugendberatung im Jahr Es werden Art und Umfang der Tätigkeiten berichtet sowie wesentliche Merkmale der Klienten dargestellt. Ein Fall entspricht einer Familie. Treten jedoch deutlich unterschiedliche Fragen zu einzelnen Kindern auf, die getrennt bearbeitet werden, wird jedes Kind als ein eigener Fall betrachtet. Die Zahlen ergeben nicht immer die gleiche Summe und die Prozentangaben ergeben nicht immer 100%, weil wir Restkategorien und fehlende Angaben zu Gunsten der Übersichtlichkeit weggelassen haben. Die Anzahl aller bearbeiteten Fälle im Jahr 2009 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die daran anschließenden Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die abgeschlossenen Fälle des Jahres 2009, damit keine Doppelnennungen die Statistik beeinträchtigen. Fallzahlen 2009 Art Anzahl neu aufgenommene Fälle in 2009: 345 vom Vorjahr übernommene Fälle: 232 somit bearbeitete Fälle in 2009: 577 davon abgeschlossene Fälle in 2009: 376 Im Jahr 2009 lagen die Anfragen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, auch wenn die Gesamtzahl bearbeiteter Fälle etwas zurück ging. Dies ist zum Einen darauf zurück zu führen, dass die Anzahl hochstrittiger Trennungs- und Scheidungsfälle zunahm und unsere Beratungskapazitäten dadurch sehr stark beansprucht wurden. Im Herbst 2009 mussten wir sogar einen befristeten Aufnahmestopp für diese Art von Beratungsfällen aussprechen. Zum Anderen zeichnete sich gleichzeitig das Ende der Dienstzeit unserer geschätzten Kollegin Frau Ostertag-Abawi ab, die sich Anfang 2010 ins Rentnerdasein verabschiedete. Dies hatte zur Folge, dass bereits bearbeitete Fälle von ihr zu Ende geführt wurden, aber weniger Neuaufnahmen hinzugenommen werden konnten. Dennoch waren und sind wir weiterhin bemüht, nur wenige Klienten abzuweisen und die Wartezeiten gering zu halten. Allerdings lässt sich das Fehlen einer Fachkraft mit einem Tätigkeitsumfang von 100% einfach nicht kompensieren. Konkret versuchen wir den Klienten relativ zeitnah zur Anmeldung ein Erstgespräch anzubieten, so dass zunächst die Dringlichkeit des Anliegens eingeschätzt werden kann. Nach ersten stützenden Interventionen im Erstkontakt wird entschieden, ob die Beratung unmittelbar beginnen sollte oder ob den Klienten eine gewisse Wartezeit zugemutet werden kann. Diese Maßnahme kann jedoch nur bei einigermaßen stabilen Familienbeziehungen und relativ geringem Konfliktniveau erfolgen. Leider müssen wir derzeit immer wieder auch einzelne Anfragen von Kooperationspartnern ablehnen. Allerdings geschieht dies mit dem Verweis auf die aktuelle Situation und die zeitliche Begrenzung dieser Maßnahme, so dass die Kooperation möglichst nicht darunter leidet. 7

8 Dauer und Intensität der Beratungen Das Merkmal Dauer der Beratung ist im Vergleich zur Sitzungshäufigkeit weniger aussagekräftig. Häufig vereinbaren wir mit Klienten nach einer intensiveren Beratungsphase die Möglichkeit eines Telefongesprächs zur Nachbereitung oder Auffrischung. Formell wird die Beratung beendet, wenn wir nach 6 Monaten nichts mehr von den Klienten gehört haben. Dennoch geben die aktuellen Zahlen Hinweise darauf, dass die Zahl der länger dauernden Beratungen (> 12 Monate) im letzten Jahr wieder rückläufig war, während die meisten Beratungen innerhalb einer kürzeren Zeit (< 12 Monate) abgeschlossen werden konnten. Dauer der Beratung ein Monat 17% 61 2 bis 6 Monate 37% bis 12 Monate 34% 121 mehr als 12 Monate 12% Sitzungshäufigkeiten pro Fall Ein Viertel der Beratungen (26%) wurden bereits nach dem ersten Kontakt beendet. Dahinter verbergen sich einerseits Klienten, die gezielt Informationen einholen, die um Unterstützung bei der Klärung einer Fragestellung bitten oder nach einer lösungsorientierten Kurzintervention versuchen, ihr Anliegen wieder selbständig zu meistern. Andererseits stellen mehr als die Hälfte der Beratungen mit einer Sitzung Fälle dar, die wir nach dem Erstkontakt an andere Stellen verweisen. Sitzungshäufigkeit eine Sitzung 26% bis 5 Sitzungen 39% bis 12 Sitzungen 22% 91 mehr als 12 Sitzungen 13%

9 Insgesamt betrachtet unterscheiden sich die Sitzungshäufigkeiten der Beratungsfälle im Vergleich zu den Vorjahren nicht grundlegend. In 2/3 der Fälle konnte die Beratung bereits nach maximal fünf Sitzungen abgeschlossen werden, was für unsere fokussierte und lösungsorientierte Arbeit spricht. Auch der Anteil derjenigen Klienten blieb konstant, die eine intensivere und längerfristige Beratung und Begleitung benötigen, was einem Drittel unserer Beratungsfälle entspricht. Schwerpunkt der Beratung Augenfällig ist eine im Vergleich zum Vorjahr deutliche Erhöhung der Anzahl von Beratungen, die im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungskonflikten in Anspruch genommen wurden. Hochstrittige Konfliktfälle stellen einen bedeutsamen Teil dieser Beratungen dar, die sowohl organisatorisch als auch personell überproportional viele Ressourcen beanspruchen. Über 40% aller Beratungen entfallen auf den Bereich Erziehungs- und Familienberatung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die meisten Klienten, die diese Form der Beratung in Anspruch nehmen, alleinerziehend sind, so dass auch in diesen Familien eine Trennungsproblematik anzutreffen ist (s. a. Seite 11 ). Nachdem die Jugendberatung im letzten Jahr eine massive Fallzahlsteigerung aufwies, hat sich die diesjährige Zahl der abgeschlossenen Fälle wieder auf ein durchschnittliches Niveau eingependelt. Schwerpunkt der Beratung Jugendberatung 16% 61 Beratung bei Trennung / Scheidung 42% 158 Erziehungs- / Familienberatung 42% Alter der Kinder Mit 203 zu 171 (55 % zu 45 %) war das Verhältnis von Jungen zu Mädchen bei den abgeschlossenen Fällen auch in diesem Jahr weitgehend ausgewogen. Das Alter der Kinder, um die es in unseren Beratungen geht, verteilt sich folgendermaßen: 9

10 Alter der Kinder (in %) 21,4 16,9 17,1 12,4 12,4 12,6 4,3 3,1 bis 3 3 bis 6 6 bis 9 9 bis bis bis bis bis 24 Erfreulicherweise kam es zu einem Anstieg der Kinder im Alter unter 3 Jahren, wodurch auch in diesen Zahlen unsere Anstrengungen im Bereich der frühen Hilfen sichtbar werden. Anregung (Wie sind die Klienten auf uns aufmerksam geworden?) Ein Viertel der Klienten wurden vom Jugendamt an uns vermittelt. Dieser Anteil ist seit Jahren konstant und entspricht der guten Kooperation der jeweiligen Dienste. Die Zahl der Klienten, die sich von selbst an uns wenden, näherte sich im Jahr 2009 unserem Ziel von einem Drittel aller Beratungsfälle. Damit möchten wir die Niedrigschwelligkeit unseres Angebots aufrechterhalten und zum Ausdruck bringen. Die Zahl der Klienten, die von anderen Multiplikatoren an uns vermittelt wurden, war demzufolge leicht rückläufig. Sie blieb insgesamt jedoch auf einem hohen Niveau und kann als Ausdruck der guten Vernetzungsarbeit zwischen den Kooperationspartnern angesehen werden. Anregung durch andere Multiplikatoren 49% 206 durch Mitarbeiter des Jugendamtes 27% 113 von selbst 24%

11 Initiative Die Initiative zu einer Beratung (Durchführung der Anmeldung) haben in den meisten Fällen die Mütter übernommen. Insgesamt ergibt sich eine hohe Quote von fast 90% Selbstanmeldungen. Diese Quote kann als ebenfalls als Indikator für die Niedrigschwelligkeit unseres Angebots angesehen werden, auch wenn die Anregung oftmals durch unsere Kooperationspartner erfolgte. Initiative Mutter 63% 235 Vater 22% 81 Jugendliche / Kind selber 3% 13 andere soziale Dienste / Therapeuten 12% Lebenslagen und Herkunft der Eltern Betrachtet man die Lebenslagen, in denen die Kinder unserer Klienten aufwachsen, so zeigt sich, dass mehr als die Hälfte der Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil aufwächst. Im Vergleich zu 2008 ist der Anteil der allein erziehenden Mütter, die unsere Beratungsstelle aufsuchten, erneut um 10% gestiegen. Kind lebt bei beiden leiblichen Eltern 28% 103 Elternteil mit neuem Partner 14% 51 alleinerziehender Mutter alleinerziehender Vater 53% 2% andere 4%

12 Insgesamt wachsen sogar zwei Drittel der Kinder in veränderten Familienkonstellationen auf, entweder mit Mutter oder Vater allein oder in einer neuen Lebensgemeinschaft eines Elternteils. Somit erreicht unser Angebot insbesondere die Familien mit den wichtigsten Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung. Bei knapp 30% der uns aufsuchenden Familien spielen Migrationserfahrungen eine wichtige Rolle, so dass davon auszugehen ist, dass unser Beratungsangebot auch von diesen Familien gut angenommen wird. Herkunft beide Eltern deutsch 73% 274 ein Elternteil Ausländer 16% 58 beide Eltern Ausländer sonst. Migrationshintergrund k.a. 7% 3% 11 1% Einzugsbereich In diesem Jahr hat sich die Zahl der Beratungsfälle aus der Stadt Tübingen und den Tübinger Gemeinden leicht verringert. Hingegen stieg der Anteil der Klienten aus dem Rottenburger Raum. Trotz des erweiterten Angebots der KollegInnen der Beratungsstelle Brückenstraße vor Ort in Rottenburg kam es bei uns zu keiner Reduktion der Anfragen aus diesem Gebiet und spricht für den weiterhin hohen Beratungsbedarf in dieser Region. Einzugsbereich Stadt Tübingen 34% 144 Tübinger Gemeinden 22% 94 Rottenburg mit Gemeinden 17% 72 Steinlachtal 22% 93 k.a. 4%

13 Problemlagen Im Folgenden werden die Merkmale aufgeführt, die verwendet werden, um den Anlass für eine Beratung zu beschreiben. Die Prozentsätze beziehen sich auf alle vergebenen Merkmale. Pro Fall können mehrere Merkmale zutreffen, so dass sich die Zahlen in dieser Verteilung nicht auf die Anzahl der Fälle beziehen. Beratungsanlässe (in %) Erziehungsfragen im engeren Sinne 12,8 Problemlagen der Eltern 4,5 Familiäre Konflikte 47,9 Entw icklungs- und Verhaltensauffälligkeiten 18,3 Schulische / berufliche Probleme 15,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Im Vergleich zu 2008 stieg der Anteil der Fälle, die aufgrund familiärer Konflikte eine Beratung in Anspruch nahmen, um weitere 10% an. Diese Steigerung ist zum Teil auf das erhöhte Aufkommen von Beratungsanfragen im Rahmen hochstrittiger Trennungs- und Scheidungskonflikte zurück zu führen, die unsere Beratungsstelle im Jahr 2008 vor deutliche inhaltliche, personelle und organisatorische Herausforderungen stellte. In sehr vielen Fällen konnten Konflikte be- und Lösungsstrategien erarbeitet werden. Aber auch wirtschaftliche Notlagen stellen einen deutlichen Risikofaktor für familiäre Kon flikte dar. So gibt es auch an unserer Beratungsstelle Fälle, in denen wirtschaftliche Not die Bearbeitung der Probleme der Kinder dauerhaft verhindert. Die Kinder und Jugendliche, die mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten bei uns vorgestellt werden, bedürfen einer gezielten Diagnostik und die weitere Beratung erf ordert eine enge Kooperation mit Kliniken, niedergelassenen Fachärzten und Therapeuten. Wir beobachteten en darüber hinaus, dass die Zahl der Kriseninterventionen in Folge von familiären Konflikten (Weglaufen, Rauswurf von Jugendlichen, Battered-Parents-Syndrom, tiefe Zerwürfnisse) weiter angestiegen ist. Wir registrieren, dass sich der Druck in den Familien erhöht hat, die Familien vulnerabler werden und sie Krisen weniger aushalten und bewältigen können. In den genannten Fällen muss die Hilfe zeitnah erfolgen, eine Wartezeit von mehreren Wochen ist nicht zumutbar. Insofern hat sich unsere Arbeit verändert und Notdienste werden vermehrt beansprucht. Problematisch erweist sich jedoch, dass uns ere personelle Ausstattung bei dieser Form der Beratungsarbeit an unsere Grenzen stößt. 13

14 Jugendberatung in Zahlen Entwicklung der Fallzahlen Im Jahr 2009 ist im Vergleich zu den beiden Vorjahren die Zahl aller bearbeiteten Fälle wieder etwas zurückgegangen. Insgesamt haben wir mit 104 Jugendlichen im vergangenen Jahr gearbeitet, davon mit 41 weiblichen und 63 männlichen Jugendlichen. Dem Trend der Fallzahlensteigerung müssen wir zukünftig stärker entgegenwirken, um die Qualität der Einzelberatungen zu gewährleisten. Die hohe Fallzahl hatte im vergangenen Jahr bei gleich bleibender Stundenkapazität Auswirkungen auf Kontaktdichte, Sitzungshäufigkeit und Beratungsdauer. Zeitintensive Begleitungen sind immer weniger möglich. Gleichzeitig sind wir mit sehr komplexen Fällen mit hoher psychischer Dynamik konfrontiert, bei denen es immer öfter auch um Risikoabklärung geht (z.b.: latente Suizidalität, selbstverletzendes Verhalten, drohende Körperverletzung, Gefährdung im Kontext von Alkoholmissbrauch) Entwicklung der Fallzahlen Gesamt Männlich Weiblich Anm.: Datenbasis sind die laufenden und abgeschlossenen Fälle des jeweiligen Jahres Neue Datenbasis: Abgeschlossene Fälle 2009 Aufgrund der Angleichung der Statistik der Jugendberatung an die Statistik der restlichen Arbeitsbereiche in der Jugend- und Familienberatung gehen wir für eine bessere Vergleichbarkeit im Folgenden von der Datenbasis abgeschlossene Fälle aus. Fallzahlen 2009 Art neu aufgenommene Fälle in 2009: 56 vom Vorjahr übernommene Fälle: 48 somit bearbeitete Fälle in 2009: 104 davon abgeschlossene Fälle in 2009: 65 Anzahl 14

15 Altersverteilung Wie in den letzten Jahren gibt es bei der Altersverteilung einen Schwerpunkt in der Altersgruppe der Jährigen mit knapp 54%. Auch liegt der Altersschwerpunkt wie im vergangenen Jahr zwischen 15 und 18 Jahren. Die Anzahl an Beratungen von volljährigen Jugendlichen ist ebenso wieder mit 37% (Vorjahr 44%) ein Schwerpunkt geblieben. Denn für junge Volljährige, die oft aufgrund ihres Alters andere Jugendhilfeangebote nicht mehr wahrnehmen können und noch auf Hilfe angewiesen sind, bieten wir beraterische Unterstützung und übernehmen damit eine wichtige Aufgabe in der Jugendhilfelandschaft. Insbesondere unterstützen wir junge Menschen im Kontext der Ablösung aus dem Elternhaus und Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensphase, wenn der familiäre Rahmen aufgrund von besonderen Belastungen instabil ist. So benötigen Kinder von psychisch kranken oder suchtkranken (in der Regel alleinerziehenden) Elternteilen viel praktische und emotionale Unterstützung, um diesen Schritt unter erschwerten Bedingungen zu bewältigen. Altersverteilung Jugendberatung bis 15 9,2% 6 15 bis 18 53,8% bis 21 29,2% bis 24 7,7% Beratungsanlässe Die Bereiche der Beratungsanlässe sind im Vergleich zum Vorjahr 2008 annähernd gleich geblieben. Beratungsanlässe (in %) Erziehungsfragen im engeren Sinne 14,1 Problemlagen der Eltern 4,9 Familiäre Konflikte 33,7 Entw icklungs- und Verhaltensauffälligkeiten 28,2 Schulische / berufliche Probleme 17,4 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 15

16 Familiäre Konflikte mit knapp 34% und Entwicklungsauffälligkeiten mit starken 28% bilden die Schwerpunkte nicht nur in unserem subjektiven Erleben bei den Beratungen. Im Bereich der Entwicklungsauffälligkeiten und seelischen Problemen sind unterschiedlichste Störungsbilder zusammengefasst. Hervorzuheben sind auf jeden Fall eine steigende Anzahl von v.a. männlichen Jugendlichen mit einem problematischen Umgang mit Alkohol und PC. Auch die Welle von Trittbrettfahrern nach dem Amoklauf von Winnenden hat uns nicht ungestreift gelassen. Einzugsbereich Unsere jugendlichen Klientinnen und Klienten sind bereit, auch weitere Wege auf sich zu nehmen, um zu uns in die Beratung zu kommen. Die Wohnorte der von uns beratenen Jugendlichen verteilen sich über den gesamten Landkreis mit einer naturgemäß etwas stärkeren Ausprägung im Bereich der Stadt Tübingen. In Einzelfällen beraten wir nach wie vor Jugendliche auch zuhause oder an anderen für sie besser erreichbaren Orten. Einzugsbereich Stadt Tübingen 23% 15 Tübinger Gemeinden 17% 11 Rottenburg mit Gemeinden 35% 23 Steinlachtal k.a. 23% 2% Zuweisung durch Kooperationspartner Wie im Vorjahr haben wir wieder einen relativ hohen Anteil an Zuweisungen durch Kooperationspartner mit über 70%. Die größte Gruppe davon ist das Jugendamt mit ¼ aller zugewiesenen Fälle. Beinahe jeder 5. Jugendliche meldet sich selber bei uns. Für uns besonders interessant in der diesjährigen Auswertung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern war aber die in 2008 begonnene Kooperation mit der Kinderklinik im Bereich der Alkoholintoxikationsfälle bei unter 16-Jährigen. Dazu mehr im folgenden Kapitel. 16

17 Anregung durch andere Multiplikatoren 0% 37 durch Mitarbeiter des Jugendamtes 46% 16 Eltern 11% 7 von selbst 18% Kooperation mit der Tübinger Kinderklinik bei Alkoholintoxikation von Jugendlichen unter 16 Jahren Noch einmal kurz zur Orientierung und für diejenigen, die unseren Jahresbericht 2008 nicht gelesen haben: Seit Anfang 2008 sind wir wichtigster Kooperationspartner der Tübinger Kinderklinik in der Bekämpfung von Alkoholintoxikationen bei Kindern/Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren. Teil des Kooperationsbündnisses sind außerdem der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, der BWLV (früher Drogenberatung Tübingen), der Beratung für 16-jährige und ältere Jugendliche/junge Erwachsene anbietet. Sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen (KJPP) vertreten durch den Oberarzt Dr. G. Barth. Die Tübinger Kinderklinik vermittelt nach einer stationären Aufnahme die Kinder/ Jugendliche und deren Eltern an unsere Beratungsstelle weiter. Wir bieten darauf hin relativ zeitnah (innerhalb von 4 Wochen) einen Erstberatungstermin, bei dem die Sorge um die Kinder/Jugendlichen der Klinik und der Beratungsstelle formuliert wird und den Familien Fachberatung und Hilfe im Umgang mit der Problematik angeboten wird. Unsere bisherigen Erfahrungen bestärken uns in unserem Ansatz: die Familie als Ganzes im Blick zu haben, familiäre und individuelle Problemlagen und Lösungsversuche zur Sprache zu bringen - und mit den Jugendlichen in Einzelgesprächen ihr eigenes Trinkmuster zu reflektieren, Wissen über Alkohol und körperliche Folgen zu vermitteln und mit ihnen ein kontrolliertes Trinkverhalten zu entwickeln. Die Kinderklinik verweist alle betroffenen unter 16-Jährigen nicht an die Drogenberatungsstelle sondern an die Jugend- und Familienberatungsstelle. Es erfolgt eine aktive Vermittlung durch Weitergabe der Daten der Familie direkt an unsere Beratungsstelle. Falls sich die Familie nicht meldet, wird sie von uns schriftlich eingeladen. Über 16-Jährige werden von der Kinderklinik im Einzelfall an die Jugend- und Drogenberatung aktiv weiter verwiesen. Der ASD erhält keine automatische Benachrichtigung bei Alkoholintoxikation, sondern nur dann, wenn im Beratungsgespräch ersichtlich wird, dass weitere Hilfen durch den ASD 17

18 notwendig sind. Wenn die Eltern ausdrücklich keine Beratung wünschen und ein Wiederholungsfall auftritt, prüft die Klinik die Einschaltung des ASD. Fallzahlen Alkoholintoxikation in 2009 Im Jahr 2009 haben wir 15 Jugendliche und ihre Familien beraten, mit einer deutlichen Mehrheit von 11 männlichen Jugendlichen zu vier weiblichen Jugendlichen. Im Jahr 2008 waren es sechs männliche und sechs weibliche Jugendliche und ihre Familien. Vermittlung durch Kinderklinik bei Alkoholintoxikation w eiblich männlich Alle bislang von der Kinderklinik an uns vermittelten Fälle sind auch in der Beratung angekommen, einige erst nach zum Teil mehrmaligen brieflichen Einladungen. Im Unterschied zu unseren Beratungszahlen zählte die Tübinger Universitätsklinik im Jahr Fälle von Alkoholintoxikation bei unter 16-Jährigen. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass an der Tübinger Kinderklinik auch Jugendliche aus benachbarten Landkreisen behandelt werden. Zum anderen sendet uns die Kinderklinik nur dann Patienten, wenn diese nicht anderweitig bereits Beratung erhalten, z.b. durch stationäre Jugendhilfe, bereits laufende Therapien oder ähnliches. Unsere Erfahrungen in den Beratungsgesprächen gehen dahin, dass die angebotenen Familiengespräche vor allem von den Eltern dankbar angenommen werden, da sie sich nach einem solchen Vorfall häufig hilflos und ratlos fühlen. Bei den Jugendlichen gab es nur einige wenige, die sich gegen die Beratung stellten. In der überdeutlichen Mehrheit aller Fälle konnten sich auch die Jugendlichen gut auf die Beratung einlassen und profitierten von der angebotenen Hilfe. Wir gehen davon aus, dass für die Beratung der unter 16-Jährigen die Jugend- und Familienberatungsstelle deshalb der richtige Ort ist, weil in dieser Altersgruppe der Bezug zur Familie noch stärker ausgeprägt ist als bei älteren Jugendlichen. Die Eltern sind noch stärker in der Verantwortung, bzw. müssen auch gelegentlich an diese Verantwortung erinnert werden. Die in den Beratungen zutage getretenen Hintergründe für die Alkoholintoxikationen sind vielschichtig. In diesem Jahr konnten wir nur bei zwei Fällen den Eindruck gewinnen, dass der Vorfall eher als unglücklicher Zufall einzuordnen ist. In der Mehrzahl zeigten sich tiefer liegende familiäre oder persönliche Problematiken bei den Jugendlichen. Dazu zählten z.b. Suizid in der Familie, Grenzsetzungsschwierigkeiten der Eltern oder psychische Auffälligkeiten der Jugendlichen. 18

19 Dabei erfolgte in zwei Fällen ein Weiterverweis bzw. die parallele Beratung beim ASD. Bei zwei Jugendlichen zeigte sich eine klare Abhängigkeitsproblematik, die wir dann an die Jugend- und Drogenberatungsstelle weiter verwiesen haben. 19

20 Fachdienst für Hilfen bei Teilleistungsstörungen (Ambulante Hilfen nach 35 a SGB VIII) Laufende Fälle im Vergleich Stand Die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen (Integrative Lerntherapien) steigen seit 2007 an. Trotz individueller Hilfepläne und Stützkurse in den Schulen wird der Hilfebedarf nicht geringer. Die Forschungsergebnisse im Bereich Dyskalkulie finden Niederschlag in der Aus- u. Fortbildung der Lehrer. Die dadurch entstandene erhöhte Sensibilität im Bereich Teilleistungsstörung zeigt sich in den hohen Vermittlungszahlen an den Fachdienst. Am waren 125 laufende Therapie zu begleiten, 42 Fälle konnten abgeschlossen werden, bei 65 Anträgen lagen die Voraussetzungen nach 35 a nicht vor, sie wurden deshalb abgelehnt. Die Bearbeitung der Ablehnungen ist besonders aufwändig, da die Sachstandsermittlung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Eltern sind berechtigt, bei einer Ablehnung ihres Antrages Widerspruch einzulegen oder auch vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Deshalb bedarf es gerade bei Ablehnungen einer sorgfältigen Prüfung. Der ebenfalls gestiegene Beratungsbedarf für Eltern, die keinen Antrag stellten (Informationsgespräche, Vermittlungen an das Gesundheitssystem oder andere Beratungsstellen) wurde hier nicht berücksichtigt. Die Therapiedauer hat sich im Jahr 2009 nicht verändert. Die Fälle wurden jedoch viel komplexer und vielschichtiger. Es sind mehr Gespräche mit den Eltern notwendig, die Kooperation mit anderen Institutionen (ASD, Beratungsstellen und andere soziale Institutionen) wurde aufwändiger und umfangreicher. In den letzten Jahren haben wir besonderen Wert auf die Kooperation der Therapeutinnen mit der Schule gelegt und darauf hingewirkt, dass dies selbstverständlicher in die Organisation Schule integriert wurde. Das Schulamt hat in jeder Schule einen Beauftragten benannt, der für die Kooperation bei Teilleistungsstörungen zuständig ist. Die Absicherung des Transfers der Therapie in den Schulalltag ist u. a. Voraussetzung für die Effektivität der Therapie und hat maßgeblichen Einfluss auf die Therapiedauer. 20

21 Therapiedauer im Vergleich bis 40 Std. bis 60 Std. bis 80 Std. über 80 Std Der Aufwand für die Lerntherapien ist im Jahr 2009 nochmals deutlich gestiegen. Durch die Fallzahlensteigerung von 25 % sind sowohl die Sachstandsprüfung sowie die Hilfeplanung nicht mehr in bisherigem Umfang möglich. Dies wirkt sich auf die Steuerung der Hilfen und damit auf den Aufwand aus. Die ab Juni 2010 geplante zusätzliche Kapazität einer 0,5 Stelle wird die bisherige Qualität des Arbeitsbereiches absichern. Aufwand für Lerntherapien bei Legasthenie/Dyskalkulie

22 Landesprogramm STÄRKE STÄRKE ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg. Ziel des Programms ist es, durch Familienbildung die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und zu unterstützen. Alle Eltern erhalten zur Geburt ihres Kindes einen Bildungsgutschein zugesandt, diesen können sie bei den Trägern de Familienbildung sowie bei Hebammen einlösen. Eltern in belasteten Lebenssituationen sollen mit zusätzlichen Angeboten eine spezielle Unterstützung erhalten. Umsetzung des Programms STÄRKE Der Landkreis Tübingen erhielt für das Jahr (pro Geburt 40 ) zur Umsetzung des Programms STÄRKE. Diese Mittel wurden wie folgt abgerufen und eingesetzt: 1. Gutscheine (325) Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen Hausbesuche Summe der Ausgaben Nicht verbrauchte Mittel Die Mittel können größtenteils auf das Jahr 2010 übertragen werden. Die Gutscheine wurden eingesetzt für: Elternkurse zum Umgang mit dem Kind und zur Erhöhung der Feinfühligkeit: Grundkurs 6 Babymassage plus 127 Pekip 100 LeFino 33 Bess 17 Elternkurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz: Kess 6 Triple P 3 Starke Eltern, starke Kinder 2 Themenkurse 31 Die Gutscheine wurden im Jahr 2009 von vielen Eltern noch nicht genutzt. Das Programm war ihnen nicht bekannt. Die meisten Gutscheine wurden bei den Hebammen eingesetzt. Wegen des Verwaltungsaufwandes scheuten viele Hebammen vor der Annahme der Gutscheine zurück. Die Angebote der Familienbildungsträger sind teilweise schwer erreichbar oder kamen mangels Nachfrage in den Gemeinden nicht zustande. 2. Kurse für Familien in besonderen Lebenslagen Besondere Lebenssituationen waren: Alleinerziehung 82 frühe Elternschaft 5 Migrationshintergrund 13 prekäre finanzielle Verhältnisse Zuschüsse für Kurse für Eltern mit geringem Einkommen: 68 Hausbesuche 28 (5650 ) 22

23 Von den Familien in besonderen Lebenslagen konnten 18 Familien für weiterführende Maßnahmen gewonnen und vermittelt werden. Perspektive 1. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit muss noch verstärkt werden, damit das Programm für Eltern bekannter wird. Ein Ziel ist die Schaffung vermehrter Angebote vor Ort und die regelmäßige Veröffentlichung der Angebote in den Amtsblättern der Gemeinden. Für die Veröffentlichung aller Angebote im Landkreis sollte in Kooperation mit den Anbietern eine Homepage entworfen werden, die halbjährlich aktualisiert wird. 2. Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen Für das Jahr 2010 wurde in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe Angebote geschaffen. Mit den Trägern der Familienbildung wurden für Familien mit Migrationshintergrund dezentrale Angebote entwickelt, die in die vorhandenen Strukturen der Bildungsträger und Kirchen eingebettet sind. Die Tageseinrichtungen sollen ebenfalls mehr in die Programmgestaltung eingebunden werden. Sie werden von Eltern im Alltag aufgesucht, es sind Orte, in denen pädagogische Bildungsangebote am ehesten in Anspruch genommen werden. Die Erzieherinnen sollen dafür gewonnen werden, für die Angebote zu werben. Dafür wurde bereits Kontakt zu den Kindergartenfachberatern und Leiterinnen der Tageseinrichtungen aufgenommen. 3. Modifizierung des Programms Stärke Die Bildungsgutscheine des Programms werden derzeit hauptsächlich von Eltern genutzt, die bisher bereits die Angebote der Familienbildung genutzt haben. Eltern aus sogenannten bildungsfernen Schichten setzen ihren Gutschein selten ein. Für sie ist der Gutschein oder die Kostenübernahme eines Kurses kaum ein Anreiz, Kurse zu besuchen. Sie werden mit diesem Konzept des Programms nicht oder nur sehr eingeschränkt erreicht. Familien aus bildungsfernen Schichten erreichen wir eher über sehr praktische und konkrete Angebote wie das Haushaltsorganisationstraining oder gezielte, niederschwellige, auf sie zugeschnittene Projekte. Über den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Beziehung zu Helfern können sie für weitere Angebote gewonnen werden. Die Rahmenrichtlinien des Programms Stärke gehen jedoch von einer genau umgekehrten Vorgehensweise aus. Nach diesen Richtlinien soll die Notlage einer Familie über den Besuch eines Kurses erkannt werden und anschließend soll die Familie dann für eine Einzelberatung gewonnen werden. Die Erfahrung im Umgang mit belasteten Familien widerspricht diesen Rahmenrichtlinien. Einzelberatung und aufsuchende Hilfen werden eher nachgefragt, daraus kann sich das Interesse an weiterführenden Angeboten ergeben. Mehrfach belastete Familien sind oftmals nicht in Lage, ihren Aktionsradius zu erweitern und sind mit ihren Alltagssorgen am Rande der Belastbarkeit. Mangelnde Mobilität, Scham und Schwellenängste schränken sie in ihrem Handeln ein. In den Anlaufsstellen können sie über den Einzelkontakt und positive Erfahrungen im Umgang mit Hilfe für entsprechende Angebote gewonnen werden. Das Programm Stärke sollte aufgrund der inzwischen ausgewerteten Erfahrungen aus dem Facharbeitskreis Familienbildung Familien(selbst)hilfe stärker am Bedarf belasteter Familien orientiert und modifiziert werden. Entsprechende Eingaben wurden sowohl von den Jugendamtsleitern als auch den Trägern der Familienbildung entwickelt. 23

24 Frühe Hilfen Kooperation und Vertrauensschutz In den regionalen Netzwerken der Frühen Hilfen arbeiten Kinderärzte, Hebammen, Psychologen, Sozialpädagogen und Erzieherinnen aus verschiedenen Einrichtungen eng zusammen. Sie haben unterschiedliche Zugänge zu den Familien und vermitteln diese auf kurzen Wegen in andere, jeweils erforderliche, Hilfs- und Unterstützungsangebote. Die vermehrte Kommunikation und Kooperation bringt jedoch auch den Konflikt des Vertrauensschutzes mit sich. Dieses Spannungsverhältnis bedarf einer Regelung des Datenschutzes, Voraussetzung dafür ist, eine gemeinsame rechtlich gestützte Haltung zu entwickeln, die nicht auf ein Entweder Oder sondern viel mehr ein Sowohl Als auch beinhaltet. Gemeinsames Ziel des Agierens aller Beteiligten im Netzwerk ist ein früherer und besserer Zugang zu problembelasteten Familien. Über das frühzeitige Erkennen von besonderen Problemlagen und das zeitnahe Angebot geeigneter Hilfen für die Eltern sollen die in den Familien lebenden Kinder besser gefördert und vor Gefährdungssituationen geschützt werden. Hintergrund des Vernetzungsgedanken ist, bereits vorhandene Zugänge zu den Familien zu nutzen. Diese bestehen in den ersten Lebensjahren überwiegend zu der Gesundheitshilfe Mit Hebammen, Geburtskliniken, Frauen- u. Kinderärzte und der Frühförderung sollen möglichst frühzeitig Brücken zu weitergehenden präventiven Angeboten der Familienbildung und der Jugendhilfe gebaut werden. Alle diese Institutionen bwz. Berufsgruppen ob der Gesundheitshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe zugehörig zeichnen sich dadurch aus, dass die Annahme und Wirksamkeit ihrer Hilfen ganz essentiell vom vertrauensvollen Auftreten gegenüber den Familien abhängen. Es bedarf vertraulicher Kontakte, in denen sich Eltern mit ihren Sorgen und Nöten öffnen und ernst genommen fühlen können. Die Kooperation innerhalb der Frühen Hilfen scheint deshalb einen Widerspruch in sich zu tragen notwendiger Vertrauensschutz für die Familien auf der einen Seite und das Bedürfnis zur Kooperation und damit zwangsläufig mehr Kommunikation mit den anderen Helfern auf der anderen Seite. Unterscheidung zwischen Aufgabe, Befugnis und Pflicht Der gerechtfertigte Umgang mit Daten setzt voraus, dass dieser für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist. Während diese für die Jugend- oder Gesundheitsämter gesetzlich vorgegeben sind, ergeben sie sich für die Mitarbeiter in Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für Ärzte und Hebammen aus den mit den Klienten bzw. Patienten eingegangen Beratungs- bzw. Behandlungsverträgen. Bei der Datenverwendung gilt es zwischen Befugnissen und Pflichten zu unterscheiden. Befugnisse, i. S. eines Dürfens, erfordern eine Ermächtigungsgrundlage ( 35 Abs. 2 SGB I), die sich für Ärzte, Hebammen, Beratungsstellen oder Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe aus den entsprechenden Vereinbarungen mit den Patienten bzw. Klienten herleiten. Pflichten zu einer bestimmten Datenverarbeitung i. S. eines Müssens ergeben sich für Fachkräfte in Jugend- und Gesundheitsämtern ebenso wie bei Ärzten, Hebammen oder sonstigen Fachkräften nur und erst dann, wenn diese Handlung (z.b. Daten an eine bestimmte Stelle weiterzugeben) zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gesetzlich oder vertraglich gefordert wird. 24

25 Die Einhaltung des Zweckbindungsprinzips fordert, dass der Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass die Daten nur zu dem Zweck benutzt werden, zu dem er auch seine Einwilligung erteilt hat. Ist eine Zweckänderung beabsichtigt, bedarf diese einer erneuten Zustimmung oder einer ausdrücklichen Befugnis. Es ist genau zu prüfen, ob die jeweiligen Daten für die Aufgabenerfüllung tatsächlich erforderlich sind (Erforderlichkeitsprinzip). Transparenzgebot und Handeln mit Einverständnis Die Brücke im Zusammenhang mit der Aufgabe des Kinderschutzes und der Vertrauensbeziehung zu den Eltern bildet das Transparenzgebot. Danach sollen die Eltern die Vorgänge durchschauen können und über die Vorhaben der Helfer informiert sein. Dies bedeutet, dass die Eltern schon beim Aufbau von Hilfebeziehungen zum einen über den Zweck der Datenerhebung, zum anderen über eventuelle Datenweitergabebefugnisse und ggf. auch pflichten aufzuklären ist. Bereits an dieser Stelle sollte klargemacht werden, welcher Vertrauensschutz tatsächlich zugesichert werden kann bzw. wann, im Sinne von Kindesinteressen, auch eigene Grenzen erreicht sind. Wenn die Eltern im Einzelfall nicht für eine Einwilligung zur Datenweitergabe zu gewinnen sind und eine Datenweitergabe im Sinne der Kinderinteressen auch gegen den Willen der Eltern für notwendig erachtet wird, erfordert das Transparenzgebot ein Handeln der Helfer entsprechend dem Prinzip gegen den Willen der Eltern, aber nicht ohne ihr Wissen! Diese Transparenz bietet die Chance, dass die Eltern auch danach eher eine Anknüpfung an den bisherigen Hilfekontakt zulassen können. Das Handeln mit Einverständnis setzt voraus, dass die Eltern eine konkrete Vorstellung davon haben, worin sie einwilligen und die Bedeutung und Tragweite ihrer Einwilligung überblicken können. Dies bedeutet, dass die Eltern konkret, umfassend und für sie verständlich über die Bedeutung ihres Einverständnisses aufgeklärt werden müssen. Für die meisten Berufsgruppen bedarf diese Einwilligung aufgrund der Datenschutzgesetze der Schriftform. Das Erzielen einer solchen Einwilligung ist keine einfache Aufgabe. Zur Konfrontation von Eltern mit unangenehmen Fragen und Einschätzungen bedarf es vor allem ausreichend Zeit, Vertrauen und Beratungskompetenzen. Meist gelingt es aufgrund einer Hilfestellung (ein gemeinsamer Anruf oder die Begleitung zu einem ersten Hilfekontakt) die Eltern für die Erklärung eines Einverständnisses zu gewinnen. In diesem Einverständnis liegt die Befugnis der Datenweitergabe, die von diesem Einverständnis umfasst sind. Die Auflösung des Konfliktes zwischen erkannter Gefährdung des Kindes und dem notwendig erachteten Handeln auch gegen den Willen der Eltern und der Gefährdung der eingegangenen Hilfe- und Vertrauensbeziehung wird sich nur über transparentes Verhalten gegenüber den Eltern erreichen lassen. Das Hinzuziehen anderer Stellen kann auch als Ausdruck von Verlässlichkeit erlebt werden. Die Herausforderung liegt in der Balance zwischen dem Angebot vertrauensvoller Hilfebeziehungen, einer als schwierig empfundenen, offenen, ggf. konfrontativen Gesprächshaltung hinsichtlich erkannter Problemlagen und einer transparenten Einbindung der Eltern in die einzelnen Entscheidungsprozesse, gerade auch beim Handeln gegen ihren Willen (Meysen 2008). Entsprechend dem Modell in der Kinder- und Jugendhilfe ist es hilfreich, diese Entscheidungen im rahmen anonymisierter Fallberatungen gemeinsam zu klären. Literatur: Meysen T., Rechtliche Vorgaben zur Kommunikation bei interdisziplinärer Kooperation in: Ziegenhain/Fegert (HG) Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung, München S

26 Beratung per Mausklick Onlineberatung für Eltern und Jugendliche die bke sagt immer, es ist nur virtuell, aber so jetzt aus meiner sicht und ich kenn auch viele andere, ist es viel mehr! weil ihr oft die einzigen menschen seid, wenn auch virtuell, die da sind, die zuhören! es ist viel mehr als virtuelles geschreibe! nur ihr sollt nicht vergessen, dass es für viele auch die einzige beziehung ist! für mich war das so am anfang und mir war es egal, ob das virtuell ist oder real; es ist viel intensiver, als viele erwachsene denken. Soweit die Stimme einer jugendlichen Userin des Beratungsangebots. Seit Frühjahr 2009 beteiligt sich die Jugend- und Familienberatungsstelle an der bundesweiten Virtuellen Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Eine Kollegin aus der Jugendberatung, Patricia Keicher-Mennel, hat die umfangreiche Einarbeitungszeit der bke durchlaufen und arbeitet mit fünf Wochenstunden im virtuellen Beratungsteam. 1. Das Beratungsangebot Über die Adresse bke-beratung.de finden Eltern und Jugendliche eine jeweils eigene Internetseite, die verschiedene Beratungsmöglichkeiten anbietet. Einen ersten Eindruck über das Beratungsangebot bekommen Ratsuchende im Forum. Ohne Registrierung können hier alle Interessierten einen ersten Einblick in den Selbsthilfebereich der Virtuellen Beratungsstelle bekommen. Die Beiträge der Ratsuchenden werden von einer Beratungsfachkraft moderiert, die je nach Thema Diskussionen anregt, kommentiert und wenn nötig auch Beiträge entfernt. Nach der Registrierung mit einem Fantasienamen (nickname) zur Sicherstellung der Anonymität können im Forum selber Beiträge erstellt werden. Mit der Registrierung können auch alle weiteren Angebote der bke-online-beratung genutzt werden: Zentral ist dabei die Mailberatung, in der innerhalb von 48 Stunden auf persönliche Anfragen Antwort gegeben wird. Durch Folgeanfragen an die gleiche Beratungsfachkraft entstehen auch längerfristige Begleitungen per Mailkontakt, die vor allem von Jugendlichen gerne und ausgiebig genutzt werden. Noch schneller ist Hilfe zu den Öffnungszeiten der Offenen Sprechstunde möglich. In einem Einzel-Chat können Ratsuchende direkte schriftliche Gespräche mit einer Beraterin oder einem Berater führen. In Gruppen- und Themenchats können Ratsuchende zu vorher angekündigten Zeiten Fragen in einem Gruppenrahmen bearbeiten; der Austausch hat Ähnlichkeiten mit einer (sehr offen gehaltenen) Selbsthilfegruppe. Zu den Themenchats werden auch regelmäßig Experten für Spezialthemen virtuell zugeschaltet. 2. Fachliche Standards Die Problemlagen, mit denen das Angebot der Eltern- und Jugendberatung im Internet in Anspruch genommen wird, betreffen Orientierung über erzieherische und entwicklungspsychologische Fragen, familiale Konflikte, Fragen der Identitätsbildung bei Jugendlichen und reichen bis hin zu selbstgefährdendem Verhalten wie Essstörungen, Selbstverletzendem Verhalten, Suizidalität oder Kinderschutzkonstellationen wie Missbrauch oder Misshandlung. Die Beratung wird daher nur von Fachkräften erbracht, die zugleich in örtlichen Beratungs- 26

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