ÖREB-Kataster. (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) Informationsveranstaltung für die

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1 ÖREB-Kataster (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) Informationsveranstaltung für die Gemeinden Bezirke Grundbuch Raumplanung - Werke 9. / 16. April 2014

2 Für rechtlich umfassende Informationen zu einem Grundstück bedarf es Daten aus.. dem Grundbuch der amtlichen Vermessung und dem ÖREB-Kataster. Seite 2

3 Inhalt (1) Einleitung und Begrifflichkeiten Folien Ziel Präsentation - Was ist eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) - ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (GeoiG) - Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung zum Grundbuch Aufbau, Funktionsweise und Nutzen des ÖREB-Katasters Folien ÖREB auf Stufe Bund - Technischer Aufbau des ÖREB-Katasters - Funktionsweise ÖREB-Kataster - ÖREB-Katasterauszug - Nutzen des ÖREB-Katasters Organisation und Finanzierung des ÖREB-Katasters Folien Seite 3

4 Inhalt (2) Einführung ÖREB-Kataster Folien Zeitplan 1. und 2. Etappe - Pilotkantone 1. Etappe und Schwergewichtsprojekte - Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB-Kataster bei Gemeinden/Bezirken - Vorgehensvorschlag - Auswirkungen für Raumplaner, Grundbuchverwalter, Werke Weiteres Vorgehen, Zusammenarbeit, Adressen Folien Weiteres Vorgehen - Zusammenarbeit / Mithilfe Kanton Gemeinden/Bezirke - Adressen für Informationen Seite 4

5 Inhalt (1) Einleitung und Begrifflichkeiten Folien Ziel Präsentation - Was ist eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) - ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (GeoiG) - Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung zum Grundbuch Aufbau, Funktionsweise und Nutzen des ÖREB-Katasters Folien ÖREB auf Stufe Bund - Technischer Aufbau des ÖREB-Katasters - Funktionsweise ÖREB-Kataster - ÖREB-Katasterauszug - Nutzen des ÖREB-Katasters Organisation und Finanzierung des ÖREB-Katasters Folien Seite 5

6 Ziel der Präsentation Information Die Gemeinden, Bezirke, Raumplaner, Grundbuchverwalter und Werke sind über das Thema «ÖREB-Kataster» im Bereich ihrer Zuständigkeit informiert Weitere Informationen erfolgen periodisch oder punktuell, aufbauend auf dieser Präsentation Die Präsentation kann als Nachschlagewerk verwendet werden Mithilfe des Kantons Die Art und Weise der Mithilfe des Kantons in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden/Bezirken ist bekannt Seite 6

7 Was ist eine ÖREB? ÖREB = Abkürzung für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung ÖREB schränken die Nutzung von Grundeigentum ein ÖREB besteht aus einem Plan und einem Reglement Plan: Darstellung des Gebietes, wo eine bestimmte ÖREB (z.b. Nutzungszone) gilt Reglement: Im Reglement (z.b. Baureglement der Gemeinde) wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkung sie hat. Seite 7

8 ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (1) Im ÖREB-Kataster sind die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, welche nicht im Grundbuch angemerkt werden, pro Grundstück verbindlich zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG), SR Seite 8

9 ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (2) Rechtsgrundlagen: Bund: - Art Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG), SR (Art. 16 Gegenstand und Form, Art. 17 Rechtswirkung, Art. 18 Haftung) - Verordnung über den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV), SR GeoIG Art Seite 9

10 ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (3) Rechtsgrundlagen: Kanton Schwyz: Verordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (KGeoiG), SRSZ ( 17 Führung, 18 Einführung ÖREB-Kataster) - Kantonale Ausführungsbestimmungen (Regierungsrätliche Verordnung): pendent: werden im 2014/15 erarbeitet, vorgesehen: erweitertes Mitberichtsverfahren mit Gemeinden, Bezirke und Grundbuchverwalter Seite 10

11 Zusammenhang Geobasisdaten mit Rechtsgrundlage und Zuständigkeit Geltungsbereich KGeoiG und KGeoiV Gesamtsicht: Kanton, Gemeinde und Bezirke sind zuständig für 171 Geobasisdatensätze Seite 11

12 Geoinformationsgesetzgebung betreffend ÖREB (1) ÖREB = Geobasisdatensatz, enthalten im Geobasisdatenkatalog Anhang 1 der GeoIV, SR Bsp: Bund und in den kantonalen Geobasisdatenkatalogen Anhänge1 und 2 KGeoiV, SRSZ Kanton Seite 12 Zuständige Stelle: Gemeinde [in eckigen Klammern: Amtsstelle des Kantons]

13 Geoinformationsgesetzgebung betreffend ÖREB (2) Lesart Geobasisdatenkataloge Bund und Kanton des Kantons Hinweisend Originär rechtssetzend Seite 13

14 Geoinformationsgesetzgebung betreffend ÖREB (3) Beispiel Nutzungsplanung (Fachgesetzgebung) Zuständigkeiten + Verfahren => Delegation der Zuständigkeit von Bund über Kanton zu Gemeinde Seite 14

15 Geoinformationsgesetzgebung betreffend ÖREB (4) Technische Vorgaben (Geoinformationsgesetzgebung) - Datenmodell: gemäss Gesetzgebung Bund (GeoIG, GeoIV, ) und Kanton (KGeoiG, KGeoiV, ) - Inhaltsvorgaben - Formatvorgaben (z.b. Interlis2) - Bezugsrahmen - - Metadaten, Darstellungsmodell - Katasterführende Stelle: Kanton? Muss noch definiert Katasterabgebende Stelle: Gemeinde,..? werden - Zugang: Web-Portal Seite 15

16 Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung vom Grundbuch (1) Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht Privatrecht: Vereinbarung zwischen zwei Parteien (z.b. Kauf Grundstück) - Beide Parteien sind gleichberechtigt - Privatrechtliche Bestimmungen (z.b. Wegrecht) werden im Grundbuch eingetragen und sind daher öffentlich und zugänglich Öffentliches Recht: Entscheid Gesetzgeber oder Behörde (z.b. Verfügung Lärmschutzzone) - Verfügung im Einzelfall (Eintrag ins Grundbuch) - Allgemeinverfügung: Erlass, (Eintrag in ÖREB-Kataster) - Entscheid ist für Grundeigentümer verpflichtend - Zentrale Auskunftsstelle wird durch den neuen ÖREB-Kataster geschlossen Seite 16

17 Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung zum Grundbuch (2) Seite 17

18 Inhalt (1) Einleitung und Begrifflichkeiten Folien Ziel Präsentation - Was ist eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) - ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (GeoiG) - Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung zum Grundbuch Aufbau, Funktionsweise und Nutzen des ÖREB-Katasters Folien ÖREB auf Stufe Bund - Technischer Aufbau des ÖREB-Katasters - Funktionsweise ÖREB-Kataster - ÖREB-Katasterauszug - Nutzen des ÖREB-Katasters Organisation und Finanzierung des ÖREB-Katasters Folien Seite 18

19 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (1) Gesamtsicht: Kanton, Gemeinde und Bezirke sind zuständig für 171 Geobasisdatensätze Beim ÖREB-Kataster gibt der Bund 17 ÖREB vor, davon sind 8 in Zuständigkeit des Kantons + 1 kantonale ÖREB und 4 in Zuständigkeit der Gemeinden. Seite 19

20 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (2) (8+1 davon in Zuständigkeit Kanton ) (4 davon in Zuständigkeit der Gemeinden ) Die Kantone können weitere ÖREB aus ihrem Gebiet hinzufügen: Stockgrenze Seite 20

21 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (3) (8+1 davon in Zuständigkeit Kanton) (4 davon in Zuständigkeit der Gemeinden) Zuständigkeit Kanton (KGeoiV, SRSZ ): Anhang 1 Geobasisdaten des Bundesrechts in Zuständigkeit Kanton: - Nutzungsplanung kantonal ARE ID 73A - Nutzungsplanung kantonal (Strassen) TBA ID 73B - Nutzungsplanung kantonal (Naturund = Bund ID 73 Heimatschutz) ANJF ID 73C - Kataster der belasteten Standorte AFU ID Grundwasserschutzzonen AFU ID Grundwasserschutzareale AFU ID Waldgrenzen (in Bauzonen) AWN ID Waldabstandslinien AWN ID 159 Anhang 2 Geobasisdaten des kantonalen Rechs: - Stockgrenzen AWN ID 24-SZ Seite 21

22 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (4) (8+1 davon in Zuständigkeit Kanton) (4 davon in Zuständigkeit der Gemeinden) Zuständigkeit Gemeinde (KGeoiV, SRSZ ): Anhang 1 Geobasisdaten des Bundesrechts in Zuständigkeit Gemeinde: - Nutzungsplanung kommunal [ARE] ID 73D - Nutzungsplanung kommunal (Strassen) [ARE] ID 73E - Nutzungsplanung kommunal (Naturund = Bund ID 73 Heimatschutz) [ARE] ID 73F - Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) [ARE] ID 145 zuständige Amtsstelle des Kantons Seite 22

23 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (5) (8+1 davon in Zuständigkeit Kanton) (4 davon in Zuständigkeit der Gemeinden) Nutzungsplanung kantonal/kommunal: Zusammensetzung der Nutzungsplanung mit Angaben/Daten aus verschiedenen Ämtern Zonenplan Landwirtschaftszone (AFL) Wald (AWN) Lärmempfindlichkeitsstufen. Die Nutzungsplanung inklusive der überlagerten Themen deckt über 50% des gesamten ÖREB-Katasters ab Seite 23

24 Technischer Aufbau eines ÖREB-Katasters (1) Rahmenmodell, fachübergreifend Formale Anforderungen. Das Rahmenmodell bildet die Verbindung zwischen den rechtlichen Grundlagen und dem geometrischen ÖREB-Katasterauszug. Seite 24

25 Technischer Aufbau eines ÖREB-Katasters (3) Seite 25

26 Technischer Aufbau eines ÖREB-Katasters (2) Geodatenmodelle, pro Geobasisdatensatz In den Geobasisdatenmodellen pro Geobasisdatensatz werden Struktur und Detaillierungsgrad der Inhalte festgelegt. Für einige Geobasisdaten des Bundesrechts sind schon minimale Geodatenmodelle vorhanden (z.b. Nutzungsplanung). Die minimalen Geodatenmodelle sind auf die vorhandenen Geobasisdaten der Kantone und Gemeinden (gemäss Geobasisdatenkataloge Anhang 1 und 2 KVGeoi SZ) hin zu erweitern. Die ÖREB (Geobasisdaten) des Bundes, der Kantone und Gemeinden sind gemäss den entsprechenden Geodatenmodellen zu erheben. Seite 26

27 Technischer Aufbau eines ÖREB-Katasters (4) Geodatenmodell Nutzungsplanung Minimales Geodatenmodell Bund Reduktion Geodatenmodell Kanton Reduktion Geodatenmodell Gemeinde Seite 27

28 Funktionsweise des ÖREB-Katasters ÖREB Gesetzes- Datenbank Seite 28

29 ÖREB-Katasterauszug (1) Ein ÖREB-Katasterauszug gibt Auskunft über sämtliche erfassten grafischen Informationen und rechtlichen Normen im Zusammenhang mit einer Liegenschaft / Grundstück. Der ÖREB-Katasterauszug beinhaltet: - Informationen zum Grundstück (z.b. Fläche, betroffene ÖREB, usw.), - für jede ÖREB eine Plandarstellung mit Legende und allfälligen Sondervorschriften, - die der ÖREB zugrunde liegenden Verfügungen, - eine Liste der relevanten Rechtserlasse und - die Namen und Adressen für weitere Auskünfte zuständigen Stellen Beispiel aus der Stadt Thun: a) Übersicht b) Detaillierte Auskünfte Seite 29

30 Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Grundstück-Nr: Thun 4919 Datum Auszug: Datum Gültigkeit: Inhaltsverzeichnis: Liste der Objekte Seite (betroffene Bereiche fett, rot) S0 Allgemeine Angaben, Planübersicht 0 Allgemeine Angaben, Planübersicht Kommunale Gesetzessammlung nicht relevante / nicht ausgewählte grau) 1 Raumplanung - Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) 2 Nationalstrassen - Projektierungszonen Nationalstrassen - Baulinien Nationalstrassen 3 Eisenbahn - Projektierungszonen Eisenbahnanlagen - Baulinien Eisenbahnanlagen 4 Flughafen - Projektierungszonen Flughafenanlagen - Baulinien Flughafenanlagen - Luftfahrthinderniskarte und -verzeichnis 5 belastete Standorte - Kataster der belasteten Standorten - im Bereich des Militärs - im Bereich der zivilen Flugplätze - im Bereich des öffentlichen Verkehrs 6 Grundwasserschutz - Grundwasserschutzzonen - Grundwasserschutzareale 7 Lärmschutz - Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) 8 Landwirtschaft - Landwirtschaftlicher Produktionskataster 9 Waldgrenzen - Waldgrenzen (in Bauzonen) - Waldabstandslinien Links zu Rechtssammlungen BSG SR Kantonale Gesetzessammlung Systematische Rechtssammlung Seite 30 Geoinformation Koordinationsgruppe

31 Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen 1. Raumplanung (Kontakt: Planungsamt der Stadt Thun) Parzelle Thun 4919 Amt für Vermessung und Geoinformation S1 Raumplanung Einträge im Zonenplan vom Juni Wohnen W3, seit Juni Überbauungsordnung ZPP I Zenger-Gut, seit Reglement zum Zonenplan BR; Thun, vom Sondernutzungsplanungen Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:500 vom Überbauungsvorschriften vom Baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun vom Juni 2002 Legende Legende: Übergeordnetes Recht BauG BE BauV BE BewD D NBauR KWaG BE KWaV BE BPG RPG SR 700 RPV SR BGBB SR VBB SR Baugesetz Bauverordnung Baubewilligungsdekret Normalbaureglementdekret Waldgesetz Waldverordnung Bäuerliches Boden- und Pachtrecht Raumplanungsgesetz Raumplanungsverordnung Bäuerliches Bodenrecht Bäuerliches Bodenrecht Verordnung Seite 31 Geoinformation Koordinationsgruppe

32 ÖREB-Katasterauszug (4) Seite 32

33 ÖREB-Katasterauszug (5) Dynamischer ÖREB-Katasterauszug visuelles Hilfsmittel Abrufbar über das kantonale ÖREB-Geoportal (z.b. Pilotkantone ZH, TG, NW,..). Mehrere ÖREB können einander überlagernd dargestellt werden. Ein wertvolles Hilfsmittel bei Fragen/Diskussionen mit räumlichen Bezug über ein Gebiet. Statischer ÖREB-Katasterauszug Entscheidungsgrundlage Auszug auf Papier oder als PDF, mit mehreren Seiten. Er enthält detaillierte Informationen über die einzelnen ÖREB eines bestimmten Grundstücks. Entscheidungsgrundlage für z.b. Erteilung einer Baubewilligung oder eines Hypothekarkredites. Er kann bei Bedarf beglaubigt werden. Seite 33

34 ÖREB-Katasterauszug (6) Stand amtliche Vermessung und anderen verwendeten Grundlagen-Daten auf dem ÖREB-Katasterauszug Der ÖREB-Katasterauszug wird bei der Abgabe jeweils direkt aus den Daten berechnet (Verschnitt der verschiedenen Ebenen). Die Metadaten zum Auszug geben Auskunft - über den Stand der Aktualität der Grundlagen-Daten der amtlichen Vermessung (Liegenschaftsebene) sowie - Daten der anderen Ebenen (ÖREB) Weiteres Beispiel: siehe Beilage Auszug aus dem ÖREB-Kataster der Gemeinde Stans (Kt. NW) Seite 34

35 ÖREB-Katasterauszug (7) Rechtliche Bedeutung der Angaben auf dem Bildschirm / Auszug Abhängig von Rechtsträger des Nutzungsplanes -> digital oder analog. Analog: Bildschirm: Richtigkeitsbescheinigung der Datenlieferanten nötig ÖREB-Katasterauszug: Informationskopie Digital: Bildschirm: Daten sind verbindlich ÖREB-Katasterauszug: Informationskopie Zukunft Beglaubigung eines ÖREB-Katasterauszuges Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die wiedergegebenen Daten inklusive der Liegenschaftsebene dem mit Datum bezeichneten Stand des Katasters entsprechen. Seite 35

36 Nutzen ÖREB-Kataster (1) ÖREB-Kataster: relevante Informationen zu einem Grundstück sind zentral zugänglich und leicht verfügbar, z.b.: - Abfragedienst im Internet - Bestellung eines analogen Auszuges als Papierkopie oder PDF Der Inhalt des ÖREB-Katasters gilt als bekannt (Rechtssicherheit) Behörden: Erfüllung ihrer Informationspflicht auf effiziente Art und Weise (im Sinne der E-Government-Strategie des Bundes) sowie Vereinfachung von Arbeitsabläufen innerhalb der Verwaltung Grundeigentümer, Bauwillige, Wirtschaft, Dritte: erhalten mit dem ÖREB- Kataster eine zentrale Stelle für die wichtigsten ÖREB Seite 36

37 Nutzen des ÖREB-Katasters (2) Zeitaufwändige Gänge von Amt zu Amt Zentrale Abfragestelle Viele einzelne Akten von verschiedenen Ämtern Ein Dossier von einer zentralen Stelle Seite 37

38 Inhalt (1) Einleitung und Begrifflichkeiten Folien Ziel Präsentation - Was ist eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) - ÖREB-Kataster und Geoinformationsgesetzgebung (GeoiG) - Bedeutung von ÖREB und Abgrenzung zum Grundbuch Aufbau, Funktionsweise und Nutzen des ÖREB-Katasters Folien ÖREB auf Stufe Bund - Technischer Aufbau des ÖREB-Katasters - Funktionsweise ÖREB-Kataster - ÖREB-Katasterauszug - Nutzen des ÖREB-Katasters Organisation und Finanzierung des ÖREB-Katasters Folien Seite 38

39 Organisation des ÖREB-Katasters (1) Verbundaufgabe von Bund und Kanton, sowie eine Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden/Bezirken Art. 34 GeoIG: 1 Der Bund ist zuständig für:. e) die strategische Ausrichtung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsschränkungen; f) die Oberaufsicht über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen;... SZ 2 Die Kantone sind zuständig für: b) die Durchführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Kantone sind zuständig für 9 ÖREB. Die Erhebung und Erfassung geschieht gemäss der Geoinformationsgesetzgebung. Arth,.., Tuggen, Die Gemeinden sind gemäss der Geoinformationsgesetzgebung zuständig für 4 ÖREB. Die Erhebung und Erfassung gemäss der Geoinformationsgesetzgebung (Vorgabe Dateninhalt, Datenformat, ) geschieht in Zusammenarbeit mit dem Kanton (Koordination, Beratung, Mithilfe Datenund Darstellungs-Modellierung). Seite 39

40 Organisation des ÖREB-Katasters (2) Nutzungsplanung Gemeinden Zusammenarbeit Gemeinden (analog Amtliche Vermessung) Seite 40

41 Finanzierung des ÖREB-Katasters (1) Betriebskosten: Bund und Kantone gemeinsam. (Globalbeiträge auf der Grundlage von mehrjährigen Programmvereinbarungen). Verursacherprinzip Verbundaufgabe Kosten der Erhebung und Nachführung: Zuständige Stelle, die die ÖREB erhebt, nachführt und verwaltet (Art. 8 Abs. 1 GeoIG, siehe auch Geobasisdatenkataloge) Seite 41

42 Finanzierung des ÖREB-Katasters (2) Kosten der Erhebung / Datenaufbereitung: Im Rahmen der Erhebung / Erarbeitung der Geobasisdatensätze der zuständigen Stellen. => ab Budget 2015 und Finanzplanung der kommenden Jahre aufnehmen (gilt für Kanton wie für Gemeinden / Bezirke) Umsetzung Revision RPG ab 2014 (Moratorium Neueinzonungen) Chance nützen für Aufbereitung der Daten von Nutzungsplanungen, welche für den ÖREB-Kataster verwendet werden. Seite 42

43 Inhalt (2) Einführung ÖREB-Kataster Folien Zeitplan 1. und 2. Etappe - Pilotkantone 1. Etappe und Schwergewichtsprojekte - Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB-Kataster bei Gemeinden/Bezirken - Vorgehensvorschlag - Auswirkungen für Raumplaner, Grundbuchverwalter, Werke Weiteres Vorgehen, Zusammenarbeit, Adressen Folien Weiteres Vorgehen - Zusammenarbeit / Mithilfe Kanton Gemeinden/Bezirke - Adressen für Informationen Seite 43

44 Einführung des ÖREB-Katasters Zeitplan: Vorbereitungsarbeiten ab 2014 beginnen (Empfehlung Bund + Pilot-Kt) Kanton Schwyz -> 2. Etappe - Rechtsgrundlagen: 2014/ Poolstelle (zusammen mit GI): vorgesehen ab 2015 (für kantonale Verwaltung) - ÖREB-Daten: Aufbereitung ab sofort (ab 2014) beginnen Seite 44

45 Pilotkantone (1. Etappe) (1) Seite 45

46 Pilotkantone 1. Etappe (2) -> Schwergewichtsprojekte (SGP) SGP 1 (Kt. BE): Situationsanalyse ÖREB-Katasterthemen des Bundes Schlussbericht: Die Situationsanalyse beschreibt und analysiert die gegenwärtige Situation zu allen ÖREBK-Themen. Sie liefert einen Überblick zu den heutigen Daten (Geobasisdaten und Rechtsvorschriften), der Produktion, der Datennutzung und den Infrastrukturen. SGP 2 (Kt. BE): Datenbereitstellung Bundesthemen (= Verknüpfung der Datenmodelle der ÖREB-Themen mit dem ÖREBK-Rahmenmodell (Datenkonzept) Schlussbericht: (siehe Publikationen) Überblick über den Bearbeitungsstand einzelner Bundesthemen bezüglich ÖREB-Kataster. Aufzeigen, wann ÖREB-Themen in den Kataster aufgenommen werden können. Auflistung offener und zu klärender Punkte. SGP 3 (Kt. ZH): Datenmanagement ÖREB-Kataster Schlussbericht: Übersicht Vorgehen bei der Einführung des ÖREB-Katasters. Grundlage für die Ausschreibung des Auftrages zur Erstellung benötigter Software. Seite 46

47 Pilotkantone 1. Etappe (3) -> Schwergewichtsprojekte SGP 4 (Kt. OW/NW): Beziehungsmodellierungssprache für verteilte Daten Schlussbericht: Modellierung der Beziehung zwischen Geodaten und Rechtsdaten. Werkzeug für die Verknüpfung von Daten aus zwei verschiedenen Informationssystemen (Geodaten mit Raumbezug, Rechtsdaten). SGP 5 (Kt. NE): Standarddarstellung aus einem ÖREB-Kataster Schlussbericht: Definition einheitlicher Modelle für die verschiedenen Typen von Datenauszügen aus dem ÖREB- Kataster. Auszug aus einem dynamischen System (Geoportal) -> Abbildung in einem statischen Auszug (Katasterauszug) (vorerst nur auf Französisch). SGP 6 (Kt. GE): 3-D ÖREB-Kataster Schlussbericht: Analyse, inwieweit es sinnvoll ist, den ÖREB-Kataster 3D aufzubauen (vorerst nur auf Französich, Fachartikel auf Deutsch). Seite 47

48 Pilotkantone 1. Etappe (4) -> Schwergewichtsprojekte SGP 7 (Kt. TG): Rechtliche Grundlagen im ÖREB-Kataster Schlussbericht: Klärung der Art und Weise der Zusammenführung von Rechtsdokumenten und Geodaten aus rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht. Schlussberichte vorhanden und im Internet publiziert: > Dokumentation > Publikationen 2. Informationsveranstaltung des Bundes: 6. November 2013 in Luzern Berichte über die Erfahrungen der Pilotkantone und Abgabe von Empfehlungen an die Kantone der 2. Etappe, im Internet publiziert Seite 48

49 Fazit und Empfehlungen der Pilotkantone (November 2013) Grosse Aufwände bei folgenden Arbeiten [Gmden + Kt] - Erarbeitung der Gesetzgebung - Erarbeitung der einzelnen ÖREB-K-Prozesse - Erstellen der ÖREB-K-Datenmodelle - Nacherfassung der ÖREB-K-Themen im neuen Datenmodell - Qualität der Nutzungsplanungsdaten und anderen ÖREB-Daten -> Thema Verifikation - Nachführungsprozesse pro Thema erstellen Grosser Koordinations- und Organisationsaufwand [Kt] (viele verschiedene Akteure) ÖREB geht nicht nebenbei -> PL-ÖREB ist mindestens 50%-Job [Kt] Frühzeitig beginnen [Gmden + Kt] Seite 49

50 ÖREB-Portale der Pilotkantone (ab 24. Januar 2014) Seite 50

51 Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB- Kataster bei Gemeinden / Bezirke (1) Technische Vorgaben (z.b. Datenmodelle, Checker, ) für die Aufbereitung der kommunalen Nutzungspläne vom Kanton (Mithilfe, Bereitstellung) Erarbeitung von Prozessen für Arbeitsabläufe, Qualitätssicherung der ÖREB und der Nachführung zusammen mit Kanton (Unterstützung) Endtermin Einführung ÖREB-Kataster im Kanton: 31. Dezember 2019 Finanziell: - Aufarbeitung in Budgetierung der Jahre ab 2015 aufnehmen - Moratorium Neueinzonungen: Chance, die Daten entsprechend aufzubereiten Seite 51

52 Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB- Kataster bei Gemeinden / Bezirke (2) Arbeiten ohne Einführung ÖREB-Kataster: - Erhebung und Aufarbeitung der Daten gemäss Geoinformationsgesetzgebung: Geobasisdaten Nutzungsplanung kantonal/kommunal Identifikator 73 [Anhang 1 Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts der GeoIV, SR ] - Sicherstellung der Nachführung der Nutzungsplanung bei - Änderung von Zonen der Nutzungsplanung - Änderung von Grundlagendaten, z.b. AV (Koordinierte Nachführung) - Regelung der Zuständigkeiten (Erhebung, Nachführung, Publikation) Seite 52

53 Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB- Kataster bei Gemeinden / Bezirke (4) Arbeiten mit Einführung ÖREB-Kataster: - Sicherstellung Datenqualität bei der Erhebung und Nachführung der Daten (z.b. Behebung «Löcher/Überlappungen» zu Grundlagendaten) - Rechtsverbindlichkeit der Daten regeln -> Rechtsträger = digitale Daten (Zukunft) Vorteile: - Abbildung Nutzungsplanung im WebGIS entspricht den rechtsgültigen Daten Hinweis lautet: «Vorliegender Plan ist ein Produkt aus den digitalen Geodaten, welche rechtsverbindlichen Charakter haben.» - Umweg über eine «Richtigkeitsbescheinigung» (im WebGIS veröffentlichte Daten sind mit dem analogen rechtsgültigen Plan identisch) sowie entsprechendem Hinweis entfällt => Bedingt Anpassung der Fachgesetzgebung Seite 53

54 Kosten? Budgetierung? (1) Kosten -> abhängig von Art und Qualität der vorhandenen Nutzungsplanung => Pilotprojekte im 1. Halbjahr 2015 sollten gute Hinweise für die Budgetierung der Gemeinden ab 2016 liefern Kanton Schwyz: vorhandene Daten - Bauzonen -> i.d.r. in guter Qualität vorhanden - Landwirtschaftszonen und Schutzzonen -> noch zu bearbeiten und zu erheben - Gestaltungspläne -> hohe Anzahl -> Erfassung? -. Seite 54

55 Kosten? Budgetierung? (2) Pilotkanton Kantone NW + OW (zusammen) (Nutzungsplanungen digital in CAD vorhanden, NW: 11 + OW: 7 Gemeinden) Einführung Daten- und Darstellungsmodell Quartierpläne / Gestaltungspläne Datenbereinigungen Abbildungen Information Gemeinden/Planer Qualitätssicherung (Nachführung,.) Daten NW+OW: - gute Qualität - Landwirtschafts- und Schutzzonen vorhanden Datentransfer, Schnittstellen, Migration Total => ca /Gemeinde Vorläufige Schätzung für Kanton Schwyz - Abhängig von Art und Qualität der vorhandenen Daten der Nutzungsplanung (!) - Erhebung der Landwirtschafts- und Schutzzonen (!) - Aufarbeitung gemäss GeoIG und ÖREB Schätzung: pro Gemeinde Seite 55

56 Vorschlag Vorgehen bei Einführung ÖREB-Kataster für Gemeinden / Bezirke (Eckpunkte) Übersicht vorhandene Daten: Zusammenstellung Stand und Qualität vorhandener Daten der Nutzungsplanungen (analog, digital, ) Durchführung Pilotprojekte Erfahrungen sammeln für - technische Umsetzung - bessere Kostenschätzungen für Budgetierungen der Gemeinden Mithilfe Kanton - Beratung Raumplaner/innen bei Daten- und Darstellungs-Modellierung - Bereitstellung Checker - Periodische und/oder punktuelle Informationen Seite 56

57 Auswirkungen für die Raumplaner/innen Regelung Arbeitsabläufe: Revisionen, Abklärungen mit dem Kanton, Qualitätskontrollen, Nachführungsprozesse usw. sind neu zu regeln Einsatz von Datenformat (Interlis) und Erhebung, Nachführung und Verwaltung der Daten der Nutzungsplanungen in Daten- und Darstellungsmodellen Weitere Ausführungen -> siehe separater Vortrag von Raumplaner Ivo Kuster (R+K Büro für Raumplanung AG, Pfäffikon SZ) Seite 57

58 Auswirkungen für die Grundbuchverwalter/innen ÖREB-Kataster als ergänzende Informationsquelle zu den grundbuchrechtlichen Eigentumsbeschränkungen ÖREB-Katasterauszug als mögliche Beilage zu den Unterlagen eines Grundbuch-Geschäftes Aus Sicht des Amtes für Vermessung und Geoinformation keine einschränkenden Auswirkungen bekannt Seite 58

59 Auswirkungen für die Werke ÖREB-Kataster als eine wichtige Informationsquelle Seite 59

60 Inhalt (2) Einführung ÖREB-Kataster Folien Zeitplan 1. und 2. Etappe - Pilotkantone 1. Etappe und Schwergewichtsprojekte - Umsetzung Geoinformationsgesetzgebung und Einführung ÖREB-Kataster bei Gemeinden/Bezirken - Vorgehensvorschlag - Auswirkungen für Raumplaner, Grundbuchverwalter, Werke Weiteres Vorgehen, Zusammenarbeit, Adressen Folien Weiteres Vorgehen - Zusammenarbeit / Mithilfe Kanton Gemeinden/Bezirke - Adressen für Informationen Seite 60

61 Weiteres Vorgehen (1) Information der zuständigen Stellen für ÖREB: => Kanton: Information der GIS-Koordinationsgruppe, periodisch und punktuell => Gemeinden/Bezirke: Information periodisch und punktuell => Raumplaner/Grundbuchverwalter/Werke: Information punktuell Aufbau einer Webseite über den ÖREB-Kataster beim Kanton mit allgemeinen Informationen sowie Einsatz anderer Medien (z.b. Zeitung) Erarbeitung Rechtsgrundlagen (Ausführungsbestimmungen) durch das Amt für Vermessung und Geoinformation (AVG) in Zusammenarbeit mit einer Delegation von Vertretern der zuständigen Stellen (Kanton und Gemeinde) Seite 61

62 Weiteres Vorgehen (2) Kanton Konzept erarbeiten Rechtsgrundlagen (zus. mit Gemeinden/Bezirken) Datenmodell und Darstellungsmodell Kanton Entwurf Pilotprojekte Nutzungsplanung (zus. mit Gmden/Bez) Datenmodell und Darstellungsmodell Kanton Bereinigung Aufbau Infrastruktur (Web-Portal, Checker,.) Inbetriebnahme Infrastruktur (sukzessives Einarbeiten der ÖREB Aufbereitung kantonale ÖREB-Datensätze (kantonale Fachstellen) Seite 62

63 Weiteres Vorgehen (3) Gemeinden und Bezirke Übersicht Art und Qualität Nutzungsplanungen / Konzept Pilotprojekte Nutzungsplanung (zus. mit Kanton) Datenmodell und Darstellungsmodell Kommunal Planung Aufarbeitung Nutzungsplanungen Aufarbeitung Nutzungsplanungen (Gemeindeweise) Implementierung Nachführungsprozesse (PBG, Grundlagendaten) Aufbau Qualitätskontrollen, Checker usw. Vorschlag -> Überarbeitung Ende 2014 (zusammen mit den Gemeinden) Seite 63

64 Weiteres Vorgehen (4) Gemeinden und Bezirke (Fortsetzung) => Nutzung des Moratoriums -> Budgetzahlen ab 2015 nicht senken, für Aufbereitung der Nutzungsplanungen einsetzen => Kanton (ARE) stellt die digitalen kommunalen Nutzungspläne (Bauzonen) für die Aufarbeitung zur Verfügung («Löcher/Überlappungen» [topologische Mängel] noch möglich) => Koordination der Aufarbeitung der Nutzungspläne mit Bezugsrahmenwechsel und Entzerrungsarbeiten in der Amtlichen Vermessung ist zwischen den Gemeinden, ARE und AVG empfohlen => Weitere Ausführungen: siehe Vortrag von Raumplaner Ivo Kuster Seite 64

65 Zusammenarbeit / Mithilfe Kanton für und mit Gemeinden/Bezirke Kanton und Gemeinden/Bezirke sowie die Raumplaner/innen arbeiten zusammen Pilotkantone / IKGEO Kanton Erfahrung Raumplaner Bund Gemeinden Kanton Copyright Grafik: spicecon.de Seite 65

66 Adressen Unter «Dokumentation» finden sich - Rechtliche Grundlagen - Publikationen - Fachzeitschrift «cadastre» - PR-Mittel (Publikumsbroschüre, (Musterpräsentationen) - Unterlagen für die Kantone Kanton: Amt für Raumentwicklung (ARE), Vinzenz Erni ( ) und Amt für Vermessung und Geoinformation (AVG), Gabriella Zanetti ( ) Webseite Kanton (folgt) Seite 66

67 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 67

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