Aktuelle Förderstränge des Landes NRW Ausgewählte Beispiele. FSA-Infogramm. Grundsätze der Projektförderung Eine Kurzübersicht

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1 Aktuelle Förderstränge des Landes NRW Ausgewählte Beispiele FSA-Infogramm Grundsätze der Projektförderung Eine Kurzübersicht

2 - 2 - Vorwort Schon in den ersten Monaten der Beratungstätigkeit der Fachstelle für sozialraumorientierten Armutsbekämpfung (FSA) wird deutlich, dass es in den Kommunen oft als problematisch empfunden wird, die sehr komplexe Landschaft der Förderprogramme zu durchdringen. Mit den nachfolgenden Ausführungen soll versucht werden, einen groben Überblick über die Grundsätze der Projektförderung, soweit sie im Kontext mit der sozialraumorientierten Armutsbekämpfung relevant werden können, zu geben. Die Inhalte basieren dabei im Wesentlichen auf schon vorhandenen Veröffentlichungen, vor allem auf dem Projektaufruf Starke Menschen starke Quartiere und den hierzu erstellten Begleitinformationen. Diese Ausführungen sollen keine qualifizierte Beratung ersetzen. Vielmehr sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, Kreise, Freien Träger etc. nach Möglichkeit in die Lage versetzt werden, konkretere Fragestellungen zu formulieren und sich damit an die zuständigen Stellen, wie beispielsweise die, die Verwaltungsstellen für die EU-Strukturförderfonds, aber auch an NRW.ProjektSoziales, die Regionalagenturen usw. zu wenden. 1. Grundsätze der Projektförderung 1.1 Förderstrategien Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen integrierten Förderprogrammen für den Sozialraum bzw. das Quartier und Förderangeboten für Einzelprojekte. Integrierte Förderprogramme sollen im Rahmen einer gesamtstädtischen Strategie die verschiedenen fachlichen Förderprogramme und Maßnahmen aufeinander abstimmen, besser verzahnen und additiv weitere Fördermittel anderer Ressorts, zum Beispiel Mittel der Europäischen Strukturfonds, in die benachteiligten Stadtteile lenken. Dabei geht es aber auch um das Knowhow anderer Fachpolitiken. Gute Beispiele für einen solchen strategischen Ansatz sind die schon seit Jahren laufenden Programme Soziale Stadt und Stadtumbau-West sowie - aus neuerer Zeit - der Projektaufruf der Landesregierung Starke Quartiere starke Menschen. Neben diesen integrierten Programmen mit einer Bündelung von Förderprogrammen und Maßnahmen gibt es Förderangebote für Einzelprojekte, die ausschließlich auf bestimmte Personengruppen, Lebenslagen oder komplexe Problemlagen ausgerichtet sind. Das können Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der EU sein. 1.2 Formale Förderaspekte Die wesentlichen formalen Förderaspekte sind grundsätzlich bei allen Förderprogrammen die fristgerechte Antragstellung, die Erfüllung der fachlichen und sonstigen speziellen Voraussetzungen für das jeweilige Programm, der Grundsatz Umsetzung erst nach Bewilligung, die Einhaltung des Zwecks der Fördermaßnahme sowie - am Ende der Förderung - die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Bei den integrierten Förderprogrammen Soziale Stadt und Starke Quartiere - starke Menschen muss zudem ein vom Rat der Stadt/Gemeinde beschlossenes integriertes Handlungskonzept (IHK)

3 - 3 - vorgelegt werden. Die zentralen Elemente eines IHK sind die Zusammenarbeit unterschiedlicher Ressorts/Ämter und die Einbeziehung verschiedener sektoraler Handlungsfelder. 1.3 Verfahren Anträge sind in der Regel bei den einzureichen, die die fristgerechte Einreichung und die Förderfähigkeit prüfen. Nach einer ggfls. noch notwendigen Abstimmung mit dem jeweiligen Landesministerium, werden die Fördermittel von den bewilligt und ausgezahlt (oder auch abgelehnt). Die Prüfung des Verwendungsnachweises und evtl. Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Mittel erfolgt ebenfalls durch die. Bei den integrierten Förderprogrammen Soziale Stadt und Starke Quartiere starke Menschen gibt es abweichende Verfahren. Beim Programm Soziale Stadt wird zunächst die Aufnahme in dieses Programm über die beantragt. Zum Aufnahmeverfahren gehört die Vorlage eines Integrierten Handlungskonzeptes, das in diesem Zusammenhang auch Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) oder Integriertes Entwicklungskonzept genannt wird 1. Die Beantragung der Städtebaufördermittel erfolgt jährlich, meist zur Jahresmitte. Die genauen Fristen für die Antragstellung können bei den erfragt werden. Die Anträge werden dann in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Soziale Stadt (IntermAG) beraten. Die IntermAG gibt nach Prüfung und Beratung des IHK eine Empfehlung im Hinblick auf eine Förderung, Nachqualifizierung oder Ablehnung ab. Die Entscheidung zur Programmaufnahme trifft das nordrhein-westfälische Bauministerium. Die IntermAG tagt bei Bedarf. Erst mit der Anerkennung des IHK besteht für die Kommunen die Möglichkeit, die Fördermittel für die Umsetzung des Konzeptes zu akquirieren, d.h. Fördermittel für die im IHK enthaltenen Einzelprojekte zu beantragen. Beim Projektaufruf Starke Quartiere starke Menschen ist ebenfalls die Vorlage eines IHK bei den Voraussetzung. Hier erfolgt allerdings zunächst in einem ersten Schritt die Prüfung des IHK durch ein bei jeder Bezirksregierung eingerichtetes Gutachtergremium. Dieses Gremium bewertet fachlich und formal (z.b. Auswahlkriterien erfüllt, grundsätzliche Förderfähigkeit) und spricht eine Empfehlung aus. Diese Empfehlung ist Grundlage der Entscheidung über die Annahme des IHK in der IntermAG bzw. einem interministeriellen Fachausschuss. IntermAG/Fachausschuss sprechen zudem Empfehlungen zu den im IHK benannten Projekten aus dem EFRE, dem ESF und Fördermitteln des Landes aus (oder auch nicht) 2. Die Kommune wird über das Ergebnis der Beratung der IntermAG/des Fachausschusses informiert und gebeten, Förderanträge zu stellen, bzw. Projektträger der benannten Projekte aufzufordern, entsprechende Anträge bei den zu stellen. Nach Sicherstellung erforderlicher interner Verfahren (z.b. AG Einzelprojekte im ESF, Mittelbereitstellungsverfahren der Städtebauförderung, Vorliegen aller zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen etc.) fertigen die den jeweiligen Zuwendungsbescheid aus und 1 Für den ländlichen Bereich gibt es zudem noch die Begriffe Integriertes kommunales Entwicklungskonzeptes (IKEK) oder Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK). In den weiteren Ausführungen wird durchgehend der Begriff Integriertes Handlungskonzept verwendet. Im Übrigen wird hierzu auf das FSA-Infogramm zu Integrierten Handlungskonzepten verwiesen. 2 ELER-Mittel werden im Rahmen des Aufrufs nicht bewilligt, sondern ESF-Mittel, welche die im ELER geförderten Handlungskonzepte ggfl. ergänzen.

4 - 4 - wickeln das Förderverfahren ab. Bei Projekten, die aus ESF-Mitteln finanziert werden sollen, genügt es, wenn diese im IHK zunächst nur skizziert werden. Die AG-Einzelprojekte (AGE) wird, soweit die Darstellungen in dieser Projektskizze ausreichend sind, zunächst eine grundsätzliche Entscheidung über die Bewilligung treffen. Danach wird die Kommune aufgefordert, einen vollständigen Projektantrag (Rahmenantrag) bei der Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte (GAGE) oder den einzureichen. 1.4 Förderhöhe/Eigenanteil Alle Förderprogramme sehen einen Eigenanteil der Antragstellenden vor. Dieser liegt je nach Richtlinie zum jeweiligen Förderprogramm meist zwischen 20 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der Regelfördersatz des Programms Soziale Stadt liegt bei 80 Prozent. Der Eigenanteil ist in der Stadterneuerung in der Regel als Kofinanzierung durch die Kommune zu erbringen. Bis auf 10 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme kann er auch durch andere Akteure erbracht werden. Andere Förderprogramme lassen unter Umständen eine vollständige Eigenbeteiligung durch Drittmittel zu, die nicht vom Träger selbst, sondern z. B. von Sponsoren oder Projektpartnern erbracht werden. Zum Teil ist es möglich, eigene Ressourcen des Trägers, wie Räumlichkeiten oder Personal, auf den Eigenanteil anzurechnen. 2. Europäische Investitions- und Strukturfonds Die Regionen sollen ihre Stärken ausbauen und sich für die Zukunft erfolgreich aufstellen. Hierfür stehen u.a. die Mittel aus den folgenden Europäischen Investitions- und Strukturfonds zur Verfügung - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), - Europäischer Sozialfonds (ESF), - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Schwerpunkte Die Fonds sind unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst, verfolgen untereinander ergänzende Ziele und sollen für folgende inhaltliche Themen und Schwerpunkte eingesetzt werden: - Forschung und Innovation, einschließlich Umweltwirtschaft (EFRE, ELER), - Wettbewerbsfähigkeit von KMU (einschließlich Ressourceneffizienz): Bildungs- und Kompetenzentwicklung, Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung (EFRE, ESF, ELER), - Energieeffizienz und Klimaschutz (EFRE, ELER), - Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (EFRE, ESF, ELER), - Umweltschutz, Nachhaltige Nutzung der Ressourcen, ländlicher Raum (EFRE, ELER).

5 - 5 - Prinzip der Kofinanzierung Fördermittel der europäischen Struktur- und Investitionsfonds EFRE, ELER und ESF müssen stets durch nationale Mittel ergänzt werden. Kohärenzgebot Das Kohärenzgebot bedeutet für die europäischen Investitions- und Strukturfonds EFRE, ELER und ESF, dass Fördermittel aus dem EFRE, ELER und ESF - die Tätigkeiten der Mitgliedsstaaten nur ergänzen dürfen (Komplementarität), - nur nachrangig zu nationalen Maßnahmen einzusetzen sind (Subsidiarität) und - nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben der Mitgliedsstaaten (auch der Bundesländer!) treten dürfen (Additionalität). 3. Beratung Erste Ansprechpartner für Antragstellerinnen bzw. Antragsteller sind grundsätzlich die fünf. Bei Fragen zu dem Aufruf Starke Quartiere starke Menschen sind in den jeweils örtlich zuständigen die Dezernate 35 behilflich. Diese vermitteln bei Bedarf den Kontakt innerhalb der jeweiligen oder zu ergänzenden Beratungsangeboten. Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße Arnsberg Telefon: / 82-0 Telefax: / poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Website: Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Telefon: / 71-0 Telefax: / poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Website: Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Telefon: / Telefax: / poststelle@brd.nrw.de Website: Bezirksregierung Köln Zeughausstraße Köln Telefon: / Telefax: / poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Website:

6 - 6 - Bezirksregierung Münster Domplatz Münster Telefon: / Telefax: / poststelle@bezreg-muenster.nrw.de Website: 4. Weiterführende Informationen Website Bezirksregierung Münster, EU-Förderung/Förderlotsen NRW-Bank, Förderlotse NRW Förderdatenbank G.I.B. zu Arbeit und Beschäftigung Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Website MBWSV zum Aufruf Starke Quartiere-starke Menschen Foerderung/index.php zum Programm Soziale Stadt zum Programm Stadtumbau West p Website zum Aufruf NRW hält zusammen für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung Website MGEPA zum Landesförderplan "Pflege und Alter" Website EFRE.NRW Website ELER-Förderung (NRW-Programm Ländlicher Raum) Website Europäischer Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen Website zu EHAP Website zu Jugend stärken im Quartier Website Stiftungsverzeichnis NRW Stand:

7 Aktuelle Förderstränge des Landes NRW Ausgewählte Beispiele Förderprozess Einzelprojekte Förderprozess integrierte Quartiersentwicklung Durch Landesmittel Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit Anträge: Kommunen, Kreise, FW etc. an MAIS Durch europäische Mittel ESF Einzelprojektantrag: Kommunen, FW, etc. an Geschäftsstelle AG Einzelprojekte MAIS (GAGE) GAGE holt Stellungnahmen Regionalagentur u./o. Fachreferate ein ELER Gemeinden stellen Antrag bei MAIS NRW entscheidet nach Beratung mit Expertengremium und MKULNV prüfen und wählen aus Starke Quartiere starke Menschen Kommunen/Kreise: Integrierte Handlungskonzepte (IHK) an Gutachtergremien mit und bei prüfen fachlich / formal und votieren Fachausschuss IntermAG entscheidet über IHK und bewertet Projekte in IHK Soziale Stadt Kommune/Kreise: Integrierte Handlungskonzepte/ Stadtentwicklungskonzepte an prüfen formal Intermag Soziale Stadt spricht Empfehlung zu IHK aus MBWSV entscheidet über IHK AG Einzelprojekte entscheidet über Förderfähigkeit Bei ESF- Einzelprojekten, die auf eine quartiersorientierte Armutsbekämpfung abzielen, ist zusätzlich ein IHK vorzulegen. Kommune/Kreise stellen Projektanträge aus IHK führen ggfl. interne Verfahren durch (z.b. AG Einzelprojekte bei ESF) Einzelprojektanträge Kommune/Kreise stellen Projektanträge aus IHK führen ggfl. interne Verfahren durch (z.b. AG Einzelprojekte bei ESF) Einzelprojekte

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