Zahlenspiele bei der HVB

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1 Nummer 1/2005 DIE ZEITUNG FÜR WEIT ÜBER VFE-MITGLIEDER Postvertriebsstück B Jahrgang GESELLSCHAFT: 2,5 MILLIARDEN WERTBERICHTUNG BEI DER ZWEITGRÖßTEN DEUTSCHEN BANK Zahlenspiele bei der HVB Trotz der positiven Entwicklung der Gewinne im dritten Quartal, rutscht die HypoVereinsbank (HVB) wieder tief in die roten Zahlen. Der Grund sind erneut umfangreiche Abschreibungen fauler Kredite und die Ausgliederung des Immobiliengeschäfts. Wegen der anhaltenden Spekulationen über eine erneut mögliche Wertberichtigung des Immobilienkreditbestandes wurde die Aktie der Hypo Vereinsbank (HVB) zeitweise vom Börsenhandel ausgesetzt. Als dann Vorstandssprecher Dieter Rampl verkündete, dass das Geldhaus 2004 erneut tiefrote Zahlen schreiben und das riskante Immobiliengeschäft in eine eigene Gesellschaft ausgliedern werde, konnte die Aktie aber wieder zulegen. Für die einen ein Befreiungsschlag, für die anderen Anzeichen einer tiefen Krise. Während die Börse überwiegend positiv auf die 2,5 Milliarden Wertberichtigung reagierte, sahen andere die Ausgliederung als erstes Anzeichen einer bevorstehenden Übernahme. Die neue Geschäftseinheit Real Estate Restructuring hat den Abbau des Immobilienkreditbestandes zur Aufgabe. Das bedeutet nichts anderes als verkaufen. Dies funktioniert wegen der Risiken natürlich nur mit einem Preisabschlag. Die Probleme der Bank mit Immobilienfinanzierungsaltlasten nehmen jetzt endlich ein Ende. Mit der Ausgliederung der Hypo Real Estate hat die Bank sich bereits von ihren Gewerbeimmobilien getrennt. Der Erfolg lässt sich allerdings kaum auf die neue Gesellschaft übertragen, zu viele faule Eier befinden sich noch im Nest. Verantwortlich für das neue Geschäft ist ab April Johann Berger, der bisher als Vorstand der Hypo Real Estate tätig war. Das positive dritte Quartalsergebnis immerhin machte die Bank einen Gewinn von 214 Millionen Euro, wird nun keine Dividendenzahlung nach sich ziehen. Im laufenden Jahr will die Bank eine Eigenkapitalrentabilität nach Steuern erreichen, die etwa der Höhe ihrer Kapitalkosten entspricht. Um dies zu erreichen, legt die Bank ein 250 Millionen Euro teures Effizienzsteigerungsprogramm auf. Kritiker sehen auch hierin Anzeichen einer geplanten Fusion mit einer anderen Großbank.

2 INHALT TITEL: Zahlenspiele bei der HVB GESELLSCHAFT Die große Schuldenrepublik Kurz gemeldet Wissenschaftler als Namensgeber Unzureichende Aufklärung Soziale Not nimmt zu Kurz erklärt Die Zeit läuft ab Vollkasko für Eigentümer VERBRAUCHERTIPPS Altersvorsorge - ein Vergleich Drückeberger Währungsspekulation auf Kredit Das rechte Maß Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet RECHT Uneingeschränkte Herrscher auf Zeit Nieten in Nadelstreifen Haustürgeschäfte ohne Haustür Kurz gemeldet Vorzeitiger Ausstieg VFE NEWS Buchtipps IHR EDITORIAL LIEBE LESERINNEN UND LESER, Der Finanzsektor entfremdet sich immer mehr von der realen Wirtschaft. Mit vermeintlich notwendigen Renditeforderungen von 25% hat der Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann den Weg gewiesen. Das diese Zahlen wieder nur mit deutlichen Kostenreduzierungen zu verwirklichen sind, war klar. Und auch, wo gespart wird: beim Personal Arbeitnehmer sind überflüssig. Hier schließt sich der Kreis, denn die Zahl der Arbeitslosen und die der Privatinsolvenzen nimmt unaufhörlich zu (siehe hierzu Seite 3). Während der letzten Wochen und Monaten häufen sich beim VfE die Beschwerden über Rechtsanwälte die Mitglieder gegenüber Banken und unseriösen Vermittler vertreten haben. Aus den uns zugesandten und durch unabhängige Fachleute geprüften Unterlagen ging hervor, dass in mehreren Fällen überhöhte Honorare bzw. falsche Gebühren abgerechnet wurden. Ein Anwalt ließ sich bei der Bearbeitung sogar soviel Zeit, dass die berechtigten Forderungen der Kläger mittlerweile verjährt sind (siehe hierzu Seite 12). Seit Jahren fordert der VfE das Rechtsanwälte nach Erfolgshonorar abrechnen. Nach dem jetzt geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich die Honorare der Anwälte nach dem Streitwert. Leicht wird dann ein Anwalt dazu verleitet sich bei entsprechend hohen Streitwerten zum Spezialisten zu erklären, der er gar nicht ist. Sollten auch Sie negative Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht haben, senden uns bitte alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen zu, auch die Honorarabrechnungen. Der VfE wird bei ausreichender Beweislage gegen die schwarze Schafe vorgehen. Wenn guter Rat teuer wird Beratung in Ihrer Nähe JOHANN TILLICH, VFE-PRÄSIDENT 2

3 GESELLSCHAFT: PRIVATINSOLVENZEN NEHMEN WEITER ZU Die große Schuldenrepublik Die Zahl der Privatinsolvenzen hat auch im vergangenen Jahr ein trauriges Rekordhoch erreicht. Das neue Insolvenzrecht ermöglicht Privatpersonen bei absoluter Überschuldung wieder schuldenfrei zu werden, doch es birgt auch Gefahren für eventuelle Bürgen. Immer häufiger gehen so Verwandte gemeinsam in die Insolvenz. Im statistischen Mittel steht jeder Bundesbürger mit Euro für Konsum-Kredite in der Kreide. An sich kein hoher Betrag, doch es ist wie bei den Hühnern: Isst der Eine zwei Hühner und der Andere keines, sind im statistischen Mittel beide mit einem Huhn gesättigt. Jeder vierte Haushalt hat einen Hypothekenkredit und jeder fünfte einen Ratenkredit für Konsumgüter. Wird man plötzlich arbeitslos oder fällt ein Einkommen wegen Geburt oder Scheidung weg, steht man schnell am Rande des finanziellen Abgrunds. Im vergangenen Jahr haben über Bürger Privatinsolvenz angemeldet. Auch bei den überschuldeten Haushalten gibt es ein Nord-Süd- Gefälle. Je weiter nördlich man sich in der Republik befindet, desto höher die Zahl der Insolvenzen. Von Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht mehr ausreicht, die Schuldzinsen und den Lebensunterhalt zu decken. Die Statistik unterscheidet relative und absolute Überschuldung. Bei relativer Überschuldung gelingt es den Schuldner nicht fristgerecht zu bezahlen, häufig sperrt die Bank dann Konten, schnell potenzieren sich die Zahlungsprobleme. Schreitet man hier mit einer Schuldnerberatung zügig und frühzeitig ein, können die meisten Problemfälle zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden. Bei absoluter Überschuldung hilft dann nur noch der Gang zum Gericht. Im Insolvenzverfahren muss der Schuldner zunächst versuchen sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Beispielsweise werden geringe Raten oder eine längere Laufzeit, unter Umständen auch eine verringerte Gesamtschuld vereinbart. Gelingt diese Vereinbarung nicht auf freiwilliger Basis, so versucht anschließend das Gericht eine solche Einigung herbeizuführen, die es dem Schuldner ermöglicht seine Schuld abzutragen. Scheitert auch dies, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder sorgt während eines Zeitraumes von sieben Jahren dafür, dass alle Einkommen jenseits des relativ großzügig bemessenen Selbstbehaltes an die Schuldner weitergereicht werden. Danach kann die verbleibende Restschuld erlassen werden. Für die verbleibende Restschuld können sich die Gläubiger allerdings auch an eventuelle Bürgen wenden. Dieser hat keinerlei Handhabe gegen den insolventen Hauptschuldner, kann sich aber auch nicht aus der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger davon stehlen. Nicht umsonst lautet das Sprichwort: Wer bürgt, wird gewürgt. Die Unterschrift unter einen Bürgschaftsvertrag will also wohl überlegt sein. IMPRESSUM VERLAG Verein für Existenzsicherung e.v., Verbraucherschutzverein ANSCHRIFT Hermann-Löns-Straße 14, Karlsfeld FON (08131) FAX (08131) MAIL info@vfe.de ONLINE HERAUSGEBER Johann Tillich CHEFREDAKTEUR Johann Tillich REDAKTION Lutz Nagler, LAYOUT Silke Schüler, SPRECHZEITEN MO bis DO von 9.00 bis Uhr. Persönliche Termine nur nach Vereinbarung. Die VfE news erscheinen sechs mal jährlich. Abopreis und Zustellung sind im Mitglieds beitrag enthalten. 3

4 GESELLSCHAFT: Kurz gemeldet BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Ab 2005 müssen Arbeitgeber bei einem Jobwechsel die angesammelten Kapitalerträge der Arbeitnehmer in ihr Versorgungssystem übernehmen. Dies gilt aber nicht rückwirkend für vor 2005 geschlossene Vereinbarungen. KINDERLOSE ZAHLEN MEHR PFLEGEVERSICHERUNG Ab dem müssen Kinderlose einen um 2,5% höheren Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Entgegen dem sonstigen Verfahren sind die Arbeitgeber von den Zahlungen freigestellt. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer mit 2000 Euro Einkommen bedeutet dies eine Erhöhung von 17 auf 22 Euro monatlich. RÜCKZAHLUNG DER INVESTITIONSSUMME Anleger, die stille Beteiligungen erworben haben und dabei getäuscht oder falsch beraten wurden, haben prinzipiell Anspruch auf Rückerstattung der investierten Beträge. Bisher wurde allerdings lediglich der aktuelle Wert der Beteiligungen bei Ausstieg aus dem Vertrag gewährt. Nun hat der Bundesgerichtshof (AZ II ZR 6/03)entschieden, dass Anleger Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Investitionssumme haben. WIDERRUF NACH VIER JAHREN Vollständig rückabgewickelt wurde nun ein sog. Haustürgeschäft, obwohl bereits vier Jahre seit dem Abschluss verstrichen waren. Der Bundesgerichtshof (AZ II ZR 395/02) stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und es sich darüber hinaus um ein sog. verbundenes Geschäft gehandelt habe. Hierbei verkauft derselbe Berater Fondsanteile und das Darlehen um diese Anlage zu finanzieren. DIREKTVERSICHERUNG - NEUE FORM DER FÖRDERUNG Bei über den Betrieb abgeschlossene Direktversicherungen sind Beträge von bis zu Euro steuerfrei. Für bereits in 2004 abgeschlossene Verträge besteht eine Wahlmöglichkeit. Nach der bisherigen Regelung wurden die Beträge im Voraus besteuert, jetzt werden sie bei Auszahlung besteuert. RIESTER-RENTE WIRD EINFACHER Ab 2005 können die Anbieter der sog. Riester-Rente einmalig ermächtigt werden die jährliche Zulage zu beantragen. Damit entfällt der bisher notwendige wiederkehrende Antrag. Nur wenn sich die Voraussetzungen ändern, z.b. die Kinderzulage in Anspruch genommen werden kann, wird ein Neuantrag fällig. GESELLSCHAFT: NACH RIESTER-, NUN DIE RÜRUP-RENTE Wissenschaftler als Namensgeber Der Wirtschaftsprofessor Bert Rürup stand nun Taufpate für eine neue Form der Altersvorsorge. Mit der Rürup-Rente will der Staat die Eigeninitiative bei der Altersvorsorge fördern, indem er Zuschüsse gibt bzw. Steuervorteile ermöglicht. Grundlage für alle Renten-Modelle ist das Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerliche Systematik im Rentensystem neu. Künftig können Rücklagen für das Alter steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug tritt die sog. nachgelagerte Besteuerung in Kraft, d.h. erst bei Auszahlung der Renten werden diese versteuert. Die Steuervorteile der Ansparphase sind mit der steuerlichen Belastung der Auszahlungsphase gegen zu rechnen. Bei der Rürup-Rente erwirbt der Sparer durch regelmäßige Einzahlungen eine lebenslange, garantierte Rente. Diese darf allerdings frühestens nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, das angesparte Vermögen darf nicht übertragen, vererbt oder beliehen werden. Eine ähnliche Form der Unsterblichkeit erreichte bereits der frühere Arbeitsminister Walter Riester. Die in seiner Amtszeit erlassenen Gesetze zur Förderung der privaten Altersvorsorge sind unter dem Namen Riester-Rente ein fest stehender Begriff geworden. 4

5 GESELLSCHAFT: BADENIA KLÄRTE NUR UNZUREICHEND ÜBER RISIKEN AUF Unzureichende Aufklärung Über Kunden wurden Opfer der Bausparkasse Badenia, die ihnen überteuerte Schrottimmobilien aufschwatze. Im Herbst machte der Fall der 22-jährigen Krankenschwester Antje Schlagzeilen. Die junge Frau wählte den Freitod, nachdem sie sich durch den Kauf einer Badenia-Immobilie vermeintlich aussichtslos verschuldet hatte. Nun wurde ein von der Badenia selber in Auftrag gegebenes, dann aber wegen der unangenehmen Ergebnisse unter Verschluss gehaltenes Gutachten bekannt, in dem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse der Bauspargesellschaft mangelnde Aufklärung über die Risiken eines Immobilienerwerbs feststellt. Die von der Badenia beauftragte Vermittlerfirma sei faktisch eine Badenia- Tochter gewesen. Auf diese enge Verquickung hätten die Anleger hingewiesen werden müssen. Nachdem der EuGH die Verbraucher in seiner Rechtsprechung enttäuscht hatte (wir berichteten, Ausgabe 04/ 2004), verpflichtete nun das Oberlandesgericht Karlsruhe die Badenia zur Entschädigungszahlung in Höhe von Euro (AZ 15 U 4/ 01). Die Klägerin hatte die als Steuersparobjekt angepriesene Eigentumswohnung 1997 erworben und damit einen Verlust erwirtschaftet. Vergeblich warten Tausende Betroffener auf ein offenes Wort der Badenia. Als Tochtergesellschaft der AMB Generali Holding AG haben über den Aufsichtsrat der zu 50% beteiligten DVAG (Deutsche Vermögensberatung) mehr als ein halbes Dutzend ehemalige Spitzenpolitiker Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft. Theo Waigel und Helmut Kohl sind die prominentesten unter ihnen. Vor Kohls Wohnhaus in Oggersheim kam es bereits im Herbst vergangenen Jahres zu Demonstrationen. GESELLSCHAFT: WACHSENDE KLUFT ZWISCHEN ARM UND REICH Soziale Not nimmt zu Der Armutsbericht der Bundessozialministerin Ulla Schmid brachte es an den Tag: Die Zahl der armen Bürger ist seit 1998 von 12,1 auf 13,5 Prozent gestiegen. Als arm definiert die EU diejenigen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens haben. Am stärksten betroffen sind Familien und Ausländer, ihr Anteil stieg auf 13,9 (1998:12,6), beziehungsweise 24 Prozent (1998: 19,6Prozent). Auch wuchs die Zahl der überschuldeten Haushalte seit 1999 auf 3,13 Millionen, 1,1 Millionen Kinder bekommen Sozialhilfe. Nur eine gesellschaftliche Gruppe konnte ihre Position verbessern - die Rentner. Nur noch 1,3% beziehen Sozialhilfe. Natürlich ist die Definition der OECD, Armut beginne bei einem Einkommen von 60% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens, willkürlich gesetzt, und selbstverständlich bekommen die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik vielfältige weitere Hilfen vom Staat, doch die Tendenz ist eindeutig. Mit der Zunahme der Armut im unteren Drittel der Gesellschaft geht nämlich eine Zunahme des Reichtums im oberen Drittel einher. Den reichsten 10% der Haushalte gehören 47% des gesamten Vermögens der Republik. 5

6 GESELLSCHAFT: Kurz erklärt EINLAGENSICHERUNG Durch verschiedene Sicherheitssysteme werden die Kunden deutscher Banken vor dem Verlust ihrer Einlagen geschützt, wenn eine Bank zahlungsunfähig werden sollte. Der Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken sichert 100% der Spareinlagen. Der Fonds der privaten Banken sichert Einlagen bis zu einer Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank. Daneben gibt es die gesetzliche Einlagensicherung, so dass Kunden auch hier ihre Einlagen zu 100% erstattet bekommen. Die Spar- und Genossenschafts-Banken verfügen darüber hinaus über ein instituterhaltendes Sicherungssystem, mit dem eine drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden kann. Ziel ist hierbei nicht die individuelle Entschädigung, sondern der EFFEKTIVZINS Man unterscheidet zwischen Effektiv- und Nominalzins. Der Nominalzins ist der Zinssatz zu dem ein Kredit gegeben wird. Die eigentlich entstehenden Kosten sind aber prozentual gesehen höher und spiegeln sich im sogenannten Effektivzins. Dieser ist höher als der Nominalzins, weil Banken Kreditzinsen nicht am Ende eines Jahres abbuchen, sondern monatlich oder vierteljährlich. Die Tilgungsanrechnung hingegen erfolgt meist am Ende des Quartals bzw. des Abrechnungsjahres. Erhalt der Bank. Auch die Bausparkassen sind in einem eigenen Sicherungsfonds organisiert. Die Sicherungen gelten allerdings nur für Einlagen, Zertifikate oder Anleihen sind ausgenommen. Wertpapiere und Aktien unterliegen keiner Absicherung, sie werden allerdings bei den Banken auch nur aufbewahrt und gehören nicht zum Vermögen der Bank. Insofern ist eine Absicherung auch unnötig. GESELLSCHAFT: VERJÄHRUNGSFRISTEN ZU UNGUNSTEN DER VERBRAUCHER Die Zeit lief ab Aufgrund der neuen Verjährungsfristen erscheint es für viele bankgeschädigte Anleger in Zukunft sinnvoller, wirtschaftlich tragfähige Lösungen mit den jeweiligen Banken auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Durch vermeintliche Steuersparmodelle Geschädigte haben in der Vergangenheit viel Geld aufgewendet, um den sog. Rechtsweg auszuschöpfen oder Klagegemeinschaften zu bilden. Der Kampf zwischen den Verbrauchern unter den Banken dauerte in vielen Fällen mehrere Jahre. In dieser Zeit gab es einige positive gerichtliche Entscheidungen, aber auch viele verlorene Prozesse, die die Geschädigten oft in die Insolvenz getrieben haben. Der Verein für Existenzsicherung e. V. rät allen geschädigten Verbrauchern in Verhandlungen mit ihren Banken einzutreten, anstatt Prozesse mit unsicherem Ausgang zu führen. Wirtschaftlich tragfähige Lösungen können Sie mit uns und unseren Rechtsanwälten erarbeiten. Für unsere Mitglieder handelt es sich dabei häufig um die kostengünstigste Lösung. Wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an den Verein und fordern Sie die Unterlagen, die für die Prüfung benötigt werden, an. Mögliche Lösungswege und Vorschläge werden wir Ihnen dann persönlich erläutern. 6

7 GESELLSCHAFT: VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR HINTERBLIEBENE Vollkasko für Eigentümer Da die wenigsten Käufer einer Immobilie den Kaufpreis bar auf den Tisch legen können, ist der Erwerb eines Hauses mit finanziellen Risiken verbunden. Fällt der Hauptverdiener aus, steht der Rest der Familie mit einer hoch verschuldeten Immobilie da. Zwangsversteigerung zur Bedienung des Darlehens sind dann die Regel. Als Konsequenz sitzt die Familie auf der Straße. Zwei verschiedene Vorsorgemodelle können diesen Fall abwenden: die Risikolebensversicherung oder die Restschuldversicherung für Immobilien. Beide Versicherungen haben das Ziel, ein Immobiliendarlehen im Todesfall zu tilgen. Die Risikolebensversicherung bietet über die gesamte Vertragslaufzeit eine Absicherung in Höhe der Vertragssumme. Ein gesunder 35 jähriger Mann zahlt beispielsweise für Euro Todesfallsumme bei 20 Jahren Versicherungslaufzeit jährlich ca. 200 Euro. Stößt ihm im Versicherungszeitraum nichts zu, was wir allen wünschen, so kassiert die Versicherung die aufgelaufenen Prämien. Im Versicherungsfall kann durch die sofortige Auszahlung der Versicherungssumme ein Darlehen ganz oder teilweise abgelöst werden. Bei Restschuldversicherungen ändert sich die Versicherungssumme laufend. Die Versicherungsleistung sinkt von Jahr zu Jahr, genauso wie das Darlehen, das abgesichert wird. Dafür ist der Beitrag auch deutlich niedriger als bei einer Risikolebensversicherung. Doch ein Vergleich der beiden Versicherungsarten ist kompliziert. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Zahlungen reicht der einfache Vergleich des Jahresbeitrages nicht aus. Besser ist es, sich den so genannten Barwert der Police anzusehen. Der Barwert ist eine versicherungstechnische Größe, die die einzelnen Angebote besser vergleichbar macht. Er entspricht ungefähr der Summe der Beiträge, die der Versicherte über die gesamte Laufzeit halten. Der Barwert zeigt, wie groß die Unterschiede bei der Absicherung eines Darlehens über Euro sind. Er liegt nach Berechnungen der Bild-Zeitung bei der günstigsten Versicherung bei 943 Euro, beim teuersten Anbieter dagegen bei Euro, das ist mehr als doppelt so viel. Der Verein für Existenzsicherung e. V. empfiehlt deshalb allen Immobilienbesitzer und Mitgliedern ihre Versicherungsangebote prüfen zu lassen und die günstigsten Angebote kostenfrei zu ermitteln. 7

8 VERBRAUCHERTIPPS: STEUERN SPAREN, STEUERN ZAHLEN Altersvorsorge - ein Vergleich GESETZLICHE RENTE Der Arbeitnehmer kann ab 2025 alle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Finanzamt abrechnen (Prinzip der nachgelagerte Besteuerung). Bis dahin gelten Übergangsfristen, in denen der Anteil von 60%, jedoch maximal Euro, im Jahr 2005 bis auf 100% im Jahr 2025 steigt. Der völligen Steuerpflicht unterliegen Renten dann ab dem Jahre Ab 2005 werden sie bereits zu 50% versteuert, wegen des Grundfreibetrags sind faktisch aber häufig keine Steuerzahlungen zu leisten. Auch hier steigt der Prozentsatz jährlich um 2% (bis 2021) bzw. um 1% (bis 2040). RÜRUP-RENTE 60% der Beiträge sind steuerfrei. Ab dem kommenden Jahr steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2%. Die Rürup-Rente unterliegt wie die gesetzliche Rente der Steuerpflicht. RIESTER-RENTE Unter Riester-Rente hat man verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge zusammengefasst, deren Gemeinsamkeit in der Bestandserhaltung des eingesetzten Kapitals liegt. Die sog. Riester-Produkte sind zertifiziert und werden durch direkte Zahlungen vom Staat gefördert. Bei Auszahlung sind sie in voller Höhe steuerpflichtig. KAPITAL-LEBENSVERSICHERUNGEN (ABSCHLUSS VOR 2005) Ab dem Jahr 2005 sind maximal Euro Beiträge jährlich abzugsfähig. Die Auszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ist steuerfrei. KAPITAL-LEBENSVERSICHERUNGEN (ABSCHLUSS AB 2005) Beiträge können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Die Ablaufleistung ist steuerpflichtig. Zu 50% bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einem Auszahlungsalter von 60 Jahre oder darüber und zu 100% bei einer Auszahlung unter 60 Jahre. PRIVATE RENTENVERSICHERUNG (ABSCHLUSS VOR 2005) In der Summe mit anderen Versicherungsprämien (Lebensversicherung, Krankenversicherung) sind maximal Euro abzugsfähig. Steuerfreie Ablaufleistung, wenn die rechtlichen Regeln eingehalten werden (siehe Kapital- Lebensversicherung). PRIVATE RENTENVERSICHERUNG (ABSCHLUSS AB 2005) Die Beiträge können nicht von der Steuer abgesetzt werden (steuerpflichtige Auszahlungen nach obigen Regelungen). FONDS Jährlich anfallende Zinsen und Dividenden sind unter Berücksichtigung des individuellen Sparerfreibetrags zu versteuern. Da die Kursgewinne ab einem Jahr steuerfrei sind, fallen bei Auszahlung keine weiteren Steuern an. Im Gegensatz zu allen anderen beschrieben Anlageformen ist aber die Auszahlungshöhe und somit die Gewinnerzielung abhängig von der Wertentwicklung des Fonds. VERBRAUCHERTIPPS: WARUM VERSICHERUNGEN NICHT ZAHLEN Drückeberger Wenn sich Versicherungen vor Zahlungen drücken, hilft den Verbrauchern der Verein Versicherungsombudsmann in Berlin. Auch eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist möglich und nicht zuletzt der Gang zu einem Anwalt. Durch falsches Verhalten im Schadensfall riskieren Versicherte ihren Schutz. Der Versicherung ist im Schadensfall sofort Meldung zu machen, außerdem sind wahrheitsgemäße Angabe zum Hergang und zur Höhe des Schadens zu machen. Augenzeugen und Fotos sind hierbei meist unerlässlich. Des weiteren muss der Kunde alles tun, um den Schaden zu minimieren. Beispielsweise darf er bei einem Wasserrohrbruch nicht tatenlos zusehen, wie nach und nach seine gesamte Wohnung unter Wasser gesetzt wird. Grob fahrlässiges Verhalten schließt einen Versicherungsschutz aus. Wer betrunken Auto fährt oder im Bett raucht, kann nicht mit dem Entgegenkommen der Versicherung rechnen. Auch fehlerhafte oder falsche Angaben bei Vertragsabschluss führen zu Zahlungsausschluss. Ändern sich die Bedingungen oder die Risiken im Laufe der Jahre, so ist dies dem Versicherer anzuzeigen. 8

9 VERBRAUCHERTIPPS: HOHES RISIKO - BAUFINANZIERUNG IN FREMDWÄHRUNGEN Währungsspekulation auf Kredit Bauzinsen zu 1,6% - dieses traumhafte Angebot der Baufinanz Bayern hat nur einen Haken: die Darlehenssumme muss in japanischen Yen aufgenommen werden. Steigt der Kurs des Yen gegenüber dem Euro in der Kreditlaufzeit, so verringert sich die Darlehenssumme gar. Die wirklichen Kreditkosten spiegelt allerdings nicht der Zinssatz, sondern der Wechselkurs. Kredite in Fremdwährungen werden meist in japanischen Yen oder Schweizer Franken angeboten. Die Wertentwicklung dieser Währungen gegenüber dem Euro in diesen Ländern, ist maßgeblich für die entstehenden Kosten. Gerade beim japanischen Yen eine hochspekulative Angelegenheit, Kursschwankungen zwischen 10 und 30% waren in den letzten Jahren die Regel. Auch das Verhältnis zum Franken ist keineswegs konstant, 5-6% lauten hier die Vergleichszahlen der letzten Jahre. Da sich die Banken der Währungsrisiken durchaus bewusst sind, lassen sie sich im Grundbuch mit einer oft um 30% höheren Grundschuld eintragen und verlangen zusätzliche Sicherheiten. Zum an sich unkalkulierbaren Währungsrisiko gesellt sich das Zinsrisiko. Der Zinssatz wird meist nur für einige Jahre festgeschrieben. Die Zinsentwicklung in den betroffenen Ländern ist meist völlig unklar. Weitere Kosten entstehen durch Umtausch-, Kontoführungs- und Devisengebühren. VERBRAUCHERTIPPS: Kurz gemeldet GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS Ausschüttungen sind nicht gleichzusetzen mit einer erzielten Rendite. So wirbt die Viacon AG für einen geschlossenen Immobilienfonds in einem denkmalgeschützten Wohnkomplex in Berlin mit einer Ausschüttung von anfangs neun und später gar 13%. Diese Zahlen kommen zustande, weil das angelegte Kapital nach und nach mit ausgeschüttet wird. Der Anleger erhält 144% des angelegten Kapitals im Jahre 2014 zurück, dies entspricht allerdings einer Rendite von 5,75%. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass die geplante Privatisierung, sprich Verkauf, der 637 Wohnungen erfolgreich abgeschlossen werden kann. Für die Viacon AG entsteht auf alle Fälle eine gute Rendite, denn 40% des angestrebten Verkaufsgewinns bestehen direkt oder indirekt aus Provisionen. Quelle: finanztest 1/ 2005 BANKKUNDEN BEKOMMEN GELD ZURÜCK Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ XI ZR 285/ 03) haben viele Bankkunden Anspruch auf eine Erstattung der sog. Vorfälligkeitsentschädigung. Diese entsteht bei vorzeitiger Tilgung eines Darlehens. In dem Urteil untersagt das Gericht den Banken sich zum Zwecke der Berechnung am Pfandbrief-Index zu orientieren. Vielmehr müssen sie die - günstigeren - Angaben der Bundesbank als Maßstab wählen. Auch bei der geringfügigen Abweichung von 0,1% kann das leicht tausend Euro ausmachen. HARTZ IV - LEBENSVERSICHERUNGEN GESCHÜTZT Das neue Arbeitslosengeld II bekommt man erst, wenn das private Vermögen aufgebraucht ist. Lebensversicherungen, die bei Auflösung aber weniger als 90% der Einzahlungen erlösen würden (Rückkaufswert), sind vom Zugriff geschützt. DYNAMISCHE LEBENSVERSICHERUNGEN STEUERFREI Nach dem neuen Steuerrecht sind Erträge aus Kapital- Lebensversicherungen künftig bei Auszahlung zu versteuern. Unter bestimmten Bedingungen bleiben Lebensversicherungen mit einer Beitragssteigerung (dynamische Lebensversicherungen) hiervon ausgenommen. 9

10 VERBRAUCHERTIPPS: WELCHE VERSICHERUNGEN SIND WIRKLICH NOTWENDIG? Das rechte Maß Euro gab jeder deutsche Haushalt im vergangenen Jahr für Versicherungen aus. Das sind 84 Euro mehr als im Jahr zuvor. Doch welche der zahllosen Versicherungen ist wirklich notwendig? Gibt es unverzichtbare Verträge? Man kann sich gegen alle Widrigkeiten des Lebens versichern. Möglicherweise bleibt einem dann aber kein Geld mehr zum Leben, denn Versicherungen sind teuer. Allgemein gilt, dass man sich gegen finanziell bedrohliche, die Existenz erschütternde Krisen, absichern sollte. Je nach Lebenssituation ändert sich allerdings der Versicherungsbedarf eines Menschen. Als Alleinverdiener sollte man darauf achten, dass die Familie auch über die Runden kommt, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt. Eine Risikolebensversicherung ist hier beispielsweise sinnvoll. Für einen Single ist eine solche Versicherung überflüssig. Berufsunfähigkeit hingegen ist etwas, dass jeden treffen kann. Nur 23% aller Arbeitnehmer sind jedoch dagegen abgesichert. Unverzichtbar für jeden ist eine private Haftpflichtversicherung, denn jeder Mensch haftet unbegrenzt für selbst verschuldete Schäden. Natürlich kann man darauf achten, solche Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen, doch verursacht ein Fußgänger aus Unachtsamkeit einen Autounfall, wird er für die finanziellen Konsequenzen haftbar gemacht werden. Auch die Krankenversicherung gehört zu den zwingend notwendigen Versicherungen. Durch die gesetzliche Versicherungspflicht der Arbeitnehmer gehören die meisten Deutschen einer Krankenkasse an. Hierbei geht es nicht um die Bezahlung der Grippetabletten, die Kosten einer ernsthaften Erkrankung sind alleine kaum zu stemmen. Aus den genannten Gründen sind alle bestehenden Versicherungen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu überdenken bzw. neu abzuschließen. Der VfE berät Sie gerne. VERBRAUCHERTIPPS: NIEDRIGE ZINSEN SIND OFT TRÜGERISCH Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet Sonderangebote so weit das Auge reicht: Vom Elektrogroßhändler über den Reiseveranstalter bis hin zu den Bausparverträgen. Doch Vorsicht, die vermeintlich niedrigen Zinsen bei Banken und Bausparkassen sind oft nur in Kombination mit anderen Produkten erhältlich. Entscheidend ist der Effektivzins, denn diesen Betrag müssen Sie wirklich bezahlen. Die besondere Konstruktion der meisten Lockangebote sind für den Kunden schwer durchschaubar. Statt den Kredit für den Immobilienerwerb zu tilgen, zahlt der Kunde in einen Bausparvertrag ein. Die Bank streckt die Bausparsumme vor, nach der Zuteilung löst der Kunde das Darlehen ab und zahlt die Raten für das Bauspardarlehen ab. Für das Vorausdarlehen der Bank zahlt der Kunde jedoch meist wesentlich höhere Zinsen, als er bei der Bausparkasse als Guthabenzinsen bekommt. Darüber hinaus sind Gebühren für den Bausparvertrag fällig. Vollends verwirrt wird der Kunde durch die Angabe zweier Effektivverzinsungen, eine bis zur Zuteilung und eine ab der Zuteilung. Die Zeitschrift finanztest (Heft 1/ 2005) hat 17 Geldinstitute nach ihren Sonderkreditprogrammen verglichen. Bei sechszehn lag der effektive Zinssatz um 1-2% über dem angegebenen. Nur bei der Quelle Bausparkasse entsprachen die 5,02% Effektivzins auch dem angegebenen Wert. 10

11 RECHT: RECHTE UND PFLICHTEN EINES HAUSVERWALTERS Uneingeschränkte Herrscher auf Zeit Rechte und Pflichten eines Hausverwalters hängen vom Verwaltungsvertrag und dem Wohnungseigentumsgesetz ab. Typische Aufgaben für Hausverwalter sind die Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, die Instandhaltung des Hauses und die Verwaltung des Geldes der Eigentümergemeinschaft. Kümmert sich ein Hausverwalter nicht ordnungsgemäß um eine Anlage, kann dies neben geringfügigen Ärgernissen auch einen massiven Wertverlust der Immobilie bedeuten. Aktiv werden dürfen Hausverwalter nur mit ausdrükklicher Zustimmung der Gemeinschaft. Hat ein Verwalter beispielsweise Aufträge zu überhöhten Preisen an einen Handwerker vergeben, so muss er den Eigentümern die Mehrkosten ersetzen (Kammergericht Berlin AZ 12 U 3/03). In der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung wird der Verwalter meist entlastet. Diese Entlastung ist keine unwichtige Formalität, denn sie spricht den Verwalter frei von jeglicher Haftung. Wird also nach einigen Jahren ein Schaden sichtbar, der dem Verwalter anzulasten wäre, so zahlt trotzdem die Gemeinschaft (Bundesgerichtshof AZ V ZB 11/ 03). Da es keine Pflicht zur Entlastung gibt und der Verwalter auch ohne diese eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten kann, sollten Eigentümergemeinschaften nicht leichtfertig darauf verzichten. Verwalterverträge werden meist für mehrere Jahre geschlossen, für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages bedarf es wichtiger Gründe. Den richtigen Verwalter zu finden, ist schwer. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass der Verwalter über eine Haftpflichtversicherung verfügt und das er ausreichende und qualifizierte Mitarbeiter hat. Nach Auskunft des Vereins wohnen im eigentum sind für 800 Wohneinheiten ein technischer und ein kaufmännischer Mitarbeiter für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig. Ein Indiz für die Professionalität des Verwalters kann die Mitgliedschaft in den Berufsverbänden sein, beispielsweise im Dachverband Deutscher Hausverwalter oder im Immobilienverband Deutschland. Nicht zuletzt sollte man sich Wohnanlagen ansehen, die der Verwalter bereits betreut. 11

12 RECHT: DER KRITISCHE MANDANT HAT DIE BESSEREN KARTEN Nieten in Nadelstreifen Nicht unter jeder Robe steckt ein Kenner der Materie. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer sind nur 15% aller zugelassen Anwälte Fachanwälte für bestimmte Sachgebiete. Mit der Bezeichnung Spezialist können Anwälte zum Beispiel werben, ohne über besondere Fachkenntnisse zu verfügen. Bereits im Vorfeld sollten Mandanten ihren Anwalt deswegen auf Herz und Nieren prüfen: Verfügt er wirklich über Zusatzqualifikationen? Kann er auf gewonnene vergleichbare Fälle verweisen? Hält er alle Fristen ein und ist er nicht offenkundig untätig? Die Zahl der Verfahren beim Bundesgerichtshofs, bei denen Mandanten Ansprüche gegen Anwälte geltend machen, hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Natürlich liegt dies auch an der gestiegenen Zahl der zugelassenen Anwälte. Anfang der Neunziger hatten rund Anwälte eine Zulassung, heute sind es Ist der Schaden erst einmal eingetreten, haben Mandanten meist schlechte Karten. Selbst wenn das Gericht bei der Urteilsverkündung feststellt, dass nicht genügend Beweise erhoben wurden, oder der Sachvortrag des Anwalts ungenügend war, kann ein Anwalt nur haftbar gemacht werden, wenn seinem Mandanten nachweislich ein Vermögensschaden entstanden ist. Dies ist ähnlich schwer und kompliziert nachzuweisen wie die sog. ärztlichen Kunstfehler. Sind Sie selber im Zweifel, ob ihr Anwalt Sie richtig vertritt, sprechen Sie diese Zweifel offen an, wahren Sie kritische Distanz und zögern Sie nicht, den Anwalt gegebenenfalls zu wechseln. RECHT: VERBRAUCHERFREUNDLICHE RECHTSPRECHUNG Haustürgeschäfte ohne Haustür Ein sog. Haustürgeschäft kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Damit soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, die Angebote noch einmal zu überdenken. Viele trauen sich auch nicht zu widersprechen oder werden überrumpelt. Ähnlich erging es einem Bauherrn, der auf seiner Baustelle Besuch eines Fensterherstellers erhielt. Zuvor hatte er bereits mehrfach schriftliche Angebote des Herstellers erhalten, auf die er nicht reagierte. Inmitten des Rohbaus sah der künftige Hausherr keine Möglichkeit den aufdringlichen Verkäufer loszuwerden, als die Fenster zu bestellen. Später versuchte er den Kauf rückgängig zu machen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Ettenheim (AZ 1 C 270/ 03) ist der Besuch auf der privaten Baustelle gleichbedeutend mit einem Klingeln an der Haustür. Der Bauherr sei nicht auf ein Verkaufsgespräch vorbereitet gewesen und habe eine übereilte Entscheidung getroffen. Deshalb sei ein Widerruf möglich. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das Geschäft rechtens gewesen wäre, wenn der Bauherr selber einen Termin mit dem Fensterhersteller vereinbart hätte. 12

13 RECHT: Kurz gemeldet AUF DIE BERATUNG KOMMT ES AN Da ein Bankberater nachweisen konnte, dass er Kunden vor einer Anleihe in das politisch und wirtschaftlich instabile Argentinien gewarnt hatte, muss die Bank ein Ehepaar nicht entschädigen (Oberlandesgericht Koblenz AZ 5 U 1384/ 03). Die beiden Anleger konnten bei neun Prozent Rendite nicht widerstehen. Als am Fälligkeitstag aber statt der satten Rendite die eingezahlten Euro fast futsch waren, zogen die beiden vor Gericht. Auch wenn andere Gerichte bezüglich der Argentinien- Anleihe bereits Banken zu Schadenersatz verurteilt hatten, konnte der Berater anhand seiner Aufzeichnungen zweifelsfrei nachweisen, die Kunden auf die Risiken aufmerksam gemacht zu haben. VERMIETER PLEITE - KAUTION WEG? Eine Kaution für eine Mitwohnung ist auf einem gesonderten Sparbuch anzulegen, dort zu verzinsen und darf bis zur Rückgabe nicht angerührt werden. Auf dem Privatkonto des Vermieters hat die Kaution nichts verloren, auch dann nicht, wenn möglicherweise Anspruch auf Nachzahlungen von Nebenkosten bestehen. In einem vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Fall (AZ 333 S 84/03) musste eine Hausverwaltungsfirma einem Mieter die Kaution erstatten, da die Hausverwaltung diese rechtswidrig an den insolventen Vermieter überwiesen hatte. STREIT UM MAKLERPROVISION Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung selbst, obwohl er einen Makler beauftragt hat, so ist er dem Makler nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er selber einen Mieter findet (Landgericht München 6 S 5584/ 04). Da der entsprechende Mietvertrag ohne die Leistung eines Maklers zustande gekommen war, ist der Vermieter dem Makler auch keine Provision oder Entschädigung pflichtig. Dies gelte nur dann, wenn eine Vertragsstrafe vereinbart wurde. KÜNDIGUNG AUSGESCHLOSSEN Befristete Kündigungsvereinbarungen in Mietverträgen sind für Mieter und Vermieter bindend. Im vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall (AZ VIII ZR 379/ 03) hatte ein Mieter trotz einer im Mietvertrag vereinbarten zweijährigen Mietvertragslaufzeit seine Wohnung gekündigt. Diese Kündigung ist unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung den Mieter nicht benachteilige, weil sie beide Seiten gleichermaßen binde. HAUSVERBOT FÜR INKASSOUNTERNEHMEN Nachdem ein Hausbesitzer eine offene Rechnung eines Landschaftsarchitekten nicht bezahlt hatte und stattdessen eine Nachbesserung verlangt hatte, beauftragte dieser ein Inkassounternehmen. Der zahlungsunwillige Kunde fühlte sich durch ein Anschreiben des Unternehmens bedroht und setzte nun bei Gericht ein Hausverbot für die Mitarbeiter der Inkassofirma durch (Amtsgericht Kamen AZ 12 C 54/ 04). Im Anschreiben seien laut Gericht durch die Wortwahl mit massiven Unannehmlichkeiten gedroht worden. Solche Drohungen muss sich der Kunde nicht bieten lassen, weil er sein Recht auf Nachbesserung wahrgenommen habe. ANLAGERISIKO VERHARMLOST Eine Lebensversicherung muss dem Kunden Beiträge zurückzahlen, wenn sie ihn nicht über das Anlagerisiko eines Vertrages auf Fondsbasis informiert hat. Die Versicherung haftet auch dann, wenn der Vertrag über einen Makler zustande gekommen ist. Entscheidend ist allerdings auch hier der Nachweis der korrekten Beratung bzw. verharmlosenden Bemerkungen (Oberlandesgericht Düsseldorf AZ I-4 U 137/ 03). VERSICHERUNG ZAHLT NICHT BEI TÄUSCHUNG Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind auch davon abhängig, welches Einkommen der Versicherungsnehmer vor der Berufsunfähigkeit hatte. Die Versicherung kann wegen arglistiger Täuschung Leistungen ablehnen. Im vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall (AZ 5 U 64/ 03) hatte ein Versicherungsnehmer nicht versteuerte Schwarzgelder angegeben, um das für die Berechnung maßgebende Einkommen zu erhöhen. RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ Seit dem regelt ein neues Gesetz, was ein Anwalt verlangen darf. Im wesentlichen fallen zwei Gebühren an: Verfahrens- und Terminsgebühren. In der Regel richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Es sind jedoch auch abweichende Honorarvereinbarungen möglich. 13

14 RECHT: SONDERKÜNDIGUNG UND HÄRTEFALL Vorzeitiger Ausstieg Ein Wohnungswechsel ist oft mit doppelten Mietzahlungen verbunden. Selten gelingt es einem Mieter den Auszug aus der alten und den Einzug in eine neue Wohnung so zu legen, dass keine doppelten Zahlungen anfallen. Besonders schwierig wird es, wenn längere Kündigungsfristen vereinbart wurden. Viele suchen daher nach Auswegen in Sonderkündigungsrechten. Stichtag hierfür ist das Inkrafttreten der Mietrechtsreform. Mietverhältnisse, die nach dem geschlossen wurden, enden in den meisten Fällen nach einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Früher geschlossenen Verträge weisen oft bis zu sechs Monate Frist auf. Eine Sonderkündigung ist beispielsweise möglich, wenn der Vermieter die Untervermietung untersagt. Das ist ein beliebter Trick, um vorzeitig aus einem langfristigen Mietvertrag herauszukommen. Schneller aus einen bestehenden Mietvertrag heraus geht es auch, wenn eine Miterhöhung nach 558 oder 559 des bürgerlichen Gesetzbuchs angekündigt wird. Dann können Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Eingang des Schreibens zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Eine Aufhebung des Mietvertrages aus Härtegründen ist möglich bei Krankheit, Versetzung in eine andere Stadt oder Nachwuchs, der eine größere Wohnung braucht. In der Praxis sind solche Kündigungen allerdings nur schwer durchzusetzen. Ist die Kündigung aber dennoch berechtigt, muss der Mieter einen Nachmieter vorschlagen. Die Behauptung, es müssten drei Nachmieter gestellt werden, und dann sei man raus aus dem Vertrag, stimmt aber nicht. Dem Vermieter muss anschließend eine gewisse Frist eingeräumt werden, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar ist. Zwei bis drei Wochen sind angemessen. Der Vermieter darf einen vorgeschlagene Nachmieter nur aus nachvollziehbaren, sachlichen Gründen ablehnen. Solche wären nachweisbare Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters oder eine zu kleine Wohnung für den Nachmieter, wenn es sich um eine 4- köpfige Familie handelt und die Räumlichkeiten nur zwei Zimmer umfassen. Keine akzeptable Begründung ist beispielsweise die Staatsangehörigkeit des neuen Mieters. Auch der Vermieter hat natürlich ein (Sonder-) Kündigungsrecht. Das wichtigste ist die sog. Kündigung wegen Eigenbedarfs, d.h. der Vermieter möchte selbst in seine Wohnung einziehen. Je nach Dauer des Mietverhältnisses gelten hier allerdings auch über den Zeitraum von drei Monaten hinausgehende Fristen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund gibt es für den Vermieter, wenn die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Zahlt der Mieter nicht die vereinbarte Miete, so muß er allerdings erst abgemahnt werden. Anschließend ist eine Kündigung möglich. RECHT: Kurz gemeldet DIENST-HANDY Nachdem ein im Außendienst einer Bank beschäftigter Mitarbeiter in vier Monaten Euro vertelefoniert hatte, entließ ihn sein Arbeitgeber - zu Recht, wie nun das Landesarbeitsgericht in Frankfurt feststellte. Die übermäßige Privatnutzung eines dienstlich zur Verfügung gestellten Handys kann auch ohne vorhergehende Abmahnung die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen (AZ 5 SA 1299/ 04). In dem verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter sein Diensthandy überwiegend für private Gespräche benutzt. SONDERKÜNDIGUNGSRECHT GILT Erhöht eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen einer Fusion mit einer anderen Krankenkasse den Beitragssatz, haben Versicherte einen Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse wechseln. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 23/ 04). 14

15 VFE NEWS: BUCHTIPPS Endlich alles geregelt! Es passiert immer wieder, dass Menschen durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es gut, vorzusorgen und seine Wünsche frühzeitig zu formulieren. Die meisten Menschen sind sich dessen bewusst, schieben das Thema aber gern von sich weg. Nicht zuletzt deshalb, weil es ihnen kompliziert und aufwändig erscheint, Dokumente anzufertigen, die im Fall der Fälle auch wirklich rechtssicher die eigenen Wünsche durchsetzen. Das neue Vorsorgepaket aus dem Bundesanzeiger Verlag macht es einfach, die Dinge umfassend zu regeln. Dabei geht es nicht nur um Vorsorge im Krankheitsfall, sondern um alle Lebensbereiche. Systematisch und gut verständlich kann jeder anhand von Checklisten prüfen, welche Angelegenheiten zu ordnen sind. Im stabilen A4-Ordner des Vorsorgepakets sind Musterformulare für Vollmachten, Verfügungen und den Nachlass enthalten. Schritt für Schritt wird gezeigt, wie jeder seine persönlichen Dokumente erstellen kann: Betreuungs- und Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament und Wünsche für die Bestattung. Darüber hinaus können die persönlichen Verhältnisse mit Hilfe der Formulare übersichtlich zusammengestellt werden, damit Partner oder Kinder über Finanzen und Versicherungen informiert sind. Zum Handbuch gehört eine CD-ROM, die zusätzlich alle Vorlagen und Muster enthält, so dass die Dokumente leicht angepasst bzw. neu erstellt werden können, wenn sich die Lebensumstände ändern. Ein weiterer Bestandteil ist der Europäische Notfallausweis, der im In- und Ausland Sicherheit gibt, sollte ein medizinischer Notfall eintreten. Ein kompetentes Autorenteam hat dafür gesorgt, dass juristisches Fachwissen verständlich formuliert und praxisorientiert aufbereitet wird, für das gute Gefühl, endlich alles geregelt zu haben. SO SORGE ICH VOR - DAS UMFASSENDE VORSORGEPAKET BETTINA BLAß, JOHANNES FIALA 230 Seiten im stabilen A4-Ordner, inklusive CD-ROM und Europäischem Notfallausweis ISBN X, ,80 Euro VFE NEWS: WIE ERKENNE ICH EINE GUTE VERBRAUCHERBERATUNGSSTELLE? Wenn guter Rat teuer wird Mit Beunruhigung haben wir festgestellt, dass sich in den letzten Monaten neue Vereine oder Interessengruppen bilden, die überschuldeten Verbrauchern Lösungen durch Bankverhandlungen anbieten. Für die meisten Verbraucher ist es sehr schwierig festzustellen, ob das entsprechende Fachwissen vorhanden ist, oder ob man sein Geld wieder in den Sand setzt. Festzuhalten bleibt: Gute Beratung, die durch entsprechende Fachleute durchgeführt wird, kostet Geld. Um zu entscheiden ob sie an eine qualifizierte Beratungsstelle geraten sind, prüfen Sie bitte folgende Punkte: Welche Qualifikation hat der Beratungsstellenleiter? Hat er einen staatlichen Abschluss auf dem Finanzsektor? Wie lange existiert diese Beratungsstelle? Erfolgt die Beratung in einem Büro oder in einem 1-Zimmer Apartment einer Privatwohnung? Findet die Beratung gar in einer Anwaltskanzlei statt? Wie lange müssen sie warten bis sie den ersten Termin erhalten? Wir empfehlen ihnen auch, diese Fragen bei öffentlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen zu stellen. Auch dort kann es Ihnen passieren, dass ein Ernährungs-Berater oder Diplom-Psychologe die Beratung durchführt. Wir können Ihnen nur dringend empfehlen, sich bei Bankverhandlungen und Verbraucherinsolvenzverfahren an erfahrene Spezialisten, wie dem VfE, zu wenden, um die bestmögliche Betreuung zu erhalten. 15

16 VFE NEWS: Flächendeckende Versorgung durch den VfE Beratung in Ihrer Nähe Auf den Wunsch vieler Mitglieder wird der Verein für Existenzsicherung e. V. in den kommenden Monaten Außenstellen im ganzen Bundesgebiet errichten. Immer mehr Verbraucher geraten durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere persönliche Notlagen immer tiefer in die Schuldenfalle. Eine effektive Schuldnerberatung kann nur stattfinden, wenn lange Wartezeiten entfallen und die Betroffenen schnell eine Beratungstermin erhalten. Die schnelle, unbürokratische und kostengünstige Bearbeitung der Verbraucherinteressen durch den Verein für Existenzsicherung wird uns auch immer wieder von Dritten bescheinigt. Viele Verbraucher, die sich in den letzten Monaten an uns gewandt haben, beklagten die langen Wartezeiten der staatlich geförderten Schuldnerberatungsstellen. Teilweise erhielten in Not geratenen Menschen einen Beratungstermin erst neun Monate später. Da der Verein für Existenzsicherung in Zukunft verstärkt auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenzberatung tätig sein wird, ist es sinnvoll, im ganzen Bundesgebiet Außenstellen zu errichten. Um eine kompetente Beratung sicher zu stellen, werden die Berater der Außenstellen ausschließlich mit VfE-Mitgliedern besetzt. Wenn auch Sie Interesse, haben eine Außenstelle zu leiten und die entsprechenden Fähigkeiten mitbringen, wenden Sie sich bitte an uns. Im Jahre 2005 wird der Verein für Existenzsicherung e.v. wieder bundesweite Informationsveranstaltungen von allgemeinem Interesse durchführen. In den vielen von uns geführten Gesprächen und Beratungen tauchen immer wieder die gleichen Probleme auf. Deswegen werden wir Mitgleidern und Nicht-Mitgliedern kompetente und hilfreiche Auskunft zu folgenden Themen erteilen: Verhandlungen mit Banken Verbraucherinsolvenz Zusammenschlüsse der Verbraucher gegen die Banken Hilfe bei wirtschaftlichen Notlagen Alterseinkünftegesetz Steuersparmodelle VfE-Außenstellen: Berger, Markus Am Sonnenrain Lörrach Telefon MIM GmbH Cannstatter Straße Remseck Telefon Fax Ohler, Astrid Rosenheim Mayerbachstraße 12 Telefon Schuler, Birgit Teckstrasse Stuttgart Telefon Schulz, Ulrich Milanhorst Potsdam Telefon Westermeier-Kraus, Gisela Austrasse Windach Telefon Zerbst, Uwe Bendastr Gotha Telefon

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