Allianz Lebensversicherungs-AG

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1 Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Anlage zum Geschäftsbericht 2008 Anhangangabe der Überschussanteilsätze

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3 Inhalt 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 4 Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 8 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife 22 Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben) 30 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife 40 Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben 44 Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben

4 Allianz Lebensversicherungs-AG ERLÄUTERUNGEN ZUR ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG DER VERSICHERUNGSNEHMER Die Entstehung und Verwendung der Überschüsse wird erläutert am Beispiel der am häufigsten im Neuzugang enthaltenen Versicherungsform, der Zukunftsrente. Entstehung der Überschüsse Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bildet die Allianz Lebensversicherungs-AG Deckungsrückstellungen. Den Deckungsrückstellungen, die auf der Passivseite ausgewiesen werden, stehen auf der Aktiv seite entsprechend hohe Kapitalanlagen gegenüber. Aus den Beiträgen, den Kapitalanlagen und den Erträgen aus den Kapitalanlagen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je höher die Kapital - erträge sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Allianz Lebensversicherungs-AG arbeitet, desto größer sind die Überschüsse. Diese Überschüsse kommen weitgehend den Kunden in Form der Überschussbeteiligung zugute. Die Angemessenheit der Überschussbeteiligung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben überwacht. Verwendung der Überschüsse Teilweise können die Überschüsse bei der Allianz Lebensversicherungs-AG den Kunden unmittelbar als Direkt gutschrift gutgeschrieben werden. Derzeit wird von dieser Möglichkeit jedoch bei den meisten Tarifen kein Gebrauch gemacht. Soweit man den in einem Geschäftsjahr erzielten und für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Diese Rückstellung enthält die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus den Kunden gut geschrieben werden, die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven sowie einen noch verfügbaren Teil, der in der Zukunft für die Überschuss beteiligung verwendet werden kann. Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen, jährlich gegebenen Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ein Teil wird in Prozent der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss fest gesetzt (Grundüberschussanteil), ein anderer in Prozent der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil). Die Bezugsgrößen für die Grundund Zinsüberschussanteile hängen unter anderem vom Tarif, dem Alter der versicherten Person und von der vereinbarten sowie der abgelaufenen Versicherungsdauer ab. Ein weiterer Überschussanteil, der Zusatzüberschussanteil, stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar. Die Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil, der gegeben wird, wenn das Garantiekapital eine bestimmte Höhe überschreitet, ist die maßgebende Beitragssumme beziehungsweise maß gebliche Größe für den Zinsüberschuss ohne Bonus. In den meisten Fällen werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Leistung (Tarifbonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Der Tarifbonus ist seinerseits am Überschuss beteiligt. Die erforderlichen Mittel für die zusätzliche Leistung werden in der Deckungsrückstellung (in der Bilanz unter Passiva C.II. reserviert. Bei einigen Versicherungen werden die jährlichen Überschussanteile dem Überschussguthaben der Versicherung verzinslich gutgeschrieben. Diese Überschussguthaben sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegen über Versicherungsnehmern (Passiva G.I. mit erfasst. Bei Vertragsbeendigung kann ein Schlussüberschussanteil hinzukommen, der vom Grund und vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sowie von den maßgebenden Größen für die jährliche Überschussbeteiligung abhängt. Ein Teil des Schlussüberschussanteils stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar. 2

5 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Beteiligung an Bewertungsreserven Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurz fristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen. Neben der Beteiligung am Überschuss werden die Versicherungsverträge bei Beendigung der Ansparphase an den Bewertungsreserven gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz beteiligt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungs orientierten Verfahren. Die einem einzelnen Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven werden als Anteil an den Bewertungsreserven aller anspruchsberechtigter Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der Deckungskapitalien abgelaufener Versicherungsjahre im Verhältnis zur Summe der entsprechenden Deckungskapitalien aller anspruchsberechtigten Verträge. Bei Beendigung der Ansparphase teilen wir gemäß 153 Versicherungsvertragsgesetz den Verträgen den für diesen Zeitpunkt ermittelten Betrag zur Hälfte zu. Endet der Vertrag, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven in einem Betrag ausgezahlt. Wird eine Rente zur Altersvorsorge gezahlt, finanzieren wir mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Rentenbeginn eine Erhöhung der Garantierente. Die Höhe der Bewertungsreserven, an denen die Verträge beteiligt werden, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen kann von der Allianz Lebensversicherungs-AG zu Beginn der Rente zur Altersvorsorge beziehungsweise bei Ausübung des Kapitalwahlrechts ein Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt werden. Die Höhe dieses Sockelbetrages ist von der Ertragslage der Allianz Lebensversicherungs-AG abhängig und wird jeweils für ein Kalenderjahr festgelegt. Laufende Renten werden gemäß 153 Absatz 1 und 2 Ver sicherungsvertragsgesetz über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung oder eine angemessene Schlussüberschussbeteiligung an den Bewertungsreserven beteiligt. Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven Die Höhe der Bewertungsreserven wird zweimal pro Monat ermittelt - jeweils zum Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2009 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Bewertungsreserven: Bei regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen beziehungsweise bei Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen gilt: Es wird der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats vor Beginn der Rente bzw. vor Ablauf der Versicherung herangezogen. (Beispiel: Beginnt die Rentenzahlung am 1. Oktober 2009, sind die Bewertungsreserven am 18. August 2009 maßgebend.) Bei Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen beziehungsweise bei Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt: Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die zuletzt aktuell zum Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 3. September 2009 bei uns ein, sind die Bewertungsreserven am 31. August 2009 maßgebend.) Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockelbetrag den sich nach 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebenden Wert, wird der Sockelbetrag zugeteilt, anderenfalls bleibt es bei der Zuteilung des gesetzlich vorgesehenen Werts. 3

6 Allianz Lebensversicherungs-AG Bei Kündigung wird der zehntletzte Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung herangezogen. Geht das Kündigungsschreiben nach dem zehntletzten Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung bei uns ein, erfolgt die Ermittlung zum Termin der Vertragsbeendigung. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2009 am 3. August 2009 ein, sind die Bewertungsreserven am 18. August 2009 maßgebend. Geht das Kündigungsschreiben am 20. August 2009 ein, sind die Bewertungsreserven am 31. August 2009 maßgebend.) Für das Vorziehen der Leistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung. ÜBERSCHUSSANTEILSÄTZE FÜR DIE ÜBERSCHUSS- BETEILIGUNG DER VERSICHERUNGSNEHMER Die Aufstellung der Überschussanteilsätze ist in einen Abschnitt für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinte Leben), in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife, in einen Abschnitt für die nach 1994 und vor Februar 1999 ein geführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben und in einen Abschnitt für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben unterteilt. Überschussgruppen, Abrechnungs- und Überschussverbände Um eine möglichst entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, werden die Versicherungsverträge nach bestimmten Gesichtspunkten geordnet. Die Tarife, die nach 1994 eingeführt wurden, werden in Überschussgruppen eingeteilt. Innerhalb der Überschussgruppen werden Haupt- und Zusatzversicherungen beziehungsweise Grund- und Zusatzbausteine verschiedenen Untergruppen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit von Risikoart (z. B. Erlebensfallrisiko, Todesfallrisiko), Geschäftsbereich (Einzel- oder Sondertarif) und Zugangstermin (Tarifgeneration). Die Abschnitte sind untergliedert nach Angaben zu den Hauptversicherungen beziehungsweise Grundbausteinen, zu den Zusatzversicherungen beziehungsweise Zusatzbausteinen sowie zum Ansammlungszinssatz. Die Angaben zu den Hauptver sicherungen be ziehungsweise Grundbausteinen wieder um sind nach Überschussgruppen beziehungsweise nach Abrechnungs- und Überschussverbänden geordnet. Die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife werden nach Art des versicherten Risikos und zum Teil auch nach dem Zugangstermin (Tarifgeneration) in Abrechnungsverbände eingeteilt, die wiederum in verschiedene Überschussverbände und -unterverbände untergliedert sein können. Überschussanteilsätze Die Überschussanteilsätze, die auf den nächsten Seiten zusammengestellt sind, gelten für die Überschussanteile, die im Geschäftsjahr 2009 fällig werden. Für Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab dem Jahr 2006 wird die Überschussbeteiligung vertragsindividuell gekürzt. Die Kürzung erfolgt entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge. 4

7 Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Übersicht I Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine 1.1 Überschussgruppe EZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GZ Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.2 Überschussgruppe EFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GFV Fondsgebundene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.3 Überschussgruppe EI Indexbezogene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GI Indexbezogene Zukunftsvorsorge mit Kapital- oder Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.4 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen 1.5 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.6 Überschussgruppe EPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GPR Selbstständige Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.7 Überschussgruppe GC Kapitalisierungsprodukte 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine Die Zusatzbausteine werden zusammen mit dem Grundbaustein abgerechnet. 3 Zusatzüberschussanteil 4 Schlussüberschussanteil 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven II Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Juli 2000 eingeführten Tarife (einschließlich der ab Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben) 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen 1.1 Überschussgruppe EK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GK Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen 1.2 Überschussgruppe ER Rentenversicherungen nach Einzeltarifen Überschussgruppe GR Rentenversicherungen nach Sondertarifen 1.3 Überschussgruppe ET Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GT Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen 1.4 Überschussgruppe EBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Einzeltarifen Überschussgruppe GBU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung nach Sondertarifen 1.5 Überschussgruppe BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. 3 Ansammlungszinssatz 4 Zusatzüberschussanteil 5 Schlussüberschussanteil 6 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven 5

8 Allianz Lebensversicherungs-AG III Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen 1.1 Abrechnungsverband Großleben Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Einzeltarifen Überschussverband LN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung Überschussverband LA vor dem 1. Juli 1990 bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung ohne Erweiterung des Versicherungsschutzes nach dem 30. Juni Überschussverband L von 1967 bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung Überschussverband Z bis 1967 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung Überschussverband VLN ab 1987 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze Überschussverband VLA bis 1986 abgeschlossene Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung im Rahmen der Vermögensbildungsgesetze Überschussverband ASS bis 1967 abgeschlossene kleine Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung Überschussverband T Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Abrechnungsverband T) Überschussverband TA vor dem 1. Juli 1990 bei der Deutschen Lebensversicherungs-AG abgeschlossene Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Überschussverband TA des Abrechnungsverbandes T) 1.2 Abrechnungsverband St Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nach Sondertarifen Überschussverband St Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung, außerdem bis 1976 in Berlin abgeschlossene Sterbegeldversicherungen nach Tarif ISo Überschussverband TSt Todesfall-Risikoversicherungen mit Kapitalzahlung (früher im Abrechnungsverband T) 1.3 Abrechnungsverband R Renten- und Pensionsversicherungen 1.4 Abrechnungsverband PR Pflegerentenversicherungen 1.5 Abrechnungsverband BU Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rentenzahlung 1.6 Abrechnungsverband BGRV Allianz-Anteil an den Bauspar-Risikoversicherungen im Vertrag mit der Wüstenrot Bausparkasse AG 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. 3 Ansammlungszinssatz 4 Schlussüberschussanteil 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven 6 Besitzstandswahrung der von der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Lebensversicherungen 6

9 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer IV Überschussanteilsätze für die nach 1994 und vor Februar 1999 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung, mit überwiegendem Todesfallcharakter 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung, mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen) 1.3 Einzel- und Kollektiv-Risikoversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. 3 Ansammlungszinssatz 4 Schlussüberschussanteil 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven V Überschussanteilsätze für die bis einschließlich 1994 eingeführten Tarife der ehemaligen Vereinten Leben 1 Überschussbeteiligung der Hauptversicherungen 1.1 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung, mit überwiegendem Todesfallcharakter 1.2 Kapitalbildende Einzel- und Kollektivversicherungen ohne eigene Vertragsabrechnung, mit überwiegendem Erlebensfallcharakter (einschließlich Witwenrenten-Zusatzversicherungen) 1.3 Risikoversicherungen 1.4 Berufsunfähigkeitsversicherungen 1.5 Pflegerentenversicherungen 2 Überschussbeteiligung der Zusatzversicherungen Die Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Hauptversicherung abgerechnet. 3 Ansammlungszinssatz 4 Schlussüberschussanteil 5 Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven Im Folgenden werden die für das Geschäftsjahr 2009 festgesetzten Überschussanteilsätze dargestellt. Eine Zinsdirektgutschrift wird für 2009 nicht gegeben. Schlussüberschussanteile sowie Sockelbeträge für die Beteiligung an Bewertungsreserven werden jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahres deklariert. Im Rahmen der Deklarationen der Folgejahre können die Schlussüberschussanteilsätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden. Für bestimmte Verträge, zum Beispiel bei Versicherungsdauern unter 12 Jahren, können von der entsprechenden Untergruppe abweichende Überschussanteilsätze festgelegt werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem für die Abweichung relevanten Zeitraum mitgeteilt. Für Versicherungen, bei denen dem Versicherungsnehmer von seiner Untergruppe abweichende Überschussanteilsätze mitgeteilt wurden, gelten diese auch für das Geschäftsjahr 2009, sofern sich die Versicherungen im für die Abweichung relevanten Zeitraum befinden. 7

10 Allianz Lebensversicherungs-AG I. Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Jährlicher Überschussanteil In % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) In % der maß gebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine männlich weiblich (Partner) 1.1 Überschussgruppen EZ und GZ Vor Beginn der Rentenzahlung Untergruppe HVT0109 R-, StR-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital 5 5 2,25/2,35 Tarif VR1, StVR ,35 Untergruppe HVT0108, HVT0107 R-, StR-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital ,25/2,35 Tarif VR1, StVR1 Untergruppe HVT ,35 Untergruppe HVT ,10 Untergruppe HVT0105, HVT0104 R-, StR-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital 12 3) 10 3) 1,75/1,85 Tarif VR1, StVR ,60 Untergruppe HVT0700 R-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital 30 3) 25 3) 1,25/1,35 StR-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital 16 3) 12 3) 1,25/1,35 Tarif VR ,10 Untergruppe HVE0109, HVE0108, HVE0107 2,25 Untergruppe HVE0105, HVE0104 1,75 Untergruppe HVE0700 1,25 Untergruppe HVE7S0109 4), HVE7S0108 4), HVE7S0707 4) 2,25 Untergruppe HVAVMG0109 5), HVAVMG0108 5), HVAVMG0107 5) 2,25 Untergruppe HVAVMG0106 5), HVAVMG0105 5) 1,75 Untergruppe HVAVMG0104 5) 1,50 Untergruppe HVAVMG0401 5) 1,00 Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 19ff. Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren. Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105 bzw. HVE0104 geführt. 3) Beim Tarif R8/StR8 beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe HVT % bei männlicher und 3 % bei weiblicher versicherter Person und in der Untergruppe HVT %/6 % bei männlicher und 15 %/2 % bei weiblicher versicherter Person. 4) Überschussanteile werden erst fällig, wenn die Finanzierung der Beitragsreduktion abgeschlossen ist. 5) Bei Versicherungen, bei denen vom vereinbarten Vertragsablauf abgewichen wurde (z.b. Beitragsfreistellung), werden keine Überschussanteile gegeben, sofern die Finanzierung der garantierten Mindestleistung noch nicht abgeschlossen ist. 8

11 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Jährlicher Überschussanteil In % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) In % der maß gebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) männlich weiblich (Partner) Überschussgruppen EZ und GZ Vor Beginn der Rentenzahlung Untergruppe HVSPE0109, HVSPE0108 2,25 Untergruppe HVSPE0107 2,00 Untergruppe HVSPE0105, HVSPE0104 1,50 Untergruppe HVSPE0700 1,00 Untergruppe HVSPT0109 Zukunftsrente/Zukunftskapital 2 2 2,25/2,35 Untergruppe HVSPT0108 Zukunftsrente/Zukunftskapital 4 3 2,25/2,35 Untergruppe HVSPT0107 Zukunftsrente/Zukunftskapital 4 3 2,00/2,10 Untergruppe HVSPT0105, HVSPT0104 Zukunftsrente/Zukunftskapital 4 3 1,50/1,60 Untergruppe HVSPT0700 R-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital ,00/1,10 StR-Tarife Zukunftsrente/Zukunftskapital ,00/1,10 Untergruppe HVKP0109 Tarif (St)RK3(P) 5 5 2,35 Tarif (St)L ,25 Tarif (St)L ,25 Untergruppe HVKP0108, HVKP0107, HOZITR0108 3), HOZITR0807 Tarife (St)L8, (St)RK3(P) ,35 Tarif (St)L ,25 Tarif (St)L ,25 Untergruppe HVKP0105, HVKP0104 Tarife L4, L6, L6Q, (St)L8, (St)RK3(P) ,85 Tarif (St)L1, Stf ,75 Tarif (St)L ,75 Tarif VL ,60 Untergruppe HVKP0700 Tarife L4, L6, L6Q, L8, RK3(P) ,35 Tarif L ,25 Tarif Stf ,25 Tarif VL ,10 Untergruppe HVAS ,25 Untergruppe HVAS0108, HVAS ,25 Untergruppe HVAS ,75 Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 19ff. Der Satz für den Grundüberschussanteil wird, außer beim Tarif (St)L11 und (St)LAS1, ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren. Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in der Untergruppe HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105 bzw. HVE0104 geführt. 3) Darüber hinaus erhalten Versicherungen in der Untergruppe HOZITR der Tarife (St)R2EB, (St)BVR2EB und (St)BVR1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVE0108, - der Tarife (St)LAS1EB und (St)LASK1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVAS108, - der Tarife (St)R1EB jährliche Überschussanteile wie Versicherungen der Untergruppe HVT0108, wenn ein Baustein Kapital bei Tod mitversichert ist, ansonsten wie Versicherungen der Untergruppe HVE

12 Allianz Lebensversicherungs-AG Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil Überschussgruppen EZ und GZ Während des Rentenbezugs Untergruppe HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVR0105, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0704, HVE0104, HVE0700, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107, HVAVMG0106, HVAVMG0105, HVAVMG0104, HVAVMG0401 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell jährliche Erhöhung Rentenbeginn bis 2002 in 2003 Überschussrente 0 % der Gesamtrente 0,2 % der Gesamtrente kombinierte Überschussrente 0 % der Gesamtrente 2004 bis ,8% der Gesamtrente ab ,0 % der Gesamtrente Untergruppe HVR0109, HVR0108, HVR0107, HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 Untergruppe HVR0105, HVE0105, HVAVMG0106, HVAVMG0105 Untergruppe HVE0104, HVE0704, HVAVMG0104 Untergruppe HVE0700, HVAVMG0401 Zusatzrente, Auszahlung 2,55 % 3) der maßgebenden Größe 2,05 % 3) der maßgebenden Größe 2,05 % 3),4) der maßgebenden Größe 1,55 % 3),4) der maßgebenden Größe Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,8 % 3) und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird - bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor und Rentenbeginn vor die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,7 % 3), - bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0109, HVAVMG0108, HVAVMG0107 und HVAVMG0106 die Sterbetafel AZUNI2008RÜ und - bei Versicherungen der Untergruppen HVAVMG0105 die Sterbetafel AZUNI2008RÜ05 angewendet. Beim Tarif R33K werden zusätzlich die Tafeln AAAZ06R33K (Aktivensterblichkeiten), I3AZ04 (Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten) und QI3AZ04 (Invalidensterblichkeiten) verwendet. Davon abweichend wird - bei Versicherungen der Untergruppe HVR0105 für die Aktivensterblichkeiten die Tafel AZ04PAA_R33K und - bei Versicherungen der Untergruppe HVE0704 für die Aktivensterblichkeiten die Tafel DAV94R verwendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres im Rentenbezug. Setzt eine Hinterbliebenenrente erst nach Beginn der Altersrentenzahlung ein, so wird die erreichte Anwartschaft übernommen. Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt. 3) Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,1 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil. 4) Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. 10

13 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Monatlicher Überschussanteil Jährlicher Überschussanteil In % der monatlichen Risikoprämie In % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss In % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1.2 Überschussgruppen EFV und GFV Vor Beginn der Rentenzahlung Untergruppe FGKAVMG0109, FGKAVMG0108, FGKAVMG0107, FGK0109, FGK0108, FGK0107, HOZITR0108, HOZITR0807 2,25 Untergruppe FGKAVMG0106, FGKAVMG0105, FGK0704, FGK0104, FGK0105 1,75 Untergruppe FGKAVMG0104 1,50 Untergruppe FGK0701 1,25 Untergruppe FGKAVMG0701 1,00 Untergruppe FHV0109, FJA Untergruppe FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FJA0108, FJA Untergruppe FJK Untergruppe FJK0108, FJK Zusätzlich werden außer bei den Untergruppen FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FJK0109, FJK0108, FJK0407, FJA0108 und FJA0407 Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gewährt. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 4 und 5 auf Seite 20f. Jährlicher Überschussanteil Jährlicher Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven Überschussverwendung In % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) In % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss 1.3 Überschussgruppen EI und GI Untergruppe FGKIR0109, FGKIR0108, FGKIR0707 Fälligkeit in 2009: 4,7 0,3 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung Fälligkeit in 2010: 4,7 0,1 Indexpartizipation oder sichere Verzinsung Die genannten Sätze gelten für den jährlichen Überschussanteil und den jährlichen Sockelbetrag, die im Geschäftsjahr 2009 bzw fällig werden. Übersteigt bei Zuteilung der Beteiligung an den Bewertungsreserven der sich nach 153 Versicherungsvertragsgesetz ergebende Wert die Summe der verzinsten jährlichen Sockelbeträge, wird der Differenzbetrag zugeteilt. Die jährlichen Sockelbeträge werden zum Versicherungsstichtag 2009 mit 5,0 % bzw. zum Versicherungsstichtag 2010 mit 4,8 % aufgezinst. Die Angaben zum Sockelbetrag unter Punkt 5 auf Seite 21 gelten nicht für die Untergruppen FGKIR0109, FGKIR0108 und FGKIR0707. Unabhängig von der gewählten Überschussverwendung gelten die genannten Sätze auch für die während des laufenden Indexjahres entrichteten Beiträge zur Altersvorsorge. Während des Rentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppen EZ bzw. GZ geführt. 11

14 Allianz Lebensversicherungs-AG Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung 1.4 Überschussgruppen ET und GT Untergruppe HVL0109, HVST0109 männlich weiblich (Partner) Tarife (St)L0, (St)L0P maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Tarife (St)BS0, (St)BSF0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung 5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HVL0108, HVL0107, HVL0706, HVST0108, HVST0107, HVST0706 Tarife (St)L0, (St)L0P maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Tarife (St)BS0, (St)BS0A maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HVEB0105, HV0104 L-Tarife 20 3) 17 3) maßgebender Beitrag Verrechnung 25 3) 20 3) maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HV0105, HV0104 Stf-Tarife 28 3) 22 3) maßgebender Beitrag Verrechnung 39 3) 28 3) maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HVEB0105, HV0105 Tarife (St)BS0, (St)BS0A 5 5 maßgebender Beitrag Verrechnung 5,3 5,3 maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HV0700 3) L-Tarife maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Stf-Tarife maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HVR0104 Tarif SWR maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Tarif StSWR maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Untergruppe HVR maßgebender Beitrag Verrechnung maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen (bei den Untergruppen HVL0109, HVST0109, HVL0108 und HVST0108 gegebenenfalls einschließlich einjährigem Bonus) bis 20 Mio.. Bei beitragsfreien Versicherungen der Untergruppen HVL0109, HVST0109, HVL0108 und HVST0108 beträgt der Überschussanteil null. 3) Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für Versicherungssummen bis 2,5 Mio.. Bei Überschussverwendungsart einjähriger Bonus ist die resultierende Bonussumme beim Tarif L0A bzw. Stf0A linear fallend. 12

15 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung männlich weiblich 1.5 Überschussgruppen EBU und GBU Untergruppe HV0109, HV0108, HV0107 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Tarife (T)BUFO, St(T)BUFO maßgebender Beitrag Fondsanlage maßgebende Rente einjährige Überschussrente Tarife (T)BU, St(T)BU, St(T)BUt, Stf0(T)BUt 7 7 maßgebender Beitrag Verrechnung 8 8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,05, 2,05, maßgebende Größe Zusatzrente Untergruppe HV0106 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Berufsgruppe A maßgebender Beitrag Fondsanlage maßgebende Rente einjährige Überschussrente Sonstige Berufsgruppen maßgebender Beitrag Fondsanlage maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,55, 1,55, maßgebende Größe Zusatzrente Untergruppe HV0105, HV0104 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Berufsgruppe H maßgebender Beitrag Verrechnung sonstige Berufsgruppen 7 7 maßgebender Beitrag Verrechnung Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente sonstige Berufsgruppen 8 8 maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,55, 1,55, maßgebende Größe Zusatzrente Untergruppe HV0700 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Berufsgruppe H maßgebender Beitrag Verrechnung sonstige Berufsgruppen 13 8 maßgebender Beitrag Verrechnung Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente sonstige Berufsgruppen 15 9 maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,05, 1,05, maßgebende Größe Zusatzrente 1.6 Überschussgruppen EPR und GPR Untergruppe HV0109, HV0708 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit 3) beitragspflichtige Versicherungen solange Berufsunfähigkeit versichert ist maßgebender Beitrag Fondsanlage wenn Berufsunfähigkeit nicht versichert ist maßgebender Beitrag Fondsanlage beitragsfreie Versicherungen maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit 2,05, 2,05, maßgebende Größe Zusatzrente Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20. Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung 1.7 Überschussgruppe GC Untergruppe HV0109 2,55 maßgebende Größe Bonus Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig. Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,1% der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil. 3) Die angegebenen Überschussanteilsätze werden bis zum Alter von 90 Jahren gegeben. 13

16 Allianz Lebensversicherungs-AG Sofortüberschussanteil Monatlicher Überschussanteil Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags Überschussanteil in % des maßgebenden Beitrags Überschussanteil in % der maßgebenden Größe 3) männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 2 Überschussbeteiligung der Zusatzbausteine 2.1 Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente Untergruppe FHV0109, FJA0109, FJK Untergruppe FHV0108, FJA0108, FJA0407, FJK0108, FJK Untergruppe FHV0107, FHV0105, FHV0104 Tarife C, CL, StC, StCL Tarif CL zu RFD Untergruppe FHV0701 Tarife C, CL Tarife StC, StCL Tarif CL zu RFD1 25 4) 22 4) Untergruppe FHRZ0109 in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5) Untergruppe FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5) Untergruppe FHRZ0702 in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5) Die Fußnoten sind auf Seite 15 zusammengefasst. 14

17 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Jährlicher Überschussanteil In % der maßgebenden Größe für den Risikoüberschuss (Grundüberschussanteil) 6) In % der maß geben den Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung 5) Untergruppe T0109, HRZ0109 männlich weiblich (Partner) zu R-, StR-Tarifen 5 5 2,25 zum Tarif VR1, StVR ,25 Untergruppe T0108, T0107, HRZ0108, HRZ0107 zu R-, StR-Tarifen ,25 zum Tarif VR1, StVR1 Untergruppe T ,25 Untergruppe T ,00 Untergruppe T0105, T0104, HRZ0105, HRZ0104 zu R-, StR-Tarifen 12 7) 10 7) 1,75 zum Tarif VR1, StVR ,50 Untergruppe HRZ ,25 Untergruppe T0700, TS ) zu R-Tarifen 30 7) 25 7) 1,25 zu StR-Tarifen 16 7) 12 7) 1,25 zum Tarif VR ,00 Untergruppe HRZA0104 1,75 Untergruppe HRZ0700 1,25 Zusätzlich werden jährliche Zusatzüberschussanteile und bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile sowie ein Sockelbetrag für die Beteiligung an Bewertungsreserven gegeben. Siehe die Angaben zum Zusatzüberschussanteil, zum Schlussüberschussanteil und zur Beteiligung an Bewertungsreserven unter Punkt 3, 4 und 5 auf Seite 19ff. Der Sofortüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und er wird standardmäßig mit den Beiträgen verrechnet. Der Überschussanteil wird nur gegeben, solange Beiträge gezahlt werden und soweit er den gegebenen Sofortüberschussanteil übersteigt. 3) Maßgebende Größe ist die monatliche Risikoprämie. Dieser Überschussanteil wird nur für beitragsfreie Versicherungen gegeben. 4) Für Tarife ab 12/2002 entfällt dieser Satz. 5) Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppen EZ bzw. GZ geführt. 6) Der Satz für den Grundüberschussanteil wird ab dem Alter von 65 Jahren linear abgestuft bis auf Null im Alter von 85 Jahren. 7) Beim Baustein zum Tarif R8 (StR8) beträgt der Grundüberschussanteil der Stammversicherung in der Untergruppe T % bei männlicher bzw. 3 % bei weiblicher versicherter Person und in den Untergruppen T0700 und TS % (beim Tarif StR8 6 %) bei männlicher bzw. 15 % (beim Tarif StR8 2 %) bei weiblicher versicherter Person. 8) Versicherungen der Untergruppe TS20700 erhalten außerdem einen jährlichen Sofortüberschussanteil. - männliche Versicherte: bei R-Tarifen 12 % bzw. bei StR-Tarifen 6 % des Grundbeitrags - weibliche Versicherte: bei R-Tarifen 8 % bzw. bei StR-Tarifen 4 % des Grundbeitrags Die erwarteten jährlichen Sofortüberschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet. Sie werden anfangs im Vorgriff auf Überschüsse festgesetzt, die erst in späteren Jahren erwirtschaftet werden können. Bei den jährlichen Überschussanteilen, die beim Grundbaustein verwendet werden, und, falls erforderlich, auch bei den Schlussüberschussanteilen werden bereits gegebene Sofortüberschussanteile nach versicherungs mathematischen Regeln mit einem Bewertungszins von 4,5 % berücksichtigt. 15

18 Allianz Lebensversicherungs-AG Überschussverwendung Jährlicher Überschussanteil Hinterbliebenenrente In der Anwartschaft während der Altersrentenzahlung Untergruppe HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107, HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZA0104, HRZ0700 Überschussrente, kombinierte Überschussrente zusätzliche beitragsfreie Rente vertragsindividuell jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn bis % der Gesamtrente in 2003 Überschussrente 0,2 % der Gesamtrente kombinierte Überschussrente 0 % der Gesamtrente 2004 bis ,8 % der Gesamtrente 3) ab ,0 % der Gesamtrente 3) Untergruppe HRZ0109, HRZ0108, HRZ0107 Zusatzrente, Auszahlung 2,55 % 4) der maßgebenden Größe Untergruppe HRZ0105 2,05 % 4) der maßgebenden Größe Untergruppe HRZ0104, HRZA0104 2,05 % 4),5) der maßgebenden Größe Untergruppe HRZ0702, HRZ0700 1,55 % 4),5) der maßgebenden Größe Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung männlich weiblich 2.2 Berufsunfähigkeitsvorsorge Untergruppe BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107, BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0109, EBU0108, EBU0107 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beitragspflichtige Versicherungen maßgebender Beitrag Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein 19 6) 19 6) maßgebende Rente einjährige Überschussrente Beitragsfreie Versicherung 7) Untergruppe BUZ0109, BUZ0108, BUZ0107 1,75 1,75 maßgebende Größe Bonus Untergruppe BUZRI0109, BUZRI0108, BUZRI0107, EBU0109, EBU0108, EBU maßgebende Rente einjährige Überschussrente Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 2,05 4),8) 2,05 4),8) maßgebende Größe der baren BU-Rente Zusätzlich wird in den Untergruppen BUZ0107, BUZRI0107 und EBU0107 ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge gewährt. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20. Bonus Zusatzrente Während des Hinterbliebenenrentenbezugs werden die Versicherungen in den Untergruppen HVE0109, HVE0108, HVE0107, HVE0105, HVE0104 bzw. HVE0700 der Überschussgruppen EZ bzw. GZ geführt. Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente sind die Sterbetafel AZ2008RÜ, eine Verzinsung von 4,8 % 4), das vertragsindividuelle Verhältnis zwischen Alters- und Hinterbliebenenrente und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. Davon abweichend wird bei Versicherungen mit Vertragsbeginn vor und Rentenbeginn vor die Sterbetafel DAV94R und eine Verzinsung von 4,7 % 4) verwendet. Bei der Überschussrente erfolgt die erste Erhöhung zu Beginn des zweiten Jahres, bei der kombinierten Überschussrente zu Beginn des sechsten Jahres ab Altersrentenbeginn. 3) Bei Versicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, wird die Erhöhung der Gesamtrente vertragsindividuell ermittelt. 4) Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,1 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil. 5) Für Versicherungen mit mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 und Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichungszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlungszeit finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. 6) Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0700, BUZRI0104, BUZRI0105, BUZRI0107, BUZRI0108, BUZRI0109 und in den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gewährt. In den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104, BUZ0105, BUZ0107, BUZ0108 und BUZ0109, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein. 7) Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung. 8) Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig. 16

19 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung männlich weiblich Berufsunfähigkeitsvorsorge Untergruppe BUZ0105, BUZRI0105, EBU0105, BUZ0104, BUZRI0104, EBU0104 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beitragspflichtige Versicherungen Berufsgruppe H maßgebender Beitrag Verrechnung Sonstige Berufsgruppen maßgebender Beitrag Verwendung beim Grundbaustein Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente Sonstige Berufsgruppen maßgebende Rente einjährige Überschussrente Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit maßgebender Beitrag Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Beitragsfreie Versicherung Untergruppe BUZ0105, BUZ0104 3) 1,25 1,25 maßgebende Größe Bonus Untergruppe BUZRI0105, BUZ0104 4), BUZRI0104, EBU0105, EBU0104 Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente Sonstige Berufsgruppen maßgebende Rente einjährige Überschussrente Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,55 5),6) 1,55 5),6) maßgebende Größe der baren BU-Rente Untergruppe BUZ0700, BUZRI0700, EBU0101 Vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beitragspflichtige Versicherungen Bonus Zusatzrente Berufsgruppe H 28 7) 23 7) maßgebender Beitrag Verrechnung Sonstige Berufsgruppen 23 7) 18 7) maßgebender Beitrag Verwendung beim Grundbaustein Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente Sonstige Berufsgruppen maßgebende Rente einjährige Überschussrente Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit maßgebender Beitrag Verrechnung Verwendung beim Grundbaustein maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Beitragsfreie Versicherung Untergruppe BUZ0700 3) 0,75 0,75 maßgebende Größe Bonus Untergruppe BUZ0700 4), BUZRI0700, EBU0101 Berufsgruppe H maßgebende Rente einjährige Überschussrente Sonstige Berufsgruppen maßgebende Rente einjährige Überschussrente Kapitalzahlung bei Erwerbsunfähigkeit maßgebende Versicherungssumme einjähriger Bonus Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit 1,05 5),6) 1,05 5),6) maßgebende Größe der baren BU-Rente Zusätzlich wird ein Schlussüberschussanteil in % der maßgebenden Beiträge gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20. Bonus Zusatzrente Für den Teil zur Beitragsbefreiung gilt: In den Untergruppen BUZRI0700, BUZRI0104, BUZRI0105, BUZRI0107, BUZRI0108, BUZRI0109 und in den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104, falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist, wird ein Bonus in Höhe von 1 % der aktuellen garantierten Todesfallleistung des Grundbausteins gewährt. In den Untergruppen BUZ0700, BUZ0104, BUZ0105, BUZ0107, BUZ0108 und BUZ0109, falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist, gilt die Regelung wie bei der Überschussverwendung beim Grundbaustein. Hierzu zählen auch Versicherungen mit variabler Beitragszahlung. 3) Diese Sätze gelten falls der Grundbaustein keine selbständige Hinterbliebenenrente ist. 4) Diese Sätze gelten falls der Grundbaustein eine selbständige Hinterbliebenenrente ist. 5) Während einer ggf. vereinbarten Karenzzeit wird keine Überschussbeteiligung fällig. 6) Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,1 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil. 7) Für den Teil zur Beitragsbefreiung zu fondsgebundenen Versicherungen gelten folgende Sätze: Berufsgruppe H: männlich 25 %, weiblich 20 % des maßgebenden Beitrags sonstige Berufsgruppen: männlich 20 %, weiblich 15 % des maßgebenden Beitrags. 17

20 Allianz Lebensversicherungs-AG 2.3 Pflegerente Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit Tarif PS Untergruppe PR0105, PR0104 1,25 maßgebende Größe Bonus Untergruppe PR0700 0,75 maßgebende Größe Bonus Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Untergruppe PR0105, PR0104 1,55 maßgebende Größe der Bonus Untergruppe PR0700 1,05 baren Pflegerente Zusatzrente Vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit Tarif BB Untergruppe KIZ0109, KIZ0108, KIZ maßgebender Beitrag Verrechnung Untergruppe KIZ0105, KIZ maßgebender Beitrag Verrechnung Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Untergruppe KIZ0109, KIZ0108, KIZ0107 Untergruppe KIZ0105, KIZ0104 1,55 Untergruppe KIZ0703 1,05 2,05 maßgebende Größe der baren Pflegerente Zusätzlich werden bei Beendigung der Versicherung Schlussüberschussanteile gegeben. Siehe die Angaben zum Schlussüberschussanteil unter Punkt 4 auf Seite 20. Bonus Zusatzrente Jährlicher Überschussanteil in % Bezugsgröße Überschussverwendung männlich weiblich (Partner) 2.4 Kinderrente Untergruppe JREB0105, JR0105, JR0104 Beitragspflichtige Versicherung Untergruppe JREB0105, Untergruppe JR0104 Tarif JR maßgebender Beitrag Verrechnung Untergruppe JR0105, Untergruppe JR0104 Tarif StJR maßgebender Beitrag Verrechnung Laufende Kinderrenten 2,05 2,05 maßgebende Größe Zusatzrente Untergruppe JR0700 Beitragspflichtige Versicherung maßgebender Beitrag Verrechnung Laufende Kinderrenten 1,55 1,55 maßgebende Größe Zusatzrente Der angegebene Satz enthält eine Beteiligung an Bewertungsreserven in Höhe von 0,1 % der maßgebenden Größe für den jährlichen Überschussanteil. 18

21 Überschussanteilsätze für die ab Juli 2000 eingeführten Tarife 3 Zusatzüberschussanteil Bei den Überschussgruppen EZ und GZ wird vor Beginn der Rentenzahlung, sowie bei den Untergruppen der Zusatzbausteine Kapital bei Tod und Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft vor Beginn der Altersrentenzahlung bei Versicherungsbeginn bis , ein jährlicher Überschussanteil (Zusatzüberschussanteil) in Höhe von Bei Versicherungsbeginn bis : - 0,4 der maßgebenden Beitragssumme für Versicherungen ohne Tarifbereich oder Tarifbereich ID, sowie bei den Untergruppen HVT0700, T0700 und TS20700 für den Tarif VR1, beim Tarif VL6 der Untergruppen HVKP0104 und HVKP0700 und beim Tarif (St)L11 der Untergruppe HVKP0105-0,2 der maßgebenden Beitragssumme für sonstige Versicherungen Bei Versicherungsbeginn ab : - 0,1 % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss ohne Bonus gegeben. Bei den Untergruppen FHV0109, FHV0108, FHV0107, FHV0105, FHV0104, FHV0701, FHRZ0109, FHRZ0108, FHRZ0107, FHRZ0105, FHRZ0104 und FHRZ0702 wird kein Zusatzüberschussanteil gegeben. Der Zusatzüberschussanteil stellt eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen dar. Der Zusatzüberschussanteil wird nur bei Versicherungen mit laufender (nicht variabler) Beitragszahlung und: bei den Grundbausteinen: ab einem Garantiekapital bzw. ab einem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Garantiekapital von bei Versicherungsbeginn bis bzw. von bei Versicherungsbeginn ab beim Tarif L11 davon abweichend: ab einer bis zum Alter 85 vereinbarten Beitragssumme von bei Versicherungsbeginn bis bzw. von bei Versicherungsbeginn ab beim Zusatzbaustein Kapital bei Tod: ab einem Garantiekapital bei Tod zum Ende der Aufschubdauer von bei Versicherungsbeginn bis beim Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente: ab einer versicherten jährlichen Hinterbliebenenrente von in den Untergruppen HRZ0105, HRZ0104, HRZ0702, HRZSO0702 bzw. von in den Untergruppen HRZA0104, HRZ0700 gegeben, solange Beiträge gezahlt werden. 19

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