Schuldnerund Insolvenzberatung Sachbericht 2011
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- Kathrin Esser
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1 Schuldnerund Insolvenzberatung Sachbericht 2011 Lauenburg Geesthacht Mölln Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg ist anerkannt für die Vorbereitung und Begleitung von außergerichtlichen Regulierungsverfahren und gerichtlichen Insolvenzverfahren durch das: 1
2 Beratungsangebot im Kreis Herzogtum Lauenburg Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes bietet allen Ratsuchenden aus dem Kreis Hzgtm. Lauenburg ein kostenfreies Beratungsangebot. Wenn finanzielle Sorgen oder eine aussichtslos erscheinende Überschuldung zu einem Problem geworden sind, bieten die Beratungsstellen Unterstützung und Hilfe zur Überwindung finanzieller Notsituationen durch existenzsichernde Maßnahmen, außergerichtliche und gerichtliche Entschuldungsverfahren an. Ziel ist es, durch eine ganzheitliche Beratung eine Schuldenregulierung anzustreben und eine soziale Destabilisierung als Folge von Überschuldung zu vermeiden. Inwieweit Schuldenregulierungsmöglichkeiten bestehen, ist abhängig von den für die Regulierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Wird eine Regulierung der Verbindlichkeiten über das Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt, sind bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen beraten die Ratsuchenden über den Gang des Insolvenzverfahrens, prüfen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Antragstellung und stellen als anerkannte Stelle gemäß 305 InsO die notwendige Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Vergleichsbemühungen aus. Sollte ein Insolvenzantrag erforderlich sein, unterstützen die Mitarbeiter die Ratsuchenden bei der Vorbereitung der Anträge für das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren. Auch während des Weiteren gerichtlichen Verfahrens können die Ratsuchenden unterstützt und begleitet werden. Außerhalb des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, besteht neben einer Schuldenregulierung über Ratenzahlungen (Entschuldungsplan) auch die Möglichkeit, die Forderungen durch die Zahlung eines einmaligen Betrages, abzulösen. Regulierungspläne als auch einmalige Zahlungen müssen mit den Gläubigern verhandelt und als Vergleiche abgeschlossen werden. Hierbei ist immer die zeitnahe Entschuldung das Ziel. Schuldenregulierung über mehrere Jahre bedeutet für die Ratsuchenden ein Leben am Existenzminimum. Die Ratenzahlungen gemäß getroffener Vereinbarungen durchzuhalten gestaltet sich oft schwierig - hier ist die Hilfe der Schuldnerberatung besonders gefragt - in Anbetracht von steigenden Lebenshaltungskosten, notwendigen Neuanschaffungen (Waschmaschine, Schulranzen) und Veränderungen im persönlichen und familiären Lebensbereich. Diese Aspekte erfordern zwischen den Ratsuchenden, den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle und den Gläubigern die Absprache, inwieweit einzelne Raten ausgesetzt werden können bzw. müssen. Die Motivation des Ratsuchenden, Zahlungsvereinbarungen einzuhalten, hängt nicht selten am seidenen Faden. Private Verschuldung und Überschuldung in Schleswig-Holstein (Expertise i.a. des Diakonischen Werkes Schleswig Holstein Landesverband der inneren Mission e.v.) In der Expertise von Dr. Dr. Gunter E. Zimmermann ( Studien_SB/Expertise_Zimmermann_ _aktuell.pdf ) wird auf die Bundesweite Zunahme der absoluten Überschuldung und der Zahlungsprobleme von Privatpersonen hingewiesen. Als Merkmal der absoluten Überschuldung zahlungsunfähiger Schleswig-Holsteiner wurden die Zahlen der eröffneten Verbraucherinsolvenzen im Land wie auch die Zahl der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherungen (EV) herangezogen. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100 Tsd (volljähriger) Einwohner ist mit 197 einer der höchsten in Deutschland. Zu den soziodemographischen Merkmalen überschuldeter und beratener Personen in Schleswig-Holstein stellt Dr.Dr. Zimmermann bei der Auswertung der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes fest, dass Männer und Frauen als Klienten bei Schuldnerberatungsstellen in fast gleicher Zahl anzutreffen sind Personen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren am häufigsten Rat suchen Alleinlebende und Haushalte mit Kindern am häufigsten Überschuldet sind 2
3 Fast die Hälfte der beratenen Personen arbeitslos und nur jede dritte erwerbstätig ist Unter den jüngeren beratenen Personen unter 25 Jahren 70 Prozent ohne Berufsausbildungsabschluss sind. Haushaltsnettoeinkommen der beratenen Personen auf niedrigem Niveau sind Die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes im Kreis Herzogtum Lauenburg Im Kreis Herzogtum Lauenburg stieg die Nachfrage zum Beratungsangebot von 834 Ratsuchenden im Jahre 2010 auf 914 Ratsuchende im Jahr ` Einzugsgebiet/Ratsuchende pro Jahr 2006 (2, (3, (3, (3, (3, (3,52 Stadt Ratzeburg Stadt Mölln Amt Berkenthin Amt Breitenfelde Amt Gudow-Sterley Amt Sandesneben - Nusse Amt Nusse Amt Ratzeburg Land/ Lbische Seen Geesthacht Schwarzenbek Lauenburg Wentorf Amt Hohe Elbgeest Büchen Aumühle Amt Schwarzenbek-Land Amt Lütau Andere Gesamtzahl Ratsuchende
4 Den ersten Kontakt zum Berater finden Ratsuchende grundsätzlich ohne Terminvereinbarung zu den bewährten Offenen Sprechstunden in den Beratungsstellen Mölln, Geesthacht und Lauenburg. Die Öffnungszeiten sind aktuell über die Homepage diakonie-rz.de abrufbar, ebenso sind sie dem Ansagetext auf den Anrufbeantwortern zu entnehmen. Zurzeit teilen sich 5 Berater insgesamt 3,52 Personalstellen und versorgen über die drei Beratungsstellen die nachfragenden Personen. Im ersten Kontakt werden die weiteren Möglichkeiten zur Zusammenarbeit besprochen. Neben der oftmals zeitaufwendigen Krisenintervention im Rahmen der schuldnerschützenden Maßnahmen zur Existenzsicherung findet eine weiterführende Beratung aufgrund der geringen Personalkapazität in Verbindung mit unzureichender Förderung des Kreises Herzogtum Lauenburg für diesen Arbeitsbereich in der Regel nach 6 bis 8 Monaten Wartezeit statt. Aufgrund der wiederum gestiegenen Fallzahlen ist es schon jetzt nicht mehr möglich, diese Wartezeiten einzuhalten. Um die Sachbearbeitung nach den persönlichen Kontaktaufnahmen zu gewährleisten, stehen folgende Kontaktzeiten in den Beratungsstellen neben der zusätzlichen Terminvereinbarung zur Verfügung: Geesthacht Mölln Lauenburg Neuer Krug 4 (im Gemeindehaus der Christuskirche), Geesthacht Wasserkrüger Weg 7 (im Adolph-Hoeltig-Strift), Mölln Tel: 04152/ Fax: Telefonische Sprechzeit: Uhr Uhr Tel: 04542/ Fax: 04542/ Uhr Uhr Hohler Weg 2 (im Gemeindezentrum) Lauenburg Tel: 04153/ Fax: 04153/ Uhr Persönliche Kontaktaufnahme und Information zum Beratungsangebot w während der Sprechstunde am: Donnerstag: Uhr Dienstag: Uhr Montag: Uhr Zu den Lebenslagen der beratenen Personen im Kreis Herzogtum Lauenburg Nach der statistischen Auswertung in den drei Beratungsstellen liegen uns von 528 Ratsuchenden auswertbare Sozialdaten vor. Es haben 253 Ratsuchende durch Vorlage von Leistungsbescheiden ihren Sozialleistungsbezug nachgewiesen. Es waren hiervon 164 Ratsuchende älter als 50 Jahre. Rat suchend waren in der Altersgruppe unter 20 Jahre nur 4 Personen. Die Altersgruppe der 31 bis 50 jährigen Ratsuchenden war mit 273 Personen am häufigsten von Überschuldung betroffen hier bestätigt sich auch die Auswertung der durch Dr. Dr. Zimmermann erhobenen Daten zur Altersstruktur des in der Schuldnerberatung befindlichen Personenkreises. Von 528 Ratsuchenden lebten nur 193 Personen alleine im Haushalt. Demnach sind 335 Ratsuchende Teil eines Mehrpersonenhaushalts. Von 528 Ratsuchenden verfügen 204 Personen über keine Berufsausbildung/Anlernausbildung. 4
5 Zum Armutsbericht der Landesregierung Schleswig-Holstein Es spiegeln sich demnach die im Armutsbericht der Landesregierung Schleswig-Holstein ausgeführten Erhebungen direkt im Arbeitsfeld der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg wider. Der Armutsbericht steht zur Verfügung unter: H_Bericht_Armutsberichterstattung_LT-DS_ _-_ PDF Zur Begriffs- und Positionsbestimmung von Armut führt die Landesregierung aus, dass der Begriff Armut zu einseitig definiert wäre, würde man ihn lediglich monetär verstehen. Zur Armut gehört ebenso die soziale Verarmung, etwa durch Isolation oder Bildungsferne. Armut geht einher mit einer fehlenden Teilhabe an der Gesellschaft. Der Kern einer wirksamen Verminderung von Armut ist daher, die ökonomische und soziale individuelle Teilhabe und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder der Gesellschaft. Im Jahre 2009 lag das Armutsrisiko für Arbeitslose bei etwa 52 %. Erwerbstätige sind mit 9,1 % nur gering von Armut bedroht. Insbesondere Alleinerziehende mit Kindern unterliegen zu 42 % der Armutsrisikoquote. Aus der Expertise von Dr. Dr. Zimmermann können wir entnehmen, dass Arbeitslosigkeit auch das Risiko der Überschuldung in sich birgt. In diesem Zusammenhang haben 38 % der Ratsuchenden von Schuldnerberatungsstellen Kinder im Haushalt, die unmittelbar von den Folgen der Überschuldung mit betroffen sind. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wurden die Bestimmungen im SGB II ab entsprechend geändert. Demnach sollen bedürftige Kinder bei Schulausflügen, Mittagessen in Schule und Kindertagesstätten, bei Musik und Sport nicht mehr benachteiligt werden. Für ca. 25 % der Kinder wurden Anträge bei den zuständigen Stellen gestellt. Der Bericht der Landesregierung weist darauf hin, dass im Jahre 2009 insgesamt 10,6 % der Bevölkerung (Alter der Betroffenen 0 bis 65 Jahre) in Schleswig-Holstein im Bezug von SGB II Leistungen waren. Die Leistungen gingen an Bedarfsgemeinschaften. In 32 % der Bedarfsgemeinschaften lebten Kinder unter 15 Jahre. Wir wissen, dass Kinder, Personen über 50 Jahre, Alleinerziehende, Menschen ohne Berufs- und Anlernausbildung und Migranten überproportional einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Dennoch verbindet Dr.Dr. Zimmermann die Ursache grundsätzlicher Bedarfszunahme an Schuldnerberatung in der Vervielfachung des Konsumentenkreditvolumens, das in den drei Jahrzehnten von 1970 bis 2010 von rund 15 Mrd. Euro auf das etwa 15fache von mehr als 220 Mrd. Euro anstieg. Da die Aufnahme eines Kredites jedoch auch immer mit Risiken hinsichtlich der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers verbunden ist, stieg in diesem Zeitraum auch die Anzahl der überschuldeten Privatpersonen bzw. Haushalte sprunghaft an. In Deutschland gibt es ca (nichtkommerzielle) Beratungsstellen, darunter 36 in Schleswig- Holstein und davon 3 im Kreis Herzogtum Lauenburg. In 2010 waren in Schleswig-Holstein rd Personen zahlungsunfähig (Verbraucherinsolvenz und/oder abgegebene Eidesstattliche Versicherung) resultiert alleine daraus ein Beratungsbedarf von 3260 zahlungsunfähigen Personen je Beratungsstelle. Demnach liegt der Beratungsbedarf für die drei Beratungsstellen des Diakonischen Werkes bei zahlungsunfähigen Personen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Wir erreichen also nur 10 % der Betroffenen mit dem Beratungsangebot. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Überschuldung werden die Kostenträger sozialer Leistungen für auftretende Folgeprobleme wirtschaftlich stärker belasten, als die Kostenübernahme für wirksame Schuldnerberatung zur richtigen Zeit. Für Interessierte empfiehlt sich in diesem Zusammenhang auch der von der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Bericht zur Sozialen Gerechtigkeit Deutschland im Vergleich. Zu finden unter: 5
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