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1 Investmentfonds Service Die Investition in verschiedene Fonds kann durchaus sinnvoll sein, verursacht aber leider eine nicht unerhebliche Papierflut. Insbesondere am Jahresanfang bei der Zusammenstellung der steuerpflichtigen Erträge. Inzwischen gibt es dafür aber eine gute Lösung, die Übertragung der Verwaltung Ihrer Fonds auf eine Plattform. Alle Fonds werden dort zentral verwaltet, Sie haben nur noch einen Kontoauszug und natürlich nur noch eine Steuerbescheinigung! An Ihrer Investmentanlage ändert sich dadurch nichts. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie diese Vereinfachung zukünftig nutzen wollen. Die Kosten sind gering. Börsensituation Nach dem guten Jahr 2003 wurden auch in 2004 ordentliche Ergebnisse erzielt. Weiterhin niedrige Zinsen und stabile Unternehmensgewinne stimmen optimistisch für das laufende Jahr. Insbesondere in Europa sollte mit Aktien mehr zu verdienen sein als mit festverzinslichen Wertpapieren. Unsere Anlageempfehlung ist unverändert der international anlegende Templeton Growth Fund und als Ergänzung der Fidelity European Growth Fund. Langfristig orientierte Anleger können sich bereits mit 50 monatlich an diesem erfolgreichen Fonds beteiligen. Der Mindestbetrag für die Einmalanlage beträgt unverändert Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der Investmentfonds.

2 Wertentwicklung 2004 / Euro 10 Jahre Aktien / Weltweit DWS Akkummula + 7,2 % % DWS Vermögensbildung I + 6,9 % % Fidelity FPS Global Growth + 5,5 % Fidelity FPS Growth + 8,8 % Fidelity PA International + 6,8 % + 91 % Templeton Growth (USA) + 8,7 % % Templeton Growth (Euro) + 8,1 % Aktien / Regionen Alte Leipziger Fonds A + 4,6 % + 71 % DWS Top 50 Asien + 7,2 % Fidelity PA European Growth + 14,5 % % Fidelity Euro Blue Chip + 10,9 % Fidelity Euro Stoxx ,0 % JPMF Eastern Europe + 22,8 % THneedle Euro Select Growth + 9,5 % % Aktien / Branchen Fidelity Technology Fund - 10,9 % Franklin Biotech Discovery Fund - 2,8 % Mischfonds / Aktien /Renten Fidelity PA Euro Balanced + 9,5 % % Fidelity FPS Moderate Growth + 6,9 % Gerling Flex + 7,5 % + 98 % Templeton Global Balanced + 7,9 % + 98 % Renten Gerling Rendite + 6,8 % + 96 % Gerling Global + 6,3 % %

3 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Zahnersatzleistung Durch das Gesundheitsreformgesetz wurden die Leistungen der GKV für Zahnersatz zum neu geregelt. Als Privatversicherter sind Sie davon nicht direkt betroffen. Eventuell sind aber Familienangehörige in der GKV versichert. Die bisherigen %-tualen Zuschüsse werden zukünftig durch Festbeträge ersetzt. Der Festbetrag wird nicht nur für die Regelversorgung sondern auch für eine höherwertige/anderswertige Versorgung mit Zahnersatz gewährt. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Versorgungen ist die Krankenkassenbeteiligung/Festbetrag minimal. Zudem rechnen immer mehr Zahnärzte Zahnersatzleistungen privat ab. Die hohen verbleibenden Kosten müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen oder über eine geeignete, private Zusatzversicherung absichern. Aus dem vielfältigen Angebot an privaten Zusatzversicherungen sind nur wenige wirklich gut und sinnvoll. Wir haben das Angebot geprüft und empfehlen folgenden Versicherungsschutz: Erstattet werden unter Anrechnung der Leistung der GKV insgesamt 75 % der Kosten für Zahnersatz (inkl. Inlays) für die privatzahnärztliche Behandlung, im Rahmen der Regelversorgung 100 %. Der Versicherungsschutz ist summenmäßig nicht begrenzt. Die Zusatzversicherung sichert Ihnen die bestmögliche zahnärztliche Versorgung ohne hohe Restkosten und ist zudem äußerst preiswert. So bezahlt eine 38-jährige Frau nur 15,13 monatlich. Ältere Personen zahlen geringfügig mehr, für Jüngere ist der Beitrag noch günstiger. Diese neue Zusatzversicherung ist sinnvoll und empfehlenswert. Versichern Sie sich rechtzeitig. Wenn eine größere Behandlung ansteht ist es zu spät. Wir erstellen Ihnen gerne Ihren individuellen Vorschlag.

4 Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz hat weitreichende Folgen für Ihre persönliche Altersversorgung. Alle sind betroffen, auch Rentner. Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie informieren. Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne, sprechen Sie uns bitte an. Besteuerung von Altersrenten Wurden Altersrenten aus der GRV bisher mit dem geringen Ertragsanteil besteuert, so sind diese Renten seit dem grundsätzlich steuerpflichtig. Der steuerfreie Rentenanteil für Bestandsrenten beträgt 50 % in 2005 und ist für die gesamte Rentendauer festgeschrieben. Zukünftige Rentenerhöhungen sind aber in voller Höhe zu versteuern. Der Besteuerungsanteil zukünftiger Renten erhöht sich ab 2006 bis zum Jahr 2020 um je 2 %, dann bis zum Jahr 2040 um je 1 %. Ab dem Jahr 2040 ist die Altersrente aus der GRV in voller Höhe steuerpflichtig. Die heute 30-jährigen müssen bereits mit einer voll steuerpflichtigen Rente planen. Das Rentenniveau der GRV wird aufgrund beschlossener Rentenreformen weiter sinken. Im Jahr 2040 ist eine Nettorente in Höhe von 37 %-48 % des letzten Nettoeinkommens realistisch, 45 Beitragsjahre vorausgesetzt. Je höher das Einkommen, desto geringer die Nettorente. Darauf gilt es sich einzustellen!

5 (AltEinkG) 3 Schichten Modell Die staatlich geförderte Altersvorsorge teilt sich zukünftig in 3 Schichten mit unterschiedlicher Förderung. Schicht 1 Schicht 2 Schicht 3 Basisversorgung Kapitalgedeckte Zusatzversorgung Sonstige kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen. Basisversorgung (Schicht 1) Zur Basisversorgung gehören alle bisherigen staatlichen Versorgungen: Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Ab sofort gibt es auch einen neue, kapitalgedeckte Rentenversicherung, (Basis- oder Rürup Rente) die ähnlich funktioniert. Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (Schicht 2) Die Zusatzversorgung umfasst zwei Arten der Versorgung: Die bekannte Riesterrente, die durch Zulagen und Steuervorteile vom Staat gefördert wird, und die betriebliche Altersversorgung. Sonstige kapitalbildende Renten- oder Lebensversicherungen (Schicht 3) Die kapitalbildenden Renten- oder Lebensversicherungen der dritten Schicht können individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden. Da die Beiträge steuerlich nicht gefördert werden, müssen Sie die Renten im Alter nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuern. Erträge aus einmaligen Kapitalauszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte steuerfrei.

6 (AltEinkG) Basis- oder Rürup Rente (Schicht 1) Von den Beiträgen, die Sie für diese neue, kapitalgedeckte Rente ausgeben, können Sie bis zu pro Jahr als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sind Sie verheiratet und werden Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt, verdoppelt sich dieser Betrag sogar. In 2005 können Sie 60 % der geleisteten Beiträge steuerlich abziehen. In den folgenden Jahren steigt dieser Anteil pro Jahr um 2 Prozentpunkte, so dass ab 2025 die Beiträge zu 100 % berücksichtigt werden. Die Basis- oder Rürup Rente wird nachgelagert besteuert. Das heißt : Für die steuerliche Förderung der Beiträge heute müssen Sie später die Rente versteuern. Die Besteuerung erfolgt analog der Besteuerung der gesetzlichen Altersrente (siehe Besteuerung der Altersrente). Außerdem sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten : - Es dürfen nur Renten, keine Kapitalleistungen ausgezahlt werden. - Auch im Todesfall dürfen nur Renten an Ihren Ehepartner oder an Ihre kindergeldberechtigten Kinder ausbezahlt werden. Lebenspartner bleiben unberücksichtigt. - Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Versicherung darf nicht erfolgen. Damit ist die Basis- oder Rürup Rente Hartz IV sicher! - Die lebenslange Rente darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Die Basis- oder Rürup Rente kann für Freiberufler und Selbständige von Interesse sein, zumal auch einmalige bzw. unregelmäßige Zahlungen, z.b. am Jahresende, möglich sind.

7 (AltEinkG) Betriebliche Altersversorgung (Schicht 2) Direktversicherung Auch die bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung die Direktversicherung ist von den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes (Alt EinkG) betroffen. Wichtig! Altverträge (abgeschlossen vor dem ) können unverändert bestehen bleiben. Für diese Verträge gilt unverändert die Pauschalbesteuerung der Beiträge und die steuerfreie Kapitalauszahlung ab dem 60. Lebensjahr. Für Neuverträge ab dem sind folgende Besonderheiten zu beachten: Es ist eine Beitragszahlung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (das sind in 2005 monatlich 208 ) möglich, auch zusätzlich zu einer nach altem Recht bestehenden Direktversicherung! Die Beitragszahlung ist lohnsteuer und sozialversicherungsfrei. Dafür sind die Leistungen steuerpflichtig. Gesetzlich Versicherte zahlen auch einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Fällige Leistungen aus der Direktversicherung können grundsätzlich nur in lebenslangen Rentenzahlungen bestehen, frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Auch wenn zukünftig keine steuerfreie Kapitalauszahlung mehr möglich ist die neue Direktversicherung ist ein attraktives Angebot für Arbeitnehmer. Nutzen Sie die Möglichkeit, aus dem Bruttolohn steuerbefreit für das Alter zu sparen, Ihr Nettoaufwand ist gering. Wir errechnen Ihnen gerne Ihren individuellen Vorteil. Übrigens sofern Sie keine alte Direktversicherung haben, können Sie neben den bereits genannten 208 weitere 150 monatlich steuerbefreit sparen.

8 (Alt Eink G) Sonstige kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen (Schicht 3) Diese Vorsorgeformen werden während der Ansparphase steuerlich nicht mehr gefördert. Dafür gibt es bei der Auszahlung Steuervorteile. Rentenzahlungen werden z.b. nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser wurde zum deutlich reduziert. Eine ab dem 65. Lebensjahr beginnende, lebenslange Altersrente ist nur noch zu 18 % steuerpflichtig. Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, ist nur der Ertrag zu versteuern. Erfolgt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und frühestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss, dann wird dieser für die Steuer maßgebende Ertrag halbiert. Die Leistung im Todesfall ist generell komplett einkommensteuerfrei. Die Versicherungsverträge können individuell gestaltet werden. Art und Höhe der Versicherungsleistung, Dauer und Höhe der Beitragszahlung, Sonderzahlungen und Bezugsrechtsverfügungen (fast) alles ist machbar! Je nach Vertragsgestaltung ergeben sich besonders günstige Steuereffekte, insbesondere durch die Kombination zeitlich befristeter und lebenslanger Rentenzahlungen. Wir beraten Sie gerne zu diese neuen Möglichkeiten.

9 (AltEinkG) Fazit Staatliche Förderung für die Altersversorgung gibt es zukünftig nur noch für lebenslange, steuerpflichtige Rentenzahlungen. Traditionelle Sparformen mit steuerfreien Erträgen, freier Verfügbarkeit sowie Vererbbarkeit des angesparten Kapitals wurden abgeschafft bzw. eingeschränkt. Grundsätzlich ist zukünftig zu entscheiden, ob eine staatliche Förderung während der Ansparphase gewünscht ist. Jede gewährte Förderung holt sich der Staat wieder zurück. Alterseinkünfte werden zukünftig wesentlich höher besteuert werden, eine Tatsache, die bei der Planung der Altersversorgung viel mehr beachtet werden sollte. Weniger bekannte Formen der Vermögensbildung, z.b. unternehmerische Beteiligung, werden an Bedeutung gewinnen. Von den staatlich geförderten Sparformen halten wir nur die betriebliche Altersversorgung, insbesondere die Direktversicherung/Pensionskasse, für grundsätzlich empfehlenswert. Arbeitnehmer sollten die gebotenen Möglichkeiten nutzen. Bis zu 358 monatlich können vollständig steuer- und bis zu 208 monatlich sozialversicherungsfrei vom Bruttolohn in Beiträge zur Alterversorgung umgewandelt werden. Der Nettoaufwand beträgt oft nur die Hälfte. Zudem ist diese Sparform sehr bequem zu handhaben. Mit der Überweisung durch den Arbeitgeber ist alles erledigt! Angaben in der persönliche Steuererklärung sind nicht erforderlich, es müssen auch keine Zulagen beantragt oder überprüft werden. Hartz IV sicher ist die betriebliche Altersversorgung ebenso. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wir beraten Sie gerne.

10 Unternehmerische Beteiligungen Mit der Schifffahrt Geld verdienen? Ohne Wasser kein Transport, ohne Transport kein Wohlstand. Die Schifffahrt ist seit jeher der bedeutendste, effizienteste und ökologischste Verkehrsträger der Weltwirtschaft. Die Globalisierung (Verlagerung der Produktion an den kostengünstigsten Standort) ist unaufhaltsam und setzt sich beschleunigt fort. Die transportgünstige Container-Schifffahrt ist Basis, Voraussetzung und Beschleuniger dieser Entwicklung. Mit einer Schiffsbeteiligung können Sie von diesem wichtigen Bereich der Weltwirtschaft profitieren! Waren Schiffsbeteiligungen früher reine Abschreibungsmodelle für Besserverdiener so hat die Einführung der Tonnagesteuer einen Wandel hin zur renditeorientierten Kapitalanlage bewirkt. Allein im letzten Jahr haben deutsche Kapitalanleger über 2,2 Milliarden Euro in den Schiffsbetrieb investiert, Tendenz steigend. Das Angebot reicht von der unternehmerisch geprägten Beteiligung bis zum sicherheitsorientierten Anlagemodell. Die jährlichen, steuerfreien Ausschüttungen betragen anfänglich 7 9 % p.a., ansteigend auf 20 % und mehr. Die erste Auszahlung erfolgt meist im Folgejahr nach Beitritt. Die Ausschüttung beinhaltet auch die (teilweise) Rückführung des eingesetzten Kapitals. Je nach Schiffstyp können Sie mit einer Beteiligungsdauer von Jahren kalkulieren, mit laufenden steuerfreien Erträgen. Ein Beteiligungsverkauf ist grundsätzlich ohne steuerliche Sperrfristen möglich. In den letzten Jahren hat sich ein gut funktionierender Markt entwickelt. Seit Oktober 2004 werden gebrauchte Anteile an der Hamburger Börse gehandelt. Wir informieren Sie gerne über sinnvolle, aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten. Die Mindestanlage beträgt zwischen und Für regelmäßige, monatliche Einzahlungen ist diese Anlageart nicht geeignet.

11 Unternehmerische Beteiligungen Immobilien Für Mitte des Jahres ist ein interessanter, geschlossener Immobilienfonds angekündigt. 4 selbständig nutzbare Büroimmobilien, Neubauten, mit insgesamt m² Fläche. Standort ist Luxemburg. Die Ausschüttung ist mit anfänglich 6,5 % kalkuliert, vollständig steuerfrei. Die Initiatorin, die LHI Leasing GmbH, ist seit 1973 erfolgreich tätig und verwaltet ein Immobilienvermögen in Höhe von 12,3 Milliarden Euro. Das Unternehmen ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Nord LB. Ein seriöses und wirtschaftlich interessantes Angebot, über das wir Sie gerne ausführlich informieren. Medienfonds Die leasingähnlichen, bankverbürgten Medienfonds haben sich gut entwickelt. Ihr steuerpflichtiges Einkommen reduziert sich um die gesamte Beteiligungssumme. Der Beteiligungsbetrag muss nur zum Teil selbst aufgebracht werden, eine bankverbürgte Innenfinanzierung ist obligatorisch. Vom Eigenkapital abzuziehen ist noch die sofortige Steuererstattung. Ja nach Angebot erfolgt die Kapitalrückzahlung kurz- oder langfristig, z.b. innerhalb 10 Jahren in Teilbeträgen oder auf einen Schlag nach z.b. 12 oder 15 Jahren. Mit sehr geringem Eigenkapitaleinsatz ergeben sich steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie z.b. heute hochbesteuerte Einkünfte auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ab Mitte des Jahres erwarten wir die neuen Beteiligungsangebote. Wir merken Sie gerne für weitere Informationen vor.

12 Berufsunfähigkeit Ihre Arbeitskraft ist unersetzlich. Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ist für jeden von uns ein wertvoller Besitz und wesentliche Voraussetzung, um wirtschaftliche Ziele zu erreichen bzw. den Lebensstandard zu sichern. Menschen werden aber älter und manchmal dauerhaft krank. So ist es vernünftig, rechtzeitig schlechte Zeiten einzukalkulieren. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer muss vor Erreichen des Rentenalters aus seinem Beruf ausscheiden wegen Rückenbeschwerden oder Krebs, nach einem Herzinfarkt oder immer häufiger auch aus psychischen Gründen. Und auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) können Sie sich nicht mehr verlassen. Bereits mit der Rentenreform 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Eine ausreichende Einkommensabsicherung ist Privatsache. Das meint auch die Stiftung Warentest und empfiehlt den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung % des Bruttoeinkommens sollten gesichert sein. Das Versicherungsangebot ist vielfältig. Reine Risikoversicherungen sind genauso möglich wie Kombinationen mit der Altersversorgung. Am Beitrag sollte eine ausreichende Absicherung nicht scheitern, wie nachfolgendes Beispiel zeigt: Akademiker, 30 Jahre alt, Monatsrente bis zum 65. Lebensjahr, anfänglicher Monatsbeitrag 23,85, bei guten Versicherungsbedingungen. Ein gleichaltriger kaufmännischer Angestellter zahlt 30,85. Wir beraten Sie gerne.

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