Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das globalfoodspecs.net - Portal

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1 Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das globalfoodspecs.net - Portal 1. Präambel: Die Object Solutions Software AG, nachfolgend OBJECT genannt, betreibt unter der Domain globalfoodspecs.net das OBJECT-Lieferantenportal, nachfolgend Lieferantenportal genannt. Globalfoodspecs.net ist Dreh- und Angelpunkt bei der Erfassung und Austausch von vertraulichen Informationen, wie Spezifikationen, QM-Fragebögen, Lieferantenfragebögen und Auktionen in der Lebensmittelindustrie. Um in dem Lieferantenportal teilnehmen zu können, muss der Vertragspartner, nachfolgend Unternehmen genannt, registriert und freigeschaltet sein. * Vertrauliche Informationen in Spezifikationen & Fragebögen werden verschlüsselt auf der Datenbank abgelegt und stehen exklusiv den Vertragsparteien ( Ersteller und Empfänger des Dokumentes) zur Verfügung. * Für das Bearbeiten einer Spezifikation oder Fragebogens entstehen für den Bearbeiter keine Kosten. * Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das globalfoodspecs.net - Portal regelt Ausschliesslich die Nutzung dieses Portals zur Erfassung von Formularen und haben keine bindende Wirkung auf bestehende oder zukünftige Vertragsvereinbarungen zwischen Hersteller und Lieferant. 1.1 OBJECT stellt dem Unternehmen, wie in dem Vertrag, diesen Standardnutzungsbedingungen und allen geltenden Anlagen dargelegt, einen Zugang zu dem Lieferantenportal bereit, dies vorbehaltlich der Erfüllung aller Verpflichtungen durch das Unternehmen. 1.2 OBJECT stellt ausschließlich Systeme, Tools / Schnittstellen und Mehrwertdienst-leistungen bereit und hat keine Kontrolle über die Qualität, die Sicherheit oder die Legalität der angebotenen oder verkauften Produkte oder Dienstleistungen, die Richtigkeit oder die Genauigkeit jeglicher seitens der User bereitgestellten Informationen (einschließlich der Informationen in Bezug auf die vorgegebene oder tatsächliche Identität eines Users) oder die Fähigkeit der User zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung von Dokumenten oder zum Abschluss des Kaufs oder des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen, und übernimmt diesbezüglich keine Haftung. 2. Registrierung / Teilnehmervertragsverhältnis 2.1 Zur Begründung eines Teilnehmervertragsverhältnisses ist von dem Unternehmen ein Antrag auf Registrierung zu stellen. Dies erfolgt dadurch, dass das entsprechende Formular unter dem Register "Einstellungen" vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. 2.2 Mit dem Zugriff und der Nutzung dieses Lieferantenportals, bestätigen Sie dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben und dass Sie diese vorbehaltlos akzeptieren. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind benutzen oder greifen Sie nicht auf das Lieferantenportal zu. 2.3 Sie bestätigen dass Sie alle erforderlichen Rechte und Befugnisse haben, für den Zugang und die Nutzung der Website im Namen Ihres Unternehmens im Hinblick auf etwaige Spezifikationen, Fragebögen, Auktionen und andere Formulare (einschließlich, aber nicht abschließend, dazu gehörende Unterlagen wie Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, etc.). Sie sind ausschließlich verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Vollmachten aus Ihrem

2 Unternehmen und von jedem Lieferanten, Händler, Hersteller, Kunden, Klienten und sonstigen Dritten, die davon betroffen sein können, oder bestätigen dass, der Zugang und die Nutzung der Seite, das Einreichen von Formularen und Dokumenten, und Ihre weiteren Aktivitäten, unabhängig einer Genehmigungen durch das Gesetz oder auf andere Weise benötigt werden. 2.4 OBJECT überprüft die Daten des Unternehmens und entscheidet, ob dieser registriert wird und ihm infolge der Begründung eines Teilnehmervertragsverhältnisses ein Zugang zum Lieferantenportal gewährt wird. OBJECT ist in der Entscheidung, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, grundsätzlich frei. Ein Anspruch auf Begründung eines Teilnahmevertrags-verhältnisses und zur Nutzung des Lieferantenportals besteht nicht. 2.5 OBJECT wird das Unternehmen über Annahme oder Ablehnung der Registrierung in elektronischer Form informieren und ihm im Falle der Antragsannahme unter Begründung eines entsprechenden Teilnahmevertragsverhältnisses mitteilen, dass es als offizielles Unternehmen zugelassen worden ist. Darüber hinaus wird dem Unternehmen ein Passwort pro User übermittelt, aufgrund dessen es Zugang zum Lieferantenportal erhält. 3. Teilnahmebedingungen 3.1 Die Nutzung des Lieferantenportals im Rahmen des Teilnehmervertragsverhältnisses erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen. OBJECT kann diese im Einzelfall durch weitere Bedingungen ergänzen, modifizieren oder ersetzen. 3.2 Die Bedingungen können seitens OBJECT dadurch geändert werden, dass OBJECT das Unternehmen über die Änderung der Bedingungen informiert (auch in elektronischer Form). Das Unternehmen kann der Geltung der geänderten Bedingungen innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht fristgerecht widersprochen hat. OBJECT wird das Unternehmen ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Sollte das Unternehmen der Geltung der geänderten Bedingungen widersprechen, kann OBJECT dem Unternehmen das Teilnahmeverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. 4. Änderung der Lieferantendaten 4.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, Änderungen seiner im Antrag auf Registrierung und Zulassung genannten Daten unverzüglich unter dem Register Einstellungen mitzuteilen. 4.2 Für Schäden, die durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung einer Datenänderung entstehen haftet OBJECT nicht. 4.3 OBJECT ist darüber hinaus im Falle einer verspäteten Mitteilung von geänderten Lieferantendaten berechtigt, von ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10. Gebrauch zu machen. 5. Passwort 5.1 Jedes registrierte Unternehmen erhält ein Passwort pro Teilnehmer (User) für den Zugang zu dem Lieferantenbereich des Lieferantenportals. Das Passwort kann der Teilnehmer jederzeit selbstständig ändern. Bei der Wahl des Passwortes hat das Unternehmen darauf zu achten, dass keine auffälligen Wiederholungen desselben Zeichens verwandt werden und dieses nicht aus allgemein bekannten Wörtern und/oder Namen besteht. 5.2 Eine Nutzung des Passwortes durch unbefugte Dritte sowie die Weitergabe der durch Nutzung des Passworts erlangten Kenntnisse an Dritte ist nicht gestattet. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und unbefugte Dritte keine Kenntnis davon erlangen können.

3 5.3 Bei Verlust des Passwortes ist das Unternehmen verpflichtet, OBJECT unverzüglich (auch per E- Mail) zu informieren. OBJECT wird den Zugang des Unternehmens zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Nach Möglichkeit wird dem Unternehmen ein neues Passwort zur Verfügung gestellt. 5.4 Das Unternehmen haftet für sämtliche Schäden, die durch eine Nutzung des Passwortes durch unbefugte Dritte entstehen. 6. Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen trägt die Gefahr der Übermittlung der Informationen und sonstigen Daten bis zu dem OBJECT-Portal-Gateway. Das Unternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bzgl. des Datenschutzes- einzuhalten. Es sichert zu, dass es keine Software oder sonstigen Daten verwendet oder übermittelt, Anwendungen ausführt oder Inhalte in die Lieferantenportal einstellt, die Computerviren enthalten oder in anderer Weise geeignet sind, technische Einrichtungen, Software oder Daten von OBJECT oder Dritten zu beeinträchtigen, zu ändern oder zu zerstören. Darüber hinaus ist es dem Unternehmen untersagt, Handlungen zu tätigen, die gegen die guten Sitten verstoßen, gewerbliche Schutz und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte OBJECT's oder Dritter verletzen, Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder senden, zu denen er nicht befugt ist oder in sonstiger Form gegen geltendes Recht zu verstoßen. 7. Geistiges Eigentum, Eigentumsrecht & Rechte an Daten, Geheimhaltung 7.1 Die in den Formularen (Spezifikationen & Fragebögen ) gespeicherten vertrauliche Informationen genießen urheberrechtlichen Schutz der Ersteller und stehen exklusiv den Vertragsparteien ( Ersteller und Empfänger des Dokumentes) zur Verfügung. Alle Formulare werden verschlüsselt auf der Datenbank abgelegt und können von keiner anderen Partei nicht eingesehen werden. 7.2 Die Seiten des OBJECT Lieferantenportals genießen urheberrechtlichen Schutz. Insbesondere jegliche Vervielfältigungen und Bearbeitungen sind urheberrechtlich geschützt und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens OBJECT zulässig. 7.3 Die auf den Seiten des Lieferantenportals verwendeten Produktbezeichnungen und/oder Produktaufmachungen sind überwiegend eingetragene Marken. Jede ungenehmigte oder missbräuchliche Verwendung dieser Marken ist ausdrücklich untersagt und stellt eine Verletzung der urheberrechtlichen Bestimmungen dar. 7.4 OBJECT, ihre Kunden, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer sind und bleiben exklusive Eigentümer aller Rechte an den Dienstleistungen, der Dokumentation, allen geistigen Eigentumsrechten, kundenspezifischen Anpassungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Computer- Software, Daten oder Informationen oder anderer geschützter Materialien, die von OBJECT, ihren Lieferanten oder Lizenznehmern zur Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurden. 7.5 Das Unternehmen versichert und gewährleistet, dass sich alle Daten und jegliche andere Dateien, Inhalte oder Informationen, die der OBJECT (oder ihren Subunternehmern) seitens des Unternehmens bereitgestellt werden, im Eigentum oder unter der Lizenz des Unternehmens befinden. 7.6 Bei Verwendung in diesen Standardnutzungsbedingungen bezeichnet der Begriff vertrauliche Informationen alle Informationen, Daten (einschließlich ohne Einschränkung alle Daten und Informationen jeglicher Handelspartner von OBJECT, auf die über die Dienstleistungen zugegriffen wird), Know-how, Verfahren, Texte und Kopien in jeglicher Form, einschließlich u.a. in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form, die seitens einer Partei gemäß dem Vertrag, den Standardnutzungsbedingungen und jeglichen geltenden Anlagen zur Verfügung gestellt wurden. Ausgenommen sind jegliche Informationen (i) in Bezug auf die eine Partei dokumentieren kann,

4 dass sie allgemein bekannt sind; (ii) die einer Partei auf andere Art und Weise als durch eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden; oder (iii) die seitens einer dritten Partei, die nicht zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet ist, mitgeteilt werden. 7.7 Jede Partei behandelt die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich und schützt sie vor der Bekanntgabe gegenüber jeder anderen Partei und wendet dabei das gleiche Maß an Sorgfalt auf, das sie zum Schutz ihrer eigenen geschützten Informationen ähnlicher Wichtigkeit aufwendet. Jede Partei verwendet die vertraulichen Informationen ausschließlich für die in dem Vertrag, diesen Standardnutzungs-bedingungen und jeglichen geltenden Anlagen genannten Zwecke. 7.8 Gemäß diesen Standardnutzungsbedingungen erhaltene Informationen können den Angestellten, Vertretern und Beratern der Parteien sowie ihren verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, denen diese Informationen bekannt sein müssen, und die sich zum Schutz der erhaltenen Informationen vor einer ungenehmigten Nutzung und Bekanntgabe gemäß den Bedingungen des Vertrages, dieser Standardnutzungsbedingungen und jeglicher anwendbarer Anlagen verpflichtet haben. Jede Partei ist für die unbefugte Bekanntgabe von vertraulichen Informationen seitens eines ihrer Angestellten oder einer gemäß ihrer Anweisung handelnden Person haftbar und informiert die andere Partei unverzüglich, sobald ihr bekannt wird oder sobald sie Grund zu der Annahme hat, dass einer ihrer Angestellten oder eine gemäß ihrer Anweisung handelnde Person, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen hat, einen Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrages, dieser Standardnutzungsbedingungen und jeglicher geltenden Anlagen begangen hat oder plant. Beide Parteien kooperieren auf eigene Kosten, um einen entsprechenden Unterlassungsanspruch oder einen anderen Billigkeitsanspruch gegen einen solchen Angestellten oder gegen eine solche Person geltend zu machen. 7.9 Sollte eine Partei von Rechts wegen verpflichtet sein, die gesamten oder Teile der vertraulichen Informationen bekannt zu geben, so stellt eine Bekanntgabe aufgrund einer solchen rechtlichen Verpflichtung keinen Verstoß gegen den Vertrag, diese Standardnutzungsbedingungen und jegliche geltende Anlagen dar, vorausgesetzt jedoch, dass die offenlegende Partei die andere Partei (sofern gesetzlich erlaubt) unverzüglich über (eine) solche Aufforderung(en) informiert, so dass der Eigentümer der vertraulichen Informationen eine entsprechende Schutzanordnung beantragen oder den Umfang einer solchen verpflichtenden Bekanntgabe einschränken kann. Sofern eine Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen bekannt zu geben, darf diese nur den Teil der vertraulichen Informationen bekannt geben, zu dessen Bekanntgabe sie verpflichtet ist, und sie wendet angemessene kaufmännische Bemühungen an, um die andere Partei dabei zu unterstützen, eine vertrauliche Behandlung der offengelegten Informationen zu erzielen Alle Dokumente und andere materiellen Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten oder darstellen und alle Kopien solcher Dokumente und materiellen Gegenstände, die einer Partei zur Verfügung gestellt werden oder durch eine Partei erstellt werden, sind und bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei und sind dieser Partei auf ihre Aufforderung hin oder bei Beendigung oder bei Ablauf des Vertrages, dieser Standard-nutzungsbedingungen und jeglicher geltenden Anlagen unverzüglich zurückzugeben. Die annehmende Partei informiert die offenlegende Partei schriftlich, dass, sofern vorhanden, alle nicht zurückgegebenen Kopien vernichtet wurden. 8. Hyperlinks Das Lieferantenportal kann Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. OBJECT übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung, noch macht OBJECT sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu Eigen. Diese Webseiten und ihre Inhalte werden seitens OBJECT nicht kontrolliert und OBJECT ist für die dort bereitgehaltenen Inhalte und Informationen nicht verantwortlich. Die Nutzung der Webseiten erfolgt auf eigenes Risiko des Unternehmens.

5 9. Cookies OBJECT ist berechtigt, während der Nutzung des Lieferantenportals sogenannte "Cookies" auf dem Computer des Unternehmens abzulegen. Diese dienen dazu, das Unternehmen bei der nächsten Nutzung des Lieferantenportals automatisch als Nutzer wieder zu erkennen. Das Unternehmen ist berechtigt, die Ablage von Cookies durch entsprechende Vornahme der Browser-Einstellungen zu blockieren oder diese zu löschen. 10. Kündigung/Einstellung des Lieferantenportals 10.1 Sowohl OBJECT als auch das Unternehmen sind berechtigt, das Teilnahmeverhältnis bezüglich des Lieferantenportals jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung (auch per ), mit sofortiger Wirkung zu kündigen OBJECT stellt im Fall der Kündigung oder Einstellung des Lieferantenportals alle gespeicherten Formulare, inkl. Dokumente für 30 Tage zum Download oder Ausdruck zur Verfügung und wird danach alle Benutzerdaten und alle sonstigen gespeicherten personen-bezogenen Daten des Unternehmens löschen, sofern diese nicht mehr für Vertragszwecke benötigt werden. 11. Haftung 11.1 OBJECT haftet gegenüber dem Benutzer nicht für die Verfügbarkeit und Qualität des Lieferantenportals OBJECT haftet zudem -abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder etwaiger Hard- oder Softwarefehler des Lieferantenportals ergeben. Vor dem Herunterladen von Informationen und Daten wird das Unternehmen aufgrund dessen für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Daten beim Benutzen des Lieferantenportals geschieht auf eigene Gefahr. 12. Datenschutz 12.1 OBJECT beachtet bei der Erhebung, bei der Nutzung und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen Das Unternehmen willigt ausdrücklich in die dauerhafte Speicherung und Nutzung der von ihm mitgeteilten Benutzerdaten durch OBJECT zu allen Zwecken im Rahmen des Betriebes des Lieferantenportals ein OBJECT ist berechtigt, auch Kooperationspartnern das Recht zur Nutzung des Portals einzuräumen und Einblick in die Lieferantenstammdaten zu nehmen (mit Ausnahmen der sich im Eigentum des Unternehmen befindlichen und seitens des Unternehmens bereitgestellten vertraulichen Daten in den Formularen). 13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungs-bedingungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet ist. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Regelungslücken.

6 13.2 Gerichtsstand bezüglich Streitigkeiten, die in Verbindung mit der Nutzung des Lieferantenportals stehen, ist Zürich-Schweiz Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen. Das UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) findet keine Anwendung Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von OBJECT an Dritte abtreten An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger beider Vertragspartner gebunden Nebenabreden zu einem Vertrag werden nicht getroffen. Die Bestimmungen eines Vertrages können nur schriftlich geändert werden OBJECT ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr nach hiernach abgeschlossener Verträge obliegende Verpflichtungen Dritte, einschließlich mit ihr verbundene Unternehmen, einzuschalten Höhere Gewalt: Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Vornahme von Zahlungen ist jede Partei von der Erfüllung ihrer hiernach abgeschlossenen Verträgen bestehenden Vertragspflichten solange befreit, als diese infolge höherer Gewalt unmöglich ist. Höhere Gewalt sind insbesondere Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Feuer, Überflutung, behördliche Maßnahmen, Verzug oder Nichterfüllung seitens Zulieferanten, Erdbeben, Ausfall von und Störungen in Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber oder andere von der jeweils leistungswilligen Partei nicht zu vertretenden Umstände OBJECT SOLUTIONS SOFTWARE AG

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