Urlaub, Zusatzurlaub und Sonderurlaub

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1 Information des OV Flughafen Köln/Bonn Urlaub, Zusatzurlaub und Sonderurlaub Urlaub, Zusatzurlaub und Sonderurlaub Der Anspruch auf arbeitsfreie Zeiten für Tarifbeschäftigte der Bundespolizei

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem so herausfordernden Beruf wie dem Beruf einer Luftsicherheitsassistentin bzw. eines Luftsicherheitsassistenten oder auch der Tätigkeit als Beschäftigte in der Bundespolizei ist Erholungsurlaub auf alle Fälle mehr: eine ganz unverzichtbare Zeit zum Ausspannen, zum Auftanken, zur Erholung. Nach 26 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat jede/r Beschäftigte das Recht auf einen jährlichen Erholungsurlaub. Darüber hinaus können Beschäftigte gem. 29 TVöD Sonderurlaub bekommen. Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir euch einen kurzen Überblick geben: 1 I. Erholungsurlaub Der Gesetzgeber verbindet mit dem verbrieften Urlaub den Gedanken der Gesunderhaltung der Arbeitskraft. Aber natürlich dürfen die Ferien auch Spaß machen. Erholungsurlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen angestrebt werden. Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden. Urlaub, der im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden konnte, wird ins kommende Jahr übertragen. Der Übertragungszeitraum beträgt 12 Monate. Grundsätzlich verfällt der Urlaub, wenn er in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurde.

3 Nach 26 TVöD gestaltet sich der Urlaubsanspruch für Beschäftigte wie folgt: Erholungsurlaubsanspruch: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend davon kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: durch Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat sich der Erholungsurlaubsanspruch für lebensjüngere Tarifbeschäftigte geändert! Krank im Urlaub? Besonders schlimm ist es, wenn man gerade in der schönsten Zeit des Jahres krank wird. Beruhigend aber, dass wir in solchen Fällen keinen Urlaubstag verlieren. Vorausgesetzt, wir verhalten uns richtig. Erkrankungen im Urlaub sollten unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt und schnellstmöglich durch eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Denn jeder Tag, für den die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden kann, wird nicht als Urlaubstag gerechnet - und damit auch nicht von der Urlaubsdauer abgezogen. Ganz wichtig also: Attest ab dem ersten Krankheitstag nicht vergessen! Kann Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, so ver 2

4 Nach 26 TVöD gestaltet sich der Urlaubsanspruch für Beschäftigte wie folgt: Erholungsurlaubsanspruch: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Abweichend davon kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden. Bitte beachten: durch Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat sich der Erholungsurlaubsanspruch für lebensjüngere Tarifbeschäftigte geändert! Krank im Urlaub? Besonders schlimm ist es, wenn man gerade in der schönsten Zeit des Jahres krank wird. Beruhigend aber, dass wir in solchen Fällen keinen Urlaubstag verlieren. Vorausgesetzt, wir verhalten uns richtig. Erkrankungen im Urlaub sollten unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt und schnellstmöglich durch eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Denn jeder Tag, für den die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden kann, wird nicht als Urlaubstag gerechnet - und damit auch nicht von der Urlaubsdauer abgezogen. Ganz wichtig also: Attest ab dem ersten Krankheitstag nicht vergessen! Kann Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, so ver- 3

5 fällt er nicht. Das führt zu einer jährlichen Addition der Urlaubsansprüche. Ist der Arbeitnehmer jedoch wieder gesund, muss er die angesammelten Urlaubsansprüche im laufenden Kalenderjahr nehmen, um den Verfall zu verhindern. II. Zusatzurlaub für Wechselschichtdienst Der Wechselschichtdienst bringt besondere Belastungen mit sich. Wer regelmäßig Wechselschichtdienst leistet, hat daher Anspruch auf zusätzlichen Zusatzurlaub. Dieser Zusatzurlaub kann bis zu 6 arbeitsfreie Tage im Jahr betragen: 1. Beschäftigte die ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leisten und denen die Wechselschicht- bzw. Schichtzulage zusteht erhalten bei Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub und bei Schichtarbeit für je 4 zusammenhängende Monate 1 Arbeitstag Zusatzurlaub. 2. Im Falle nicht ständiger Wechselschicht-/Schichtarbeit erhalten Beschäftigte, denen die Wechselschicht-/Schichtzulage zusteht 1 Arbeitstag Zusatzurlaub für je 3 Monate im Jahr in denen sie überwiegend Wechselschichtdienst geleistet haben und 1 Arbeitstag Zusatzurlaub für je fünf Monate im Jahr, in denen sie überwiegend Schichtarbeit geleistet haben. Für die Feststellung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit muss der Arbeitnehmer im Durchschnitt des Berechnungszeitraums längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu einer echten Nachtschicht herangezogen werden. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten 4

6 Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend ( 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass diese Regelung nicht für Menschen gilt, die den Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind. Erholungsurlaub und Zusatzurlaub dürfen zusammen im Kalenderjahr 35 bzw. 36 Arbeitstage nicht übersteigen. Diese Regelung gilt nicht für Zusatzurlaub wegen Wechselschicht- oder Schichtarbeit. Sofern ein Teilzeitbeschäftigter in den Wechselschichtdienst integriert ist und alle auch zeitlichen - Voraussetzungen für den Zusatzurlaub erfüllt, hat er den zahlenmäßig gleichen Anspruch wie ein Vollbeschäftigter. Pausenregelung im Wechsel-/Schichtdienst Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Bei Wechselschichtdienstleistenden Beschäftigten wird die Ruhepause auf die Arbeitszeit angerechnet. Wechsel-/Schichtzulage Beschäftigte, die ständig Wechselschichtdienst leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 monatlich Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtdienst leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 pro Stunde Beschäftigte, die ständig Schichtdienst leisten, erhalten eine 5

7 Schichtzulage von 40 monatlich Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 pro Stunde Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht ( Rund um die Uhr ), werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Wechselschichtarbeit genügt es also nicht, wenn eine Schicht eingeschoben wird, von der zwei Stunden (z.b. von 21 Uhr bis 23 Uhr) in den Nachtarbeitszeitraum fallen. Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Teilzeitbeschäftigte haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur Anspruch auf die anteilige Zahlung der tariflichen Wechselschichtzulage in der Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit. Dienst zu ungünstigen Zeiten/Vergütungssätze In 8 TVöD sind die Zeitzuschläge für die Beschäftigten wie folgt festgeschrieben: Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen auch bei Teilzeitbeschäftigten je Stunde: 6

8 a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.h., b) für Nachtarbeit 20 v.h., c) für Sonntagsarbeit 25 v.h., d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich 135 v.h.,- mit Freizeitausgleich 35 v.h., e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.h., f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt 20 v.h. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt. III. Sonderurlaub Der Name lässt es schon vermuten: Sonderurlaub ist Urlaub, den Beschäftigte gesondert vom Jahresurlaub bekommen können. Arbeitsbefreiung bekommt man nicht formlos, sondern nur formgerecht - nämlich mit einem begründeten Antrag. Dabei sind Art und Dauer des Anlasses möglichst genau zu beschreiben. Anlässe für Arbeitsbefreiung Die folgende Übersicht nennt an dieser Stelle einige Beispiele, die in der Praxis häufig vorkommen. Arbeitsbefreiung kann z.b. bekommen, wer - an gewerkschaftlichen Sitzungen eines überörtlichen Gremiums oder - an Tarifverhandlungen teilnimmt. 7

9 Sonderurlaub aus persönlichen Gründen Arbeitsbefreiung wird gewährt bei a. Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes 1 Arbeitstag, b. Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils 2 Arbeitstage, c. Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort 1 Arbeitstag d. 25-und 40jähriges Dienstjubiläum 1 Arbeitstag, e. schwere Erkrankung aa) einer/eines Angehörigen, soweit er/sie in demselben Haus halt lebt 1 Arbeitstag im Kalenderjahr bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGB V besteht oder bestanden hat 4 Arbeitstage im Kalenderjahr cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr Anmerkungen: - Die Arbeitsbefreiung nach Buchstabe e kann auch in halben Tagen gewährt werden, wobei sich der Umfang der Arbeitsbefreiung nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit richtet. - Für Freistellungsanlässe nach Buchstabe e Doppelbuchstabe bb) - schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren wird eine Arbeitsbefreiung für bis zu 4 Arbeitstag im Kalenderjahr für jedes Kind bei Vorlage der sonstigen Voraussetzungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGV V (siehe weiter unten) besteht oder bestanden hat. 8

10 Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und die Ärztin/der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa und bb die Notwendigkeit der Anwesenheit der/des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege bescheinigt hat. f. Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten. Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren Nach 45 Sozialgesetzbuch V haben in der gesetzlichen Krankversicherung Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Anspruch auf Krankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage (insgesamt für alle Kinder zusammen jedoch nicht mehr als 25 Ar-beitstage), für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage (insgesamt für alle Kinder zusammen jedoch nicht mehr als 50 Arbeitstage) je Kalenderjahr. 9

11 Damir Vukovic stv. Tarifbeauftragter OV Flughafen Köln/Bonn Mobil: Peter Poysel Budestarifbeauftragter der DPolG Bundespolizeigewerkschaft d.: Tel.d.: GL Luftsicherheit BPOLR LEJ Mobil: Tel.p.: Peter Poysel an seinem Arbeitsplatz als Fluggastkontrollkraft am Flughafen Leipzig DPolG Bundespolizeigewerkschaft Bundesgeschäftsstelle Berlin Seelower Straße Berlin Tel.: 030 / , Fax: 030 / Geschäftsstelle Lübeck Am Flugplatz 4, Geb Lübeck Tel.: 0451 / , Fax: 0451 / post.berlin@dpolg-bpolg.de 10

12 Personalratswahlen 2012 Voller Einsatz für eure Interessen Jetzt DPolG wählen! Information des OV Flughafen Köln/Bonn über diesen Scan-Code direkt alle Themen nachlesen unter

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