Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa
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- Hilko Jaeger
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1 SEPA Der (neue) Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa
2 Die SEPA kommt Seite 2
3 Die SEPA kommt Seite 3
4 Interview Carl-Ludwig Thiele Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sind kleinere Unternehmen und der Mittelstand auf die Veränderungen vorbereitet? Bei mittelständischen Unternehmen sowie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besteht noch ein hohes Informationsdefizit. Wir haben zudem rund Vereine in Deutschland, und diese ziehen ihre Mitgliedsbeiträge in der Regel per Lastschrift ein. Das geht in Zukunft nur mit einer Gläubiger- Identifikationsnummer. Diese hat heute aber noch fast kein Verein. Seite 4
5 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Sparkasse Beckum- Wadersloh unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 5
6 Die SEPA-Migration Ziel: Das Ziel der SEPA (Single Euro Payments Area oder Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum) ist, Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Aktueller Stand: 99 % des Zahlungsverkehrs in Deutschland ist Inlandszahlungsverkehr, damit fehlt bislang eine wesentliche Motivation der Kunden und Banken zur Umstellung. Die gewünschte marktgetriebene Umstellung auf SEPA ist (bisher) ausgeblieben. Seite 6
7 Europa Quelle: Financial Times Deutschland Seite 7
8 SEPA als logische Konsequenz Einführung des Euro als Buchgeld am 1. Januar 1999 Einführung des Euro als Bargeld am 1. Januar 2002 Einführung des einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs SEPA am 1. Februar 2014 Seite 8
9 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 9
10 SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 10
11 Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum vor Für die 17 Länder mit Euro- Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA- Überweisungen und SEPA- Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar Kunden und Zahlungsdienstleister in Deutschland müssen SEPA-ready sein Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Seite 11
12 Die Migrationsverordnung regelt IBAN only europaweit ab Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional) Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreichbarkeit verpflichtet Seite 12
13 IBAN und BIC Die neue Kontokennung Seite 13
14 IBAN und BIC Die neue Kontokennung Seite 14
15 IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl (WELADED1BEK) Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Kontoauszügen, im Online-Banking und auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 15
16 auf der SparkassenCard Seite 16
17 IBAN (only) Quelle: Seite 17
18 Die SEPA-Überweisung April Februar Seite 18
19 Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Hinweistexte erleichtern ab das Ausfüllen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Seite 19
20 Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE BANKBEBB 2 3 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 20
21 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Seite 21
22 Die SEPA-Lastschrift April Februar Seite 22
23 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Seite 23
24 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmalund 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften)*. Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). *ab Nov D-1 Seite 24
25 Der Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Noch 344 Tage, 7 Stunden, 14 Prozessschritt Minuten und 26 Sekunden Transport bis zum Mandatsinformation Start der SEPA im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 25
26 Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Seite 26
27 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher Bestandteil Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 5 6 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Bestätigung Mandat 4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift Seite 27
28 Seite 28
29 Die Gläubiger Identifikationsnummer April Februar Seite 29
30 Die Gläubiger-ID Die Gläubiger-ID für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 30
31 Verwendung der Gläubiger ID Beim Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift ist die Gläubiger-ID des Zielkontoinhabers zu verwenden. Übertragen auf einen im Auftrag des Kontoinhabers (z. B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft WEG) bevollmächtigten Dienstleisters (z. B. Hausverwaltung), hat dieser Dienstleister die Gläubiger-ID des Kontoinhabers zu verwenden. Im Falle von Treuhandkonten hat der Treuhänder (Hausverwaltung) seine Gläubiger-ID zu verwenden. Im Rahmen der Mandatserteilung sollte der Treuhänder aber kenntlich machen, für wen er den Einzug tätigt (entweder im Rahmen einer erweiterten Kontobezeichnung oder durch Nutzung des Datenelements CreditorReferenceParty. Durch die Information des Zahlers bzgl. der Gläubiger-ID des Treuhänders, sowie durch die Nennung einer eindeutigen Mandatsreferenz ist der Zahler in der Lage, die eine Kontobelastung eindeutig einem Mandat zuzuordnen und ggfs. zu sperren. Seite 31
32 Bitte beachten Sie! Die aktuelle Verfahrensbeschreibung Gläubiger- Identifikationsnummer ist seit dem 21. Mai 2012 in Kraft. Seitdem ist bei einem Wechsel des Namens, der Firma, des Gesellschafterbestandes oder bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel keine neue Gläubiger-Identifikationsnummer mehr zu beantragen. Dasselbe gilt bei einer Änderung der inländischen Geschäftsadresse oder der Daten zur Ansprechperson. Eine Anzeige der geänderten Daten an die Deutsche Bundesbank ist nicht erforderlich, vielmehr hat der Lastschriftgläubiger auf Verlangen der Deutschen Bundesbank oder seines kontoführenden Zahlungsdienstleisters den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt. Seite 32
33 Das SEPA-Lastschriftmandat April Februar Seite 33
34 Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 34
35 Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 35
36 Das SEPA-Lastschriftmandat Einfache Kontrolle durch neue Identifikationsmerkmale Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer) Seite 36
37 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse Beckum-Wadersloh abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Seite 37
38 Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen?! Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombimandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombimandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Verkehrs AG, Bahnhofstr 7, Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, benötigen Sie nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 38
39 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden! Seite 39
40 SEPA-Lastschrift - wichtige Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst- und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag (kürzere Fristen können vertraglich vereinbart werden) 5 (6) Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 (3) Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei fehlendem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 40
41 Die SEPA kommt Seite 41
42 Claudia Attenberger Originalfolie Präsentation Krombacher Brauerei SEPA Infotagung am 13./14. September 2012 Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co KG, Kreuztal nachdem die Umstellung erst langfristig geplant (und evtl. noch gar nicht sicher ist) und auch erst 2014 vorgenommen werden würde, kämen wir in diesem Fall rechtzeitig wieder auf Sie zu und übermitteln Ihnen dann die gewünschten Daten. momentan ist es noch keine Pflicht diese Nummern auf den Rechnungsformularen zu drucken und deswegen zahlen Sie bitte ganz normal unsere Rechnungen und wir drucken da auch jetzt nicht extra die Nummern auf die Formulare, da das wie gesagt alles noch gar nicht nötig ist, das wurde mir von 3 Banken und von 2 Rechtsanwälten Marc und Börstinghaus April Februar Seite 42 1 Steuerberater bestätigt,
43 Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) Andere betroffene Abteilungen Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z.b. Call Center) Informationstechnologie Seite 43
44 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen (möglichst) beleglos einreichen Eigene Kunden und Mandaten rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt die Sparkasse Konvertierungstools zur Verfügung. * ISO XML-Standard Seite 44
45 Unterstützung durch Ihre Sparkasse Beckum-Wadersloh www. sparkasse-beckum.de/sepa
46 Vorteile durch die SEPA Gutschrift von Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages beim Empfänger in allen 32 Teilnehmerländern Europaweit einheitliche Prüfziffern - weniger fehlgeleitete Überweisungen Europaweite Lastschriften Schneller! Sicherer! End-to-End ID des Auftraggebers (damit eindeutige Zuordnung in der Buchhaltung möglich) Entgeltteilung Jeder Kunde zahlt die Entgelte seines Instituts Kein prozessualer Unterschied mehr bei Überweisungen Einheitlicher ISO Standard (neue Services) Effizienter! Seite 46
47 Die erfolgreiche SEPA Migration erfordert ein GUTes Team Ihre Sparkasse mit persönlichen Ansprechpartnern Sie! Zahlungsverkehr Quelle: Internet Seite 47
48 Viel Erfolg! Seite 48
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