MeineFIRMA. Auch das edelste Produkt bringt der Firma nur Erfolg, wenn diese ihre Kunden pflegt. Computerprogramme helfen dabei.
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- Ida Schräder
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1 MeineFIRMA Das Servicemagazin für Unternehmer mit grossen Zielen Ausgabe 2 /2013 Krisenmanagement Hilfe in der Not Seite 6 Hans Hess, Präsident Swissmem: «Schweiz wird durch die Krise gestärkt» Seite 28 Kundenbindung Gehegt und gepflegt Auch das edelste Produkt bringt der Firma nur Erfolg, wenn diese ihre Kunden pflegt. Computerprogramme helfen dabei. Seite 16
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3 EDITORIAL Inhalt 04 Panorama Fünf Fragen an Reto Ringger, Gründer und CEO der Globalance Bank in Zürich. Ihre «Meine Firma»-Redaktion: Sandra Willmeroth (l.) und Melanie Ade. Titelbild: Gataric Fotografie 06 Meine Sicherheit Wie die Gebrüder Egli Maschinen AG eine existenzbedrohende Krise verhindern konnte. 09 Mein Recht Die neuen Vorschriften im Rechnungslegungsrecht bringen einige Vereinfachungen für KMU. 10 Meine Sicherheit «Menschliches Versagen» könnte bei vielen Unfällen vermieden werden, wenn Produktentwickler vorher eine detaillierte Risikoanalyse vornähmen. 12 Meine Zukunft Warum die Firma Birchmeier AG auf ein eigenes Modell für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden setzt. 14 Meine Verantwortung Die B+S AG offeriert ihrer Belegschaft eine betriebliche Sozialberatung. Diese hat schon vielen Angestellten bei Problemen geholfen. 16 Meine Welt Kundenbindung wird immer wichtiger. Was sich kleine und grosse Firmen wie die Putzfrauenagentur AG alles einfallen lassen, um von keinem Kunden fallengelassen zu werden. 22 Mein Anliegen Experten der AXA Winterthur beantworten Fragen unserer Leser. 26 Mein Stolz Erfolgreiche Firmenchefs erzählen, worauf sie besonders stolz sind. 28 Im Gespräch Der Präsident von Swissmem, Hans Hess, erklärt, warum man in neuen Märkten einen langen Atem braucht und wieso die Schweiz gestärkt aus der Krise kommen wird. 31 Mein Augenblick Die Direktorin Anna Baumann freut sich, dass die Tiere des Naturund Tierparks Goldau ihr vertrauen. IMPRESSUM Herausgeber: AXA Winterthur, Internal Communication & Publications. Adresse der Redaktion: AXA Winterthur, «Meine Firma», General Guisan-Strasse 40, Postfach, 8401 Winterthur, Tel Redaktion: Sandra Willmeroth (Leitung), Melanie Ade. Mitarbeit an dieser Nummer: Anna Ehrensperger, Birgitta Willmann, Flavia Seeker, Hedwig Zingg. Online: Urs Wildi. Übersetzung: Language Services, AXA Winterthur. Gestaltung und Produktion: Infel AG, Zürich. Druck und Versand: Swiss Printers AG, 4800 Zofingen. Erscheinungsweise: viermal jährlich in Deutsch, Französisch und Italienisch. Gesamtauflage: , WEMF/SW-beglaubigte Auflage: Anzeigenverkauf: Axel Springer Schweiz AG, Fachmedien, 8005 Zürich, Tel Adress änderungen: Abo-Bestellungen: Rechtlicher Hinweis: Zweck dieser Publikation ist die Vermittlung von Informationen über unsere Dienstleistungen und Produkte. Sie stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar. Über die Wettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Traumpfade Die Ureinwohner Australiens glauben, dass ihre Vorfahren singend über den öden Kontinent wanderten und mit ihrem Gesang Berge, Felsen, Flüsse, Wasserlöcher, Pflanzen und Tiere schufen. Diese überlieferten «Traumpfade» bedeuten den Aborigines viel und sollten tunlichst nicht verlassen werden. Viele Menschen meistern den Alltag einfacher, wenn sie sich auf vertrauten Pfaden bewegen. Im Supermarkt stets die gleiche Route durch die Regale wählen, Autos ein Leben lang beim selben Händler kaufen, die Haare beim Coiffeur des Vertrauens schneiden lassen und die Socken im Dauerabo beziehen... Sie bewegen sich auf ihren eigenen Traumpfaden durch die moderne Konsumgesellschaft. Meine Traumpfade machen mir das Leben vor allem einfacher. In einem riesigen Angebot ähnlicher Produkte fällt die Auswahl immer schwerer. Und wenn ich mit der Crème der Marke XY zufrieden bin die ich stets in der Kosmetikabteilung des gleichen Warenhauses kaufe, ohne dass ich mir Details merken muss, weil die nette Verkäuferin das alles auf einem Kärtchen notiert, spare ich es mir, alternative Angebote zu prüfen. Ich zahle gerne ein paar Franken mehr und erwerbe mir damit die geistige Freiheit, nicht weiter über den Kauf von Crèmes nachdenken zu müssen. Das spart Zeit und Nerven zwei Luxusgüter im hektischen Alltag. Anbieter von Waren und Diensten können das gnadenlos ausnutzen. Guten Produkten und persönlichem Service bleiben Kunden gerne treu auf ihren Traumpfaden. Denn entgegen der «Geiz ist geil»-mentalität, die uns die Werbung einreden will, herrscht bei vielen Konsumenten eher eine «Hier weiss ich, was ich habe»-mentalität. Sandra Willmeroth Foto: Gataric Fotografie 02/2013 Meine FIRMA 3
4 PANORAMA Wohneigentum liegt im Trend Rund 37 Prozent der Schweizer besitzen ein eigenes Haus oder Stockwerk. Im Jahr 2000 lag der Anteil von Wohneigentümern noch bei 35 Prozent. Verschiedene Faktoren wie der über lange Zeit tiefe Hypothekarzins, die Zunahme an Stockwerkeigentum oder die Zuwanderung von Arbeitskräften haben diese Entwicklung begünstigt. Mit dem Bau oder Kauf von Wohnfläche sind aber auch immer Risiken verbunden. Um ihren Kunden kompetent bei der Verwirklichung ihres Wohntraums zur Seite zu stehen, hat die AXA Winterthur ihre Angebote rund ums Bauen, Kaufen und Wohnen überarbeitet und mit neuen Versicherungsbausteinen versehen. In der Bauversicherung endet der Versicherungsschutz jetzt nicht mehr mit der Abnahme, sondern wirkt sechs Monate darüber hinaus. Zudem hilft die neue Zusatzversicherung des «Bauherren-Rechtsschutzes» bei Streitigkeiten mit Architekten und Baufirmen. Bei der Gebäudesachversicherung bietet die AXA Winterthur neuerdings auch eine Erdbebenversicherung an. Zudem sind Schäden beim Ausfall von Wärmepumpen, Solaranlagen, Erdsonden, Garagentoren etc. gedeckt. Ebenso bei Vandalismus, Tierschäden oder Sorglos im eigenen Heim leben. Fahrzeuganprall. Zudem sind Umbauten und Renovationen bis maximal Franken kostenlos mitversichert. Neue Zusatzversicherung Bei Notfällen hilft die AXA Winterthur zudem rund um die Uhr mit Sofortmassnahmen, die den Schaden entweder gleich beheben oder aber, sollte dies nicht möglich sein, den Betrieb der Anlagen bis zur definitiven Wiederherstellung sicherstellen. Versichert sind Notfälle rund ums Wohnen wie beispielsweise der Ausfall der Heizung oder das Abbrechen eines Hausschlüssels. Die Grafik: Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz und in Europa Nirgendwo in Europa sind so wenige Jugendliche ohne Arbeit wie in der Schweiz. Am höchsten ist die Arbeitslosenquote unter den 15- bis 24-Jährigen mit sagenhaften 58,4 Prozent in Griechenland. 9.7 % Norwegen 24.5 % Schweden 19.9 % Finnland In der Schweiz müssen lediglich 3,6 Prozent aller 15- bis 24-Jährigen stempeln gehen. Die regionalen Unterschiede sind allerdings gross: Während in der Innerschweiz in dieser Altersgruppe praktisch Vollbeschäftigung herrscht, liegt die Jugendarbeitslosenquote in Grenzkantonen teilweise über 5 Prozent. Nach Kantonen 30.8 % Irland 21.3 % 14.8 % 24.7 % 21.1 % Estland Dänemark Lettland Grossbritannien 10.4 % Niederlande 25.3 % 7.7 % 28.1 % Litauen Deutschland 22.4 % Polen Belgien 19.2 % 19.1 % 35.0 % Luxemburg Tschechien Slowakei Fotos: Fotolia/olly; Shutterstock/Andrey Popov; zvg 1,1 bis 2,0 % 2,1 bis 3,0 % 3,1 bis 4,0 % 4,1 bis 5,0 % 5,1 bis 6,0 % 6,1 bis 7,0 % 38.2 % Portugal 55.7 % Spanien 26.2 % Frankreich Quelle: Europäische Kommission/Eurostat; seco.admin.ch; amstat.ch (Zahlen von Dez bis Feb. 2013) 3.6 % Schweiz 8.9 % Österreich 23.2 % Slowenien 37.8 % Italien 29.0 % Ungarn 22.2 % Rumänien 29.1 % Bulgarien Europas Jugend leidet unter der Eurokrise: Nur gerade in Deutschland, 58.4 % Österreich, Norwegen und der Schweiz sind weniger Griechenland als 10 Prozent der 15- bis 24-Jährige arbeitslos. Besonders schlimm ist die Situation in Spanien, Griechenland und Kroatien, wo mehr als die Hälfte der Jugendlichen auf der Strasse steht. 51 % Kroatien 4 Meine FIRMA 02/2013
5 Neues 3a- Anlageprodukt Die AXA Winterthur hat ein innovatives Angebot für bestehende 3a-Gelder entwickelt. Mit dem Vorsorgeprodukt «Protect Star 3a» profitieren Kunden in der Säule 3a von einer zusätzlichen und dank des 100-prozentigen Kapitalschutzes sicheren Lösung. Trotzdem können sie in konjunkturell starken Zeiten auf eine gute Rendite zählen. Denn «Protect Star 3a» vereint die Sicherheit und Garantie des gebundenen Vermögens. Der Index investiert in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Rohstoffe und Anleihen. So werden attraktive Renditechancen auch für bestehende 3a-Gelder möglich. Alle acht Minuten ein Einbruch 2012 war für Einbrecher in der Schweiz ein Rekordjahr. Das Bundesamt für Statistik zählte Fälle über das gesamte Land verteilt das sind 16 Prozent mehr als Damit dringt in der Schweiz inzwischen fast alle acht Minuten ein Einbrecher in ein Haus oder eine Wohnung ein. Der AXA Winterthur wurden 2012 allein im Hausratbereich insgesamt 5732 Einbruchdiebstähle gemeldet so viel wie noch nie in einem Jahr. Am häufigsten werden bei Einbrüchen Dinge, die einfach zu transportieren sind, einen hohen Wert haben und gut weiterverkauft werden können, gestohlen. Schmuck, Uhren, Bargeld, Elektronikgeräte sind daher die begehrtesten Diebesgüter. Zudem fällt auf, dass die Ersatz- oder Reparaturkosten bei Gebäudebeschädigungen infolge von Einbrüchen immer teurer werden. Solche Schäden werden durch die AXA Winterthur in der Hausratversicherung sowohl für Eigentümer wie auch für Mieter mitversichert. Fünf Fragen an: Reto Ringger, Gründer und CEO der Globalance Bank, Zürich Sie haben in so unruhigen Zeiten wie diesen eine neue Bank gegründet, die sich auf nachhaltige Anlagen fokussiert. Warum? Weil es eine solche Bank wie die unsrige noch nicht gab! Ich hatte die Idee zu einer Bank, die sich auf nachhaltige Werte stützt und die ihr anvertrauten Gelder auch entsprechend nach langfristigen Grundsätzen transparent investiert, schon vor Jahren. Wie können Sie Ihren Kunden garantieren, dass ihr Vermögen ethisch korrekt investiert ist? Wir haben dafür verschiedene Messverfahren entwickelt, den Portfolio- Check und den Portfolio-Fussabdruck. Damit prüfen und bewerten wir, wo das Vermögen investiert ist und welchen realen Nutzen es leistet. So können wir jedem Kunden zeigen, welche Wirkung sein Vermögen in der Welt hinterlässt wir reden hier vom «Fussabdruck». Denn immer mehr Anleger fragen sich, wo und wie ihr Geld investiert ist und was es bewirkt. Hält mein Fonds vielleicht Aktien eines Rüstungsunternehmens oder Anleihen eines korrupten Staates? Das sind für viele Anleger und Stiftungen heute wichtige Kriterien bei der Wahl ihrer Geldanlagen. Geht dieser nachhaltige Anspruch zu Lasten der Rendite? Nein, denn unabhängige Studien belegen, dass nachhaltige Anlagen in den letzten zehn Jahren gleich hohe oder leicht höhere Renditen als traditionelle Strategien erbracht haben. Und wer sich mit globalen Megatrends und ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzt, vermeidet Risiken und kann an wachstumskräftigen Themen der Zukunft partizipieren. Wann kann jemand Kunde Ihrer Globalance Bank werden? Erst ab einem Vermögen von Franken macht eine individuelle Verwaltung eines Vermögens Sinn, bei niedrigeren Beträgen empfiehlt sich die Investition in unseren breit diversifizierten Sokrates-Fonds. Was treibt Sie persönlich an? Es ist nach der Firma SAM das zweite Unternehmen, das Sie gegründet haben, welches sich auf das Thema Nachhaltigkeit stützt. Es ist vor allem der unternehmerische Reiz, etwas völlig Neues aufzubauen, das es so noch nicht gibt. Das ist uns mit SAM gelungen, und ich gehe davon aus, dass sich auch Globalance Bank durchsetzen wird. Denn unsere Umwelt und unser Finanzsystem sind in einem kritischen Zustand. Es muss neue Lösungen und Denkanstösse geben. Ein Problem ist, dass Geld anonym ist das muss sich ändern. Wir müssen wissen, was unser Geld in der Welt bewirkt. 02/2013 Meine FIRMA 5
6 Meine SICHERHEIT In Krisensituationen Ruhe bewahren Nach einem Unfall auf einer Baustelle wurde das technische System der Gebrüder Egli Maschinen AG als Ursache angegeben. Zu Unrecht. Dennoch drohten Konsequenzen. Die Unfallmeldung traf die beiden Brüder wie ein Schlag ins Gesicht. «Die Schaufel kann sich nicht einfach so aus der Verriegelung gelöst haben, der Unfall musste also eine andere Ursache haben», erklärt Roland Egli. Die Brüder waren sich sicher, dass das System einwandfrei eingebaut wurde und funktioniert haben muss. «Wir waren persönlich tief betroffen und voller Mitgefühl für die Angehörigen des Verunfallten», sagt Roland Egli, und schon deshalb wollten sie zur umfassenden Klärung des Falles beitragen. Fotos: Daniel Ammann Stolz blicken die Gebrüder Egli durch das Bürofenster im ersten Stock auf das Betriebsgelände ihrer Firma. Vor zwanzig Jahren haben die beiden gelernten Landmaschinenmechaniker die Gebrüder Egli Maschinen AG gegründet «als Zweimannbetrieb in der Schweinescheune der damaligen Käserei», erinnert sich Roland Egli lachend. Angefangen haben sie mit einer Pneuwerkstatt, diese dann verkauft und auf Maschinen umgesattelt. Heute führen die Egli-Brüder einen florierenden Maschinenhandel mit Kunden in der ganzen Schweiz. Darüber hinaus beraten sie Bauund Gartenbauunternehmen in technischen Fragen zu Tief- und Gartenbaugeräten und betreiben eine hauseigene Werkstatt, in der sie über 20 Facharbeiter beschäftigen. Die Firma bedeutet den Egli- Brüdern alles. Unfall mit Todesfolge Umso schlimmer trafen sie die Ereignisse im Oktober Es war ein trüber Tag, die Eglis sitzen gerade im Büro und unterhalten sich, als das Telefon klingelt. Die Polizei fordert die beiden Brüder zu einer Anhörung auf. Auf der Baustelle eines Kunden war ein schwerer Baggerunfall passiert. Unmittelbar nachdem der Baggerführer die Schaufel ausgewechselt hatte, löste sich diese und verletzte einen Mitarbeiter tödlich. Die Egli-Brüder hatten zwar den betroffenen Bagger nicht geliefert, aber vor einigen Monaten ein System für den automatischen Wechsel der Anbaugeräte wie auch der Baggerschaufeln eingebaut. «Bei diesem Schnellwechselsystem können hydraulische Anbaugeräte vom Fahrerstand aus an- oder abgekuppelt werden, ohne dass der Fahrer die Kabine verlassen muss», erklärt Roland Egli. Das System sei im Baugewerbe sehr bewährt und etabliert, da es den Arbeitern viel Zeit spare. «OilQuick», so der Name des Produkts, welches das Kerngeschäft der Gebrüder Egli Maschinen AG bildet, ist seit über zehn Jahren in der Schweiz im Angebot und gilt als marktführend bei den hydraulischen Schnellwechselsystemen. Krisenmanagement/ Grössere Schadenereignisse können sich zu Krisen für das betroffene Unternehmen ausweiten, sei dies nun ein Brand, ein Materialfehler, eine Überschwemmung oder ein Unfall, bei dem Personen, Produktionsanlagen oder die Umwelt zu Schaden kommen. Das Krisenmanagement-Programm der AXA hilft in Problemsituationen, die richtigen Massnahmen zu treffen, und stellt KMU für die Krisenbewältigung zusätzliche Ressourcen und Experten zur Seite. Vom Krisenmanagement-Programm können Unternehmenskunden der AXA mit dem Kundenprogramm AXA Plus kostenlos profitieren. Unschuldig in der Bredouille Nach der Anhörung hiess es für die beiden Egli-Brüder abwarten und hoffen, dass sich ihre Einschätzung über die Funktionsfähigkeit ihres Schnellwechselsystems bestätigen würde. Und tatsächlich, die technische Untersuchung der Steuerung ergab, dass das hydraulische System einwandfrei funktioniert hatte; der Firma Egli konnte also kein Vorwurf gemacht werden. Auch wenn das menschliche Schicksal des Unfalls die Brüder betroffen machte diese Nachricht liess sie aufatmen. Die Ruhe währte jedoch nicht lange. Einige Tage später erhielten die beiden eine schriftliche Verfügung. Das Schreiben enthielt die Auflage, sämtliche Kunden, welche das automatische Schnellwechselsystem bereits installiert hatten, per Brief über die Gefahren mit dem Arbeiten von Schnellwechslern zu informieren. Und das, obwohl das System erwiesenermassen nicht für den Unfall verantwortlich war. «Wir waren schockiert und wussten gar nicht recht, wie wir auf diese Verfügung reagieren sollten», erinnert sich Urs Egli. Eine wahrhafte Krise Die beiden Firmenchefs wandten sich daraufhin an ihren AXA-Kundenberater Robert Hofstetter und baten ihn um Rat. Dieser prüfte umgehend die Möglichkeiten, wie er die beiden Brüder unterstützen konnte. Obwohl die Eglis ausreichend versichert sind und auch sämtliche möglichen Zusatzdeckungen abgeschlossen hatten, konnte er ihnen hier nicht helfen. «Die Betriebshaftpflichtversicherung kam nicht zum Zug, da es sich nicht um ein Ver- 6 Meine FIRMA 02/2013
7 Meine FIRMA Die Gebrüder Egli Maschinen AG wurde 1992 von den beiden Brüdern Roland und Urs Egli gegründet und beschäftigt heute 40 Mitarbeitende. Einst eine Pneu- und Maschinenwerkstatt, ist die Gebrüder Egli Maschinen AG heute spezialisiert auf den Handel und die Fabrikation von Tief- und Gartenbaumaschinen in der ganzen Schweiz. «Wo der Service nach dem Verkauf weitergeht» ist das Motto des Familienbetriebs, und danach leben und arbeiten die Firmengründer und ihre Belegschaft täglich. Blicken wieder zuversichtlich in die Zukunft: Heidi, Roland und Urs Egli der Gebrüder Egli Maschinen AG. 02/2013 Meine FIRMA 7
8 Meine SICHERHEIT schulden der Gebrüder Egli Maschinen AG handelt, und auch der Rechtsschutzversicherung waren die Hände gebunden, da es sich im vorliegenden Fall nicht um ein versichertes Rechtsgebiet handelte», erklärt Berater Robert Hofstetter. Roland und Urs Egli waren buchstäblich durch die Maschen des Versicherungsnetzes gefallen. Doch plötzlich erinnerte sich Robert Hofstetter daran, dass sich die Eglis vor einigen Jahren für das Krisenmanagement-Programm der AXA Winterthur registriert hatten. Diese kostenlose Dienstleistung der AXA Winterthur steht sämtlichen Unternehmenskunden zur Verfügung und unterstützt sie in einer Krisensituation. «Und wenn das nun keine Krise ist, dann weiss ich auch nicht», dachte sich der Kundenberater. Er informierte die Krisenmanagement-Verantwortlichen der AXA am Hauptsitz in Winterthur, die ihre sofortige Hilfe zusagten. Von da an ging es schnell, erinnert sich Roland Egli. «Bereits zwei Tage später kam der durch die AXA Winterthur vermittelte Rechtsbeistand vorbei und half uns, eine entsprechende Stellungnahme aufzusetzen.» Denn die Egli-Brüder waren nicht bereit, die Verfügung widerstandslos zu erfüllen, «schliesslich traf uns keinerlei Schuld an diesem Unfall», so die Eglis. Urs Egli Zuversichtlich in die Zukunft Und tatsächlich, die Eglis konnten, gemeinsam mit dem von der AXA gestellten Rechtsanwalt, Schlimmeres verhindern, da gezeigt werden konnte, dass das System insbesondere unter den Sicherheitsaspekten führend ist. Das Merkblatt an die bestehenden Kunden mussten die Gebrüder Egli zwar verschicken, doch konnte ein mündlich angedrohter Verkaufsstopp verhindert werden. Erst einmal sind sie jetzt froh, die Krise mit tatkräftiger Unterstützung abgewendet zu haben. «Wir sind Robert Hofstetter und der Firma AXA für die unkomplizierte Unterstützung sehr dankbar», «Wir waren schockiert und wussten gar nicht recht, wie wir reagieren sollten.» hält Roland Egli fest. Und sein Bruder schaut schon wieder voraus. «Wir werden die Krise auch als Chance nutzen», sagt Urs Egli. Daher wird nun der ganze Betrieb der Gebrüder Egli AG genaustens geprüft, um noch bessere Qualität liefern zu können. Die Brüder blicken jedenfalls wieder zuversichtlich in die Zukunft. Melanie Ade «BusPro überzeugt als Gesamtlösung für KMU.» Gratis-Fibu & Infos: Genial einfach einfach genial! 8 Meine FIRMA 02/2013
9 Mein RECHT Fotos: Tomas Wüthrich; Shutterstock/Sashkim Rechnungslegungsrecht: Neue Vorschriften für KMU Das neue Rechnungslegungsrecht soll mehr Transparenz und eine Vereinfachung für kleinere Betriebe schaffen. Seit diesem Jahr ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die Vorschriften wurden umfassend revidiert und sollen mehr Transparenz schaffen. Auch Fragen der Internationalisierung und die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologien spielten bei den Anpassungen eine wichtige Rolle. Die neuen Vorschriften orientieren sich verstärkt an einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise und streben eine Gleichbehandlung der verschiedenen Rechtsformen an. Die Modernisierung des Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts erfolgt unabhängig von der rechtlichen Gesellschaftsstruktur, stellt aber auf die Grösse des Unternehmens ab. Gerade KMU profitieren von verschiedenen Erleichterungen nicht zuletzt auch nach der Anhebung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision, welche bereits in einer separaten Regelung in Kraft getreten ist. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Einzelunternehmungen und Personengesellschaften bis zu einem Umsatz von Franken pro Jahr. Für diese Firmen gilt weiterhin die einfache Buchhaltung oder eine sogenannte Milchbüchleinrechnung, in der Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. An Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, stellt das neue Recht hingegen zusätzliche Anforderungen. Entgegen der Tendenz moderner Rechnungslegungsstandards, welche einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu vermitteln haben (sogenannte «True and Fair View»), verlangt das neue Rechnungslegungsrecht bloss die Ermöglichung eines zuverlässigen Urteils über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Beibehalten wurde der Grundsatz des Vorsichtsprinzips, und auch stille Reserven sind weiterhin gestattet. Obschon die neue Regelung erst nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist und somit erst per 2015 zwingend anzuwenden ist, sind Unternehmer gut beraten, sich bereits heute mit den neuen Fragen zu beschäftigen und eine vorausschauende Planung in die Wege zu leiten. Die wichtigsten Punkte der Revision: Für alle Buchführungspflichtigen gelten neu detailliertere Vorschriften betreffend die Mindestgliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Gestattet sind Anpassungen, sofern diese aufgrund der Unternehmenstätigkeit oder für die Beurteilung der Vermögenslage notwendig sind. Unternehmen mit einem Umsatz von Franken oder weniger sind von der Pflicht zur zeitlichen Abgrenzung der Aufwände und Erträge befreit. Dienstleistungsunternehmen müssen neu nicht fakturierte Dienstleistungen zwingend aktivieren. Kapitalgesellschaften müssen eigene Aktien als Minusposition im Eigenkapital ausweisen. Nicht mehr aktiviert werden dürfen Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten. Untersteht eine Gesellschaft der ordentlichen Revision, müssen eine Geldflussrechnung, ein erweiterter Anhang und auch ein Lagebericht verfasst werden. Dieser ersetzt den bisherigen Jahresbericht, dessen Inhalt detaillierter geregelt wird. Neu ist die Risikobeurteilung Bestandteil des Lageberichts und nicht wie bisher des Anhangs. Künftig entfallen die Angaben zu den Brandversicherungswerten im Anhang zur Jahresrechnung. Detailliertere Gliederungsvorschriften gelten auch für die Erfolgsrechnung, welche entweder als Produktionserfolgsrechnung oder als Absatzerfolgsrechnung dargestellt werden kann. Im Ertrag wird neben den bekannten Unterscheidungen zwischen betriebsfremdem und ausserordentlichem Aufwand und Ertrag neu auch zwischen einmaligem und periodenfremdem Aufwand und Ertrag unterschieden. Einzelunternehmungen und Personengesellschaften können auf einen Anhang verzichten, wenn sie nicht zur Rechnungslegung nach den Vorschriften für grössere Unternehmungen verpflichtet sind. Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäfts- und Revisionsbericht bleibt erhalten, entfällt aber für die Geschäftskorrespondenz, soweit dieser nicht die Funktion von Buchungsbelegen zukommt. Die Buchhaltung kann neu nebst in einer der Landessprachen auch in Englisch geführt werden. Für die Buchführung ist grundsätzlich die Landeswährung massgeblich. Neu kann aber auch für eine für die Buchführung wesentliche Währung optiert werden. Die Umrechnungskurse und die Landeswerte sind in diesem Fall im Anhang festzuhalten. Neu können Aktiven auch mit sogenannt «beobachteten Marktpreisen» bewertet werden. Dies auch dann, wenn diese über dem Nennwert oder dem Anschaffungswert liegen. Eine entsprechende Bewertungsoption muss im Anhang erwähnt werden. Weiterer Handlungsspielraum besteht weiterhin betreffend die Bewertung der Aktiven, welche in der Regel einzeln zu bewerten sind. Ein Verbot der Gruppenbewertung wurde in den definitiven Text des Gesetzes nicht übernommen. w Hedwig Zingg, Rechtsanwältin, Vermögensschadenhaftpflicht AXA Winterthur 02/2013 Meine FIRMA 9
10 Meine SICHERHEIT Oft heisst es nach einem Unfall, «menschliches Versagen» sei die Ursache gewesen. Bei dieser Begründung bleibt aber häufig ein unangenehmer Nachgeschmack und die Frage, warum der Mensch versagt hat. Vielleicht wurde ja bei der Produktentwicklung bereits ein Fehler gemacht. Fotos: Foto: 123 xxxxx RF/Veresmchagin Dmitry, zvg Menschliches Verhalten gleich menschliches Versagen? Dass der Mensch hie und da Fehler macht, wissen wir aus Erfahrung. Menschliches Versagen ist denn auch die häufigste Ursache bei Unfällen mit technischen Systemen. Es ist allerdings falsch, immer nur das Schadenereignis an sich isoliert zu betrachten. Viel wichtiger ist doch meist die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass der Mensch bei dem technischen System versagt hat. «Die Vorgeschichte wird meistens nicht in die Analyse eines Unfalls einbezogen», bemängelt auch Peter Keller, Geschäftsleiter des Nationalen SicherheitsBüro Industrie und Verkehr (NSBIV AG), eines Unternehmens, das sich für die Verbesserung der Arbeits- und Prozesssicherheit in Industrie und Verkehr engagiert. Und er erzählt ein Beispiel aus seiner Berufspraxis als Sicherheitsingenieur. Der zuverlässige und routinierte Fahrer eines Kranlastwagens lud mit Hilfe des Krans einen Baucontainer auf seinen Lastwagen. Nachdem er den Baucontainer sorgfältig befestigt hatte, vergass er, den «Die Vorgeschichte wird meistens nicht in die Analyse eines Unfalls einbezogen.» Peter Keller, Geschäftsleiter NSBIV AG Meine FIRMA Die NSBIV AG bietet Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Prozess- und Maschinensicherheit an. Ihr Fachwissen stützt sich auf langjährige Erfahrungen in der Anwendung von Risikobeurteilungen. Die NSBIV ist eine selbständige Firma mit neun Mitarbeitenden und Sitz in Luzern. Sie überprüft als Zertifizierungsstelle die Konformität von Maschinen gemäss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und PSA gegen Sturz aus der Höhe. Kran in seine Parkposition zurückzustellen, und fuhr irrtümlich mit ausgefahrenem Kran los. Beim Überqueren der nahegelegenen SBB-Geleise hörte der Fahrer einen lauten Knall und hielt sofort an. Mit Entsetzen sah er, dass der noch immer ausgefahrene Kran die Fahrleitung heruntergerissen hatte. Der Zugverkehr auf der Strecke war unterbrochen, es mussten Bahnersatzbusse organisiert werden, und der Privatverkehr wurde umgeleitet. Zum grossen Glück kamen keine Personen zu Schaden. In den Zeitungen war am nächsten Tag zu lesen, dass menschliches Versagen die Ursache des Unfalls gewesen war. «Diese Begründung ist vorschnell und undifferenziert», erklärt Experte Peter Keller. Er sieht nicht nur den Fahrer in der Verantwortung, weil dieser vor der Abfahrt die Parkposition des Lastwagenkrans nicht kontrollierte, sondern auch den Fahrzeughalter, weil der kein Warnsystem im Fahrzeug installieren liess, sowie den Lastwagenhersteller, weil der keine Sicherheitsvorkehrungen gemäss dem neusten Stand der Technik in Kran und Lastwagen eingebaut hatte. «Den Letzten beissen bekanntlich die Hunde aber die Hunde haben andere vorher losgelassen», bringt es Peter Keller auf den Punkt. «Bei diesem Unfall haben sich vor allem die Ingenieure des Lastwagen- und Kranherstellers keine Gedanken über die möglichen Risiken im Umgang mit dem Kran gemacht», sagt Keller. Erst dadurch habe es geschehen können, dass das menschliche Verhalten des Lastwagenfahrers zu diesem schweren Unfall führte. «Und trotzdem liegt bei diesem Unfall menschliches Versagen vor, allerdings nicht nur beim Lastwagenfahrer, son- 10 Meine FIRMA 02/2013
11 System der Risikobeurteilung dern auch beim Hersteller: Seine Ingenieure haben lange zuvor versagt und das Risiko nicht erkannt», bemängelt Peter Keller. Somit sind letztlich sehr viele Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen aber nicht auf die plumpe und einfache Art, wie dies in den Unfallberichten meist geschieht. Bei der Entwicklung von Maschinen muss das menschliche Verhalten berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmassnahmen zur Entlastung des Menschen vorgesehen werden. «Eine einfache Warneinrichtung, ganz zu schweigen von der Abfahrsperre, hätte genügt, den Unfall zu verhindern», schliesst Peter Keller. Detaillierte Risikoanalyse Die Diskussion über Verantwortlichkeiten bei einem Unfall wäre überflüssig, wenn im Voraus geeignete Schutzmassnahmen getroffen worden wären. Doch es ist gar nicht immer so einfach, die geeigneten Massnahmen ausfindig zu machen und die möglichen Risiken zu identifizieren. In der Praxis hat sich das System der Risikobeurteilung nach der Europäischen Norm EN ISO bewährt. Demnach sollte ein verantwortungsvoller Hersteller technischer Systeme wie im Text rechts aufgezeigt vorgehen. Sandra Willmeroth Start 1. Festlegung der Grenzen des Systems 2. Erkennen der Gefahren 3. Einschätzen der Risiken 4. Bewertung der Risiken 5. Minderung der Risiken A. Konstruktion B. Schutzmassnahmen C. Information Die Risikobeurteilung nach der Europäischen Norm EN ISO beinhaltet folgende fünf Schritte. 1. Grenzen der Risikobeurteilung festlegen: Im Beispiel hier beschränken wir uns auf die Beurteilung des Risikos eines ausgefahrenen Lastwagenkrans. 2. Identifikation der Gefahren, die sich bei der Abfahrt mit ausgefahrenem Lastwagenkran ergeben könnten: Beschädigen einer SBB-Fahrleitung. Töten von Personen durch Elektroschlag aus der Fahrleitung. Beschädigen einer Brücke oder eines Tunnelportals. Herunterreissen von Installationen neben und über der Strasse und in Tunnels. Verletzen und Erschlagen von Personen durch herunterfallende Gegenstände. 3. Risikoeinschätzung des grösstmöglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens. Wie der Unfall zeigt, können der Schaden selbst und die Folgeschäden erheblich sein. Zudem kommen solche Unfälle immer wieder vor. 4. Risikobewertung zeigt klar auf, dass das Risiko beim Fahren mit ausgefahrenem Lastwagenkran inakzeptabel hoch ist. Eine Risikominderung ist daher notwendig. 5. Risikominderung wird durch geeignete Schutzmassnahmen erreicht. Bei der Lösungssuche muss die unten aufgeführte Reihenfolge beachtet werden. 1. Eine sichere Konstruktion: beseitigt oder mindert die Gefahren. Ein Kranausleger muss ausgefahren werden und kann daher nicht nach dieser Anforderung gebaut werden. 2. Wahl von technischen Schutzmassnahmen wie beispielsweise einer Abfahrtssperre bei ausgefahrenem Kranausleger oder einer akustischen und/oder optischen Warneinrichtung, die in der Fahrerkabine auf den ausgefahrenen Lastwagenkran hinweist. 3. Benutzerinformation: Hinweise auf die Restgefahren, die trotz aller getroffenen Schutzmassnahmen immer verbleiben. 02/2013 Meine FIRMA 11
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